Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte warnt vor Qualzucht bei Haustieren

Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke warnt vor gesundheitlich problematischen Zuchtmerkmalen bei Haustieren. Besonders kurzköpfige Hunde können nach Angaben der Tierärztin unter Atemproblemen und einer eingeschränkten Fähigkeit zur Thermoregulation leiden, wodurch bei hohen Temperaturen ein erhöhtes Risiko der Überhitzung entstehen kann. In diesem Zusammenhang nennt Zinke unter anderem Französische und Englische Bulldoggen, aber auch Dackel und Zwergspitze. Entscheidend ist allerdings die notwendige Unterscheidung zwischen einer Hunderasse als solcher und konkreten Zuchtmerkmalen, die bei einem Tier tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen können.

Kurze Schnauzen können die Abkühlung erschweren

Bei kurzköpfigen Hunden können stark verkürzte Schnauzen und damit verbundene anatomische Veränderungen die Atmung beeinträchtigen. Da Hunde ihre Körpertemperatur vor allem durch Hecheln regulieren, können entsprechende Einschränkungen bei hohen Temperaturen besonders problematisch werden. Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte verweist darauf, dass betroffene Tiere deshalb schneller überhitzen können als Hunde ohne entsprechende Einschränkungen. Daraus folgt jedoch nicht, dass allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse automatisch bedeutet, dass jedes einzelne Tier unter einer tierschutzrechtlich relevanten Qualzucht leidet.

Auch andere äußerliche Merkmale können nach Darstellung Zinkes gesundheitliche Folgen haben. Dazu gehören beispielsweise stark gerundete Köpfe, übergroße Augen, extreme Körpergrößen, sehr lange Rücken oder ungewöhnlich kurze Gliedmaßen. Ob daraus tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen, muss jedoch anhand des jeweiligen Merkmals und des betroffenen Tieres beurteilt werden. Eine sachliche Diskussion über Qualzucht sollte deshalb gesundheitliche Auswirkungen in den Mittelpunkt stellen und nicht allein das Erscheinungsbild oder den Namen einer Rasse.

Für Tierhalter können Erkrankungen, die mit problematischen Zuchtmerkmalen zusammenhängen, zugleich erhebliche finanzielle Folgen haben. Zinke spricht von Tierarzt- und Operationskosten, die in bestimmten Fällen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen können. Hinzu kommen mögliche Einschränkungen im Alltag, wenn ein Tier beispielsweise körperlich wenig belastbar ist oder bei Wärme besonders geschützt werden muss. Für Kaufinteressenten ist es deshalb sinnvoll, sich bereits vor der Anschaffung über bekannte gesundheitliche Risiken, Untersuchungen der Elterntiere und die Zuchtziele des jeweiligen Züchters zu informieren.

Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ kritisiert Einfluss sozialer Medien

Gemeinsam mit dem Verein „Tierwohl statt Lifestyle – Gemeinsam gegen Qualzucht“ hat Zinke die Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ initiiert. Ziel der Kampagne ist es, auf gesundheitliche Folgen bestimmter erblich bedingter Fehlentwicklungen und problematischer Zuchtmerkmale aufmerksam zu machen. Dabei richtet sich die Kritik auch gegen die Darstellung auffälliger Tiere in Werbung und sozialen Medien. Nach Auffassung Zinkes können sogenannte Petfluencer und Prominente dazu beitragen, die Nachfrage nach bestimmten äußeren Merkmalen zu erhöhen.

Diese Kritik sollte allerdings als Position der Landestierschutzbeauftragten und der beteiligten Kampagne verstanden werden. Die öffentliche Präsentation eines Tieres allein belegt weder eine Erkrankung noch eine tierschutzwidrige Zucht. Umgekehrt kann eine starke mediale Nachfrage nach bestimmten extremen Merkmalen durchaus Anreize schaffen, bei der Zucht das Aussehen stärker zu gewichten als gesundheitliche Eigenschaften. Für eine belastbare Bewertung sind deshalb konkrete gesundheitliche Befunde und nachvollziehbare Zuchtziele wichtiger als pauschale Aussagen über einzelne Rassen oder deren Halter.

Gerade bei der Diskussion um sogenannte Trendtiere besteht die Gefahr, unterschiedliche Ebenen miteinander zu vermischen. Eine genetische Veranlagung für bestimmte Erkrankungen, ein besonders ausgeprägtes äußerliches Merkmal und eine tatsächlich vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigung sind nicht automatisch dasselbe. Seriöse Zucht muss deshalb darauf ausgerichtet sein, bekannte gesundheitliche Risiken möglichst zu reduzieren und Tiere hervorzubringen, die ein möglichst uneingeschränktes Leben führen können. Pauschale Verurteilungen ganzer Rassen helfen dabei ebenso wenig wie das Verharmlosen nachweisbarer gesundheitlicher Probleme.

Was das Tierschutzgesetz unter problematischer Zucht versteht

Das sogenannte Qualzuchtverbot ist in § 11b des Tierschutzgesetzes geregelt. Verboten ist die Zucht von Wirbeltieren unter anderem dann, wenn nach züchterischen Erkenntnissen zu erwarten ist, dass bei den Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder verändert sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Das Gesetz knüpft damit nicht schlicht an eine bestimmte Rasse oder ein bestimmtes Aussehen an, sondern an die vorhersehbaren gesundheitlichen Folgen der Zucht.

Das ist für die öffentliche Diskussion ein wichtiger Unterschied. Eine Französische Bulldogge, ein Dackel oder ein Zwergspitz ist nicht allein aufgrund seiner Rassebezeichnung automatisch eine „Qualzucht“. Relevant wird die Frage vielmehr dann, wenn bestimmte Zuchtmerkmale so ausgeprägt sind oder vererbt werden, dass daraus die im Tierschutzgesetz beschriebenen Belastungen entstehen oder mit ihnen gerechnet werden muss. Genau deshalb sind gesundheitliche Untersuchungen und verantwortungsvolle Zuchtentscheidungen von zentraler Bedeutung.

Die Brandenburger Landesregierung weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen bereits seit Jahrzehnten bestehen und problematische Zuchtpraktiken dennoch weiterhin vorkommen. Das zeigt zugleich eine Schwäche der häufig sehr emotional geführten Qualzuchtdebatte: Ein gesetzliches Verbot allein beantwortet noch nicht, wie ein konkretes Tier oder eine konkrete Zuchtlinie zu bewerten ist. Behörden müssen Verstöße im Einzelfall feststellen können, während Züchter belastbare Gesundheitsdaten berücksichtigen und Käufer nachvollziehbare Informationen erhalten sollten. Nur auf dieser Grundlage lässt sich zwischen verantwortungsvoller Zucht und tatsächlich tierschutzwidrigen Merkmalen unterscheiden.

Gesundheit sollte wichtiger sein als ein modisches Erscheinungsbild

Zinke empfiehlt Kaufinteressenten, auch Tierheime als mögliche Anlaufstelle zu berücksichtigen oder sich bei seriösen Züchtern umfassend über die Gesundheit der Tiere zu informieren. Dabei sollten Fragen nach bekannten erblichen Erkrankungen, Untersuchungen der Elterntiere und möglichen gesundheitlichen Einschränkungen offen beantwortet werden können. Ein spektakuläres oder besonders auffälliges Erscheinungsbild ist weder ein Beweis für Gesundheit noch automatisch ein Beweis für Qualzucht. Entscheidend bleibt, ob ein Tier aufgrund seiner Zuchtmerkmale dauerhaft unter vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu leiden hat.

Die Debatte um Qualzucht ist deshalb berechtigt, wenn sie sich auf nachweisbare gesundheitliche Probleme konzentriert. Sie wird jedoch unsachlich, sobald ganze Rassen pauschal zu kranken oder leidenden Tieren erklärt werden, ohne individuelle Ausprägungen und verantwortungsvolle Zuchtlinien zu berücksichtigen. Tierwohl und seriöse Zucht stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern sollten dasselbe Ziel verfolgen: gesunde, belastbare Tiere mit möglichst geringer erblich bedingter Krankheitslast. Genau daran sollten sich Züchter, Käufer und Behörden messen lassen.

Quellen

Schreibe einen Kommentar