SOKO Tierschutz hat am 19. September 2026 ein Video veröffentlicht, das Schächten deutlich mit dem Islam beziehungsweise mit Halal-Schlachtungen verbindet. Besonders auffällig ist eine Szene, in der einem Schaf der Kopf abgetrennt wird, nachdem die eigentliche Entblutung offenbar bereits erfolgt war. Beim Abtrennen des Kopfes ist kein sichtbarer Blutstrom und kein erkennbarer Bluttropfen aus den geöffneten Halsgefäßen zu sehen. Trotzdem zeigt der Körper anschließend deutliche Zuckungen, die beim Zuschauer schnell den Eindruck erzeugen können, das Tier sei zu diesem Zeitpunkt noch bei Bewusstsein und würde bewusst leiden.
Genau diese Darstellung muss hinterfragt werden. Denn sichtbare Bewegungen eines Tierkörpers sind nicht automatisch ein Beweis für Bewusstsein oder Schmerzempfinden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum SOKO Tierschutz das Thema so deutlich mit dem Islam verbindet, obwohl religiöses Schächten keineswegs ausschließlich im Islam vorkommt. Auch im Judentum existiert mit der Schechita eine religiös vorgeschriebene Schlachtmethode, bei der das Ausbluten des Tieres eine zentrale Rolle spielt.
Warum nur Halal und nicht koscher?
Schächten ist keine ausschließlich islamische Praxis. Im Judentum gibt es mit der Schechita ebenfalls eine religiös vorgeschriebene Schlachtmethode, bei der mit einem besonders scharfen Messer die großen Blutgefäße im Halsbereich durchtrennt werden. Das Ausbluten ist dabei auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Verzehr von Blut im jüdischen Religionsrecht verboten ist. Das deutsche Tierschutzgesetz unterscheidet bei religiösen Ausnahmefällen ebenfalls nicht pauschal zwischen Muslimen und Juden, sondern spricht allgemein von den Bedürfnissen bestimmter Religionsgemeinschaften.
Umso auffälliger ist es, wenn ein Beitrag das Schächten mit Islam-Symbolik beziehungsweise mit Halal verbindet, die jüdische Schechita aber überhaupt nicht erwähnt. Wer ausschließlich den Islam herausstellt, obwohl eine vergleichbare religiöse Schlachtpraxis auch im Judentum existiert, erzeugt beim Zuschauer ein einseitiges Bild. Genau deshalb muss SOKO Tierschutz sich die Frage gefallen lassen, warum eine Religion besonders hervorgehoben wird und die andere nicht. Daraus ergibt sich zumindest die berechtigte Frage, ob eine solche Darstellung als islamfeindlich verstanden werden kann.
Kein Blutstrom, aber noch sichtbare Bewegungen
Besonders emotional wirkt die Szene, in der dem Schaf schließlich der Kopf abgetrennt wird. Auf der Aufnahme ist dabei kein sichtbarer Blutstrom mehr zu erkennen, obwohl die großen Halsgefäße vollständig durchtrennt werden. Das spricht zumindest dafür, dass die wesentliche Entblutung bereits vor dieser Szene erfolgt war. Anschließend beginnt der Körper des Tieres jedoch noch zu zucken, wodurch bei vielen Zuschauern automatisch der Eindruck entstehen dürfte, diese Bewegungen seien ein Zeichen dafür, dass das Tier noch bewusst Schmerzen empfindet.
Genau diese Gleichsetzung ist problematisch. Auch nach dem Verlust des Bewusstseins können Muskeln, Rückenmark und periphere Nerven weiterhin elektrische Aktivität zeigen und Bewegungen oder Krämpfe auslösen. Die Weltorganisation für Tiergesundheit weist bei Schlacht- und Betäubungsverfahren ausdrücklich darauf hin, dass Bewegungen oder Krämpfe nicht allein zur Beurteilung des Bewusstseins ausreichen. Entscheidend ist daher nicht, ob sich ein Körper noch bewegt, sondern ob tatsächlich noch Anzeichen für bewusste Wahrnehmung vorhanden sind.
Gerade nach vollständiger Abtrennung des Kopfes besteht keine Verbindung mehr zwischen Gehirn und Rückenmark. Bewegungen des Körpers können deshalb nicht einfach damit gleichgesetzt werden, dass das Gehirn diese Bewegungen bewusst steuert oder das Tier noch Schmerzen wahrnimmt. Wer solche Zuckungen zeigt und daraus beim Zuschauer den Eindruck eines bewusst leidenden Tieres entstehen lässt, müsste fachlich erklären, woran dieses Bewusstsein konkret festgestellt wurde. Die bloße Bewegung des Körpers reicht dafür nicht aus.
Hannover-Studie von 1978: Das tatsächliche Ergebnis
Genau an dieser Stelle ist eine Untersuchung der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus dem Jahr 1978 besonders interessant. Wilhelm Schulze, H. Schultze-Petzold, A. S. Hazem und R. Gross untersuchten Schafe und Kälber und verglichen dabei die Schlachtung nach Bolzenschussbetäubung mit dem religionsgesetzlichen Schächtschnitt. Gemessen wurden unter anderem die Gehirnaktivität mittels EEG sowie weitere körperliche Reaktionen, um Schmerz und Bewusstsein möglichst objektiv zu beurteilen. Die Studie erschien in der Deutschen Tierärztlichen Wochenschrift.
Beim religionsgesetzlichen Schnitt blieb das EEG unmittelbar nach dem Schnitt zunächst unverändert; bei Schafen trat der Reaktionsverlust nach Angaben der Forscher mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb weniger Sekunden ein, bei Kälbern innerhalb von etwa zehn Sekunden. Bei den untersuchten Schafen wurde spätestens nach rund vierzehn Sekunden eine EEG-Nulllinie festgestellt, bei den untersuchten Kälbern spätestens nach 23 Sekunden. Die Forscher berichteten außerdem, dass eine deutliche Reaktion auf den eigentlichen Schnitt bei den untersuchten Tieren nicht festgestellt werden konnte.
Besonders interessant für die im SOKO-Video sichtbaren Zuckungen ist ein weiterer Befund der Studie. Bei den rituell geschlachteten Kälbern traten Krämpfe regelmäßig erst auf, nachdem die Gehirnströme bereits zum Erliegen gekommen waren; bei den Schafen wurden Krämpfe ebenfalls erst nach Erreichen der EEG-Nulllinie beobachtet. Die Forscher kamen deshalb zu dem Schluss, dass die nach dem Schnitt beobachteten Bewegungen nicht automatisch als Zeichen von Bewusstsein oder Schmerz interpretiert werden können. Genau das ist für die Bewertung drastischer Videoaufnahmen von entscheidender Bedeutung.
Noch deutlicher wird die Studie beim direkten Vergleich mit der Bolzenschussbetäubung. Bei den mit Bolzenschuss behandelten Schafen wurde bei einem Tier noch deutlich nach dem Eingriff auf einen Schmerzreiz reagierende Gehirnaktivität registriert, während bei anderen Tieren die Hirnaktivität teilweise unterschiedlich lange anhielt. Die Autoren erklärten ausdrücklich, dass sie mit den verwendeten Methoden bei Schafen die zuverlässige Wirksamkeit der Bolzenschussbetäubung nicht nachweisen konnten. Für den korrekt ausgeführten rituellen Schnitt kamen sie dagegen nach ihren EEG-Messungen zu dem Ergebnis, dass dieser bei Schafen und Kälbern unter den untersuchten Bedingungen schmerzlos gewesen sei.
Die sichtbaren Zuckungen beweisen kein bewusstes Leiden
Damit bekommt die Szene aus dem SOKO-Video eine völlig andere Bedeutung. Ein Zuschauer sieht einen Tierkörper, der sich nach dem Schlachtvorgang noch bewegt, und verbindet diese Bewegungen verständlicherweise mit Leben, Bewusstsein und Schmerz. Die Hannover-Studie zeigt jedoch gerade, dass solche Krämpfe auch erst auftreten können, nachdem die messbare Gehirnaktivität bereits erloschen ist. Genau deshalb ist es fachlich nicht zulässig, aus Zuckungen allein auf bewusstes Leiden zu schließen.
Das bedeutet nicht, dass jede Schlachtung automatisch korrekt oder tierschutzgerecht durchgeführt wird. Es bedeutet aber sehr wohl, dass sichtbare Bewegungen nicht ausreichen, um den Zustand eines Tieres zu beurteilen. Wenn SOKO Tierschutz mit solchen Bildern arbeitet, müsste deshalb sauber zwischen emotionaler Wirkung und tatsächlichem neurologischem Zustand unterschieden werden. Andernfalls entsteht beim Zuschauer ein Eindruck, den die sichtbaren Bewegungen allein wissenschaftlich nicht belegen.
Warum wird ausgerechnet der Islam herausgestellt?
Genau hier bekommt die Darstellung eine zusätzliche gesellschaftliche Dimension. Wer Schächten praktisch ausschließlich mit dem Islam verbindet, obwohl eine vergleichbare religiöse Schlachtpraxis auch im Judentum existiert, erzeugt automatisch eine selektive Zuordnung. Der Zuschauer sieht Islam-Symbolik, sieht drastische Schlachtbilder und verbindet anschließend genau diese Religion mit dem dargestellten Tierleid. Dass auch die jüdische Schechita auf religiösen Schlachtvorschriften beruht, bleibt dagegen unerwähnt.
Natürlich darf jede Schlachtmethode aus Tierschutzsicht kritisiert werden. Wenn die Kritik aber an einer religiösen Praxis ansetzt, sollte sie unabhängig davon gelten, welche Religionsgemeinschaft betroffen ist. Wer ausschließlich den Islam hervorhebt und eine vergleichbare jüdische Praxis nicht einmal erwähnt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum diese Auswahl getroffen wurde. Gerade bei einem gesellschaftlich sensiblen Thema ist eine solche Einseitigkeit problematisch.
SOKO Tierschutz islamfeindlich?
Die Überschrift dieses Artikels stellt bewusst eine Frage und keine abschließende Tatsachenbehauptung auf. SOKO Tierschutz verbindet in seinem Video das Schächten auffällig mit dem Islam, obwohl diese Form religiöser Schlachtung nicht ausschließlich muslimisch ist. Gleichzeitig werden drastische Bewegungen eines Tierkörpers gezeigt, ohne ausreichend zu erklären, dass solche Zuckungen nicht automatisch auf Bewusstsein oder Schmerz schließen lassen. Beides zusammen erzeugt eine sehr starke emotionale Botschaft.
Gerade eine Organisation, die regelmäßig Transparenz und sachliche Aufklärung von anderen verlangt, muss sich an denselben Maßstäben messen lassen. Wer dem Zuschauer Bilder präsentiert, aus denen eine bestimmte Interpretation praktisch zwangsläufig entsteht, sollte auch die fachlichen Hintergründe vollständig erklären. Dazu gehört sowohl die Existenz vergleichbarer jüdischer Schlachtvorschriften als auch die wissenschaftliche Frage, was sichtbare Bewegungen nach dem Schlachtvorgang tatsächlich bedeuten. Deshalb ist die Frage, ob die Darstellung von SOKO Tierschutz als islamfeindlich verstanden werden kann, keineswegs aus der Luft gegriffen.
Quellen
- SOKO Tierschutz – Facebook-Reel vom 19.09.2026: https://www.facebook.com/reel/2182990335985027
- Schulze, W.; Schultze-Petzold, H.; Hazem, A. S.; Gross, R.: Versuche zur Objektivierung von Schmerz und Bewusstsein bei der konventionellen (Bolzenschussbetäubung) sowie religionsgesetzlichen („Schächtschnitt“) Schlachtung von Schaf und Kalb, Deutsche Tierärztliche Wochenschrift 85 (1978), S. 62–66.
- Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH): Animal welfare during slaughter.
- § 4a Tierschutzgesetz.
- Chabad: What Is Shechita?
- GERATI – Meine persönliche Meinung zum Schächten beim Opferfest – https://gerati.de/2018/06/18/meine-persoenliche-meinung-zum-schaechten-beim-opferfest/

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