EU-Einwand gegen Tierhaltungskennzeichnung: Deutscher Tierschutzbund fordert Neustart

Die EU-Kommission hat Einwände gegen den Entwurf des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erhoben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte den angepassten Entwurf im März 2023 zur erneuten Notifizierung bei der Kommission eingereicht. Nach der vom Deutschen Tierschutzbund wiedergegebenen Stellungnahme geht es um mögliche Nachteile für ausländische Marktteilnehmer und eine mögliche unverhältnismäßige Einschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, wertet die Einwände als Bestätigung der verbandseigenen Kritik und fordert einen Neustart.

Streit um Inhalt und Ausgestaltung des Kennzeichens

Schröder bezeichnet die Regierungspläne als „mehr oder weniger gescheitert“. Der Verband kritisiert, dass das geplante Kennzeichen in seiner bisherigen Form vor allem bestehende Haltungsformen abbildet. Verbraucher könnten dadurch erkennen, unter welchen Bedingungen ein Schwein gehalten wurde; nach Auffassung des Tierschutzbundes folgt daraus jedoch noch keine Verbesserung der Lebensbedingungen. Das Zeichen soll deshalb nach den Vorstellungen des Verbands mit verbindlichen Anreizen für Betriebe verbunden werden, die ihre Haltung tatsächlich verändern.

Besonders umstritten sind die Kategorien „Stall“ und „Stall plus Platz“. Der Tierschutzbund hält diese Systeme für nicht ausreichend tiergerecht und warnt davor, sie durch ein staatliches Siegel langfristig aufzuwerten. Bei der Entwurfsanpassung im März 2023 kritisierte der Verband außerdem, dass der zusätzliche Platz in der Stufe „Stall plus Platz“ von ursprünglich 20 auf 12,5 Prozent reduziert werden sollte. Nach seiner Forderung müssen neben der Mast auch Aufzucht, Transport und Schlachtung sowie weitere Tierarten berücksichtigt werden.

Was der EU-Einwand für das Verfahren bedeutet

Der EU-Einwand betrifft damit zunächst die binnenmarktrechtliche Ausgestaltung des deutschen Modells, nicht die Frage, ob die Kennzeichnung aus Sicht des Tierschutzbundes zu besseren Haltungsbedingungen führt. Die erneute Notifizierung war erforderlich, nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf angepasst hatte. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch nicht, dass die Kommission das Vorhaben endgültig beendet hätte. Ebenso ist daraus keine bereits beschlossene umfassende Überarbeitung des Gesetzes abzuleiten.

Für die Bundesregierung bedeutet der Einwand daher vor allem, dass der Entwurf im weiteren Verfahren mit den Binnenmarktregeln vereinbar sein muss. Änderungen oder eine Verzögerung sind möglich, der konkrete weitere Verlauf ist in den vorliegenden Angaben nicht festgelegt. Für Schweinehalter könnten neue oder geänderte Vorgaben zusätzliche Anforderungen an Haltung und Nachweise bringen. Für den Handel wäre entscheidend, ob Kennzeichnungspflichten auch Waren aus anderen EU-Staaten erfassen und wie eine Benachteiligung ausländischer Anbieter vermieden wird; für Verbraucher hängt die Aussagekraft des Labels von den tatsächlich festgelegten Kriterien und ihrer Kontrolle ab.

Verband verlangt umfassendere Reform

Der Tierschutzbund hatte bereits 2023 eine Neuverhandlung des Gesetzes gefordert und vor einer langfristigen Festschreibung problematischer Haltungsbedingungen gewarnt. In seiner späteren Verbandsmeldung bekräftigte er, dass eine Kennzeichnung ohne grundlegende Reform und langfristige Strategie für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wirkungslos bleibe. Diese Forderung steht neben dem EU-Einwand: Während die Kommission die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt in den Mittelpunkt stellt, verlangt der Verband vor allem verbindliche Verbesserungen für die Tiere.

Schröders „echtes Tierschutzkennzeichen“ soll deshalb über die Information zu bestehenden Haltungsformen hinausgehen. Nach den Vorstellungen des Verbands müsste es höhere, überprüfbare Anforderungen schaffen und die gesamte Kette von der Aufzucht über den Transport bis zur Schlachtung einbeziehen. Der Streit dreht sich somit um zwei unterschiedliche Ebenen: Die EU-Kommission beanstandet mögliche binnenmarktbezogene Auswirkungen des Entwurfs, der Tierschutzbund dessen aus seiner Sicht unzureichende Wirkung auf die Haltung. Offen bleibt, ob das weitere Gesetzgebungsverfahren den Entwurf nur rechtlich anpasst oder die von Schröder geforderte grundlegende Neuausrichtung aufgreift.

Quellen

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