Island hat 21 Besatzungsmitglieder des Aktivistenschiffs „Bandero“ ausgewiesen und mit Wiedereinreiseverboten belegt. Hintergrund ist eine Aktion gegen das Walfangschiff „Hvalur 9“, bei der die Aktivisten nicht nur protestierten, sondern unmittelbar in den Betrieb des Schiffes eingreifen wollten. Polizeisprecher Gunnar Runar Sveinbjornsson bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass allen Betroffenen die Ausweisungsbeschlüsse zugestellt worden seien. Die Aktivisten wurden zuvor in Reykjavik festgehalten, während ihr Schiff von den Behörden beschlagnahmt wurde.
Aktion gegen die „Hvalur 9“ scheiterte
Nach den bislang veröffentlichten Berichten verfolgte die „Bandero“ die „Hvalur 9“, eines der letzten in Island eingesetzten Walfangschiffe. Die Besatzung soll zunächst erwogen haben, das Walfangschiff zu rammen, diesen Plan jedoch nicht umgesetzt haben. Stattdessen setzte sie ein Schlauchboot aus und brachte ein Netz aus, das den Propeller der „Hvalur 9“ beeinträchtigen sollte. Der Versuch scheiterte, und eine tatsächliche Beschädigung des Schiffes wurde nicht gemeldet.
Damit ging die Aktion deutlich über eine klassische Protestkundgebung hinaus. Ziel war offenbar, unmittelbar in die Manövrier- oder Betriebsfähigkeit eines fahrenden Schiffes einzugreifen. Gerade auf See können solche Aktionen erhebliche Sicherheitsrisiken für Besatzungen und beteiligte Schiffe verursachen. Ob daraus strafrechtliche Konsequenzen entstehen, ist jedoch Sache der zuständigen Behörden und Gerichte.
Die isländische Polizei wirft der Crew mögliche Verstöße gegen internationales Seerecht sowie eine Gefährdung der Sicherheit auf See vor. Dabei handelt es sich bislang um Vorwürfe der Behörden und nicht um rechtskräftig festgestellte Straftaten. Nach Medienberichten wurden die Mobiltelefone der Crew beschlagnahmt, während die „Bandero“ zunächst immobilisiert blieb. Die Captain Paul Watson Foundation weist die rechtliche Bewertung zurück und argumentiert unter anderem, das Schiff habe sich beim Einschreiten der Behörden in internationalen Gewässern befunden.
Diese Darstellung der Stiftung beantwortet allerdings nicht automatisch die Frage, ob die vorausgegangene Aktion gegen die „Hvalur 9“ rechtmäßig war. Auch außerhalb nationaler Küstengewässer gelten Regeln zur Sicherheit der Schifffahrt. Entscheidend wird deshalb sein, wie die zuständigen Behörden den konkreten Ablauf, die Position der beteiligten Schiffe und den Einsatz des Netzes rechtlich bewerten. Die bloße Berufung auf internationale Gewässer macht einen unmittelbaren Eingriff in den Betrieb eines anderen Schiffes jedenfalls nicht automatisch zulässig.
Einreiseverbote treffen internationale Crew
An Bord der „Bandero“ befanden sich nach Angaben der Captain Paul Watson Foundation Aktivisten aus den Vereinigten Staaten, Brasilien, Frankreich und Spanien. Die Ausweisungen betreffen damit eine international zusammengesetzte Crew, die gezielt gegen den isländischen Walfang vorgehen wollte. Für Bürger aus Staaten des Schengen-Raums soll das Einreiseverbot nach den vorliegenden Berichten nur für Island gelten. Bei anderen Betroffenen könnten dagegen weiterreichende Einschränkungen innerhalb des Schengen-Raums greifen.
Paul Watson selbst befand sich nicht an Bord der „Bandero“. Die konkrete Aktion ist ihm daher nicht persönlich zuzurechnen. Die Captain Paul Watson Foundation führt ihre Kampagne gegen den kommerziellen Walfang jedoch unter seinem Namen fort und setzt dabei weiterhin auf direkte Aktionen gegen Walfangschiffe. Der aktuelle Fall zeigt deshalb erneut, wie schnell die Grenze zwischen politischem Protest und unmittelbarem Eingriff in den Schiffsverkehr überschritten werden kann.
Walfang bleibt politisch umstritten
Island gehört neben Norwegen und Japan zu den wenigen Staaten, die kommerziellen Walfang weiterhin erlauben. Das Unternehmen Hvalur nahm die Jagd nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder auf. Nach den vorliegenden Berichten erlauben die geltenden Quoten den Fang von bis zu 150 Finnwalen und 168 Zwergwalen. Die Wiederaufnahme hat den Konflikt mit internationalen Tier- und Umweltschutzorganisationen erneut verschärft.
Auch innerhalb Islands wird über die Zukunft des Walfangs gestritten. Für den Herbst ist ein Gesetzentwurf angekündigt, der eine mögliche Abschaffung des kommerziellen Walfangs zum Gegenstand haben soll. Ob daraus tatsächlich ein verbindliches Verbot entsteht, ist bislang offen. Die politische Auseinandersetzung über den Walfang wird daher unabhängig vom aktuellen Fall weitergehen.
Gerade deshalb sollten zwei Fragen klar voneinander getrennt werden. Man kann den kommerziellen Walfang grundsätzlich ablehnen und sich politisch für dessen Abschaffung einsetzen. Daraus folgt jedoch kein Freibrief, Schiffe auf See zu blockieren, ihre Propeller gezielt zu beeinträchtigen oder riskante Manöver vorzubereiten. Die Ausweisung der 21 Aktivisten zeigt, dass die isländischen Behörden diese Form des Aktivismus nicht als gewöhnlichen Protest behandeln.
Quellen
- noticiasambientales.com – Operation in Reykjavik: Island verbannt 21 Aktivisten der Bandero während der Debatte über den Walfang – https://noticiasambientales.com/tiere/operation-in-reykjavik-island-verbannt-21-aktivisten-der-bandero-wahrend-der-debatte-uber-den-walfang
- merkur.de – Walfang-Eklat: Island wirft 21 Aktivisten raus und erteilt ihnen lebenslanges Einreiseverbot – https://www.merkur.de/welt/paul-watson-island-walfang-einreiseverbot-wale-protest-aktivisten-zr-94430949.html
- de.euronews.com – Island weist 21 Walfang-Gegner aus und verhängt Einreiseverbote – https://de.euronews.com/my-europe/2026/08/05/island-weist-21-walfang-gegner-aus-und-verhangt-einreiseverbote
- berliner-zeitung.de – Island weist 21 Walschützer aus – sie wollten Walfangschiff rammen – https://www.berliner-zeitung.de/article/versuchte-walfang-sabotage-island-weist-21-aktivisten-aus-10268767
- GERATI – Australien: Radikale Tierrechtler die Straftaten begehen verlieren Gemeinnützigkeit – https://gerati.de/2020/12/27/australien-radikale-tierrechtler-die-straftaten-begehen-verlieren-gemeinnuetzigkeit/
