GERATI erstattet Strafanzeige gegen Richter des Landgerichts Berlin, dem ehemaligen Justizsenator von Berlin Dirk Behrendt und PETA Rechtsanwalt Christian Arleth
GERATI erstattet Strafanzeige gegen Richter des Landgerichts Berlin, dem ehemaligen Justizsenator von Berlin Dirk Behrendt und PETA Rechtsanwalt Christian Arleth

Anders als der radikale Tierrechtsverein PETA, deren Mitarbeiter Straftaten nicht scheuern, bietet GERATI die volle Transparenz. GERATI wirft in der Strafanzeige den Richtern des Landgerichts Berlin Thiel, Hurek und Saar, sowie dem ehemaligen Justizsenator von Berlin Dirk Behrendt und PETA Rechtsanwalt Christian Arleth Rechtsbeugung vor und erstattete heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz!

GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

Staatsanwaltschaft Görlitz

Obermarkt 22
02826 Görlitz

Deutschland

Fax: 03581 – 4696-800

07.02.2022

Ich möchte sie bitte mir das Aktenzeichen der Strafanzeige kurzfristig mir per Fax 03581 7921529 mitzuteilen und jeden Schriftverkehr per Fax durchzuführen, da der Postversand nach Indonesien aufgrund von Corona 6-8 Wochen dauert

Strafanzeige gegen

die Richter des Landgerichtes Berlin

Richter Holger Thiel

Richterin Hurek

Richterin Dr. Saar

und

den ehemaligen Justizsenator von Berlin, Dirk Behrendt

und

Rechtsanwalt Christian Arleth, Juristischer Referent der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten im Justizsenat von Berlin

wegen des Verdachtes Rechtsbeugung § 339 StGB, Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 EMRK und weiterer Delikte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige, gegen die Richter des Landgerichtes Berlin, Holger Thiel, Hurek, Dr. Saar, ladbar über das Landgericht Berlin, Tegler Weg 17-21, 10589 Berlin

und

Dirk Behrendt, ladbar als ehemaliger Justizsenator von Berlin, über das Land Berlin

und

Rechtsanwalt Christian Arleth, ladbar über das Land Berlin, als Juristischer Referent der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten von Berlin,

wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung § 339 StGB, Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Artikel 103 Abs.1 des Grundgesetzes und Artikel 6 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Ich betreibe den journalistisch geführten Blog gerati.de und den YouTube Kanal GERATI TV, in dem ich mich mit der Radikalisierung des Tierschutzes, in Form des Tierrechts beschäftige!

Seit 2017 stellt der radikale Tierrechtsverein PETA Deutschland und deren Mitarbeiter, Klagen expliziert beim Landgericht Berlin, obwohl der Hauptsitz von PETA in Stuttgart ist, sowie der Hauptwohnsitz der Klagesteller nicht Berlin zugeordnet werden kann. Eine Abgabe der Verfahren an ein unbefangenes Gericht, lehnen die Richter trotz mehrere Anträge ab!

In allen Verfahren die aus dem Umfeld von PETA stammen, wurde ich nachweislich benachteiligt bzw. mir wurden jegliche Rechte in den Verfahren verwehrt.

  • Verfahren 27 O 639/17 PETA Rechtsanwalt Krishna Singh ./. GERATI, Silvio Harnos

In der Klage begehrte der PETA Rechtsanwalt Krishna Singh das ich auf der Webseite gerati.de, die Behauptung unterlasse „Krishna Singh habe seinen Anwaltstitel verloren“!

Nachdem Krishna Singh im Dezember 2015 im Namen von PETA, mehrere haltlose Massenabmahnungen an PETA-Kritiker verschickte, legten die Betroffenen Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Stuttgart ein! Die Rechtsanwaltskammer teilte den Beschwerdestellern mit, das Krishna Sing nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist! (Anlage 1)

Daraufhin verfasste ich auf GERATI.de den Artikel „PETA Anwalt Krishna Singh verliert Zulassung“! Dieser ist derzeit „Privat“ gesetzt

Für mich ist die Aussage „Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ Umgangssprache!

Wenn man bei Rot über eine Ampel fährt und geblitzt wird, oder durch Alkohol am Steuer seinen Führerschein abgeben bzw. dieser eingezogen wird, sagt man umgangssprachlich …

Er hat seinen Führerschein verloren

Dasselbe gilt auch für die Aussage bei einer Jobkündigung! Auch hier sagt man umgangssprachlich …

Er hat seinen Job verloren

In diesem Verfahren nahm ich mir einen Rechtsanwalt, der mich im Verfahren vertrat. Am Telefon teilte mir dieser damals mit, dass ich den Artikel offline nehmen soll. Das tat ich auch! (Artikel wurde Privat gesetzt)

Ich habe zu keiner Zeit jedoch ein Urteil erhalten. Auch ein Ordnungsmittelbeschluss aus dem Jahr 2019 wurde mir nicht durch meinen Anwalt übermittelt. Ich nahm an, das es zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Kläger kam!

Anfang 2021 bekam ich von dem Rechtsanwalt auf einmal, einen neuen Ordnungsmittelantrag des Klägers, vom Landgericht Berlin übermittelt. Auf Rückfragen, wo das Urteil ist, auf dem sich der Antrag bezieht, erhielt ich trotz mehrmaligen Faxkontakt keine Antwort von meinem ehemaligen Rechtsanwalt!

Im August 2021 wendete ich mich an die zuständige Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main. Hier ließ er mehrere Fristen unbeantwortet. Die letzte Frist lief am 31.01.2022 ab.

Nachdem ich dem Landgericht Berlin mitteilte, das ich weder das das Urteil noch den ersten Ordnungsmittelbeschluss erhalten habe, übersendete mir das Landgericht 2 Empfangsbekenntnisse die angeblich Belegen sollen, dass mein damaliger Anwalt die Schreiben erhalten hatte. Eine persönliches Empfangsbekenntnis, wurde dazu aber nicht als Beweis vorgelegt!

Das Empfangsbekenntnis für das Urteil ist nicht auf meinen Rechtsanwalt zurückzuführen. Weder ein Briefkopf noch die Absendefaxnummer ist dem Rechtsanwalt zuzuordnen! Es hätte also jeder dieses schriftliche Bekenntnis per Fax abgeben können, was dann Urkundenfälschung sein dürfte.

Der erste Ordnungsmittelbeschluss, soll per Hinterlegung im Wohnungsbriefkasten erfolgt sein. Ich gehe davon aus, dass ein Rechtsanwalt, allein schon aus Datenschutzgründen, für seine Kanzlei, einen eigenen Briefkasten betreibt.

In jedem Fall habe ich zu keiner Zeit das Urteil und den Beschluss erhalten. Warum mein Rechtsanwalt nicht antwortet und selbst Aussagen gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer verwehrt, kann nur gemutmaßt werden!

Obwohl dem Landgericht Berlin seit Anfang 2021 bekannt war, dass das Urteil bis heute mir nicht rechtskräftig zugestellt wurde, sahen sich die zuständigen Richter, trotz mehrmaligen Anforderung, es nicht erforderlich, diese Schreiben mir nachträglich rechtskräftig zuzustellen!

Erst durch Anfügen des Urteil, durch den Kläger, in einer weiteren Klage, erfuhr ich, dass es sich um ein Anerkenntnisurteil handeln sollte.

Ich habe nie ein Schuldanerkenntnis abgegeben! Wie ist es dann zu diesem Urteil gekommen? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es eine außergerichtliche Einigung gab. Für ein gerichtliches Schuldanerkenntnis sehe ich bei dieser nachweislich Umgangssprachlichen Aussage, keine Rechtsgrundlage.

Da das Gericht mir das Urteil vorenthält, werden mir jegliche Rechtsmittel verwehrt. Hätte ich das Urteil erhalten, würde ich Kenntnis von dem angeblichen Schuldanerkenntnis gehabt haben und es wäre möglich gewesen, hier Rechtsmittel einzulegen!

In den neuen Ordnungsmittelverfahren zu diesem Urteil, stellte ich Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) in Verbindung mit einer Prüfung der Wideraufnahme dieses Verfahrens. Dieser PKH-Antrag wurde aber nicht vor der Verhandlung bearbeitet! Auch die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH, wurde mit der Begründung, ich würde nur den Kläger bzw. seinen Arbeitgeber beleidigen, auch durch das Kammergericht Berlin abgewiesen!

Es wurde der Beschluss gefasst, dass ich 6.000 €, ersatzweise 12 Tage Gefängnis, zahlen bzw. einsitzen sollte.

Das ohne das ich selbst gehört, oder einen Rechtsanwalt mir beigeordnet wurde!

Gleichzeitig besitze ich bis heute, keine rechtssicher zugestelltes Urteil, auf den sich dieser Beschluss aufbaut. Ich kann nichts unterlassen, von dem ich keine Kenntnis

besitze! Weiterhin habe ich eine Stellungnahme als Artikel verfasst, wo ich expliziert darauf hinwies, dass Krishna Singh seinen Anwaltstitel freiwillig abgegeben habe!

Da mir mittlerweile in allen Verfahren, das Recht auf Gehör, als Beschuldigter im Verfahren, verwehrt wird, muss ich von vorsätzlicher Rechtsbeugung der zuständigen Richter ausgehen!

  • Verfahren 27 O 400/20 PETA ./. GERATI, Silvio Harnos

In diesem Verfahren geht es um ein Video, in dem ich belegen konnte, dass die Aussagen die hier die Organisation PETA Asia (NICHT DER KLÄGER PETA DEUTSCHLAND), mit Sitz in Hong Kong getroffen hat, nicht stimmen können. Eine Klagebefugnis durch PETA Deutschland wird bestritten, da der Kläger selbst angibt eigenständig zu arbeiten!

Im Vorfeld wurde ich von Peta Asia, per Twitter gebeten auf das Video zu reagieren. (siehe Videolink am Ende dieses Absatzes) Dieses tat ich. In dem Video behauptete Peta Asia, dass die Aufnahmen aus Indonesien stammen sollen. Dieses konnte ich widerlegen. Erstens soll das Video mitten in der Pandemie gedreht worden sein. Indonesien hatten seit Monaten bereits die Grenzen für Ausländer, ohne Aufenthaltstitel geschlossen. Weiterhin habe ich bereits mehrere Farmen selbst besucht und hatte niemals solche Haltungen feststellen können. Da Peta bei seinen Anschuldigungen generell keine Orts bzw. Firmen nennt, muss man davon ausgehen, das dieses Material wie bei PETA üblich, manipuliert wurde. Das würde dann aber auch gleichzeitig bedeuten, dass Peta die Tiere dann selbst für das Video quält. Und diese Mutmaßung äußerte ich und lieferte dabei auch andere Beispiele als Beweise!

Hier stellte ich mit Zustellung der Klage einen PKH Antrag! Mehrmals fragte ich den Bearbeitungsstatus an. Man teilte mir mit, dass der PKH Antrag nicht bearbeitet werden konnte, da ich gegen die Richter des Landgerichtes Berlin Befangenheitsbeschwerde einreicht habe.

Die Befangenheit wurde durch die Richter selbst abgewiesen. Das Kammergericht Berlin teilte mir mit, dass die Fortführung der Beschwerde, nur durch einen Rechtsanwalt fortgeführt werden könnte. Da mir die PKH Bearbeitung fehlt, hatte ich auch keinen Rechtsbeistand. Man empfahl mir vom Kammergericht Berlin, um Kosten zu sparen, die Befangenheitsbeschwerde zurückzuziehen!

Nach der Rücknahme der Befangenheitsbeschwerde, erließ das Landgericht Berlin, ohne weitere Schreiben ein Versäumnisurteil. Als Begründung wurde angegeben das ich als Beschuldigter, kein Verteidigungsbekenntnis abgegeben habe. Auf meine Stellungnahme und Wiederspruch auf das Versäumnisurteil, übermittelte man mir die benötigten Formulare, für den PKH Antrag.

Der PKH Antrag wurde abgewiesen, sowie auch die sofortige Beschwerde.

Nachträglich stellte ich nach § 121 Abs 5 ZPO den Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes!

Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass für die Beiordnung einen Rechtsanwaltes, ein bewilligter PKH Antrag benötigt würde.

Mit meinen Antragsschreiben auf PKH Bewilligung, stellte ich gleichzeitig einen Antrag auf einen Beratungskostenschein. Der wurde mir gänzlich vorenthalten.

So wurden mir auch in diesem Verfahren die Rechtsmittel verwehrt, da diese beim Landgericht, nur ein Rechtsanwalt einlegen kann!

  • Verfahren 27 O 519/19 PETA und Edmund Haferbeck ./. GERATI, Silvio Harnos

Hier werde ich von einem Rechtsanwalt vertreten. Obwohl ich den Namen des Anwaltes nicht nannte, wurde auf einmal, aus der radikalen Tierrechtsszene, mein Rechtsanwalt und ich öffentlich im Internet diffamiert!

https://www.facebook.com/ETHIA.gegen.Rassismus/photos/a.1718884848325768/2826196344261274/?type=3

https://youtu.be/lZvlWttANCc

Insbesondere der Kläger Dr. Edmund Haferbeck, und Peta sind dafür bekannt, dass diese, Rechtsanwälte die Kritiker von PETA verteidigen, öffentlich Diffamieren! Siehe Dr. Walter Scheuerle von der Kanzlei Graf von Westphalen! Hier äußerte sich der Kläger Haferbeck in einem Interview zu Scheuerle, es sei ein Anwalt ohne Moral. Danach wurden manipulierte Videos und Webseiten erstellt in der radikalen Tierrechtsszene erstellt und verbreitet und der Rechtsanwalt öffentlich diffamiert.

Bevor ich Herrn Tripp als Rechtsanwalt nahm, sagten mir 25 Rechtsanwälte ab! Eine Kanzlei äußerte am Telefon die Aussage

„Aufgrund von Mandantenschutz“, würde man eine Verteidigung gegen PETA, nicht übernehmen.

Aufgrund der Erfahrungen im Verfahren 27 O 639/17 stellte ich den Antrag auf Teilnahme am Prozess per Videokonferenz, nach §128a ZPO. Dieser Antrag wurde abgewiesen, sowie auch die sofortige Beschwerde durch das Kammergericht Berlin!

Daraufhin legte ich, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Meine Beschwerde wurde zur Entscheidung angenommen. (2 BvR 1864/21) Dieses teilte ich dem Landgericht Berlin mit, dass darauf hin, sofort einen Verhandlungstermin, für den 15.02.2022 festlegte. Ich stellte daraufhin den Antrag, auf Vorschuss der Reisekosten, um an diesem Verfahren persönlich teilzunehmen und meine Rechte im Verfahren zu nutzen. Dieses wurde auch abgewiesen.

Mein Anwalt kann bei Aussagen die ich getroffen habe, nur mutmaßen. Insbesondere, da in der PKH Bewilligung durch das Kammergericht, nach der sofortigen Beschwerde, expliziert die die Aussagenzusammenhänge geprüft werden müssten. Wie soll das gehen, wenn ich vom eigenen Verfahren ausgeschlossen werde!

Es ist also mittlerweile so, das PETA, Rechtsanwälte so eingeschüchtert hat, dass diese die Verteidigung nicht übernehmen. Gleichzeitig klagt man jedoch beim Landgericht, anstatt beim Amtsgericht, wo kein Anwaltszwang vorliegt! 

Letzte Woche sind zwei weitere Klagen von PETA und Krishna Singh eingegangen. Da das Landgericht Berlin die letzten beiden PKH mit der dubiosen Begründung, ich würde den Kläger nur Beleidigen, abgelehnt hatte, sehe ich hier keine Möglichkeit eines fairen Prozesses, beim Landgericht Berlin!

Es dürfte aufgrund der Vielzahl und der verbundenen Verweigerung des Landgerichtes, die Klagen zusammenzuführen, erwiesen sein, das hier ein Kritiker von PETA, vernichtet und finanziell geschädigt, werden soll!

  • Politische Einflussnahme in die Verfahren

Bereits in den Befangenheitsanträgen, äußerte ich die Vermutung der Politischen Einflussnahme auf die Verfahren. Dieses bestritten die Richter und wiesen selbst die Befangenheit ab. In der sofortigen Beschwerde wurde eine Überprüfung durch das Kammergericht verwehrt und dieses damit begründet, dass im sofortigen Beschwerdeverfahren bei Befangenheit, Anwaltspflicht herrsche.

Ein Anwalt wurde mir jedoch verwehrt, da die Richter in Verbindung mit dem Befangenheitsantrag, die Bearbeitung des PKH Antrages verwehrten.

Ein Antrag auf Verlegung der nun mittlerweile 5 Verfahren an ein anderes Gericht, was politisch nicht von dem Berliner Justizsenat beeinflusst wird, verwehrte das Landgericht Berlin und sah sich weiterhin als zuständig an.

Der ehemalige Justizsenator (bis 21.12.2021) Dirk Behrendt ist nachweislich sehr PETA freundlich. Gleichzeitig wurde seine Arbeit und sein Verhalten durch andere Parteien kritisiert. Von Lobbyarbeit zum Vorteil von PETA ist hier die Rede!

Eine politische Einflussnahme auf die Verfahren, durch den ehemaligen Justizsenator Dirk Behrendt kann nicht ausgeschlossen werden, insbesondere, da er selbst als Richter beim Landgericht Berlin, in der Vergangenheit tätig war und die Beschuldigten Richter persönlich kennen dürfte.

In seiner Amtszeit als Justizsenator, erteilte er PETA zwei Verbandsklageplätze, obwohl PETA die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllte!

Im Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts im Land Berlin, findet man unter Punkt 7 folgen gesetzliche Bestimmung …

7. soweit mitgliedschaftlich organisiert jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt, und

Noch bevor der ehemalige Justizsenator Dirk Behrends, Peta das Tierschutzverbandsklagerecht erteilte, verwehrte das Land Baden-Württemberg, genau wegen dem auch in Berlin geltenden rechtlichen Voraussetzungen, das Verbandsklagerecht. PETA klagte und verlor in Baden-Würthemberg. Letztendlich hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, in einem Urteil bestätigt, das PETA aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung, kein Anrecht auf eine Verbandklagebefugnis besitzt!

Die politische Einflussnahme durch Dirk Behrendt in Gerichtsverfahren in denen PETA involviert ist, lässt sich aber noch eindrucksvoller belegen!

Nachdem PETA das Verbandsklagerecht in Berlin erhalten hatte, wendeten sich PETA an alle Berliner Bezirke und forderte Einsicht in die Ordnungsmittelverfahren gegen Tierschutzverstöße, an! Vier Bezirke verwehrten die Auskunft. Begründet wurde dieses, mit der fehlenden Rechtssicherheit, da das Berliner Tierschutzgesetz zu weit gehe und Tierschutz Bundesrecht ist.

Hier trat dann Rechtsanwalt Christian Arleth auf und verklagte die vier Bezirke im Namen von PETA, auf Auskunftserteilung!

Im Verfahren gab der Richter dem Kläger PETA, der durch PETA Rechtsanwalt Christan Arleth vertreten wurde, Recht! Begründen tat der Richter es mit dem geltenden Landesgesetz, was Verbandsklagebefugten Tierschutzvereinen, ein Auskunftsrecht einräumte! Weiterhin stellte der Richter aber in seiner Urteilsbegründung fest, dass das Berliner Tierschutzgesetz, Bundesrecht verletzen könnte und hier das Bundesverfassungsgericht angerufen werden sollte.

Die vier Berliner Bezirke legten daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein!Jetzt passierte etwas Unglaubliches!

Der Justizsenator holte sich den PETA Rechtsanwalt Christian Arleth, als Berater in den Justizsenat! Der Bereich Tierschutz, wurde von Dirk Berendt expliziert unter die Verwaltung des Justizsenats gestellt.

Der Kläger, Rechtsanwalt Christian Arleth, wechselt die Seiten und berät jetzt auf einmal den Beklagten??? Sowas ist glaube ich, einmalig in der deutschen Justizgeschichte!

Kurz vor der Amtsniederlegung von Dirk Behrendt im Dezember 2021, zog der Berliner Justizsenat die Beschwerden der vier Berliner Bezirke, an sich und zog die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zurück!

Damit verhinderte er die Überprüfung des von ihm inszenierten Tierschutzgesetz von Berlin, durch das Bundesverfassungsgericht!

Da PETA als Kläger auch in diesem Verfahren nachweislich durch den Berliner Justizsenat Einflussnahme auf ein Verfahren genommen hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass dieses auch in meinen Verfahren geschehen ist!

Die Willkür der mittlerweile 5 Klagen aus dem Umfeld von PETA, verbunden mit der Verhinderung, mir die Verteidigung und das rechtliche Gehör zu gewähren, belegen in meiner Sicht nachweislich den Straftatbestand der Rechtsbeugung, zu meinem Nachteil!

Ich möchte sie bitten das Aktenzeichen der Strafanzeige zeitnah per Fax 03581 7921529 mir zu übermitteln, da am 15.02.2022 das Gerichtsverfahren 27 O 519/19 stattfinden wird!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

ANLAGE 1

Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung mehr
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