Die EU-Kommission hat Einwände gegen den Entwurf des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erhoben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte den angepassten Entwurf im März 2023 erneut bei der Kommission notifiziert. Nach der vom Deutschen Tierschutzbund wiedergegebenen Stellungnahme geht es insbesondere um mögliche Nachteile für ausländische Marktteilnehmer und eine mögliche unverhältnismäßige Einschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, greift diese Einwände nun auf und verbindet sie mit der Forderung nach einem grundsätzlichen Neustart der deutschen Tierhaltungskennzeichnung.
EU-Kritik und Tierschutzbund-Forderungen sind zwei verschiedene Fragen
Schröder bezeichnet die bisherigen Regierungspläne als „mehr oder weniger gescheitert“. Der Verband kritisiert schon seit längerem, dass das geplante staatliche Kennzeichen in erster Linie bestehende Haltungsformen sichtbar macht. Verbraucher könnten damit erkennen, unter welchen Bedingungen ein Schwein gehalten wurde; nach Auffassung des Tierschutzbundes folgt daraus jedoch noch keine tatsächliche Verbesserung der Tierhaltung. Der Verband fordert deshalb, die Kennzeichnung mit verbindlichen Vorgaben und Anreizen für Betriebe zu verbinden, die ihre Haltung verändern.
Dabei muss allerdings zwischen dem aktuellen EU-Einwand und dieser grundsätzlichen Kritik des Verbandes unterschieden werden. Die Europäische Kommission beanstandet nach den vorliegenden Angaben nicht, dass die vorgesehenen Haltungsformen aus Tierschutzsicht unzureichend seien. Im Mittelpunkt stehen vielmehr mögliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt und die Frage, ob ausländische Anbieter gegenüber deutschen Marktteilnehmern benachteiligt werden könnten. Schröder nutzt den daraus entstandenen politischen Druck, um gleichzeitig die deutlich weitergehenden Forderungen seines Verbandes erneut in die Debatte einzubringen.
Streit um „Stall“ und „Stall plus Platz“
Besonders kritisch sieht der Deutsche Tierschutzbund die Kategorien „Stall“ und „Stall plus Platz“. Nach Auffassung des Verbandes entsprechen diese Systeme nicht den eigenen Vorstellungen einer ausreichend tiergerechten Haltung. Der Tierschutzbund warnt deshalb davor, solche Haltungsformen durch ein staatliches Kennzeichen langfristig aufzuwerten oder ihnen gegenüber Verbrauchern einen besonderen Qualitätscharakter zu verleihen.
Bereits bei der Entwurfsanpassung im März 2023 hatte der Verband kritisiert, dass der zusätzliche Platz in der Kategorie „Stall plus Platz“ von ursprünglich 20 auf 12,5 Prozent reduziert werden sollte. Gleichzeitig fordert der Tierschutzbund, dass eine staatliche Kennzeichnung nicht nur die Mast berücksichtigt. Nach seinen Vorstellungen müssten auch Aufzucht, Transport und Schlachtung einbezogen sowie weitere Tierarten in das System aufgenommen werden.
Damit geht die Forderung des Verbandes deutlich über die Frage hinaus, die derzeit offenbar Gegenstand der EU-Einwände ist. Während die Kommission prüfen muss, ob nationale Kennzeichnungsvorgaben mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes vereinbar sind, verlangt der Tierschutzbund eine umfassendere politische Neuausrichtung der Nutztierhaltung.
Was der EU-Einwand für das Verfahren bedeutet
Der Einwand der EU-Kommission bedeutet nach den bislang vorliegenden Angaben nicht, dass das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz endgültig gescheitert ist. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, dass die Kommission eine grundlegende Reform der Tierhaltung oder die vom Deutschen Tierschutzbund geforderten strengeren Standards verlangt. Zunächst geht es darum, die geplante nationale Regelung so auszugestalten, dass sie mit den Vorschriften des EU-Binnenmarktes vereinbar ist.
Für die Bundesregierung können daraus Änderungen am Entwurf oder weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren entstehen. Entscheidend dürfte insbesondere sein, wie Kennzeichnungspflichten für Produkte aus anderen EU-Mitgliedstaaten geregelt werden und ob ausländische Marktteilnehmer gegenüber deutschen Betrieben benachteiligt würden. Welche konkreten Anpassungen daraus folgen, lässt sich auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen noch nicht bestimmen.
Für Schweinehalter können neue oder veränderte Vorgaben zusätzliche Anforderungen an Haltung, Dokumentation und Nachweise bedeuten. Je nachdem, wie die Bundesregierung das Gesetz weiterentwickelt, könnten damit auch zusätzliche Investitionen und Kosten verbunden sein. Für den Handel bleibt entscheidend, welche Produkte unter die Kennzeichnungspflicht fallen und wie importierte Waren behandelt werden. Für Verbraucher wiederum hängt die Aussagekraft des staatlichen Labels letztlich davon ab, welche Kriterien tatsächlich gelten und wie deren Einhaltung kontrolliert wird.
Tierschutzbund nutzt EU-Einwand für weitergehende Forderungen
Der Tierschutzbund hatte bereits 2023 eine Neuverhandlung des Gesetzes verlangt und davor gewarnt, aus seiner Sicht problematische Haltungsbedingungen langfristig festzuschreiben. Auch später bekräftigte der Verband seine Position, dass eine reine Kennzeichnung ohne grundlegende Reform und langfristige Strategie für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wirkungslos bleibe.
Der jetzige EU-Einwand verschafft dieser Forderung neue Aufmerksamkeit, bestätigt sie inhaltlich jedoch nicht automatisch. Die Kommission beschäftigt sich nach den vorliegenden Angaben mit möglichen Behinderungen des freien Warenverkehrs und Wettbewerbsnachteilen innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Der Deutsche Tierschutzbund verbindet diese rechtliche Auseinandersetzung dagegen mit seiner schon länger erhobenen Forderung nach strengeren Vorgaben für die Tierhaltung.
Schröders Vorstellung eines „echten Tierschutzkennzeichens“ geht deshalb weit über eine reine Verbraucherinformation über bestehende Haltungsformen hinaus. Nach den Vorstellungen des Verbandes soll ein solches System höhere und überprüfbare Anforderungen festlegen und die gesamte Produktionskette von der Aufzucht über Transport und Mast bis zur Schlachtung berücksichtigen.
Damit verlaufen in der aktuellen Diskussion zwei Debatten parallel. Die EU-Kommission befasst sich mit der Frage, ob das deutsche Modell mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar ist. Der Tierschutzbund nutzt den entstandenen Reformdruck, um eine grundsätzlich andere Ausgestaltung der Tierhaltungskennzeichnung und weitergehende Veränderungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu fordern. Ob die Bundesregierung lediglich die europarechtlich beanstandeten Punkte korrigiert oder darüber hinaus Teile dieser Forderungen aufgreift, bleibt offen.
Quellen
- tierschutzbund.de – Beschluss zum Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetz im Bundestag – https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/beschluss-zum-tierhaltungskennzeichnungs-gesetz-im-bundestag
- tierschutzbund.de – Deutscher Tierschutzbund: „Es braucht einen Neustart!“ – https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/deutscher-tierschutzbund-es-braucht-einen-neustart
- tierschutzbund.de – Entwurf Tierhaltungskennzeichen: Änderungen bringen Rückschritte – https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/entwurf-tierhaltungskennzeichen-aenderungen-bringen-rueckschritte
- tierschutzbund.de – Deutscher Tierschutzbund zur Tierhaltungskennzeichnung: „Ohne grundlegende Reform und Gesamtstrategie bleibt die Kennzeichnung wirkungslos“ – https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/deutscher-tierschutzbund-zur-tierhaltungskennzeichnung-ohne-grundlegende-reform-und-gesamtstrategie-bleibt-die-kennzeichnung-wirkungslos

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