Oberhalb von Altendorf im Kanton Schwyz sind am 20. September 2026 vier Ziegen tot aufgefunden worden. Nach Angaben des kantonalen Amtes für Wald und Natur sprechen die vorgefundenen Riss- und Verletzungsspuren sowie die Situation vor Ort für einen Angriff durch einen Wolf. Eine genetische Bestätigung des Verursachers liegt bislang jedoch nicht vor. DNA-Proben wurden gesichert und zur weiteren Analyse eingesandt.
Vier tote Ziegen oberhalb von Altendorf
Die Meldung über die getöteten Tiere ging nach Angaben des Kantons am Abend des 20. September bei der kantonalen Wildhut ein. Die Tiere befanden sich im Gebiet zwischen Stöcklichrüz und Gruebhöchi oberhalb von Altendorf. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Wildhut vier tote Ziegen fest. Aufgrund der Spuren geht die Behörde derzeit davon aus, dass ein Wolf für den Riss verantwortlich sein könnte.
Damit handelt es sich allerdings noch nicht um eine genetisch bestätigte Zuordnung. Der Kanton hat ausdrücklich DNA-Proben entnommen und zur Analyse eingeschickt. Erst deren Untersuchung kann zusätzliche Hinweise darauf liefern, ob tatsächlich ein Wolf beteiligt war und gegebenenfalls welches Individuum nachgewiesen werden kann. Bis zu diesem Ergebnis sollte deshalb zwischen der Einschätzung aufgrund der Rissspuren und einer genetischen Bestätigung unterschieden werden.
Herde galt als nicht zumutbar schützbar
Nach dem Riss wurde außerdem der sogenannte Herdenschutzalarm ausgelöst. Der zuständige Herdenschutzkoordinator untersuchte die Situation und stufte die betroffene Ziegenherde aufgrund ihrer Größe im Sömmerungsgebiet als „nicht zumutbar schützbar“ ein. Nach Angaben des Kantons sind damit die Voraussetzungen erfüllt, um die vier getöteten Ziegen als anrechenbares Rissereignis zu behandeln. Der Fall zeigt zugleich, dass selbst die Behörden nicht bei jeder Nutztierhaltung davon ausgehen, dass ein umfassender Schutz vor Wölfen praktisch umgesetzt werden kann.
Gerade dieser Punkt ist in der politischen Diskussion um den Wolf von Bedeutung. Häufig wird Nutztierhaltern pauschal entgegengehalten, Risse ließen sich durch ausreichenden Herdenschutz verhindern. Die amtliche Einstufung in Altendorf zeigt jedoch, dass es Situationen gibt, in denen die zuständige Fachstelle selbst einen zumutbaren Schutz verneint. Die tatsächlichen Bedingungen vor Ort spielen deshalb eine entscheidende Rolle bei der Bewertung eines Rissereignisses.
Rissgebiet liegt im Streifgebiet des Chöpfenberg-Rudels
Das Gebiet des Risses liegt nach Angaben des Kantons im Streifgebiet des Chöpfenberg-Rudels. Dieses Rudel wird derzeit bereits reguliert. Nachdem im Jahr 2026 mindestens sechs Jungwölfe nachgewiesen worden waren, beantragte der Kanton Schwyz beim Bundesamt für Umwelt die Regulierung des Rudels. Das BAFU bewilligte die Entnahme von maximal zwei Dritteln der diesjährigen Jungtiere, anschließend setzte der Regierungsrat die Regulierung in Kraft.
Die Regulierungsperiode läuft vom 1. September 2026 bis zum 31. Januar 2027. Nach Angaben des Kantons soll damit unter anderem die Scheu der Tiere gegenüber Menschen erhalten, Schäden an Nutztieren reduziert und möglichen problematischen Begegnungen vorgebeugt werden. Die kantonale Wildhut führt die Maßnahmen durch und kann dabei speziell geschulte Jagdberechtigte hinzuziehen. Der Kanton will nach Abschluss der Regulierungsperiode über das Ergebnis informieren.
Erster Jungwolf bereits entnommen
Im Rahmen dieser bereits zuvor bewilligten Regulierung wurde inzwischen ein erster Jungwolf des Chöpfenberg-Rudels entnommen. Der Kanton bestätigte dies gemeinsam mit seiner Mitteilung über die getöteten Ziegen. Damit ist allerdings nicht festgestellt, dass gerade dieses Tier an dem Riss oberhalb von Altendorf beteiligt war. Einen solchen Zusammenhang stellt auch die amtliche Mitteilung nicht her.
Dieser Unterschied ist wichtig, denn der Abschuss des Jungwolfs erfolgte im Rahmen der bereits bestehenden Regulierung des Rudels und nicht aufgrund einer nachgewiesenen individuellen Täterschaft beim aktuellen Ziegenriss. Die DNA-Untersuchung zum Rissereignis war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Ob sich aus den Proben eine genetische Zuordnung zu einem bestimmten Wolf ergibt, bleibt daher abzuwarten. Eine direkte Verbindung zwischen dem getöteten Jungwolf und den vier toten Ziegen wäre ohne ein entsprechendes Analyseergebnis nicht belegt.
Wolfspräsenz im Kanton Schwyz nimmt zu
Das Chöpfenberg-Rudel ist noch vergleichsweise jung. Im Jahr 2025 wurde erstmals ein Wolfsrudel im Gebiet Wägital beziehungsweise Chöpfenberg nachgewiesen. Für 2026 bestätigte der Kanton erneut Nachwuchs und meldete schließlich mindestens sechs Welpen. Damit hat sich der Wolf nach Einschätzung des Kantons inzwischen als reproduzierende Population im Kanton Schwyz etabliert.
Die Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Nutztierhaltung. Allein im August und September 2026 meldete der Kanton mehrfach tote oder verletzte Nutztiere, bei denen die Spuren auf einen Wolf hindeuteten und DNA-Proben genommen wurden. Gleichzeitig zeigt der Fall Altendorf, dass zwischen einem anhand von Spuren vermuteten Wolfsriss und einer genetisch bestätigten Zuordnung unterschieden werden muss. Genau diese Differenzierung ist notwendig, wenn einzelne Tiere oder Rudel für konkrete Schäden verantwortlich gemacht werden sollen.
Quellen
- Kanton Schwyz – Nutztierriss oberhalb von Altendorf, 21. September 2026
https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen/detailseite.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/26116 - Kanton Schwyz – Das Chöpfenberg-Rudel wird reguliert, 20. August 2026
https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen/detailseite.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/25783 - Kanton Schwyz – Jagd und Wildtiere
https://www.sz.ch/behoerden/verwaltung/umweltdepartement/amt-fuer-wald-und-natur/jagd-und-wildtiere.html/8756-8758-8802-9447-9454-9460 - Nau.ch – Altendorf SZ: Vier Ziegen gerissen – erster Jungwolf entnommen
https://www.nau.ch/ort/schubelbach/altendorf-sz-vier-ziegen-gerissen-erster-jungwolf-entnommen-67178907

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