Niederösterreich plant neue Biber-Regeln – WWF warnt vor Eingriffen

Bis zu 600 geschützte Biber könnten in Niederösterreich künftig jährlich getötet werden. Diese Zahl wurde in Berichten über den Entwurf für eine verschärfte Biber-Verordnung genannt. Der WWF protestierte kurz vor Ende der Begutachtungsfrist und warnt vor Folgen für den Artenschutz. Parallel fordert SPÖ-Landesparteichef Sven Hergovich nach Missständen in einem Mastbetrieb im Bezirk Amstetten deutlich mehr Kontrollen in der Nutztierhaltung.

Neue Regeln sollen Eingriffe erleichtern

Nach dem Entwurf soll das Land schneller auf Biber reagieren können, wenn deren Aktivitäten eine konkrete Gefahr für verbaute Gebiete oder öffentliche Infrastruktur darstellen. Bislang muss vor einem solchen Eingriff ein Sachverständiger des Landes hinzugezogen werden. Künftig könnten Betroffene bei „Gefahr im Verzug“ zunächst selbst Maßnahmen gegen Biberbauten und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen die Tiere veranlassen. Die Regelung betrifft damit vor allem Gemeinden, Grundeigentümer und Betreiber gefährdeter Anlagen, die in akuten Situationen rasch handeln müssten.

Voraussetzung wäre, dass eine konkrete Gefahr für verbautes Gebiet oder öffentliche Infrastruktur besteht. Welche Maßnahmen gegen Biberbauten oder die Tiere im Einzelfall zulässig sind, soll der Verordnungsentwurf bestimmen. Anders als bisher wäre eine vorherige Prüfung durch einen Sachverständigen des Landes nicht zwingend erforderlich; die behördliche Kontrolle würde nach dem Eingriff erfolgen. Betroffene müssten daher die Situation und ihr Vorgehen nachvollziehbar dokumentieren und blieben dem Risiko ausgesetzt, dass die Behörde die Maßnahme nachträglich als nicht rechtmäßig beurteilt.

Die geplante Obergrenze von bis zu 600 getöteten Bibern pro Jahr läge nach den veröffentlichten Angaben rund 50 Prozent über der bestehenden Regelung. Im Land wird zugleich von etwa 9.000 Bibern ausgegangen. Für Grundeigentümer und Gemeinden geht es damit um einen erleichterten Umgang mit Schäden und Sicherheitsrisiken. Für den Artenschutz stellt sich die Frage, wie eng solche Eingriffe kontrolliert werden.

Der WWF lehnt den Entwurf ab. Artenschutzexpertin Sarah Stöger warnt, dass die nachträgliche Kontrolle einen zu weiten Handlungsspielraum eröffnen könnte. Der Verband fordert, Prävention, fachkundige Beratung und naturverträgliche Lösungen müssten vor Eingriffen in den Bestand stehen. Umstritten ist damit nicht nur die mögliche Zahl der Tötungen, sondern auch die Verlagerung der Entscheidung in akute Situationen vor Ort.

Rosenkranz verteidigt den Entwurf

Naturschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz weist die Kritik zurück und betont, der Schutzstatus des Bibers bleibe bestehen. Eine Tötung solle lediglich als letztes Mittel eingesetzt werden. Gleichzeitig brauche es bei unmittelbaren Gefahren schnelle Lösungen, statt Betroffene auf langwierige Verfahren zu verweisen.

Damit steht Rosenkranz zwischen unterschiedlichen politischen Forderungen. Der WWF sieht im Entwurf eine Gefahr für den Schutz der Tierart. Vertreter der ÖVP-Bauernschaft hatten dagegen zuvor einen größeren Handlungsspielraum gegen Biberschäden verlangt. Die Begutachtungsfrist lief am 24. August aus; zu diesem Zeitpunkt lag noch keine endgültig geltende Neuregelung vor.

Biber verändern mit ihren Dämmen Gewässer und Landschaften. Diese Fähigkeit kann Wasser in der Landschaft halten, zugleich aber Konflikte mit Straßen, Siedlungen, Landwirtschaft und Anlagen auslösen. Für Betroffene ist deshalb entscheidend, ob die neue Regelung klare Voraussetzungen, fachliche Prüfung und nachvollziehbare Dokumentation sicherstellt. Genau an diesem Punkt prallen der Ruf nach raschem Handeln und die Warnung vor zu weitreichenden Eingriffen aufeinander.

SPÖ verlangt doppelt so viele Kontrollen in Betrieben

Unabhängig vom Biber-Streit richtet Sven Hergovich den Blick auf die Nutztierhaltung. Anlass sind Berichte über den Tod von Hunderten Schweinen in einem Mastbetrieb im Bezirk Amstetten; aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, wie dieser Tod festgestellt wurde oder wie der Ermittlungsstand dazu ist. Außerdem verweist Hergovich auf einen weiteren Fall, den er als Tierquälerei bewertet. Er kritisiert, dass bekannte Missstände nicht zu weiteren Hofbesuchen geführt hätten, und fordert eine Tierschutzoffensive.

Nach den veröffentlichten Zahlen stehen etwa 6.000 Kontrollen pro Jahr rund 36.000 landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber. Hergovich will die Zahl der Überprüfungen verdoppeln und beziffert die zusätzlichen Kosten mit 1,2 Millionen Euro. Aus seiner Sicht wäre dies eine Investition in Tierwohl und Lebensmittelsicherheit. Rosenkranz weist die Kritik an den Tierschutzkontrollen zurück; eine direkte Erwiderung auf den konkreten Kontrollvorschlag ist damit nicht belegt.

Die politische Auseinandersetzung über die Kontrolldichte betrifft die Frage, ob mehr Überprüfungen bekannte Risiken früher sichtbar machen könnten. Bei der Biber-Verordnung geht es dagegen darum, ob schnellere Eingriffe ausreichend begrenzt werden. Für Gemeinden und Grundeigentümer ist vor allem relevant, wann sie bei akuter Gefahr selbst handeln dürfen und welche Nachweise danach verlangt werden. Für Behörden und Tierhalter stehen damit unterschiedliche Entscheidungen an: eine klare, kontrollierbare Biber-Regelung und die politische Frage, ob die Zahl der Tierschutzkontrollen erhöht wird.

Quellen

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