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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • Nach dem Quarkbällchen-Gate jetzt das „Kriegsfanatiker“-Gate: Antifa geht gegen Robert Marc Lehmann vor

    Nach dem Quarkbällchen-Gate jetzt das „Kriegsfanatiker“-Gate: Antifa geht gegen Robert Marc Lehmann vor

    Robert Marc Lehmann gerät erneut ausgerechnet mit einem Milieu aneinander, das sich wie er lautstark mit Tier- und Umweltthemen beschäftigt. Nachdem 2025 das inzwischen berüchtigte Quarkbällchen-Gate einen Streit mit Teilen der veganen Szene ausgelöst hatte, kommt der Gegenwind diesmal aus dem antifaschistischen Spektrum. In einem Boykottaufruf gegen Lehmanns Berliner Anti-Zoo-Demonstration fällt sogar die Bezeichnung „Kriegsfanatiker“. Anlass dafür ist nicht irgendeine beiläufige Äußerung, sondern Lehmanns seit Jahren öffentlich dokumentierte Verbindung zum Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr und seine jüngste demonstrative Würdigung des KSK. [1]

    Damit bekommt der Mission-Erde-Gründer wenige Tage vor seiner Demonstration am 4. Oktober 2026 einen Konflikt serviert, der kaum gegensätzlicher sein könnte. Während Lehmann am Pariser Platz gegen Zoos mobilisieren und mit der von ihm beworbenen „größten Anti-Zoo Demo der Welt“ Aufmerksamkeit erzeugen will, lautet die Gegenparole nun ausgerechnet: „Keine Aufmerksamkeit den Kriegsfanatikern!“ Die Auseinandersetzung zeigt, wie schnell innerhalb der Tierrechtsszene aus vermeintlichen Verbündeten politische Gegner werden können. [2]

    Erst Quarkbällchen, jetzt Bundeswehr

    Die Vorgeschichte wirkt rückblickend beinahe harmlos. Im Frühjahr 2025 wurde Lehmann innerhalb der veganen Community dafür kritisiert, dass er Quarkbällchen gekauft hatte. Aus einem Gebäckstück entstand eine Grundsatzdebatte darüber, wie glaubwürdig ein prominenter Tierschützer auftreten kann, wenn er gleichzeitig bewusst tierische Produkte konsumiert. Lehmann reagierte öffentlich und beschrieb seine Situation selbst damit, für die einen nicht vegan genug und für andere viel zu vegan zu sein. [3]

    Der Streit bekam größere Aufmerksamkeit, weil er einen Widerspruch offenlegte, der Lehmann bis heute begleitet. Einerseits positioniert er sich öffentlich als kompromissloser Kritiker bestimmter Formen der Tierhaltung und erreicht mit Mission Erde ein Millionenpublikum. Andererseits akzeptiert nicht jeder innerhalb der veganen und tierrechtlichen Szene seinen wesentlich pragmatischeren Umgang mit dem eigenen Konsum. Selbst eine 2026 veröffentlichte Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung greift den damaligen Streit auf und beschreibt die heftigen Reaktionen linker und veganer Streamer auf Lehmanns Quarkbällchen-Äußerungen. [4]

    GERATI hatte den damaligen Konflikt bereits im Beitrag „Robert Marc Lehmann: Der selbsternannte Zensur-Jäger im Quarkbällchen-Dilemma“ aufgegriffen. Damals ging es um Veganismus, Glaubwürdigkeit und die Frage, wie konsequent jemand sein muss, der anderen regelmäßig moralische Maßstäbe bei Tierhaltung und Tierschutz entgegenhält. Nun ist aus dieser Auseinandersetzung ein wesentlich politischerer Konflikt geworden. [5]

    „Keine Aufmerksamkeit den Kriegsfanatikern!“

    Der aktuelle Boykottaufruf setzt bereits auf der ersten Grafik auf maximale Eskalation. Zu sehen sind bewaffnete Soldaten vor einer Deutschlandflagge, darüber steht unübersehbar: „Keine Aufmerksamkeit den Kriegsfanatikern!“ Direkt darunter wird erklärt, dass die Robert-Marc-Lehmann-Demonstration am 4. Oktober boykottiert beziehungsweise ihr keine Aufmerksamkeit geschenkt werden solle. [1]

    antifa lehmann boykott 01
    https://www.instagram.com/p/Dd41QSvCNwF/?img_index=1

    Lehmann wird anschließend ausdrücklich als bekannter Influencer der Tierrechtsszene genannt. Genau darin liegt für die Verfasser offenbar der Widerspruch: Ein Aktivist, der Tierleid anprangert, mache gleichzeitig „Werbung für die Bundeswehr“. Im Beitrag wird das sogar als „Schlag ins Gesicht“ für Menschen bezeichnet, die sich für Tiere einsetzen. [1]

    antifa lehmann boykott 02
    https://www.instagram.com/p/Dd41QSvCNwF/?img_index=2

    Der Konflikt ist damit wesentlich grundsätzlicher als das Quarkbällchen-Gate. Diesmal lautet die Kritik nicht, Lehmann lebe seine eigenen Ansprüche beim Veganismus nicht konsequent genug. Jetzt wird seine politische Glaubwürdigkeit als Tierrechtsaktivist angegriffen, weil er gleichzeitig eine seit Jahren öffentlich gepflegte Nähe zum KSK zeigt.

    Robert Marc Lehmann und das KSK

    Die Verbindung zwischen Lehmann und dem Kommando Spezialkräfte lässt sich nicht auf irgendein Erinnerungsfoto mit Soldaten reduzieren. Bereits 2018 begleitete er das KSK für das Medienprojekt „KSK – Kämpfe nie für dich allein“. Dabei erhielt Lehmann Einblicke in die Ausbildung der Spezialkräfte und begleitete unter anderem das Dschungeltraining in Belize. Die Zusammenarbeit wurde öffentlich als Teil einer Bundeswehr-Webserie vermarktet. [6]

    Genau diese Vergangenheit holte Lehmann kurz vor seiner Berliner Anti-Zoo-Demonstration selbst wieder hervor. Am 23. September 2026 veröffentlichte er anlässlich des 30-jährigen Bestehens des KSK einen ausführlichen Beitrag und bedankte sich bei den Soldatinnen und Soldaten. Darin erinnerte er an seine Begleitung des Dschungelkampftrainings in Belize, Spezialübungen zur Geiselbefreiung in Dänemark und Aufenthalte am KSK-Standort Calw. [7]

    Damit lieferte Lehmann seinen Gegnern den aktuellen Anlass selbst frei Haus. Wer ihn lediglich aus seinen Mission-Erde-Videos, von Kampagnen gegen Zoos oder von emotional aufgeladenen Beiträgen über Tiere kennt, dürfte mit dieser Seite seines öffentlichen Auftretens möglicherweise weniger vertraut sein. Doch Lehmann hat seine Verbindung zum KSK keineswegs versteckt, sondern sie wiederholt öffentlich dargestellt und auch Jahre später demonstrativ gewürdigt.

    Aus Lehmann-Kritik wird eine Abrechnung mit der Bundeswehr

    Der Boykottaufruf bleibt allerdings nicht bei Lehmann stehen. Schon auf der nächsten Grafik wird aus der Kritik an einem einzelnen Tierrechtsaktivisten eine wesentlich breitere politische Abrechnung mit der Bundeswehr. Thematisiert werden Auslandseinsätze, Kunduz, Zusammenarbeit mit den israelischen Streitkräften und rechtsextremistische Vorfälle innerhalb der Bundeswehr beziehungsweise des KSK. [1]

    antifa lehmann boykott 03
    https://www.instagram.com/p/Dd41QSvCNwF/?img_index=3

    Damit bekommt Lehmann gewissermaßen die gesamte politische Rechnung präsentiert, die seine Gegner mit der Bundeswehr offen haben. Seine öffentliche Anerkennung für KSK-Soldaten wird nicht isoliert betrachtet, sondern unmittelbar mit einer grundsätzlichen Kritik an Militär, Aufrüstung und deutschen Auslandseinsätzen verknüpft. Aus seinem persönlichen Verhältnis zum KSK wird dadurch eine politische Angriffsfläche.

    Besonders bemerkenswert ist dabei die Geschwindigkeit, mit der unterschiedliche Themen miteinander verbunden werden. Lehmann will in Berlin gegen Zoos demonstrieren, seine Gegner diskutieren dagegen KSK, Kunduz, Israel, Aufrüstung und Militarisierung. Aus einer Anti-Zoo-Demonstration wird so innerhalb weniger Schritte ein politischer Richtungsstreit darüber, welche Haltung ein Tierrechtsaktivist gegenüber der Bundeswehr vertreten darf.

    Tierrecht allein reicht der Antifa offenbar nicht

    Die folgenden Grafiken machen deutlich, dass dahinter ein wesentlich umfassenderes politisches Verständnis von Tierrecht steht. Krieg treffe nicht ausschließlich Menschen, argumentieren die Verfasser, sondern ebenfalls Tiere. Deshalb dürfe Tierrechtsaktivismus nicht losgelöst von Krieg und Militarisierung betrachtet werden. [1]

    antifa lehmann boykott 04
    https://www.instagram.com/p/Dd41QSvCNwF/?img_index=4

    Am Ende wird die Forderung unmissverständlich formuliert. Der Kampf für Tierrechte müsse mit dem „Kampf gegen Militarisierung“ verbunden werden. Genau an diesem Punkt kollidiert Lehmanns öffentlich gepflegte Rolle als Tierschutz- und Tierrechtsaktivist mit seiner ebenso öffentlichen Wertschätzung für das Kommando Spezialkräfte. [1]

    antifa lehmann boykott 05
    https://www.instagram.com/p/Dd41QSvCNwF/?img_index=5

    Der Mechanismus erinnert auffällig an den Streit um die Quarkbällchen. Damals reichte einigen Veganern Lehmanns Engagement für Tiere nicht aus, solange er gleichzeitig bewusst tierische Produkte konsumierte. Jetzt reicht anderen Aktivisten seine Kritik an Zoos und Tierhaltung nicht aus, solange er gleichzeitig Soldaten einer militärischen Spezialeinheit öffentlich Respekt entgegenbringt.

    Der Maßstab verschiebt sich, das Prinzip bleibt ähnlich. Wer Teil eines stark politisierten Aktivistenmilieus sein möchte, wird nicht ausschließlich danach beurteilt, was er für Tiere tut. Auch Ernährung, politische Haltung, Kapitalismus, Militär, Klimaschutz oder internationale Konflikte können darüber entscheiden, wer noch als Verbündeter gilt und wer plötzlich selbst zum Gegner erklärt wird.

    Antifaschismus im Tierrecht

    Dass der konkrete Boykottaufruf aus einem antifaschistisch geprägten Umfeld kommt, lässt sich bereits am öffentlichen Auftritt des Accounts erkennen. Auf dem Profil findet sich ein Beitrag mit der unmissverständlichen Überschrift „Antifaschismus im Tierrecht“. Als Motiv wird dabei die bekannte Symbolik der „Antifaschistischen Aktion“ verwendet. [1]

    keanu activism profil antifaschismus tierrecht
    https://www.instagram.com/keanu_activism/

    Damit wird Tierrecht dort ausdrücklich mit antifaschistischer Politik verbunden. Das Profil behandelt neben Tierrecht und Veganismus auch Klima, soziale und politische Themen. Lehmann trifft deshalb nicht einfach auf irgendeinen einzelnen Kritiker seiner Bundeswehr-Äußerungen, sondern auf einen politischen Ansatz, der unterschiedliche Aktivismusfelder miteinander verknüpft.

    Diese Überschneidungen sind keineswegs neu. Bereits 2011 beschrieb das niedersächsische Innenministerium Verbindungen zwischen bestimmten Teilen der Tierrechtsszene und linksextremistischen Themenfeldern wie Antikapitalismus, Antisexismus, Antirassismus und Antifaschismus. In diesem Zusammenhang wurden sogar Bezeichnungen wie „vegantifa“ und „veganarchist“ dokumentiert. Die damaligen Erkenntnisse lassen sich nicht pauschal auf sämtliche heutigen Veganer oder Tierrechtsaktivisten übertragen, zeigen aber, dass eine politisch linksradikale Verbindung von Tierbefreiung und weiteren gesellschaftlichen Konflikten seit vielen Jahren existiert. [8]

    Plötzlich trifft die eigene Methode Robert Marc Lehmann

    Gerade für Lehmann besitzt die Situation eine gewisse Ironie. Er selbst arbeitet seit Jahren mit emotionalen Bildern, zugespitzten Botschaften und einer enormen Social-Media-Reichweite, wenn er Missstände anprangert oder Zoos öffentlich kritisiert. Seine Mission-Erde-Kampagnen leben davon, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie Aufmerksamkeit erzeugen und möglichst viele Menschen mobilisieren.

    Nun funktioniert derselbe Mechanismus plötzlich in die andere Richtung. Aus seiner dokumentierten KSK-Vergangenheit wird eine plakative Botschaft, darüber steht „Kriegsfanatiker“, und seine eigene Demonstration soll aus politischen Gründen boykottiert werden. Dass Lehmann selbst zum Objekt einer derart zugespitzten Kampagne wird, dürfte für jemanden, der die Macht sozialer Medien ausgesprochen professionell einzusetzen versteht, zumindest eine interessante Erfahrung sein.

    Vor allem zeigt der Vorgang, dass Lehmann längst nicht automatisch dort Rückendeckung erhält, wo ebenfalls lautstark für Tiere gekämpft wird. Gemeinsame Gegnerschaft zu Zoos bedeutet eben nicht automatisch gemeinsame politische Vorstellungen. Sobald Veganismus, Antifaschismus und Antimilitarismus als zusammengehöriges politisches Paket verstanden werden, wird Lehmanns Verhältnis zur Bundeswehr zum Problem.

    Vom Quarkbällchen zum „Kriegsfanatiker“

    Vor gut einem Jahr war es noch ein Quarkbällchen. Heute sind es Bundeswehr, KSK und Militarisierung. Robert Marc Lehmann erlebt damit zum zweiten Mal innerhalb relativ kurzer Zeit, wie schnell aus einem vermeintlich nahestehenden Aktivistenmilieu ein öffentlicher Angriff auf seine Glaubwürdigkeit entstehen kann.

    Der Unterschied liegt vor allem in der Dimension. Beim Quarkbällchen konnte Lehmann die Debatte noch als Streit über Veganismus und persönliche Konsequenz behandeln. Der aktuelle Boykottaufruf greift dagegen einen Teil seiner öffentlichen Biografie auf und stellt die grundsätzliche Frage, wie seine enge und demonstrativ positiv dargestellte Verbindung zum KSK mit seiner Rolle als prominenter Tierrechtsaktivist zusammenpasst.

    Für Lehmann dürfte dieser Konflikt deshalb unangenehmer sein als die damalige Diskussion über Gebäck. Die Fakten seiner Zusammenarbeit mit dem KSK sind öffentlich dokumentiert, und er selbst hat sie erst wenige Tage vor der Berliner Demonstration wieder ins Rampenlicht gestellt. Seine Kritiker müssen ihm diese Vergangenheit also nicht erst mühsam zuschreiben – Lehmann präsentiert sie selbst.

    Und so steht ausgerechnet ein Mann, der am 4. Oktober in Berlin möglichst viele Menschen gegen Zoos mobilisieren möchte, plötzlich selbst im Zentrum einer Gegenmobilisierung. Nach dem Quarkbällchen-Gate folgt das „Kriegsfanatiker“-Gate. Dieses Mal kommt der Gegenwind aus der Antifa – und Robert Marc Lehmann erlebt am eigenen Beispiel, wie schnell politische Zuspitzung denjenigen treffen kann, der sonst selbst ausgesprochen gern mit ihr arbeitet.

    Quellen:

    [1] Keanu Activism / Instagram – Boykottaufruf gegen die Robert-Marc-Lehmann-Demonstration am 4. Oktober 2026 sowie Beitrag „Antifaschismus im Tierrecht“ – Originalbeiträge/Screenshots vom September 2026

    [2] Robert Marc Lehmann – Anti-Zoo-Demonstration am 4. Oktober 2026 am Pariser Platz in Berlin – https://imginn.com/p/DdjgZsftaYO/

    [3] ComicSchau – Robert Marc Lehmann steht in der Kritik – wegen Quarkbällchen – https://www.comicschau.de/news/robert-marc-lehmann-quarkbaellchen-697010/ Comicschau

    [4] Rosa-Luxemburg-Stiftung – Nur Yasemin Ural – Studie zu Twitch, Veganismus und linker Streamingkultur – https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Studien_3-26_Twitch_web.pdf Rosa-Luxemburg-Stiftung

    [5] GERATI – Robert Marc Lehmann: Der selbsternannte Zensur-Jäger im Quarkbällchen-Dilemma – https://gerati.de/2025/06/12/robert-marc-lehmann-zensur-jager-hyjm/ Gerati

    [6] Deutscher BundeswehrVerband – Neue Webserie: Zivilist trainiert beim KSK – https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/neue-webserie-zivilist-trainiert-beim-ksk/

    [7] Robert Marc Lehmann – Beitrag zum 30-jährigen Bestehen des Kommando Spezialkräfte – https://imginn.com/p/DdoQrV5jQFF/ Imginn

    [8] Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport – Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2011; Fragestunde Nr. 5 – https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/-98999.html

  • Jens Waldinger 2026 aufgedeckt: Der radikale Wandel vom Tierschützer zum rechten Meinungsmacher

    Jens Waldinger 2026 aufgedeckt: Der radikale Wandel vom Tierschützer zum rechten Meinungsmacher

    Jens Waldinger hält am Etikett des Tierschützers fest. Auf seiner persönlichen Webseite präsentiert er sich mit rund 15 Jahren Erfahrung, bei Teaming verwaltet er weiterhin eine Gruppe namens „Tierretter“, und noch im Januar 2026 bedankte er sich öffentlich bei Menschen, die ihm und seinem „privaten Tierschutz“ helfen wollten.[1] [2] Wer allerdings nicht wissen möchte, wie Waldinger sich selbst beschreibt, sondern was dieser private Tierschutz heute konkret leistet, stößt erstaunlich schnell auf eine wesentlich dünnere Informationslage. Welche Organisationen werden aktuell unterstützt? Welche Tiere profitieren davon? Was wurde aus den angekündigten Aktivitäten in der Türkei? Und welche konkreten Tierschutzmaßnahmen stehen den verschiedenen Möglichkeiten gegenüber, Waldinger persönlich finanziell zu unterstützen?

    Sehr viel leichter auffindbar ist inzwischen ein anderer Teil seiner öffentlichen Tätigkeit. Waldinger veröffentlicht politische Botschaften über Migration, Flüchtlinge, nationale Identität, Grüne und Gender-Themen. Ein ausführlicher Text Waldingers wurde vom rechten „Deutschland-Kurier“ aufgegriffen und verbreitet; weitere öffentlich zugängliche Wiedergaben dokumentieren Aussagen über Migranten und Flüchtlinge sowie Formulierungen wie „Gender-Spinner“.[3] [4] [5] Das ist ein bemerkenswerter Wandel für einen Mann, dessen öffentliche Bekanntheit maßgeblich aus dem Tierschutz stammt und dessen frühere Vereinsarbeit selbst davon profitierte, dass soziale Medien enorme Reichweite erzeugten.

    Für uns auf GERATI ist Waldinger ohnehin kein unbeschriebenes Blatt. Wir haben uns bereits mehrfach kritisch mit ihm und Einfach Tierschutz beschäftigt. Im Mai 2025 veröffentlichten wir einen umfangreichen Bericht über frühere Kontroversen rund um den Verein und Waldinger.[6] Im November 2025 folgte unsere Recherche zu seinem plötzlich nicht mehr vorhandenen Vorstandsposten und seinem Verschwinden aus den offiziellen Strukturen von Einfach Tierschutz.[7] Die Geschichte ist damit nicht beendet. Im Gegenteil: Inzwischen stellt sich eine neue Frage. Was ist aus dem öffentlichkeitswirksamen Tierschützer Jens Waldinger geworden – und warum ist heute rechte politische Kommunikation so viel sichtbarer als sein angeblich weiterhin betriebener privater Tierschutz?

    Jens Waldinger und Einfach Tierschutz: Die Vergangenheit war keineswegs frei von Kritik

    Es wäre falsch, Waldingers Vergangenheit bei Einfach Tierschutz heute als ungetrübte Erfolgsgeschichte zu verklären. Genau diese Erzählung haben Waldinger und der Verein über Jahre selbst ausreichend gepflegt. Wer sich dagegen mit der Geschichte beschäftigt, findet auch Kontroversen, Fragen nach Transparenz und eine erhebliche öffentliche Auseinandersetzung um den Verein.

    Bereits 2018 richtete sich eine Petition ausdrücklich gegen Einfach Tierschutz und Jens Waldinger. Die Initiatorin erhob darin schwere Vorwürfe und sprach unter anderem von einer möglichen Verschwendung beziehungsweise satzungswidrigen Verwendung von Spendengeldern. Die Petition erreichte 8.493 Unterstützer.[8] Diese Vorwürfe einer Petitionsinitiatorin sind kein behördlicher Nachweis ihrer Richtigkeit. Für die Geschichte Waldingers sind sie trotzdem relevant, weil sie zeigen, dass die öffentliche Kritik an seinem damaligen Tierschutzverein keineswegs erst gestern entstanden ist.

    Auch die Gemeinnützigkeit wurde zum Thema. Wie wir bereits 2025 auf GERATI berichteten, verlor Einfach Tierschutz zeitweise seine Gemeinnützigkeit. Der Verein führte dies nach damaliger Darstellung auf einen verpassten Termin beziehungsweise verspätet eingereichte Unterlagen zurück.[6] Heute bezeichnet sich Einfach Tierschutz wieder ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt und nennt auf seiner Webseite einen Freistellungsbescheid des Finanzamts Brühl.[9] Der damalige Vorgang gehört trotzdem zur Geschichte des Vereins und damit auch in eine kritische Betrachtung der Ära Waldinger.

    Hinzu kamen Fragen nach Transparenz. Die Spendenplattform HelpDirect führte Einfach Tierschutz in ihrem Transparenzsystem mit „0 / 10“ erfüllten Bewertungspunkten.[10] Auch das bedeutet nicht automatisch, dass Gelder falsch verwendet wurden; es ist zunächst eine Bewertung der dort abgefragten Transparenzkriterien. Für einen Verein, der in erheblichem Umfang auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen war, ist eine solche Bewertung dennoch alles andere als eine Auszeichnung.

    Dass es um erhebliche Summen ging, zeigt der vereinseigene Finanzbericht für 2019. Dort wurden für den ideellen Bereich Geldzuwendungen von rund 335.882 Euro, Mitgliedsbeiträge von rund 190.583 Euro und Patenschaften von 92.746 Euro ausgewiesen. Insgesamt waren das rund 619.210 Euro Einnahmen in diesem Bereich. Gleichzeitig meldete der Verein für 2019 ein negatives Jahresergebnis von rund 67.929 Euro.[11] Waldinger bewegte sich als öffentliche Zentralfigur des Vereins also keineswegs in einer kleinen privaten Tierschutzinitiative, sondern in einer Organisation mit erheblichen Geldströmen und einer entsprechend großen Verantwortung für transparente Kommunikation.

    Die Reichweite war schon damals bares Kapital

    Für die heutige Entwicklung ist besonders interessant, welche Rolle Waldinger innerhalb der damaligen Öffentlichkeitsarbeit spielte. Im Tätigkeitsbericht 2019 bezeichnete Einfach Tierschutz ihn selbst als „zentrale Figur des Vereins in der Öffentlichkeit“. Gleichzeitig berichtete der Verein von rund 363.000 Facebook-Abonnenten, etwa 49.000 Instagram-Abonnenten und regelmäßig mehr als zwei Millionen Facebook-Aufrufen pro Woche. Der Verein erklärte ausdrücklich, dass diese Social-Media-Arbeit maßgeblich zur Bekanntheit und zur Generierung von Spendeneinnahmen beigetragen habe.[12]

    Damit ist ein entscheidender Punkt dokumentiert: Reichweite und Geld waren bei Einfach Tierschutz schon zu Waldingers Zeiten eng miteinander verbunden. Aufmerksamkeit in sozialen Netzwerken war nicht bloß schmückendes Beiwerk. Sie half dem Verein nach eigener Darstellung dabei, Spendeneinnahmen zu generieren. Waldinger wiederum war die zentrale öffentliche Figur dieser Kommunikation.

    Das ist wichtig, wenn man seine heutige Entwicklung betrachtet. Denn Waldinger musste nach seinem Ausscheiden aus dem Verein nicht wieder bei null anfangen. Seine Person war bereits bekannt. Sein Name war über Jahre mit emotionalem Tierschutzcontent verbunden worden. Diese persönliche Bekanntheit verschwand nicht automatisch mit seinem Vorstandsposten.

    Dann war Waldinger plötzlich aus dem Vorstand verschwunden

    Im November 2025 haben wir auf GERATI über eine Entwicklung berichtet, die bis heute Fragen aufwirft. Waldinger war nicht mehr im Vorstand von Einfach Tierschutz aufgeführt. Auch auf der Seite des Phoenix Shelters war sein Name aus den entsprechenden offiziellen Bereichen verschwunden.[7] Heute führt Einfach Tierschutz Marcel Tong, Manuela Zewe und Carmen Salcedo als Vorstand; Waldinger gehört dieser aktuellen Aufstellung nicht mehr an.[13]

    Auffällig war vor allem die Kommunikation rund um diesen Abgang. Ein Mann, der den Verein gegründet, über Jahre öffentlich repräsentiert und in den sozialen Medien praktisch personifiziert hatte, war aus der Führung verschwunden. Eine entsprechend ausführliche öffentliche Aufarbeitung dieses Einschnitts suchten wir vergeblich. Selbst im März 2026 wurde Waldingers Ausscheiden im Teaming-Forum von Einfach Tierschutz noch diskutiert. Dort schrieb eine Unterstützerin, weder Waldinger noch der Verein hätten sich öffentlich dazu geäußert, warum er nicht mehr dabei sei; mitgeteilt worden seien „persönliche Probleme“.[14]

    Noch interessanter ist ein weiterer Kommentar aus derselben Diskussion. Eine Teaming-Nutzerin stellte dort die Frage, was Waldinger mit dem Geld mache, das ihm Menschen inzwischen geben, und erklärte zugleich, dieses Geld fließe dem Verein nicht mehr zu.[15] Das ist zunächst die Aussage einer Nutzerin und keine Finanzabrechnung. Bemerkenswert ist aber, dass die Frage nach Waldingers heutigen Unterstützungszahlungen damit nicht nur von GERATI gestellt wird.

    Nach Einfach Tierschutz kam der „private Tierschutz“

    Waldinger hat seine öffentliche Identität als Tierschützer nach seinem Ausscheiden nicht abgelegt. Auf seiner persönlichen Webseite beschreibt er sich weiterhin mit rund 15 Jahren europäischer Tierschutzerfahrung und behauptet, Tierheime aufgebaut, Tausende Tiere vermittelt und zahlreiche Projekte begleitet zu haben.[1] Auf Teaming verwendet er eine sehr ähnliche Selbstdarstellung und erklärt, mit seiner Gruppe „Tierretter“ kleine Tierheime und Organisationen unterstützen zu wollen.[2]

    „Ich bin Jens Waldinger – seit rund 15 Jahren mit Herz, Hand und ziemlich viel Durchhaltevermögen im europäischen Tierschutz unterwegs.“

    Quelle: Jens Waldinger, persönliche Webseite –
    https://jens-waldinger.com/

    Die entscheidende Frage lautet heute allerdings nicht, was Waldinger in den vergangenen 15 Jahren gemacht haben will. Interessant ist, was er seit seinem Ausscheiden bei Einfach Tierschutz konkret macht. Genau hier wird seine öffentliche Darstellung auffällig unscharf. Die Teaming-Gruppe „Tierretter“ nennt als Zweck allgemein die Unterstützung kleiner Tierheime und Organisationen. Zum Zeitpunkt unserer aktuellen Recherche weist Teaming dort 238 Unterstützer und insgesamt 664 Euro gesammelte Beiträge aus.[2]

    Welche kleinen Tierheime wurden konkret unterstützt? Welche Organisationen erhielten Hilfe? Welche aktuellen Projekte sind daraus entstanden? Welche Rechnungen wurden übernommen? Welche Tiere profitierten davon? Wer Waldingers öffentlich zugängliche Selbstdarstellung betrachtet, bekommt auf diese naheliegenden Fragen keine vergleichbar detaillierte Projektübersicht präsentiert.

    Waldingers „privater Tierschutz“ und die 99 Cent bei Facebook

    Besonders aufschlussreich ist ein eigener Teaming-Beitrag Waldingers vom 28. Januar 2026. Darin schrieb er, er habe bei Teaming nachgefragt, warum er „noch keinen Cent“ der von ihm gesammelten Gelder erhalten habe. Nach seiner Darstellung habe Teaming geantwortet, Privatpersonen könnten dort nicht sammeln. Waldinger verwies seine Unterstützer anschließend auf eine andere Möglichkeit: Sie könnten ihn für 99 Cent monatlich über Facebook unterstützen.[16]

    Dann folgt der entscheidende Satz:

    „Danke das ihr mir und meinem privaten Tierschutz helfen wolltet“

    Quelle: Teaming, Jens Waldinger, 28. Januar 2026 –
    https://www.teaming.net/forum/comment/list/J9DnyqqaQnIwMt1XCJw2470LWjs2VIspmypH0KKRp2XFN/144002

    Diese Formulierung ist deshalb interessant, weil sie unmittelbar von Waldinger stammt. Er spricht nicht allgemein davon, dass Fans seine Social-Media-Arbeit unterstützen könnten. Er bedankt sich ausdrücklich dafür, dass Menschen ihm und seinem „privaten Tierschutz“ helfen wollten. Wer diesen Begriff selbst verwendet, muss sich die Frage gefallen lassen, was darunter konkret zu verstehen ist.

    Die öffentlich zugängliche Teaming-Seite liefert jedenfalls keine detaillierte Aufstellung darüber, welche aktuellen Projekte Waldinger mit diesem privaten Tierschutz betreibt. Sie nennt das allgemeine Ziel, kleine Tierheime und Organisationen zu unterstützen.[2] Das ist eine Absichtsbeschreibung. Eine nachvollziehbare aktuelle Projektbilanz ist etwas anderes.

    Wenig später folgte PayPal

    Am 15. März 2026 veröffentlichte Waldinger den nächsten Unterstützungsweg. Bei Teaming schrieb er, viele Menschen hätten gefragt, wie sie ihn wiederkehrend über PayPal unterstützen könnten, weil Teaming für ihn als Privatperson nicht funktioniere. Direkt darunter veröffentlichte er einen PayPal-Spendenlink.[17]

    „Hallo zusammen, viele von euch fragten wie man mich auf Paypal wiederkehrend unterstützen kann weil Teaming für mich als Privatperson nicht funktioniert“

    Quelle: Teaming, Jens Waldinger, 15. März 2026 –
    https://www.teaming.net/tierretter

    Damit lässt sich eine bemerkenswerte Entwicklung dokumentieren: Nach seinem Ausscheiden bei Einfach Tierschutz existiert weiterhin eine Teaming-Gruppe unter Waldingers Leitung, er verwies seine Community auf ein kostenpflichtiges Facebook-Abo und veröffentlichte später zusätzlich einen PayPal-Link. Gleichzeitig bezeichnete er die unterstützte Tätigkeit selbst als seinen „privaten Tierschutz“.[16] [17]

    Genau deshalb interessiert uns nicht die abstrakte Frage, ob Waldinger irgendwann einmal Tiere gerettet hat. Uns interessiert, welche konkrete Tierschutzleistung heute hinter diesem Begriff steht. Die Zahlungswege lassen sich nachvollziehen. Waldingers Selbstdarstellung lässt sich nachvollziehen. Seine politischen Veröffentlichungen lassen sich nachvollziehen. Eine ähnlich detaillierte öffentliche Darstellung aktueller konkreter Tierschutzprojekte findet sich auf seinen genannten Seiten dagegen nicht.

    Und was wurde aus der Türkei?

    Waldinger wirbt bis heute mit einer geografisch beeindruckend klingenden Vergangenheit. Auf seiner Webseite und bei Teaming beschreibt er seine Tätigkeit mit den Worten „von Dänemark bis in die Türkei“.[1] [2] Die Türkei ist dabei besonders interessant, weil Waldinger das dortige Straßenhundeproblem öffentlich thematisiert hatte und große Erwartungen an ein weiteres Engagement weckte.

    Wer heute seine aktuelle Webseite aufruft, findet dort zwar weiterhin den Verweis auf die Türkei, aber keine entsprechend ausführliche aktuelle Projektdokumentation mit einem benannten türkischen Partner, laufenden Maßnahmen, konkreten Tieren, Kastrationszahlen, Tierarztkosten oder einer fortlaufenden Bilanz dessen, was dort aus seinem Engagement geworden ist.[1]

    Damit bleibt von dem großen geografischen Anspruch zunächst vor allem eines sichtbar: die Behauptung in seiner Selbstdarstellung. Für einen Mann, der seine Tierschutzarbeit früher ausgesprochen offensiv über soziale Medien kommunizierte, ist das bemerkenswert. Ausgerechnet dort, wo konkrete Ergebnisse die einfachste Antwort auf Kritik wären, bleibt die öffentliche Darstellung erstaunlich allgemein.

    Während der Tierschutz unscharf wird, wird die politische Sprache deutlich

    Ganz anders sieht es aus, wenn Waldinger politisch wird. Dort mangelt es weder an Klarheit noch an drastischen Formulierungen. Ein längerer Facebook-Text Waldingers vom 31. März 2025 wurde so stark verbreitet, dass der rechte „Deutschland-Kurier“ ihn wenige Tage später aufgriff.[3] Der Beitrag wurde außerdem auf weiteren Webseiten und später sogar in einem Leserforum erneut veröffentlicht.[4] [18]

    Waldinger fragte darin nicht lediglich nüchtern nach einer anderen Migrationspolitik. Seine Sprache war erheblich drastischer:

    „Für wen oder was soll ich eigentlich noch kämpfen?!“

    Quelle: Wiedergabe des Beitrags von Jens Waldinger –
    https://www.hauke-verlag.de/wp-content/uploads/2026/03/ka-26-05.pdf

    Der Text geht deutlich weiter. Darin werden unter anderem Ukrainer, Afghanen, Iraker, Marokkaner, Iraner und Tunesier gemeinsam aufgeführt. Anschließend heißt es über diese Gruppen pauschalisierend, sie würden auf „unsere Kultur, Religion und Werte“ nichts geben. Es folgen Verweise auf Kalifat-Forderungen, Messerangriffe und Amokläufe sowie die Frage, ob Waldinger diese Menschen verteidigen solle.[18]

    Später heißt es:

    „Dieses Land ist nicht mehr mein Land.“

    Quelle: Wiedergabe des Beitrags von Jens Waldinger –
    https://www.hauke-verlag.de/wp-content/uploads/2026/03/ka-26-05.pdf

    Das ist keine versteckte politische Andeutung. Waldinger formuliert eine fundamentale Abrechnung mit dem heutigen Deutschland und verbindet sie mit pauschalisierenden Aussagen über Migranten und Flüchtlinge. Genau diese Art von Kommunikation erklärt auch, warum ein Medium wie der Deutschland-Kurier den Beitrag aufgriff und seinem Publikum präsentierte.[3]

    „Grüne und Gender-Spinner“ – Waldinger hat sein neues Themenfeld gefunden

    Weitere öffentlich wiedergegebene Aussagen Waldingers passen in dasselbe Bild. Auf Freiburg-Schwarzwald.de wird ein politischer Beitrag Waldingers dokumentiert, in dem er gegen die Grünen austeilt und den Begriff „Gender-Spinner“ verwendet. Dort wird Waldinger außerdem mit der Aussage wiedergegeben, die Grünen würden „jeden ins Land lassen, der es irgendwie über die Grenze schafft“.[5]

    Das Entscheidende daran ist nicht, Waldinger mit möglichst vielen politischen Etiketten zu versehen. Seine eigenen Aussagen sind aussagekräftig genug. Wer Migranten und Flüchtlinge pauschalisierend beschreibt, Gender-Themen mit Spott versieht und seine politische Kommunikation stark auf Migration, nationale Identität und die Grünen konzentriert, bewegt sich erkennbar in einem rechten politischen Kommunikationsraum. Dass entsprechende Beiträge von einem rechten Medium aufgegriffen werden, fügt sich in dieses Bild.[3]

    Waldinger ist damit öffentlich längst mehr als der Mann, der einmal Videos aus einem Tierheim veröffentlichte. Er produziert beziehungsweise verbreitet politischen Content und erreicht damit ein Publikum, das mit seinem früheren Kernthema Tierschutz nichts zu tun haben muss.

    Die interessante Verbindung: Reichweite, Politik und Geld

    Gerade hier wird Waldingers Entwicklung besonders interessant. Sein ehemaliger Verein hat selbst dokumentiert, dass Social Media für Bekanntheit und Spendeneinnahmen von erheblicher Bedeutung war.[12] Waldinger war dabei die zentrale öffentliche Figur. Jahre später verfügt er über eine persönliche Online-Präsenz, verbreitet politische Botschaften und verweist gleichzeitig auf Möglichkeiten, ihn finanziell zu unterstützen.

    Daraus muss man keine Geschichte erfinden. Die dokumentierten Tatsachen reichen völlig aus: Waldinger hat Reichweite. Waldinger veröffentlicht politischen Content. Waldinger hat ein kostenpflichtiges Facebook-Abo beworben. Waldinger hat einen PayPal-Link veröffentlicht. Waldinger spricht von seinem „privaten Tierschutz“. Und auf seiner öffentlich zugänglichen Teaming-Seite bleibt die Beschreibung der konkret unterstützten heutigen Projekte allgemein.[2] [16] [17]

    Genau diese Kombination verdient Aufmerksamkeit. Wer Waldinger finanziell unterstützt, sollte selbst nachvollziehen können, was er unterstützt. Einen politischen Content-Creator? Einen privaten Tierschützer? Beides? Und wenn Gelder beziehungsweise Unterstützungszahlungen mit Waldingers „privatem Tierschutz“ in Verbindung gebracht werden: Welche konkrete Tierschutzarbeit steht dahinter?

    Selbst bei Einfach Tierschutz fragen Unterstützer inzwischen nach Waldingers Geld

    Bemerkenswert ist, dass genau diese Frage inzwischen auch im Umfeld seines ehemaligen Vereins auftaucht. Im Teaming-Forum von Einfach Tierschutz schrieb eine Nutzerin im März 2026:

    „Mich wundert viel mehr weshalb der Einfach Tierschutz in Frage gestellt wird und keiner hinterfragt was Jens mit der Kohle macht, die ihm die Leute gerade geben.“

    Quelle: Teaming-Forum Einfach Tierschutz, Kommentar vom 8. März 2026 –
    https://www.teaming.net/forum/thread/list/ALYb5gisEJX1M01G8jYWeW0aZg7sJf3Xo6x7rdQMRUYJO?page=1

    Das ist ausdrücklich die Meinung einer Teaming-Nutzerin. Interessant ist jedoch, dass sie exakt den Punkt berührt, der sich auch aus Waldingers eigener Kommunikation ergibt: Seit der Trennung von Einfach Tierschutz gibt es persönliche Unterstützungswege für Waldinger, während die Frage nach der konkreten Verwendung im Zusammenhang mit seinem „privaten Tierschutz“ offen im Raum steht.

    Waldinger könnte diese Diskussion mit konkreter Transparenz sehr schnell beenden: benannte Projekte, benannte Organisationen, dokumentierte Maßnahmen und nachvollziehbare Ergebnisse. Seine öffentlich zugängliche Teaming-Präsenz enthält stattdessen eine allgemeine Beschreibung darüber, kleine Tierheime und Organisationen unterstützen zu wollen.[2]

    Vom Tierschützer zum rechten Meinungsmacher?

    Vielleicht ist genau das der Kern der Entwicklung. Waldingers Tierschutzvergangenheit verschafft ihm bis heute eine Identität, auf die er selbst zurückgreift. Er präsentiert sich weiterhin über seine langjährige Tätigkeit und betreibt eine Gruppe namens „Tierretter“. Gleichzeitig lässt sich seine aktuelle politische Kommunikation wesentlich konkreter greifen als das, was er heute praktisch unter „privatem Tierschutz“ versteht.

    Seine politischen Aussagen sind nicht zaghaft. Sie sind teilweise pauschalisierend, polemisch und auf klassische Konfliktthemen rechter politischer Kommunikation zugeschnitten. Migration, Flüchtlinge, nationale Identität, Grüne und Gender-Themen tauchen wiederholt auf. Ein rechter Medienakteur wie der Deutschland-Kurier erkannte darin offensichtlich genügend Anschlussfähigkeit, um Waldingers Beitrag einem eigenen Publikum weiterzureichen.[3]

    Damit hat sich das öffentliche Bild verschoben. Früher war Waldingers Reichweite eng mit Tierschutzkommunikation verbunden. Heute steht daneben ein politischer Waldinger, der mit drastischen Botschaften Aufmerksamkeit erzeugt. Und während dieser politische Waldinger gut dokumentierbar ist, bleibt der von ihm selbst angeführte „private Tierschutz“ in seiner öffentlich sichtbaren konkreten Ausgestaltung bemerkenswert blass.

    Fazit: Wo ist Jens Waldingers Tierschutz heute eigentlich?

    Jens Waldinger muss niemandem mehr erzählen, dass er irgendwann einmal Tierschutz betrieben hat. Diese Vergangenheit ist bekannt und bildet bis heute einen wesentlichen Teil seiner persönlichen Marke. Interessanter ist, was danach kam: das Ende seiner Vorstandstätigkeit bei Einfach Tierschutz, eine weiterhin gepflegte Tierschützer-Selbstdarstellung, eine Teaming-Gruppe, das beworbene Facebook-Abo, ein PayPal-Unterstützungslink und gleichzeitig eine immer deutlichere politische Präsenz.

    Wer Waldingers politische Texte sucht, findet drastische Aussagen. Wer seine Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung sucht, findet konkrete Wege. Wer seine Selbstdarstellung als Tierschützer sucht, findet sie ebenfalls sofort. Wer dagegen eine ähnlich konkrete aktuelle Dokumentation darüber sucht, welche Tierheime, Organisationen, Tiere oder Projekte sein heutiger „privater Tierschutz“ tatsächlich unterstützt, bekommt auf seinen öffentlich zugänglichen Seiten wesentlich weniger Konkretes präsentiert.

    Genau deshalb geht es nicht darum, Waldingers Vergangenheit schönzureden. Es geht darum, seine heutige Selbstdarstellung an dem zu messen, was öffentlich nachvollziehbar ist.

    Die Frage lautet damit nicht mehr, ob Jens Waldinger vor Jahren einmal Tierschützer war.

    Die Frage lautet:

    Was ist heute eigentlich noch vom Tierschützer Jens Waldinger übrig – außer dem Namen, der Reichweite und der Möglichkeit, ihn finanziell zu unterstützen?

    Und während diese Frage auf eine konkrete Antwort wartet, ist ein anderer Jens Waldinger längst unübersehbar geworden:

    der rechte politische Jens Waldinger.


    Quellen

    [1] Jens Waldinger – persönliche Webseite / Selbstdarstellung zum Tierschutz – https://jens-waldinger.com/

    [2] Teaming – Jens Waldinger / Gruppe „Tierretter“, aktuelle Gruppenbeschreibung und Kennzahlen – https://www.teaming.net/tierretter

    [3] Deutschland-Kurier – „Bundeswehr-Reservist geht im Netz viral: Für wen soll ich noch kämpfen – ist das noch unser Land?“ – https://deutschlandkurier.de/2025/04/bundeswehr-reservist-geht-im-netz-viral-fuer-wen-soll-ich-noch-kaempfen-ist-das-noch-unser-land/

    [4] Danisch.de – Wiedergabe des politischen Facebook-Beitrags von Jens Waldinger – https://www.danisch.de/blog/2025/08/22/fuer-wen-eigentlich/

    [5] Freiburg-Schwarzwald.de – Wiedergabe von Aussagen Waldingers zu Migration, Grünen und „Gender-Spinnern“ – https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/engagement/zukunft/krieg/bundeswehr/

    [6] GERATI – „Zwielichtiger Tierschutz? Die dunkle Seite von Einfach Tierschutz e.V. und Jens Waldinger“ – https://gerati.de/2025/05/19/einfach-tierschutz-und-jens-waldinger-v0r5/

    [7] GERATI – „Ist Jens Waldinger bei seinem eigenen Verein ‚Einfach Tierschutz‘ und dem Phoenix-Shelter rausgeflogen worden?“ – https://gerati.de/2025/11/26/jens-waldinger-verein-rausgeflogen-6zfm/

    [8] Change.org – Petition „Stoppt Einfach Tierschutz e.V. und Jens Waldinger!“ – https://www.change.org/p/finanzamt-bergheim-stoppt-einfach-tierschutz-e-v-und-jens-waldinger

    [9] Einfach Tierschutz e. V. – Impressum / Angaben zur aktuellen Gemeinnützigkeit und zum Freistellungsbescheid – https://einfachtierschutz.de/impressum/

    [10] HelpDirect – Einfach Tierschutz e. V. / HelpRank-Transparenzsystem – https://www.helpdirect.org/einfach-tierschutz-e-v/

    [11] Einfach Tierschutz e. V. – Finanzbericht 2019 – https://einfachtierschutz.de/wp-content/uploads/2021/10/Finanzbericht_2019-1.pdf

    [12] Einfach Tierschutz e. V. – Tätigkeitsbericht 2019 / Social-Media-Reichweite und Waldingers öffentliche Rolle – https://einfachtierschutz.de/jahresberichte/

    [13] Einfach Tierschutz e. V. – „Über uns“ / aktueller Vorstand – https://einfachtierschutz.de/ueber-uns/

    [14] Teaming – Einfach Tierschutz e. V., Diskussion über Waldingers Ausscheiden im März 2026 – https://www.teaming.net/forum/thread/list/ALYb5gisEJX1M01G8jYWeW0aZg7sJf3Xo6x7rdQMRUYJO?page=1

    [15] Teaming – Einfach Tierschutz e. V., Nutzerkommentar zur finanziellen Unterstützung Waldingers, März 2026 – https://www.teaming.net/forum/thread/list/ALYb5gisEJX1M01G8jYWeW0aZg7sJf3Xo6x7rdQMRUYJO?page=1

    [16] Teaming – Jens Waldinger über Facebook-Abo und seinen „privaten Tierschutz“, 28. Januar 2026 – https://www.teaming.net/forum/comment/list/J9DnyqqaQnIwMt1XCJw2470LWjs2VIspmypH0KKRp2XFN/144002

    [17] Teaming – Jens Waldinger / „Tierretter“, PayPal-Aufruf vom 15. März 2026 – https://www.teaming.net/tierretter

    [18] Hauke-Verlag – Leserforum, Wiedergabe des politischen Textes von Jens Waldinger – https://www.hauke-verlag.de/wp-content/uploads/2026/03/ka-26-05.pdf

  • SOKO Tierschutz islamfeindlich? Warum beim Schächten nur der Islam im Fokus steht

    SOKO Tierschutz islamfeindlich? Warum beim Schächten nur der Islam im Fokus steht

    SOKO Tierschutz hat am 19. September 2026 ein Video veröffentlicht, das Schächten deutlich mit dem Islam beziehungsweise mit Halal-Schlachtungen verbindet. Besonders auffällig ist eine Szene, in der einem Schaf der Kopf abgetrennt wird, nachdem die eigentliche Entblutung offenbar bereits erfolgt war. Beim Abtrennen des Kopfes ist kein sichtbarer Blutstrom und kein erkennbarer Bluttropfen aus den geöffneten Halsgefäßen zu sehen. Trotzdem zeigt der Körper anschließend deutliche Zuckungen, die beim Zuschauer schnell den Eindruck erzeugen können, das Tier sei zu diesem Zeitpunkt noch bei Bewusstsein und würde bewusst leiden.

    Genau diese Darstellung muss hinterfragt werden. Denn sichtbare Bewegungen eines Tierkörpers sind nicht automatisch ein Beweis für Bewusstsein oder Schmerzempfinden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum SOKO Tierschutz das Thema so deutlich mit dem Islam verbindet, obwohl religiöses Schächten keineswegs ausschließlich im Islam vorkommt. Auch im Judentum existiert mit der Schechita eine religiös vorgeschriebene Schlachtmethode, bei der das Ausbluten des Tieres eine zentrale Rolle spielt.

    Warum nur Halal und nicht koscher?

    Schächten ist keine ausschließlich islamische Praxis. Im Judentum gibt es mit der Schechita ebenfalls eine religiös vorgeschriebene Schlachtmethode, bei der mit einem besonders scharfen Messer die großen Blutgefäße im Halsbereich durchtrennt werden. Das Ausbluten ist dabei auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Verzehr von Blut im jüdischen Religionsrecht verboten ist. Das deutsche Tierschutzgesetz unterscheidet bei religiösen Ausnahmefällen ebenfalls nicht pauschal zwischen Muslimen und Juden, sondern spricht allgemein von den Bedürfnissen bestimmter Religionsgemeinschaften.

    Umso auffälliger ist es, wenn ein Beitrag das Schächten mit Islam-Symbolik beziehungsweise mit Halal verbindet, die jüdische Schechita aber überhaupt nicht erwähnt. Wer ausschließlich den Islam herausstellt, obwohl eine vergleichbare religiöse Schlachtpraxis auch im Judentum existiert, erzeugt beim Zuschauer ein einseitiges Bild. Genau deshalb muss SOKO Tierschutz sich die Frage gefallen lassen, warum eine Religion besonders hervorgehoben wird und die andere nicht. Daraus ergibt sich zumindest die berechtigte Frage, ob eine solche Darstellung als islamfeindlich verstanden werden kann.

    Kein Blutstrom, aber noch sichtbare Bewegungen

    Besonders emotional wirkt die Szene, in der dem Schaf schließlich der Kopf abgetrennt wird. Auf der Aufnahme ist dabei kein sichtbarer Blutstrom mehr zu erkennen, obwohl die großen Halsgefäße vollständig durchtrennt werden. Das spricht zumindest dafür, dass die wesentliche Entblutung bereits vor dieser Szene erfolgt war. Anschließend beginnt der Körper des Tieres jedoch noch zu zucken, wodurch bei vielen Zuschauern automatisch der Eindruck entstehen dürfte, diese Bewegungen seien ein Zeichen dafür, dass das Tier noch bewusst Schmerzen empfindet.

    Genau diese Gleichsetzung ist problematisch. Auch nach dem Verlust des Bewusstseins können Muskeln, Rückenmark und periphere Nerven weiterhin elektrische Aktivität zeigen und Bewegungen oder Krämpfe auslösen. Die Weltorganisation für Tiergesundheit weist bei Schlacht- und Betäubungsverfahren ausdrücklich darauf hin, dass Bewegungen oder Krämpfe nicht allein zur Beurteilung des Bewusstseins ausreichen. Entscheidend ist daher nicht, ob sich ein Körper noch bewegt, sondern ob tatsächlich noch Anzeichen für bewusste Wahrnehmung vorhanden sind.

    Gerade nach vollständiger Abtrennung des Kopfes besteht keine Verbindung mehr zwischen Gehirn und Rückenmark. Bewegungen des Körpers können deshalb nicht einfach damit gleichgesetzt werden, dass das Gehirn diese Bewegungen bewusst steuert oder das Tier noch Schmerzen wahrnimmt. Wer solche Zuckungen zeigt und daraus beim Zuschauer den Eindruck eines bewusst leidenden Tieres entstehen lässt, müsste fachlich erklären, woran dieses Bewusstsein konkret festgestellt wurde. Die bloße Bewegung des Körpers reicht dafür nicht aus.

    Hannover-Studie von 1978: Das tatsächliche Ergebnis

    Genau an dieser Stelle ist eine Untersuchung der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus dem Jahr 1978 besonders interessant. Wilhelm Schulze, H. Schultze-Petzold, A. S. Hazem und R. Gross untersuchten Schafe und Kälber und verglichen dabei die Schlachtung nach Bolzenschussbetäubung mit dem religionsgesetzlichen Schächtschnitt. Gemessen wurden unter anderem die Gehirnaktivität mittels EEG sowie weitere körperliche Reaktionen, um Schmerz und Bewusstsein möglichst objektiv zu beurteilen. Die Studie erschien in der Deutschen Tierärztlichen Wochenschrift.

    Beim religionsgesetzlichen Schnitt blieb das EEG unmittelbar nach dem Schnitt zunächst unverändert; bei Schafen trat der Reaktionsverlust nach Angaben der Forscher mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb weniger Sekunden ein, bei Kälbern innerhalb von etwa zehn Sekunden. Bei den untersuchten Schafen wurde spätestens nach rund vierzehn Sekunden eine EEG-Nulllinie festgestellt, bei den untersuchten Kälbern spätestens nach 23 Sekunden. Die Forscher berichteten außerdem, dass eine deutliche Reaktion auf den eigentlichen Schnitt bei den untersuchten Tieren nicht festgestellt werden konnte.

    Besonders interessant für die im SOKO-Video sichtbaren Zuckungen ist ein weiterer Befund der Studie. Bei den rituell geschlachteten Kälbern traten Krämpfe regelmäßig erst auf, nachdem die Gehirnströme bereits zum Erliegen gekommen waren; bei den Schafen wurden Krämpfe ebenfalls erst nach Erreichen der EEG-Nulllinie beobachtet. Die Forscher kamen deshalb zu dem Schluss, dass die nach dem Schnitt beobachteten Bewegungen nicht automatisch als Zeichen von Bewusstsein oder Schmerz interpretiert werden können. Genau das ist für die Bewertung drastischer Videoaufnahmen von entscheidender Bedeutung.

    Noch deutlicher wird die Studie beim direkten Vergleich mit der Bolzenschussbetäubung. Bei den mit Bolzenschuss behandelten Schafen wurde bei einem Tier noch deutlich nach dem Eingriff auf einen Schmerzreiz reagierende Gehirnaktivität registriert, während bei anderen Tieren die Hirnaktivität teilweise unterschiedlich lange anhielt. Die Autoren erklärten ausdrücklich, dass sie mit den verwendeten Methoden bei Schafen die zuverlässige Wirksamkeit der Bolzenschussbetäubung nicht nachweisen konnten. Für den korrekt ausgeführten rituellen Schnitt kamen sie dagegen nach ihren EEG-Messungen zu dem Ergebnis, dass dieser bei Schafen und Kälbern unter den untersuchten Bedingungen schmerzlos gewesen sei.

    Die sichtbaren Zuckungen beweisen kein bewusstes Leiden

    Damit bekommt die Szene aus dem SOKO-Video eine völlig andere Bedeutung. Ein Zuschauer sieht einen Tierkörper, der sich nach dem Schlachtvorgang noch bewegt, und verbindet diese Bewegungen verständlicherweise mit Leben, Bewusstsein und Schmerz. Die Hannover-Studie zeigt jedoch gerade, dass solche Krämpfe auch erst auftreten können, nachdem die messbare Gehirnaktivität bereits erloschen ist. Genau deshalb ist es fachlich nicht zulässig, aus Zuckungen allein auf bewusstes Leiden zu schließen.

    Das bedeutet nicht, dass jede Schlachtung automatisch korrekt oder tierschutzgerecht durchgeführt wird. Es bedeutet aber sehr wohl, dass sichtbare Bewegungen nicht ausreichen, um den Zustand eines Tieres zu beurteilen. Wenn SOKO Tierschutz mit solchen Bildern arbeitet, müsste deshalb sauber zwischen emotionaler Wirkung und tatsächlichem neurologischem Zustand unterschieden werden. Andernfalls entsteht beim Zuschauer ein Eindruck, den die sichtbaren Bewegungen allein wissenschaftlich nicht belegen.

    Warum wird ausgerechnet der Islam herausgestellt?

    Genau hier bekommt die Darstellung eine zusätzliche gesellschaftliche Dimension. Wer Schächten praktisch ausschließlich mit dem Islam verbindet, obwohl eine vergleichbare religiöse Schlachtpraxis auch im Judentum existiert, erzeugt automatisch eine selektive Zuordnung. Der Zuschauer sieht Islam-Symbolik, sieht drastische Schlachtbilder und verbindet anschließend genau diese Religion mit dem dargestellten Tierleid. Dass auch die jüdische Schechita auf religiösen Schlachtvorschriften beruht, bleibt dagegen unerwähnt.

    Natürlich darf jede Schlachtmethode aus Tierschutzsicht kritisiert werden. Wenn die Kritik aber an einer religiösen Praxis ansetzt, sollte sie unabhängig davon gelten, welche Religionsgemeinschaft betroffen ist. Wer ausschließlich den Islam hervorhebt und eine vergleichbare jüdische Praxis nicht einmal erwähnt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum diese Auswahl getroffen wurde. Gerade bei einem gesellschaftlich sensiblen Thema ist eine solche Einseitigkeit problematisch.

    SOKO Tierschutz islamfeindlich?

    Die Überschrift dieses Artikels stellt bewusst eine Frage und keine abschließende Tatsachenbehauptung auf. SOKO Tierschutz verbindet in seinem Video das Schächten auffällig mit dem Islam, obwohl diese Form religiöser Schlachtung nicht ausschließlich muslimisch ist. Gleichzeitig werden drastische Bewegungen eines Tierkörpers gezeigt, ohne ausreichend zu erklären, dass solche Zuckungen nicht automatisch auf Bewusstsein oder Schmerz schließen lassen. Beides zusammen erzeugt eine sehr starke emotionale Botschaft.

    Gerade eine Organisation, die regelmäßig Transparenz und sachliche Aufklärung von anderen verlangt, muss sich an denselben Maßstäben messen lassen. Wer dem Zuschauer Bilder präsentiert, aus denen eine bestimmte Interpretation praktisch zwangsläufig entsteht, sollte auch die fachlichen Hintergründe vollständig erklären. Dazu gehört sowohl die Existenz vergleichbarer jüdischer Schlachtvorschriften als auch die wissenschaftliche Frage, was sichtbare Bewegungen nach dem Schlachtvorgang tatsächlich bedeuten. Deshalb ist die Frage, ob die Darstellung von SOKO Tierschutz als islamfeindlich verstanden werden kann, keineswegs aus der Luft gegriffen.

    Quellen

    • SOKO Tierschutz – Facebook-Reel vom 19.09.2026: https://www.facebook.com/reel/2182990335985027
    • Schulze, W.; Schultze-Petzold, H.; Hazem, A. S.; Gross, R.: Versuche zur Objektivierung von Schmerz und Bewusstsein bei der konventionellen (Bolzenschussbetäubung) sowie religionsgesetzlichen („Schächtschnitt“) Schlachtung von Schaf und Kalb, Deutsche Tierärztliche Wochenschrift 85 (1978), S. 62–66.
    • Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH): Animal welfare during slaughter.
    • § 4a Tierschutzgesetz.
    • Chabad: What Is Shechita?
    • GERATI – Meine persönliche Meinung zum Schächten beim Opferfest – https://gerati.de/2018/06/18/meine-persoenliche-meinung-zum-schaechten-beim-opferfest/

  • Timmendorfer Bürgermeister darf Amtsgeschäfte nicht mehr führen – der Streit mit Robert Marc Lehmann als Vorgeschichte

    Timmendorfer Bürgermeister darf Amtsgeschäfte nicht mehr führen – der Streit mit Robert Marc Lehmann als Vorgeschichte

    Der Timmendorfer Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke darf mit sofortiger Wirkung seine Amtsgeschäfte nicht mehr ausüben. Der Hauptausschuss der Gemeinde Timmendorfer Strand fasste den entsprechenden Beschluss am 17. September 2026. Grundlage ist nach Angaben der Gemeinde § 39 Beamtenstatusgesetz; das Verbot umfasst sämtliche mit dem Bürgermeisteramt verbundenen Dienstgeschäfte, Aufgaben und Befugnisse. Die Vorgeschichte führt zurück zu einem inzwischen monatelangen Konflikt, in dessen Mittelpunkt neben dem Bürgermeister auch der YouTuber Robert Marc Lehmann steht.

    Hauptausschuss untersagt sämtliche Dienstgeschäfte

    Die Gemeinde erklärte, das Verbot diene ausschließlich dem Schutz der Gemeinde Timmendorfer Strand und solle bis zur abschließenden Klärung der disziplinarrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfahren gelten. Partheil-Böhnke steht seit Monaten im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, außerdem läuft seit dem Sommer ein Disziplinarverfahren beim Kreis. Die Amtsgeschäfte übernehmen weiterhin die ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister. Gleichzeitig betont die Gemeinde ausdrücklich die Unschuldsvermutung, denn eine strafrechtliche Schuld des Bürgermeisters ist bislang nicht festgestellt worden.

    Der aktuelle Schritt ist damit erheblich, darf aber nicht mit einer Verurteilung gleichgesetzt werden. Welche konkreten Erkenntnisse den Hauptausschuss letztlich zum Verbot der Dienstgeschäfte veranlassten, legt die Gemeinde nicht offen. Sie verweist dabei ausdrücklich auf den Schutz des Bürgermeisters. Fest steht lediglich, dass inzwischen sowohl disziplinarrechtliche als auch strafrechtliche Fragen im Raum stehen.

    Robert Marc Lehmann war selbst Teil des eskalierten Konflikts

    Ausgangspunkt der späteren Affäre war die Strandung eines Buckelwals vor Niendorf im März 2026. Robert Marc Lehmann reiste nach Timmendorfer Strand und beteiligte sich an den Maßnahmen rund um das Tier. Bereits während und nach dem Einsatz entstanden jedoch erhebliche Meinungsverschiedenheiten darüber, wie fachgerecht vorgegangen worden war und welche Rolle Lehmann bei den Ereignissen gespielt hatte. Bürgermeister Partheil-Böhnke kritisierte Lehmann anschließend öffentlich und erklärte unter anderem, dieser habe sich aus seiner Sicht nicht als der erhoffte Experte erwiesen.

    Genau dieser Punkt sollte in der späteren Debatte nicht untergehen: Die Ermittlungen gegen den Bürgermeister beantworten nicht automatisch die Frage, ob Lehmann bei der Wal-Aktion fachlich richtig gehandelt oder die Ereignisse anschließend zutreffend dargestellt hat. Beides sind voneinander getrennte Fragen. Auch die Lübecker Nachrichten beschrieben die Auseinandersetzung später als öffentliche „Schlammschlacht“, in der beide Seiten ihre Version der Ereignisse verbreiteten. Lehmann selbst ging Monate später mit seiner Sicht an die Öffentlichkeit und kündigte dazu auch ein eigenes YouTube-Video an.

    Schwere Vorwürfe gegen Lehmann tauchten in E-Mails auf

    Nach der Wal-Aktion wurden mehrere E-Mails bekannt, die über einen Dienst-Account beziehungsweise im Namen des Bürgermeisters verschickt worden sein sollen. Darin wurde Lehmann massiv angegriffen. Nach Recherchen der Lübecker Nachrichten wurden seine Kompetenz und seine Darstellung der Ereignisse infrage gestellt; in einer der bekannt gewordenen Nachrichten standen sogar Hochstapelei-Vorwürfe im Raum. Die Tatsache, dass solche Vorwürfe erhoben wurden, bedeutet allerdings nicht, dass sie damit bewiesen sind.

    Partheil-Böhnke bestreitet, für die betreffenden Nachrichten verantwortlich zu sein, und erklärte, sein Kommunikationszugang sei durch einen Hackerangriff kompromittiert worden. Genau diese Darstellung ist inzwischen selbst Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Lübeck bestätigte einen Anfangsverdacht wegen des möglichen Vortäuschens einer Straftat; zusätzlich wird wegen des Verdachts der Beleidigung ermittelt. Polizei und Staatsschutz prüfen insbesondere, ob der vom Bürgermeister behauptete Fremdzugriff tatsächlich stattgefunden hat.

    Forensische Untersuchung wirft weiterhin Fragen auf

    Bemerkenswert ist, dass die Gemeinde den behaupteten Hackerangriff zusätzlich forensisch untersuchen ließ. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt dem Hauptausschuss bereits seit Monaten vor. Öffentlich bekannt gemacht wurde es bislang jedoch nicht. Daraus lässt sich weder ableiten, dass ein Hackerangriff nachgewiesen wurde, noch dass die Untersuchung einen Fremdzugriff ausgeschlossen hätte.

    Gerade deshalb bleibt eine vorschnelle Bewertung problematisch. Sollte tatsächlich ein Fremdzugriff nachgewiesen werden, wäre die zentrale Verteidigung des Bürgermeisters gestützt. Sollte sich dagegen ergeben, dass es keinen solchen Zugriff gab, würde sich zwangsläufig die Frage stellen, wie die Nachrichten entstanden sind und weshalb ein Hackerangriff als Erklärung genannt wurde. Bis die Ermittlungsbehörden diese Fragen abschließend beantworten, gilt für Partheil-Böhnke die Unschuldsvermutung.

    Ermittlungen gegen den Bürgermeister sind kein Freispruch für Lehmann

    Für die öffentliche Debatte ist vor allem eine Trennung wichtig: Ein mögliches Fehlverhalten des Bürgermeisters macht Robert Marc Lehmann nicht automatisch zum fachlich richtigen Akteur der ursprünglichen Wal-Auseinandersetzung. Die Kritik an Lehmanns Rolle während und nach der Aktion bleibt eine eigenständige Frage und muss anhand der damaligen Abläufe, seiner Aussagen sowie der Einschätzungen anderer Beteiligter beurteilt werden. Ebenso wenig darf aus Kritik an Lehmann geschlossen werden, dass die später über ihn verschickten Nachrichten rechtmäßig oder inhaltlich zutreffend gewesen seien. Die strafrechtlichen Ermittlungen befassen sich mit konkreten Handlungen und nicht mit der Frage, wer den öffentlichen Streit „gewonnen“ hat.

    Aus einer kontroversen Wal-Aktion ist damit innerhalb weniger Monate ein Fall geworden, der weit über den ursprünglichen Streit hinausgeht. Lehmann spielte bei der Eskalation der öffentlichen Auseinandersetzung eine zentrale Rolle, während Partheil-Böhnke inzwischen mit strafrechtlichen Ermittlungen, einem Disziplinarverfahren und dem vollständigen Verbot seiner Amtsgeschäfte konfrontiert ist. Welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, ist derzeit offen. Die Entscheidung des Hauptausschusses zeigt jedoch, dass die Angelegenheit für die Gemeinde inzwischen eine neue Dimension erreicht hat.

    Quellen

  • Vier Pfoten Circus Krone: Wenn radikaler Tierrechtsaktivismus die Grenzen des Rechts überschreitet

    Vier Pfoten Circus Krone: Wenn radikaler Tierrechtsaktivismus die Grenzen des Rechts überschreitet

    Am 17. September 2026 betreten drei Aktivisten von Vier Pfoten das umzäunte Gelände von Circus Krone in Hamburg und klettern mit professioneller Ausrüstung auf die Zeltkonstruktion. Die Aktion eskaliert, Polizei und Rettungsdienst rücken an, gegen die Aktivisten wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt. Was Vier Pfoten als „friedlichen und legitimen Protest“ bezeichnet, wirft deshalb eine wesentlich grundlegendere Frage auf: Wie weit dürfen Tierrechtsorganisationen gehen, wenn sie ihre politischen Ziele durchsetzen wollen?

    GERATI nimmt den Hamburger Vorfall zum Anlass, genauer hinzusehen. Es geht um die Verantwortung von Vier Pfoten, mögliche Risiken für Mitarbeiter, Besucher und Tiere sowie um die Frage, wer solche Aktionen plant und finanziert. Vor allem aber geht es um ein Thema, das der Bundestag bereits vor Jahren diskutierte: Können Organisationen steuerlich als gemeinnützig privilegiert bleiben, wenn Rechtsverstöße zum geplanten Mittel ihrer Kampagnen werden?

    Vor der angekündigten Demonstration: Vier-Pfoten-Aktivisten steigen auf das Zirkuszelt

    Bei der Aktion am Mittag handelte es sich nicht um die für später angekündigte Demonstration vor dem Circus Krone. Drei Aktivisten von Vier Pfoten – zwei Männer und eine Frau – waren mit professionellem Klettergeschirr auf die Zeltkonstruktion gestiegen, um dort ein Banner anzubringen. Bereits die mitgebrachte Ausrüstung und das konkrete Ziel sprechen gegen eine spontane Entscheidung. Die Aktion musste zumindest in wesentlichen Teilen vorbereitet worden sein.

    Die zeitliche Abfolge ist dabei wichtig. Der Hamburger Tierschutzverein hatte für denselben Tag eine eigene Protestaktion angekündigt, die erst um 17 Uhr vor dem Haupteingang von Circus Krone beginnen sollte. Diese Demonstration wurde ausdrücklich als friedlicher Protest angekündigt und fand damit mehrere Stunden nach der Kletteraktion statt. Die Vier-Pfoten-Aktion am Mittag war folglich nicht einfach Teil dieser späteren Demonstration, sondern ein davon getrenntes Vorgehen.

    Nach Angaben der Polizei befand sich das Circus-Gelände hinter einer Umzäunung. Die Aktivisten gelangten dennoch auf das Betriebsgelände und anschließend auf die Zeltkonstruktion. Nachdem Circus-Mitarbeiter die drei bemerkten, stiegen auch sie auf die Konstruktion; dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Die Polizei ermittelt gegen die Aktivisten wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch und gegen Circus-Mitarbeiter wegen Körperverletzung.

    Damit unterschied sich die Vier-Pfoten-Aktion fundamental von einer gewöhnlichen Demonstration vor dem Zirkus. Wer ohne Erlaubnis ein umzäuntes fremdes Betriebsgelände betritt, bewegt sich nicht mehr im Bereich einer bloßen Protestaktion, sondern im Bereich des Strafrechts: Hausfriedensbruch ist nach § 123 StGB eine Straftat. Genau wegen dieses Verdachts ermittelt die Polizei gegen die drei Aktivisten. Vier Pfoten muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum für eine politische Aktion bewusst eine Methode gewählt wurde, bei der das Hausrecht von Circus Krone missachtet und anschließend sogar eine fremde Zeltkonstruktion bestiegen wurde. Aus einem Protest wurde damit eine Aktion mit strafrechtlicher Relevanz – und genau diese bewusste Grenzüberschreitung bildet den Ausgangspunkt der späteren Eskalation.

    Die Kletteraktion brachte Menschen, Tiere und die Zeltkonstruktion in Gefahr

    Ein Zirkuszelt ist keine frei zugängliche Kletteranlage und keine Bühne für politische Inszenierungen. Masten, Traversen, Seile, Abspannungen und Verbindungselemente sind Teil einer technischen Konstruktion, deren Belastung und Nutzung klaren Vorgaben unterliegen. Wer eigenmächtig auf eine solche Anlage steigt, greift damit in einen Bereich ein, dessen sicherheitstechnische Eigenschaften er in aller Regel nicht vollständig kennt. Genau dieses Risiko nahmen die Aktivisten von Vier Pfoten in Kauf, als sie die Zeltkonstruktion ohne Zustimmung des Betreibers bestiegen.

    Bislang ist nicht bekannt, ob die Aktivisten wussten, welche Bauteile sie belasten durften, welche zusätzlichen Lasten vorgesehen waren oder ob einzelne Elemente durch Kletterbewegungen, Sicherungsseile oder Ausrüstung beschädigt werden konnten. Ebenso wenig ist öffentlich belegt, dass Vier Pfoten vor der Aktion eine statische oder technische Prüfung veranlasst hatte. Damit wurde eine fremde Konstruktion für politische Zwecke benutzt, ohne dass der Betreiber diese Nutzung freigegeben hatte und ohne dass öffentlich nachvollziehbar wäre, dass die damit verbundenen Risiken vorher fachlich bewertet wurden. Das ist keine Nebensache, sondern ein zentraler Punkt bei der Beurteilung der Verantwortung für die gesamte Aktion.

    Die möglichen Folgen reichen weit über das persönliche Risiko der Aktivisten hinaus. Ein herunterfallender Karabiner, ein Werkzeug, ein Sicherungselement oder anderes Material kann aus mehreren Metern Höhe schwere Verletzungen verursachen. Wird ein Bauteil beschädigt oder eine Verbindung beeinträchtigt, können Auswirkungen auf die gesamte Konstruktion nicht einfach ausgeschlossen werden. Unter und in der Nähe eines Zirkuszeltes befinden sich Mitarbeiter, Besucher und Tiere – also genau diejenigen, deren Sicherheit bei einer solchen Aktion ebenfalls betroffen sein kann.

    Vier Pfoten bezeichnete die Aktion später als friedlichen Protest. Diese Darstellung blendet jedoch aus, dass eine Aktion nicht allein deshalb ungefährlich ist, weil die Beteiligten keine Gewalt ausüben wollen. Wer bewusst auf eine fremde technische Konstruktion steigt, schafft zusätzliche Risiken und zwingt den Betreiber, auf eine Situation zu reagieren, die ohne diesen Eingriff gar nicht entstanden wäre. Gerade eine Organisation, die sich öffentlich auf den Schutz von Tieren und Lebewesen beruft, muss sich deshalb fragen lassen, warum für eine politische Botschaft eine Aktionsform gewählt wurde, bei der die Sicherheit von Menschen, Tieren und Betriebseinrichtungen zumindest potenziell gefährdet wurde.

    Circus Krone musste auf den Eingriff reagieren

    Circus Krone konnte nicht einfach hinnehmen, dass Unbefugte auf eine zentrale technische Konstruktion des eigenen Betriebes klettern. Der Betreiber trägt Verantwortung für die Sicherheit des Geländes, für Mitarbeiter, Besucher, Tiere und die technische Anlage selbst. In einer solchen Situation ist es deshalb nachvollziehbar, dass Mitarbeiter eingreifen und versuchen, die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände zurückzugewinnen. Die Verantwortung für die Entstehung dieser Lage lag nicht bei Circus Krone, sondern bei den Aktivisten, die das Gelände betreten und das Zelt bestiegen hatten.

    Vier Pfoten erhebt im Nachhinein schwere Vorwürfe gegen Circus-Mitarbeiter. Sven Wirth erklärte gegenüber TAG24, Aktivisten seien geschlagen, getreten und gewürgt worden; zudem seien Sicherungen gelöst und Personen geschubst worden. Circus Krone weist diese Darstellung zurück und bestreitet, den Aktivisten körperlichen Schaden zugefügt zu haben. Welche dieser Vorwürfe sich bestätigen lassen, müssen die Ermittlungsbehörden klären.

    Für die Einordnung des Vorfalls ist jedoch entscheidend, Ursache und Reaktion nicht miteinander zu verwechseln. Die Aktivisten waren nicht zufällig auf der Zeltkonstruktion, sondern hatten sich bewusst dorthin begeben und damit eine Lage geschaffen, auf die der Betreiber reagieren musste. Dass es anschließend zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, macht aus der ursprünglichen Kletteraktion keinen gewöhnlichen Protest und nimmt den Aktivisten nicht die Verantwortung dafür, diese gefährliche Situation überhaupt erst herbeigeführt zu haben.

    Vier Pfoten nennt die Aktion „friedlich und legitim“

    Vier Pfoten bezeichnete die Kletteraktion im Nachhinein als „friedlichen und legitimen Protest“. Gerade der Begriff „legitim“ ist dabei problematisch, weil er den Eindruck erweckt, die gewählte Methode sei gesellschaftlich oder rechtlich gerechtfertigt gewesen. Tatsächlich hatten die Aktivisten das umzäunte Betriebsgelände von Circus Krone betreten und eine technische Konstruktion bestiegen, obwohl ihnen dafür keine Zustimmung des Betreibers vorlag. Gegen sie wird deshalb wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt.

    Dass die Aktivisten nach eigener Darstellung keine Gewalt ausüben wollten, macht die Aktion nicht automatisch harmlos oder rechtmäßig. Ein Protest wird nicht dadurch legitim, dass sich seine Teilnehmer selbst ein moralisch höheres Ziel zuschreiben. Entscheidend bleibt, welche Mittel gewählt werden und ob dabei Rechte anderer verletzt oder strafrechtliche Grenzen überschritten werden. Gerade eine große und gemeinnützig auftretende Organisation sollte diese Unterscheidung besonders ernst nehmen.

    Hinzu kommt, dass Vier Pfoten zahlreiche legale Möglichkeiten offenstanden, gegen Circus Krone zu protestieren. Die Organisation hätte vor dem Gelände demonstrieren, Pressearbeit betreiben, politische Forderungen stellen, Behörden einschalten oder eine öffentliche Kampagne organisieren können. Am selben Tag fand sogar eine separate angekündigte Demonstration gegen Circus Krone statt, die zeigt, dass öffentlicher Protest ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war.

    Die Kletteraktion war deshalb keine notwendige Form des Protests, sondern eine bewusst gewählte Eskalation. Wer eine solche Methode anschließend als „legitim“ bezeichnet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob hier nicht versucht wird, eine strafrechtlich relevante Grenzüberschreitung nachträglich moralisch aufzuwerten. Genau diese Verschiebung ist aus Sicht von GERATI Teil des Problems: Der gute Zweck wird in den Vordergrund gestellt, während die gewählte Methode in den Hintergrund rückt.

    Circus Krone widerspricht Vier Pfoten

    Circus Krone weist die Vorwürfe von Vier Pfoten zurück und erklärt, seine Mitarbeiter hätten den Aktivisten keinen körperlichen Schaden zugefügt. Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass die drei Kletterer durch ihr Vorgehen nicht nur sich selbst, sondern auch Mitarbeiter, Tiere und die technische Anlage gefährdet hätten. Diese Darstellung ist nachvollziehbar, weil der Betreiber in einer solchen Situation weder weiß, welche Bauteile belastet werden, noch welche weiteren Handlungen die Aktivisten auf der Konstruktion planen. Für Circus Krone ging es deshalb nicht um die Unterdrückung einer Meinung, sondern um die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände und die Sicherheit einer fremdgenutzten Zeltkonstruktion.

    Besonders brisant ist ein weiterer Punkt: Nach Angaben von Circus Krone fand ausgerechnet zum Zeitpunkt der Aktion eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt. Der Circus erklärt, diese Kontrolle sei ohne Beanstandungen verlaufen. Eine unabhängige Bestätigung der zuständigen Behörde liegt GERATI bislang nicht vor, weshalb diese Aussage zunächst als Darstellung von Circus Krone behandelt werden muss. Sollte sich das Ergebnis behördlich bestätigen, würde sich der Widerspruch allerdings weiter zuspitzen: Während Vier Pfoten unter Berufung auf den Tierschutz eine riskante Aktion auf fremdem Gelände inszeniert, kontrollieren gleichzeitig die dafür zuständigen Behörden die Tierhaltung und finden nach Darstellung des Circus keine Beanstandungen.

    Die spätere Demonstration zeigt, dass legaler Protest problemlos möglich war

    Am Nachmittag fand eine angekündigte Demonstration des Hamburger Tierschutzvereins vor Circus Krone statt. Diese Aktion war von der Kletteraktion am Mittag getrennt und zeigt sehr deutlich, dass Kritik am Circus auch ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war. Niemand bestreitet das Recht, gegen Tierhaltung im Zirkus zu demonstrieren, Transparente zu zeigen, politische Forderungen zu erheben oder öffentlich Kritik zu äußern. Genau dafür gibt es das Versammlungsrecht und die Möglichkeit, Proteste auf öffentlichem Grund zu organisieren.

    Der Unterschied zur Aktion von Vier Pfoten liegt deshalb nicht in der Meinung, sondern in der Methode. Wer vor dem Gelände demonstriert, nutzt demokratische Rechte innerhalb des rechtlichen Rahmens. Wer dagegen ein fremdes Betriebsgelände betritt, das Hausrecht des Betreibers missachtet und anschließend eine technische Konstruktion besteigt, überschreitet diese Grenze bewusst. Gerade weil am selben Tag ein legaler Protest problemlos möglich war, lässt sich die Kletteraktion nicht damit rechtfertigen, es habe keine andere Möglichkeit gegeben, Kritik an Circus Krone öffentlich sichtbar zu machen.

    Wer plante die Aktion – und welche Rolle spielte Vier Pfoten?

    An diesem Punkt beginnt die entscheidende Recherche. In den Medien werden die drei Kletterer ausdrücklich als Aktivisten von Vier Pfoten bezeichnet, und die Organisation verteidigte die Aktion anschließend öffentlich. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob hier einzelne Unterstützer auf eigene Faust handelten oder ob Vier Pfoten selbst an Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung beteiligt war. Genau diese organisatorische Verantwortung muss geklärt werden, bevor sich die Hamburger Aktion abschließend bewerten lässt.

    Offen sind derzeit insbesondere folgende Fragen:

    • Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
    • Wer plante die Kletteraktion und legte Circus Krone als Ziel fest?
    • Wer beschaffte beziehungsweise bezahlte die professionelle Kletterausrüstung?
    • Wer ließ das Banner herstellen und finanzierte es?
    • Wer übernahm Anreise, Unterbringung oder sonstige Kosten?
    • Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
    • War Verantwortlichen von Vier Pfoten bereits vor Beginn bewusst, dass für das geplante Anbringen des Banners das Betriebsgelände ohne Zustimmung von Circus Krone betreten werden musste?

    Gerade die letzte Frage ist von besonderer Bedeutung. Wenn das erklärte Ziel von Anfang an darin bestand, ein Banner auf der Zeltkonstruktion anzubringen, musste zwangsläufig geklärt werden, wie die Aktivisten überhaupt dorthin gelangen sollten. Sollte Vier Pfoten die Aktion selbst geplant oder organisatorisch unterstützt haben, wäre das Betreten des fremden Geländes kaum als überraschender Nebeneffekt darstellbar, sondern als vorhersehbarer Bestandteil der gewählten Aktionsform.

    Damit würde sich die Bewertung grundlegend verändern. Dann ginge es nicht mehr nur um drei Aktivisten, die eigenmächtig eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten haben, sondern um die mögliche Verantwortung einer gemeinnützigen Organisation für eine bewusst vorbereitete Aktion. Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Frage nach Finanzierung, Organisationsverantwortung und Gemeinnützigkeit.

    Gemeinnützigkeit und organisierter Rechtsbruch

    Genau an diesem Punkt wird der Hamburger Vorfall politisch brisant. Tierschutz gehört in Deutschland zu den anerkannten gemeinnützigen Zwecken, und Organisationen profitieren dadurch von steuerlichen Vergünstigungen sowie einem besonderen gesellschaftlichen Vertrauensvorschuss. Diese Privilegien beruhen darauf, dass ihre Tätigkeit der Allgemeinheit dienen soll. Umso problematischer wird es, wenn eine Organisation Aktionen unterstützt oder organisiert, bei denen Rechtsverstöße nicht zufällig entstehen, sondern bereits in der Planung vorhersehbar oder bewusst einkalkuliert sind.

    Für GERATI ist die Grenze deshalb klar: Gemeinnützigkeit darf kein Schutzschild für organisierte Rechtsverletzungen sein. Wenn Verantwortliche, Mitarbeiter oder beauftragte Aktivisten im Rahmen einer geplanten Kampagne handeln und dabei bewusst Hausrechte, Eigentumsrechte oder andere gesetzlich geschützte Grenzen missachten, muss die Frage nach der Gemeinnützigkeit zwingend gestellt werden. Es geht dabei ausdrücklich nicht um irgendein Mitglied, das privat eine Straftat begeht, sondern um Handlungen, die der Organisation selbst zugerechnet werden können.

    Sollte sich also herausstellen, dass Vier Pfoten die Hamburger Aktion geplant, finanziert oder personell organisiert hat, wäre das deutlich mehr als bloßer Aktivismus einzelner Unterstützer. Dann stünde die Frage im Raum, ob eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile beanspruchen kann, während sie gleichzeitig Kampagnen betreibt, deren Umsetzung auf bewusst eingeplanten Rechtsverstößen beruht. Genau diese Verbindung zwischen Organisationsverantwortung, Finanzierung und Gemeinnützigkeit ist der politische Kern dieses Falls.

    Bereits 2018 forderte die FDP: „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“

    Die politische Debatte über Straftaten und Gemeinnützigkeit ist keineswegs neu. Bereits 2018 brachte die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ in den Bundestag ein. Darin forderte sie, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr steuerlich zu begünstigen, wenn ihre Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks gegen Strafgesetze verstoßen oder zu solchen Rechtsbrüchen aufrufen. Als konkretes Beispiel wurde ausdrücklich die Tierrechtsorganisation PETA genannt, deren Umgang mit sogenannten Stalleinbrüchen damals bereits politisch umstritten war.

    Im Februar 2019 beschäftigte sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung ausführlich mit dieser Frage. Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft stellte dabei klar, dass nicht nur die Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung eines gemeinnützigen Vereins innerhalb der Rechtsordnung bleiben müsse. Aufrufe zu Straftaten, Anstiftung, die Beteiligung von Vereinsorganen oder eine kampagnenhafte Beteiligung von Mitgliedern könnten nach seiner Auffassung der Gemeinnützigkeit entgegenstehen. Auch Rechtsanwalt Walter Scheuerl kritisierte insbesondere das Eindringen von Tierrechtsaktivisten in Stallanlagen zur Beschaffung von Material für Kampagnen.

    Andere Sachverständige widersprachen einer solchen pauschalen Betrachtung. Richter Ulf Buermeyer verwies darauf, dass nicht jedes Verhalten, das zunächst einen Straftatbestand erfüllt, am Ende auch rechtswidrig sein muss, weil das Strafrecht Rechtfertigungsgründe kennt. Als Beispiel nannte er die Rechtsprechung zu einem sogenannten Stalleinbruch, der wegen rechtfertigenden Notstands nicht als strafbar bewertet worden war. Genau an diesem Punkt zeigt sich aber auch das bis heute ungelöste Problem: Ein außergewöhnlicher Einzelfall, in dem eine konkrete Gefahr bereits bekannt war, ist etwas anderes als eine organisierte Kampagnenstrategie, bei der Rechtsverstöße bewusst eingeplant oder regelmäßig als Mittel eingesetzt werden.

    Bemerkenswert ist, dass der FDP-Antrag die politische Debatte über Jahre beschäftigte und erst 2021 abschließend im Bundestag behandelt wurde. Der Kern der damaligen Forderung bleibt jedoch aktuell: Soll eine Organisation weiterhin steuerlich privilegiert werden, wenn Rechtsverstöße nicht zufällig geschehen, sondern durch ihre Repräsentanten im Rahmen der eigenen Kampagnenarbeit begangen oder unterstützt werden? Genau diese Frage stellt sich beim Hamburger Vorfall erneut, wenn sich bestätigen sollte, dass Vier Pfoten die Kletteraktion selbst geplant oder organisatorisch getragen hat.

    Das Urteil zu sogenannten Stalleinbrüchen ist kein Freibrief

    Besonders häufig wird in diesem Zusammenhang das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg herangezogen. Dort waren Tierschutzaktivisten in eine Schweinehaltungsanlage eingedrungen, um Zustände zu dokumentieren, die ihnen bereits zuvor bekannt waren. Das Gericht sah den grundsätzlich erfüllten Hausfriedensbruch in diesem konkreten Fall wegen rechtfertigenden Notstands als nicht rechtswidrig an. Entscheidend war also nicht, dass Tierschutzaktivisten generell fremde Stallanlagen betreten dürfen, sondern dass das Gericht unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls eine gegenwärtige Gefahr und eine entsprechende Rechtfertigung annahm.

    Genau dieser Punkt wird in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Die Aktivisten waren nach den gerichtlichen Feststellungen nicht auf gut Glück in einen beliebigen Betrieb eingedrungen, um erst einmal nach möglichen Verstößen zu suchen. Sie wollten bereits bekannte Missstände dokumentieren. Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von einer Vorgehensweise, bei der zahlreiche Betriebe heimlich betreten, gefilmt oder überwacht werden, ohne dass zuvor ein konkreter Hinweis auf eine gegenwärtige Gefahr vorliegt.

    Das Naumburger Urteil ist deshalb kein Freibrief für verdeckte Stallaktionen und erst recht keine allgemeine Erlaubnis für Tierrechtsorganisationen, fremde Betriebsgelände nach eigenen Maßstäben zu kontrollieren. Ein rechtfertigender Notstand muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden und setzt deutlich mehr voraus als die bloße Vermutung, irgendwo könne möglicherweise ein Tierschutzverstoß vorliegen. Wer das Urteil pauschal als Rechtfertigung für systematische Stalleinbrüche oder verdeckte Überwachungsaktionen verwendet, lässt genau diese juristische Grenze außer Acht.

    Wie viele Betriebe werden illegal betreten, ohne dass etwas gefunden wird?

    Eine der entscheidenden Fragen in der Debatte über verdeckte Tierrechtsaktionen bleibt bis heute weitgehend unbeantwortet: Wie viele Tierhaltungsbetriebe werden ohne Erlaubnis betreten, wie oft werden dort heimlich Kameras installiert und wie viele dieser Aktionen führen am Ende zu keinem verwertbaren Ergebnis? Die Öffentlichkeit kennt fast ausschließlich die spektakulären Fälle, in denen belastende Bilder veröffentlicht, Missstände angeprangert und politische Forderungen erhoben werden. Unsichtbar bleiben dagegen jene Fälle, bei denen ein Stall möglicherweise illegal betreten oder überwacht wurde, ohne dass sich anschließend ein relevanter Verstoß belegen ließ.

    Genau darin liegt ein erhebliches Transparenzproblem. Wie viele Betriebe wurden heimlich betreten? Wie oft wurden Türen, Tore oder andere Zugänge überwunden? Wie viele Kameras wurden ohne Wissen des Betreibers angebracht? Wie viele Beschäftigte wurden dabei gefilmt, obwohl sie selbst mit keinem Tierschutzverstoß in Verbindung standen? Und vor allem: Wie viele dieser Aktionen endeten ohne Veröffentlichung, weil das gesammelte Material keinen Missstand zeigte?

    GERATI behauptet ausdrücklich nicht, dass bestimmte Organisationen ohne Beleg regelmäßig eine bestimmte Zahl von Betrieben illegal betreten. Gerade weil belastbare Zahlen fehlen, lässt sich jedoch kaum überprüfen, wie systematisch solche Methoden tatsächlich eingesetzt werden. Wer nur die veröffentlichten Treffer kennt, weiß nicht, wie viele erfolglose Eingriffe in Hausrecht, Eigentum und möglicherweise Persönlichkeitsrechte ihnen vorausgingen.

    Für gemeinnützige Tierrechtsorganisationen ist diese Frage besonders relevant. Wenn rechtswidrig erlangtes Material später für Medienkampagnen, politische Forderungen oder Spendensammlungen genutzt wird, muss auch offengelegt werden, wie dieses Material überhaupt zustande kam und wie viele vergleichbare Aktionen ohne Ergebnis durchgeführt wurden. Andernfalls bleibt für die Öffentlichkeit nur die erfolgreiche Auswahl sichtbar, während die möglichen Rechtsverletzungen hinter erfolglosen Recherchen im Dunkeln bleiben.

    Verdeckte Aufnahmen betreffen auch Mitarbeiter

    Bei der Debatte über heimliche Stallaufnahmen wird häufig so gesprochen, als beträfe der Eingriff ausschließlich den Tierhalter oder das Unternehmen. Tatsächlich können verdeckt installierte Kameras aber auch Beschäftigte, Tierärzte, Fahrer, Dienstleister oder andere Personen erfassen, die mit einem möglichen Tierschutzverstoß überhaupt nichts zu tun haben. Diese Menschen wissen unter Umständen weder, dass sie gefilmt werden, noch wer die Aufnahmen später auswertet oder speichert.

    Damit geht es längst nicht nur um Tierschutz, sondern auch um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Umgang mit heimlich gewonnenem Bildmaterial. Besonders problematisch wird es dort, wo Aufnahmen über längere Zeiträume entstehen und zahlreiche Personen erfassen, ohne dass am Ende überhaupt ein relevanter Verstoß festgestellt wird. Dann stellt sich die Frage, warum diese Menschen überhaupt heimlich dokumentiert wurden und auf welcher Grundlage eine private Organisation über solches Material verfügt.

    Ebenso ungeklärt bleibt häufig, was mit den Aufnahmen geschieht, die für eine spätere Veröffentlichung nicht gebraucht werden. Werden sie unmittelbar gelöscht, dauerhaft gespeichert, intern archiviert, an Medien weitergegeben oder für spätere Kampagnen vorgehalten? Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar, weil sie von der verdeckten Aufnahme im Zweifel überhaupt nichts erfahren. Gerade deshalb reicht es nicht, lediglich auf einen später aufgedeckten Missstand zu verweisen.

    Organisationen, die von Tierhaltern und Unternehmen maximale Transparenz verlangen, müssen sich deshalb dieselben Fragen zu ihren eigenen Methoden gefallen lassen. Wer heimlich filmt, fremde Betriebe betritt und personenbezogenes Material sammelt, sollte offenlegen können, nach welchen Regeln solche Aufnahmen entstehen, verarbeitet und gelöscht werden. Andernfalls entsteht eine bemerkenswerte Schieflage: Von anderen wird vollständige Transparenz verlangt, während die eigenen verdeckten Methoden weitgehend im Dunkeln bleiben.

    Wer finanziert solche Aktionen?

    Professionell vorbereitete Aktionen wie die in Hamburg kosten Geld. Kletterausrüstung, Banner, Anreise, mögliche Übernachtungen, Arbeitszeit, Medienarbeit und die gesamte organisatorische Vorbereitung müssen bezahlt werden. Wenn Aktivisten im Namen beziehungsweise im direkten Umfeld einer großen Organisation wie Vier Pfoten auftreten und diese Organisation die Aktion anschließend öffentlich verteidigt, liegt deshalb die Vermutung nahe, dass dafür auch Mittel aus dem Organisationshaushalt eingesetzt wurden. Bei einer gemeinnützigen Organisation stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob Spendengelder oder steuerbegünstigte Mittel zumindest mittelbar in die Vorbereitung und Durchführung einer solchen Aktion geflossen sind.

    Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Sollte Vier Pfoten Personal, Material, Reisekosten oder Arbeitszeit für die Hamburger Aktion eingesetzt haben, dann wäre das keine rein private Aktion einzelner Aktivisten mehr, sondern ein organisatorisch finanzierter Vorgang. Wenn zugleich von Anfang an absehbar war, dass zur Umsetzung das fremde Betriebsgelände von Circus Krone betreten werden musste, würde sich die Frage stellen, ob Mittel einer gemeinnützigen Organisation für eine Aktion eingesetzt wurden, die bewusst mit einer strafrechtlich relevanten Grenzüberschreitung verbunden war.

    Vier Pfoten muss deshalb offenlegen, wer die Hamburger Aktion bezahlt hat und aus welchen Mitteln diese Kosten gedeckt wurden. Gerade bei einer steuerbegünstigten Organisation darf es keine Grauzone geben, wenn Personal, Ausrüstung und Kampagnenlogistik für Aktionen eingesetzt werden, bei denen das Hausrecht Dritter bewusst missachtet wird. Aus Sicht von GERATI wäre in einem solchen Fall zwingend zu prüfen, ob die steuerliche Gemeinnützigkeit noch gerechtfertigt ist oder ob staatliche Privilegien faktisch Aktionen mitfinanzieren, die sich außerhalb des rechtlich zulässigen Protestes bewegen.

    Gemeinnützigkeit darf kein Freibrief sein

    Tierschutz ist in Deutschland als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Daraus folgt aber nicht, dass jede Methode, die unter dem Etikett Tierschutz eingesetzt wird, ebenfalls schützenswert oder steuerlich privilegiert sein muss. Entscheidend ist nicht nur das Ziel einer Organisation, sondern auch die Art und Weise, wie dieses Ziel verfolgt wird. Wer bewusst Rechtsgrenzen überschreitet, kann sich nicht allein darauf berufen, im Namen einer guten Sache zu handeln.

    Für GERATI ist deshalb klar: Vorsätzlich geplante Straftaten und systematisch organisierte Rechtsverletzungen dürfen mit Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sein. Wenn Verantwortliche einer Organisation Aktionen planen, finanzieren oder durchführen, bei denen fremde Grundstücke betreten, Hausrechte missachtet oder andere strafrechtlich geschützte Grenzen überschritten werden, muss die steuerliche Privilegierung auf den Prüfstand. Gemeinnützigkeit darf nicht dazu führen, dass eine Organisation auf der einen Seite steuerliche Vorteile erhält und auf der anderen Seite genau diese Vorteile möglicherweise nutzt, um rechtswidrige Kampagnenmethoden zu finanzieren.

    Dabei geht es nicht darum, einer gesamten Organisation jede Verfehlung eines einzelnen Mitglieds zuzurechnen. Entscheidend ist die organisatorische Verantwortung. Wenn Rechtsverstöße von Funktionären, Mitarbeitern oder beauftragten Aktivisten bewusst vorbereitet, finanziert oder als festes Kampagneninstrument eingesetzt werden, ist die Grenze aus Sicht von GERATI überschritten. In solchen Fällen darf Gemeinnützigkeit kein Schutzschild sein, sondern muss überprüft und gegebenenfalls entzogen werden.

    Hamburg ist nur der aktuelle Anlass

    Der Vorfall bei Circus Krone ist kein isoliertes Ereignis, sondern fügt sich in eine Entwicklung ein, die im radikalen Tierrechtsaktivismus seit Jahren zu beobachten ist. Immer wieder geht es um das Betreten fremder Betriebsgelände, verdeckte Aufnahmen, heimlich installierte Kameras oder andere Methoden, bei denen bewusst rechtliche Grenzen überschritten werden. Häufig wird dies mit dem Argument gerechtfertigt, das eigene Ziel sei so wichtig, dass außergewöhnliche Mittel notwendig seien. Genau diese Logik ist gefährlich, weil sie das Recht nicht mehr als verbindlichen Rahmen versteht, sondern als Hindernis, das bei moralischer Überzeugung überwunden werden dürfe.

    Ein Rechtsstaat kann nach diesem Prinzip nicht funktionieren. Wer Missstände vermutet, kann Behörden einschalten, Strafanzeigen stellen, Beweise über legale Wege sichern, Medien informieren oder politische Veränderungen fordern. Private Tierrechtsorganisationen besitzen jedoch keine eigenen hoheitlichen Befugnisse und dürfen sich solche auch nicht selbst zuschreiben. Weder ein gemeinnütziger Zweck noch ein moralischer Anspruch verleiht das Recht, fremde Grundstücke zu betreten, technische Anlagen zu benutzen oder andere geschützte Rechte nach eigenem Ermessen außer Kraft zu setzen.

    Gerade deshalb geht es bei Hamburg um mehr als nur um drei Aktivisten auf einem Zirkuszelt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell aus politischem Protest eine Methode werden kann, bei der die eigene Überzeugung über die Rechte anderer gestellt wird. Wenn gemeinnützige Organisationen solche Formen des Aktivismus unterstützen, organisieren oder nachträglich als legitim verteidigen, muss nicht nur über den einzelnen Vorfall gesprochen werden, sondern über die grundsätzliche Frage, wo zivilgesellschaftliches Engagement endet und organisierter Rechtsbruch beginnt.

    GERATI wird die Bundestagsparteien um Stellungnahme bitten

    Der Hamburger Fall soll deshalb nicht mit diesem Artikel enden. GERATI wird die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit einem einheitlichen Fragenkatalog anschreiben und um eine klare Stellungnahme bitten. Dabei geht es nicht nur um Vier Pfoten, sondern um die grundsätzliche politische Frage, ob Organisationen weiterhin steuerlich privilegiert bleiben sollen, wenn Rechtsverstöße gezielt als Teil von Kampagnen eingesetzt oder organisatorisch mitgetragen werden. Gerade weil diese Debatte bereits 2018 im Bundestag geführt wurde, ist es aus Sicht von GERATI an der Zeit zu klären, wie die Parteien diese Frage heute bewerten.

    Im Mittelpunkt der Anfrage sollen unter anderem folgende Punkte stehen:

    • Soll eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile verlieren können, wenn Mitarbeiter, Funktionäre oder beauftragte Aktivisten im Rahmen geplanter Kampagnen vorsätzlich Straftaten begehen?
    • Soll bei entsprechenden rechtskräftigen Verurteilungen automatisch eine steuerrechtliche Überprüfung der Gemeinnützigkeit eingeleitet werden?
    • Macht es für die Bewertung einen Unterschied, ob einzelne Unterstützer eigenmächtig handeln oder ob eine Organisation Personal, Material, Arbeitszeit und Finanzierung bereitstellt?
    • Reichen die heutigen Regelungen der Abgabenordnung aus, um systematisch organisierte Rechtsverstöße durch gemeinnützige Organisationen zu erfassen?
    • Hält die jeweilige Partei den Grundsatz „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ heute für richtig, und wenn nicht, wo zieht sie selbst die Grenze?

    GERATI wird die Antworten der Parteien dokumentieren und in einer weiteren Veröffentlichung gegenüberstellen. Ebenso wird transparent gemacht, wenn eine Partei auf die Anfrage nicht reagiert oder eine klare Position vermeidet. Ziel ist es, die Debatte aus der moralischen Selbstdarstellung einzelner Organisationen herauszuholen und auf die politische Ebene zu bringen, auf der am Ende entschieden werden muss, welche Voraussetzungen für steuerliche Gemeinnützigkeit gelten sollen.

    Auch Vier Pfoten muss konkrete Fragen beantworten

    Neben der politischen Debatte braucht es eine direkte Antwort von Vier Pfoten selbst. Die Organisation hat die Hamburger Aktion öffentlich verteidigt, deshalb muss sie auch erklären, wie diese Aktion vorbereitet, finanziert und gegenüber den zuständigen Behörden behandelt wurde. Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation mit einer Aktion in Verbindung steht, bei der wegen Hausfriedensbruchs ermittelt wird, reichen allgemeine Hinweise auf einen angeblich „friedlichen und legitimen Protest“ nicht aus.

    GERATI wird Vier Pfoten deshalb unter anderem folgende Fragen stellen:

    • Wer hat die Hamburger Kletteraktion geplant und organisatorisch vorbereitet?
    • Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
    • Wer stellte das professionelle Kletterequipment zur Verfügung?
    • Wer finanzierte Banner, Anreise, Material, Arbeitszeit und mögliche weitere Kosten der Aktion?
    • Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
    • War den Verantwortlichen bereits vor Beginn bewusst, dass für das Anbringen des Banners das Betriebsgelände von Circus Krone ohne Zustimmung betreten werden musste?
    • Wurde die Kletteraktion beziehungsweise die damit verbundene Protestaktion bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß angezeigt oder angemeldet?
    • Falls ja: Welche Form der Versammlung oder Aktion wurde angezeigt, welcher konkrete Ort wurde angegeben und welche behördlichen Auflagen galten für die Durchführung?
    • War gegenüber den Behörden angegeben worden, dass Aktivisten das Betriebsgelände von Circus Krone betreten und auf die Zeltkonstruktion steigen würden?
    • Falls die Kletteraktion nicht Bestandteil einer angezeigten Versammlung war: Warum entschied sich Vier Pfoten für eine Aktion außerhalb der später angekündigten Demonstration vor dem Circus?
    • Hält Vier Pfoten Aktionen, bei denen fremdes Betriebsgelände bewusst betreten und das Hausrecht des Eigentümers missachtet wird, grundsätzlich für mit dem eigenen gemeinnützigen Auftrag vereinbar?
    • Nach Angaben von Circus Krone fand während des Hamburger Gastspiels eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt, die ohne Beanstandungen verlaufen sein soll. Wie bewertet Vier Pfoten dieses Kontrollergebnis?
    • Auf welche konkreten, dokumentierten Verstöße stützt Vier Pfoten seine Vorwürfe gegen die Tierhaltung von Circus Krone, wenn behördliche Kontrollen nach Angaben des Unternehmens regelmäßig keine entsprechenden Beanstandungen ergeben?
    • Wie erklärt Vier Pfoten den Widerspruch zwischen den eigenen öffentlichen Vorwürfen und Kontrollergebnissen zuständiger Veterinärbehörden, sofern diese keine Tierschutzverstöße feststellen?
    • Würde Vier Pfoten eine gemeinsame oder beobachtete Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt akzeptieren und das behördliche Ergebnis auch dann öffentlich anerkennen, wenn dabei keine Tierschutzverstöße festgestellt werden?
    • Falls Vier Pfoten bei einer solchen Kontrolle zu einer anderen Bewertung käme als das Veterinäramt: Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien würde die Organisation einen Tierschutzverstoß feststellen, den die zuständige Behörde nicht beanstandet?
    • Verfügt Vier Pfoten über konkrete Belege dafür, dass behördliche Kontrollen bei Circus Krone relevante Tierschutzverstöße übersehen oder falsch bewertet haben? Falls ja, welche?

    Diese Fragen betreffen nicht nur die unmittelbare Kletteraktion, sondern auch die Glaubwürdigkeit der dahinterstehenden Kampagne. Wenn Vier Pfoten einerseits schwere Vorwürfe gegen die Tierhaltung erhebt, andererseits zuständige Veterinärbehörden bei ihren Kontrollen keine entsprechenden Verstöße feststellen, muss die Organisation erklären können, worauf ihre abweichende Bewertung konkret beruht. Ebenso muss geklärt werden, ob die Hamburger Aktion gegenüber den Behörden überhaupt in der Form angezeigt war, in der sie später tatsächlich durchgeführt wurde, und ob das Betreten des Betriebsgeländes sowie das Besteigen der Zeltkonstruktion Bestandteil der angekündigten Protestform waren.

    GERATI wird die Antworten nicht nur zusammenfassen, sondern die entscheidenden Aussagen nachvollziehbar dokumentieren. Sollte Vier Pfoten einzelne Fragen nicht beantworten, wird auch das kenntlich gemacht. Gerade eine gemeinnützige Organisation, die von Unternehmen Transparenz und Rechenschaft verlangt, muss sich denselben Maßstäben stellen, wenn es um die Finanzierung, Planung und Rechtfertigung der eigenen Aktionen geht.

    Fazit: Tierschutz rechtfertigt nicht jede Methode

    Der Hamburger Vorfall begann nicht mit der körperlichen Auseinandersetzung auf der Zeltkonstruktion, sondern mit einer bewussten Entscheidung der Aktivisten. Sie betraten das Betriebsgelände von Circus Krone und stiegen auf eine technische Konstruktion, um dort ihre politische Botschaft zu platzieren. Erst dadurch entstand eine Situation, in der Mitarbeiter des Circus reagieren mussten und die schließlich Polizei und Rettungsdienst beschäftigte. Wer die Eskalation bewerten will, muss deshalb beim Ausgangspunkt beginnen und darf Ursache und Reaktion nicht miteinander verwechseln.

    Ob einzelne Circus-Mitarbeiter bei ihrem Eingreifen strafrechtliche Grenzen überschritten haben, müssen die Ermittlungsbehörden klären. Unabhängig davon bleibt die Verantwortung derjenigen bestehen, die diese gefährliche Lage überhaupt erst geschaffen haben. Vier Pfoten muss deshalb nicht nur zu den behaupteten Übergriffen Stellung nehmen, sondern erklären, wer die Aktion plante, wer sie finanzierte, welche Rolle die Organisation selbst spielte und ob bewusst in Kauf genommen wurde, dass für die Durchführung fremdes Betriebsgelände betreten werden musste.

    Für GERATI ist die grundsätzliche Grenze klar. Tierschutz ist ein legitimes und steuerlich anerkanntes gemeinnütziges Ziel, doch dieser Zweck kann nicht automatisch jede gewählte Methode rechtfertigen. Wenn Rechtsverletzungen nicht zufällig entstehen, sondern von Verantwortlichen geplant, finanziert oder als Kampagnenmittel eingesetzt werden, muss auch die Gemeinnützigkeit einer Organisation überprüft werden. Genau deshalb darf die politische Debatte nicht bei diesem einen Vorfall enden.

    Der Hamburger Fall ist ein Beispiel dafür, wie schnell aus Aktivismus eine bewusste Missachtung rechtlicher Grenzen werden kann. Eine gemeinnützige Organisation, die gesellschaftliches Vertrauen und steuerliche Vorteile beansprucht, muss sich an der Rechtsordnung messen lassen und darf sich nicht durch den Verweis auf ein vermeintlich höheres Ziel davon lösen. Tierschutz ist gemeinnützig. Organisierter Rechtsbruch darf es nicht sein.

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    Quellen

  • 8.500 Follower bei GERATI – Danke für eure Unterstützung

    8.500 Follower bei GERATI – Danke für eure Unterstützung

    GERATI hat auf Facebook die Marke von 8.500 Followern erreicht. Dafür möchte ich mich zunächst einmal bei allen bedanken, die die Seite verfolgen, Beiträge lesen, kommentieren, teilen oder auch kritisch begleiten.

    Zu Beginn dieses Jahres lag die Zahl noch bei ungefähr 8.350 Followern. Über einen langen Zeitraum hinweg hatte sich bei der Reichweite allerdings kaum etwas bewegt. Die Zahl stagnierte über Jahre weitgehend, ohne dass sich ein wirklicher Wachstumstrend erkennen ließ.

    Mehr Struktur und neue Arbeitsweisen

    Anfang des Sommers habe ich mich deshalb entschlossen, die Arbeit rund um GERATI stärker zu strukturieren und einige Abläufe grundlegend zu verändern. Dazu gehört inzwischen auch der verstärkte Einsatz von KI-Agenten, die mir bei verschiedenen Arbeitsschritten helfen und mittlerweile einen Teil der täglichen Arbeit übernehmen.

    Das bedeutet allerdings nicht, dass Inhalte automatisch und ungeprüft veröffentlicht werden. Jeder Beitrag wird von mir vor der Veröffentlichung kontrolliert und freigegeben. Die KI soll Arbeit abnehmen, Recherche und Abläufe effizienter machen – die Verantwortung für das, was auf GERATI erscheint, bleibt aber weiterhin bei mir.

    Seit dieser Umstellung ist auch bei der Entwicklung der Facebook-Seite wieder deutlich Bewegung zu erkennen. Der Anstieg begann im Sommer und setzt sich seitdem kontinuierlich fort. Die 8.500 Follower sind deshalb für mich nicht nur eine Zahl, sondern auch eine kleine Bestätigung dafür, dass der eingeschlagene Weg funktioniert.

    Danke für 8.500 Follower

    GERATI bleibt weiterhin ein unabhängiges Projekt, das sich kritisch mit Tierrecht, Tierschutz, Zoos, Zirkussen, NGOs und öffentlichen Kampagnen beschäftigt. Dabei wird es auch künftig Themen geben, bei denen nicht jeder meiner Einschätzung zustimmen wird – und das ist völlig in Ordnung.

    Danke an alle, die GERATI begleiten. 8.500 Follower sind erreicht – und jetzt geht es weiter.

  • FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    Auf FragDenStaat läuft derzeit eine auffällig spezifische Informationsanfrage an die Gemeinde Timmendorfer Strand. Antragstellerin Daniela Baier verlangt sämtliche E-Mail-Korrespondenzen aus dem Zeitraum vom 23. März bis einschließlich 30. April 2026, in denen entweder der Name „Kroiß“, die „stadt land Fluss GmbH“ vorkommen oder Absender der Domain @zoos.media auftauchen. Die Gemeinde hat die Anfrage bislang nicht beantwortet und beruft sich wegen Umfang, rechtlicher Prüfung und personeller Ressourcen auf eine Fristverlängerung. Damit steht bislang lediglich fest, wonach gesucht wird – nicht jedoch, welche Kommunikation tatsächlich stattgefunden hat.

    Die Anfrage fällt in die Zeit der öffentlichen Auseinandersetzung um den gestrandeten Buckelwal Timmy und die Rolle des bekannten Aktivisten Robert Marc Lehmann. Im weiteren Verlauf entwickelte sich daraus eine politische Affäre um E-Mails, in denen Lehmann massiv angegriffen worden sein soll, sowie um die Behauptung von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke, sein Account beziehungsweise sein Mobiltelefon seien gehackt worden. GERATI hat die Hintergründe der E-Mail-Affäre, des behaupteten Hackerangriffs und der strafrechtlichen Ermittlungen bereits ausführlich aufgearbeitet. Die jetzigen FragDenStaat-Anfragen könnten deshalb neue Informationen darüber liefern, welche Kommunikation im entscheidenden Zeitraum tatsächlich stattgefunden hat.

    Zoos Media wird gesondert herausgefiltert

    Bemerkenswert ist zunächst die Konstruktion der FragDenStaat-Anfrage. Gesucht wird nicht allgemein nach Medienkontakten der Gemeinde oder nach sämtlicher Kommunikation mit Journalisten während der Auseinandersetzung. Stattdessen werden mit Philipp J. Kroiß, der stadt land Fluss GmbH und Zoos Media konkrete Suchbegriffe beziehungsweise ein bestimmtes Medium vorgegeben. Rechtlich ist eine solche Eingrenzung grundsätzlich möglich. Ein Informationszugangsantrag muss nicht sämtliche möglichen Beteiligten gleichermaßen erfassen.

    Für die spätere Interpretation der Ergebnisse spielt diese Auswahl jedoch eine wesentliche Rolle. Werden ausschließlich bestimmte Akteure gesucht, können die gefundenen Dokumente zunächst nur belegen, welche Kommunikation mit genau diesen Akteuren stattgefunden hat. Sie können für sich genommen nicht beantworten, ob andere Medien, Journalisten oder Beteiligte ebenfalls Kontakt zur Gemeinde hatten oder vergleichbare beziehungsweise deutlich schärfere Aussagen des Bürgermeisters erhielten.

    Das ist gerade deshalb relevant, weil Kritik an Robert Marc Lehmann damals keineswegs nur bei Zoos Media erschien. NEWS5 veröffentlichte bereits am 8. April das Bürgermeister-Interview mit deutlichen Vorwürfen. T-online berichtete später über die eskalierende Auseinandersetzung und zitierte Partheil-Böhnke mit der Bezeichnung Lehmanns als „inkompetenten Influencer“.

    Gleichzeitig läuft eine zweite Anfrage zu Robert Marc Lehmann

    Die Zoos-Media-Anfrage steht allerdings nicht isoliert. Am selben 10. August – nur wenige Minuten zuvor – stellte Daniela Baier eine weitere Informationsanfrage. Darin verlangt sie sämtliche E-Mail-Korrespondenz von Sven Partheil-Böhnke, die im selben Zeitraum die Begriffe „Robert Marc Lehmann“ oder „Lehmann“ enthält. Auch diese Anfrage wartet derzeit auf eine Antwort der Gemeinde.

    Damit wird nicht ausschließlich nach Zoos Media gesucht. Die zweite Anfrage könnte vielmehr einen deutlich größeren Teil der internen und externen Kommunikation zum Konflikt erfassen. Dennoch bleibt eine Besonderheit bestehen: Zoos Media, Kroiß und die stadt land Fluss GmbH werden zusätzlich in einer eigenen Anfrage separat herausgestellt. Warum gerade diese Akteure gesondert untersucht werden, lässt sich aus den bislang öffentlich sichtbaren Unterlagen nicht sicher ableiten.

    Genau deshalb sollte man bei der Interpretation Vorsicht walten lassen. Aus der Existenz einer speziell auf Zoos Media zugeschnittenen Anfrage folgt weder, dass eine problematische Verbindung bestand, noch dass Zoos Media für die später entstandene öffentliche Kritik an Lehmann verantwortlich war.

    Bürgermeisterkritik war bereits öffentlich verfügbar

    Zoos Media veröffentlichte am 9. April einen Artikel zum Einsatz Lehmanns. Grundlage waren unter anderem Aussagen des Bürgermeisters und das bereits öffentlich vorliegende NEWS5-Interview. Der Artikel zitierte Partheil-Böhnkes Einschätzung, Lehmann habe sich nicht als der Experte erwiesen, den der Bürgermeister zunächst erwartet habe.

    Am selben Tag veröffentlichte Zoos Media zudem einen weiteren Beitrag zur Frage, ob Lehmann überhaupt ein belastbares Konzept zur Rettung des Wals vorgelegt hatte. Dabei bezog sich das Medium unter anderem auf Auskünfte des zuständigen Ministeriums.

    Diese zeitliche Abfolge ist für die Bewertung entscheidend. Eine spätere E-Mail zwischen Gemeinde und Zoos Media wäre nicht automatisch ein Beweis dafür, dass die öffentliche Kritik ihren Ursprung bei Zoos Media hatte. Man müsste jeweils prüfen, wann die betreffende Nachricht verschickt wurde, welchen Inhalt sie hatte und welche Informationen zu diesem Zeitpunkt bereits öffentlich verfügbar waren.

    Erst die Dokumente erlauben belastbare Schlussfolgerungen

    Derzeit existiert auf FragDenStaat noch kein Ergebnis der Anfrage. Die Gemeinde hat lediglich erklärt, dass die Prüfung mehr Zeit benötigt. Bis zur tatsächlichen Herausgabe der Unterlagen wäre jede Behauptung über Umfang, Inhalt oder Zweck möglicher Kontakte spekulativ.

    Sollten E-Mails veröffentlicht werden, wird deshalb nicht nur entscheidend sein, ob Kontakte existierten. Relevant wären vor allem Zeitpunkt, Inhalt und Kontext. Ebenso müsste geprüft werden, ob vergleichbare Kommunikation mit anderen Medien existierte. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Zoos Media lediglich öffentlich zugängliche Aussagen aufgegriffen hat, zusätzliche Informationen erhielt oder in anderer Weise in die Kommunikation eingebunden war.

    Die FragDenStaat-Anfrage kann also interessante Erkenntnisse liefern. Sie sollte aber nicht mit ihrem Ergebnis verwechselt werden. Eine gezielte Suche nach bestimmten Akteuren beantwortet zunächst nur die Frage, was sich über diese Akteure finden lässt – nicht automatisch, welche Rolle sie im gesamten Konflikt gespielt haben.

    Quellen

  • PETA-Aktivisten stürmen Modenschau – Modeboss bringt sie zum Schweigen

    PETA-Aktivisten stürmen Modenschau – Modeboss bringt sie zum Schweigen

    Es sollte eine Modenschau von COS bei der New York Fashion Week werden. Stattdessen verwandelten Aktivisten von PETA den Laufsteg zeitweise in ihre persönliche Protestbühne. Mehrere Störer hatten es offenbar in die Veranstaltung geschafft, tauchten zwischen den Gästen auf, betraten den Laufsteg und schrien Parolen gegen die Verwendung von Wolle. Doch diesmal verlief die übliche PETA-Inszenierung etwas anders als geplant: CFDA-Chef Steven Kolb griff selbst ein – und brachte zwei der Aktivisten zumindest vorübergehend ziemlich handfest zum Schweigen.

    PETA kapert die Modenschau für die eigene Kampagne

    Der Vorfall ereignete sich am 13. September bei der Präsentation der Frühjahrskollektion 2027 von COS, einer Marke der H&M Group. Nach Angaben verschiedener US-Medien waren insgesamt mehrere PETA-Aktivisten an der Aktion beteiligt. Sie hielten Schilder hoch und riefen unter anderem die Forderung, Wolle von den Laufstegen zu verbannen. Was PETA später als friedlichen Einsatz für Schafe präsentierte, war damit vor allem eines: eine gezielt geplante Störung einer fremden Veranstaltung.

    Besonders interessant ist dabei ein Detail aus dem Bericht von The Cut. Ein Redakteur will vor Beginn der Show Aktivisten gesehen haben, die sich als Gäste beziehungsweise als Mitarbeiter aus dem PR-Bereich ausgaben und nach freien Sitzplätzen suchten. Der beteiligte PETA-Kampagnenmanager Mason Melito wollte anschließend nicht erklären, wie die Gruppe überhaupt in die Veranstaltung gelangt war. Für eine Organisation, die ihre Aktionen später gern als spontanen moralischen Aufschrei präsentiert, wirkt das Ganze damit eher wie eine sorgfältig vorbereitete Medienaktion.

    @nytimes

    The head of the Council of Fashion Designers of America, Steve Kolb, was captured on video physically restraining PETA activists at the Cos runway presentation on Sunday during New York Fashion Week. Many in the business have witnessed show interruptions by activists, but few have seen a major industry figure physically intervene. #nyfw #fashionweek #cfda

    ♬ original sound – The New York Times – The New York Times

    Steven Kolb hatte offensichtlich genug

    Als eine Aktivistin in seiner Nähe aufstand, griff Steven Kolb ein. Videoaufnahmen zeigen, wie er ihr das Schild abnimmt, sie festhält und zeitweise seine Hand vor ihren Mund legt. Später geriet er auch mit PETA-Kampagnenmanager Mason Melito aneinander. Schließlich übernahm das Sicherheitspersonal und brachte die Aktivisten aus dem Veranstaltungsbereich. Die Modenschau selbst konnte fortgesetzt werden.

    Dass ein Verbandschef dabei selbst zum Sicherheitsdienst wird, gehört sicherlich nicht zum offiziellen Ablaufplan einer Fashion Week. Kolb räumte anschließend selbst ein, dass sein Eingreifen falsch gewesen sei und er die Situation den dafür zuständigen Sicherheitskräften hätte überlassen sollen. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Situation überhaupt erst entstand, weil PETA eine private Veranstaltung gezielt für die eigene Kampagne störte. Wer sich bewusst in Veranstaltungen einschleust, aufsteht, schreit und den Laufsteg besetzt, darf sich zumindest nicht darüber wundern, dass Veranstalter versuchen, die Störung zu beenden.

    @cbsnews

    A fashion executive was seen attempting to restrain PETA activists after they interrupted a New York Fashion Week show on Sunday. Steve Kolb, CEO of the Council of Fashion Designers of America, was captured on video attempting to restrain the protesters and putting his hand over their mouths. Kolb later acknowledged that he had “reacted inappropriately,” saying he should have let his security team handle the situation. #nyfw

    ♬ original sound – cbsnews

    Aus dem Störer wird bei PETA schnell das Opfer

    PETA brauchte erwartungsgemäß nicht lange, um die Rollen neu zu verteilen. In der eigenen Pressemitteilung wird Kolbs Verhalten ausführlich als Gewalt beschrieben. Gründerin Ingrid Newkirk verband den Vorfall sogar unmittelbar mit der Behandlung von Schafen in der Modeindustrie. Ausgerechnet diejenigen, die eine Veranstaltung gezielt kapern, präsentieren sich damit anschließend als Menschen, die lediglich daran gehindert worden seien, ihre Botschaft zu verbreiten.

    Das Muster ist bemerkenswert praktisch: Zuerst schafft man eine maximal konfrontative Situation, anschließend wird die Reaktion darauf zum nächsten Kampagnenthema. PETA kann dadurch gleich zweimal Bilder produzieren – zunächst vom Protest selbst und anschließend von der angeblichen Unterdrückung des Protests. Dass Kolbs Verhalten dadurch automatisch angemessen wird, folgt daraus keineswegs. Es zeigt aber, weshalb solche Aktionen für Organisationen wie PETA medial ausgesprochen attraktiv sind.

    Der eigentliche Streit dreht sich um Wolle bei H&M und COS

    Hinter der Aktion steht eine länger laufende PETA-Kampagne gegen die Verwendung von Wolle durch die H&M Group. PETA Asia veröffentlichte Aufnahmen aus einem südafrikanischen Betrieb und berichtet unter anderem von Schafen, die getreten oder geschlagen worden seien sowie Verletzungen während der Schur. Der betreffende Betrieb war laut PETA unter anderem nach NATIVA- beziehungsweise Responsible-Wool-Standards zertifiziert. PETA leitet daraus die Forderung ab, H&M und COS sollten Wolle grundsätzlich aus ihrem Sortiment verbannen.

    H&M verfolgt dagegen weiterhin den Ansatz zertifizierter Lieferketten. Der Konzern nennt unter anderem den Responsible Wool Standard als Maßstab für tierwohlbezogene Anforderungen. Auch COS verweist bei seiner RWS-Wolle auf Betriebe, die nach entsprechenden Vorgaben durch unabhängige Stellen zertifiziert werden. Zwischen der Kritik an konkreten Missständen und PETAs wesentlich weiter gehender Forderung nach einem vollständigen Wollverzicht besteht deshalb ein Unterschied, der in den spektakulären Protestbildern leicht untergeht.

    Der PR-Erfolg folgt auf dem Fuß

    Für Steven Kolb hatte der kurze Einsatz als unfreiwilliger Türsteher inzwischen Folgen. Er entschuldigte sich öffentlich, erklärte sein Verhalten für unangemessen und sagte, Sicherheitskräfte hätten eingreifen müssen. Der CFDA teilte anschließend mit, Kolb befinde sich während einer vollständigen Überprüfung des Vorfalls auf Leave. Kolb kündigte außerdem an, sich mit PETA zu treffen.

    Damit dürfte PETA am Ende genau das Material bekommen haben, das solche Aktionen attraktiv macht: virale Videos, internationale Berichterstattung und eine anschließende Debatte, die weit über die eigentliche Modenschau hinausgeht. Über die Methoden der Aktivisten wird dabei erstaunlich schnell hinweggegangen. Vielleicht wäre genau das die spannendere Diskussion: Wie weit darf eine Organisation gehen, um fremde Veranstaltungen zur eigenen Bühne zu machen – und warum wird eine gezielte Störaktion anschließend so selbstverständlich als normale Form des Protestes verkauft?

    Quellen

  • Robert Marc Lehmann gegen Zoos: Philipp J. Kroiß zerlegt die große Cancel-Erzählung

    Robert Marc Lehmann gegen Zoos: Philipp J. Kroiß zerlegt die große Cancel-Erzählung

    Robert Marc Lehmann spricht von Konsequenzen für die Zoowelt, von fehlender Gesprächsbereitschaft seiner Kritiker und vermittelt den Eindruck, gegen ihn werde mit fragwürdigen Methoden vorgegangen. Philipp J. Kroiß hat diese Darstellung für zoos.media ausführlich analysiert und kommt zu einem deutlich anderen Ergebnis. In seinem Beitrag „Robert Marc Lehmann: Wenn eine Anti-Zoo-Ansage zur Selbstoffenbarung wird“ zeichnet Kroiß das Bild eines Influencers, bei dem Anspruch und tatsächliches Verhalten zunehmend auseinanderfallen.

    Besonders interessant aus Sicht von GERATI: Kroiß greift dabei ausdrücklich eine Recherche von GERATI auf. Dabei ging es um zahlreiche Videos und Millionen Aufrufe, die vom YouTube-Kanal „Robert Marc Lehmann – Mission Erde“ verschwunden waren. Gerade dieser Punkt zeigt, warum es sich lohnt, die verschiedenen Vorgänge sauber voneinander zu trennen, statt sie zu einer großen Erzählung über angebliche Zensur oder Cancel-Versuche zusammenzufügen.

    Ein YouTube-Strike wird zur großen Erzählung

    Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war laut Kroiß ein Video von Robert Marc Lehmann, in dem Material von zoos.media verwendet wurde. zoos.media meldete die Verwendung bei YouTube. Die Plattform prüfte den Vorgang und entschied schließlich über die Entfernung des Videos beziehungsweise den entsprechenden Copyright-Vorgang. Entscheidend ist dabei ein Punkt, den Kroiß ausdrücklich hervorhebt: Über einen Strike entscheidet YouTube und nicht derjenige, der eine Urheberrechtsverletzung meldet.

    Das klingt zunächst banal, ist aber für die gesamte Erzählung entscheidend. Wer fremdes Material verwendet und daraufhin mit einer urheberrechtlichen Beschwerde konfrontiert wird, kann daraus nicht automatisch einen organisierten Versuch ableiten, einen kompletten Kanal zum Schweigen zu bringen. Genau an dieser Stelle sieht Kroiß einen grundlegenden Widerspruch zwischen dem tatsächlichen Vorgang und der späteren Darstellung gegenüber der eigenen Community.

    Ein einzelner Copyright-Strike bedeutet schließlich nicht automatisch die Löschung eines gesamten YouTube-Kanals. Gleichzeitig gehört es zum normalen Verfahren der Plattform, dass Rechteinhaber gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Nutzung ihres Materials vorgehen können. Aus einem solchen Standardmechanismus eine Art Angriff der Zoowelt auf Robert Marc Lehmann abzuleiten, benötigt deshalb wesentlich mehr Belege als lediglich die Existenz einer Beschwerde.

    GERATI fand die verschwundenen Videos

    An dieser Stelle kommt GERATI ins Spiel. Nach dem Vorgang mit zoos.media hatte ich mir den Kanal von Robert Marc Lehmann genauer angesehen und festgestellt, dass dort eine beträchtliche Zahl früherer Videos nicht mehr öffentlich vorhanden war. Mit diesen Videos verschwanden zugleich Millionen zuvor ausgewiesener Aufrufe aus der öffentlich sichtbaren Kanalstatistik beziehungsweise dem vorhandenen Videobestand.

    Kroiß verweist in seinem Artikel ausdrücklich auf diese GERATI-Recherche. Gleichzeitig hält er fest, dass die Gründe für das Verschwinden dieser Videos nicht bekannt sind. Genau diese Trennung ist wichtig. Die Beobachtung, dass Videos verschwunden sind, ist etwas anderes als die Behauptung, zu wissen, weshalb sie verschwunden sind.

    Gerade deshalb wäre es unseriös, sämtliche Veränderungen auf Lehmanns Kanal mit dem Copyright-Vorgang von zoos.media in Verbindung zu bringen. Dafür gibt es bislang keinen belastbaren Nachweis. Interessant bleibt die Entwicklung dennoch, weil sie zeitlich in eine Phase fällt, in der Robert Marc Lehmann selbst das Narrativ eines gegen ihn gerichteten Vorgehens öffentlich stark auflädt.

    Kroiß stellt Lehmanns Gesprächsbereitschaft infrage

    Noch deutlicher wird die Kritik von Philipp J. Kroiß bei einem weiteren Punkt. Robert Marc Lehmann erklärte nach Darstellung von zoos.media sinngemäß, er scheue keine Diskussion, treffe jeden und halte sich nicht zurück. Gleichzeitig beklagte er, andere wollten nicht mit ihm diskutieren.

    Kroiß hält diesem Bild mehrere konkrete Beispiele entgegen. So verweist er unter anderem auf ein öffentliches Dialogangebot aus Wuppertal vom Mai 2025. Außerdem nennt er Einladungen des Direktors des Alpenzoos Innsbruck, André Stadler, aus dem Juni und August 2026. Nach Darstellung von zoos.media blieb eine entsprechende öffentliche Reaktion beziehungsweise Annahme dieser Angebote aus.

    Genau hier liegt ein Punkt, der über persönliche Sympathien für Lehmann oder einzelne Zoos hinausgeht. Wer öffentlich den Eindruck vermittelt, die Gegenseite verweigere konsequent den Dialog, muss sich daran messen lassen, wie er selbst mit konkreten Gesprächsangeboten umgeht. Existieren solche Einladungen tatsächlich, kann man gleichzeitig schwer behaupten, niemand wolle mit einem reden.

    Kroiß führt darüber hinaus den Zoo Augsburg sowie ein Orca-Symposium als weitere Beispiele an. Auch hier lautet seine zentrale Kritik nicht, dass Lehmann jede Einladung zwingend annehmen müsse. Natürlich steht es jedem frei, ein Gespräch abzulehnen. Problematisch wird es erst dann, wenn auf der einen Seite Angebote ausgeschlagen oder nicht genutzt werden und auf der anderen Seite gegenüber dem eigenen Publikum der Eindruck einer grundsätzlich dialogunwilligen Zoowelt entsteht.

    Das Marcant-Format ändert das Problem nicht

    Lehmann verwies offenbar auch auf ein geplantes beziehungsweise produziertes Format von Marcant, für das Vertreter aus der Zoowelt angefragt wurden. Kroiß sieht darin keinen Beleg dafür, dass Zoos generell nicht diskutieren wollten. zoos.media selbst hatte nach eigenen Angaben ebenfalls eine Anfrage erhalten, wobei bereits die Adressierung Fragen aufwarf.

    Trotzdem bot zoos.media nach Darstellung von Kroiß Unterstützung für einen geplanten Faktencheck an. Eine weitere Reaktion sei darauf nicht erfolgt. Auch hier ergibt sich damit ein komplizierteres Bild als das einfache Narrativ „Lehmann möchte diskutieren, Zoos verweigern sich“.

    Hinzu kommt ein praktischer Aspekt, der häufig übersehen wird. Nicht jeder Zoo, Verband oder Fachmann muss bereit sein, auf eigene Kosten an einem kommerziell verwerteten YouTube-Format mitzuwirken. Eine Absage an ein bestimmtes Produktionsformat ist nicht automatisch eine Absage an jede inhaltliche Diskussion. Wer beides gleichsetzt, verkürzt die tatsächliche Situation erheblich.

    Wenn aus Kritik eine Verschwörungserzählung wird

    Kroiß wird in seinem Artikel besonders deutlich, wenn es um Reaktionen aus Teilen der Mission-Erde-Community geht. Seiner Einschätzung nach wird dort zunehmend eine Erzählung gepflegt, wonach unterschiedliche Akteure versuchten, Robert Marc Lehmann zum Schweigen zu bringen oder seine Arbeit zu behindern.

    Das Problem einer solchen Erzählung liegt in ihrer Konstruktion. Einzelne Ereignisse können schnell miteinander verbunden werden, obwohl ein tatsächlicher Zusammenhang gar nicht nachgewiesen ist. Ein Copyright-Strike, verschwundene Videos, kritische Artikel, Auseinandersetzungen mit Zoos und abgelehnte Gesprächsformate ergeben dann scheinbar ein großes Gesamtbild. Belegt wird dadurch jedoch noch kein koordiniertes Vorgehen.

    Gerade an diesem Punkt lohnt eine nüchterne Betrachtung. Kritik an einem reichweitenstarken Influencer ist keine Zensur. Eine Urheberrechtsbeschwerde ist nicht automatisch ein Cancel-Versuch. Eine Einladung, die nicht angenommen wird, ist kein Beleg dafür, dass niemand diskutieren möchte. Und mehrere kritische Stimmen bilden nicht automatisch ein Netzwerk, nur weil sie zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangen.

    Anti-Zoo-Kommunikation und das Geschäft mit der Empörung

    Kroiß geht noch einen Schritt weiter und verbindet Lehmanns Anti-Zoo-Kommunikation mit dessen Merchandising. Er verweist dabei insbesondere auf Produkte mit vulgärer Anti-Zoo-Botschaft. Daraus ergibt sich zumindest eine legitime Frage nach den wirtschaftlichen Anreizen einer möglichst scharf geführten Auseinandersetzung.

    Natürlich beweist der Verkauf entsprechender Produkte nicht, dass Kritik an Zoos ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Eine solche Behauptung wäre ebenfalls zu einfach. Allerdings lässt sich kaum bestreiten, dass emotionalisierte Konflikte Aufmerksamkeit erzeugen und Aufmerksamkeit im Influencer-Geschäft wirtschaftlich verwertbar ist.

    Wenn sich eine Marke gleichzeitig über klare Feindbilder definiert und passende Produkte verkauft, darf dieser Zusammenhang deshalb thematisiert werden. Genau das macht Kroiß. Er stellt die Frage, ob eine immer aggressivere Anti-Zoo-Rhetorik tatsächlich einer sachlichen Diskussion über Tierhaltung, Artenschutz und wissenschaftliche Arbeit dient oder zunehmend Teil einer erfolgreich vermarktbaren Identität geworden ist.

    Der eigentliche Streit sollte um Fakten gehen

    Besonders relevant ist deshalb ein weiterer Bestandteil des zoos.media-Artikels. Kroiß erinnert daran, dass Lehmann in der Vergangenheit die Bedeutung zoologischer Einrichtungen für verschiedene Arten infrage gestellt hatte. zoos.media beschäftigte sich daraufhin unter anderem mit Balistaren, Sumatra-Nashörnern und Galapagos-Riesenschildkröten und stellte den Anti-Zoo-Aussagen konkrete Informationen zum Artenschutz gegenüber.

    Genau dort sollte die eigentliche Diskussion stattfinden. Nicht bei der Frage, wer wen angeblich canceln möchte, sondern bei überprüfbaren Aussagen. Welche Rolle spielen Zoos bei Erhaltungszuchtprogrammen? Welche Populationen konnten mit Unterstützung zoologischer Einrichtungen erhalten werden? Welche Forschung findet dort statt? Welche Projekte werden finanziert? Und wo gibt es berechtigte Kritik an einzelnen Einrichtungen oder Haltungsformen?

    Wer Zoos grundsätzlich ablehnt, darf diese Fragen selbstverständlich kritisch beantworten. Er muss sich dann allerdings auch mit Fakten auseinandersetzen, die nicht in die eigene Argumentation passen. Dasselbe gilt selbstverständlich für Zoo-Befürworter. Artenschutz wird nicht dadurch besser verstanden, dass beide Seiten immer größere Feindbilder produzieren.

    Philipp J. Kroiß trifft einen entscheidenden Punkt

    Der Artikel von Philipp J. Kroiß ist klar positioniert und an einigen Stellen bewusst scharf formuliert. Das macht er auch nicht zum Geheimnis. Seine entscheidende Stärke liegt jedoch darin, dass er zahlreiche konkrete Vorgänge nebeneinanderstellt und damit eine Frage aufwirft, die Robert Marc Lehmann und seine Community selbst beantworten müssen: Passt die öffentlich erzählte Geschichte tatsächlich zu den dokumentierten Ereignissen?

    Gerade die Behauptung mangelnder Dialogbereitschaft wirkt problematisch, wenn gleichzeitig konkrete Einladungen existieren. Ebenso lässt sich aus einer Copyright-Meldung nicht ohne Weiteres der Versuch konstruieren, einen gesamten YouTube-Kanal aus dem Netz zu drängen. Dass darüber hinaus zahlreiche Videos verschwunden sind, bleibt interessant – über die Ursache sagt diese Beobachtung allein jedoch nichts aus.

    Für GERATI ist noch etwas anderes bemerkenswert. Unsere Recherche zu den verschwundenen Videos wurde von zoos.media nicht einfach benutzt, um eine Ursache zu behaupten, die niemand belegen kann. Kroiß nennt die Recherche und trennt sie ausdrücklich von der offenen Frage nach dem Grund für die Löschungen. Genau so sollte eine sachliche Auseinandersetzung funktionieren.

    Robert Marc Lehmann kann Zoos kritisieren. Zoos können Robert Marc Lehmann kritisieren. zoos.media kann seine Aussagen überprüfen, und GERATI kann wiederum beide Seiten beobachten und einordnen. Das ist keine Zensur, sondern öffentliche Debatte. Entscheidend ist am Ende nicht, wer die größte Community mobilisieren kann, sondern wessen Behauptungen einer Überprüfung standhalten.

    Quellen

  • Bürgermeister Timmendorfer Strand: Ermittlungen wegen E-Mails und angeblichem Hackerangriff

    Bürgermeister Timmendorfer Strand: Ermittlungen wegen E-Mails und angeblichem Hackerangriff

    Was im März 2026 mit einem gestrandeten Buckelwal vor Timmendorfer Strand begann, hat sich innerhalb weniger Monate zu einem politischen und strafrechtlichen Vorgang entwickelt. Gegen Sven Partheil-Böhnke, Bürgermeister von Timmendorfer Strand, ermitteln Staatsanwaltschaft, Polizei und Staatsschutz. Im Mittelpunkt stehen E-Mails, in denen der YouTuber Robert Marc Lehmann massiv angegriffen worden sein soll, sowie die Erklärung des Bürgermeisters, diese Nachrichten nicht selbst verfasst zu haben. Partheil-Böhnke behauptet, sein E-Mail-Account beziehungsweise sein Mobiltelefon seien gehackt worden – und genau diese Darstellung ist mittlerweile selbst Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen.

    Besonders brisant ist, dass die Gemeinde den behaupteten Hackerangriff bereits forensisch untersuchen ließ. Das Ergebnis lag nach Medienberichten Anfang Juni vor und wurde im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses behandelt, der Öffentlichkeit jedoch bislang nicht mitgeteilt. Gleichzeitig ist der Bürgermeister inzwischen „bis auf Weiteres“ krankgemeldet, während zentrale Fragen zur Herkunft der E-Mails und zum angeblichen Fremdzugriff offenbleiben. Aus einer ungewöhnlichen Walrettung ist damit eine politische Affäre geworden, bei der am Ende möglicherweise weniger die Ereignisse am Strand als digitale Spuren und technische Gutachten entscheidend sein werden.

    Wie alles mit dem Buckelwal „Timmy“ begann

    Am 23. März 2026 wurde vor Niendorf beziehungsweise Timmendorfer Strand ein Buckelwal auf einer Sandbank entdeckt. Feuerwehr, Polizei, Gemeinde und verschiedene Fachleute versuchten, das Tier wieder in tieferes Wasser zu bekommen, wobei unter anderem schwere Baumaschinen eingesetzt wurden und eine Rinne ausgehoben wurde. Schließlich gelang es dem Wal, sich von der Sandbank zu lösen, was zunächst als Erfolg der Rettungsaktion gewertet wurde. Die gesamte Aktion erregte bundesweit Aufmerksamkeit und wurde von zahlreichen Medien sowie über soziale Netzwerke verfolgt.

    Einer der sichtbarsten Beteiligten war Robert Marc Lehmann, der als Walexperte, Kameramann und reichweitenstarker Influencer nach Timmendorfer Strand reiste und sich in die Diskussion über das weitere Vorgehen einbrachte. Lehmann wollte erst dann von einer erfolgreichen Rettung sprechen, wenn der Wal tatsächlich gesund in den Atlantik zurückgekehrt sei, während Bürgermeister Partheil-Böhnke das Freikommen des Tieres deutlich positiver bewertete. Später wurde bekannt, dass die Aktion rund 40.000 Euro gekostet haben soll und das Land Schleswig-Holstein Unterstützung bei der Finanzierung zugesagt hatte. Allein aus dieser Summe lässt sich allerdings kein strafrechtlicher Vorwurf ableiten, denn ein außergewöhnlicher Einsatz mit Personal, Behörden und schwerem Gerät kann zwangsläufig erhebliche Kosten verursachen.

    Der Streit zwischen Lehmann und dem Bürgermeister

    Nach der Rettungsaktion verschärfte sich der Konflikt zwischen Sven Partheil-Böhnke und Robert Marc Lehmann deutlich. Der Bürgermeister stellte Lehmanns fachliche Einschätzungen öffentlich infrage und erklärte sinngemäß, dieser habe sich nicht als der erhoffte Experte erwiesen und sich während der Aktion stark auf seine mediale Darstellung konzentriert. Damit ging es zunehmend nicht mehr nur darum, welche Rettungsstrategie für den Wal richtig gewesen wäre, sondern auch um die Person Lehmann selbst. Aus einer fachlichen Auseinandersetzung entwickelte sich innerhalb kurzer Zeit ein persönlicher Streit, der über soziale Netzwerke und Medien immer weiter eskalierte.

    Dabei darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, sämtliche Kritik an Lehmann sei ausschließlich vom Bürgermeister ausgegangen. Auch Stephanie Groß vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung geriet während des Einsatzes mit Lehmann beziehungsweise dessen Team aneinander, unter anderem wegen des Einsatzes einer Drohne in der Nähe des geschwächten Tieres. In später veröffentlichtem Material wurde deutlich, dass sogar ein möglicher Ausschluss Lehmanns aus dem beteiligten Verband thematisiert wurde. Diese Vorgeschichte ist für die Bewertung wichtig, weil sie zeigt, dass Lehmann während der Rettungsaktion selbst keineswegs unumstritten war und es bereits unabhängig vom Bürgermeister fachliche und organisatorische Kritik an seinem Auftreten gab.

    Dann tauchen die brisanten E-Mails auf

    Im April bekam der Konflikt eine völlig neue Qualität, als E-Mails bekannt wurden, die unter dem Namen beziehungsweise über Kommunikationsmittel des Bürgermeisters verschickt worden sein sollen. Darin wurde Robert Marc Lehmann nicht mehr lediglich fachlich kritisiert, sondern massiv persönlich angegriffen. Die Lübecker Nachrichten berichteten zunächst über eine Nachricht, in der Lehmann unter anderem Hochstapelei vorgeworfen und seine fachliche Kompetenz infrage gestellt wurde, später meldeten sich weitere Bürger mit zusätzlichen E-Mails. Damit stand plötzlich nicht mehr nur eine einzelne möglicherweise missverständliche Nachricht im Raum, sondern eine größere Zahl von Schreiben.

    Partheil-Böhnke bestritt, diese Nachrichten verfasst zu haben, und erklärte, rund 30 E-Mails seien ohne sein Zutun unter seinem Namen verschickt worden. Nach seiner Darstellung waren sowohl ein Account als auch sein Mobiltelefon betroffen, sodass er von einem Hackerangriff ausging. Gerade diese Erklärung veränderte die Dimension des Falls erheblich, denn ein tatsächlicher Fremdzugriff auf Kommunikationsmittel eines Bürgermeisters beziehungsweise einer kommunalen Verwaltung wäre selbst ein ernst zu nehmender Sicherheitsvorfall. Sollte dagegen niemand unbefugt Zugriff auf diese Systeme gehabt haben, stellt sich zwangsläufig die Frage, woher die Nachrichten tatsächlich kamen und warum öffentlich ein Hackerangriff als Erklärung genannt wurde.

    Staatsanwaltschaft prüft den behaupteten Hackerangriff

    Am 24. Juli 2026 bestätigte die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Anfangsverdacht gegen Sven Partheil-Böhnke wegen des Vortäuschens einer Straftat. Die Ermittler untersuchen damit ausdrücklich nicht nur, wer die beleidigenden E-Mails geschrieben hat, sondern auch, ob der behauptete Hackerangriff überhaupt stattgefunden hat. Sollte tatsächlich ein Dritter unbefugt auf das Telefon oder einen E-Mail-Account des Bürgermeisters zugegriffen haben, wäre Partheil-Böhnke in diesem Punkt selbst Opfer einer Straftat. Sollte sich dagegen ergeben, dass es einen solchen Angriff nicht gab und dennoch bewusst der Eindruck eines Fremdzugriffs erweckt wurde, könnte daraus wiederum eine eigene strafrechtliche Relevanz entstehen.

    Nach Medienberichten erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Peterlein, der Verdacht beruhe unter anderem auf der Möglichkeit, dass Partheil-Böhnke wahrheitswidrig angegeben habe, fremde Personen hätten Zugriff auf sein E-Mail-Konto erhalten. Parallel dazu läuft ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, bei dem geklärt werden muss, wem die betreffenden Nachrichten tatsächlich zugerechnet werden können. Das Verfahren entstand damit nicht allein deshalb, weil Robert Marc Lehmann öffentlich Vorwürfe erhoben hat, sondern weil die Ermittlungsbehörden offenbar selbst genügend tatsächliche Anhaltspunkte für eine Prüfung sahen. Für Partheil-Böhnke gilt selbstverständlich weiterhin die Unschuldsvermutung.

    Warum auch der Staatsschutz beteiligt ist

    Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte die Beteiligung des Staatsschutzes, die auf den ersten Blick besonders spektakulär wirkt. Im Zusammenhang mit dem behaupteten Hackerangriff auf Kommunikationsmittel eines Bürgermeisters beziehungsweise einer kommunalen Verwaltung ist sie jedoch nachvollziehbar. Sollte tatsächlich jemand Zugang zu dienstlichen Accounts oder Geräten erhalten und anschließend im Namen des Bürgermeisters Nachrichten verschickt haben, müsste geklärt werden, wie dieser Zugriff erfolgte, wer dahintersteckt und ob möglicherweise weitere Daten oder Systeme betroffen waren. Ein solcher Vorgang unterscheidet sich deutlich vom gehackten privaten Social-Media-Konto eines normalen Bürgers.

    Die Beteiligung des Staatsschutzes ist deshalb weder ein Beweis gegen Partheil-Böhnke noch automatisch ein Hinweis auf ein besonders schweres politisches Delikt. Sie zeigt allerdings, welche Tragweite seine eigene Darstellung besitzt. Wer erklärt, dienstliche Kommunikation oder das Mobiltelefon eines Bürgermeisters seien kompromittiert worden, beschreibt damit einen ernst zu nehmenden Sicherheitsvorfall, der sich zumindest teilweise technisch überprüfen lässt. Und genau diese technische Überprüfung hat die Gemeinde offenbar bereits veranlasst.

    Forensische Untersuchung abgeschlossen – Ergebnis bleibt unter Verschluss

    Besonders bemerkenswert ist, dass die Gemeinde Timmendorfer Strand das Smartphone beziehungsweise den behaupteten Hackerangriff forensisch untersuchen ließ. Nach Informationen der Lübecker Nachrichten lag das Ergebnis bereits Anfang Juni vor und wurde am 2. Juni im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses behandelt. Öffentlich mitgeteilt wurde bislang jedoch nicht, ob die Untersuchung tatsächlich Hinweise auf einen Fremdzugriff ergeben hat. Auch Partheil-Böhnke äußerte sich nach Medienberichten nicht dazu, ob bei der technischen Analyse entsprechende Spuren gefunden wurden.

    Natürlich bedeutet ein fehlender technischer Nachweis nicht automatisch, dass kein Angriff stattgefunden haben kann, denn nicht jeder Fremdzugriff lässt sich nachträglich zweifelsfrei rekonstruieren. Ebenso wäre ein einzelner gefundener technischer Hinweis noch kein abschließender Beweis dafür, wer die E-Mails tatsächlich verfasst oder verschickt hat. Politisch bleibt dennoch bemerkenswert, dass ein Gutachten existiert, dessen Ergebnis offenbar politischen Entscheidungsträgern seit Wochen bekannt ist, während die Öffentlichkeit weiter über die Existenz des Hackerangriffs diskutiert. Gerade weil dieser Punkt inzwischen Teil eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist, dürfte das bislang nicht veröffentlichte Untersuchungsergebnis eine zentrale Rolle spielen.

    Bürgermeister „bis auf Weiteres“ krankgemeldet

    In diese ohnehin angespannte Situation fällt die Nachricht, dass Sven Partheil-Böhnke inzwischen „bis auf Weiteres“ krankgemeldet ist. Wann er seine Amtsgeschäfte wieder vollständig übernehmen wird, ist öffentlich nicht bekannt. Umgangssprachlich könnte man angesichts der Vorgeschichte schnell formulieren, der Bürgermeister sei „untergetaucht“, doch als Tatsachenbehauptung wäre das nicht haltbar. Belegt ist eine Krankmeldung, nicht ein bewusstes Verstecken vor Medien, Öffentlichkeit oder Ermittlungsbehörden.

    Der Zeitpunkt ist politisch dennoch ausgesprochen ungünstig. Gegen den Bürgermeister laufen Ermittlungen, die Herkunft der E-Mails ist ungeklärt, seine Hacker-Erklärung wird strafrechtlich überprüft und das Ergebnis einer forensischen Untersuchung ist bislang nicht veröffentlicht worden. Eine Krankmeldung kann selbstverständlich völlig legitime gesundheitliche Gründe haben und darf nicht als Schuldeingeständnis interpretiert werden, dennoch verändert sie die öffentliche Wahrnehmung des Falls. Verwaltungsrechtlich bleibt die Gemeinde handlungsfähig, weil für Verhinderungsfälle Stellvertreter vorgesehen sind, politisch konzentriert sich die Affäre jedoch weiterhin stark auf die Person Partheil-Böhnkes.

    Robert Marc Lehmann legt seine Version vor

    Robert Marc Lehmann hat die Auseinandersetzung inzwischen selbst ausführlich öffentlich aufgearbeitet. In seinem rund eine Stunde und 40 Minuten langen YouTube-Video mit dem Titel „Bürgermeister wollte meine Karriere zerstören, um seine zu retten“ verbindet er die Geschehnisse während der Walrettung, die öffentliche Kritik des Bürgermeisters und die später bekannt gewordenen E-Mails zu seiner eigenen Interpretation des Konflikts. Lehmann vertritt dabei die These, Partheil-Böhnke habe versucht, seinen Ruf und seine berufliche Glaubwürdigkeit gezielt zu beschädigen. Dass inzwischen tatsächlich strafrechtliche Ermittlungen laufen, verleiht Teilen seiner Kritik zweifellos zusätzliches Gewicht.

    Trotzdem sollte zwischen belegbaren Tatsachen und Lehmanns eigener Interpretation unterschieden werden. Ein YouTube-Video ist kein Ermittlungsbericht, und wenn Lehmann bestimmten Beteiligten Motive zuschreibt oder davon spricht, der Bürgermeister habe seine Karriere zerstören wollen, handelt es sich zunächst um seine Bewertung der Ereignisse. Gerade bei einem Influencer mit Millionenreichweite ist diese Unterscheidung wichtig, weil seine Veröffentlichungen innerhalb kürzester Zeit erheblichen öffentlichen Druck erzeugen können. Die enorme Reichweite macht seine Aussagen nicht automatisch falsch, erhöht aber die Verantwortung, journalistisch sauber zwischen Fakten, Schlussfolgerungen und dramaturgischer Zuspitzung zu unterscheiden.

    Lehmann war selbst keineswegs unumstritten

    Die spätere E-Mail-Affäre darf nicht dazu führen, die Vorgeschichte nachträglich umzuschreiben. Bereits während der Walrettung gab es dokumentierte Kritik an Lehmann, und diese kam nicht ausschließlich von Sven Partheil-Böhnke. Die Auseinandersetzung mit Stephanie Groß und die Kritik am Einsatz einer Drohne zeigen, dass Lehmanns Auftreten auch von anderer fachlicher Seite kritisch bewertet wurde. Es wäre daher zu einfach, die gesamte Geschichte auf die Erzählung zu reduzieren, ein Bürgermeister habe einen vollkommen unbeteiligten Experten grundlos angegriffen.

    Umgekehrt rechtfertigt Kritik an Lehmann selbstverständlich keine möglichen Beleidigungen oder Diffamierungen. Jemand kann sich während eines Rettungseinsatzes falsch verhalten, fachliche Fehleinschätzungen treffen oder sich zu stark medial inszenieren und trotzdem später Opfer strafrechtlich relevanter Angriffe werden. Genau diese Ebenen müssen voneinander getrennt werden. Die jetzigen Ermittlungen drehen sich nicht darum, ob Robert Marc Lehmann bei der Rettung des Wals immer richtig lag, sondern darum, wer bestimmte Nachrichten verschickt hat und ob anschließend möglicherweise eine Straftat vorgetäuscht wurde.

    Millionenreichweite trifft auf Kommunalpolitik

    Der Konflikt besitzt zusätzlich eine mediale Schieflage, die nicht ignoriert werden sollte. Auf der einen Seite steht ein Bürgermeister einer Ostseegemeinde, auf der anderen Seite ein reichweitenstarker YouTuber, dessen Videos Hunderttausende oder Millionen Menschen erreichen können. Kommunale Pressemitteilungen, Sitzungsprotokolle oder regionale Interviews haben gegen eine solche Reichweite kaum eine Chance, weshalb Lehmann die öffentliche Wahrnehmung des Konflikts erheblich stärker beeinflussen kann. Das bedeutet nicht, dass seine Vorwürfe falsch sind, macht aber eine unabhängige Prüfung seiner Aussagen umso wichtiger.

    Ebenso wäre es falsch, die Ermittlungen gegen Partheil-Böhnke allein deshalb kleinzureden, weil Lehmann selbst ein streitbarer Akteur ist. Der frühere Konflikt während der Walrettung und die spätere strafrechtliche Auseinandersetzung sind zwei unterschiedliche Ebenen, die sich zwar gegenseitig beeinflussen, aber nicht miteinander verrechnet werden können. Journalistisch entscheidend ist nicht, wer sympathischer wirkt oder über die größere Reichweite verfügt, sondern welche Aussagen sich tatsächlich belegen lassen. Genau deshalb sollte weder Lehmanns Darstellung ungeprüft übernommen noch die Verantwortung des Bürgermeisters vorschnell relativiert werden.

    Was ist mit möglichen finanziellen Vorwürfen?

    In einzelnen Berichten taucht zusätzlich der Begriff Untreue beziehungsweise ein möglicher finanzieller Komplex auf. Hier ist jedoch Zurückhaltung geboten, denn von der Staatsanwaltschaft ausdrücklich bestätigt sind vor allem der Anfangsverdacht wegen des Vortäuschens einer Straftat sowie das separate Verfahren wegen des Verdachts der Beleidigung. Die rund 40.000 Euro Kosten der Walrettung reichen für sich genommen selbstverständlich nicht aus, um daraus einen strafrechtlichen Untreueverdacht abzuleiten. Eine solche Straftat würde eine konkrete Verletzung von Vermögenspflichten und einen daraus entstandenen Schaden voraussetzen.

    Sollte sich bestätigen, dass tatsächlich noch ein zusätzlicher finanzieller Vorgang untersucht wird, müsste zunächst geklärt werden, welche Zahlung, Vergabe oder sonstige Entscheidung betroffen ist. Solange dazu keine belastbaren Informationen vorliegen, sollte dieser Bereich nicht mit den gesicherten Ermittlungen vermischt werden. Der öffentlich bekannte Kern der Affäre bleibt weiterhin die Herkunft der beleidigenden Nachrichten und die Frage, ob der behauptete Hackerangriff tatsächlich stattgefunden hat. Genau dort liegen derzeit die entscheidenden offenen Punkte.

    Der Hackerangriff ist zum Schlüssel des Falls geworden

    Damit hat sich der Schwerpunkt der gesamten Affäre endgültig vom gestrandeten Wal zur digitalen Forensik verschoben. Sollte sich nachweisen lassen, dass tatsächlich Unbekannte Zugriff auf Accounts oder das Mobiltelefon Partheil-Böhnkes hatten, würde dies seine Darstellung in einem entscheidenden Punkt stützen. Dann müsste geklärt werden, wer hinter dem Angriff steckt, wie der Zugriff erfolgte und warum ausgerechnet Nachrichten gegen Robert Marc Lehmann unter dem Namen des Bürgermeisters verschickt wurden. In diesem Szenario wäre Partheil-Böhnke selbst Opfer eines erheblichen Sicherheitsvorfalls.

    Sollte die technische Untersuchung dagegen keinen entsprechenden Fremdzugriff stützen und sollten weitere Indizien auf eine andere Urheberschaft hinweisen, bekäme der Fall eine völlig andere Dimension. Gerade deshalb ist das bisher nicht veröffentlichte Ergebnis der forensischen Untersuchung so bedeutsam. Dass dieses Ergebnis offenbar bereits seit Anfang Juni politischen Entscheidungsträgern bekannt ist, während öffentlich weiter über die Hacker-Version gestritten wird, dürfte die Diskussion eher verschärfen als beruhigen. Transparenz wäre politisch wünschenswert, soweit laufende Ermittlungen und rechtliche Vorgaben eine Veröffentlichung überhaupt zulassen.

    Fazit: Aus der Walrettung wurde eine politische Affäre

    Der Fall „Timmy“ zeigt, wie schnell sich ein außergewöhnlicher Tierrettungseinsatz in einen persönlichen und politischen Konflikt verwandeln kann. Am Anfang stand ein gestrandeter Buckelwal, danach folgten Streit über die Rettungsstrategie, öffentliche Angriffe und schließlich E-Mails, in denen Robert Marc Lehmann massiv herabgesetzt worden sein soll. Der Bürgermeister bestreitet, diese Nachrichten verfasst zu haben, und beruft sich auf einen Hackerangriff. Nun untersuchen Staatsanwaltschaft, Polizei und Staatsschutz nicht nur die E-Mails selbst, sondern auch, ob dieser angebliche Angriff überhaupt stattgefunden hat.

    Hinzu kommt eine forensische Untersuchung, deren Ergebnis bislang nicht öffentlich bekannt ist, obwohl es offenbar bereits seit Anfang Juni vorliegt. Gleichzeitig ist Sven Partheil-Böhnke „bis auf Weiteres“ krankgemeldet, wodurch ausgerechnet in einer entscheidenden Phase eine zentrale Person des Konflikts aus der unmittelbaren öffentlichen Wahrnehmung verschwunden ist. Keiner dieser Punkte beweist eine Straftat, und für den Bürgermeister gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Politische und journalistische Fragen sind dennoch berechtigt, gerade weil zahlreiche Informationen weiterhin fehlen.

    Auch Robert Marc Lehmann sollte in dieser Geschichte weder zum unfehlbaren Helden noch zum Schuldigen an der gesamten Eskalation erklärt werden. Die Kritik an seinem Verhalten während der Walrettung ist dokumentiert und kam nicht nur vom Bürgermeister, gleichzeitig sind die Ermittlungen gegen Partheil-Böhnke real und können nicht als bloße Erfindung eines Influencers abgetan werden. Entscheidend werden am Ende technische Daten, E-Mail-Header, Geräteforensik, Zeugenaussagen und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft sein. Die wichtigste Frage bleibt deshalb unverändert: Wer hat die Nachrichten tatsächlich geschrieben – und gab es den behaupteten Hackerangriff wirklich?

    Quellen