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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Klagen

  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen Richter des Landgerichts Berlin, dem ehemaligen Justizsenator von Berlin Dirk Behrendt und PETA Rechtsanwalt Christian Arleth

    Anders als der radikale Tierrechtsverein PETA, deren Mitarbeiter Straftaten nicht scheuern, bietet GERATI die volle Transparenz. GERATI wirft in der Strafanzeige den Richtern des Landgerichts Berlin Thiel, Hurek und Saar, sowie dem ehemaligen Justizsenator von Berlin Dirk Behrendt und PETA Rechtsanwalt Christian Arleth Rechtsbeugung vor und erstattete heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz!

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

    Staatsanwaltschaft Görlitz

    Obermarkt 22
    02826 Görlitz

    Deutschland

    Fax: 03581 – 4696-800

    07.02.2022

    Ich möchte sie bitte mir das Aktenzeichen der Strafanzeige kurzfristig mir per Fax 03581 7921529 mitzuteilen und jeden Schriftverkehr per Fax durchzuführen, da der Postversand nach Indonesien aufgrund von Corona 6-8 Wochen dauert

    Strafanzeige gegen

    die Richter des Landgerichtes Berlin

    Richter Holger Thiel

    Richterin Hurek

    Richterin Dr. Saar

    und

    den ehemaligen Justizsenator von Berlin, Dirk Behrendt

    und

    Rechtsanwalt Christian Arleth, Juristischer Referent der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten im Justizsenat von Berlin

    wegen des Verdachtes Rechtsbeugung § 339 StGB, Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 EMRK und weiterer Delikte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige, gegen die Richter des Landgerichtes Berlin, Holger Thiel, Hurek, Dr. Saar, ladbar über das Landgericht Berlin, Tegler Weg 17-21, 10589 Berlin

    und

    Dirk Behrendt, ladbar als ehemaliger Justizsenator von Berlin, über das Land Berlin

    und

    Rechtsanwalt Christian Arleth, ladbar über das Land Berlin, als Juristischer Referent der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten von Berlin,

    wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung § 339 StGB, Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Artikel 103 Abs.1 des Grundgesetzes und Artikel 6 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Ich betreibe den journalistisch geführten Blog gerati.de und den YouTube Kanal GERATI TV, in dem ich mich mit der Radikalisierung des Tierschutzes, in Form des Tierrechts beschäftige!

    Seit 2017 stellt der radikale Tierrechtsverein PETA Deutschland und deren Mitarbeiter, Klagen expliziert beim Landgericht Berlin, obwohl der Hauptsitz von PETA in Stuttgart ist, sowie der Hauptwohnsitz der Klagesteller nicht Berlin zugeordnet werden kann. Eine Abgabe der Verfahren an ein unbefangenes Gericht, lehnen die Richter trotz mehrere Anträge ab!

    In allen Verfahren die aus dem Umfeld von PETA stammen, wurde ich nachweislich benachteiligt bzw. mir wurden jegliche Rechte in den Verfahren verwehrt.

    • Verfahren 27 O 639/17 PETA Rechtsanwalt Krishna Singh ./. GERATI, Silvio Harnos

    In der Klage begehrte der PETA Rechtsanwalt Krishna Singh das ich auf der Webseite gerati.de, die Behauptung unterlasse „Krishna Singh habe seinen Anwaltstitel verloren“!

    Nachdem Krishna Singh im Dezember 2015 im Namen von PETA, mehrere haltlose Massenabmahnungen an PETA-Kritiker verschickte, legten die Betroffenen Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Stuttgart ein! Die Rechtsanwaltskammer teilte den Beschwerdestellern mit, das Krishna Sing nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist! (Anlage 1)

    Daraufhin verfasste ich auf GERATI.de den Artikel „PETA Anwalt Krishna Singh verliert Zulassung“! Dieser ist derzeit „Privat“ gesetzt

    Für mich ist die Aussage „Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ Umgangssprache!

    Wenn man bei Rot über eine Ampel fährt und geblitzt wird, oder durch Alkohol am Steuer seinen Führerschein abgeben bzw. dieser eingezogen wird, sagt man umgangssprachlich …

    Er hat seinen Führerschein verloren

    Dasselbe gilt auch für die Aussage bei einer Jobkündigung! Auch hier sagt man umgangssprachlich …

    Er hat seinen Job verloren

    In diesem Verfahren nahm ich mir einen Rechtsanwalt, der mich im Verfahren vertrat. Am Telefon teilte mir dieser damals mit, dass ich den Artikel offline nehmen soll. Das tat ich auch! (Artikel wurde Privat gesetzt)

    Ich habe zu keiner Zeit jedoch ein Urteil erhalten. Auch ein Ordnungsmittelbeschluss aus dem Jahr 2019 wurde mir nicht durch meinen Anwalt übermittelt. Ich nahm an, das es zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Kläger kam!

    Anfang 2021 bekam ich von dem Rechtsanwalt auf einmal, einen neuen Ordnungsmittelantrag des Klägers, vom Landgericht Berlin übermittelt. Auf Rückfragen, wo das Urteil ist, auf dem sich der Antrag bezieht, erhielt ich trotz mehrmaligen Faxkontakt keine Antwort von meinem ehemaligen Rechtsanwalt!

    Im August 2021 wendete ich mich an die zuständige Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main. Hier ließ er mehrere Fristen unbeantwortet. Die letzte Frist lief am 31.01.2022 ab.

    Nachdem ich dem Landgericht Berlin mitteilte, das ich weder das das Urteil noch den ersten Ordnungsmittelbeschluss erhalten habe, übersendete mir das Landgericht 2 Empfangsbekenntnisse die angeblich Belegen sollen, dass mein damaliger Anwalt die Schreiben erhalten hatte. Eine persönliches Empfangsbekenntnis, wurde dazu aber nicht als Beweis vorgelegt!

    Das Empfangsbekenntnis für das Urteil ist nicht auf meinen Rechtsanwalt zurückzuführen. Weder ein Briefkopf noch die Absendefaxnummer ist dem Rechtsanwalt zuzuordnen! Es hätte also jeder dieses schriftliche Bekenntnis per Fax abgeben können, was dann Urkundenfälschung sein dürfte.

    Der erste Ordnungsmittelbeschluss, soll per Hinterlegung im Wohnungsbriefkasten erfolgt sein. Ich gehe davon aus, dass ein Rechtsanwalt, allein schon aus Datenschutzgründen, für seine Kanzlei, einen eigenen Briefkasten betreibt.

    In jedem Fall habe ich zu keiner Zeit das Urteil und den Beschluss erhalten. Warum mein Rechtsanwalt nicht antwortet und selbst Aussagen gegenüber seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer verwehrt, kann nur gemutmaßt werden!

    Obwohl dem Landgericht Berlin seit Anfang 2021 bekannt war, dass das Urteil bis heute mir nicht rechtskräftig zugestellt wurde, sahen sich die zuständigen Richter, trotz mehrmaligen Anforderung, es nicht erforderlich, diese Schreiben mir nachträglich rechtskräftig zuzustellen!

    Erst durch Anfügen des Urteil, durch den Kläger, in einer weiteren Klage, erfuhr ich, dass es sich um ein Anerkenntnisurteil handeln sollte.

    Ich habe nie ein Schuldanerkenntnis abgegeben! Wie ist es dann zu diesem Urteil gekommen? Ich bin immer davon ausgegangen, dass es eine außergerichtliche Einigung gab. Für ein gerichtliches Schuldanerkenntnis sehe ich bei dieser nachweislich Umgangssprachlichen Aussage, keine Rechtsgrundlage.

    Da das Gericht mir das Urteil vorenthält, werden mir jegliche Rechtsmittel verwehrt. Hätte ich das Urteil erhalten, würde ich Kenntnis von dem angeblichen Schuldanerkenntnis gehabt haben und es wäre möglich gewesen, hier Rechtsmittel einzulegen!

    In den neuen Ordnungsmittelverfahren zu diesem Urteil, stellte ich Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) in Verbindung mit einer Prüfung der Wideraufnahme dieses Verfahrens. Dieser PKH-Antrag wurde aber nicht vor der Verhandlung bearbeitet! Auch die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH, wurde mit der Begründung, ich würde nur den Kläger bzw. seinen Arbeitgeber beleidigen, auch durch das Kammergericht Berlin abgewiesen!

    Es wurde der Beschluss gefasst, dass ich 6.000 €, ersatzweise 12 Tage Gefängnis, zahlen bzw. einsitzen sollte.

    Das ohne das ich selbst gehört, oder einen Rechtsanwalt mir beigeordnet wurde!

    Gleichzeitig besitze ich bis heute, keine rechtssicher zugestelltes Urteil, auf den sich dieser Beschluss aufbaut. Ich kann nichts unterlassen, von dem ich keine Kenntnis

    besitze! Weiterhin habe ich eine Stellungnahme als Artikel verfasst, wo ich expliziert darauf hinwies, dass Krishna Singh seinen Anwaltstitel freiwillig abgegeben habe!

    Da mir mittlerweile in allen Verfahren, das Recht auf Gehör, als Beschuldigter im Verfahren, verwehrt wird, muss ich von vorsätzlicher Rechtsbeugung der zuständigen Richter ausgehen!

    • Verfahren 27 O 400/20 PETA ./. GERATI, Silvio Harnos

    In diesem Verfahren geht es um ein Video, in dem ich belegen konnte, dass die Aussagen die hier die Organisation PETA Asia (NICHT DER KLÄGER PETA DEUTSCHLAND), mit Sitz in Hong Kong getroffen hat, nicht stimmen können. Eine Klagebefugnis durch PETA Deutschland wird bestritten, da der Kläger selbst angibt eigenständig zu arbeiten!

    Im Vorfeld wurde ich von Peta Asia, per Twitter gebeten auf das Video zu reagieren. (siehe Videolink am Ende dieses Absatzes) Dieses tat ich. In dem Video behauptete Peta Asia, dass die Aufnahmen aus Indonesien stammen sollen. Dieses konnte ich widerlegen. Erstens soll das Video mitten in der Pandemie gedreht worden sein. Indonesien hatten seit Monaten bereits die Grenzen für Ausländer, ohne Aufenthaltstitel geschlossen. Weiterhin habe ich bereits mehrere Farmen selbst besucht und hatte niemals solche Haltungen feststellen können. Da Peta bei seinen Anschuldigungen generell keine Orts bzw. Firmen nennt, muss man davon ausgehen, das dieses Material wie bei PETA üblich, manipuliert wurde. Das würde dann aber auch gleichzeitig bedeuten, dass Peta die Tiere dann selbst für das Video quält. Und diese Mutmaßung äußerte ich und lieferte dabei auch andere Beispiele als Beweise!

    Hier stellte ich mit Zustellung der Klage einen PKH Antrag! Mehrmals fragte ich den Bearbeitungsstatus an. Man teilte mir mit, dass der PKH Antrag nicht bearbeitet werden konnte, da ich gegen die Richter des Landgerichtes Berlin Befangenheitsbeschwerde einreicht habe.

    Die Befangenheit wurde durch die Richter selbst abgewiesen. Das Kammergericht Berlin teilte mir mit, dass die Fortführung der Beschwerde, nur durch einen Rechtsanwalt fortgeführt werden könnte. Da mir die PKH Bearbeitung fehlt, hatte ich auch keinen Rechtsbeistand. Man empfahl mir vom Kammergericht Berlin, um Kosten zu sparen, die Befangenheitsbeschwerde zurückzuziehen!

    Nach der Rücknahme der Befangenheitsbeschwerde, erließ das Landgericht Berlin, ohne weitere Schreiben ein Versäumnisurteil. Als Begründung wurde angegeben das ich als Beschuldigter, kein Verteidigungsbekenntnis abgegeben habe. Auf meine Stellungnahme und Wiederspruch auf das Versäumnisurteil, übermittelte man mir die benötigten Formulare, für den PKH Antrag.

    Der PKH Antrag wurde abgewiesen, sowie auch die sofortige Beschwerde.

    Nachträglich stellte ich nach § 121 Abs 5 ZPO den Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes!

    Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass für die Beiordnung einen Rechtsanwaltes, ein bewilligter PKH Antrag benötigt würde.

    Mit meinen Antragsschreiben auf PKH Bewilligung, stellte ich gleichzeitig einen Antrag auf einen Beratungskostenschein. Der wurde mir gänzlich vorenthalten.

    So wurden mir auch in diesem Verfahren die Rechtsmittel verwehrt, da diese beim Landgericht, nur ein Rechtsanwalt einlegen kann!

    • Verfahren 27 O 519/19 PETA und Edmund Haferbeck ./. GERATI, Silvio Harnos

    Hier werde ich von einem Rechtsanwalt vertreten. Obwohl ich den Namen des Anwaltes nicht nannte, wurde auf einmal, aus der radikalen Tierrechtsszene, mein Rechtsanwalt und ich öffentlich im Internet diffamiert!

    https://www.facebook.com/ETHIA.gegen.Rassismus/photos/a.1718884848325768/2826196344261274/?type=3

    https://youtu.be/lZvlWttANCc

    Insbesondere der Kläger Dr. Edmund Haferbeck, und Peta sind dafür bekannt, dass diese, Rechtsanwälte die Kritiker von PETA verteidigen, öffentlich Diffamieren! Siehe Dr. Walter Scheuerle von der Kanzlei Graf von Westphalen! Hier äußerte sich der Kläger Haferbeck in einem Interview zu Scheuerle, es sei ein Anwalt ohne Moral. Danach wurden manipulierte Videos und Webseiten erstellt in der radikalen Tierrechtsszene erstellt und verbreitet und der Rechtsanwalt öffentlich diffamiert.

    Bevor ich Herrn Tripp als Rechtsanwalt nahm, sagten mir 25 Rechtsanwälte ab! Eine Kanzlei äußerte am Telefon die Aussage

    „Aufgrund von Mandantenschutz“, würde man eine Verteidigung gegen PETA, nicht übernehmen.

    Aufgrund der Erfahrungen im Verfahren 27 O 639/17 stellte ich den Antrag auf Teilnahme am Prozess per Videokonferenz, nach §128a ZPO. Dieser Antrag wurde abgewiesen, sowie auch die sofortige Beschwerde durch das Kammergericht Berlin!

    Daraufhin legte ich, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Meine Beschwerde wurde zur Entscheidung angenommen. (2 BvR 1864/21) Dieses teilte ich dem Landgericht Berlin mit, dass darauf hin, sofort einen Verhandlungstermin, für den 15.02.2022 festlegte. Ich stellte daraufhin den Antrag, auf Vorschuss der Reisekosten, um an diesem Verfahren persönlich teilzunehmen und meine Rechte im Verfahren zu nutzen. Dieses wurde auch abgewiesen.

    Mein Anwalt kann bei Aussagen die ich getroffen habe, nur mutmaßen. Insbesondere, da in der PKH Bewilligung durch das Kammergericht, nach der sofortigen Beschwerde, expliziert die die Aussagenzusammenhänge geprüft werden müssten. Wie soll das gehen, wenn ich vom eigenen Verfahren ausgeschlossen werde!

    Es ist also mittlerweile so, das PETA, Rechtsanwälte so eingeschüchtert hat, dass diese die Verteidigung nicht übernehmen. Gleichzeitig klagt man jedoch beim Landgericht, anstatt beim Amtsgericht, wo kein Anwaltszwang vorliegt! 

    Letzte Woche sind zwei weitere Klagen von PETA und Krishna Singh eingegangen. Da das Landgericht Berlin die letzten beiden PKH mit der dubiosen Begründung, ich würde den Kläger nur Beleidigen, abgelehnt hatte, sehe ich hier keine Möglichkeit eines fairen Prozesses, beim Landgericht Berlin!

    Es dürfte aufgrund der Vielzahl und der verbundenen Verweigerung des Landgerichtes, die Klagen zusammenzuführen, erwiesen sein, das hier ein Kritiker von PETA, vernichtet und finanziell geschädigt, werden soll!

    • Politische Einflussnahme in die Verfahren

    Bereits in den Befangenheitsanträgen, äußerte ich die Vermutung der Politischen Einflussnahme auf die Verfahren. Dieses bestritten die Richter und wiesen selbst die Befangenheit ab. In der sofortigen Beschwerde wurde eine Überprüfung durch das Kammergericht verwehrt und dieses damit begründet, dass im sofortigen Beschwerdeverfahren bei Befangenheit, Anwaltspflicht herrsche.

    Ein Anwalt wurde mir jedoch verwehrt, da die Richter in Verbindung mit dem Befangenheitsantrag, die Bearbeitung des PKH Antrages verwehrten.

    Ein Antrag auf Verlegung der nun mittlerweile 5 Verfahren an ein anderes Gericht, was politisch nicht von dem Berliner Justizsenat beeinflusst wird, verwehrte das Landgericht Berlin und sah sich weiterhin als zuständig an.

    Der ehemalige Justizsenator (bis 21.12.2021) Dirk Behrendt ist nachweislich sehr PETA freundlich. Gleichzeitig wurde seine Arbeit und sein Verhalten durch andere Parteien kritisiert. Von Lobbyarbeit zum Vorteil von PETA ist hier die Rede!

    Eine politische Einflussnahme auf die Verfahren, durch den ehemaligen Justizsenator Dirk Behrendt kann nicht ausgeschlossen werden, insbesondere, da er selbst als Richter beim Landgericht Berlin, in der Vergangenheit tätig war und die Beschuldigten Richter persönlich kennen dürfte.

    In seiner Amtszeit als Justizsenator, erteilte er PETA zwei Verbandsklageplätze, obwohl PETA die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllte!

    Im Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts im Land Berlin, findet man unter Punkt 7 folgen gesetzliche Bestimmung …

    7. soweit mitgliedschaftlich organisiert jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt, und

    Noch bevor der ehemalige Justizsenator Dirk Behrends, Peta das Tierschutzverbandsklagerecht erteilte, verwehrte das Land Baden-Württemberg, genau wegen dem auch in Berlin geltenden rechtlichen Voraussetzungen, das Verbandsklagerecht. PETA klagte und verlor in Baden-Würthemberg. Letztendlich hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, in einem Urteil bestätigt, das PETA aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung, kein Anrecht auf eine Verbandklagebefugnis besitzt!

    Die politische Einflussnahme durch Dirk Behrendt in Gerichtsverfahren in denen PETA involviert ist, lässt sich aber noch eindrucksvoller belegen!

    Nachdem PETA das Verbandsklagerecht in Berlin erhalten hatte, wendeten sich PETA an alle Berliner Bezirke und forderte Einsicht in die Ordnungsmittelverfahren gegen Tierschutzverstöße, an! Vier Bezirke verwehrten die Auskunft. Begründet wurde dieses, mit der fehlenden Rechtssicherheit, da das Berliner Tierschutzgesetz zu weit gehe und Tierschutz Bundesrecht ist.

    Hier trat dann Rechtsanwalt Christian Arleth auf und verklagte die vier Bezirke im Namen von PETA, auf Auskunftserteilung!

    Im Verfahren gab der Richter dem Kläger PETA, der durch PETA Rechtsanwalt Christan Arleth vertreten wurde, Recht! Begründen tat der Richter es mit dem geltenden Landesgesetz, was Verbandsklagebefugten Tierschutzvereinen, ein Auskunftsrecht einräumte! Weiterhin stellte der Richter aber in seiner Urteilsbegründung fest, dass das Berliner Tierschutzgesetz, Bundesrecht verletzen könnte und hier das Bundesverfassungsgericht angerufen werden sollte.

    Die vier Berliner Bezirke legten daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein!Jetzt passierte etwas Unglaubliches!

    Der Justizsenator holte sich den PETA Rechtsanwalt Christian Arleth, als Berater in den Justizsenat! Der Bereich Tierschutz, wurde von Dirk Berendt expliziert unter die Verwaltung des Justizsenats gestellt.

    Der Kläger, Rechtsanwalt Christian Arleth, wechselt die Seiten und berät jetzt auf einmal den Beklagten??? Sowas ist glaube ich, einmalig in der deutschen Justizgeschichte!

    Kurz vor der Amtsniederlegung von Dirk Behrendt im Dezember 2021, zog der Berliner Justizsenat die Beschwerden der vier Berliner Bezirke, an sich und zog die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zurück!

    Damit verhinderte er die Überprüfung des von ihm inszenierten Tierschutzgesetz von Berlin, durch das Bundesverfassungsgericht!

    Da PETA als Kläger auch in diesem Verfahren nachweislich durch den Berliner Justizsenat Einflussnahme auf ein Verfahren genommen hat, ist es nicht ausgeschlossen, dass dieses auch in meinen Verfahren geschehen ist!

    Die Willkür der mittlerweile 5 Klagen aus dem Umfeld von PETA, verbunden mit der Verhinderung, mir die Verteidigung und das rechtliche Gehör zu gewähren, belegen in meiner Sicht nachweislich den Straftatbestand der Rechtsbeugung, zu meinem Nachteil!

    Ich möchte sie bitten das Aktenzeichen der Strafanzeige zeitnah per Fax 03581 7921529 mir zu übermitteln, da am 15.02.2022 das Gerichtsverfahren 27 O 519/19 stattfinden wird!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    ANLAGE 1

    Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung mehr

  • YouTube Video 2022 / #1 – GERATI Vorsätze und aktueller Status der PETA Klagen

    Links zu diesem Video:

    * RTL und Los Angeles Times belegen – zahlt auch Peta für Tierquälerei in ihren Videos? – https://bit.ly/3GcXrDT 

    * Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung! – https://bit.ly/3mXCXHD 

    * Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg? – https://bit.ly/3FQQms6 

    * Unterstützung für die Beantragung eines Presseausweises und Recherchen im Januar 2022 – https://bit.ly/3eU6cq8 

    ▬ Über diesen Kanal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    #GERATI beschäftigt sich seit 2013 mit der Entwicklung des radikalen Tierschutzes, der im Tierrecht aufgeht. GERATI hinterfragt die ethisch motivierten Handlungen der Tierrechtsszene, sowie auch die profilierte vegan Lebensweise, der Tierrechtler. Tierrecht hat nichts mit Tierschutz zu tun dieses belegen unzählige aufgezählte Aktionen der Tierrechtler, die GERATI dokumentiert. 

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    Viele weitere Informationen & Artikel zum Thema Tierrecht findest du auf meiner Website: https://gerati.de/ ►Du möchtest die Arbeit von GERATI unterstützen? Gern kannst du meine Arbeit, die ich leiste, über eine Paypal Spende oder Überweisung unterstützen! Weitere Informationen findest du https://gerati.de/die-kaffeekasse/ 

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  • Landgericht Berlin meldet sich zum Verbleib der Klageschrift des Peta Juristen Krishna Singh

    WOW, das Fax des Landgerichtes Berlin funktioniert doch noch. Heute bekam ich ein Fax mit der Antwort auf mein Beschwerdeschreiben vom 3. August zugestellt.

    Natürlich wurden wieder nicht alle offenen Fragen aus meiner Beschwerde vom 3. August beantwortet. Man ließ sich jedoch dazu hinreißen mir mitzuteilen, dass auch der zweite Versuch der Klageschrift von Krishna Singh, Jurist bei Peta, wohl dieses Mal abhandengekommen ist!

    Die erste Zustellung der Klageschrift kam vollständig zerstört und glitscht nass bei mir an. Ich wendete mich natürlich sofort an das Landgericht Berlin und teilte die Miesere mit, dass ich die Klageschrift von Krishna Singh nicht lesen kann! Das war am 18. Februar 2021.


    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten
    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten

    Am 10.03.2021 teilten mir die Rechtsanwälte Günther, die Krishna Singh in dem Verfahren gegen mich vertreten mit, dass sie die Klageschrift noch einmal dem Landgericht zur Zustellung übermittelt haben! Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Kanzlei Günther ist der Meinung, dass es juristisch ausreiche, wenn das Schreiben als Klageschrift erkennbar sei, es muss nicht lesbar sein!

    So äußerte er sich in dem Anschreiben an das Landgericht Berlin wie folgt …

    I.
    1.
    Unabhängig davon ist von einer wirksamen Zustellung und Klageerhebung aus-zugehen (§§ 253 Abs. 1, 183 Abs. 2, 175 ZPO i.V.m. dem Verbalnotenaustausch vom 29. August/29. November 2007; ZRHO Länderteil, Indonesien).
    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass das zugestellte Schriftstück als Klageschrift erkennbar ist. Mängel des Inhalts – etwa die notwendigen Angaben nach § 253 Abs. 2 ZPO, auch deren Lesbarkeit – bei deren Vorliegen die Klage wegen Unzulässigkeit abzuweisen sein könnte, sind unschädlich. Denn auch eine Abweisung der Klage setzt ein Prozessrechtsverhältnis voraus, da gerichtliche Entscheidungen nicht außerhalb eines solchen erfolgen können,
    vgl. BGH, Urt. v. 12. 12. 2012 – VIII ZR 307/11–, NJW 2013, 387, 388 Rn. 28 ff.
    Folglich genügt die Erkennbarkeit als Klagschrift, die der Beklagte in seinem Schreiben vom 16.02.2021 zugestanden hat (vorletzter Absatz, beginnend mit „Die Klagschrift 27 O 396/20 ist…“), wobei bemerkenswert ist, dass auch das Aktenzeichen offenbar lesbar war.
    Fragen der Lesbarkeit, des damit verbundenen Rechts auf rechtliches Gehör so-wie des Mussinhalts der Klageschrift sind solche, über die innerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses verhandelt wird und keine Fragen des formalisierten Zustellungsverfahrens sind. Zur (weiteren) Möglichkeit der Kenntnisname vom In-halt der Klageschrift für den Beklagten siehe überdies unten 3.).

    Unter Punkt 3 des Schreibens, unterstellt mir doch dieser Rechtsanwalt, dass ich die Klageschrift selbst beschädigt hätte!

    3.
    Unabhängig sind dem Beklagten die unter a) genannten Schriftstücke gem. § 189 ZPO zugestellt worden, sofern man die Beschädigung als vom Beklagten unverschuldet und tatsächlich existierend unterstellt und dies auch als Mangel der Zustellung wertet, wovor alledem der Kläger sich ausdrücklich verwahrt.

    (…)

    Ebenfalls ist nicht notwendig, dass der Adressat tatsächlich den Inhalt liest. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ist die Kenntnisnahmemöglichkeit genügend,

    (…)

    Letztlich ist auch nicht auszuschließen, dass – sofern tatsächlich zutreffend – die Ursache der Durchnässung im Einflussbereich des Beklagten liegt. Gewöhn-licherweise ist von einem Postunternehmen wie dem der DHL (vgl. abgebildete Versandmarke auf den vom Beklagten eingereichten Fotografien) davon auszugehen, dass deren Post nicht im Freien gelagert wird. Eine jedenfalls fahrlässige Zugangsvereitelung liegt nahe, wobei kein neuer Zustellungsversuch vorgenommen werden muss, da der Beklagte die Zustellung an sich bestätigt hat.

    Warum soll ich mich, nachdem ich bereits auf 3 Strafanzeigen ohne rechtsgültigen Zustellnachweis reagiert habe, auf eine vierte in dieser Form reagieren! Das sollte auch einem Peta Rechtsanwalt einleuchten. Faktisch widerspricht das Landgericht Berlin den Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, denn die Klageschrift ist tatsächlich, oder soll man sagen angeblich erneut zugesandt worden.

    Letztendlich ist die Kanzlei Günther selbst Schuld, dass die Klageschrift unleserlich bei mir ankam. Vor dem Versenden von Sendungen sollte man sich erkundigen was erlaubt ist. In der Klageschrift war eine DVD enthalten, die den indonesischen Zoll dazu brachte das Schreiben zu öffnen. Mal ehrlich wer hat denn heute noch ein DVD-Laufwerk. In welchem Jahrtausend lebt Peta und die von Ihnen beauftragte Kanzlei denn? Weder die PCs noch die Laptops, die wir besitzen, haben noch ein DVD-Laufwerk. Die Erfindung des USB-Sticks oder Cloud, scheint da jedenfalls noch nicht vorgedrungen zu sein! In Indonesien ist außerdem der Versand von Digitalmedien problematisch, da man bei Auslandssendungen hier von Pornografie ausgeht. Deshalb werden die Sendungen auch geöffnet. Weiterhin ist in Indonesien bekannt, dass jedes Schreiben und jedes Paket in Folie geschützt versendet wird, gerade um solche Probleme zu verhindern! Hier werden die Sachen nicht mit Autos transportiert, sondern mit Mopeds, weil nur die vernünftig durch den Verkehr durchkommen. Vorher informieren hilft auch einen unwissenden Rechtsanwalt!

    Rechtsanwaltskanzlei Günther will am 10. März die Klageschrift per elektronischer Gerichtspost an das Landgericht Berlin übermittelt haben.

    Telefonisch teilte mir das Landgericht mit, dass diese Klageschrift per Einschreiben mir zu gestellt wird. Trotz mehrfachem Nachfragen konnte man mir keine nachverfolgbare Sendungsnummer mitteilen. 

    Dafür gab es heute folgende Aussagen …

    auf Ihr Faxschreiben vom 02.08.2021 wird mitgeteilt, dass mit Verfügung des Vorsitzenden vom. 06.05.2021 die förmliche Zustellung der Klageschrift über die Deutsche Botschaft in Jarkata ge­mäß der zwischen Indonesien und Deutschland geltenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen erfolgen soll nachdem die Zustellung per Einschreiben mit internationalem Rückschein fehlge­schlagen ist, da die Sendung in nicht lesbarer Form bei lhen ankam. Das Rechtshilfeersuchen ist am 27.5.2021 an die Botschaft weitergeleitet worden. Bislang steht eine Antwort aus. Eine Sendungsnummer wird leider dabei nicht vergeben auch gibt es keine Möglichkeit, den Lauf des Rechtsmittelersuchens im Internet oder anderweitig zu verfolgen. Daher ist bislang noch nicht von einer erfolgten Zustellung der Klageschrift auszugehen.

    Wir halten also mal fest! Seit dem 18. Februar weiß das Landgericht Berlin, dass die Klageschrift vom Peta Juristen Krishna Singh, mir nicht ordnungsgemäß und rechtssicher, zugestellt wurde. Am 10. März übermittelte die Kanzlei Günther die Klageschrift erneut an das Landgericht Berlin. Im April teilte man mir telefonisch mit, dass die Klageschrift per Einschreiben auf den Weg zu mir sei! Trotz fünfmaligem Nachfragen nach einer Sendungsnummer, damit ich die Klageschrift so schnell wie möglich in den Händen halten könnte, um die Anschuldigungen von Krishna Singh prüfen zu können und einen Anwalt zu beauftragen, kam von seitens des Landgerichts Berlin, keine Antwort auf meine Sendungsnummer Anfrage!

    Und jetzt will man diese Klageschrift am 27. Mai über die deutsche Botschaft in Jakarta übermittelt haben! Das wären dann fast drei Monate! Laut meinem Rechtsverständnis geht man bei Gericht bei Zustellungen ins Ausland, von einer Laufzeit von maximal einem Monat aus. Behördliche Amtshilfegesuche sollten hier aufgrund der regelmäßigen Amtspost, zwischen der Botschaft und Deutschland, in der Regel schneller erfolgen als auf dem normalen Postweg, der derzeit 6–8 Wochen nach Indonesien dauert.

    Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günther aus Hamburg wird über folgende Aussage mehr als erbost sein!

    Solange die Klageschrift nicht ordnungsgemäß zugestellt ist, liegt kein zweiseitiges Prozess­rechtsverhältnis, mithin nach keine wirksam gegen Sie erhabene Klage vor. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Inhalt der Klageschrift auch nach gar kein Urteil gegen Sie ergehen kann. Auch kann Ihnen im derzeitigen Stadium keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ihren Prozesskostenhilfeantrag notieren wir aber gerne bereits jetzt. Auch können Sie bereits jetzt den für die Ge­währung erforderlichen Vordruck zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst Belegen einreichen, der zu jedem Verfahren stets erneut und aktuell einzureichen ist.

    Bereits bei der PKH-Bewilligung im Verfahren Dr. Edmund Haferbeck ./. Silvio Harnos, sah dieser einen groben Zuständigkeitverstoß durch das Kammergericht Berlin an, da diese mir nach meiner Beschwerde, wegen nicht Bewilligung meines PKH Antrages, die PKH doch bewilligte! Für ihn sei nur das Landgericht Berlin dafür zuständig und hätte in seinem Rechtsverständnis richtig beschieden!

    Es bleibt also weiter amüsant spannend, wie es mit den Klagen von Peta und deren direkten Umfeld weitergeht. Dr. Ulrich Wollenteit kündigte in einem an meinen Rechtsanwalt, über das Landgericht zugestellten Schreiben an, das weitere Klagen aus dem Umfeld von Peta in Arbeit seien. Immer her damit, das liefert mir nur mehr Material, um die kriminellen Machenschaften von Peta und Co aufzudecken!

    Quellen:

  • Schreiben an das Landgericht Berlin vom 02. August 2021

    Es ist etwas still geworden in den letzten Monaten bei den angestrebten Gerichtsverfahren von Edmund Haferbeck und dem Umfeld von Peta. Das liegt größten Teils daran, dass ich gegen die zuständigen Richter des Landgerichts in allen mir bekannten Fällen einen Befangenheitsantrag gestellt hatte!

    So wurden bereits zwei angesetzte Gerichtstermine kurzfristig wieder abgesagt! Für alle mir bekannten Verfahren ist als Vorsitzender Richter, Holger Thiel zuständig. Dieser wurde bekannt durch das skandalöse Urteil im Fall der grünen Politikerin Renate Künast, wo er Beleidigungen, die weit unter die Gürtellinie gingen, als Meinungsfreiheit auslegte. Daraufhin wurde gegen diesen Richter Holger Thiel und zwei weiteren Richtern die auch für einige Verfahren in meinem Fall zuständig sind, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt gestellt und im Berufungsverfahren das Urteil dieses Richters revidiert!

    Nun Frage ich mich wie unbefangen ein Richter in eine Verfahren wegen Verleumdung noch sein kann, wenn diesem durch ein Fehl-Urteil ein Ermittlungsverfahren angehängt wurde und dieser in der Presse regelrecht zerrissen wurde. 

    Dr. Edmund Haferbeck fühlt sich persönlich in der Klage, durch meine folgende Satire-Aussage beleidigt!

    Sofort begann das Poltern des Herrn Dr. Edmund Haferbeck, der wohl gerade an einem Glas, „teuren Champagner“ [Satire], der wie üblich aus Spendengelder finanziert wurde, nippte und den Rest des Glases über seinen unvegan anmutenden Körpers, inkl. Schweinespeckhälfte im Vorderbereich, kippte.

    gerati.de

    Insgesamt hat Edmund Haferbeck nach seinen 25 bereits gescheiterten Strafanzeigen aus dem Jahr 2018, 15 neue gefunden und versucht nun auf dem Klageweg, die Meinungsfreiheit zu verhindern und GERATI Mundtod zu machen! Nur schien er nicht damit gerechnet zu haben, dass GERATI Betreiber wie ein Sumatra Tiger aus Indonesien, sich wehrt und ihm weiter seine stupiden Aussagen widerlegt und seine stupiden Argumente um die Ohren haut!

    Befangenheitsantrag vom Landgericht Berlin abgewiesen und beim Kammergericht Berlin zurückgezogen!

    Natürlich war es zu erwarten, dass sich die drei zuständigen Richter des Landgerichts Berlin, selbst nicht befangen ansahen. Weder politische Einflussnahme, noch eine Befürwortung des Tierrechts, obwohl gerade ein Richter des Berliner Landgerichtes bei der Anhörung „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, im Ausschuss des deutschen Bundestages, die Aussage in seiner Anhörung brachte, dass Straftaten die Tierrechtler begehen juristisch legitim seien! Auch das Verfahren von Renate Künast, sei natürlich kein Befangenheitsgrund. Die Richter würden doch jetzt nicht harmlose Meinungsfreiheit kriminalisieren nur, weil man in einem anderen Urteil zu lasch geurteilt hatte.

    Auch drei weitere Richter des Landgerichts Berlin kamen zu der Erkenntnis, es läge keine Befangenheit vor. Im Fall einer Befangenheitsbeschwerde ist anders als bei der PKH-Beschwerde vor dem Kammergericht, der zweiten Instanz Anwaltszwang! Mein Rechtsanwalt teilte mir mit, er hätte keine Ressourcen frei und so beantragte ich PKH für das Beschwerdeverfahren, über die Ablehnung meines Befangenheitsantrages vom Landgericht Berlin, vor dem Kammergericht Berlin.

    Zwei Tage später erhielt ich eine E-Mail von meinem Rechtsanwalt, der mich bat die Beschwerde zurückzuziehen. Darauf telefoniert ich mit dem Kammergericht und kam sogar mit der zuständigen Richterin ins Gespräch. Ja sie verstehe mich, sieht aber dennoch keine Möglichkeit einer Befangenheit! Nach Zusicherung, das mit der Rücknahme meines Antrages in diesem Verfahren keine Gebühren entstehen, nahm ich meinen Befangenheitsantrag schriftlich zurück!

    Gestern schrieb ich an das Landgericht folgendes Schreiben!

    ERNEUTE Anfrage der rechtssicheren Zustellung der Klageschrift 27 O 396/20 und weiterer Verfahren

    Singh K. ./. Harnos, S. – Haferbeck E ./. Harnos S.  Peta Deutschland e.V. ./. Harnos S.

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 14. Juni 2021 fragte ich nach, der nachverfolgbaren Sendungsnummer, zu der bis heute nicht lesbaren Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 per Fax an!

    Bis heute haben sie mir weder die Klageschrift, noch eine Bestätigung das, dass Verfahren bis zur rechtsgültigen Zustellung der Klageschrift ausgesetzt ist, noch mir eine Sendungsnummer genannt! Da bereits mehrere rechtliche Schreiben siehe Urteil und Ordnungsmittelbeschluss aus dem Verfahren 27 O 639/17 nicht zugestellt wurden, verlange ich die Sendungsnummer für den Versand der Klageschrift, um den rechtliche Zustellungsversuch überhaupt nachvollziehen zu können! Der Kläger behauptet durch seine vertretenen Rechtsanwälte, das die Klageschrift durch das Gericht, auf den Weg zu mir sei.

    Insbesondere wurden alle meine letzten Schreiben zu den Verfahren aus dem Umfeld von Peta Deutschland, durch das Landgericht Berlin nicht beantwortet, obwohl hier bereits mehrere Monate vergangen sind.

    In meinen Augen handelt es sich bei dem Vorgehen des Landgerichtes Berlin um Rechtsbeugung im Amt, da man den Kläger hier nachweislich bevorzugen versucht, in dem man weder auf Anfragen noch auf PKH-Anträgen in den anderen zwei Fällen von seitens des Landgerichts Berlin reagiert!

    Demnach versucht das Landgericht Berlin hier vorsätzlich mir meine Rechtsmittel zu verwehren, da man die PKH Anträge (z.B. Verfahren 27 O 639/17 bzw. 27 O 396/20 nicht bearbeitet!

    Im Schreiben vom 01.04.2021 teilten sie mir mit, das mein PKH Antrag zwar eingegangen ist, dieser jedoch aufgrund meines Befangenheitsantrages nicht bearbeitet werden kann.

    Gleichzeitig ist mit der Ablehnung meines Befangenheitsantrages durch das Landgericht Berlin, ja Anwaltszwang beim Kammergericht Berlin in diesem Beschwerdeverfahren. Demnach werden mir hier, alle mir zustehenden Rechtsmittel beim Landgericht Berlin verwehrt!

    Mit diesem Schreiben wiederhole ich meinen Antrag auf PKH, zu allen offenen Verfahren zu meiner Person, die beim Landgericht Berlin anhängig sind. Insbesondere da bei allen Verfahren ein Befangenheitsantrag anhängig ist, bzw. nach rechtssicheren Zustellung der Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 gestellt werden. Hier verweise ich auf die bei der Ablehnung des Antrages beim Landgericht, notwendigen Anwaltszwanges beim Kammergericht Berlin!

    Auf folgende Sachbearbeitungen warte ich derzeit auf das Landgericht Berlin

    1. Sendungsnachweise der Klageschrift 27 O 396/20
    2. Zustellnachweis des Urteiles und des Ordungsmittelbeschlusses aus 27 O 639/17 (Bis heute liegt mir nichts vor (Mein damaliger Anwalt reagiert auf Anfragen nicht) Um Rechtsansprüche gelten machen zu können, benötige ich auch hier einen Nachweis der Zustellung der beiden Rechtlichen Schreiben an meine Person, da der Anwalt im Fall der nicht Weiterleitung an mich, Haftbar ist!
    3. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 400/20
    4. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 396/20
    5. Antrag auf Teilnahme im Verfahren 27 O 519/19 per Videokonferenz § 128a ZPO in Verbindung mit Übertragung der Verhandlung, in die deutsche Botschaft Jakarta bzw. Übernahme der An- und Abreisekosten bei persönlicher Anreise (siehe Schreiben per Fax) auf Grundlage des bewilligten PKH Antrages durch das Kammergericht Berlin
    6. Beantragte Akteneinsicht nach Ablehnung der Richter meines Befangenheitsantrages mit der lapidaren Begründung „VERWEIS AUF DIE AKTE“ (Siehe Schreiben per Fax)

    Ich weise daraufhin, dass ich jetzt beschlossen habe, Strafanzeige bei einer deutschen Staatsanwaltschaft zu stellen, wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung im Amt und Benachteiligung in den Verfahren, die meine Person betreffen. Die Strafanzeige richtet sich gegen alle in den offenen Verfahren beteiligten Richter!

    Dieses entbindet sie jedoch nicht mit einer Frist von 7 Tagen auf meine offenen Fragen bzw. Anträge zu Antworten!

    Ich verweise noch einmal, dass ich die Schreiben per Fax 03581 7921529 vorab erwarte, da der Postversand aus Deutschland aufgrund von Corona 6-8 Wochen dauert!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Meine nächsten geplanten Schritte

    Wie in dem Schreiben angekündigt, werde ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, gegen die zuständigen Richter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz stellen. Dann plane ich eine Beschwerde beim Verfassungsgericht, da das Landgericht Berlin, ja mein persönliches Recht an Teilnahme an dem Gerichtsverfahren nicht zulässt.

    Die Teilnahme per Videokonferenz nach § 128a ZPO wird mit der Begründung abgelehnt, man dürfe nicht auf fremden staatlichen Territorien, ein Gerichtsverfahren übertragen. Da stellt sich mir die Frage, wie kann ich dann von diesem PC aus, auf den das Gerichtsverfahren übertragen werden soll, dann Straftaten in Deutschland begehen? Weiterhin teilte man mir mit, ich brauchte ja nicht persönlich erscheinen, da ich ja von einem Rechtsanwalt vertreten werde. 

    Mit diesem habe ich bisher 15 Minuten telefoniert und den Rest nur per E-Mail Kontakt gehabt. Gleichzeitig ist dieser beim Landgericht Berlin nicht zugelassen, sodass er einen Kollegen beauftragen muss, der mich dann nur aufgrund der Aktenlage verteidigt. Weiterhin kommt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günter aus Hamburg, die Edmund Haferbeck und Peta vertreten, immer mit neuen skurrilen Argumenten, auf die der Rechtsanwalt in der Verhandlung keine Antwort hätte. Denn nur ich kann Aussagen und Begründen, wie ich was gemeint habe! 

    So wird es wohl noch einigen Monate und Jahre dauern bis es hier zu einem Gerichtstermin kommt. Ob es dann noch Peta als gemeinnützige Organisation in Deutschland gibt, bleibt abzuwarten!

    Über eure Unterstützung würde ich mich weiter freuen!

    Quellen:

  • Prozesskostenhilfe (PKH) teilweise für Verfahren E. Haferbeck (Peta) ./. S. Harnos (GERATI) nach Beschwerde gewährt!

    Das Verfahren 27 O 519/19 Edmund Haferbeck (Peta) ./. Silvio Harnos (GERATI) kann in die nächste Runde gehen. Der sofortigen Beschwerde für die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) wurde stattgegeben und (TEILWEISE) gewährt.

    Der Kampf David (GERATI) vs. Goliath (Peta) geht in die nächste Runde. Meiner sofortigen Beschwerde gegen die Verwehrung der PKH, wurde vom zuständigen Berliner Senatsgericht stattgegeben und teilweise bewilligt!

    Die PKH wurde für 8 von 11 Klagepunkten gewährt. Drei Klagepunkte wurden von der Bewilligung der PKH ausgeschlossen. Ausgeschlossen aus der PKH wurden folgende Klagepunkte!

    3. sowie die Äußerung

    ,,Ein verurteilter Straftäter, ja Herr Dr. Edmund Haferbeck wurde rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt, da er mit Steinen schmiss und dadurch Leib und Leben gefährdete.“

    5. sowie die Äußerung
    „Aber auch der Leiter der Rechtsabteilung ein verurteilter Straftäter Dr. Edmund Haferbeck zeigt immer wieder seine juristische Unfähigkeit.“

    7. sowie die Äußerungen

    „13.11.2016 Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt aufgetreten“ „Dr. Edmund Haferbeck gab sich vor einem deutschen Gericht als Verteidiger und Rechtsanwalt aus“ ,,Mit dem Gerati vorliegenden Beschluss, aus dem urteil 51 LOS-2 Js 17479/09 des Amtsgerichtes Marburg geht hervor, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck sich in diesem Prozess als Rechtsanwalt vor Gericht bezeichnete.“ „Gerati konnte jetzt beweisen, dass auch Edmund Haferbeck vor einem deutschen Gericht, sich des Titelmissbrauches schuldig gemacht hatte.“

    Auszug Klageschrift 

    Beschwerde beim zuständigen Kammergericht war teilweise erfolgreich

    Auf seine sofortige Beschwerde wird dem Beklagten – insoweit unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 28.01.2021 – 27 O 519/19 * Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung mit Ausnahme der zu Ziffern 3., 5. und 7. der Klageschrift angeführten Unterlassungsbegehren bewilligt. Zugleich wird ihm sein Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt Manuel Tripp, beigeordnet.

    (…)

    Die Beanstandung des Landgerichts, der Beklagte habe die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur unzureichend ausgefüllt und belegt, erachtet der Senat als ausgeräumt.

    (…)

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist das Merkmal der Beweisbarkeit. Tatsachenbehauptungen sind einer Beweisführung zugänglich, während Meinungsäußerungen durch Elemente des Dafürhaltens und der Stellungnahme gekennzeichnet und insoweit eines Nachweises rnit Beweismitteln entzogen sind.

    Die mit den Klageanträgen zu 3 und S angegriffenen Äußerungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitteilung, es handele sich bei dem Kläger zu 1. um einen verurteilten Straftäter. Es ist insoweit von einer Tatsachenbehauptung auszugehen, denn die Frage, ob der Kläger zu 1. von einem Strafgericht verurteilt worden ist oder nicht, kann durch Beweismittel geklärt werden.

    Auszug PKH Beschluss

    GERATI bietet Transparenz

    Da ihr mich so unterstützt, bin ich natürlich euch auch der Transparenz verpflichtet. Gleichzeitig müssen die Machenschaften und der Versuch von Peta, jede Kritik über diesen Verein zu verhindern, öffentlich gemacht werden.

    Deswegen habe ich mich entschlossen, jeden Schriftverkehr zwischen Peta, der Kanzlei Günther in Hamburg und mir, hier zu veröffentlichen. Natürlich werde ich anders als Peta und Dr. Edmund Haferbeck, die Persönlichkeitsrechte wahren und mir bekannte private Adressen, nicht veröffentlichen.

    Ich habe eine eigene Kategorie (KLAGEN) angelegt, wo ich alle Schriftstücke, Aussagen und Beweise dokumentieren werde. Zwar wird es in den nächsten Tagen sehr viel juristische Geplänkel Artikel geben, jedoch sehe ich es als Notwendig an, den Versuch von Peta und anderen Tierrechtsorganisationen, berechtigte Kritik an ihrer Arbeit auszulöschen, offenzulegen. Alle von mir veröffentlichte Dokumente dürfen frei verwendet werden!