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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

PETA, Parteien & Populismus

Kategorie: PETA, Parteien & Populismus

  • „Wedel läuft“: Spendenlauf des Wedeler TSV geht in die zweite Runde

    „Wedel läuft“: Spendenlauf des Wedeler TSV geht in die zweite Runde

    Am Sonntag, 27. September 2026, wird der Klövensteen erneut zur Laufstrecke für den Tierschutz. Der Wedeler TSV veranstaltet die zweite Auflage seines Spendenlaufs „Wedel läuft“ und leitet den gesamten Erlös an den Deutschen Tierschutzbund weiter. Start und Ziel liegen an der Kreuzung von Egenbüttelweg und Gutenbergstraße. Angeboten werden drei Distanzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

    Drei Strecken durch den Klövensteen

    Der Kinderlauf über zwei Kilometer beginnt mit dem Startnummerncheck um 9.40 Uhr; der Start ist für 10 Uhr vorgesehen. Dafür wird eine Startgebühr von zehn Euro erhoben. Für Jugendliche und Erwachsene stehen zusätzlich Läufe über 14 und sieben Kilometer auf dem Programm. Die längere Distanz startet um 11 Uhr, die Ausgabe der Startnummern beginnt um 10.30 Uhr. Für beide Läufe beträgt die Startgebühr 15 Euro.

    Die Strecken führen vom Bereich am Egenbüttelweg durch den Wald rund um den Klövensteen. Damit richtet sich die Veranstaltung nicht nur an ambitionierte Läufer, sondern auch an Familien und Menschen, die den Lauf als sportlichen Einstieg nutzen möchten. Teilnehmer unterschiedlicher Alters- und Leistungsgruppen sind willkommen. Die drei Distanzen bieten dabei unterschiedliche sportliche Anforderungen.

    Die Anmeldung ist über das Buchungsportal des Wedeler TSV möglich. Die Online-Anmeldung bleibt bis zum 20. September geöffnet. Wer teilnehmen möchte, sollte deshalb neben der passenden Strecke auch die jeweiligen Startzeiten und die Startgebühr berücksichtigen.

    Sportlicher Vormittag mit Spendenzweck

    Der praktische Kern der Veranstaltung liegt in der Verbindung von Sport und Unterstützung für die Tierschutzarbeit. Die Einnahmen aus dem Lauf sollen vollständig dem Deutschen Tierschutzbund zugutekommen. Der Verband arbeitet als Dachorganisation mit örtlichen Tierschutzvereinen und Tierheimen zusammen und engagiert sich außerdem in der Aufklärungs- und politischen Arbeit zum Tierschutz.

    Der Lauf bietet eine Spendenmöglichkeit. Die Veranstaltung macht eine Spende auch für Menschen möglich, die nicht einfach Geld überweisen möchten, sondern sich über eine sportliche Herausforderung beteiligen wollen. Zugleich bleibt die Aktion lokal verankert: Die Teilnehmer laufen im Klövensteen, während der Spendenzweck über die Region hinaus der Tierschutzarbeit des Verbands zugutekommt.

    Auch Zuschauer sind ausdrücklich eingeladen. Eine Cafeteria des Wedeler TSV bietet Getränke, Kuchen und weitere Speisen an. Familien und Freunde können den Lauf dadurch begleiten, ohne selbst an den Start zu gehen, und die Teilnehmer entlang der Strecke unterstützen.

    Zweite Auflage nach der Premiere

    Mit „Wedel läuft“ wird eine im vergangenen Jahr gestartete Veranstaltung fortgesetzt. Die zweite Auflage soll erneut verschiedene Altersgruppen zusammenbringen und zugleich Einnahmen für den ausgewählten Spendenzweck sammeln. Sportliche Teilnahme und Unterstützung des Tierschutzes werden dabei miteinander verbunden.

    Jede Anmeldung trägt über die Startgebühr zum Erlös bei; Zuschauer können die Veranstaltung zusätzlich durch ihren Besuch unterstützen. Am 27. September wird sich damit zeigen, wie viele Läufer den Weg an den Start im Klövensteen finden und welchen Beitrag der Wedeler TSV mit seiner zweiten Ausgabe für den Deutschen Tierschutzbund leisten kann.

  • Berlin: Vier Taubenküken nach Vergrämung von Dachboden gerettet – PETA erstattet Anzeige

    Berlin: Vier Taubenküken nach Vergrämung von Dachboden gerettet – PETA erstattet Anzeige

    Auf einem Berliner Dachboden sind Anfang August Taubenküken und Eier zurückgeblieben, nachdem erwachsene Tauben im Zuge einer geplanten Reinigung ausgesperrt worden sein sollen. Nach Angaben von PETA waren die Jungtiere noch auf die Versorgung durch ihre Eltern angewiesen und hatten weder Zugang zu Wasser noch zu Nahrung. Insgesamt vier Küken konnten später mit Unterstützung von Feuerwehr und Polizei geborgen und in ehrenamtliche Pflegestellen gebracht werden.

    Strafanzeige gegen beauftragtes Unternehmen

    PETA kündigte an, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige gegen das mit der Vergrämung beauftragte Unternehmen zu erstatten. Die Organisation sieht den Verdacht, dass den Tieren ohne ausreichenden Grund erhebliche Leiden zugefügt worden sein könnten. Eine strafrechtliche Bewertung oder eine behördliche Feststellung liegt damit noch nicht vor; über das weitere Vorgehen entscheiden die zuständigen Ermittlungsstellen. Der konkrete Vorwurf bezieht sich damit auf den Umgang mit den zurückgelassenen Jungtieren und Eiern.

    Auslöser war laut PETA eine Whistleblower-Meldung. Ehrenamtliche Helfer konnten zunächst zwei Küken sichern. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich auf höher gelegenen oder schwer zugänglichen Bereichen weitere Jungtiere oder Eier befanden, wurde außerdem das Veterinäramt informiert. Die Helfer forderten, weitere Arbeiten bis zur Kontrolle des Dachbodens zu stoppen und das Vorgehen des Dienstleisters zu prüfen.

    In den folgenden Tagen wurden zwei weitere Küken gefunden. Nachdem die erwachsenen Tauben den Dachboden verlassen hatten, wurde der Bereich vollständig verschlossen. Für die geretteten Jungtiere bedeutete das die Chance auf Versorgung in menschlicher Obhut – für zurückgelassene Eier blieb dagegen nach den Angaben zur Situation vor Ort keine elterliche Betreuung mehr möglich.

    PETA fordert betreute Taubenschläge und Eiertausch

    PETA-Fachreferentin Monic Moll kritisierte das Vorgehen als rücksichtslos und forderte Konsequenzen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Zugleich verlangt die Organisation ein stadtweites Taubenmanagement, bei dem Städte mit Taubenvereinen und ehrenamtlichen Hilfen zusammenarbeiten. Zum Konzept gehört insbesondere der tierschutzgerechte Austausch von Eiern gegen Attrappen in betreuten Taubenschlägen. Die Forderung knüpft damit an PETAs Kritik am Vorgehen auf dem Berliner Dachboden an.

    Der praktische Unterschied zu einer bloßen Vergrämung liegt darin, dass die Tiere zunächst kontrolliert angesiedelt und versorgt werden. Die Zahl der nachfolgenden Gelege lässt sich dort durch den Eiertausch beeinflussen; zugleich können Kot und Futter stärker auf den betreuten Standort konzentriert werden. Eine Vergrämung ohne vorherige Kontrolle von Nestern und Brutplätzen kann dagegen dazu führen, dass Elterntiere und Jungtiere getrennt werden.

    Berliner Fall reiht sich in bekannte Kritik an Netzen und Abwehrmaßnahmen ein

    PETA hat auch in anderen Städten Strafanzeigen nach Vorfällen mit Tauben in Vergrämungsanlagen angekündigt oder erstattet. Für Saarbrücken berichtete die Organisation 2023 von Tauben, die sich in Netzen eines Parkhauses verfangen haben sollen, und forderte ebenfalls betreute Taubenschläge. Diese Fälle sind nicht mit dem Berliner Dachboden identisch, zeigen aber, warum die Auswahl und Kontrolle von Abwehrmaßnahmen für den Tierschutz entscheidend ist. Auch im Berliner Fall stehen die Folgen einer Vergrämungsmaßnahme im Mittelpunkt der Kritik.

    Stadttauben stammen von domestizierten Haus- und Brieftauben ab und nutzen Gebäude, Dachböden und Parkhäuser als künstliche Felsstrukturen. Gerade deshalb reicht es nicht, erwachsene Tiere lediglich aus einem Brutbereich auszusperren. Vor einer Verschließung müssen Nester, Eier und nicht selbstständig lebensfähige Jungtiere gefunden und versorgt werden. Das gilt insbesondere, wenn die Jungtiere noch von ihren Eltern abhängig sind.

    Für Eigentümer und beauftragte Firmen liegt die zentrale Konsequenz damit vor allem in der Vorbereitung: Dachbereiche sollten vor Reinigungs- oder Abdichtungsarbeiten kontrolliert und bei Bedarf mit Veterinäramt oder Taubenhilfen abgestimmt werden. Im Berliner Fall wird nun zu klären sein, wer die Maßnahme plante, welche Kontrollen stattfanden und ob daraus ein strafrechtlich relevanter Verstoß folgt. Die Rettung von vier Küken beendet den konkreten Vorfall, ersetzt aber nicht die Prüfung, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Die abschließende Bewertung steht damit weiterhin aus.

    Quellen

  • Social Media und Wildtierhandel: Fördern virale Videos die Nachfrage nach Exoten?

    Social Media und Wildtierhandel: Fördern virale Videos die Nachfrage nach Exoten?

    Videos mit Giftschlangen, Löwenbabys oder exotischen Reptilien erzielen auf TikTok, Instagram und YouTube Millionenreichweiten. Was online niedlich oder spektakulär wirkt, kann nach Einschätzung des IFAW die Nachfrage nach Wildtieren als Haustiere verstärken. Die Organisation warnt deshalb vor einer digitalen Vermarktung, bei der die aufwendige Haltung und mögliche Probleme bei Herkunft, Transport und Unterbringung der Tiere häufig unsichtbar bleiben.

    Zwischen Niedlichkeitsfaktor und realer Haltung

    Andreas Dinkelmeyer, Kampagnenleiter des IFAW in Deutschland, beobachtet einen Trend zu Aufnahmen mit Servalen, gefährlichen Schlangen oder anderen Wildtieren. Solche Beiträge könnten den Eindruck vermitteln, die private Haltung sei unkompliziert und gesellschaftlich akzeptiert. Tatsächlich benötigen viele Arten besondere Klima-, Platz- und Ernährungsbedingungen, die in Privathaushalten nur mit erheblichem Aufwand dauerhaft erfüllt werden können. Hinzu kommt, dass manche Reptilien mehrere Jahrzehnte leben und Halter damit eine langfristige Verantwortung übernehmen.

    Die Kritik richtet sich dabei nicht gegen jedes einzelne Tierfoto, sondern gegen die mögliche Wirkung einer massenhaften Inszenierung exotischer Tiere. Nach Darstellung des IFAW nutzen auch kriminelle Händler die Reichweite sozialer Netzwerke, um Interesse an seltenen Arten zu erzeugen. Die Kampagne „Liked to death“ soll darauf aufmerksam machen, dass Likes, Kommentare und geteilte Beiträge die Sichtbarkeit solcher Inhalte zusätzlich erhöhen können. Wer entsprechende Inhalte nicht weiterverbreitet, trägt zumindest nicht zusätzlich zu ihrer Reichweite bei.

    Auch der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht vom Hamburger Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels ordnet den Wildtierhandel als globales Milliardengeschäft ein. Millionen Tiere würden jährlich für den Handel gefangen oder in Gefangenschaft gezüchtet. Nach Angaben des IFAW überlebten viele Tiere Fang oder Transport nicht, während andere dauerhaft unter ungeeigneten Bedingungen gehalten würden. Besonders bei Wildfängen können sich die Folgen nicht nur auf einzelne Tiere, sondern auch auf Populationen und Ökosysteme auswirken.

    Ein direkter Nachweis, dass virale Videos automatisch zu mehr illegalem Wildtierhandel führen, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Die vom IFAW beschriebene Entwicklung legt vielmehr einen möglichen Zusammenhang zwischen digitaler Aufmerksamkeit, wachsendem Interesse an exotischen Arten und einer entsprechenden Nachfrage nahe. Wie stark dieser Effekt tatsächlich ist, dürfte von Plattform, Tierart, Zielgruppe und konkreter Vermarktung abhängen.

    Deutschland als Umschlagplatz – Beschlagnahmungen steigen

    Deutschland spielt im europäischen Wildtierhandel eine wichtige Rolle. Als zentrale Verkehrsknotenpunkte nennt der Bericht den Flughafen Frankfurt und den Hamburger Hafen. Besonders häufig geht es demnach um Reptilien, darunter Schildkröten, Geckos und Schlangen. Bei geschützten Arten gelten zusätzlich internationale Artenschutzregeln, deren Einhaltung der Zoll bei Ein- und Ausfuhren kontrolliert.

    Die vom Zoll gemeldeten Zahlen verdeutlichen die Dimension der Kontrollen: Im vergangenen Jahr wurden mehr als 56.600 artengeschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren beschlagnahmt. Dem standen rund 30.200 beschlagnahmte Exemplare und Produkte im Jahr zuvor gegenüber. Die Zahlen zeigen zunächst vor allem mehr Aufgriffe; sie erlauben für sich genommen jedoch keinen direkten Rückschluss darauf, wie stark der tatsächliche illegale Handel insgesamt gewachsen ist. Für Reisende und Käufer bleibt deshalb entscheidend, Herkunfts- und Einfuhrnachweise vor dem Erwerb zu prüfen.

    Die Auswirkungen des Handels können für einzelne Arten erheblich sein. Der IFAW verweist etwa auf Kongo-Graupapageien, deren Wildpopulation in den vergangenen 50 Jahren teilweise um rund 90 Prozent zurückgegangen sein soll. Beim Fang von Jungtieren würden nach Angaben der Organisation mitunter auch erwachsene Schimpansen getötet. Diese Beispiele stammen aus der Bewertung des IFAW und verdeutlichen die von der Organisation beschriebenen Risiken des internationalen Wildtierhandels.

    Forderung nach Positivliste für die Privathaltung

    Um problematische Haltung und den Handel mit Wildfängen einzudämmen, fordern Tierschutzorganisationen strengere Kontrollen und eine sogenannte Positivliste. Eine solche Regelung würde festlegen, welche Tierarten grundsätzlich für Handel und private Haltung zugelassen sind. Befürworter sehen darin die Möglichkeit, den Verkauf besonders anspruchsvoller oder gefährlicher Arten bereits im Vorfeld zu begrenzen, statt erst nach einer Beschlagnahmung oder einem konkreten Haltungsproblem einzugreifen.

    Eine Positivliste ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker solcher Regelungen weisen darauf hin, dass die Eignung einer Tierart für die private Haltung nicht allein von ihrer Artzugehörigkeit abhängt, sondern auch von Fachwissen, Ausstattung und den konkreten Haltungsbedingungen. Zudem besteht die Frage, nach welchen wissenschaftlichen Kriterien Arten zugelassen oder ausgeschlossen werden und ob bestehende Tier-, Arten- und Gefahrtierrechtsvorschriften nicht gezielter durchgesetzt werden könnten. Damit geht es in der politischen Debatte nicht nur um die Frage, welche Arten gehalten werden dürfen, sondern auch darum, welches Regulierungsmodell tatsächlich wirksam und verhältnismäßig ist.

    Die Diskussion zeigt zugleich, warum Social-Media-Inhalte und der reale Tiermarkt nicht vollständig getrennt voneinander betrachtet werden können. Plattformen machen exotische Tiere innerhalb kürzester Zeit einem Millionenpublikum sichtbar, während Herkunft, Transport und tatsächliche Haltungsanforderungen in kurzen Videos häufig kaum eine Rolle spielen. Ob daraus unmittelbar ein Kauf entsteht, lässt sich im Einzelfall nicht bestimmen. Aufmerksamkeit kann jedoch Interesse erzeugen und damit zumindest einen Faktor darstellen, der Nachfrage beeinflusst.

    Hintergrund zur Problematik illegaler Einfuhren bietet auch der GERATI-Beitrag „Illegale Importe von Reptilien in Deutschland“. Die Diskussion über Petfluencer und Tierquälerei in sozialen Medien macht zudem deutlich, warum die mediale Darstellung von Tieren nicht vollständig von der Verantwortung für deren Haltung getrennt werden kann.

    Die IFAW-Kampagne „Liked to death“ richtet sich daher sowohl an Plattformen und Anbieter als auch an das Verhalten des Publikums. Wer problematische Beiträge nicht liked, kommentiert oder teilt, erhöht zumindest nicht zusätzlich deren Reichweite. Gleichzeitig kann individuelles Nutzerverhalten staatliche Kontrollen, die Durchsetzung bestehender Artenschutzbestimmungen oder eine politische Diskussion über geeignete Regeln für Handel und Haltung nicht ersetzen.

    Quellen

  • Erneuter Boa-Fund in Krefeld: PETA setzt erneut 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

    Erneuter Boa-Fund in Krefeld: PETA setzt erneut 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

    Am Nauenweg in Krefeld ist erneut eine Boa constrictor entdeckt worden. Passanten fanden die rund 1,50 Meter lange, verletzte Schlange auf einer Grünfläche; die Feuerwehr brachte sie zur Versorgung ins Tierheim Krefeld. Innerhalb weniger Wochen wurden damit zwei Würgeschlangen in derselben Straße gefunden. PETA lobt erneut 500 Euro für Hinweise aus und nimmt den Fall zum Anlass, ein bundesweites Verbot des Handels und der privaten Haltung exotischer Wildtiere zu fordern.

    Zweiter Schlangenfund innerhalb weniger Wochen

    Der aktuelle Fund ereignete sich Ende August am Nauenweg. Es handelt sich um ein jüngeres männliches Tier, das am Schwanz eine Nekrose aufweist. Dabei stirbt Gewebe ab; nach Einschätzung des Tierheims könnte im schlimmsten Fall eine teilweise Amputation erforderlich werden. Woher die Verletzung stammt, ist bislang nicht geklärt. Als mögliche Ursachen kommen unter anderem eine Verletzung im Freien oder ungeeignete Haltungsbedingungen infrage.

    Bereits Anfang August war am selben Straßenzug eine deutlich größere Boa constrictor entdeckt worden. Das erste Tier war etwa zweieinhalb Meter lang und rund sieben Kilogramm schwer. Es konnte nach einigen Tagen an einen erfahrenen privaten Reptilienhalter vermittelt werden. Ob beide Schlangen aus derselben Haltung stammen oder ob sie miteinander in Verbindung stehen, ist weiterhin offen.

    Für das zweite Tier ist die Unterbringung zunächst gesichert, eine dauerhafte Lösung steht jedoch noch nicht fest. Eine Behandlung durch einen Facharzt für Reptilien ist erforderlich. Gerade bei größeren Reptilien ist die Vermittlung aufwendig, weil geeignete Terrarien, Erfahrung und langfristige Versorgung notwendig sind. Auch wie es für die Schlange nach der Behandlung weitergeht, ist noch nicht geklärt.

    PETA fordert Verbot für private Exotenhaltung

    PETA hat für Hinweise, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der Verantwortlichen führen, eine Belohnung von 500 Euro ausgelobt. Beobachtungen können der Organisation telefonisch oder per E-Mail auch anonym gemeldet werden. Ob tatsächlich ein Aussetzen vorliegt, ist im aktuellen Fall allerdings noch nicht geklärt. Ebenso ist nicht bekannt, wer die Schlange gehalten hat.

    Jana Hoger von PETA wertet die beiden Funde als Beispiel für die aus ihrer Sicht unzureichende Regulierung des Exotenhandels. Die Organisation fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, den Handel und die private Haltung exotischer Wildtiere grundsätzlich zu untersagen. Bereits bestehende Haltungen sollen nach dieser Forderung nur bis zum natürlichen Tod der Tiere fortgeführt werden dürfen.

    PETA begründet den Vorstoß mit den hohen Anforderungen an die Haltung und mit möglichen Folgen für Tierheime, wenn Besitzer ihre Tiere nicht mehr versorgen können. Reptilien können Salmonellen tragen und die Bakterien auf Menschen übertragen; besonders für kleine Kinder sowie ältere oder immungeschwächte Personen können Salmonelleninfektionen problematisch sein. Dieses allgemeine Gesundheitsrisiko ist unabhängig von der ungeklärten Herkunft und Verletzung der beiden Krefelder Boas zu betrachten. Einen konkreten Zusammenhang zwischen Salmonellen und dem aktuellen Fund stellt PETA nicht her.

    Der konkrete Fall zeigt vor allem ein praktisches Problem: Wird der Halter nicht gefunden, müssen Feuerwehr, Tierheim und Reptilienfachleute kurzfristig eine sichere Versorgung organisieren. Für die Behörden bleibt deshalb entscheidend, ob sich Hinweise auf eine gemeinsame Herkunft ergeben. Erst dann ließe sich beurteilen, ob es sich um zwei unabhängige Vorfälle oder um einen Zusammenhang innerhalb einer Haltung handelt. Bis dahin stehen bei der zweiten Boa zunächst die Behandlung und weitere Unterbringung im Mittelpunkt.

    Die politische Forderung nach einem generellen Verbot geht deutlich über den bislang bekannten Sachverhalt in Krefeld hinaus. Fest steht bisher, dass zwei Boas in kurzer Folge am selben Ort gefunden wurden und eines der Tiere verletzt war. Ob ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Pflichten vorliegt, hängt von den weiteren Ermittlungen und dem Nachweis eines Verantwortlichen ab. Die Belohnung soll dazu beitragen, diesen offenen Punkt zu klären.

    Quellen

  • Letzte Nerzfarm in Island: VGT fordert Verbot

    Letzte Nerzfarm in Island: VGT fordert Verbot

    Im Mosfellstal nahe Reykjavík soll nach Angaben des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) nur noch eine aktive Nerzfarm in Island betrieben werden. Dort würden derzeit rund 12.000 Nerze in Drahtgitterkäfigen gehalten. Der VGT hat aktuelles Bildmaterial von der Anlage veröffentlicht und fordert ein gesetzliches Ende der Nerzzucht in Island. Gleichzeitig nutzt der Verein den Fall für seine politische Forderung nach einem europaweiten Pelzfarmverbot.

    Von 43 Farmen auf eine verbliebene Anlage

    Die isländische Pelzbranche ist in den vergangenen Jahren stark geschrumpft. Nach den vom VGT verbreiteten Angaben bestanden 2015 noch 43 Farmen mit zusammen etwa 200.000 Nerzen. Für 2026 nennt der Verein nur noch eine verbliebene Anlage mit rund 12.000 Tieren. Sollten diese Zahlen zutreffen, wäre der Nerzbestand seit 2015 um etwa 94 Prozent und die Zahl der Farmen um knapp 98 Prozent zurückgegangen.

    Auf den veröffentlichten Aufnahmen sind Reihen von Drahtgitterkäfigen zu erkennen. Der VGT kritisiert insbesondere die geringe Fläche der Käfige sowie fehlende Schwimm-, Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten. Nach Darstellung des Vereins würden einzelne Tiere rastlos hin- und herlaufen oder apathisch wirken, außerdem berichtet der VGT von Verletzungen durch Bisse zwischen benachbarten Tieren. Eine unabhängige veterinärmedizinische Bewertung der auf den Bildern gezeigten Tiere liegt in den vorliegenden Quellen jedoch nicht vor.

    Der VGT begründet seine Kritik zusätzlich mit dem natürlichen Verhalten von Nerzen. Die Tiere leben in freier Wildbahn überwiegend einzelgängerisch und nutzen häufig Reviere entlang von Gewässern. Daraus leitet der Verein seine grundsätzliche Ablehnung der Käfighaltung auf Pelzfarmen ab. Die Bewertung der konkreten Haltungsbedingungen auf der isländischen Anlage stammt damit im Wesentlichen aus der Perspektive des VGT.

    VGT verweist auf Österreichs Pelzfarmverbot

    Als politisches Beispiel führt der VGT Österreich an, wo Pelzfarmen nach Darstellung des Vereins bereits Ende der 1990er-Jahre verboten wurden. In der Europäischen Union werden nach Angaben des VGT weiterhin Pelzfarmen unter anderem in Finnland, Spanien und Griechenland betrieben. Island gehört allerdings nicht zur Europäischen Union und wäre daher von einem möglichen EU-weiten Pelzfarmverbot nicht unmittelbar betroffen. Ein Verbot der verbliebenen isländischen Anlage müsste deshalb auf Grundlage der dort geltenden Gesetze beschlossen werden.

    Auf europäischer Ebene wird seit Jahren über Einschränkungen beziehungsweise ein vollständiges Ende der Pelztierhaltung diskutiert. Eine Europäische Bürgerinitiative gegen Pelzfarmen erreichte nach Angaben des VGT rund 1,7 Millionen Unterstützer. Eine solche Initiative führt allerdings nicht automatisch zu einem Verbot, sondern zwingt die europäischen Institutionen zunächst dazu, sich politisch mit der Forderung auseinanderzusetzen. Für ein unionsweites Verbot wären anschließend weitere politische und rechtliche Schritte notwendig.

    Unklar bleibt in den vorliegenden Veröffentlichungen, welche konkreten isländischen Vorschriften derzeit für die verbliebene Nerzfarm gelten. Ebenso wird nicht erläutert, welche Behörden die Haltung kontrollieren, welche Genehmigungen erforderlich sind und welche politische Instanz über ein mögliches vollständiges Verbot entscheiden müsste. Gerade diese Punkte wären entscheidend, um einschätzen zu können, wie realistisch die Forderung des VGT kurzfristig ist. Die politische Kampagne des Vereins geht damit über die bislang dargestellte rechtliche Faktenlage hinaus.

    Mehr als 1.000 Nerze aus Farm freigelassen

    Ende Juli 2026 sollen Unbekannte mehr als 1.000 Nerze aus der Anlage freigelassen haben. Der VGT erklärte anschließend, einzelne Tiere in der Umgebung der Farm beobachtet zu haben. Wer für die Freilassung verantwortlich war, ist bislang nicht geklärt. Ebenso fehlen belastbare Angaben dazu, wie viele Tiere wieder eingefangen wurden oder welche Folgen die Aktion für die Nerze und die örtliche Tierwelt hatte.

    Die Freilassung war keine staatliche Maßnahme und stellt auch keine politische Entscheidung über den weiteren Betrieb der Farm dar. Solche Aktionen sind daher von der eigentlichen Debatte über gesetzliche Verbote zu trennen. Ob die Aktion aus dem Umfeld von Tierrechtsaktivisten erfolgte, ist nach dem derzeitigen Informationsstand nicht belegt. Eine entsprechende Zuordnung wäre deshalb spekulativ.

    VGT setzt auch auf emotionale Kampagnenkommunikation

    VGT-Obmann Martin Balluch besuchte die isländische Farm gemeinsam mit seinen Kindern und schilderte anschließend deren Reaktion auf die dortige Tierhaltung. Nach seiner Darstellung hätten die Kinder die Bedingungen als schockierend empfunden. Solche persönlichen Schilderungen liefern keine unabhängige Bewertung der Tierhaltung, sind jedoch ein typisches Mittel emotionaler Kampagnenkommunikation. Der VGT verbindet damit das veröffentlichte Bildmaterial mit persönlichen Eindrücken, um zusätzliche Aufmerksamkeit für seine politische Forderung zu erzeugen.

    Für den 17. Oktober 2026 hat der Verein zudem eine Demonstration in Wien angekündigt. Dabei soll sowohl ein Ende der verbliebenen Nerzzucht in Island als auch ein europaweites Pelzfarmverbot gefordert werden. Der aktuelle Stand bleibt damit: Nach Angaben des VGT existiert in Island noch eine aktive Nerzfarm mit rund 12.000 Tieren. Ob und auf welchem politischen oder rechtlichen Weg diese Anlage tatsächlich geschlossen werden könnte, geht aus den bisher veröffentlichten Informationen jedoch nicht hervor.

    Quellen

  • Katze in Visselhövede mit Luftgewehr angeschossen – Polizei sucht Zeugen

    Katze in Visselhövede mit Luftgewehr angeschossen – Polizei sucht Zeugen

    In Visselhövede ist eine Katze mit einem Luftgewehr angeschossen worden. In der linken Schulter des Tieres wurde ein Geschoss festgestellt; anschließend musste die Katze tierärztlich versorgt werden. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. PETA hat für Hinweise, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Täter führen, eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt.

    Schussverletzung an der Schulter

    Der Vorfall ereignete sich nach Polizeiangaben zwischen Donnerstagabend, 20 Uhr, und Freitagmorgen, 9 Uhr, in der vergangenen Woche. Wo genau die Katze angeschossen wurde, ist bislang nicht bekannt. Deshalb hoffen die Ermittler auf Hinweise von Anwohnern oder Passanten, die im fraglichen Zeitraum verdächtige Personen, Geräusche oder Fahrzeuge bemerkt haben. Für die Katze war nach dem Vorfall eine tierärztliche Behandlung erforderlich.

    Das Geschoss wurde in der linken Schulter des Tieres festgestellt. Ob der Schuss gezielt auf die Katze abgegeben wurde, ist nicht bekannt. Wer den Vorfall selbst beobachtet hat, sollte möglichst zeitnah und möglichst genau mitteilen, wann und wo er das Geschehen wahrgenommen hat. Dabei sollten eigene Beobachtungen klar von Vermutungen getrennt werden; hilfreich sind außerdem Angaben zu Personen, Fahrzeugen, Geräuschen und möglichen weiteren Beweismitteln. Die Polizei Visselhövede ist unter 04262 … erreichbar, Hinweise können auch bei der Polizei in Rotenburg abgegeben werden.

    500 Euro für Hinweise mit rechtskräftiger Verurteilung

    PETA setzt 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Täter führen. Die Organisation nimmt Informationen telefonisch unter 0711-8605910 sowie per E-Mail an whistleblower@peta.de entgegen. Hinweise können auch anonym übermittelt werden. Die Polizei bittet ebenfalls um Angaben zum Geschehen oder zu verdächtigen Beobachtungen.

    Lisa Redegeld, Fachreferentin der Organisation, erklärte, wer auf eine Katze schieße, nehme schwere Verletzungen oder den Tod des Tieres in Kauf. PETA fordert in diesem Zusammenhang harte Strafen. Redegeld warnte zudem, dass Personen, die Tiere verletzen, möglicherweise auch eine Gefahr für Menschen darstellen könnten.

    Der Fall weist Parallelen zu einem weiteren Vorfall in der Region auf. Im rund 50 Kilometer entfernten Buchholz im Landkreis Harburg wurde ebenfalls mit einer Luftdruckwaffe auf einen Kater geschossen. Das Tier kehrte am 17. August mit einer Kopfverletzung zu seinen Besitzern zurück; bei einer Operation entfernte ein Tierarzt ein Projektil. Die Besitzer erstatteten Anzeige. Auch in diesem Fall laufen Ermittlungen, und die Polizei bittet Zeugen um Hinweise zu dem Geschehen oder zu verdächtigen Beobachtungen.

    Die Ähnlichkeit der Verletzungen und der verwendeten Waffe macht den Buchholzer Vorfall für die Einordnung relevant, beweist aber keinen Zusammenhang. Für Visselhövede ist weiterhin weder der genaue Tatort bekannt noch geklärt, wer den Schuss abgegeben hat. Auch ob beide Fälle miteinander verbunden sind, lässt sich derzeit nicht sagen. Die medizinische Versorgung der Katze ist dokumentiert; über weitergehende Folgen der Verletzung oder neue Ermittlungsergebnisse ist nichts bekannt.

    Einen vergleichbaren Fall, bei dem eine Katze durch ein Luftgewehr verletzt wurde, ordnet GERATI in diesem Beitrag über einen Luftgewehr-Angriff auf eine Katze in Bernau ein.

    Quellen

  • Vantara kündigt einjährigen Stopp von Wildtierimporten an

    Vantara kündigt einjährigen Stopp von Wildtierimporten an

    Der indische Megazoo Vantara will ein Jahr lang keine weiteren Wildtiere importieren. Die Entscheidung folgt auf Kritik an der schnellen Übernahme geschützter Tiere aus verschiedenen Ländern und an der Frage, ob dabei internationale Importregeln ausreichend eingehalten wurden. Künftig sollen stärker Geld, Fachwissen und veterinärmedizinische Unterstützung in die Herkunftsländer fließen – statt weitere Tiere nach Indien zu bringen.

    Ein Megaprojekt mit Zehntausenden Tieren

    Vantara liegt bei Jamnagar im Bundesstaat Gujarat. Anant Ambani, der Sohn des Milliardärs Mukesh Ambani, gründete das Zentrum. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung lebten dort bis zum Frühsommer 2025 mehr als 45.000 Tiere aus aller Welt. Vantara bezeichnet sich selbst als weltweit größtes Rettungszentrum für Wildtiere.

    Der indische Premierminister Narendra Modi besuchte die Anlage im März 2025. Die schnelle Aufnahme von Tieren aus verschiedenen Ländern machte deren Herkunft und die Einfuhrverfahren zu einer internationalen Angelegenheit. Im Zentrum stehen dabei auch Fragen zur Haltung und zur veterinärmedizinischen Versorgung. Eine Eröffnung der Anlage zu Modis Besuchszeitpunkt lässt sich daraus nicht ableiten.

    Kritik an Importen geschützter Arten

    Im Mittelpunkt steht das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES. Öffentliche Bedenken richteten sich gegen die schnelle Beschaffung geschützter Tiere und gegen die Verfahren zur Genehmigung ihrer Einfuhr. Auch die Rolle staatlicher Stellen und die Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften wurden hinterfragt.

    Die Debatte erhielt 2025 eine rechtliche Dimension. Das Oberste Gericht Indiens setzte ein Sonderermittlungsteam ein, das mögliche Unregelmäßigkeiten beim Erwerb von Tieren aus Indien und dem Ausland prüfen soll. Untersucht werden sollten dabei auch die Rolle staatlicher Stellen sowie Standards der Tierhaltung und tierärztlichen Versorgung. Eine abschließende gerichtliche Feststellung zu den erhobenen Vorwürfen liegt damit nicht vor.

    Scanlon übernimmt Vorsitz im neuen Gremium

    Für die Neuausrichtung berief Vantara John Scanlon zum Vorsitzenden eines neu geschaffenen Governing Council. Scanlon leitete CITES von 2010 bis 2018. Vantara erklärte, Scanlon solle die angekündigte Neuausrichtung unterstützen und die Arbeit des neuen Gremiums leiten. Welche konkreten Kontrollbefugnisse damit verbunden sind, wurde nicht näher beschrieben.

    Vantara teilte außerdem mit, anhängige Anträge auf den Import lebender Tiere zurückzuziehen. Die einjährige Aussetzung der Importe soll der Einführung verschärfter Regeln und Kontrollen dienen. Ein darüber hinausgehender dauerhafter Verzicht auf bestimmte Tiergruppen ist nicht näher festgelegt. Statt weitere Tiere aus dem Ausland zu holen, will die Einrichtung Rettungsstationen, veterinärmedizinische Zentren und Schutzprogramme in den Herkunftsländern unterstützen.

    In Indien soll die Zusammenarbeit mit Forstbehörden und bestehenden Rettungszentren ausgebaut werden. Vivaan Karani, ein leitender Vertreter von Vantara, formulierte den Kurswechsel mit dem Bild, künftig sollten die Ressourcen reisen und nicht die Tiere. Praktisch würde das bedeuten, dass Vantara seine Kapazitäten für Behandlung, Ausbildung und Schutz vor Ort einsetzt. Der Kurswechsel betrifft damit nicht nur die Zahl neuer Importe, sondern auch die geplante Rolle der Anlage in internationalen Artenschutzprogrammen.

    Der Kurswechsel muss sich an Ergebnissen messen lassen

    Entscheidend wird sein, welche Projekte Vantara unterstützt und wie ihre Wirkung kontrolliert wird. Die Einrichtung erklärte, sie habe freiwillige Verpflichtungen bei CITES eingereicht und diese zugleich dem Obersten Gericht Indiens vorgelegt. Dazu gehört der Rückzug aller anhängigen Anträge auf den Import lebender Tiere. Umfang und praktische Umsetzung der Verpflichtungen müssen sich an künftigen Entscheidungen und dokumentierten Projekten zeigen.

    Vantara versucht damit, sein öffentliches Profil vom privaten Tiermagneten zum Partner für Schutzprogramme zu verändern. Die Größe und das bereits aufgebaute Fachwissen der Anlage können für die Versorgung geretteter Tiere nützlich sein. Zugleich bleibt die Glaubwürdigkeit des neuen Modells daran gebunden, dass Herkunft, Genehmigungen, Transporte und langfristige Haltung transparent dokumentiert werden. Der belastbare Stand ist die angekündigte einjährige Importpause samt Rückzug anhängiger Anträge; offen ist, ob daraus dauerhaft eine andere Praxis entsteht.

    Quellen

  • Ernährungsinitiative: Streit über 70 Prozent Selbstversorgung und Veganismus-Zwang

    Ernährungsinitiative: Streit über 70 Prozent Selbstversorgung und Veganismus-Zwang

    Die Schweizer Ernährungsinitiative löst vor der Abstimmung am 27. September einen heftigen Streit über die Zukunft der Landwirtschaft und der Nutztierhaltung aus. Gegner warnen vor staatlichem Druck auf Fleisch, Milch und Eier und sprechen von einem drohenden «Veganismus-Zwang». Initiantin Franziska Herren weist das scharf zurück: Die Vorlage verlange weder Verbote tierischer Lebensmittel noch eine vollständig autarke Schweiz.

    Was die Initiative tatsächlich vorsieht

    Die Initiative will die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Trinkwasser verfassungsrechtlich stärken. Sie nennt dabei unter anderem einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent, eine stärkere Förderung pflanzlicher Lebensmittel, weniger Food Waste sowie tiefere Belastungen von Böden und Trinkwasser durch Stickstoff und Phosphor. Zudem sollen Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Grundwasserressourcen geschützt werden. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben sieht der Initiativtext eine Frist von zehn Jahren vor; sie soll sozialverträglich erfolgen und vom Bund finanziell unterstützt werden.

    Der Begriff Selbstversorgungsgrad beschreibt jedoch nicht automatisch eine bestimmte Menge einzelner Lebensmittel. Entscheidend ist, welche Berechnungsweise und Bezugsgrösse für den Wert von 70 Prozent gelten. Genau diese Frage prägt die politische Auseinandersetzung. Nach Darstellung der Befürworter sollen Ackerflächen stärker dem direkten menschlichen Verzehr dienen, während Grasland in Bergregionen weiterhin durch Rinder und andere Wiederkäuer für Milch- und Fleischproduktion genutzt werden kann. Der Initiativtext sieht ausserdem grenzüberschreitende Handelsbeziehungen vor.

    Für landwirtschaftliche Betriebe hängt die praktische Bedeutung deshalb von der späteren Umsetzung ab. Betroffen sein könnten etwa die Förderung pflanzlicher Kulturen, die Nutzung von Ackerflächen und die Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen. Welche Folgen dies konkret für Schweine-, Geflügel- oder Milchviehbetriebe hätte, lässt der Verfassungstext offen. Ein ausdrückliches Konsumverbot für tierische Lebensmittel enthält er nicht.

    Gegner warnen vor Druck auf Tierhaltung

    SVP-Nationalrat Ernst Wandfluh lehnt die Vorlage ab. Er verweist auf die Anbauschlacht während des Zweiten Weltkriegs, als Ackerflächen für Kartoffeln und Getreide genutzt wurden und Tierfutter knapp war. Daraus leitet er seine politische Einschätzung ab, dass ein Ziel von 70 Prozent Selbstversorgung erhebliche staatliche Vorgaben für Produktion und Ernährung erfordern könnte. In einem Beitrag schreibt er, eine Vorgabe, vor allem pflanzlich zu essen und zu produzieren, sei kontraproduktiv und gefährde eine vielfältige Landwirtschaft.

    Wandfluh bezeichnet den Ausdruck «Veganismus-Zwang» zugleich als Zuspitzung. Er hält die Warnung nach eigener Einschätzung dennoch für inhaltlich berechtigt, weil politische Massnahmen zugunsten pflanzlicher Produktion das Angebot und damit den Zugang zu Pouletfleisch, Eiern oder Schweinefleisch verändern könnten. Milch und Fleisch von Tieren, die überwiegend Raufutter verwerten, wären seiner Argumentation zufolge in Bergregionen weiterhin möglich, könnten aber ebenfalls unter Druck geraten. Herren betont dagegen, die Initiative wolle weder Rinder vom Grasland verdrängen noch die Produktion von Tierfutter verbieten.

    Auch bei der Markteinschätzung stehen sich die Positionen gegenüber. Herren verweist auf Überschüsse bei einzelnen tierischen Produkten und nennt Schweinefleisch, entsorgte Milch sowie Butterexporte nach China. Wandfluh bestreitet eine allgemeine Überproduktion und verweist auf hohe Importe bei mehreren Fleischarten. Ob sich für Betriebe tatsächlich Tierbestände, Direktzahlungen, Produktionsflächen oder Verbraucherpreise verändern würden, hängt von den noch auszuarbeitenden gesetzlichen Instrumenten ab.

    Streit über amtliche Abstimmungsinformationen

    Der Bundesrat warnt nach der Darstellung im Abstimmungsbüchlein, die angestrebten Ziele könnten staatliche Eingriffe in Produktion und Ernährungsgewohnheiten erfordern. Er verbindet dies mit der Einschätzung, dass hohe Kosten entstehen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten eingeschränkt werden könnte. Das ist eine politische Bewertung möglicher Umsetzungsszenarien, keine konkrete Konsumvorschrift im Initiativtext.

    Die Initianten haben gegen die amtlichen Abstimmungsinformationen eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie stützen sich dabei auf den Gegensatz zwischen der Formulierung im Initiativtext und der Darstellung im Abstimmungsbüchlein: Während der Text eine «vermehrte Förderung einer auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise» vorsieht, schreibt der Bundesrat, die Bevölkerung müsse deutlich mehr pflanzliche Lebensmittel essen und dürfe nicht mehr so viele tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier konsumieren. Die Initianten sehen darin den Eindruck einer verbindlichen Vorgabe des Essverhaltens; der Bundesrat beschreibt aus seiner Sicht mögliche Folgen der Vorlage.

    Ein Entscheid des Bundesgerichts ist in den vorliegenden Angaben nicht dokumentiert. Damit ist insbesondere ungeklärt, ob die beanstandete Erläuterung den politischen Folgen der Initiative zulässig Rechnung trägt oder die Förderformulierung unzulässig als verbindliche Einschränkung des Konsums erscheinen lässt. Für die Landwirtschaft ist zugleich entscheidend, welche gesetzlichen Massnahmen ein Ja zur Vorlage später auslösen würde: Der Initiativtext setzt Ziele, legt aber weder konkrete Tierbestände noch einzelne Betriebszweige oder ein Konsumverbot fest.

    Quellen

  • Steve Irwin: Zoo, Schutzarbeit und die Grenzen seiner TV-Inszenierung

    Steve Irwin: Zoo, Schutzarbeit und die Grenzen seiner TV-Inszenierung

    Steve Irwin machte Krokodile, Schlangen und andere Wildtiere zu Fernsehstars und prägte damit weltweit das Bild australischen Naturschutzes. Zwei Jahrzehnte nach seinem Tod ist der „Crocodile Hunter“ im Australia Zoo nahe Beerwah weiterhin präsent. Seine Familie führt den Tierpark und verschiedene Schutzprojekte fort. Zugleich bleibt die Frage relevant, wie sich spektakuläre Tierdarstellungen und verantwortungsvolle Aufklärung miteinander verbinden lassen.

    Vom Reptilienpark zum Australia Zoo

    Steve Irwin übernahm 1991 gemeinsam mit seiner Ehefrau Terri den Reptile & Fauna Park seiner Eltern Bob und Lyn Irwin. Aus der Anlage in Queensland wurde später der Australia Zoo. Die Fernsehserie „The Crocodile Hunter“ machte Irwin ab 1996 international bekannt und erreichte ein Millionenpublikum in zahlreichen Ländern. Sein Markenzeichen waren das Khaki-Hemd, der Ausruf „Crikey!“ und seine unmittelbare Nähe zu Krokodilen, Schlangen und anderen potenziell gefährlichen Tieren.

    Irwin verband Unterhaltung ausdrücklich mit Bildung. Seine Leitidee „Conservation Through Exciting Education“ sollte Menschen durch emotionale und spannende Begegnungen für den Schutz von Wildtieren interessieren. Die Serie machte ihn zugleich zu einem bekannten Werbeträger für Australien. Ihre spektakuläre Form brachte Naturschutzthemen in ein großes Fernsehpublikum, warf aber auch Fragen nach den Grenzen solcher Inszenierungen auf.

    Tod bei Dreharbeiten

    Steve Irwin starb am 4. September 2006 im Alter von 44 Jahren. Während Dreharbeiten vor der Küste von Queensland wurde er beim Schnorcheln von einem Kurzschwanz-Stachelrochen gestochen und tödlich verletzt. Anders als viele Zuschauer vermuteten, kam er nicht bei einer Krokodil- oder Schlangenaktion ums Leben. Der Unfall ereignete sich bei Aufnahmen über Meerestiere.

    Familie führt Zoo und Schutzprojekte weiter

    Terri Irwin setzte den Betrieb des Zoos nach dem Tod ihres Mannes fort. Die gemeinsamen Kinder Bindi und Robert Irwin standen bereits früh vor der Kamera und arbeiten heute im Umfeld des Zoos und des Naturschutzes. Zwischen 2018 und 2022 zeigte die Reality-Serie „Crikey! It’s the Irwins“ den Familienalltag im Zoo, im Wildtierkrankenhaus und bei verschiedenen Schutzprojekten. Damit besteht Irwins Erbe nicht allein aus Fernseherinnerungen, sondern auch aus Einrichtungen und Aktivitäten, die seinen Namen und seine Themen weiterführen.

    Zum Besuchsprogramm gehören Tierpräsentationen, bei denen Tierpfleger auch Verhaltensregeln für Begegnungen mit Wildtieren erklären. Für Besucher folgt daraus eine klare praktische Grenze: Krokodile, Schlangen und andere gefährliche Tiere sind nicht wie gewöhnliche Haustiere zu behandeln. Abstand, die Beachtung örtlicher Anweisungen und das Unterlassen eigener Annäherungs- oder Fütterungsversuche sind deshalb entscheidend. Das gilt ebenso für Tierhalter und Personen, die mit Wildtieren arbeiten: Unterhaltung ersetzt weder Fachkenntnis noch Sicherheitsvorkehrungen.

    Über den Zoo hinaus wird die Familie mit Schutzgebieten und weiteren Naturschutzaktivitäten verbunden. Dazu zählt die Steve Irwin Wildlife Reserve auf der Kap-York-Halbinsel. Diese Verbindung erweitert den Ansatz vom öffentlichen Tierpark auf den Erhalt von Lebensräumen. Für die Bewertung solcher Arbeit ist daher nicht allein die Bekanntheit der Marke entscheidend, sondern ob Besucherbildung, Tierpflege und der Schutz von Flächen tatsächlich miteinander verbunden werden.

    Kritik an riskanter Nähe zu Wildtieren

    Irwins Stil war jedoch nicht unumstritten. Kritiker sahen in manchen Auftritten eine unnötig riskante Nähe zu Wildtieren und befürchteten, dass Zuschauer gefährliche Situationen als nachahmenswert verstehen könnten. Besonders heftige Reaktionen löste 2004 ein Auftritt aus, bei dem Irwin seinen wenige Wochen alten Sohn Robert auf dem Arm hielt, während er ein Krokodil fütterte. Irwin entschuldigte sich später für den Vorfall und erklärte, er habe die Situation unter Kontrolle gehabt.

    Die Debatte zeigt den Widerspruch seiner öffentlichen Figur. Seine spektakuläre Inszenierung machte Tier- und Naturschutz einem Massenpublikum zugänglich, erhöhte aber zugleich die Aufmerksamkeit für die Grenzen eines solchen Umgangs mit Wildtieren. Eine pauschale Bewertung seines gesamten Lebenswerks lässt sich daraus nicht ableiten. Die konkrete Kritik an einzelnen Aktionen bleibt dennoch bestehen.

    Ehrungen und institutionelle Fortführung

    Irwins Name findet sich heute in mehreren Ehrungen und Benennungen. Eine Straße trägt den Namen Steve Irwin Way, eine Schildkrötenart wurde als Elseya irwini bezeichnet, und der Asteroid 57567 erhielt den Namen „Crikey“. 2018 bekam Irwin zudem posthum einen Stern auf dem Hollywood Walk of Fame.

    Daneben führen der Australia Zoo und die mit ihm verbundenen Schutzprojekte Themen aus Irwins Arbeit fort. Dazu gehören die Präsentation von Wildtieren, die Vermittlung von Verhaltensregeln und der Bezug zum Schutz von Tieren und Lebensräumen. Diese institutionelle Kontinuität ist greifbar; wie stark sie darüber hinaus die öffentliche Haltung zum Naturschutz verändert, lässt sich daraus allein nicht ableiten. Sicher ist jedoch, dass Irwins Name weiterhin als Bezugspunkt für eine Verbindung von Unterhaltung, Tierpflege und Naturschutz verwendet wird.

    Quellen

  • Käfigeier in verarbeiteten Lebensmitteln: Welche Angaben beim Einkauf fehlen

    Käfigeier in verarbeiteten Lebensmitteln: Welche Angaben beim Einkauf fehlen

    In Deutschland ist die Haltung von Legehennen in Käfigen beendet. Das sagt jedoch nicht automatisch, dass in Deutschland verkaufte verarbeitete Lebensmittel ausschließlich Eier aus hier zulässigen Haltungsformen enthalten. Bei Nudeln, Mayonnaise, Kuchen, Saucen und Fertiggerichten muss die Haltungsform der verwendeten Eier nicht generell angegeben werden. Ob Verbraucher diese Information finden, hängt daher von den Angaben des jeweiligen Herstellers ab.

    Klare Kennzeichnung beim Schalenei, fehlende Pflicht im Fertigprodukt

    Bei unverpackten und verpackten Schaleneiern hilft der aufgedruckte Erzeugercode. Die erste Ziffer steht für die Haltungsform: 0 bedeutet ökologische Erzeugung, 1 Freilandhaltung, 2 Bodenhaltung und 3 Käfighaltung. Zusätzlich lassen sich Herkunftsland und Betrieb zurückverfolgen. Diese Angaben gelten für das Schalenei und werden nicht automatisch auf Lebensmittel übertragen, in denen das Ei als Zutat verarbeitet wurde.

    Auf der Zutatenliste steht dann etwa „Ei“, „Vollei“ oder eine vergleichbare Bezeichnung. Eine generelle Pflicht, dort die Haltungsform oder die Herkunft der verwendeten Eier zu nennen, besteht nach der von der Verbraucherzentrale beschriebenen Kennzeichnungsregel nicht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden in Deutschland durchschnittlich 249 Eier pro Person und Jahr verbraucht; mehr als 30 Prozent davon entfallen auf verarbeitete Lebensmittel. Für diesen Teil des Konsums fehlt damit eine einheitliche gesetzliche Information, wie sie Käufer beim Schalenei kennen.

    Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete eihaltige Lebensmittel auszuweiten. Aus Sicht der Organisation sollten Verbraucher auch bei Fertigprodukten erkennen können, aus welcher Haltungsform die verwendeten Eier stammen, um ihre Kaufentscheidung danach auszurichten. Das ist eine Forderung der Verbraucherzentrale und keine bereits geltende zusätzliche Kennzeichnungspflicht. Ob einzelne deutsche Unternehmen Zutaten aus bestimmten ausländischen Haltungsformen beziehen, lässt sich aus der allgemeinen Rechtslage nicht ableiten.

    Deutschland, EU-Warenverkehr und Kennzeichnung

    Das deutsche Verbot betrifft die Haltung in deutschen Betrieben. Es schließt nicht aus, dass Eier aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland gelangen und anschließend als Zutaten verwendet werden. Welche Haltungsformen dort zulässig sind, richtet sich nach den jeweils geltenden nationalen und europäischen Vorgaben. Eine pauschale Aussage über alle Mitgliedstaaten oder alle importierten Eier ist daraus nicht möglich.

    Für Schaleneier und verarbeitete Lebensmittel gelten unterschiedliche Kennzeichnungsanforderungen. Beim Ei im Karton werden Haltungsform und Herkunft über den Code sichtbar gemacht. Bei Nudeln, Mayonnaise oder anderen eihaltigen Produkten wird dagegen die Zutat angegeben, ohne dass daraus automatisch die Haltungsform oder das Herkunftsland hervorgeht. Daraus entsteht ein Spannungsfeld: Verbraucher wünschen nachvollziehbare Informationen über die verwendeten Eier, während eine zusätzliche Pflicht für verarbeitete Waren im EU-Binnenmarkt einheitlich geregelt werden müsste und für Hersteller zusätzlichen Kennzeichnungsaufwand bedeuten kann.

    Freiwillige Angaben können Orientierung geben

    Einige Hersteller weisen freiwillig auf die Haltungsform hin, etwa mit Formulierungen wie „Eier aus Bodenhaltung“ oder „Eier aus Freilandhaltung“. Solche Hinweise können die Auswahl erleichtern, sind für verarbeitete Lebensmittel aber nicht allgemein vorgeschrieben. Bei Feinkostsalaten, Saucen, Mayonnaise und Fertigkuchen kann deshalb die allgemeine Zutatenangabe stehen, ohne dass eine Haltungsform genannt wird.

    Bio-Produkte müssen aus ökologischer Haltung stammen; bei anderen Lebensmitteln können freiwillige Hinweise Orientierung geben. Fehlt eine entsprechende Angabe, lässt sich die Haltungsform nur über zusätzliche Informationen, etwa eine Nachfrage beim Hersteller, klären. Eine dem Schalenei vergleichbare schnelle Kontrolle ist bei verarbeiteten Produkten nicht vorgesehen.

    Für den Einkauf bedeutet das: Das deutsche Verbot regelt die Haltung in deutschen Betrieben, nicht automatisch die Zusammensetzung jedes verarbeiteten Lebensmittels. Bei Schaleneiern können Haltungsform und Herkunft über den Code nachvollzogen werden; bei verarbeiteten Produkten ist diese Information nur vorhanden, wenn sie freiwillig angegeben wird. Die offene politische Frage ist daher, ob und wie eine verbindliche Kennzeichnung für verarbeitete eihaltige Lebensmittel im europäischen Warenverkehr eingeführt werden kann.

    Quellen