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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

PETA, Parteien & Populismus

Kategorie: PETA, Parteien & Populismus

  • Hubert Fella gibt Tierschutzhündin Bella nach zwei Wochen zurück – heftige Kritik von Fans

    Hubert Fella gibt Tierschutzhündin Bella nach zwei Wochen zurück – heftige Kritik von Fans

    Hubert Fella hat die aus Rumänien stammende Hündin Bella nach rund zwei Wochen an den Tierschutzverein zurückgegeben. Als Grund nannte der TV-Star ihr aus seiner Sicht zu wildes Verhalten, darunter häufiges Bellen, Hochspringen und einen hohen Beschäftigungsbedarf. In sozialen Netzwerken kritisierten Nutzer vor allem den kurzen Zeitraum zwischen Adoption und Rückgabe. Fella verwies dagegen auf seine gesundheitliche Situation und erklärte, ein Zusammenleben mit Bella sei für ihn nicht möglich gewesen.

    Von der „Traumhündin“ zur Rückgabe

    Am 11. August hatte Fella die Adoption auf Instagram bekannt gegeben. Bella stamme ursprünglich aus einer rumänischen Tötungsstation, schrieb der 58-Jährige damals. Gemeinsam mit seinem Ehemann Matthias Mangiapane präsentierte er den Neuzugang als Familienzuwachs. Beide erklärten, bereits „komplett schockverliebt“ in die Hündin zu sein.

    Rund zwei Wochen später teilte Fella seinen Followern mit, er habe Bella wieder zurückgeben müssen. Sie sei ihm „viel zu wild“ gewesen. Nach seiner Darstellung sprang die Hündin andere Menschen an und bellte häufig. Auch gegenüber dem Nachbarshund habe sie laut gebellt, schilderte Fella.

    Die Rückgabe erfolgte nach dem Tod von Fellas Malteserhündin Joyce im vergangenen Jahr. Mangiapane erklärte, dass er von Anfang an Bedenken gegen die Aufnahme der Hündin gehabt habe. Fella selbst sagte, Bella habe viel Beschäftigung gebraucht. Seine Entscheidung begründete er außerdem mit seiner eigenen gesundheitlichen Belastung.

    Fans kritisieren den kurzen Zeitraum

    In den Kommentaren bemängelten Nutzer, dass Bella aus ihrer Sicht nicht genügend Zeit gehabt habe, in ihrem neuen Zuhause anzukommen. Ein Kommentar bezeichnete zwei Wochen als „keine faire Chance“ für einen Hund aus dem Tierschutz. Andere Nutzer forderten Ruhe, Zeit und Geduld und kritisierten Fella scharf. Einzelne Reaktionen bezeichneten ihn unter anderem als „miesen Menschen“ oder warfen ihm mangelnde Empathie vor.

    Die Nutzerkritik richtet sich damit vor allem gegen die kurze Zeitspanne bis zur Rückgabe, nicht gegen eine fachlich festgelegte Frist. Aus den veröffentlichten Berichten geht nicht hervor, ob vor der Entscheidung eine Beratung, zusätzliche Unterstützung oder eine andere Eingewöhnungslösung angeboten oder genutzt wurde. Ebenso wird nicht beschrieben, ob der Tierschutzverein bestimmte Rückgabebedingungen oder eine abgestufte Vermittlungsphase vorgesehen hatte. Für die Bewertung des konkreten Falls fehlen damit Angaben dazu, welche Möglichkeiten im Alltag tatsächlich geprüft wurden.

    Für Tierhalter zeigt der Fall, dass die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz mit Anforderungen an Zeit, Wohnsituation und Belastbarkeit verbunden sein kann. Verhalten wie Bellen, Hochspringen und ein hoher Beschäftigungsbedarf kann ein Zusammenleben für einzelne Menschen erschweren. Eine Rückgabe kann unter Umständen dem Schutz des Tieres dienen, wenn eine Haltung dauerhaft nicht funktioniert. Ob dies hier nach ausreichender Unterstützung und Prüfung der Situation geschah, wird in den Berichten nicht näher erläutert.

    Gesundheit als Begründung für die Entscheidung

    Fella verteidigte die Rückgabe gegenüber der „Bild“. Ihm tue die Entscheidung leid, aber ein Zusammenleben mit Bella sei für ihn nicht möglich gewesen. Als zusätzlichen Grund verwies er auf seine gesundheitliche Situation. Ende Mai sei er wegen einer schweren Hirnvenenthrombose fünf Stunden lang operiert worden; anschließend habe er eine Reha absolviert und befinde sich weiterhin in der Regeneration.

    Damit stellt Fella seine persönliche Belastung in den Mittelpunkt der Entscheidung. Die Nutzer sehen dagegen den kurzen Zeitraum bis zur Rückgabe kritisch. Offen bleibt insbesondere, ob vor der Rückgabe konkrete Eingewöhnungs- oder Unterstützungsmaßnahmen versucht wurden und unter welchen Bedingungen der Tierschutzverein Bella zurücknahm. Auch über die weiteren Schritte für die Hündin berichten die vorliegenden Beiträge nicht.

    Für Bella bedeutete die Rückgabe nach der Adoption einen erneuten Wechsel des Aufenthaltsorts. Der öffentlich dokumentierte Streit dreht sich deshalb um die Frage, ob die Entscheidung nach einer ausreichenden Erprobung und Unterstützung getroffen wurde. Fellas gesundheitliche Grenzen sind als seine Begründung bekannt; die praktischen Umstände der Rückgabe bleiben dagegen ungeklärt.

    Quellen

  • Hundeführerschein Baden-Württemberg: PETA fordert Pflicht nach tödlichem Hundeangriff in Eppingen-Elsenz

    Hundeführerschein Baden-Württemberg: PETA fordert Pflicht nach tödlichem Hundeangriff in Eppingen-Elsenz

    In Eppingen-Elsenz hat ein entlaufener Hund einen Artgenossen getötet und dessen 71-jährige Halterin verletzt. Der Angriff ereignete sich, als die Frau mit ihrem Hund unterwegs war. PETA nimmt den Fall zum Anlass, erneut einen verpflichtenden Hundeführerschein für Baden-Württemberg zu fordern. Ob ein solcher Nachweis den konkreten Angriff hätte verhindern können, lässt sich aus dem Vorfall allerdings nicht ableiten.

    Angriff nach dem Ausbüxen

    Ein Medienbericht schildert, dass der angreifende Hund zuvor aus seinem Zuhause entlaufen war. Seine Halterin eilte dem Tier hinterher, konnte es jedoch nicht mehr rechtzeitig aufhalten. Als der Hund einen anderen Vierbeiner attackierte, versuchte dessen 71-jährige Halterin, ihr Tier zu schützen. Dabei wurde die Frau verletzt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht.

    Ihr Hund überlebte den Angriff nicht. Welche konkreten Umstände das Entlaufen ermöglichten und wie sich die Situation unmittelbar vor der Attacke entwickelte, ist bislang nicht abschließend geklärt. Fest steht damit zunächst nur, dass ein Hund getötet und eine Frau verletzt wurde. Welche Fehler in Haltung, Sicherung oder Einschätzung des Hundes eine Rolle gespielt haben könnten, lässt sich anhand der bislang bekannten Informationen nicht belastbar beantworten.

    PETA fordert Sachkundenachweis für Baden-Württemberg

    Jana Hoger, Fachreferentin für „Tierische Mitbewohner“ bei PETA, sieht die Verantwortung grundsätzlich bei den Menschen. Nach Darstellung der Organisation hätten viele Halter Schwierigkeiten, Verhalten, Signale und Körpersprache von Hunden richtig einzuschätzen. PETA fordert deshalb einen verpflichtenden Hundeführerschein, der theoretische Kenntnisse mit praktischen Übungen verbindet. Die Landesregierung von Baden-Württemberg solle einen solchen Nachweis einführen.

    Nach dem von PETA vorgeschlagenen Modell müssten angehende Hundehalter zunächst theoretische Kenntnisse zur Haltung, Kommunikation und zu den Bedürfnissen von Hunden erwerben. Anschließend wäre ein praktischer Teil gemeinsam mit dem Hund vorgesehen. Damit würde sich der Nachweis vor allem an künftige Hundehalter richten. Für bereits gehaltene Tiere wären Übergangs- oder Ausnahmeregelungen notwendig.

    Die zentrale Frage bleibt jedoch, was ein solcher Hundeführerschein tatsächlich leisten kann. Aus dem Vorfall in Eppingen lässt sich nicht ableiten, dass ein vorgeschriebener Kurs oder eine Prüfung den Angriff verhindert hätte. Ebenso wenig ist aus einem einzelnen Beißvorfall abzulesen, dass mangelnde theoretische Sachkunde die entscheidende Ursache gewesen sein muss. Genau diese Trennung zwischen konkretem Ereignis und politischer Forderung ist für die Bewertung entscheidend.

    Andere Modelle sind nur bedingt vergleichbar

    Die Forderung nach einem allgemeinen Sachkundenachweis ist in Baden-Württemberg nicht neu. Auch nach früheren Beißvorfällen wurde wiederholt darüber diskutiert. Einen verpflichtenden allgemeinen Hundeführerschein für sämtliche Hundehalter gibt es im Land bislang nicht. Bei einer möglichen Einführung müsste daher geklärt werden, wer betroffen wäre, welche Ausnahmen gelten und wie Prüfung und Kontrolle organisiert würden.

    PETA verweist auf andere Bundesländer und Länder, in denen Sachkundenachweise bereits existieren oder eingeführt wurden. Niedersachsen verbindet den Nachweis beispielsweise mit theoretischen und praktischen Prüfungselementen und sieht Ausnahmen für bestimmte Haltergruppen vor. Auch Bremen und Österreich werden von PETA als Beispiele genannt. Die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich jedoch deutlich in Umfang, Zielgruppe und Ausgestaltung.

    Auch Berlin wird von der Organisation angeführt. Dort geht es um den Nachweis erforderlicher Sachkunde, jedoch nicht automatisch um ein mit Niedersachsen identisches Prüfungsmodell. Ein einfacher Verweis auf andere Regionen sagt deshalb wenig darüber aus, wie ein Hundeführerschein in Baden-Württemberg konkret aussehen müsste oder welche Wirkung er dort entfalten würde.

    Zustimmung ist noch kein Wirksamkeitsnachweis

    PETA verweist außerdem auf finanzielle Anreize einzelner Städte. München und Mannheim werden mit Vergünstigungen bei der Hundesteuer nach bestandenem Hundeführerschein genannt. Die Organisation argumentiert zudem, dass sich Menschen durch einen verpflichtenden Nachweis bereits vor der Anschaffung intensiver mit der Hundehaltung beschäftigen könnten.

    Als Unterstützung für die Forderung nennt PETA eine von ihr beauftragte Umfrage aus dem Jahr 2023. Demnach hätten sich 68 Prozent der Erwachsenen in Deutschland für einen verpflichtenden Hundeführerschein ausgesprochen. Eine solche Zustimmung zeigt jedoch zunächst nur, wie Befragte zu der politischen Maßnahme stehen. Sie belegt nicht, dass ein Hundeführerschein tatsächlich die Zahl schwerer Beißvorfälle reduziert oder Tierheimabgaben verhindert.

    Für die Betroffenen in Eppingen kommt diese Debatte ohnehin zu spät. Der Vorfall zeigt, welche schweren Folgen es haben kann, wenn ein Hund außer Kontrolle gerät. Ob daraus jedoch die Notwendigkeit eines allgemeinen verpflichtenden Hundeführerscheins folgt, ist eine andere Frage. Dafür wären belastbare Daten zur tatsächlichen Wirkung solcher Regelungen aussagekräftiger als ein einzelner tragischer Vorfall.

    Quellen

  • 18 Schildkröten in Bottrop ausgesetzt: PETA erstattet Anzeige

    18 Schildkröten in Bottrop ausgesetzt: PETA erstattet Anzeige

    In einem Waldstück in Bottrop-Grafenwald sind 18 Schildkröten ausgesetzt worden. Die Tiere wurden in der Schildkröten-Auffangstation von Barbara Klobusch in Dorsten untergebracht. PETA hat wegen des Vorfalls Anzeige gegen Unbekannt erstattet und eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen.

    17 Landschildkröten und eine Breitbandschildkröte gerettet

    Zunächst wurden 17 Tiere gefunden und am 21. August in die Schildkröten-Auffangstation von Barbara Klobusch gebracht. Bei ihnen handelte es sich um sieben weibliche und neun männliche Griechische Landschildkröten sowie eine Breitbandschildkröte. Nachdem die Fundstelle mehrfach abgesucht worden war, konnte am folgenden Tag eine weitere Griechische Landschildkröte gesichert werden. Damit befinden sich insgesamt 18 Schildkröten in der Dorstener Auffangstation. Wer die Tiere in dem Waldstück zurückgelassen hat und wie lange sie sich dort befanden, ist bislang nicht bekannt.

    In Dorsten leben die Reptilien derzeit in zwei Außengehegen. Die Station verfügt über rund 750 Quadratmeter Fläche und betreut bereits etwa 120 Schildkröten. Barbara Klobusch kümmert sich seit 25 Jahren um Schildkröten, die Auffangstation selbst besteht seit 17 Jahren. Für Fundtiere kommen nach Angaben der Einrichtung die Städte auf, in denen die Tiere gefunden wurden. Der laufende Betrieb der Auffangstation ist darüber hinaus auf Spenden angewiesen.

    Die Unterbringung der 18 Tiere ist zunächst vorläufig. Nach Angaben der Auffangstation müssen die Schildkröten sechs Monate lang für einen möglichen ursprünglichen Besitzer vorgehalten werden, bevor eine Vermittlung erfolgen kann. Während dieser Frist können die Tiere daher nicht regulär an neue Halter abgegeben werden. Die Auffangstation weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Schildkröten derzeit noch nicht zur Vermittlung stehen. Erst nach Ablauf der Frist kann über die weitere Unterbringung entschieden werden.

    PETA setzt Belohnung aus und fordert Haltungsverbot

    PETA richtet die Anzeige gegen bislang unbekannte Verantwortliche. Hinweise können nach Angaben der Organisation an die Polizei oder auch anonym an PETA übermittelt werden. Für Informationen, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen, hat die Organisation eine Belohnung von 500 Euro ausgelobt. Wer die 18 Schildkröten tatsächlich ausgesetzt hat, ist bislang ungeklärt. Entsprechend richtet sich das Verfahren derzeit nicht gegen eine konkret bekannte Person.

    Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA, bezeichnete das Aussetzen der Tiere als tierschutzwidrig. Nach Darstellung der Organisation können ausgesetzte Reptilien unter anderem wegen fehlender Nahrung und niedriger Temperaturen sterben. Dass die Schildkröten in diesem Fall gefunden und in eine Auffangstation gebracht wurden, ändert nichts daran, dass sie zuvor möglichen Gefahren ausgesetzt waren. Welche konkreten Auswirkungen das Aussetzen auf die einzelnen Tiere hatte, geht aus den vorliegenden Berichten allerdings nicht hervor. Entscheidend bleibt daher zunächst der dokumentierte Fund der Tiere in Bottrop-Grafenwald.

    PETA verbindet den Fall zugleich mit einer weitergehenden politischen Forderung. Die Organisation fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, den Handel und die private Haltung von Wildtieren generell zu verbieten. Diese Forderung geht deutlich über die konkrete Anzeige wegen der ausgesetzten Schildkröten hinaus und zielt auf eine grundsätzliche Regulierung der privaten Reptilienhaltung. Der einzelne Fund belegt zunächst lediglich, dass 18 Schildkröten offenbar in einem Waldstück zurückgelassen wurden. Ob daraus ein generelles Verbot von Haltung und Handel mit Wildtieren abgeleitet werden sollte, ist hingegen eine politische Forderung PETAs und keine unmittelbare Schlussfolgerung aus dem konkreten Fall.

    Auffangstation warnt vor vorschnellen Vermittlungsanfragen

    Für Interessenten bedeutet der Fund zunächst, dass keines der 18 Tiere kurzfristig übernommen werden kann. Die Auffangstation bittet deshalb darum, von Anfragen nach einer sofortigen Vermittlung abzusehen. Zunächst läuft die sechsmonatige Frist, innerhalb derer sich ein möglicher Eigentümer melden könnte. Erst anschließend kann geprüft werden, welche Tiere vermittelt werden können und welche Haltungsbedingungen dafür erforderlich sind. Damit soll verhindert werden, dass die Schildkröten bereits weitergegeben werden, bevor die Eigentumsfrage abschließend geklärt ist.

    Derzeit werden alle 18 Schildkröten in der Dorstener Auffangstation versorgt. Offen ist weiterhin, wem die Tiere ursprünglich gehörten und wer sie in Bottrop-Grafenwald ausgesetzt hat. Hinweise zum Geschehen können an die Polizei, den Ordnungsdienst der Stadt Bottrop oder direkt an PETA gegeben werden. Bis zur Klärung bleibt damit vor allem die Versorgung der Tiere Aufgabe der Auffangstation. Gleichzeitig muss abgewartet werden, ob sich weitere Erkenntnisse zu den Verantwortlichen ergeben.

    Quellen

  • PETA Polizeipferde Mannheim: Anzeige nach Waldhof-FCK-Derby beim Veterinäramt

    PETA Polizeipferde Mannheim: Anzeige nach Waldhof-FCK-Derby beim Veterinäramt

    Nach den Ausschreitungen beim DFB-Pokalspiel zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem 1. FC Kaiserslautern hat PETA den Einsatz von Polizeipferden kritisiert und Anzeige beim Veterinäramt Mannheim erstattet. Nach Angaben der Tierrechtsorganisation waren vier Pferde im Einsatz und wurden während der Auseinandersetzungen mit Pyrotechnik attackiert beziehungsweise erheblichen Gefahren ausgesetzt. Bemerkenswert ist allerdings, gegen wen sich PETAs Vorstoß richtet: nicht nur gegen unbekannte Pyrotechnikwerfer, sondern auch gegen Polizeibeamte beziehungsweise Verantwortliche für den Einsatz der Pferde. Damit macht PETA aus einem Angriff auf Einsatzkräfte und Tiere zugleich eine grundsätzliche Debatte über die Nutzung von Polizeipferden.

    Nach dem Abpfiff der Partie kam es Berichten zufolge zu gewaltsamen Ausschreitungen. Die Polizei ging gegen Randalierer vor und setzte dabei neben anderen Kräften auch eine Reiterstaffel ein. FOCUS berichtet, dass ein pyrotechnischer Brandsatz unmittelbar neben einem Pferd explodiert sein soll. Eine bestätigte veterinärmedizinische Diagnose oder Angaben über konkrete Verletzungen eines der eingesetzten Pferde nennen die vorliegenden Berichte allerdings nicht.

    PETA nimmt Täter und Polizei gleichzeitig ins Visier

    Nach Angaben von PETA richtet sich die Anzeige einerseits gegen unbekannte Personen, die Pyrotechnik geworfen haben sollen. Andererseits nimmt die Organisation die Reiter beziehungsweise die für den Einsatz verantwortlichen Polizeibeamten ins Visier. PETA argumentiert, die Tiere seien durch den Polizeieinsatz erheblichem Stress und einer vermeidbaren Gefahr ausgesetzt worden. Fachreferentin Yvonne Würz bezeichnete den Einsatz auf dem Spielfeld als sinnlos und forderte Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel auf, den Einsatz von Pferden im Polizeidienst zu beenden.

    Genau an diesem Punkt wird die Argumentation interessant. Denn die unmittelbare Gefahr für die Pferde entstand nach den vorliegenden Berichten nicht dadurch, dass Polizeibeamte selbst Pyrotechnik einsetzten, sondern weil Personen im Umfeld der Ausschreitungen entsprechende Gegenstände warfen. PETA kritisiert damit einerseits diejenigen, die diese Gefahr verursachten, leitet daraus andererseits aber zugleich einen Vorwurf gegen diejenigen ab, die ihre Pferde in dem Einsatz führten. Ob daraus tatsächlich ein tierschutzrechtlicher Verstoß der Polizei folgt, ist damit keineswegs geklärt.

    Natürlich darf auch ein Polizeieinsatz mit Tieren nicht von jeder Prüfung ausgenommen sein. Wer Pferde in einer angespannten Lage einsetzt, muss Risiken berücksichtigen und gegebenenfalls reagieren, wenn sich die Situation verändert. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Einsatz eines Polizeipferdes bei einem Fußballspiel tierschutzwidrig wird, sobald einzelne Personen verbotene Pyrotechnik werfen. Genau diese Trennung zwischen dem Verhalten der Täter und der Verantwortung der Einsatzleitung sollte bei der Bewertung nicht verloren gehen.

    Aus einem konkreten Vorfall wird eine Grundsatzforderung

    PETA beschränkt seine Kritik nicht auf die Ereignisse in Mannheim. Die Organisation nutzt den Vorfall zugleich, um eine grundsätzliche Forderung gegen Polizeipferde bei Hochrisikospielen zu formulieren. Nach ihrer Argumentation seien Pyrotechnik, Gewalt und unkontrollierbare Menschenmengen bei solchen Veranstaltungen vorhersehbar und Pferde deshalb einem unnötigen Risiko ausgesetzt.

    Damit verschiebt sich die Debatte allerdings erheblich. Aus der Frage, ob die Einsatzleitung in Mannheim in einer konkreten Situation richtig gehandelt hat, wird die wesentlich weitergehende Frage, ob Pferde überhaupt noch in entsprechenden Polizeieinsätzen eingesetzt werden sollten. Für diese generelle Forderung reicht der Hinweis auf eine Explosion neben einem Pferd allein nicht aus. Entscheidend wäre unter anderem, wie Polizeipferde ausgebildet werden, welche taktische Funktion sie erfüllen, welche Einsatzregeln gelten und unter welchen Bedingungen eine berittene Einheit tatsächlich zurückgezogen wird.

    PETA verweist in diesem Zusammenhang auch auf Hamburg, wo die Reiterstaffel Ende 2027 aufgelöst werden soll. Als Argument gegen den Polizeipferdeeinsatz in Mannheim taugt dieses Beispiel allerdings nur bedingt. Nach den vorliegenden Angaben spielen bei der Entscheidung in Hamburg vor allem Kosten- und Personalfragen eine Rolle. Eine organisatorische oder finanzielle Entscheidung über eine Reiterstaffel ist keine Feststellung, dass der Einsatz von Polizeipferden gegen das Tierschutzrecht verstößt.

    Wer trägt die Verantwortung für die Gefahr?

    Der Mannheimer Fall wirft deshalb eine grundsätzliche Verantwortungsfrage auf. Wenn Personen bei Ausschreitungen Pyrotechnik in Richtung von Polizeikräften oder Tieren werfen, liegt die unmittelbare Verantwortung für diese Handlung zunächst bei denjenigen, die den Gegenstand werfen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Ziel um einen Polizeibeamten, ein Fahrzeug oder ein Pferd handelt. Dass gleichzeitig geprüft werden kann, ob die Einsatzleitung angemessen auf eine eskalierende Gefahr reagiert hat, ändert daran nichts.

    PETAs Argumentation läuft jedoch darauf hinaus, beide Ebenen miteinander zu verbinden. Weil bei einem Hochrisikospiel mit Ausschreitungen gerechnet werden könne, soll bereits die Entscheidung zum Einsatz der Pferde problematisch sein. Folgt man dieser Logik konsequent, könnte das Fehlverhalten gewalttätiger Personen zunehmend bestimmen, welche Einsatzmittel die Polizei überhaupt noch verwenden darf. Das ist eine weitreichende Konsequenz, die über die Frage des Tierschutzes hinausgeht.

    Andererseits wäre es ebenso falsch, die Verantwortung der Polizei grundsätzlich auszublenden. Pferde sind Fluchttiere, und extreme Knallereignisse, Feuer, Rauch und aggressive Menschenmengen können erhebliche Belastungen darstellen. Entscheidend ist deshalb nicht die pauschale Behauptung, Polizeipferde hätten bei solchen Veranstaltungen nichts zu suchen, sondern die konkrete Frage, ob ihr Einsatz professionell geplant wurde und ob bei einer erkennbaren Eskalation rechtzeitig reagiert wurde.

    PETA-Anzeige beweist noch keinen Tierschutzverstoß

    Eine Anzeige beim Veterinäramt ist zunächst einmal genau das: eine Anzeige. Sie beweist weder, dass gegen das Tierschutzrecht verstoßen wurde, noch dass sich die von PETA vertretene Bewertung des Einsatzes bestätigt. Das zuständige Veterinäramt muss vielmehr prüfen, ob die konkreten Umstände des Einsatzes tatsächlich Anlass für weitere Maßnahmen geben.

    Dabei dürfte unter anderem entscheidend sein, wo sich die Pferde zum Zeitpunkt der Eskalation befanden, wie lange sie der Situation ausgesetzt waren, welche Gefahr für die Tiere erkennbar war und welche Reaktionsmöglichkeiten den Einsatzkräften zur Verfügung standen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die Verantwortlichen ihre Pflichten verletzt haben. Eine entsprechende behördliche Entscheidung ist bislang nicht bekannt.

    Gerade deshalb sollte zwischen dokumentierten Ereignissen und PETAs politischer Bewertung unterschieden werden. Dokumentiert beziehungsweise berichtet ist, dass es Ausschreitungen gab, Polizeipferde eingesetzt wurden und Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe eines Pferdes detoniert sein soll. PETAs Schlussfolgerung daraus lautet, dass nicht nur die Pyrotechnikwerfer, sondern auch Verantwortliche des Polizeieinsatzes zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Ob das Veterinäramt dieser Interpretation folgt, ist eine völlig andere Frage.

    Der Fall zeigt damit erneut ein bekanntes Muster: Ein konkreter Vorfall wird von PETA nicht nur aufgegriffen, sondern unmittelbar mit einer weitergehenden politischen Forderung verbunden. Über die Gefährdung der Pferde darf und sollte diskutiert werden. Dabei sollte jedoch nicht aus dem Blick geraten, wer die gefährliche Situation nach den bisherigen Berichten überhaupt ausgelöst hat. Wer Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Polizeipferden zur Explosion bringt, kann schwerlich aus der Verantwortungsdebatte verschwinden, nur weil anschließend auch der Einsatz der Tiere grundsätzlich infrage gestellt wird.

    Quellen

  • PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    Erneut hat eine Strafanzeige von PETA gegen eine zoologische Einrichtung nicht zu dem von der Organisation angestrebten strafrechtlichen Verfahren geführt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen Verantwortliche der Wilhelma eingestellt, nachdem sie keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz feststellen konnte. Ausgangspunkt waren Beobachtungen, die PETA bei Besuchen des Stuttgarter Zoos im Juli und Oktober 2024 gesammelt und anschließend zum Gegenstand einer Strafanzeige gemacht hatte. Nachdem die strafrechtliche Bewertung nicht im Sinne der Tierrechtsorganisation ausfiel, kritisiert PETA nun vor allem, dass kein externer Gutachter hinzugezogen worden sei.

    PETA-Strafanzeige gegen Wilhelma ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht

    PETA hatte im Januar 2025 mit einer Strafanzeige schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der Wilhelma erhoben. Nach Angaben der Organisation sollten verschiedene von ihr dokumentierte Verhaltensweisen von Tieren auf erhebliche Leiden und damit auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hindeuten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart kam nach der Prüfung der Vorwürfe jedoch zu einem anderen Ergebnis. Einen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat sah die Ermittlungsbehörde nicht.

    Nach Darstellung von PETA bezog die Staatsanwaltschaft dabei auch die Einschätzung der zuständigen Amtstierärztin ein. Damit wurde die Anzeige keineswegs einfach unbeachtet zu den Akten gelegt, sondern die vorgebrachten Vorwürfe wurden fachlich und strafrechtlich bewertet. Das Ergebnis war für PETA eindeutig enttäuschend: Keine Anklage, keine gerichtliche Auseinandersetzung und nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde kein ausreichender Grund, das Verfahren weiterzuführen. Die von PETA erhobenen Vorwürfe konnten damit jedenfalls keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen.

    Nach der Einstellung kritisiert PETA die Begutachtung

    PETA richtet seine Kritik nun insbesondere darauf, dass kein unabhängiger externer Sachverständiger mit einer zusätzlichen Begutachtung beauftragt wurde. Dr. Yvonne Würz, bei PETA als Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche tätig, fordert eine unabhängige verhaltensbiologische oder tiermedizinische Beurteilung der von der Organisation dokumentierten Verhaltensweisen. Damit verschiebt sich die Diskussion allerdings von der ursprünglichen Strafanzeige zunehmend auf die Frage, welche Gutachter aus Sicht von PETA hätten beteiligt werden sollen. An der bereits getroffenen Entscheidung der Staatsanwaltschaft ändert diese Forderung zunächst nichts.

    Dass eine Tierrechtsorganisation mit der fachlichen Einschätzung einer Behörde nicht einverstanden ist, bedeutet nicht automatisch, dass diese Einschätzung fehlerhaft wäre. Für die Staatsanwaltschaft war entscheidend, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorlagen, die einen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen konnten. Genau diese Schwelle wurde nach ihrer Bewertung nicht erreicht. PETA kann zusätzliche Gutachten fordern, daraus ergibt sich jedoch noch kein Beleg dafür, dass die bisherige Prüfung unzureichend war.

    Verhaltensauffälligkeiten werden von PETA als Beweisstück präsentiert

    Bei ihren Besuchen will PETA unter anderem Elefanten beim sogenannten Weben beobachtet haben. Darüber hinaus berichtet die Organisation von Reptilien, die wiederholt gegen Glasscheiben gelaufen seien, sowie von Menschenaffen, die sich Haare ausgerissen oder eigenen Kot verzehrt haben sollen. PETA interpretiert diese Beobachtungen als Hinweise auf erhebliche und durch die Haltung verursachte Leiden. Eine solche Interpretation ist jedoch zunächst die Bewertung der Organisation und nicht automatisch eine tiermedizinische Diagnose oder der Nachweis einer Straftat.

    Auffälliges Verhalten bei Tieren kann unterschiedliche Ursachen haben und muss im jeweiligen Einzelfall betrachtet werden. Dabei können die Vorgeschichte eines Tieres, sein Gesundheitszustand, frühere Haltungsbedingungen und zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle spielen. Eine beobachtete Verhaltensweise allein beantwortet daher noch nicht die Frage, ob ein aktueller Haltungsfehler oder gar ein strafrechtlich relevanter Verstoß vorliegt. Genau zwischen einer öffentlichkeitswirksamen Interpretation und einer strafrechtlich belastbaren Bewertung muss unterschieden werden.

    PETA-Anzeigen gegen Zoos führen nicht automatisch zu Rechtsverstößen

    Der Fall Wilhelma steht zudem nicht isoliert. PETA lehnt die Haltung von Tieren in Zoos grundsätzlich ab und nutzt regelmäßig Strafanzeigen und öffentliche Kampagnen, um seine Forderungen gegen zoologische Einrichtungen zu untermauern. Gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ verwies Würz selbst auf weitere Anzeigen gegen Zoos in Baden-Württemberg. Dazu gehört unter anderem der Leintalzoo in Schwaigern, bei dem ein Verfahren nach Darstellung von PETA ebenfalls eingestellt wurde.

    Eine Strafanzeige ist zunächst nicht mehr als die Aufforderung an die zuständigen Behörden, einen möglichen Sachverhalt zu prüfen. Sie ist weder ein Beweis für eine Straftat noch eine behördliche Bestätigung der darin erhobenen Vorwürfe. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Anzeigen gegen Zoos entsteht jedoch schnell der Eindruck, bereits die Anzeige selbst belege einen Missstand. Der Ausgang des Wilhelma-Verfahrens zeigt, warum zwischen dem Vorwurf einer Organisation und der Bewertung durch Ermittlungsbehörden klar unterschieden werden muss.

    Flamingo-Verfahren bleibt weiterhin offen

    Noch nicht abgeschlossen ist nach Angaben von PETA ein separates Verfahren zum Flügelstutzen bei Flamingos in der Wilhelma. Hier liegt bislang keine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden vor. Deshalb lässt sich aus diesem Verfahren derzeit weder ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht ableiten noch dessen Ausgang vorwegnehmen. Die strafrechtliche Bewertung bleibt abzuwarten.

    Damit bestehen bei der Wilhelma zwei klar voneinander zu trennende Sachverhalte. Die PETA-Strafanzeige wegen der behaupteten Verhaltensauffälligkeiten führte nicht zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht und das entsprechende Verfahren wurde eingestellt. Die Prüfung des Flügelstutzens bei Flamingos dauert nach Angaben von PETA hingegen noch an. Erst eine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden wird zeigen, ob sich dort überhaupt ein rechtlich relevanter Vorwurf ergibt.

    Für PETA ist die Einstellung des ersten Verfahrens offenbar kein Anlass, die eigenen Vorwürfe grundsätzlich zu hinterfragen. Stattdessen kritisiert die Organisation nun das Fehlen eines externen Gutachtens und hält an ihrer eigenen Interpretation der beobachteten Verhaltensweisen fest. Das kann PETA im Rahmen seiner Kampagnen selbstverständlich tun. Das bisherige strafrechtliche Ergebnis bleibt dennoch eindeutig: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat gegen Verantwortliche der Wilhelma.

    Quellen

  • Pferd „Versuchstier des Jahres 2026“: 822 Tiere 2024 in deutschen Versuchen eingesetzt

    Pferd „Versuchstier des Jahres 2026“: 822 Tiere 2024 in deutschen Versuchen eingesetzt

    Die Organisation Menschen für Tierrechte hat das Pferd zum „Versuchstier des Jahres 2026“ ernannt. Mit der seit 2003 durchgeführten Kampagne will der Verband auf Tierarten aufmerksam machen, die in Deutschland für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Nach Angaben der Organisation wurden 2024 insgesamt 822 Pferde in Tierversuchen verwendet. Damit rückt eine Tierart in den Mittelpunkt, die in der öffentlichen Debatte deutlich seltener genannt wird als Mäuse oder Ratten, zu der viele Menschen jedoch eine besonders starke emotionale Beziehung haben.

    Menschen für Tierrechte verbindet die Wahl mit der Forderung, Tierversuche weiter abzubauen und tierfreie Verfahren stärker zu entwickeln. Als Einsatzbereiche von Pferden nennt die Organisation unter anderem die Herstellung von Antitoxinen zur Behandlung menschlicher Vergiftungen sowie die Gewinnung von Antikörpern. Dabei werden nach Angaben des Verbandes Proteine aus dem Blut der Tiere gewonnen. Welche Belastungen daraus entstehen, hängt allerdings vom jeweiligen Verfahren, seiner Durchführung und dem konkreten wissenschaftlichen Zweck ab.

    822 Pferde und mehr als 1,3 Millionen Versuchstiere

    Nach den zugrunde gelegten Angaben wurden 2024 in Deutschland insgesamt 1.327.931 Tiere in Tierversuchen eingesetzt. Weitere 626.538 Tiere wurden zu wissenschaftlichen Zwecken getötet, ohne unmittelbar in einem Tierversuch eingesetzt worden zu sein. Die 822 verwendeten Pferde machen innerhalb dieser Größenordnung nur einen vergleichsweise kleinen Anteil aus. Schon deshalb zeigt sich, dass die Wahl des Pferdes zum „Versuchstier des Jahres“ nicht allein mit der absoluten Zahl der eingesetzten Tiere erklärt werden kann.

    Nach Angaben von Menschen für Tierrechte werden Pferde deutlich seltener eingesetzt als klassische Versuchstierarten. Gleichzeitig besitzen Pferde in der Öffentlichkeit einen hohen emotionalen Stellenwert und werden anders wahrgenommen als Mäuse, Ratten oder Fische. Genau darin dürfte auch ein Teil der Wirkung der Kampagne liegen: Eine Tierart, zu der viele Menschen einen persönlichen Bezug haben, erzeugt naturgemäß mehr Aufmerksamkeit. Das macht die Kritik an einzelnen Versuchen jedoch nicht automatisch falsch, sollte bei der Einordnung solcher Kampagnen aber berücksichtigt werden.

    Organisation nennt Hypoxie-Studien und Hufrehe-Forschung

    Als besonders belastendes Beispiel verweist Menschen für Tierrechte auf Hypoxie-Studien aus dem Jahr 2025. Dabei seien gesunde Pferde künstlich einem Sauerstoffmangel ausgesetzt worden, um Auswirkungen auf Gehirn und Muskulatur zu untersuchen. Anschließend seien die Tiere getötet worden. Der Verband stellt bei solchen Versuchen insbesondere die Frage, ob der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn den Einsatz gesunder Tiere rechtfertigt und ob vergleichbare Ergebnisse mit anderen Methoden erzielt werden könnten.

    Ein weiteres genanntes Beispiel betrifft eine Studie zur Hufrehe. Nach Darstellung der Organisation wurde 2025 an acht gesunden Freizeitpferden eine Kältetherapie untersucht, obwohl eine entsprechende Behandlung bereits angewendet werde. Auch hier richtet sich die Kritik vor allem gegen den Einsatz gesunder Tiere und auf die Frage nach vorhandenen Alternativen. Ob ein Versuch tatsächlich verzichtbar ist, lässt sich allerdings nicht allein daraus ableiten, dass eine Behandlung bereits praktisch eingesetzt wird, denn wissenschaftliche Untersuchungen können unter anderem der Überprüfung ihrer Wirksamkeit, ihrer Grenzen oder möglicher Nebenwirkungen dienen.

    Tierversuche sind nicht automatisch durch Alternativen ersetzbar

    Die Entwicklung tierfreier Methoden ist sinnvoll und sollte weiter vorangetrieben werden. Wo belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse ohne den Einsatz von Tieren gewonnen werden können, spricht vieles dafür, solche Verfahren zu nutzen und weiterzuentwickeln. Zellkulturen, Computersimulationen, Organoide oder Organ-on-a-Chip-Systeme können heute bereits wichtige Erkenntnisse liefern und einzelne Tierversuche ersetzen oder zumindest reduzieren. Daraus folgt jedoch nicht, dass Tierversuche in der medizinischen und biologischen Forschung grundsätzlich bereits vollständig verzichtbar wären.

    Gerade bei komplexen Wechselwirkungen innerhalb eines gesamten Organismus stoßen alternative Verfahren weiterhin an Grenzen. Stoffwechsel, Immunsystem, Kreislauf, Nervensystem und das Zusammenspiel verschiedener Organe lassen sich nicht in jedem Fall vollständig durch isolierte Modelle abbilden. Solange für bestimmte Forschungsfragen keine wissenschaftlich gleichwertige Alternative existiert, können Tierversuche deshalb weiterhin notwendig sein. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Tierversuche pauschal gut oder schlecht sind, sondern ob sie für den jeweiligen Erkenntnisgewinn erforderlich, angemessen und so belastungsarm wie möglich durchgeführt werden.

    3R-Prinzip statt pauschaler Abschaffung

    Genau an diesem Punkt setzt das sogenannte 3R-Prinzip an. Tierversuche sollen ersetzt werden, wenn geeignete Alternativen vorhanden sind, ihre Zahl soll so weit wie möglich reduziert und die Belastung der eingesetzten Tiere möglichst gering gehalten werden. Dieser Ansatz verbindet wissenschaftliche Forschung mit dem Ziel, unnötiges Tierleid zu vermeiden. Er unterscheidet sich damit deutlich von der pauschalen Forderung, sämtliche Tierversuche unabhängig von Forschungsgebiet und wissenschaftlicher Fragestellung kurzfristig abzuschaffen.

    Menschen für Tierrechte fordert, tierfreie Methoden stärker zu fördern und Tierversuche konsequenter zurückzudrängen. Zudem verweist die Organisation auf europäische Bestrebungen, insbesondere bei der Chemikaliensicherheitsbewertung langfristig stärker auf tierfreie Verfahren zu setzen. Solche Entwicklungen können dazu beitragen, den Einsatz von Versuchstieren weiter zu reduzieren. Sie ändern jedoch nichts daran, dass ein vollständiger Ersatz in allen Forschungsbereichen derzeit nicht ohne Weiteres möglich ist.

    Die Diskussion braucht mehr als emotionale Bilder

    Die Wahl des Pferdes zum „Versuchstier des Jahres 2026“ lenkt den Blick auf eine Tierart, die in der Versuchstierdebatte sonst vergleichsweise selten vorkommt. Dass Menschen besonders stark auf Versuche mit Pferden reagieren, ist nachvollziehbar, weil diese Tiere in vielen Bereichen als Freizeit-, Sport- oder Begleittiere wahrgenommen werden. Für die wissenschaftliche Bewertung eines Versuchs darf die emotionale Nähe zu einer Tierart jedoch nicht das alleinige Kriterium sein. Entscheidend bleiben Zweck, Belastung, wissenschaftlicher Nutzen und die Frage, ob eine gleichwertige Alternative vorhanden ist.

    Tierversuche sollten deshalb weder verharmlost noch grundsätzlich verteufelt werden. Jede vermeidbare Belastung eines Tieres sollte vermieden werden, und bessere Ersatzmethoden sind ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig muss Forschung weiterhin dort möglich bleiben, wo sie ohne Tiermodelle noch keine verlässlichen Antworten liefern kann. Eine sachliche Diskussion beginnt daher nicht mit der Forderung nach einem pauschalen Verbot, sondern mit der Prüfung, welche Versuche tatsächlich notwendig sind und welche durch bessere Methoden ersetzt werden können.

    Quellen

  • PETA Protest Neusser Bürger-Schützenfest: Demo gegen Pferde angekündigt

    PETA Protest Neusser Bürger-Schützenfest: Demo gegen Pferde angekündigt

    Das PETA Streetteam Düsseldorf will am Sonntag, dem 30. August 2026, gegen den Einsatz von Pferden beim Neusser Bürger-Schützenfest protestieren. Das geht aus einer aktuellen Termineinladung der Tierrechtsorganisation hervor. Die Kundgebung soll von 16:30 bis 17:30 Uhr am Platz am Niedertor 6 stattfinden und damit zeitgleich mit einem der Schützenumzüge. PETA fordert nicht lediglich strengere Sicherheitsmaßnahmen, sondern grundsätzlich Veranstaltungen ohne Pferde.

    Die Stadt Neuss bestätigt auf ihrer Internetseite, dass während des Bürger-Schützenfestes vom 29. August bis 1. September mehrere Festumzüge stattfinden und dafür umfangreiche Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind. Dazu gehören zeitlich festgelegte Haltverbote und Sperrungen entlang der Zugstrecken. Dass im Umfeld eines großen Umzuges besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, ist damit kaum überraschend. PETA geht jedoch deutlich weiter und leitet aus dem grundsätzlich vorhandenen Risiko beim Einsatz von Pferden die Forderung ab, diese aus solchen Veranstaltungen vollständig zu verbannen.

    PETA führt Todesfälle als Argument an

    Zur Begründung verweist PETA auf mehrere Unfälle und Todesfälle bei Festumzügen. Unter anderem nennt die Organisation ein Pferd, das im Juni 2025 am Rand eines Schützenfestes in Harsewinkel verendete. Auch der Tod des Pferdes Waiherr beim Düsseldorfer Schützenumzug am 16. Juli 2022 spielt in der Argumentation der Organisation eine zentrale Rolle. Das Pferd brach damals während des Umzuges auf der Königsallee zusammen und starb.

    Nach Angaben von PETA habe die ehemalige Halterin von Waiherr erklärt, das damals 19 Jahre alte Pferd habe aufgrund seines Nervenkostüms nicht für Festumzüge eingesetzt werden sollen. Diese Angaben stammen allerdings aus der Darstellung der ehemaligen Halterin und sind nicht mit einer gerichtlichen Feststellung gleichzusetzen. Der Tod des Pferdes selbst ist unstrittig, aus den Umständen eines einzelnen Vorfalls lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass der Einsatz von Pferden bei sämtlichen Schützen- oder Festumzügen grundsätzlich tierschutzwidrig wäre. Genau diese Verallgemeinerung bildet jedoch einen wesentlichen Bestandteil der PETA-Forderung.

    Strafverfahren nach Tod von Waiherr eingestellt

    PETA erstattete nach dem Tod von Waiherr Strafanzeige. Wie die Rheinische Post berichtete, stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren später ein. Zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Halters kam es somit nicht. Trotzdem wird der Fall von PETA weiterhin als Beispiel dafür angeführt, weshalb Pferde nach Ansicht der Organisation nicht mehr an derartigen Umzügen teilnehmen sollten.

    Das ist eine wichtige Unterscheidung. Ein Unfall oder selbst der Tod eines Tieres kann Anlass sein, Sicherheitsmaßnahmen, Auswahl der eingesetzten Tiere, Ausbildung, Transportbedingungen und Belastungen kritisch zu überprüfen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jeder Einsatz eines Pferdes bei einem Festumzug als „Missbrauch“ oder „Tierquälerei“ einzustufen ist. PETA verwendet genau solche Begriffe in seiner aktuellen Pressemitteilung und macht damit deutlich, dass es der Organisation nicht nur um die Verhinderung einzelner Risiken geht, sondern um eine grundsätzliche Ablehnung der Tiernutzung bei solchen Veranstaltungen.

    PETA fordert grundsätzlich pferdefreie Umzüge

    PETA beschreibt Pferde als sensible Fluchttiere, die unter anderem durch Menschenmengen, Musik, Hitze und enge Straßen erschreckt werden könnten. Dass Pferde Fluchttiere sind und auch bei gut ausgebildeten Tieren unerwartete Reaktionen nie vollständig ausgeschlossen werden können, ist grundsätzlich richtig. Entscheidend ist jedoch die Frage, welche Konsequenz daraus gezogen wird. Während Veranstalter Risiken durch Ausbildung, Auswahl geeigneter Pferde, erfahrene Reiter und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen begrenzen können, hält PETA solche Maßnahmen offenbar grundsätzlich nicht für ausreichend.

    Als positives Beispiel führt die Organisation unter anderem Bonn an. Dort werden beim Rosenmontagsumzug seit einigen Jahren keine Pferde mehr eingesetzt. PETA präsentiert solche Entscheidungen als Vorbild für andere Veranstalter und fordert entsprechende Verbote auch für Schützen- und Festumzüge. Damit wird aus einer Frage des konkreten Tierwohls und der Sicherheit zugleich eine grundsätzliche Debatte über die gesellschaftliche Nutzung von Pferden.

    Protest ist Teil einer größeren PETA-Kampagne

    Der Protest in Neuss ist kein Einzelfall. Das PETA Streetteam Düsseldorf hat bereits bei anderen Veranstaltungen gegen den Einsatz von Tieren demonstriert. GERATI berichtete zuletzt etwa über einen PETA-Protest gegen ein Ponykarussell in Bad Kreuznach. Auch gegen Pferde bei Karnevalsumzügen gingen PETA-Streetteams bereits öffentlich vor.

    Für die Organisation steht damit weniger die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Bedingungen Pferde verantwortungsvoll an einem Umzug teilnehmen können. PETA fordert vielmehr, Tiere grundsätzlich aus solchen Veranstaltungen herauszunehmen. Die angeführten Unfälle zeigen, dass Risiken ernst genommen werden müssen. Sie beweisen für sich genommen jedoch nicht, dass verantwortungsvoll eingesetzte Pferde bei jedem Festumzug zwangsläufig leiden oder dass nur ein vollständiges Verbot mit dem Tierschutz vereinbar wäre.

    Streit zwischen Tierwohl, Risiko und Tradition

    Beim Neusser Bürger-Schützenfest prallen damit zwei grundverschiedene Sichtweisen aufeinander. PETA bewertet bereits den Einsatz der Pferde für einen Festumzug als problematisch und spricht in seiner Pressemitteilung von „Pferdemissbrauch“ und „Tierquälerei“. Für Veranstalter und viele Teilnehmer gehören Pferde dagegen traditionell zu solchen Umzügen, wobei die Einhaltung der geltenden Tier- und Sicherheitsvorschriften entscheidend ist. Zwischen beiden Positionen liegt die eigentliche Debatte, die durch einzelne Unfälle nicht abschließend beantwortet wird.

    Der Protest am 30. August dürfte deshalb weniger eine Diskussion über einen einzelnen Vorfall in Neuss sein als ein weiterer Teil der grundsätzlichen PETA-Kampagne gegen Tiere bei öffentlichen Veranstaltungen. Ob beim diesjährigen Neusser Bürger-Schützenfest konkrete Probleme mit den eingesetzten Pferden bestehen, geht aus der PETA-Ankündigung nicht hervor. Die Organisation argumentiert vielmehr mit Vorfällen aus anderen Städten und leitet daraus ihre Forderung nach pferdefreien Umzügen ab. Genau diese Trennung zwischen konkretem Tierschutzproblem und grundsätzlicher Ablehnung der Tiernutzung sollte bei der Bewertung der Protestaktion berücksichtigt werden.

    Quellen

  • DNA bestätigt Bärenangriff auf Pony in Tirol – mindestens zwei männliche Bären in der Region nachgewiesen

    DNA bestätigt Bärenangriff auf Pony in Tirol – mindestens zwei männliche Bären in der Region nachgewiesen

    Ein Bär hat Anfang August das 17-jährige Shetlandpony „Pumuckl“ auf einer Alm im Gemeindegebiet von Pfunds im Tiroler Bezirk Landeck getötet. Was zunächst anhand der Spuren am getöteten Tier vermutet wurde, ist inzwischen durch eine DNA-Untersuchung bestätigt. Noch offen ist allerdings, welches konkrete Bärenindividuum für den Angriff verantwortlich war. Gerade für die Almwirtschaft ist der Fall bemerkenswert, denn diesmal wurde nicht ein Schaf oder eine Ziege, sondern ein Pony zur Beute.

    DNA bestätigt Bärenangriff – Identität des Tieres bleibt offen

    Nach Angaben des Landes Tirol belegen die bei der Begutachtung des Risses genommenen Tupferproben eindeutig, dass ein Bär für den Tod des Ponys verantwortlich war. Damit ist der ursprüngliche Verdacht bestätigt. Die DNA-Untersuchung beantwortet bislang allerdings nur die Frage nach der Tierart und noch nicht, welcher Bär Pumuckl angegriffen hat.

    Die dafür notwendige Genotypisierung steht noch aus. Sie soll zeigen, ob die genetischen Spuren dem bereits bekannten Bären „Tirol_05“, dem ebenfalls in der Region nachgewiesenen „Tirol_04“ oder möglicherweise einem bislang unbekannten Tier zugeordnet werden können. Erst dieses Ergebnis wird zeigen, ob einer der bereits bekannten Bären mit dem Angriff in Verbindung steht. Bis dahin wäre jede konkrete Zuordnung Spekulation.

    Dabei ist die Unterscheidung keineswegs nur eine Frage für die Statistik. Werden über einen längeren Zeitraum wiederholt dieselben Tiere nachgewiesen, hat dies für die Bewertung der Bärenpräsenz in einer Region eine andere Bedeutung als einzelne durchziehende Tiere. Gerade deshalb dürfte die noch ausstehende Genotypisierung für Behörden und Nutztierhalter besonders interessant sein.

    Tirol_05 und Tirol_04 bereits in der Region nachgewiesen

    Der männliche Bär „Tirol_05“ wurde nach Angaben des Landes Tirol in den Jahren 2025 und 2026 mehrfach im Tiroler Oberland genetisch nachgewiesen. Bereits 2024 konnte dasselbe Tier in Ried im Oberinntal identifiziert werden. Ob Tirol_05 auch außerhalb Tirols genetisch erfasst wurde oder zwischenzeitlich größere Wanderungen unternommen hat, lässt sich anhand der derzeit vorliegenden Informationen nicht sicher beurteilen.

    Hinzu kommt „Tirol_04“. Dieser ebenfalls männliche Bär wurde 2024 im Gemeindegebiet von Pfunds nachgewiesen und damit ausgerechnet in jener Gemeinde, in der nun Pumuckl getötet wurde. Seit diesem Nachweis konnte Tirol_04 in Tirol allerdings nicht mehr eindeutig genetisch identifiziert werden. Später entnommene Proben erlaubten nach Angaben des Landes keine erfolgreiche Individualisierung.

    Daraus lässt sich weder ableiten, dass Tirol_04 weiterhin in der Region unterwegs ist, noch dass er Tirol längst verlassen hat. Braunbären können auf ihren Wanderungen erhebliche Distanzen zurücklegen und dabei Landes- und Staatsgrenzen problemlos überschreiten. Tirol, die Schweiz, Norditalien und auch der süddeutsche Alpenraum liegen für wandernde Tiere nicht in voneinander isolierten Räumen.

    Ein gerissenes Pony verändert die Diskussion um Herdenschutz

    Besondere Bedeutung erhält der Fall dadurch, dass mit Pumuckl ein Pony getötet wurde. Bei Diskussionen über große Beutegreifer und Herdenschutz stehen häufig Schafe und Ziegen im Mittelpunkt. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass auch größere Weidetiere grundsätzlich nicht außerhalb des Beutespektrums eines Bären liegen.

    Damit stellt sich für Almhalter eine deutlich weitergehende praktische Frage: Welche Schutzmaßnahmen sind unter alpinen Bedingungen überhaupt realistisch, wenn nicht nur kleinere Nutztiere gefährdet sein können? Ein Schutzkonzept, das bei Schafen möglicherweise noch mit Zäunen, Behirtung oder anderen Maßnahmen diskutiert werden kann, lässt sich nicht automatisch auf Pferde und Ponys übertragen. Gerade auf weitläufigen Almflächen stoßen theoretische Schutzkonzepte schnell auf praktische Grenzen.

    Welche konkreten Maßnahmen nach dem Angriff in Pfunds zum Schutz weiterer Tiere getroffen wurden, geht aus den bislang veröffentlichten Informationen nicht eindeutig hervor. Ebenso wenig ist bekannt, ob zusätzliche Überwachungsmaßnahmen eingerichtet wurden. Fest steht dagegen inzwischen, dass der Angriff selbst nicht mehr nur auf einer Spureninterpretation beruht: Der Bär als Verursacher ist genetisch bestätigt.

    Weitere Bärensichtungen im Alpenraum

    Der Fall in Pfunds steht zudem nicht völlig isoliert. Im Mai 2023 wurde im bayerischen Allgäu im Hintersteiner Tal ein Braunbär fotografisch bestätigt. Anfang Juli 2026 berichteten zwei Landwirte aus der Tiroler Gemeinde Thiersee von einer Bärensichtung in rund 300 Metern Entfernung zu ihrem Hof.

    Solche Beobachtungen bedeuten nicht automatisch, dass überall dieselben Tiere unterwegs sind oder sich bereits eine dauerhaft ansässige Population gebildet hat. Sie zeigen aber, dass Braunbären im Alpenraum regelmäßig größere Gebiete durchwandern können. Genau deshalb ist die genetische Individualisierung so wichtig: Nur sie kann zeigen, ob wiederholt dieselben Tiere auftauchen oder verschiedene Bären unabhängig voneinander nachgewiesen werden.

    Für Tierhalter ändert diese wissenschaftliche Unterscheidung zunächst allerdings wenig an der praktischen Situation. Wer Tiere auf einer Alm hält, muss sich damit auseinandersetzen, dass ein großer Beutegreifer tatsächlich auftreten und auch ein Pony angreifen kann. Der Fall Pumuckl macht diese Möglichkeit sehr deutlich.

    Behörden sehen bislang keine gezielte Annäherung an Menschen

    Das Land Tirol betont gleichzeitig, dass die bisher überprüften Meldungen und Nachweise keine Hinweise darauf ergeben hätten, dass sich ein Bär gezielt Menschen oder Siedlungsgebieten nähert. Eine solche Einordnung ist für die Bewertung des Verhaltens eines Bären relevant. Sie ändert jedoch nichts daran, dass in Pfunds ein Tier auf einer Alm von einem Bären getötet wurde.

    Genau hier treffen zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen aufeinander. Für Behörden ist entscheidend, ob ein Bär auffälliges oder gegenüber Menschen problematisches Verhalten zeigt. Für Nutztierhalter stellt sich dagegen bereits viel früher die Frage, wie Tiere auf Weiden und Almen wirksam geschützt werden können.

    Der Tod von Pumuckl ist deshalb mehr als nur ein weiterer genetischer Bärennachweis. Er zeigt ganz konkret, dass auch ein Pony in einer alpinen Weidesituation zur Beute werden kann. Ob dafür Tirol_05, Tirol_04 oder ein bislang unbekannter Bär verantwortlich ist, wird erst die noch laufende Genotypisierung zeigen.

    Fest steht aber schon jetzt: Der Bär als Verursacher ist bestätigt. Offen ist nur noch, welcher Bär es war.

    Quellen

  • Zoo Leipzig Verhaltensforschung: Einblicke in Tierpflege und Zooalltag

    Zoo Leipzig Verhaltensforschung: Einblicke in Tierpflege und Zooalltag

    Die Folge von „Elefant, Tiger & Co.“ gibt einen Einblick in Bereiche des Zooalltags, die für Besucher häufig nur am Rande sichtbar werden. Im Mittelpunkt stehen die Orang-Utan-Dame Dokana, ein zweieinhalb Monate altes Nashorn-Baby und die Plumplori-Dame Mercedes. Dabei geht es nicht nur um die Versorgung der Tiere, sondern auch um Verhaltensforschung, die Gewöhnung an neue Situationen und eine regelmäßige Gesundheitskontrolle. Gerade diese scheinbar unspektakulären Abläufe zeigen, dass moderne Tierhaltung im Zoo weit mehr umfasst als das bloße Präsentieren von Tieren für Besucher.

    Dokana prüft Werkzeuge auf ihren Nutzen

    Bei der Orang-Utan-Dame Dokana steht ein Versuch im Mittelpunkt, bei dem sie eine praktische Aufgabe lösen soll. Hinter einer Scheibe befindet sich Himbeersaft, der für sie nicht unmittelbar erreichbar ist. Johannes Großmann vom Max-Planck-Institut begleitet die Untersuchung, bei der Dokana ein Hilfsmittel einsetzen soll, um an die Belohnung zu gelangen. Der Versuch macht damit auf anschauliche Weise sichtbar, wie sich Problemlösungsverhalten bei Menschenaffen unter kontrollierten Bedingungen beobachten lässt.

    Solche Aufgaben ermöglichen Forschern, genauer zu untersuchen, wie Tiere auf unterschiedliche Möglichkeiten reagieren und welche Lösungen sie für ein konkretes Problem wählen. Die Belohnung dient dabei als Motivation und schafft eine Situation, in der sich das Verhalten gezielt beobachten lässt. Aus einem einzelnen Versuch lässt sich zwar keine allgemeingültige Aussage darüber ableiten, wie sicher Dokana grundsätzlich zwischen geeigneten und ungeeigneten Werkzeugen unterscheidet. Dennoch zeigt die Aufgabe, welche Möglichkeiten Zoos für Verhaltensbeobachtungen bieten, die sich mit Erkenntnissen aus anderen Forschungsbereichen vergleichen lassen.

    Eine frühere Dokumentation über Verhaltensforschung bei Menschenaffen im Zoo Leipzig verdeutlicht zudem, dass Beobachtungen im Zoo mit vergleichenden Untersuchungen bei Menschen verbunden werden können. Gerade bei Menschenaffen ergeben sich dadurch interessante Fragestellungen zur Problemlösung, Wahrnehmung und zum Einsatz von Hilfsmitteln. Forschung findet hier nicht losgelöst von der Tierhaltung statt, sondern wird in den bestehenden Zooalltag integriert. Für Besucher werden wissenschaftliche Fragestellungen dadurch unmittelbar am Verhalten der Tiere nachvollziehbar.

    Nashorn-Baby lernt neue Situationen kennen

    Parallel begleitet die Sendung ein zweieinhalb Monate altes Nashorn-Baby bei seinen ersten Erkundungen außerhalb der vertrauten Umgebung. Tierpfleger Frank Meyer setzt dabei verschiedene neue Reize ein, mit denen sich das Jungtier auseinandersetzen kann. Eine künstliche, Wasser speiende Konstruktion, ein borstiger Gegenstand und ein bislang fremder Stallgang gehören zu den Situationen, die das junge Nashorn kennenlernen soll. Mutter Sarafine bleibt dabei in der Nähe und bietet dem Jungtier die vertraute soziale Umgebung.

    Die Gewöhnung an neue Gegenstände, Geräusche und Bereiche gehört zu den Aufgaben, die in der täglichen Tierpflege eine wichtige Rolle spielen können. Für ein Jungtier bedeutet jede Erweiterung seines gewohnten Umfelds zunächst eine neue Erfahrung, auf die es unterschiedlich reagieren kann. Die Tierpfleger können dabei beobachten, wie neugierig, vorsichtig oder sicher sich das Nashorn verhält und wie schnell es sich auf Veränderungen einstellt. Gleichzeitig lernt das Tier, dass unbekannte Situationen nicht automatisch eine Bedrohung darstellen.

    Damit unterscheidet sich dieser Teil deutlich von Dokanas Werkzeugtest, obwohl auch hier Verhalten aufmerksam beobachtet wird. Während bei der Orang-Utan-Dame eine konkrete Aufgabe gestellt wird, steht beim Nashorn die schrittweise Gewöhnung an seine Umwelt im Vordergrund. Solche Erfahrungen können auch für spätere Abläufe im Zoo hilfreich sein, weil Tiere regelmäßig mit neuen Situationen, Bereichen oder pflegerischen Maßnahmen konfrontiert werden. Die Sendung macht damit sichtbar, wie eng Tierpflege und Verhaltensbeobachtung im Alltag miteinander verbunden sein können.

    Gewichtskontrolle bei Plumplori Mercedes

    Bei der Plumplori-Dame Mercedes steht keine Forschungsaufgabe im Mittelpunkt, sondern eine klassische Maßnahme der Gesundheitsvorsorge. Nach einer Diät soll ihr Gewicht regelmäßig kontrolliert werden, damit die Tierpfleger nachvollziehen können, wie sich ihr Körpergewicht entwickelt. Dafür muss Mercedes ihre Röhre verlassen, in einen Beutel steigen und anschließend an einer Waage gewogen werden. Was zunächst nach einer einfachen Routine klingt, kann im praktischen Zooalltag allerdings durchaus anspruchsvoll werden.

    Nicht jedes Tier akzeptiert jede pflegerische Maßnahme sofort oder freiwillig. Tierpflegerin Martina Molch versucht deshalb, Mercedes zur notwendigen Gewichtskontrolle zu bewegen, während Michael Ernst sie dabei unterstützt. Entscheidend ist dabei weniger die eigentliche Zahl auf der Waage als die regelmäßige Kontrolle, durch die Veränderungen frühzeitig erkannt werden können. Gerade solche alltäglichen Arbeiten gehören zu einer Tierpflege, die für Besucher meist wesentlich weniger sichtbar ist als Fütterungen oder kommentierte Tierpräsentationen.

    Die Szene zeigt gleichzeitig, dass Tierpflege nicht immer nach einem festen Schema funktioniert. Tiere reagieren individuell, und selbst wiederkehrende Abläufe können Geduld und Anpassungsfähigkeit von den Pflegern verlangen. Eine Gewichtskontrolle ist deshalb nicht einfach nur ein technischer Vorgang, sondern Teil einer kontinuierlichen Beobachtung des körperlichen Zustands eines Tieres. Genau solche Routinen bilden einen wichtigen Teil des täglichen Managements in einem Zoo.

    Zooalltag zwischen Forschung, Gewöhnung und Gesundheitsvorsorge

    Die drei Geschichten könnten auf den ersten Blick kaum unterschiedlicher sein. Dokana beschäftigt sich mit einer Aufgabe aus der Verhaltensforschung, das junge Nashorn sammelt Erfahrungen mit bislang unbekannten Situationen und Mercedes soll für eine Gesundheitskontrolle gewogen werden. Gemeinsam zeigen diese Beispiele jedoch, wie vielfältig die Arbeit mit Tieren in einem modernen Zoo sein kann. Forschung, Beobachtung, Training und Gesundheitsvorsorge greifen dabei immer wieder ineinander.

    Gerade in öffentlichen Debatten über Zoos reduziert sich die Wahrnehmung häufig auf Gehege und Besucherbetrieb. Der tatsächliche Alltag umfasst jedoch zahlreiche Arbeiten, die außerhalb der Öffnungszeiten oder abseits der Besucherwege stattfinden und deshalb kaum wahrgenommen werden. Dazu gehören wissenschaftliche Untersuchungen ebenso wie die Gewöhnung von Jungtieren an neue Situationen oder regelmäßige Kontrollen von Gewicht und Gesundheitszustand. „Elefant, Tiger & Co.“ macht diese Arbeit anhand kleiner Alltagssituationen sichtbar, ohne dafür spektakuläre Ereignisse zu benötigen.

    Der Zoo Leipzig beschreibt Zoos grundsätzlich als Einrichtungen, die Besucher informieren und zugleich einen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten leisten sollen. Die gezeigten Beispiele ergänzen diesen Anspruch um einen weiteren wichtigen Bereich: die kontinuierliche Beschäftigung mit dem Verhalten und dem körperlichen Zustand der gehaltenen Tiere. Gerade Dokanas Werkzeugtest zeigt zudem, dass zoologische Einrichtungen auch Möglichkeiten für wissenschaftliche Forschung schaffen können. Die Folge vermittelt damit einen Einblick in einen Zooalltag, der wesentlich stärker von Beobachtung, Wissen und praktischer Tierpflege geprägt ist, als dies bei einem gewöhnlichen Zoobesuch sichtbar wird.

    Quellen

  • Einbruch in Zirkuszelt Wiesbaden: Technik im Wert von über 20.000 Euro gestohlen

    Einbruch in Zirkuszelt Wiesbaden: Technik im Wert von über 20.000 Euro gestohlen

    In Wiesbaden sind unbekannte Täter in der Nacht zum Sonntag in ein Zirkuszelt an der Äppelallee eingebrochen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Westhessen entwendeten sie Teile einer Musikanlage im Wert von mehr als 20.000 Euro. Die Täter konnten anschließend unerkannt mit ihrer Beute verschwinden. Die Polizei bittet nun mögliche Zeugen um Hinweise zum Einbruch und zum Verbleib der gestohlenen Technik.

    Einbruch in Zirkuszelt in Wiesbaden

    Der Einbruch ereignete sich nach bisherigen Erkenntnissen zwischen Mitternacht und 10 Uhr am Sonntagmorgen. Die bislang unbekannten Täter verschafften sich zunächst Zugang zum Zirkusgelände an der Äppelallee und gelangten anschließend in das Zirkuszelt. Dort hatten sie es offenbar gezielt auf Teile der Musikanlage abgesehen. Der Wert der entwendeten Technik wird von der Polizei mit mehr als 20.000 Euro angegeben.

    Wie die Täter die teilweise umfangreiche Ausrüstung vom Gelände transportierten und ob dabei ein Fahrzeug eingesetzt wurde, geht aus der veröffentlichten Polizeimeldung nicht hervor. Ebenfalls liegen bislang keine Angaben zur Zahl der beteiligten Personen vor. Die Ermittlungen zum Einbruch und zum Verbleib der Musikanlage dauern an. Hinweise auf die Täter wurden bislang nicht veröffentlicht.

    Die Wiesbadener Polizei bittet Personen, die während des Tatzeitraums verdächtige Beobachtungen im Bereich der Äppelallee gemacht haben, sich zu melden. Auch Hinweise darauf, wo sich Teile der gestohlenen Musikanlage befinden könnten oder ob entsprechende Technik zum Verkauf angeboten wurde, können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Zeugen können sich unter der Telefonnummer 0611-3450 an die Polizei wenden. Weitere Einzelheiten zum betroffenen Zirkus oder zu möglichen Schäden am Zelt beziehungsweise auf dem Gelände wurden zunächst nicht mitgeteilt.

    Weitere Polizeieinsätze in Wiesbaden

    Der Einbruch war Teil einer Polizeimeldung, in der das Polizeipräsidium Westhessen über mehrere voneinander unabhängige Einsätze des Wochenendes berichtete. In der Wiesbadener Innenstadt wurden in den frühen Morgenstunden insgesamt neun Mülltonnen in Brand gesetzt. Zudem wurde in einer offenen Garage in der Hans-Böckler-Straße ein Pkw angezündet, wobei das Feuer auf weitere Fahrzeuge und das Gebäude übergriff. Der dabei entstandene Sachschaden wird auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag geschätzt.

    Darüber hinaus ermittelt die Polizei nach einer Auseinandersetzung im Bereich der Klarenthaler Straße. Ein 51-Jähriger soll dort nach ersten Erkenntnissen mit einem Kettenschloss auf eine jüngere männliche Person eingeschlagen haben. Der mögliche Geschädigte hatte den Bereich jedoch bereits verlassen, bevor die Polizei eintraf. Die Ermittler suchen deshalb weiterhin nach dem Jugendlichen sowie nach möglichen Zeugen des Vorfalls.

    Bei einem weiteren Einsatz wurde ein 21-jähriger Autofahrer schwer verletzt, nachdem sein Mercedes auf der Landesstraße 3028 von der Fahrbahn abgekommen und gegen ein Carport geprallt war. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus gebracht, auch ein Rettungshubschrauber war im Einsatz. Der Gesamtschaden wird auf mehr als 80.000 Euro geschätzt. Die Ursache des Unfalls ist bislang ungeklärt.

    Zwischen diesen Ereignissen und dem Einbruch in das Zirkuszelt besteht nach den veröffentlichten Informationen kein erkennbarer Zusammenhang. Das Polizeipräsidium Westhessen führte die Fälle lediglich gemeinsam in einer aktuellen Einsatzmeldung auf.

    Quellen