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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • Podcast-Kritik zu Jagd und Wolf: BAFU und Kantone im Vergleich

    Podcast-Kritik zu Jagd und Wolf: BAFU und Kantone im Vergleich

    Die am 18. Oktober 2026 veröffentlichte Episode «Jagd, Wolf und Tierschutz» von «Wild beim Wild» befasst sich mit der Wolfsregulierung in der Schweiz, Jagdverstössen und Wildtieren, die sich in Zäunen verfangen. Im Mittelpunkt steht die von der Redaktion behauptete Spannung zwischen schriftlichen Aussagen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gegenüber dem Europarat und politischen Forderungen aus Kantonen sowie Landwirtschaftsverbänden. Die Einordnung muss die Rolle des Mediums berücksichtigen: Die IG Wild beim Wild erklärt ausdrücklich, dass sie die Hobby-Jagd ablehnt. Der Podcast ist deshalb ein Akteursmedium; seine Bewertungen sind als Position der IG zu lesen und nicht als behördliche oder gerichtliche Feststellungen.

    Bundesrat will weitere Eingriffe bei Nutztierschäden ermöglichen

    Der Bundesrat begründet die vorgeschlagene Änderung mit einer aus seiner Sicht bestehenden Eingriffslücke. Die Mitteilung des Bundesrats vom 24. Juni 2026 beschreibt das geltende Recht: Wölfe, die zu einem Rudel gehören, sind zwischen Februar und Mai wegen der Fortpflanzung vollständig geschützt. Eine Ausnahme nennt die Mitteilung für eine schwere und unmittelbar drohende Gefahr für Menschen. Auch wiederholte Angriffe auf geschützte Nutztiere erlaubten in dieser Phase nach der amtlichen Darstellung keine Eingriffe in Rudel. Mit der Revision sollen die vom Parlament angenommenen Motionen von Esther Friedli und Pascal Broulis umgesetzt werden. Der Bundesrat erklärte ausdrücklich, die Änderung stehe mit den internationalen Konventionen im Einklang.

    Die Vernehmlassung lief bis zum 16. Oktober 2026. Die im Podcast behandelten Forderungen sind damit Vorschläge innerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens und keine bereits geltenden Abschussbefugnisse. Vom bestehenden Recht sind auch die Forderungen nach einer anderen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen zu unterscheiden. Die seit Februar 2025 geltenden Regeln kennen bereits präventive und reaktive Eingriffe unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Der Streit betrifft deshalb die Reichweite und Kontrolle zusätzlicher Eingriffe, während der Bundesrat diese als Antwort auf wiederholte Nutztierschäden und Gefahren für Menschen begründet.

    Zug fordert andere Zuständigkeit, nicht andere Kriterien

    Der Kanton Zug verlangte in seiner Vernehmlassungsantwort, die Formulierung «nach Zustimmung des Bundesamts» aus der vorgeschlagenen Bestimmung zu streichen. Nach der im Beitrag über Zug wiedergegebenen Position des Regierungsrats sollen die materiellen Voraussetzungen für einen Abschuss dadurch ausdrücklich nicht gelockert werden. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, solle jedoch der betroffene Kanton selbst beurteilen. Der Bund solle nach Auffassung Zugs weiterhin den gesetzlichen Rahmen setzen sowie Oberaufsicht und Monitoring gewährleisten.

    Zug verlangt damit eine andere Verteilung der Entscheidungsbefugnisse zwischen Kanton und Bund. Der sachliche Unterschied liegt nach der Zuger Stellungnahme in der Art der Kontrolle: Die kantonale Beurteilung soll die vorgängige Einzelfallzustimmung durch das BAFU ersetzen, während der Bund nachträglich Aufsicht führen würde. Ob eine nachträgliche Oberaufsicht denselben Schutz bietet wie eine Prüfung vor einer Abschussanordnung, ist eine politische und rechtliche Bewertungsfrage.

    Europarat-Zusicherungen und politische Deutungen

    Nach den von «Wild beim Wild» zitierten BAFU-Unterlagen erklärte das Amt im Verfahren vor der Berner Konvention, Wolfsrudel seien vom 1. Februar bis zum 31. August während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit geschützt. Die französische Formulierung «Les meutes sont protégées durant cette période» bedeutet auf Deutsch, dass die Rudel während dieses Zeitraums geschützt sind. Die Redaktion verglich 15 solcher Zusicherungen mit kantonaler Praxis und der Revision und sieht Widersprüche; der Bundesrat bewertet die internationale Vereinbarkeit der Vorlage anders. Diese Bewertung ist eine journalistische Analyse der IG Wild beim Wild, keine rechtskräftige Feststellung eines Verstosses.

    Graubünden kritisierte Abschüsse einzelner Rudelwölfe zwischen Februar und Mai wegen möglicher Risiken für die Welpenaufzucht, beantragte aber zugleich ein Regulationsfenster vom 1. Juni bis zum 28. Februar. Der Bündner Bauernverband fordert nach den wiedergegebenen Angaben eine weitergehende, ganzjährige Regulierung und akzeptiert höchstens zwei unauffällige Rudel, während im Kanton 19 Rudel ganz oder teilweise präsent seien.

    Jagdverstösse: Fälle und Grenzen der Verallgemeinerung

    Neben der Wolfspolitik greift die Episode konkrete Fälle aus Jagd und Strafverfolgung auf. Im Fall Montriond wurde der Jäger, der 2018 den Mountainbiker Marc Sutton erschoss, nach Darstellung des Podcasts zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Ein Solothurner Jäger, dessen Schrotschuss eine Hirschkuh zwei Tage leiden liess, zahle demnach effektiv 800 Franken. Die Redaktion bezeichnet diese Sanktionen als mild; das ist ihre wertende Schlussfolgerung und nicht Bestandteil der festgestellten Urteile selbst.

    Für die Jahre 2018 bis 2022 nennt die Podcast-Seite schweizweit 17 Verurteilungen wegen Tierquälerei bei der Hobby-Jagd. Die Zahl beschreibt einen abgegrenzten Zeitraum und ein bestimmtes Delikt, sagt aber ohne Vergleichswerte nichts Verlässliches über die Häufigkeit aller Jagdverstösse oder die Angemessenheit der gesamten Strafpraxis aus.

    Zäune und Schafhaltung als eigenständige Konflikte

    Die Folge erweitert das Thema über Abschüsse hinaus auf Gefahren in der Kulturlandschaft. Für Graubünden nennt sie 73 Wildtiere, die sich 2026 bisher in Zäunen verfangen hätten; die IG Wild beim Wild habe dazu eine Petition lanciert. Die Zahl wird im Podcast als Hinweis auf Tierleid abseits der Jagd behandelt. Die Zahl allein beschreibt nicht das gesamte Ausmass möglicher Folgen von Zaununfällen.

    Ein weiterer Beitrag aus dem Umfeld des Podcasts stellt die Frage, wo die Sömmerung von rund 180’000 Schafen in Wildtiergebieten vertretbar sei. Das ist keine beantwortete Tatsachenbehauptung, sondern eine von der Redaktion aufgeworfene Frage zur Nutzung alpiner Räume. Sie verweist auf einen Konflikt, der neben Wolfsabschüssen auch Herdenschutz, Weideführung und die Sicherheit von Wildtieren betrifft. Die Folge stellt die Frage nach der Schafhaltung neben ihre Beiträge zu Abschüssen und zu Wildtieren in Zäunen.

    BAFU sieht Regulierung und Herdenschutz als gemeinsame Instrumente

    Das BAFU veröffentlichte am 18. Mai 2026 seine Bilanz der Wolfsregulierung. Nach der amtlichen Auswertung wurde das rasche Wachstum der Wolfspopulation durch die Regulierungsmaßnahmen gebremst. Für die Regulierungsperiode vom 1. September 2025 bis zum 31. Januar 2026 nennt das Amt Zustimmungen zur Regulierung von ungefähr 115 Wölfen und tatsächlich 77 Abschüsse. Zugleich bezeichnet es den Herdenschutz als zentralen Pfeiler, der Schäden an Nutztieren verhindern soll. Die Behörde stellt Abschüsse und Herdenschutz damit als zusammenwirkende Instrumente dar.

    Nach dem BAFU-Bericht gingen die Schäden nach ihrem Höchststand im Jahr 2022 in den Folgejahren zurück und näherten sich den Werten von 2020/2021 an. Das Amt führt diesen Rückgang auf den ausgebauten Herdenschutz und die verstärkte Regulierung zurück.

    Quellen

  • Hühner auf dem Balkon in Bremen: Polizei befreit vier angebundene Tiere

    Hühner auf dem Balkon in Bremen: Polizei befreit vier angebundene Tiere

    Vier Hühner auf einem Balkon im Bremer Stadtteil Osterholz haben einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine 30-jährige Frau hatte die Tiere mit Schnüren, Bändern und sogar USB-Kabeln an den Beinen festgebunden. Die Hühner waren teilweise miteinander verwickelt und konnten sich kaum noch bewegen. Die Polizei befreite die Tiere, brachte sie in ein Tierheim und erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Fall zeigt, dass private Tierhaltung dort ihre Grenzen erreicht, wo grundlegende Bedürfnisse der Tiere missachtet werden.

    Vier Hühner im dritten Stock mit Kabeln festgebunden

    Der Polizeieinsatz ereignete sich am Samstag, dem 17. Oktober 2026, gegen 15 Uhr im Bremer Ortsteil Ellenerbrok-Schevemoor. Auf dem Balkon eines Mehrparteienhauses im dritten Obergeschoss hielt eine 30-jährige Frau insgesamt vier Hühner, darunter einen Hahn. Nach Angaben der Polizei hatte die Frau die Tiere an den Beinen angebunden, um sie an einer Flucht zu hindern. Dafür verwendete sie neben verschiedenen Bändern und Nylonschnüren auch USB-Kabel.

    Die Befestigungen schränkten die Bewegungsfreiheit der Tiere erheblich ein. Teilweise hatten sich die Hühner ineinander verwickelt und konnten sich nach Darstellung der Polizei kaum noch bewegen. Darüber hinaus befanden sie sich augenscheinlich in einem schlechten Zustand. Die Einsatzkräfte befreiten die Tiere aus ihrer Lage und brachten sie anschließend in ein Tierheim.

    Gegen die Halterin wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gefertigt. Die Ermittlungen zu den näheren Umständen der Haltung dauern an. Welche gesundheitlichen Schäden die Hühner möglicherweise erlitten haben, geht aus der Polizeimitteilung nicht hervor. Ebenso liegen bislang keine veröffentlichten Erkenntnisse darüber vor, wie lange die Tiere unter diesen Bedingungen auf dem Balkon gehalten wurden.

    Warum die Anbindung an den Beinen tierschutzrechtlich problematisch ist

    Das deutsche Tierschutzgesetz verpflichtet Tierhalter dazu, ihre Tiere entsprechend deren Art und Bedürfnissen angemessen zu ernähren, zu pflegen und unterzubringen. Nach § 2 darf die Möglichkeit zur artgemäßen Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass einem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob Tiere gewerblich, landwirtschaftlich oder privat gehalten werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Haltungsbedingungen und deren Auswirkungen auf die betroffenen Tiere.

    Im Bremer Fall steht insbesondere die Befestigung der Hühner an ihren Beinen im Mittelpunkt. Die Polizei dokumentierte eine erhebliche Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit sowie einen augenscheinlich schlechten Zustand. Damit liegen konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Verletzung tierschutzrechtlicher Pflichten vor. Ob die Voraussetzungen einer Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt sind, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden klären.

    Auch in anderen Bereichen der Geflügelhaltung spielt der Umgang mit den Beinen der Tiere eine wichtige Rolle. GERATI berichtete bereits über ein Gerichtsurteil in den Niederlanden zum Fangen und Hochheben von Hühnern an den Beinen. Dort ging es um die Anwendung europäischer Transportvorschriften bei gewerblichen Fangverfahren. Der Bremer Fall betrifft dagegen die dauerhafte Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch angebundene Tiere und ist deshalb rechtlich gesondert zu beurteilen.

    Hühnerhaltung auf dem Balkon: Nicht der Standort allein ist entscheidend

    Die private Haltung von Hühnern ist in Deutschland grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch gesetzlichen und tierschutzfachlichen Anforderungen. Nach Angaben des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft benötigen Hühner unter anderem geeignete Unterbringungsmöglichkeiten, Beschäftigung und ausreichend Gelegenheit zur Bewegung. Zu ihren arttypischen Verhaltensweisen gehören Scharren, Picken und Staubbaden. Auch die Versorgung mit Wasser, geeignetem Futter und geschützten Ruheplätzen gehört zu einer verantwortungsvollen Haltung.

    Ein Balkon ist deshalb nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung automatisch ein nachgewiesener Tierschutzverstoß. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Unterbringung den Bedürfnissen der Tiere tatsächlich gerecht wird. Bei einem gewöhnlichen Wohnungsbalkon dürfte es allerdings schwierig sein, sämtliche Anforderungen an Bewegungsfreiheit, Stall, Auslauf und Beschäftigung zu erfüllen. Werden Hühner zusätzlich an den Beinen festgebunden, betrifft dies unmittelbar eine grundlegende Voraussetzung verhaltensgerechter Tierhaltung.

    Hinzu kommen weitere Verpflichtungen für private Geflügelhalter. Dazu gehören die vorgeschriebenen Meldungen bei den zuständigen Stellen sowie die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit. Bei einer Haltung in einem Mietshaus können außerdem mietrechtliche Fragen und mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft eine Rolle spielen. Die Haltung eines Hahns kann insbesondere wegen seiner Lautäußerungen zusätzliche Konflikte auslösen.

    Polizeieinsatz zeigt die Bedeutung behördlicher Tierschutzkontrollen

    Der Einsatz in Bremen macht deutlich, dass Tierschutz nicht allein eine Frage öffentlicher Kampagnen oder politischer Forderungen ist. Bei konkreten Anhaltspunkten für Missstände müssen die zuständigen Stellen den Sachverhalt untersuchen und gegebenenfalls eingreifen. Die Polizei hat in diesem Fall zunächst die unmittelbare Lage der Tiere beendet und sie in einem Tierheim untergebracht. Die anschließende rechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage der festgestellten Umstände und der laufenden Ermittlungen.

    Das Tierschutzgesetz sieht neben strafrechtlichen Konsequenzen auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen vor. Nach § 16a können die zuständigen Behörden notwendige Anordnungen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände treffen und unter bestimmten Voraussetzungen Tiere fortnehmen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann sogar ein Tierhaltungsverbot in Betracht kommen. Solche Maßnahmen setzen jedoch jeweils die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

    Wie weitreichend behördliche Eingriffe ausfallen können, zeigte bereits ein von GERATI dokumentierter Fall aus Baden-Württemberg. Dort wurde ein Rinderbestand mit 55 Tieren nach langjährigen Tierschutzverstößen aufgelöst. Anders als in Bremen waren dort bereits über einen längeren Zeitraum behördliche Maßnahmen und Verstöße dokumentiert worden. Beide Fälle verdeutlichen jedoch, dass der Schutz von Tieren auch durch konkrete Kontrollen und staatliche Eingriffsbefugnisse durchgesetzt wird.

    Strafanzeige bedeutet noch keine strafrechtliche Verurteilung

    Die gegen die Bremer Halterin erstattete Strafanzeige bedeutet zunächst, dass die Polizei einen möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zur weiteren Prüfung aufgenommen hat. Daraus ergibt sich noch keine rechtskräftig festgestellte Straftat. Für eine Verurteilung nach § 17 müssen die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden, darunter die dort geregelten erheblichen Schmerzen oder Leiden sowie die erforderlichen weiteren Tatbestandsmerkmale. Je nach Ermittlungsergebnis können auch andere tierschutzrechtliche Vorschriften relevant werden.

    Eine abschließende Bewertung erfordert deshalb mehr als die Feststellung, dass die Hühner angebunden waren. Von Bedeutung sind unter anderem die konkreten Auswirkungen auf die Tiere, mögliche Verletzungen und die weiteren Umstände der Haltung. Der von der Polizei beschriebene schlechte Zustand der Hühner ist dabei ein wesentlicher Anhaltspunkt, ersetzt jedoch keine vollständige strafrechtliche Prüfung. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für die beschuldigte Frau die Unschuldsvermutung.

    Diese Unterscheidung zwischen dokumentierten Missständen und ihrer rechtlichen Bewertung ist für eine sachliche Berichterstattung wesentlich. GERATI hat sich bereits im Zusammenhang mit behördlichen Maßnahmen gegen eine Tigerhalterin in Dölzig mit der Frage beschäftigt, weshalb einzelne Feststellungen und rechtliche Vorwürfe sorgfältig voneinander getrennt werden müssen. Auch im Bremer Fall rechtfertigen die dokumentierten Umstände eine kritische Betrachtung der Haltung, ohne einer gerichtlichen Entscheidung vorzugreifen. Entscheidend bleibt, welche Tatsachen die weiteren Ermittlungen ergeben.

    Vier Hühner gerettet – Ermittlungen gegen die Halterin dauern an

    Für die vier Hühner endete die unmittelbare Situation auf dem Balkon mit dem Eingreifen der Polizei. Die Tiere wurden von den Befestigungen befreit und in einem Tierheim untergebracht. Damit ist zunächst sichergestellt, dass sie nicht länger unter den von den Einsatzkräften vorgefundenen Bedingungen gehalten werden. Über ihren weiteren gesundheitlichen Zustand und ihre endgültige Unterbringung liegen bislang keine zusätzlichen bestätigten Angaben vor.

    Der Vorfall zeigt zugleich, dass Tierhaltung Verantwortung bedeutet und nicht allein vom Wunsch abhängen kann, bestimmte Tiere besitzen zu wollen. Wer Hühner hält, muss ihre natürlichen Verhaltensweisen, ihre Bewegungsbedürfnisse und ihre tägliche Versorgung berücksichtigen. Eine Befestigung an den Beinen, die Tiere nahezu bewegungsunfähig macht, widerspricht grundlegenden Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen. Ob sich daraus im konkreten Fall strafrechtliche Konsequenzen ergeben, wird das weitere Verfahren zeigen.

    Quellen

  • Lichterfestival im Zoo von Amnéville: „Luminescences“ startet in die fünfte Ausgabe

    Lichterfestival im Zoo von Amnéville: „Luminescences“ startet in die fünfte Ausgabe

    Der Zoo von Amnéville in Frankreich verwandelt sich erneut in eine leuchtende Erlebniswelt. Am 17. Oktober 2026 startete die fünfte Ausgabe des Lichterfestivals „Luminescences“, das Besucher bis zum 27. März 2027 durch zwölf farbenfrohe Themenwelten führt. Unter dem Motto „Die Welt ist ein Fest“ stehen diesmal traditionelle Feierlichkeiten aus verschiedenen Kulturen im Mittelpunkt. Mehr als 12.000 Lichtinstallationen, ein rund 1,5 Kilometer langer Rundweg und interaktive Elemente prägen die diesjährige Veranstaltung. Gleichzeitig feiert der französische Zoo sein 40-jähriges Bestehen.

    Zwölf Themenwelten führen durch internationale Festtraditionen

    Das Lichterfestival „Luminescences“ nimmt Besucher in seiner fünften Ausgabe mit auf eine Reise durch unterschiedliche Kulturen und ihre traditionellen Feierlichkeiten. Zu den dargestellten Festen gehören das Chinesische Neujahrsfest, der brasilianische Karneval und der irische St. Patrick’s Day. Jede Themenwelt verbindet großflächige Lichtinstallationen mit einer eigenen Gestaltung und musikalischer Atmosphäre. Dadurch entsteht entlang des Rundwegs eine abwechslungsreiche Inszenierung, die kulturelle Traditionen in leuchtende Bilder übersetzt.

    Weitere Motive greifen unter anderem Halloween, Weihnachten, das indische Diwali-Fest und den mexikanischen Día de los Muertos auf. Auch der Karneval von Venedig und polynesische Festtraditionen gehören zu den angekündigten kulturellen Bezügen. Das Konzept setzt damit nicht auf eine einzelne Weltregion, sondern auf eine große Bandbreite internationaler Feierlichkeiten. Nach Angaben des Veranstalters ist es die bisher ambitionierteste Ausgabe des seit 2022 bestehenden Festivals.

    Mehr als 12.000 Lichtinstallationen auf 1,5 Kilometern

    Der aktuelle Rundweg führt durch die bewaldeten Bereiche des Zoogeländes und erstreckt sich über rund 1,5 Kilometer. Nach Angaben des Zoos wurden mehr als 12.000 Lichtinstallationen in die Gestaltung integriert. Einige der monumentalen Lichtfiguren erreichen Höhen von mehr als zwölf Metern und sollen bereits aus größerer Entfernung sichtbar sein. Unterschiedliche Klanglandschaften begleiten die einzelnen Themenbereiche und ergänzen die visuellen Inszenierungen.

    Eine Besonderheit der fünften Ausgabe ist eine interaktive Lichtinstallation, bei der Besucher selbst Einfluss auf das Lichterlebnis nehmen können. Damit erweitert der Zoo sein bisheriges Konzept, bei dem vor allem das Betrachten der beleuchteten Figuren im Vordergrund stand. Der Rundgang ist vollständig im Freien angelegt und verbindet die künstlichen Lichtwelten mit der natürlichen Umgebung des Geländes. Für den gesamten Besuch empfiehlt der Veranstalter eine Dauer von ungefähr eineinhalb Stunden.

    Zoo Amnéville verbindet Festival mit seinem 40-jährigen Jubiläum

    Das Lichterfestival fällt in ein besonderes Jahr für den Zoo von Amnéville. Die zoologische Einrichtung feiert 2026 ihr 40-jähriges Bestehen und widmet diesem Anlass eine eigene Themenwelt innerhalb des Festivals. Damit verbindet der Zoo die internationalen Festtraditionen mit seiner eigenen Geschichte. Neben den Lichtinstallationen aus aller Welt erhalten Besucher so auch einen Einblick in die Jubiläumsgestaltung des Parks.

    Ergänzend greift die diesjährige Veranstaltung regionale Traditionen aus Lothringen auf. Dazu zählen die Drachenfigur Graoully aus der Geschichte von Metz und die sogenannte Rommelbootzennaat, eine traditionelle Nacht der beleuchteten Rüben. Diese regionalen Motive erweitern den kulturellen Schwerpunkt um Bräuche aus der unmittelbaren Umgebung des Zoos. Das Festival verbindet dadurch internationale Festkultur mit lokalen Traditionen und dem Jubiläum der zoologischen Einrichtung.

    Lichtfestivals erweitern das Angebot zoologischer Einrichtungen

    Veranstaltungen wie „Luminescences“ zeigen, dass zoologische Einrichtungen längst nicht mehr ausschließlich klassische Tagesbesuche anbieten. Gerade während der Herbst- und Wintermonate können zusätzliche Abendveranstaltungen neue Besuchergruppen ansprechen und vorhandene Parkflächen für weitere Angebote nutzen. Die Kombination aus Lichtkunst, gestalteten Rundwegen und saisonalen Veranstaltungen erweitert das Besuchserlebnis über die regulären Öffnungszeiten hinaus. Gleichzeitig bleiben die jeweiligen Zoos als Veranstaltungsorte mit ihrer bestehenden Infrastruktur erhalten.

    Auch deutsche Einrichtungen greifen zunehmend auf vergleichbare Konzepte zurück. So setzt der Zoo Duisburg mit seinen Zoolichtern 2026 auf einen vier Kilometer langen Rundweg mit leuchtenden Tierfiguren und unterschiedlichen Themenwelten. Im Zoo Schwerin verwandeln die WILD LIGHTS das Gelände ebenfalls in eine beleuchtete Landschaft. Die Veranstaltungen unterscheiden sich in ihrer Gestaltung, verfolgen jedoch einen ähnlichen Ansatz: Zoogelände werden auch außerhalb des klassischen Tagesbetriebs zu attraktiven Besuchszielen.

    Vom lateinamerikanischen Festival zur weltweiten Lichterreise

    Der Zoo von Amnéville entwickelt das Konzept seiner Lichtveranstaltung seit der ersten Ausgabe regelmäßig weiter. Während die vierte Saison 2025/2026 unter dem Motto „Fiesta Latina“ stand und sechs Themenwelten rund um Lateinamerika präsentierte, umfasst die aktuelle Ausgabe zwölf Bereiche mit Festtraditionen aus unterschiedlichen Weltregionen. Bereits in den Vorjahren wechselten die kulturellen Schwerpunkte und die Gestaltung der Lichtfiguren. Dadurch erhält jede Saison einen eigenständigen Charakter.

    Die dritte Ausgabe 2024/2025 widmete sich unter dem Titel „Magic Indies“ vor allem asiatischen Kultur- und Naturmotiven. Davor führte „Welcome to Paradise“ die Besucher durch neun gestaltete Lichterwelten. Mit der aktuellen Ausgabe erweitert der Zoo das thematische Spektrum erneut und stellt erstmals traditionelle Feierlichkeiten aus zahlreichen Ländern gemeinsam in den Mittelpunkt. Die Entwicklung zeigt, dass „Luminescences“ inzwischen ein fest etabliertes Veranstaltungsformat mit jährlich wechselnden Inszenierungen ist.

    Tickets, Eintrittspreise und Öffnungszeiten

    Das Lichterfestival läuft vom 17. Oktober 2026 bis zum 27. März 2027. Nach Angaben des Saarländischen Rundfunks ist die Veranstaltung grundsätzlich mittwochs, freitags, samstags und sonntags von Einbruch der Dunkelheit bis 21 Uhr geöffnet. Während der Weihnachtsferien vom 21. Dezember 2026 bis zum 3. Januar 2027 soll der Rundweg täglich zugänglich sein. Der letzte Einlass erfolgt laut Zoo um 20 Uhr.

    Für den Besuch stehen sowohl separate Festivaltickets als auch Eintrittskarten in Kombination mit dem regulären Zoobesuch zur Verfügung. Die offizielle Veranstaltungsseite nennt für den Lichterrundweg einen regulären Eintrittspreis von 22 Euro für Erwachsene und 20 Euro für Kinder. Das kombinierte Angebot aus Zoo und Festival wird ab 29,50 Euro beworben. Kinder unter drei Jahren erhalten kostenlosen Eintritt.

    Wer tagsüber bereits den Zoo besucht, kann das Lichterfestival nach Angaben des Veranstalters mit seiner Eintrittskarte anschließend ebenfalls erleben. Wichtig ist dabei, das Zoogelände nicht zwischenzeitlich zu verlassen, da ein erneuter Einlass mit demselben Ticket nicht vorgesehen ist. Der Rundweg führt teilweise über natürliche Waldwege mit Steigungen, weshalb der Zoo auf mögliche Schwierigkeiten für Rollstuhlfahrer und Familien mit Kinderwagen hinweist. Wettergerechte Kleidung wird ebenfalls empfohlen, da sämtliche Installationen unter freiem Himmel aufgebaut sind.

    Ein besonderes Winterangebot für Zoobesucher

    Mit „Luminescences“ schafft der Zoo von Amnéville auch in der fünften Saison einen zusätzlichen Besuchsanlass während der dunklen Jahreszeit. Die Verbindung aus internationalen Festtraditionen, monumentalen Lichtfiguren und der bewaldeten Umgebung unterscheidet die Veranstaltung vom klassischen Zoobesuch. Besonders die interaktiven Elemente und die eigene Jubiläumswelt setzen in diesem Jahr neue Akzente. Für Besucher aus Frankreich, Deutschland und der angrenzenden Großregion bietet das Festival damit ein saisonales Ausflugsziel, das bis Ende März 2027 geöffnet bleibt.

    Die Entwicklung in Amnéville steht zugleich beispielhaft für eine breitere Veränderung zoologischer Einrichtungen. Wie GERATI bereits am Beispiel des Zoos Osnabrück und seiner zusätzlichen Veranstaltungsangebote berichtete, gewinnen ergänzende Freizeit- und Erlebnisformate zunehmend an Bedeutung. Solche Veranstaltungen können die Attraktivität eines Zoos über den regulären Tierbesuch hinaus erweitern und zusätzliche wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen. Entscheidend bleibt dabei, dass die Angebote mit den Anforderungen der Tierhaltung vereinbar sind. Für „Luminescences“ steht in der aktuellen Saison vor allem die Kombination aus Lichtkunst, kulturellen Themen und dem 40-jährigen Bestehen des Zoos im Vordergrund.

    Quellen

  • Quartu investiert 112.000 Euro in Tierschutz und Sterilisation von Hunden und Katzen

    Quartu investiert 112.000 Euro in Tierschutz und Sterilisation von Hunden und Katzen

    Die sardische Gemeinde Quartu Sant’Elena startet ein neues Tierschutzprogramm mit einem Gesamtvolumen von 112.000 Euro. Im Mittelpunkt stehen die Sterilisation von Hunden und Katzen, die Eindämmung des Streunertums und die Unterstützung von Tierhaltern in schwierigen Lebenssituationen. Das Projekt „Zampe Quartesi“ verbindet veterinärmedizinische Maßnahmen mit der Kennzeichnung von Tieren, der Förderung von Adoptionen und zeitlich begrenzten Unterbringungsmöglichkeiten. Die Vereinbarung mit dem ausgewählten Projektträger wurde bereits unterzeichnet. Erste Maßnahmen sollen noch vor Ende 2026 beginnen.

    Quartu setzt auf praktische Maßnahmen gegen das Streunertum

    Die Stadtverwaltung von Quartu Sant’Elena auf Sardinien hat am 17. Oktober 2026 Einzelheiten zu ihrer neuen Tierschutzkampagne veröffentlicht. Das Programm soll unkontrollierte Vermehrung verhindern, die Zahl streunender Hunde und Katzen reduzieren und gleichzeitig die Gesundheit der Tiere schützen. Anders als bei rein auf Aufklärung ausgerichteten Kampagnen stehen konkrete Maßnahmen im Mittelpunkt, die unmittelbar bei den Ursachen des Streunertums ansetzen. Dazu gehören insbesondere Sterilisationen und eine bessere Erfassung der betroffenen Tierbestände.

    Mit der Durchführung wurde die Bau-Club Società Cooperativa Sociale ETS beauftragt. Ihr Projekt trägt den Namen „Zampe Quartesi – Una comunità che si prende cura“, übersetzt etwa „Quartu-Pfoten – Eine Gemeinschaft, die sich kümmert“. Die Auswahl erfolgte nach einem öffentlichen Interessenbekundungsverfahren, bei dem geeignete Organisationen Projekte zur Bekämpfung des Streunertums einreichen konnten. Mit der inzwischen unterzeichneten Vereinbarung sind die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde umzusetzen.

    Das Vorhaben zeigt, welche Bedeutung der praktische Tierschutz auf kommunaler Ebene besitzt. Unkontrollierte Vermehrung führt nicht nur zu zusätzlichen herrenlosen Tieren, sondern belastet langfristig auch Tierheime, kommunale Haushalte und ehrenamtliche Helfer. Vergleichbare Probleme sind aus Deutschland bekannt, wo GERATI bereits über die finanziellen Belastungen durch frei lebende Streunerkatzen in Sachsen berichtet hat. Frühzeitige Sterilisationen können dazu beitragen, solche Entwicklungen einzudämmen, bevor zusätzliche Unterbringungs- und Versorgungskosten entstehen.

    112.000 Euro für ein mehrjähriges Tierschutzprojekt

    Der finanzielle Gesamtrahmen des Projekts beträgt nach Angaben der Stadtverwaltung 112.000 Euro. Diese Summe ist für das gesamte Maßnahmenpaket vorgesehen und darf deshalb nicht ausschließlich als Budget für Sterilisationen verstanden werden. Das Vorhaben umfasst neben den medizinischen Eingriffen weitere Angebote zur Betreuung, Kennzeichnung und Vermittlung von Tieren. Die Gemeinde bezeichnet das Programm als dreijähriges Projekt und nennt dafür den Zeitraum 2026 bis 2029.

    Für das Jahr 2026 ist ein kommunaler Beitrag von 10.000 Euro vorgesehen. In den Folgejahren kann dieser nach Angaben der Verwaltung um weitere 80.000 Euro verlängert beziehungsweise aufgestockt werden. Die ausdrücklich genannten kommunalen Beträge ergeben zusammen 90.000 Euro und liegen damit unter dem angegebenen Gesamtprojektwert. Eine vollständige Aufschlüsselung der Finanzierung wird in der veröffentlichten Mitteilung nicht vorgenommen.

    Das Projekt baut auf einem bereits bestehenden kommunalen Engagement auf. Schon in den vergangenen Jahren unterstützte Quartu Maßnahmen zur Kennzeichnung von Haustieren, private Adoptionen und örtliche Tierschutzvereine. Außerdem wurden Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet und am Strand eingerichtet. Mit dem neuen Programm sollen diese Aktivitäten stärker miteinander verbunden und um zusätzliche Hilfsangebote ergänzt werden.

    Welche Hunde und Katzen von den Sterilisationen profitieren

    Die Sterilisationskampagne richtet sich nicht ausschließlich an herrenlose Tiere. Auch Hunde und Katzen in privater Haltung können berücksichtigt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinzu kommen Hunde aus ländlichen und landwirtschaftlich geprägten Gebieten, darunter Tiere, die auf Schafhaltungsbetrieben leben. Außerdem sind Katzen aus bisher nicht offiziell anerkannten Gruppen und Katzenkolonien ausdrücklich in das Programm einbezogen.

    Damit berücksichtigt die Gemeinde unterschiedliche Ursachen für die Entstehung streunender Tierpopulationen. Nicht nur bereits herrenlose Tiere sind für die Entwicklung entscheidend, sondern auch die unkontrollierte Fortpflanzung von Haustieren und Tieren in landwirtschaftlicher Haltung. Werden solche Bestände nicht ausreichend erfasst, können immer wieder neue Tiere entstehen, für die später keine verantwortlichen Halter oder geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Einbeziehung verschiedener Haltungsformen erweitert deshalb den Ansatz über die reine Versorgung bereits streunender Tiere hinaus.

    Anträge können Tierhalter und Tierhalterinnen mit Wohnsitz in Quartu Sant’Elena sowie Freiwillige und zuständige Vertreter von Katzenkolonien oder Schafhaltungsbetrieben stellen. Die notwendigen Formulare sind nach Angaben der Verwaltung auf der offiziellen Website der Gemeinde verfügbar. Die Bearbeitung erfolgt nach den im Projekt vorgesehenen Kriterien und in Abstimmung mit dem kommunalen Umweltressort. Das frühere Bewerbungsverfahren zur Auswahl des Projektträgers ist davon zu unterscheiden und bereits abgeschlossen.

    Mikrochip-Aktionen, Adoptionen und vorübergehende Unterbringung

    Neben den Sterilisationen sieht „Zampe Quartesi“ weitere Maßnahmen vor, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Dazu gehören sogenannte Mikrochip-Tage, bei denen die Kennzeichnung von Tieren gefördert wird, sowie Initiativen zur Unterstützung von Adoptionen. Außerdem sollen Informationsangebote zur verantwortungsvollen Haustierhaltung entstehen. Ergänzt wird das Programm durch ein Notfallmanagement und zeitlich begrenzte Unterbringungsplätze für Tiere.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Menschen, die sich vorübergehend nicht selbst um ihre Haustiere kümmern können. Die Gemeinde nennt ausdrücklich Krankenhausaufenthalte und andere persönliche Notlagen als Situationen, in denen eine zeitlich begrenzte Betreuung angeboten werden soll. Dadurch soll verhindert werden, dass Tiere wegen einer kurzfristigen Krise dauerhaft abgegeben oder ausgesetzt werden. Das Angebot verbindet damit klassische Tierschutzmaßnahmen mit kommunaler Sozialarbeit.

    Wie wichtig ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten sind, zeigt auch die Situation zahlreicher Tierheime. GERATI hat bereits über die Finanzierungsprobleme deutscher Tierheime berichtet, bei denen steigende Versorgungskosten und begrenzte Kapazitäten zu erheblichen Belastungen führen. Das Projekt in Quartu verfolgt deshalb einen vorbeugenden Ansatz: Tiere sollen möglichst in ihrer bestehenden Haltung bleiben können, wenn lediglich eine vorübergehende Notlage überbrückt werden muss. Ob sich dadurch die Zahl dauerhafter Tierheimaufnahmen tatsächlich reduzieren lässt, wird sich erst während der Umsetzung zeigen.

    Neue Beratungsstelle und Erfassung örtlicher Problemlagen

    Mit dem geplanten „Sportello Zampe Quartesi“ soll eine eigene Anlaufstelle für Fragen rund um das Projekt entstehen. Dort sollen die verschiedenen Aktivitäten zusammengeführt und der Kontakt zwischen Verwaltung, beteiligten Organisationen und Bevölkerung erleichtert werden. Ergänzend kündigt die Gemeinde die Entwicklung einer „Mappa Zampe Quartesi“ an. Diese soll örtliche Problemlagen erfassen und eine Grundlage für die gezieltere Planung künftiger Maßnahmen schaffen.

    Eine systematische Erfassung ist gerade bei streunenden Hunden und Katzen von Bedeutung. Ohne ausreichende Informationen über die betroffenen Gebiete, Tierbestände und bisherigen Maßnahmen lassen sich Ressourcen nur eingeschränkt zielgerichtet einsetzen. Die geplante Karte soll der Verwaltung helfen, örtliche Schwerpunkte besser zu erkennen. Gleichzeitig können solche Daten eine Grundlage dafür bilden, spätere Entwicklungen und den Erfolg einzelner Maßnahmen nachvollziehbarer zu bewerten.

    An der Umsetzung sind mehrere kommunale Stellen beteiligt. Neben dem Umweltressort arbeiten die Umweltüberwachungseinheit der örtlichen Polizei, die Sozialdienste, Tierschutzwachen und Freiwillige aus der Region zusammen. Quartus Umwelträtin Romina Mura betont dabei die Bedeutung eines gemeinsamen Netzwerks, das präventive Maßnahmen ermöglicht und das Tierwohl verbessern soll. Die Stadt setzt damit nicht allein auf einen beauftragten Träger, sondern auf die Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen.

    Zahl der Hunde im kommunalen Vertragszwinger deutlich gesunken

    Die Gemeinde verweist im Zusammenhang mit ihrer bisherigen Tierschutzarbeit auf eine Entwicklung im Vertragszwinger der Shardana Srl. Dort sank die Zahl der untergebrachten Hunde innerhalb von weniger als einem Jahr von 431 auf 368 Tiere. Das entspricht einem Rückgang um 63 Hunde beziehungsweise rund 15 Prozent. Shardana Srl hat nach Angaben der Verwaltung außerdem den neuen Dreijahresauftrag für die Betreuung der Tiere erhalten.

    Der Rückgang ist ein konkreter Hinweis darauf, dass sich die Belegung der Einrichtung verändert hat. Aus den veröffentlichten Zahlen allein lässt sich allerdings nicht ableiten, welche einzelnen Maßnahmen dafür verantwortlich waren. Denkbare Einflussfaktoren sind beispielsweise Adoptionen, Veränderungen bei den Neuaufnahmen oder andere Entwicklungen im Tierbestand. Eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Faktoren enthält die Gemeindemitteilung nicht.

    Unabhängig davon ist die Zahl der untergebrachten Tiere für Kommunen ein wichtiger Planungsfaktor. Jeder dauerhaft belegte Tierheimplatz verursacht laufende Ausgaben für Futter, Betreuung, tiermedizinische Versorgung und Unterbringung. Wie schwierig die Finanzierung solcher Einrichtungen werden kann, zeigt auch die von GERATI behandelte Klage des Deutschen Tierschutzbundes zur Tierheimfinanzierung. Maßnahmen, die ungewollten Nachwuchs und vermeidbare Tierabgaben reduzieren, können deshalb sowohl dem Tierwohl als auch den kommunalen Haushalten zugutekommen.

    Bereits 2024 gab es eine Sterilisationskampagne in Quartu

    Das neue Programm ist keine erstmalige Initiative der sardischen Gemeinde. Bereits im Februar 2024 wurde eine Sterilisationskampagne angekündigt, für die zunächst 20.000 Euro vorgesehen waren. Bei entsprechendem Bedarf konnte der Betrag um weitere 10.000 Euro erhöht werden. Die Durchführung sollte wie bei früheren Maßnahmen durch die Organisation Effetto Palla ODV erfolgen.

    Schon damals gehörten privat gehaltene Hunde und Katzen, Tiere aus landwirtschaftlichen Haltungen sowie Katzen aus nicht anerkannten Kolonien zur Zielgruppe. Eine Erweiterung betraf erwachsene männliche Hunde aus Schafhaltungsbetrieben, die ausdrücklich in die Maßnahmen einbezogen wurden. Daneben sollte die Erfassung von Katzenkolonien verbessert und die Kennzeichnung privater sowie landwirtschaftlich gehaltener Hunde unterstützt werden. Für das damalige Programm konnten ab dem 1. März 2024 Anträge eingereicht werden.

    Mit der neuen Kampagne erweitert Quartu diesen Ansatz um zusätzliche organisatorische und soziale Maßnahmen. Während die Sterilisation weiterhin einen Schwerpunkt bildet, sollen künftig auch Notfallbetreuung, Adoptionen, Beratung und eine systematischere Erfassung örtlicher Probleme eine größere Rolle spielen. Das Vorhaben entwickelt damit bestehende Strukturen weiter, statt ausschließlich auf eine einmalige Aktion zu setzen. Die Erfahrungen aus früheren Kampagnen bilden eine Grundlage für die neue Zusammenarbeit.

    Praktischer Tierschutz statt kurzfristiger Einzelaktionen

    Das Programm in Quartu verdeutlicht, dass nachhaltiger Tierschutz unterschiedliche Maßnahmen miteinander verbinden muss. Sterilisationen können ungewollten Nachwuchs verhindern, während Mikrochip-Kennzeichnungen die Zuordnung von Tieren zu ihren Haltern erleichtern. Adoptionsförderung und zeitlich begrenzte Unterbringung können zusätzliche Entlastung schaffen. Entscheidend ist dabei, dass die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und langfristig aufeinander abgestimmt werden.

    Bemerkenswert ist insbesondere die Einbeziehung von Tierhaltern in sozialen Notlagen. Wer sein Haustier aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder einer vorübergehenden persönlichen Krise nicht versorgen kann, benötigt nicht zwangsläufig eine dauerhafte Abgabemöglichkeit. Eine zeitlich begrenzte Betreuung kann stattdessen helfen, die bestehende Mensch-Tier-Beziehung zu erhalten. Damit richtet sich das Projekt nicht nur gegen die Folgen des Streunertums, sondern auch gegen Situationen, aus denen neue Tierheimaufnahmen entstehen können.

    Die 112.000 Euro bilden den finanziellen Rahmen für ein ambitioniertes kommunales Maßnahmenpaket. Ob damit dauerhaft weniger Hunde und Katzen auf den Straßen leben und die örtlichen Unterbringungseinrichtungen entlastet werden, hängt von der konkreten Durchführung und den verfügbaren Mitteln ab. Die Kombination aus Sterilisation, Kennzeichnung, Adoption und sozialer Unterstützung schafft dafür einen nachvollziehbaren Ansatz. Der tatsächliche Erfolg wird sich daran messen lassen müssen, wie viele Tiere erreicht werden und ob die Zahl vermeidbarer Neuaufnahmen langfristig sinkt.

    Quellen

  • Zirkus Roncalli in Innsbruck: Jubiläumstournee mit Tiroler Glockenklang

    Zirkus Roncalli in Innsbruck: Jubiläumstournee mit Tiroler Glockenklang

    Der Zirkus Roncalli in Innsbruck feiert sein 50-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumstournee, die traditionelle Zirkuskunst und moderne Inszenierungen miteinander verbindet. Vom 17. Oktober bis zum 8. November 2026 gastiert das Circus-Theater Roncalli auf dem Freigelände der Olympiaworld in Tirol. Die bereits gefeierte Premiere begeisterte das Publikum mit spektakulärer Artistik, Clownerie und einem Live-Orchester. Eine eigens angefertigte Glocke aus der Innsbrucker Traditionsgießerei Grassmayr sorgt dabei für einen besonderen regionalen Bezug.

    Zirkus Roncalli in Innsbruck feiert 50 Jahre Zirkusgeschichte

    Seit einem halben Jahrhundert gehört Roncalli zu den bekanntesten Zirkusunternehmen Europas. Gründer Bernhard Paul hat aus seiner ursprünglichen Idee eines kleinen Wanderzirkus ein international erfolgreiches Circus-Theater entwickelt. Die Jubiläumstournee 2026 steht deshalb nicht ausschließlich im Zeichen der Vergangenheit, sondern soll zugleich einen Ausblick auf die Zukunft des Unternehmens geben. Paul möchte die Geschichte von Roncalli bewahren und gleichzeitig neue künstlerische Wege beschreiten.

    Wie die Kronen Zeitung über die Innsbrucker Premiere berichtet, begann das besondere Erlebnis bereits außerhalb des Zeltes. Historische Circuswagen mit Blattgold, nostalgische Fahrgeschäfte und das charakteristische blau-weiß gestreifte Chapiteau verwandelten das Gelände der Olympiaworld in eine historische Zirkuswelt. Auch im Inneren setzt Roncalli auf eine aufwendige Gestaltung, die an die Belle Époque erinnert. Das Publikum erlebt damit nicht nur einzelne artistische Darbietungen, sondern eine zusammenhängende Inszenierung aus Musik, Licht, Kostümen und Bewegung.

    Zur Jubiläumspremiere kamen zahlreiche bekannte Persönlichkeiten aus Österreich. Unter den Gästen befanden sich die Schauspieler Gregor Bloéb und Nina Proll, Alfons Haider, Martin Leutgeb und Eric Papilaya. Auch Tirols Landesrat Mario Gerber besuchte die Vorstellung mit seiner Familie. Die prominente Gästeliste verdeutlicht die kulturelle Bedeutung, die Roncalli insbesondere in Österreich über Jahrzehnte aufgebaut hat.

    Spektakuläre Artistik statt gewöhnlicher Zirkusshow

    Das Jubiläumsprogramm vereint internationale Artisten, Clowns, Illusionisten und Musiker. Zu den Höhepunkten gehört die Formation Venice Carnival, deren Darbietung Trampolinsprünge mit anspruchsvoller Akrobatik am Barren verbindet. Die Artisten katapultieren sich in die Höhe, zeigen Überschläge und landen präzise auf den Geräten. Aufwendige Kostüme und choreografierte Bewegungen lassen die Nummer wie eine Mischung aus historischem Schauspiel und moderner Hochleistungsartistik wirken.

    Weitere Programmpunkte zeigen die Vielfalt des Ensembles. Duo Vitalys präsentiert Hand-auf-Hand-Akrobatik, während Pavel Valla Bertini mit seiner Einradkunst auftritt. Alexandra Saabel & Company setzen auf groß angelegte Illusionen, bei denen Menschen scheinbar verschwinden und an anderer Stelle wieder auftauchen. Clowns wie Housch Ma Housch, Gensi und Canutito Jr. ergänzen die körperlich anspruchsvollen Darbietungen durch humorvolle Szenen.

    Gerade diese Kombination macht das künstlerische Konzept von Roncalli aus. Der Zirkus verzichtet auf lebende Tiere und setzt stattdessen vollständig auf menschliche Darbietungen, Theater und Musik. Damit unterscheidet sich das Unternehmen von klassischen Zirkusbetrieben, in denen Tierdressuren weiterhin zum Programm gehören. Dass unterschiedliche Konzepte innerhalb der Zirkusbranche erfolgreich bestehen können, zeigt auch die Diskussion um Circus Krone und die Kritik von PETA an der Tierhaltung.

    Lili Paul-Roncalli erinnert mit ihrer Darbietung an ihren Vater

    Ein besonderer Programmpunkt ist der Auftritt von Lili Paul-Roncalli. Die Tochter des Zirkusgründers präsentiert eine eigens choreografierte Darbietung, die Kontorsion, Tanz und Balancekunst verbindet. Nach dem Premierenbericht der Kronen Zeitung beginnt ihre Nummer am Trapez und entwickelt sich über mehrere artistische Elemente bis zur Stuhlbalance. Damit greift sie eine Disziplin auf, mit der bereits ihr Vater Bernhard Paul in jungen Jahren aufgetreten war.

    Die Nummer ist deshalb mehr als eine gewöhnliche artistische Einlage. Sie verbindet die Familiengeschichte mit einer modernen Interpretation traditioneller Zirkuskunst. Lili Paul-Roncalli steht dabei stellvertretend für die nächste Generation des Unternehmens, dessen Zukunft auch von ihren Geschwistern Vivian und Adrian mitgestaltet wird. Ihre Teilnahme an der österreichischen Jubiläumstournee unterstreicht den familiären Charakter von Roncalli.

    Dass Zirkustraditionen über Generationen weitergegeben werden, ist keineswegs auf international bekannte Unternehmen beschränkt. Auch kleinere Familienbetriebe leben davon, dass Kinder früh mit dem Zirkusalltag aufwachsen und später Verantwortung übernehmen. Wie eng diese Lebensform mit der Identität eines Unternehmens verbunden sein kann, zeigt der GERATI-Bericht über den Circus Hoppla Hopp und die Bedeutung traditioneller Zirkusarbeit. Roncalli verfolgt zwar einen anderen künstlerischen Ansatz, steht aber ebenfalls für die generationsübergreifende Weitergabe von Zirkuskultur.

    Tiroler Glocke aus Innsbruck begleitet die Jubiläumstournee

    Für einen besonderen österreichischen Akzent sorgt eine Glocke aus der traditionsreichen Innsbrucker Glockengießerei Grassmayr. Bernhard Paul ließ das rund 40 Kilogramm schwere Instrument eigens für das 50-jährige Jubiläum anfertigen. Seit April 2026 begleitet die Glocke den Zirkus auf seiner Reise und erklingt vor den Vorstellungen. Ihr Klang wurde auf den Kammerton des Roncalli Royal Orchestras abgestimmt.

    Die Glocke ist zugleich ein Beispiel dafür, welchen Stellenwert Musik innerhalb der Inszenierung besitzt. Das Roncalli Royal Orchestra begleitet die artistischen Darbietungen live und sorgt für musikalische Übergänge zwischen den einzelnen Nummern. Musikdirektor Georg Pommer prägt den charakteristischen Klang des Unternehmens bereits seit mehr als vier Jahrzehnten. In Innsbruck gehören unter anderem Beatles-Melodien und Rock’n’Roll zum musikalischen Repertoire.

    Auch Sängerin Lina Maria Posado Arroyane trägt wesentlich zur Atmosphäre der Jubiläumsshow bei. Ihre Stimme ergänzt die instrumentalen Arrangements und verbindet die einzelnen Inszenierungen miteinander. Anders als bei Produktionen, die überwiegend mit aufgezeichneten Tonspuren arbeiten, können die Musiker live auf Bewegungen und Pointen reagieren. Gerade dieses Zusammenspiel von Artistik und Musik gehört zu den charakteristischen Merkmalen des Circus-Theaters Roncalli.

    Vom kleinen Wanderzirkus zum internationalen Unternehmen

    Die Geschichte von Roncalli begann Mitte der 1970er-Jahre mit Bernhard Pauls Entschluss, seine berufliche Laufbahn als Art Director hinter sich zu lassen. 1975 verließ er seine Tätigkeit beim österreichischen Nachrichtenmagazin „profil“, um seine eigene Vorstellung von Zirkus zu verwirklichen. Am 18. Mai 1976 feierte Roncalli auf der Bonner Hofgartenwiese seine Welturaufführung. Einen wichtigen künstlerischen Durchbruch brachte anschließend die Premiere von „Die Reise zum Regenbogen“ am 4. Juni 1980 in Köln.

    Aus der ursprünglichen Idee entwickelte sich ein Unternehmen mit Gastspielen in zahlreichen europäischen Metropolen und darüber hinaus. Roncalli trat unter anderem in Hamburg, München, Amsterdam, Brüssel, Kopenhagen, Moskau, Sevilla und New York auf. Kennzeichnend blieb dabei der Anspruch, Zirkus nicht als bloße Abfolge einzelner Attraktionen zu präsentieren. Vielmehr sollen Clownerie, Musik, Artistik und Bühnenbild gemeinsam eine eigene Erlebniswelt schaffen.

    Die Entwicklung des Unternehmens zeigt zugleich, wie unterschiedlich sich die Zirkusbranche in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat. Während Roncalli seine Identität heute vor allem über Theater und Artistik definiert, halten andere Betriebe bewusst an traditionellen Tiernummern fest. Beide Konzepte werden in der öffentlichen Diskussion häufig gegeneinander ausgespielt, obwohl die Entscheidung eines Unternehmens für ein bestimmtes Programm keine pauschale Bewertung anderer Betriebsformen erlaubt. Auch die Debatte über geplante Wildtierbeschränkungen in ungarischen Zirkussen verdeutlicht, wie unterschiedlich kulturelle, politische und tierschutzrechtliche Fragen innerhalb der Branche behandelt werden.

    Nach Innsbruck geht die Jubiläumstournee nach Linz

    Die österreichische Jubiläumstournee begann bereits mit einem Gastspiel in Wien. Nach einem Bericht der Journalistin Hedi Grager wurde der dortige Auftakt vor ausverkauftem Haus mit minutenlangen Standing Ovations gefeiert. Bernhard Paul bezeichnete den Wiener Rathausplatz als seinen „Heimatbahnhof“ und betonte damit seine persönliche Verbindung zur österreichischen Hauptstadt. Innsbruck ist nun die nächste Station dieser Jubiläumsreise.

    Bis zum 8. November 2026 steht das blau-weiße Roncalli-Zelt auf dem Freigelände der Olympiaworld in der Olympiastraße 10. Die offizielle Veranstalterseite informiert über die verbleibenden Vorstellungen, Spielzeiten und Eintrittspreise. Anschließend setzt Roncalli seine österreichische Tournee in Linz fort, wo Vorstellungen vom 13. November bis zum 6. Dezember vorgesehen sind. Damit bleibt das 50-jährige Jubiläum auch in den kommenden Wochen ein fester Bestandteil des österreichischen Kulturprogramms.

    Das Innsbrucker Gastspiel zeigt, dass traditionelle Zirkuskunst keineswegs an Bedeutung verloren haben muss. Roncalli verbindet historische Elemente mit zeitgemäßer Artistik und einer aufwendigen musikalischen Inszenierung. Bernhard Paul setzt dabei weiterhin auf die besondere Atmosphäre eines reisenden Circus-Theaters, während die nächste Generation bereits Verantwortung übernimmt. Nach 50 Jahren steht das Unternehmen damit nicht nur für Zirkusgeschichte, sondern auch für die Weiterentwicklung einer traditionsreichen Unterhaltungsform.

    Quellen

  • Zäune als Tierfallen: 73 registrierte Verfangungen in Graubünden

    Zäune als Tierfallen: 73 registrierte Verfangungen in Graubünden

    Im Kanton Graubünden sind im laufenden Jahr 73 Fälle registriert worden, in denen sich Wildtiere in Zäunen verfangen hatten. Die Zahl wurde beim Bündner Amt für Jagd und Fischerei erfasst und von Peter Vincenz, dem Direktor des landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof, genannt. Der Beitrag der IG Wild beim Wild verweist dabei auf einen Bericht von Nau.ch vom 17. Oktober 2026. Die Zahl beschreibt registrierte Verfangungen, nicht die Zahl verendeter Tiere.

    Registrierungen erlauben keine Todesfallbilanz

    Wie viele der 73 registrierten Tiere starben, geht aus den verfügbaren Angaben nicht hervor. Auch der jeweils beteiligte Zauntyp wird in Graubünden nicht systematisch erfasst. Deshalb lässt sich aus der Bündner Zahl weder ableiten, wie viele Tiere verendeten, noch welche Zaunarten bei den einzelnen Fällen beteiligt waren. Bei kleineren Tieren wird zudem eine Dunkelziffer vermutet, sodass die Registrierung keine vollständige Erfassung aller Verfangungen darstellt.

    Als betroffen werden Rehe, Rotwild, Füchse, Dachse, Igel, Hasen und Marder genannt. In der allgemeinen Einordnung des Berichts gelten Rehe und Rothirsche als besonders häufig betroffen; auch Gämsen, Füchse und Hasen können sich verfangen. Felix Hahn von der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea nennt sowohl das Verheddern als auch Stromimpulse als mögliche Faktoren. Nach seiner Einschätzung liegt die grössere Gefahr allerdings im Verfangen selbst, nicht primär in der elektrischen Wirkung eines Zauns.

    Flexinetze stehen besonders im Fokus

    Hahn beurteilt das Risiko bei Flexinetzen als höher als bei Litzenzäunen. Diese Aussage ist eine fachliche Einschätzung und keine Auswertung der 73 Bündner Registrierungen, weil deren Zauntypen gerade nicht erfasst wurden. Peter Vincenz erklärt zudem, moderne Weidezaungeräte verlängerten bei anhaltendem Kontakt die Abstände zwischen den Stromimpulsen. Daraus folgt jedoch nicht, dass Stromschläge für verfangene Tiere unbedenklich wären, sondern lediglich, dass der Bericht das Verheddern als wesentliche Gefahr hervorhebt.

    Weitere Zahlen liefern einen überregionalen Zusammenhang, sind aber nicht unmittelbar auf Graubünden übertragbar. Im Kanton Schwyz kamen nach Angaben, auf die sich der Bericht unter Verweis auf Nau.ch stützt, zwischen 2015 und 2018 insgesamt 53 Wildtiere durch Zäune ums Leben. Rund 65 Prozent dieser Fälle betrafen Flexinetze. Da Zeitraum, Erhebung und erfasste Folgen von den aktuellen Bündner Registrierungen abweichen, können die Zahlen nicht zu einer gemeinsamen Bilanz zusammengezogen werden.

    Der Schweizer Tierschutz STS beziffert die jährliche Zahl der schweizweit in Zäunen verendeten Wildtiere auf Grundlage einer Kantonsumfrage von 2020 auf 3’000 bis 4’500. Die Zahl verletzter Tiere könnte nach Einschätzung des STS drei- bis viermal höher liegen. Gemäss einem Merkblatt des STS entfielen mehr als 70 Prozent der Todesfälle auf Weidenetze. Diese Schätzungen zeigen die Bedeutung des Problems auf nationaler Ebene, ersetzen aber keine nach Zauntypen und Folgen aufgeschlüsselte Auswertung für Graubünden.

    Rückbau und tägliche Kontrolle als bestehende Vorgaben

    Das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hält in seinem Merkblatt zu Weidezäunen fest, dass flexible Weidenetze unmittelbar, spätestens aber innerhalb von fünf Tagen nach der Benutzung abzubauen sind. Zudem sollen Zäune täglich kontrolliert werden. Der Bericht nennt als Grundlage für konkrete Abbaufristen und kantonale Vorgaben das eidgenössische Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzverordnung. Wer ein verfangenes Tier entdeckt, sollte nach der dort wiedergegebenen Empfehlung umgehend die Wildhut oder die Polizei verständigen.

    Auch andere Kantone setzen auf Regeln für ungenutzte Anlagen. Der Kanton Thurgau verpflichtet Eigentümer, nicht mehr genutzte Zäune mit Verletzungsgefahr für Wildtiere zu entfernen, und beabsichtigt zudem ein Verbot von Stacheldrahtzäunen. Bei groben Verstössen nennt der Bericht mögliche Sanktionen bei Direktzahlungen sowie strafrechtliche Abklärungen. Dass Verantwortliche belangt werden können, zeigt ein Fall aus der Region Winterthur: Der Präsident eines Schützenvereins wurde wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem zum zweiten Mal ein Reh im selben Flex-Zaun verendet war.

    Petition fordert verbindliche Regeln

    Die IG Wild beim Wild hat die Petition «Weidenetze dürfen keine Todesfallen für Wildtiere sein» lanciert. Sie richtet sich an Kantone, Bund und Handel und verlangt verbindliche Regeln. Bereits 2023 hatte die Organisation eine Petition gegen gefährliche Weidenetze geführt, die sich an Händler richtete. Für politische Vorstösse in Kantonsparlamenten verweist die IG auf einen Mustertext für tierschutzkonforme Zaun- und Weidenetzvorgaben.

    Die Forderung der Organisation ist als Position klar von den amtlichen Vorgaben und den registrierten Fallzahlen zu trennen. Die IG Wild beim Wild erklärt zugleich, den Herdenschutz zu unterstützen. Nach ihrer Auffassung braucht es gerade deshalb klare Regeln, damit der Schutz von Nutztieren nicht auf Kosten von Wildtieren geht. Die Petition ist damit keine behördliche Regelung, sondern ein politischer Vorstoss für weitergehende Verpflichtungen.

    Herdenschutz: unterschiedliche Einschätzungen

    Wie sich verstärkter Herdenschutz auf Zäune in der Landschaft auswirkt, bewerten die befragten Fachleute unterschiedlich. Peter Vincenz spricht von mehr solchen Zäunen und einem insgesamt gestiegenen Potenzial für verfangene Tiere. Felix Hahn hält dagegen fest, dass Nutztiere auch früher bereits eingezäunt gewesen seien, häufig jedoch mit einfacheren Zäunen. Herdenschutzzäune würden nach seiner Einschätzung in der Regel sorgfältiger aufgebaut und häufiger kontrolliert.

    Hahn bezeichnet Herdenschutz grundsätzlich auch als Wildtierschutz. Diese Einschätzung widerspricht nicht der Feststellung, dass jede zusätzliche Barriere für Wildtiere problematisch sein kann, sondern verweist auf die Bedeutung von Aufbau und Kontrolle. Der Bericht hält zugleich fest, dass eine möglichst zaunfreie Landschaft für Wildtiere besser wäre. Wie häufig Herdenschutzzäune in der Bündner Statistik vertreten sind, lässt sich aus der Erfassung nicht ablesen. Auch der Erfahrungsbericht aus dem Val Sumvitg befasst sich mit der Debatte um den Herdenschutz.

    Historischer Hintergrund

    Die Debatte über zurückgelassene und gefährliche Zäune besteht nicht erst seit den aktuellen Bündner Registrierungen. Der Beobachter berichtete am 3. Juli 2018 über Forderungen des St. Gallischen Jägervereins Hubertus nach strengeren Regeln. Der Verein verlangte unter anderem ein Stacheldrahtverbot, die Entfernung ungenutzter Weidenetze innert drei Tagen und den konsequenten Rückbau nicht mehr benötigter Zäune. Zusätzlich sollten Zäune im Wald nur mit Zustimmung forstlicher und ökologischer Fachleute errichtet werden.

    In dem damaligen Bericht stand nicht nur die Beschaffenheit von Zäunen, sondern auch deren Rückbau und die Zuständigkeit für die Kontrolle im Mittelpunkt. Die damaligen Forderungen sind weder Bestandteil der heutigen Bündner Fallstatistik noch ein Nachweis für deren Ursachen. Sie verdeutlichen aber, dass die Frage nach ungenutzten Anlagen und verbindlichem Vollzug seit Jahren diskutiert wird. Für die 73 aktuellen Registrierungen bleibt entscheidend, dass weder Todesfälle noch Zauntypen aus der vorhandenen Datengrundlage abgeleitet werden können.

    Quellen

  • Schwanenfamilie in Wels-Lichtenegg: Sieben Tiere sorgen für Großeinsatz

    Schwanenfamilie in Wels-Lichtenegg: Sieben Tiere sorgen für Großeinsatz

    Eine siebenköpfige Schwanenfamilie hat im österreichischen Wels-Lichtenegg mehrfach Feuerwehr, Polizei und Tierrettung beschäftigt. Die Tiere hielten sich wiederholt auf einem Supermarktparkplatz und im Straßenverkehr auf. Nachdem mehrere Versuche gescheitert waren, die Schwäne dauerhaft aus dem Gefahrenbereich fernzuhalten, beschlossen die Einsatzkräfte am 16. Oktober 2026 eine Umsiedlung. Sechs der sieben Schwäne konnten bis zum Freitagnachmittag eingefangen werden.

    Schwanenfamilie kehrt immer wieder auf die Straße zurück

    In den Tagen vor der Umsiedlung mussten Einsatzkräfte mehrfach ausrücken, weil sich die Schwanenfamilie auf Straßen und einem Supermarktparkplatz aufhielt. Die Tiere wurden zunächst in einen nahe gelegenen Park oder zurück zum Welser Mühlbach begleitet. Allerdings kehrten sie wiederholt in den Verkehrsbereich zurück, sodass weitere Einsätze notwendig wurden.

    Die Situation stellte sowohl für die Tiere als auch für Verkehrsteilnehmer ein Risiko dar. Besonders problematisch sind solche Begegnungen, wenn Autofahrer plötzlich bremsen oder ausweichen müssen. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich im September 2026 bei Gräfendorf, als ein Schwan eine Staatsstraße blockierte und schließlich von einer Autofahrerin in Sicherheit gelotst werden konnte.

    Feuerwehr und Tierrettung organisieren Umsiedlung

    Da das wiederholte Zurückbegleiten keine dauerhafte Lösung brachte, entschieden die Verantwortlichen am Freitag, dem 16. Oktober, die gesamte Schwanenfamilie in eine Freizeitanlage umzusiedeln. An der Aktion beteiligten sich Feuerwehr, Tierrettung, Ordnungswache und Polizei. Auch eine zuständige Veterinärin war vor Ort.

    Das Einfangen gestaltete sich schwieriger als zunächst erwartet. Die sieben Schwäne konnten nicht gemeinsam aufgenommen werden, sondern mussten nacheinander eingefangen werden. Bis zum Freitagnachmittag gelang es den Einsatzkräften, sämtliche Jungtiere und einen der beiden älteren Schwäne in die vorgesehene Anlage zu bringen.

    Ein erwachsener Schwan zunächst noch nicht eingefangen

    Während sechs Familienmitglieder bereits umgesiedelt waren, versuchten die Einsatzkräfte weiterhin, das verbliebene erwachsene Tier einzufangen. Laut der ursprünglichen Meldung von laumat.at dauerte dieser Versuch am Freitagnachmittag noch an. Ob die Familie anschließend vollständig zusammengeführt werden konnte, geht aus dem veröffentlichten Einsatzbericht nicht hervor.

    Der Fall verdeutlicht, welche Schwierigkeiten entstehen können, wenn Wildtiere regelmäßig in stark befahrene Bereiche gelangen. Die Entscheidung zur Umsiedlung sollte verhindern, dass die Schwanenfamilie erneut zwischen Fahrzeugen unterwegs ist. Gleichzeitig war vorgesehen, alle sieben Tiere an denselben neuen Aufenthaltsort zu bringen.

    Quellen

  • Zirkus Charles Knie in Memmingen: Aufbau im Stadtpark Neue Welt beginnt

    Zirkus Charles Knie in Memmingen: Aufbau im Stadtpark Neue Welt beginnt

    Mehr als 40 Sattelauflieger, eine Wassermanege mit 100.000 Litern und rund 100 Beschäftigte: Der Zirkus Charles Knie verwandelt den Stadtpark Neue Welt in Memmingen für fünf Tage in eine Zirkusstadt. Während das Publikum ab Donnerstag die Show „SPLASH“ erlebt, beginnt hinter den Kulissen bereits am Dienstag eine logistische Großoperation.

    Zirkus Charles Knie bereitet Gastspiel in Memmingen vor

    Am Dienstag, 20. Oktober 2026, beginnt im Stadtpark Neue Welt in Memmingen der Aufbau für das Gastspiel des Zirkus Charles Knie. Innerhalb weniger Tage soll auf dem Festplatz eine vollständige Zirkusanlage mit Zuschauerzelt, Wassermanege, technischen Einrichtungen und Wohnbereichen entstehen. Vom 22. bis 26. Oktober präsentiert das Unternehmen seine aktuelle Produktion „SPLASH – Wasser, Show, Emotionen“. Die Vorbereitungen zeigen, welcher organisatorische Aufwand erforderlich ist, bevor die erste Vorstellung beginnen kann.

    Mehr als 40 Sattelauflieger transportieren das umfangreiche Material nach Memmingen. Dazu gehören neben dem Zirkuszelt und der Wassermanege auch Licht- und Tontechnik, technische Anlagen, Wohnwagen sowie Werkstatt-, Büro- und Kassenfahrzeuge. Sämtliche Einrichtungen müssen innerhalb kurzer Zeit entladen, aufgebaut und miteinander verbunden werden. Der Aufbau erfordert dabei das koordinierte Zusammenspiel verschiedener Fachkräfte, die für die technischen und organisatorischen Abläufe verantwortlich sind.

    Der reisende Zirkus unterscheidet sich damit erheblich von einer Veranstaltung in einer fest installierten Halle. Während dort Bühnen, Zuschauerbereiche und technische Infrastruktur dauerhaft vorhanden sind, muss ein Tourneezirkus diese Voraussetzungen an jedem neuen Gastspielort selbst schaffen. Welche Herausforderungen damit verbunden sind, zeigt auch der GERATI-Bericht über den Zirkus Fratelli in Suhl. Der eigentliche Vorstellungsbetrieb bildet bei solchen Unternehmen nur einen Teil der täglichen Arbeit.

    100.000 Liter Wasser als Mittelpunkt der Show

    Das technische Herzstück der Produktion ist eine transportable Wassermanege mit einem Fassungsvermögen von 100.000 Litern. Der Zirkus Charles Knie bezeichnet die Anlage als größte transportable Wassermanege Europas. Ihre Bühne lässt sich hydraulisch auf drei Ebenen ausfahren und ermöglicht unterschiedliche Inszenierungen während der Vorstellung. Insgesamt 300 Pumpen erzeugen Wassereffekte, darunter farbig beleuchtete Fontänen, die eine Höhe von bis zu 15 Metern erreichen können.

    Die Wassermanege verbindet klassische Zirkusartistik mit modernen Licht-, Musik- und Bühneneffekten. Rund 40 internationale Artisten und Comedians aus zehn Nationen gestalten das Programm mit Akrobatik, Tanz, Comedy und weiteren Darbietungen. Für die Tournee 2026 wurde die Inszenierung überarbeitet und um neue Gestaltungselemente ergänzt. Auch die Sitzeinrichtung des Zuschauerzeltes wurde erneuert, das nach Unternehmensangaben insgesamt 1.239 Personen Platz bietet.

    Mit diesem Konzept setzt Charles Knie auf eine Verbindung traditioneller Zirkuskunst und aufwendiger Veranstaltungstechnik. Die artistischen Leistungen bleiben ein wesentlicher Bestandteil des Programms, werden jedoch durch die Wasserinszenierung in eine zusätzliche visuelle Umgebung eingebettet. Nach eigenen Angaben erreichte das Unternehmen mit seiner Wassershow innerhalb von dreieinhalb Jahren mehr als 1,5 Millionen Zuschauer. Diese Besucherzahl verdeutlicht nach Darstellung des Veranstalters die bisherige Resonanz auf das Showkonzept.

    Rund 100 Menschen leben und arbeiten im reisenden Zirkus

    Hinter den Vorstellungen steht ein Unternehmen mit rund 100 Beschäftigten, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Neben den Artisten gehören Techniker, Zeltmeister, organisatorisches Personal und die Betriebsleitung zum Tourneebetrieb. Sie sorgen dafür, dass die umfangreiche Infrastruktur an jedem Gastspielort rechtzeitig einsatzbereit ist. Gleichzeitig organisieren sie den laufenden Betrieb, die Vorstellungen und die anschließende Weiterreise.

    Der Zirkus ist nach eigenen Angaben etwa acht Monate im Jahr unterwegs und bereist dabei zahlreiche Städte in Deutschland. Für die Beschäftigten bedeutet dies einen Alltag, der wesentlich durch wechselnde Standorte, gemeinsame Arbeitsabläufe und das Leben auf dem Zirkusgelände geprägt ist. Auch Familien mit Kindern gehören zur reisenden Gemeinschaft. Schulpflichtige Kinder werden in einer mitgeführten rollenden Schule während der Tournee unterrichtet.

    Dieser familiäre Charakter ist ein wichtiger Bestandteil vieler traditioneller Zirkusunternehmen. Arbeit und Privatleben finden dort häufig auf demselben Gelände statt, während mehrere Generationen gemeinsam am Betrieb beteiligt sind. Wie eng Familienleben, tägliche Arbeit und Zirkustradition miteinander verbunden sein können, beschreibt auch der GERATI-Artikel über den Circus Hoppla Hopp in Niederlehme. Die unterschiedlichen Betriebsformen zeigen zugleich, wie vielfältig die deutsche Zirkuslandschaft organisiert ist.

    Einblicke in den Zirkusalltag beim Aufbau

    Für Dienstag, 20. Oktober, ist um 12 Uhr ein Pressetermin auf dem Gelände im Stadtpark Neue Welt angekündigt. Vertreter der Zirkusdirektion, Artisten, Beschäftigte, Lehrkräfte und Zirkuskinder sollen dabei Einblicke in ihren Alltag geben. Im Mittelpunkt stehen sowohl die technischen Vorbereitungen als auch das Leben innerhalb eines reisenden Zirkusunternehmens. Der Termin findet während der Aufbauarbeiten und damit noch vor dem Beginn des öffentlichen Spielbetriebs statt.

    Gerade diese Phase bietet einen Blick auf Tätigkeiten, die während einer regulären Vorstellung kaum sichtbar werden. Bevor die Artisten auftreten können, müssen Zeltkonstruktionen errichtet, technische Systeme installiert und sämtliche Einrichtungen für den Betrieb vorbereitet werden. Dazu kommen organisatorische Aufgaben, die vom Kartenverkauf bis zur Unterbringung der Beschäftigten reichen. Der Aufbau macht damit deutlich, dass ein Zirkusgastspiel weit über die eigentliche Darbietung in der Manege hinausgeht.

    Vorstellungen und Eintrittspreise in Memmingen

    Der Zirkus Charles Knie gastiert von Donnerstag, 22. Oktober, bis Montag, 26. Oktober 2026, im Stadtpark Neue Welt. Von Donnerstag bis Samstag sind Vorstellungen jeweils um 15.30 Uhr und 19.30 Uhr vorgesehen. Am Sonntag beginnt die Show um 11 Uhr und 15 Uhr, während am Montag eine abschließende Vorstellung um 15.30 Uhr stattfindet. Damit stehen während des fünftägigen Gastspiels insgesamt neun Vorstellungen auf dem Programm.

    Für Donnerstag, 22. Oktober, um 15.30 Uhr ist eine große Familienvorstellung angekündigt. Der Veranstalter bietet hierfür einen Einheitspreis von 18 Euro für unnummerierte Plätze sowie 25 Euro für nummerierte Plätze und Logenplätze an. Eintrittskarten sind über den offiziellen Ticket-Shop, lokale Vorverkaufsstellen und Reservix erhältlich. Zusätzlich steht die Reservierungs- und Informationshotline unter 0700 599 00 000 zur Verfügung.

    Die Zirkuskassen sollen ab dem ersten Vorstellungstag täglich um 10 Uhr öffnen. Auch der Memminger KURIER begleitet das Gastspiel mit einer angekündigten Kartenverlosung für die Abendvorstellung am 22. Oktober. Im Mittelpunkt der Memminger Veranstaltungsreihe steht die aktuelle Wassershow „SPLASH“, die der Zirkus mit internationaler Artistik und umfangreicher Bühnentechnik präsentiert. Für Besucher bietet das Gastspiel damit Gelegenheit, eine der technisch aufwendigeren reisenden Zirkusproduktionen in Deutschland zu erleben.

    Nach Memmingen geht die Tournee in Heidenheim weiter

    Nach der letzten Vorstellung am Montag, 26. Oktober, steht für das Unternehmen bereits der nächste Ortswechsel bevor. Vom 28. Oktober bis zum 1. November 2026 ist ein Gastspiel auf dem Großen Festplatz an der Nördlinger Straße in Heidenheim geplant. Zwischen beiden Stationen liegen damit nur wenige Tage, in denen die gesamte Zirkusanlage abgebaut, transportiert und erneut errichtet werden muss. Für die Beschäftigten setzt sich der Arbeitsrhythmus der laufenden Tournee unmittelbar fort.

    Der enge Zeitplan verdeutlicht die besonderen Anforderungen eines modernen reisenden Zirkusunternehmens. Die Besucher sehen am jeweiligen Gastspielort eine fertig aufgebaute Manege und eine vollständig inszenierte Show. Dahinter steht jedoch eine umfangreiche mobile Infrastruktur, deren Transport und Aufbau bei jedem Ortswechsel erneut bewältigt werden müssen. Das Gastspiel in Memmingen zeigt damit nicht nur die künstlerische Seite des Zirkus Charles Knie, sondern auch die organisatorische und technische Leistung, die einen solchen Tourneebetrieb überhaupt ermöglicht.

    Quellen

  • Abholzung im trockenen Chaco: Satellitenanalyse erfasst 1.800 Hektar Waldverlust

    Abholzung im trockenen Chaco: Satellitenanalyse erfasst 1.800 Hektar Waldverlust

    Satellitenbilder dokumentieren Waldverlust

    Im argentinischen Departamento Almirante Brown sind nach einer Auswertung von Sentinel-2-Satellitenbildern rund 1.800 Hektar einheimischen Waldes gerodet worden. Die Analyse wurde von Aves Argentinas und weiteren Institutionen vorgenommen. Das betroffene Gelände liegt im trockenen Chaco unmittelbar neben dem Provinz-Naturpark Loro Hablador. Aves Argentinas meldete den Vorgang den Provinzbehörden und verlangte ein dringendes Eingreifen, um das weitere Vordringen der Rodung zu stoppen. Die Erhebung bezieht sich auf den 22. September; die Organisation weist darauf hin, dass die betroffene Fläche größer sein könnte, falls die Arbeiten danach weitergegangen sein sollten.

    Die gemeldete Rodung betrifft ein Gebiet, dessen Lage für den Schutz zusammenhängender Waldlandschaften bedeutsam ist. Das Feld grenzt direkt an den Parque Loro Hablador und gehört zugleich zur Pufferzone des Nationalparks Copo. Zudem liegt es in einem Korridor, der für die Konnektivität des trockenen Chaco wichtig ist. Aves Argentinas beschreibt den Ort außerdem als Teil eines von der Organisation identifizierten wichtigen Gebiets für den Vogelschutz, eines sogenannten AICA. Das Gebiet wurde nach den vorliegenden Angaben auch als Schlüsselgebiet für die Biodiversität, KBA, vorgeschlagen.

    Einstufung und gerichtliche Anordnung

    Nach Angaben von Aves Argentinas ist die Fläche im Landnutzungsplan für einheimische Wälder der Provinz Chaco als Kategorie II, also gelb, eingestuft. In dieser Kategorie verbieten die Vorschriften die Abholzung ausdrücklich. Die Rodung fiel nach der Darstellung der Organisation außerdem in die Zeit einer einstweiligen Verfügung des Bundesgerichts Nr. 1 in Resistencia. Diese Verfügung setzte Abholzungen in der Provinz seit August 2024 aus. Damit stellt Aves Argentinas den Vorgang als Abholzung in einem rechtlich besonders geschützten Bereich dar.

    Der rechtliche Verlauf enthält mehrere Schritte. Eine Anordnung zum Stopp der Arbeiten wurde nach den vorliegenden Angaben zunächst nicht rechtskräftig. Am 22. September stellte das Bundesberufungsgericht von Resistencia die Maßnahme jedoch wieder her. Die Angaben der Organisation zur Satellitenauswertung beziehen sich ebenfalls auf diesen Tag. Aves Argentinas erklärte, es handle sich um eine Rodung enormen Ausmaßes in einer Zone, in der die Gesetzgebung die Tätigkeit verbiete und die zugleich strategisch für den Erhalt des trockenen Chaco sei.

    Beschlagnahmung von Geräten

    Bereits am 8. September beschlagnahmten Beschäftigte der Waldabteilung der Provinz gemeinsam mit der Landpolizei vier Bulldozer sowie zwei Ketten von jeweils 100 Metern Länge. Nach den Angaben wurden diese Geräte bei der Abholzung eingesetzt. Spätere Satellitenbilder ließen nach Darstellung von Aves Argentinas dennoch den Schluss zu, dass die Rodung möglicherweise fortgesetzt worden sein könnte. Die Organisation verknüpft diese Beobachtung mit der Frage, ob die ergriffenen Maßnahmen zum Anhalten der Zerstörung ausgereicht haben. Eine gesicherte Aussage über den Umfang möglicher Arbeiten nach dem 22. September enthält die vorliegende Datengrundlage nicht.

    Aves Argentinas fordert deshalb mehrere konkrete Schritte der Provinzbehörden. Dazu zählt eine sofortige Inspektion des Geländes. Die Organisation verlangt ferner, alle Abholzungs-, Räumungs-, Verbrennungs- und Produktionsaktivitäten einzustellen. Sie fordert außerdem, die Beschlagnahmung der Maschinen aufrechtzuerhalten und die Wiederherstellung des betroffenen Waldes zu veranlassen. Hinzu kommt die Forderung, das Bundesgericht Nr. 1 in Resistencia im Verfahren FRE 3086/2024 zu informieren.

    Forderung nach dauerhafter Kontrolle

    Neben einem unmittelbaren Eingreifen verlangt Aves Argentinas verstärkte Kontrollen und Patrouillen im Parque Loro Hablador sowie auf angrenzenden Grundstücken. Ein Frühwarnsystem soll neue Abholzungen frühzeitig erkennen. Die Organisation spricht sich außerdem für eine permanente Satellitenüberwachung aus. Genehmigungen und Verwaltungsmaßnahmen sollen nach ihrer Forderung öffentlich zugänglich gemacht werden. Ziel sei nach Darstellung von Aves Argentinas, den Schutz des Parks und seines gesamten Umfelds wirksam zu gewährleisten.

    Die Organisation unterhält nach eigenen Angaben eine Vereinbarung mit dem Umweltuntersekretariat der Provinz Chaco zur Unterstützung der Erhaltung dieser Gebiete. In ihrer Stellungnahme erklärte Aves Argentinas, die Vereinbarung sei unterzeichnet worden, um den Schutz der Flächen zu unterstützen, nicht um Übergriffe gegen diese Lebensräume zu legitimieren. Diese Aussage ist eine Position der Organisation im Zusammenhang mit der gemeldeten Rodung. Sie richtet sich an die zuständigen Behörden und verbindet die Schutzvereinbarung mit der Forderung nach einem raschen Eingreifen.

    Lebensraum für geschützte Arten

    Nach den vorliegenden Angaben ist das gerodete Umfeld Lebensraum von Arten mit hohem Erhaltungswert. Genannt werden das Große Gürteltier, der Chaco-Pekari, der Sprechpapagei und der Jaguar. Das Große Gürteltier und der Chaco-Pekari sind Provinz-Naturdenkmäler. Der Sprechpapagei steht unter Provinzschutz. Der Jaguar wird als nationales Naturdenkmal bezeichnet; zudem ist das Gebiet Teil einer optimalen Erhaltungslandschaft dieser Art.

    Die räumliche Nähe zu Schutzgebieten und die Funktion als Verbindungskorridor bilden den Kern der Warnung von Aves Argentinas. Die Organisation bewertet die Situation als extrem schwerwiegend. Sie argumentiert, jeder weitere Tag der Abholzung bedeute den Verlust einheimischen Waldes in einem der wichtigsten Biodiversitätsgebiete des Chaco. Die Forderung nach sofortigen Kontrollen zielt daher nicht allein auf die bereits dokumentierte Fläche, sondern auf den Schutz der angrenzenden Landschaft. Die Organisation betont, man könne nicht warten, bis der Wald verschwunden sei, um zu handeln.

    Berechnung der Klimawirkung

    Aves Argentinas schätzt, dass durch die Abholzung mehr als 520.000 Tonnen Kohlendioxid freigesetzt werden, während die Biomasse verbrannt wird oder sich zersetzt. Als Grundlage nennt die Organisation offizielle Werte, die Argentinien 2019 bei der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen vorgelegt hatte. Dort wurden für die Biomasse des Chaco-Parks ungefähr 290 Tonnen CO₂ je Hektar angesetzt. Die Schätzung bezieht sich damit auf die dokumentierte Rodungsfläche und auf einen offiziellen Biomassewert.

    Die Organisation bezeichnet die Berechnung als konservativ, weil sie den Kohlenstoff im Boden nicht einbezieht. Höher ausfallen könnte der Wert nach ihrer Darstellung zudem, wenn sich herausstellen sollte, dass die Abholzung nach dem 22. September fortgesetzt wurde. Damit handelt es sich bei der Zahl von mehr als 520.000 Tonnen um eine Schätzung der erwarteten Freisetzung aus der oberirdischen Biomasse. Sie ist keine abschließende Bilanz über sämtliche möglichen Klimafolgen des Vorgangs. Die Unsicherheit beim weiteren Flächenumfang wird in den vorliegenden Angaben ausdrücklich benannt.

    Datierter Hintergrund: Aussetzung seit 2024

    Der aktuelle Fall steht im Kontext einer seit August 2024 geltenden einstweiligen Verfügung des Bundesgerichts Nr. 1 in Resistencia, die Abholzungen in der Provinz Chaco aussetzte. Die jetzt gemeldete Rodung soll während der Gültigkeit dieser Verfügung erfolgt sein. Am 22. September stellte das Bundesberufungsgericht von Resistencia die Maßnahme wieder her, nachdem die Anordnung zum Stopp zuvor nicht rechtskräftig geworden war. Diese gerichtlichen Daten sind für die Einordnung der von Aves Argentinas erhobenen Vorwürfe maßgeblich.

    Die Organisation verbindet die rechtliche Einordnung mit ihrem Appell, die Arbeiten unverzüglich zu stoppen und die Fläche zu kontrollieren. Ihre Satellitenanalyse erfasst rund 1.800 Hektar in einem Gelände des Departements Almirante Brown. Zugleich verweist sie auf die Nähe zum Provinzpark, die Lage in der Pufferzone des Nationalparks Copo und die Funktion des Areals als Korridor im trockenen Chaco. Damit konzentriert sich der aktuelle Konflikt auf ein konkretes Waldgebiet, dessen Schutzstatus, ökologische Bedeutung und mögliche Klimawirkung Aves Argentinas in ihrer Meldung zusammenführt.

    Quellen

  • Wolfsregulierung im Kanton Schwyz: Abschüsse und Herdenschutz sorgen für Streit

    Wolfsregulierung im Kanton Schwyz: Abschüsse und Herdenschutz sorgen für Streit

    Wolfsregulierung im Kanton Schwyz: Abschüsse und Herdenschutz sorgen für Streit

    Im Schweizer Kanton Schwyz sorgt das Chöpfenberg-Wolfsrudel für einen politischen Streit. Während der Kanton bereits den Abschuss von vier Jungwölfen genehmigt hat, fordert SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf die vollständige Entnahme aller acht Tiere. Gleichzeitig stellt die Kantonsregierung fest, dass bei mehreren Weidekontrollen erhebliche Mängel im Herdenschutz festgestellt wurden. Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf die Wolfsregulierung gehen, wenn gleichzeitig vorhandene Schutzmaßnahmen nicht konsequent umgesetzt werden?

    SVP-Politiker fordert Abschuss des gesamten Wolfsrudels

    Der Schwyzer SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf verlangt eine deutlich härtere Gangart gegenüber dem Chöpfenberg-Rudel. Der 29-Jährige sieht im Wolf eine wachsende Gefahr für die Nutztierhaltung und fordert deshalb die vollständige Entnahme des Rudels. Nach seiner Vorstellung soll nicht erst gehandelt werden, wenn weitere Schafe oder Ziegen gerissen wurden. Vielmehr müsse der Wolfsbestand vorsorglich reguliert werden, um zukünftige Schäden zu verhindern.

    Lütolf betreibt zudem den sogenannten Wolfticker, eine WhatsApp-Gruppe, über die Sichtungen von Wölfen gemeldet werden können. Seine Forderung geht erheblich über die bisherige Entscheidung des Kantons hinaus, die ausschließlich vier Jungtiere betrifft. Der Politiker begründet seine Haltung mit dem Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und den Belastungen für die betroffenen Tierhalter. Die vollständige Entnahme eines Rudels stellt allerdings einen besonders weitreichenden Eingriff in den Wolfsbestand dar, der nicht allein mit politischen Forderungen begründet werden kann.

    Kanton Schwyz genehmigt Abschuss von vier Wolfwelpen

    Der Schwyzer Regierungsrat verfügte am 18. August 2026 die Regulierung des Chöpfenberg-Rudels. Vorgesehen ist der Abschuss von vier der sechs nachgewiesenen Jungwölfe, entsprechend zwei Dritteln des diesjährigen Nachwuchses. Der kantonale Jagdverwalter Rinze Zgraggen verteidigt diese Entscheidung als Mittelweg zwischen dem Schutz der Landwirtschaft und dem Erhalt des Wolfsrudels. Zugleich betont er, dass die Tierhalter ihre Herden besser schützen müssen.

    Bemerkenswert ist, dass die betroffenen Jungwölfe nach den vorliegenden Angaben bislang nicht durch problematisches Verhalten aufgefallen sind. Auch bestätigte Schäden an geschützten Nutztieren werden dem Chöpfenberg-Rudel in der Kritik an der Verfügung nicht zugeschrieben. Dennoch erlaubt das Schweizer Jagdrecht unter bestimmten Voraussetzungen eine präventive Regulierung, bei der nicht erst ein konkreter Schadensfall abgewartet werden muss. Entscheidend bleibt allerdings, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die vorgesehenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.

    Eine Abschussbewilligung ist zudem nicht mit einem bereits vollzogenen Abschuss gleichzusetzen. Für die tatsächliche Entnahme der Jungtiere ist deren Anwesenheit nachzuweisen. Dieser Unterschied ist insbesondere dann relevant, wenn über den Umfang der Regulierung und die tatsächlichen Eingriffe in ein Rudel diskutiert wird. Politische Forderungen, behördliche Bewilligungen und vollzogene Abschüsse müssen deshalb klar voneinander getrennt bleiben.

    Regierung stellt erhebliche Mängel beim Herdenschutz fest

    Besonders interessant ist die Einschätzung des Schwyzer Regierungsrats zum Herdenschutz. In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoß erklärte die Kantonsregierung, dass bei Kontrollen verschiedene Mängel an Weidesicherungen festgestellt worden seien. Dazu gehörten nicht eingezäunte Teilflächen, nicht elektrifizierte Metallgitterzäune und zu große Abstände zwischen dem Boden und der untersten Zaunlitze. Solche Schwachstellen können es Wölfen erleichtern, in eine Weide einzudringen und Nutztiere anzugreifen.

    Die Regierung sieht deshalb ausdrücklich auch die Tierhalter in der Verantwortung. Wer Schafe oder Ziegen in Wolfsgebieten hält, muss die zumutbaren und notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen, damit Angriffe möglichst verhindert werden. Gleichzeitig darf daraus nicht der Eindruck entstehen, dass jeder Wolfsriss automatisch auf ein Versäumnis des Tierhalters zurückzuführen ist. Auch funktionierende Schutzmaßnahmen können keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten.

    Im Jahr 2026 wurden im Kanton Schwyz bis zum Berichtszeitpunkt fünf Rissereignisse erfasst, bei denen mehrere Schafe und mindestens eine Ziege getötet wurden. Für die Bewertung solcher Ereignisse ist jedoch entscheidend, unter welchen konkreten Bedingungen die betroffenen Tiere gehalten wurden. Ein Angriff auf eine ungeschützte Weide ist anders zu bewerten als ein wiederholter Angriff auf eine ordnungsgemäß gesicherte Herde. Genau diese Unterscheidung muss bei einer sachgerechten Wolfsregulierung berücksichtigt werden.

    Herdenschutz ist notwendig, hat aber praktische Grenzen

    Die Forderung nach besserem Herdenschutz ist grundsätzlich nachvollziehbar. Elektrifizierte Zäune, Herdenschutzhunde und eine angepasste Weideführung können dazu beitragen, das Risiko von Wolfsangriffen zu reduzieren. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erheblich. Während sich eine kleine, ebene Weide vergleichsweise einfach einzäunen lässt, können steile Berghänge, weitläufige Alpflächen und wechselnde Weidegebiete den Schutz deutlich erschweren.

    Hinzu kommen Kosten für Material, Wartung, Personal und gegebenenfalls Herdenschutzhunde. Auch der Tourismus kann zusätzliche Schwierigkeiten verursachen, insbesondere wenn Wanderwege durch Gebiete mit Herdenschutzhunden führen. Deshalb wäre es zu einfach, die Verantwortung für sämtliche Wolfsangriffe ausschließlich den Landwirten zuzuschieben. Umgekehrt darf die Schwierigkeit einzelner Schutzmaßnahmen aber auch nicht als generelle Rechtfertigung dienen, auf Herdenschutz zu verzichten.

    GERATI hat bereits im Zusammenhang mit dem Wolfsabschuss im Kanton Bern auf diese Problematik hingewiesen. Dort wurde ein einzelner Wolf nach wiederholten Angriffen auf geschützte Nutztiere zum Abschuss freigegeben. Der Fall zeigt, weshalb eine gezielte Entnahme unter bestimmten Voraussetzungen ein legitimes Instrument des Wolfsmanagements sein kann. Entscheidend ist jedoch, dass tatsächliche Schäden, vorhandene Schutzmaßnahmen und die gesetzlichen Vorgaben nachvollziehbar bewertet werden.

    Tierschutzorganisation CHWolf kritisiert präventive Abschüsse

    Der Verein CHWolf aus Einsiedeln lehnt die Regulierung des Chöpfenberg-Rudels entschieden ab. Christina Steiner bezeichnet den Umgang des Kantons mit dem Wolf als „mehr als bedenklich“ und kritisiert die Entscheidung als wissenschaftlich nicht ausreichend begründetes Wolfsmanagement. Am 3. September 2026 teilte die Organisation mit, eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Regulierung eingereicht zu haben. Im Mittelpunkt der Kritik steht insbesondere die Frage, ob die Voraussetzungen für den präventiven Abschuss tatsächlich erfüllt sind.

    Nach Darstellung der Kritiker hat das betroffene Rudel bislang keine bestätigten Schäden an geschützten Nutztieren verursacht. Daraus leiten sie Zweifel an der Notwendigkeit ab, vier der sechs Jungwölfe zu töten. Eine solche Argumentation ist rechtlich und fachlich relevant, ersetzt jedoch nicht die Prüfung der geltenden gesetzlichen Regelungen. Denn das Schweizer Recht sieht präventive Eingriffe ausdrücklich vor, sofern die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden.

    Ebenso wäre es falsch, jede Kritik an einer Abschussentscheidung automatisch als grundsätzliches Nein zur Wolfsregulierung zu verstehen. Zwischen einem gezielten Eingriff nach dokumentierten Schäden und der vorsorglichen Entnahme eines erheblichen Teils des Nachwuchses bestehen Unterschiede. Diese müssen auch von Organisationen berücksichtigt werden, die den Wolf besonders schützen möchten. Wer eine Regulierung ablehnt, sollte ebenso konkret darlegen, wie Schäden unter den jeweiligen örtlichen Bedingungen verhindert werden können.

    Weniger Wolfsrisse trotz steigender Rudelzahlen

    Die Gruppe Wolf Schweiz verweist auf rückläufige Risszahlen und sieht darin einen Hinweis auf die Wirksamkeit des Herdenschutzes. Nach Angaben der Organisation wurden in Graubünden zeitweise 35 Prozent weniger Nutztierrisse festgestellt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, obwohl die Zahl der Welpen deutlich gestiegen sei. Für Ende Juli 2026 berichtete die Gruppe außerdem von gut 180 gerissenen Nutztieren in ihrer damaligen schweizweiten Zwischenbilanz, gegenüber etwas mehr als 400 im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Diese Angaben sind allerdings keine vollständige Jahresbilanz und müssen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Erfassungszeitraum und der Datengrundlage betrachtet werden.

    Der Rückgang ist dennoch bemerkenswert, weil sich der Wolfsbestand in der Schweiz in den vergangenen Jahren ausgedehnt hat. Allerdings lässt sich aus den Zahlen allein nicht eindeutig ableiten, welchen Anteil verbesserter Herdenschutz, Abschüsse, Veränderungen der Weideführung oder andere Faktoren am Rückgang hatten. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen mehr Schutzmaßnahmen und weniger Rissen ist noch kein vollständiger Nachweis einer einzelnen Ursache. Für eine belastbare Bewertung müssen die unterschiedlichen Einflüsse gemeinsam betrachtet werden.

    Auch GERATI berichtete bereits über rückläufige Wolfsrisse in der Schweiz. Die dort dargestellten Entwicklungen zeigen, dass die Zahl der Wölfe allein kein ausreichender Maßstab für die tatsächliche Schadensentwicklung ist. Gleichzeitig können regional sinkende Risszahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass einzelne Landwirtschaftsbetriebe weiterhin erheblich betroffen sein können. Für die Betroffenen zählt schließlich nicht nur die landesweite Statistik, sondern auch die konkrete Sicherheit ihrer eigenen Nutztiere.

    Schweiz genehmigt mehr präventive Wolfsregulierungen

    Die Debatte in Schwyz ist Teil einer größeren Entwicklung in der Schweiz. Zu Beginn des Herbstes 2026 lagen für 39 Rudel rechtskräftige Bewilligungsentscheide vor, während es im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 22 waren. Für 18 Rudel wurde die Entnahme von bis zu zwei Dritteln der diesjährigen Jungtiere genehmigt. Darüber hinaus wurden auch vollständige Rudelentnahmen bewilligt, darunter für die Rudel Calderas und Giarsiom.

    Als wesentlichen Grund für die gestiegene Zahl der Regulierungsanträge nennt das Bundesamt für Umwelt die Zunahme der Wolfsrudel. Zwischen 2022 und 2025 stieg deren erfasste Zahl von 26 auf 40. Rund zehn dieser Rudel leben grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Besonders betroffen ist Graubünden, wo zahlreiche Rudel und entsprechende Regulierungsmaßnahmen verzeichnet werden.

    Die größere Zahl bewilligter Eingriffe bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sämtliche vorgesehenen Abschüsse bereits stattgefunden haben. Ebenso wenig lässt sich allein aus steigenden Rudelzahlen auf eine proportional zunehmende Gefährdung der Nutztierhaltung schließen. Hierfür müssen tatsächliche Schäden, regionale Verteilung, Schutzmaßnahmen und die Entwicklung einzelner Rudel berücksichtigt werden. Gerade bei weitreichenden Eingriffen in geschützte Wildtierbestände sind transparente behördliche Entscheidungen wichtig.

    200 Jäger für Wolfsregulierung ausgebildet

    Der Kanton Schwyz hat nach den vorliegenden Angaben rund 200 Jäger zur Unterstützung der Wildhut bei der Wolfsregulierung ausgebildet. Damit verfügt der Kanton über zusätzliche personelle Möglichkeiten, wenn genehmigte Eingriffe praktisch umgesetzt werden sollen. Eine solche Vorbereitung ist angesichts der besonderen Anforderungen bei der Bejagung von Wölfen grundsätzlich nachvollziehbar. Sie darf allerdings nicht mit einer generellen Freigabe zur Jagd auf das gesamte Chöpfenberg-Rudel verwechselt werden.

    Auch die Ausbildung zusätzlicher Jäger beantwortet noch nicht die Frage, welche Form der Regulierung langfristig am wirksamsten ist. Eine erfolgreiche Entnahme kann in bestimmten Fällen unmittelbare Schäden verhindern, während verbesserter Herdenschutz auf eine dauerhafte Verringerung des Angriffsrisikos abzielt. Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche, teilweise ergänzende Ziele. Ein funktionierendes Wolfsmanagement muss deshalb festlegen, wann welche Maßnahme erforderlich und angemessen ist.

    Artenschutz darf nicht auf Kosten der Nutztierhalter gehen

    Bei der Diskussion um den Wolf wird häufig übersehen, dass auch Schafe und Ziegen schutzbedürftige Tiere sind. Ein Wolfsangriff bedeutet nicht ausschließlich einen finanziellen Verlust, sondern kann mit erheblichen Verletzungen und Leiden der betroffenen Nutztiere verbunden sein. Dieses Tierleid darf in einer ernsthaften Tierschutzdebatte nicht ausgeblendet werden. Gleichzeitig rechtfertigt der Schutz von Nutztieren nicht automatisch jeden denkbaren Eingriff in einen geschützten Wildtierbestand.

    Ein wirksames Management muss daher beide Seiten berücksichtigen. Landwirte benötigen praktikable Schutzmöglichkeiten, angemessene Unterstützung und die Gewissheit, dass bei wiederholten Problemen wirksam gehandelt wird. Die Behörden wiederum müssen sicherstellen, dass Abschüsse auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruhen und nicht allein durch politischen Druck bestimmt werden. Nur so können Artenschutz und landwirtschaftliche Tierhaltung dauerhaft nebeneinander bestehen.

    Dass auch ungewöhnliche Lösungsansätze zur Vermeidung von Wolfsangriffen diskutiert werden, zeigt der GERATI-Bericht über ein Kettenhemd als möglichen Schutz für Schafe. Solche Entwicklungen verdeutlichen, wie groß der Bedarf an zusätzlichen Schutzmöglichkeiten ist. Nicht jede Idee wird sich in der Praxis bewähren oder tierschutzrechtlich zulässig sein. Dennoch sollte die Suche nach wirksamen Alternativen nicht auf die bekannte Gegenüberstellung von Abschuss oder Zaun reduziert werden.

    Wolfsregulierung im Kanton Schwyz braucht klare Kriterien

    Der Streit um das Chöpfenberg-Rudel zeigt, wie unterschiedlich die Erwartungen an den Umgang mit Wölfen ausfallen. Während Samuel Lütolf sämtliche acht Tiere abschießen lassen möchte, beschränkt sich die kantonale Entscheidung auf vier Jungwölfe. Gleichzeitig fordert die Regierung von den Tierhaltern eine konsequentere Umsetzung des Herdenschutzes. Gerade die festgestellten Mängel an verschiedenen Weidesicherungen machen deutlich, dass die Diskussion nicht allein auf die Zahl der Wölfe reduziert werden darf.

    Aus Sicht von GERATI ist eine gezielte Wolfsregulierung dort gerechtfertigt, wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zumutbare Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Ebenso selbstverständlich muss jedoch sein, dass bestehende Möglichkeiten zum Schutz der Nutztiere ausgeschöpft werden. Weder ein pauschales Abschussverbot noch die vorsorgliche vollständige Entnahme eines Rudels allein aufgrund politischer Forderungen sind ein überzeugendes Managementkonzept. Entscheidend sind dokumentierte Schäden, die praktische Umsetzbarkeit des Herdenschutzes und eine nachvollziehbare Bewertung der jeweiligen Situation.

    Der Kanton Schwyz steht deshalb vor einer Aufgabe, die weit über das Chöpfenberg-Rudel hinausgeht. Er muss den Schutz von Nutztieren gewährleisten, die Interessen der Landwirtschaft berücksichtigen und gleichzeitig die gesetzlichen Grenzen des Wolfsmanagements einhalten. Wer dauerhaft Akzeptanz für den Wolf erreichen möchte, darf die Sorgen der Tierhalter nicht ignorieren. Wer weitergehende Abschüsse verlangt, muss jedoch ebenso begründen können, weshalb mildere und bereits verfügbare Maßnahmen nicht ausreichen.

    Quellen