In Memmingen sollten am Sonntag 900 Brieftauben zu einem 172 Kilometer entfernten Heimatschlag zurückkehren. Die Reisevereinigung 04 Memmingen des Regionalverbands 701 Allgäu-Schwaben plante den Auflass während einer sommerlichen Hitzeperiode. PETA forderte das Veterinäramt Memmingen in einem Schreiben auf, den Wettflug zu untersagen. Die Organisation sieht durch die Entfernung und die Wetterbedingungen erhebliche Risiken für die Tiere.
PETA verweist auf Erschöpfung und hohe Verluste
Nach Darstellung von PETA können Brieftauben auf Distanzflügen dehydrieren, erschöpfen oder sich verletzen. Bei hohen Temperaturen fehlten den Vögeln unterwegs zudem verlässliche Möglichkeiten zur Wasseraufnahme, argumentiert die Organisation. PETA-Fachreferentin Lisa Redegeld verglich die Praxis mit einem Wettbewerb, bei dem Hunde hunderte Kilometer von ihrem Zuhause entfernt ausgesetzt würden. Die Forderung nach einem generellen Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland leitet PETA unter anderem aus einer Studie ab, die durchschnittliche Verlustraten von 53 Prozent pro Saison nennt.
Die Zahl beschreibt allerdings keine konkret für den Memminger Flug festgestellten Todesfälle. Sie wird von PETA als saisonaler Durchschnittswert aus einer Studie angeführt und dient der Organisation als Beleg für ein grundsätzliches Risiko des Brieftaubensports. Auch die Behauptung, Tiere würden bei ungeeigneten Wetterlagen regelmäßig sterben, ist im vorliegenden Fall eine Warnung beziehungsweise Bewertung von PETA und keine behördliche Feststellung zu dem geplanten Auflass.
Streit über die Anwendung des Tierschutzgesetzes
PETA beruft sich auf Paragraf 3 des deutschen Tierschutzgesetzes. Danach dürfen Tieren keine Leistungen abverlangt werden, die ihre Kräfte übersteigen; außerdem sind bei Training und Wettkämpfen Maßnahmen verboten, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Ob ein konkreter Distanzflug diese Voraussetzungen erfüllt, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls und der Bewertung der zuständigen Behörde ab. Eine rechtskräftige oder behördliche Feststellung eines Verstoßes im Zusammenhang mit dem Memminger Wettflug liegt in den vorliegenden Angaben nicht vor.
Wie Veterinärbehörden solche Veranstaltungen einordnen können, zeigt eine aktuelle Entscheidung im Saarland. Das für einen vergleichbaren Flug zuständige Veterinäramt Südwestpfalz erklärte laut Saarbrücker Zeitung, der geplante Distanzflug sei keine genehmigungspflichtige Veranstaltung nach dem deutschen Tierschutzgesetz. Zugleich verwies die Kreisverwaltung auf den fehlenden örtlichen Zuständigkeitsbereich für einen Auflass im französischen Nexon und auf den Kontakt zwischen dem amtstierärztlichen Dienst, dem Verein und dem Flugleiter. Diese Einschätzung bezog sich nicht auf Memmingen, verdeutlicht aber die rechtliche Kontroverse zwischen Tierschutzorganisation und Behördenpraxis.
Kulturerbe-Status und die Debatte
Das Brieftaubenwesen wurde im März 2022 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Kulturministerkonferenz folgte damit der Empfehlung des zuständigen UNESCO-Expertenkomitees. Kritiker wie der Bundesverband Menschen für Tierrechte bewerten die Anerkennung als problematisch, weil sie einer Praxis zusätzliche gesellschaftliche Legitimität verleihen könne, deren Tierwohlfolgen umstritten sind. 2018 war eine Aufnahme nach Angaben des Verbands noch abgelehnt worden; dabei hätten auch Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Tierschutz eine Rolle gespielt.
Vanadis Faix forderte 2025 in einem Beitrag der Fachzeitschrift „TIERethik“, das Brieftaubenwesen wieder von der Kulturerbe-Liste zu streichen. Aus Sicht der Kritiker lässt sich der heutige Wettflug nicht mehr mit der früheren Funktion der Tauben als Nachrichtenüberbringer rechtfertigen. Diese historische Nutzung ist durch moderne elektronische Kommunikation vollständig abgelöst; der Kulturerbe-Status schützt die Veranstaltung jedoch nicht automatisch vor einer tierschutzrechtlichen Prüfung.
Für den konkreten Auflass in Memmingen bleibt damit entscheidend, wie das zuständige Veterinäramt die Wetterlage, die Transport- und Auflassbedingungen sowie die erwartbare Belastung der Tauben bewertet. PETA verlangt ein Verbot, während eine behördliche Entscheidung zum geplanten Flug in den vorliegenden Angaben nicht dokumentiert ist.
Quellen
- wildbeimwild.com – Trotz Kulturerbe-Status: 900 Tauben bei Hitze für Wettflug ausgesetzt – https://wildbeimwild.com/taubenwettflug-memmingen-900-tauben-trotz-kulturerbe
- saarbruecker-zeitung.de – Peta-Kritik an weitem Tauben-Wettflug: Veterinäramt Südwestpfalz sieht keinen Grund zum Einschreiten – https://www.saarbruecker-zeitung.de/pm/zweibruecken/peta-kritik-an-weitem-tauben-wettflug-veterinaeramt-suedwestpfalz-sieht-keinen-grund-zum-einschreiten_aid-151684995
- tierrechte.de – Skandalös: Brieftaubenwesen ist Immaterielles Kulturerbe – tierrechte.de – menschen für tierrechte – bundesverband der tierversuchsgegner e.v. – https://www.tierrechte.de/2022/03/11/skandaloes-brieftaubenwesen-ist-immaterielles-kulturerbe
- tierethik.net – VÖGEL TIERethik 17. Jahrgang 2025/2 Heft 31, S. 41–63 – https://www.tierethik.net/data/2025-02/TE_2025_2_Vanadis-Faix.pdf
