PETA will Ochsenrennen in Steinkirchen stoppen – Veterinäramt sieht keinen Grund für generelles Verbot

Die Tierrechtsorganisation PETA fordert die Absage des für den 16. August 2026 geplanten Ochsenrennens im Aßlinger Ortsteil Steinkirchen. Beim Fest des örtlichen Burschenvereins sollen Reiter auf Ochsen gegeneinander antreten. Während PETA bereits das Veranstaltungsformat grundsätzlich kritisiert und ein Einschreiten der Behörden verlangt, sieht das zuständige Veterinäramt Ebersberg derzeit offenbar keine Grundlage für ein pauschales Verbot. Stattdessen setzt die Behörde auf Kontrollen, tierärztliche Überwachung und konkrete Auflagen für den Umgang mit den Tieren.

PETA fordert Absage des Ochsenrennens

PETA-Fachreferentin Julia Weibel bezeichnet den Einsatz der Ochsen bei einem solchen Rennen als nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Die Organisation hat nach eigenen Angaben sowohl den Veranstalter als auch die zuständige Behörde angeschrieben und die Absage beziehungsweise Untersagung der Veranstaltung gefordert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der PETA-Mitteilung seien entsprechende Schreiben zunächst unbeantwortet geblieben. Die Argumentation der Organisation geht dabei über mögliche einzelne Verstöße hinaus und richtet sich grundsätzlich gegen die Nutzung von Tieren zu Unterhaltungszwecken.

Zur Begründung verweist PETA unter anderem auf einen Vorfall aus dem Jahr 2024 in München-Allach, bei dem sich ein Rind schwer verletzt haben soll und noch vor Ort getötet wurde. Zudem führt die Organisation ein Ochsen- und Kamelrennen in Taufkirchen im Juni 2026 an, bei dem nach ihrer Darstellung unter anderem blutige Verletzungen an Tieren dokumentiert worden seien. Solche Ereignisse sind ernst zu nehmen und können Anlass für eine genaue Prüfung vergleichbarer Veranstaltungen sein. Sie belegen jedoch nicht automatisch, dass auch das Rennen in Steinkirchen tierschutzwidrig durchgeführt wird oder bereits im Vorfeld untersagt werden müsste.

Veterinäramt setzt auf Kontrolle statt pauschales Verbot

Das Veterinäramt Ebersberg stellt nach Medienberichten klar, dass Ochsenrennen nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich verboten sind. Maßgeblich ist vielmehr, ob den eingesetzten Tieren im konkreten Einzelfall Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Damit unterscheidet sich die behördliche Bewertung deutlich von der grundsätzlichen Position PETAs, die bereits die Nutzung der Tiere bei einem Unterhaltungswettbewerb ablehnt. Für die Behörde steht zunächst die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung und deren Vereinbarkeit mit den geltenden Tierschutzvorgaben im Mittelpunkt.

Für das Rennen in Steinkirchen sind umfangreiche Kontrollen vorgesehen. Die teilnehmenden Ochsen sollen vor Beginn von einem Amtstierarzt untersucht werden, während der Veranstaltung soll zusätzlich ein praktischer Tierarzt anwesend sein. Sporen und Stöcke als Treibhilfen sind nach Angaben des Veterinäramts untersagt, außerdem müssen die Tiere ausreichend mit Wasser und Futter versorgt sowie vor ungünstiger Witterung geschützt werden. Die behördliche Überwachung soll vom Auftrieb der Tiere bis zu deren Abfahrt nach Ende der Veranstaltung reichen.

Damit verfolgt das Veterinäramt einen anderen Ansatz als PETA. Statt das Rennen allein wegen seines Formats zu untersagen, soll geprüft werden, ob die Tiere tatsächlich tierschutzgerecht behandelt werden und die vorgegebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Sollten während der Veranstaltung konkrete Verstöße festgestellt werden, kann die Behörde entsprechend einschreiten. Eine automatische Gleichsetzung von Ochsenrennen und Tierquälerei lässt sich aus der derzeit bekannten Rechtslage dagegen nicht ableiten.

Tradition trifft auf grundsätzliche Tierrechtskritik

Der Burschenverein Steinkirchen organisiert das Ochsenrennen als Teil eines traditionellen Burschenfestes. Neben dem Rennen sind weitere Veranstaltungen sowie ein Ochsenfleischessen vorgesehen. Der Verein versteht das Fest als regionale Tradition und Unterhaltung, während PETA bereits den Einsatz der Tiere für den Wettbewerb grundsätzlich ablehnt. Genau an diesem Punkt zeigt sich der Unterschied zwischen einer auf die konkrete Haltung und Behandlung der Tiere gerichteten Tierschutzprüfung und einer weitergehenden Tierrechtsposition, die tierische Nutzung zu Unterhaltungszwecken generell infrage stellt.

Besonders kritisch äußerte sich PETA auch zum geplanten Ochsenfleischessen am Folgetag. Nach den vorliegenden Berichten handelt es sich dabei jedoch nicht um dieselben Tiere, die zuvor an dem Rennen teilnehmen sollen. PETA bezeichnet den zeitlichen Zusammenhang dennoch als geschmacklos. Für die rechtliche Bewertung des Rennens ist eine solche moralische Einschätzung allerdings nicht entscheidend, sondern die Frage, ob die eingesetzten Tiere tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden.

Als Alternativen zu einem Ochsenrennen schlägt PETA unter anderem Stockpferderennen oder Wettbewerbe mit verkleideten Menschen vor. Damit wird deutlich, dass sich die Kritik der Organisation nicht nur gegen mögliche Missstände bei der Durchführung richtet, sondern gegen das Grundprinzip, Tiere für einen solchen Wettbewerb einzusetzen. Diese Position kann gesellschaftlich diskutiert werden, sie ist jedoch nicht automatisch mit der geltenden rechtlichen Bewertung durch die zuständige Behörde gleichzusetzen. Das Veterinäramt hat bislang gerade kein generelles Verbot ausgesprochen.

Frühere Vorwürfe erhöhen den öffentlichen Druck

Im Zusammenhang mit dem Ochsen- und Kamelrennen in Taufkirchen hat PETA nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gestellt. Zusätzlich reichte die Organisation eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des dort zuständigen Veterinäramts ein. Dabei handelt es sich um Vorwürfe und von PETA eingeleitete rechtliche beziehungsweise behördliche Schritte. Eine rechtskräftige gerichtliche Feststellung, dass bei dieser Veranstaltung tatsächlich strafbare Tierquälerei begangen wurde, ergibt sich daraus nicht.

Für das Rennen in Steinkirchen haben diese Vorgänge deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Sie erhöhen allerdings den öffentlichen und politischen Druck auf Veranstalter und Behörden, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besonders genau zu kontrollieren. Genau dies hat das Veterinäramt Ebersberg angekündigt. Die Veranstaltung wird damit unter einer deutlich stärkeren Beobachtung stehen als ein vergleichbares Fest ohne die aktuelle Auseinandersetzung.

Entscheidend ist die konkrete Durchführung

Der Streit um das Ochsenrennen in Steinkirchen zeigt erneut den grundlegenden Unterschied zwischen der Position von Tierrechtsorganisationen und der behördlichen Anwendung des Tierschutzrechts. PETA fordert die Absage bereits wegen der Nutzung der Tiere bei einem Unterhaltungswettbewerb und verweist zusätzlich auf frühere Zwischenfälle bei anderen Veranstaltungen. Das Veterinäramt Ebersberg bewertet dagegen die konkrete Situation, schreibt Schutzmaßnahmen vor und sieht nach den bislang bekannten Informationen keinen Grund für ein pauschales Verbot. Ob es Anlass zu Beanstandungen gibt, wird deshalb maßgeblich davon abhängen, wie das Rennen am 16. August tatsächlich durchgeführt wird.

Dass mögliche Risiken ernst genommen und die Tiere umfassend überwacht werden, ist selbstverständlich notwendig. Ebenso wichtig ist jedoch eine sachliche Trennung zwischen belegten Verstößen, noch ungeklärten Vorwürfen und einer grundsätzlichen politischen oder ethischen Ablehnung solcher Veranstaltungen. Frühere Vorfälle an anderen Orten ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls in Steinkirchen. Genau dafür ist das zuständige Veterinäramt verantwortlich.

Quellen

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