Ochsenrennen in Steinkirchen: PETA fordert Absage und Einschreiten des Veterinäramts

PETA kritisiert geplantes Rennen in Steinkirchen

Die Tierrechtsorganisation PETA fordert die Absage des für den 16. August 2026 geplanten Ochsenrennens im Aßlinger Ortsteil Steinkirchen. Bei der Veranstaltung des Burschenvereins sollen Reiter auf Ochsen um die Wette laufen. PETA-Fachreferentin Julia Weibel bezeichnete den Einsatz der Tiere als nicht mit dem Tierschutz vereinbar und forderte das zuständige Veterinäramt auf, das Rennen zu untersagen. Nach Angaben der Organisation blieben ihre Schreiben an die Veranstalter und die Behörde zunächst unbeantwortet.

PETA begründet die Forderung mit dem aus ihrer Sicht hohen Stress- und Verletzungsrisiko für die Rinder. Die Organisation verweist dabei auf einen Vorfall aus dem Jahr 2024 in München-Allach, bei dem ein Rind nach einer schweren Verletzung noch vor Ort getötet wurde. Außerdem führt PETA ein Ochsen- und Kamelrennen in Taufkirchen im Juni 2026 an, bei dem nach Darstellung der Organisation unter anderem blutige Wunden dokumentiert worden seien. Diese Ereignisse belegen jedoch nicht automatisch, dass auch die Veranstaltung in Steinkirchen tierschutzwidrig verlaufen würde.

Veterinäramt sieht kein generelles Verbot vor

Das Veterinäramt Ebersberg teilte laut Medienberichten mit, dass Ochsenrennen nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich verboten werden können. Ein Einschreiten komme demnach insbesondere dann in Betracht, wenn den Tieren im konkreten Fall nachweislich Schmerzen, Leiden oder Schäden entstünden. Die Behörde kündigte für Steinkirchen umfangreiche Maßnahmen zur Überwachung an und sieht die Veranstaltung damit nicht bereits aufgrund ihres Formats als unzulässig an.

Vorgesehen ist eine Untersuchung der teilnehmenden Ochsen durch einen Amtstierarzt vor dem Rennen. Zusätzlich soll während der Veranstaltung ein praktischer Tierarzt anwesend sein. Sporen und Stöcke als Treibhilfen seien verboten; außerdem müssten die Tiere mit Wasser, Futter und einem Schutz vor Witterung versorgt werden. Die Überwachung soll nach Angaben des Veterinäramts vom Auftrieb bis zur Abfahrt der Tiere reichen.

Streit über Tradition und Umgang mit den Tieren

Der Burschenverein Steinkirchen plant das Rennen als Teil eines Burschenfestes, das neben dem Wettbewerb auch weitere Veranstaltungen und ein Ochsenfleischessen umfasst. Der Veranstalter stellt das Ereignis als regionale Tradition und Unterhaltung dar. PETA bewertet dagegen bereits die Nutzung der Tiere für den Wettbewerb kritisch und schlägt als Alternativen unter anderem ein Stockpferderennen oder einen Wettbewerb mit verkleideten Menschen vor.

Besonders kritisierte Weibel die Verbindung des Rennens mit einem Essen am folgenden Tag. Dabei handelt es sich nach den Berichten nicht um dieselben Tiere, die am Rennen teilnehmen. Der zeitliche Zusammenhang sei aus Sicht der Organisation dennoch geschmacklos. Rechtlich entscheidend bleibt jedoch nicht die öffentliche Bewertung des Speiseangebots, sondern ob die konkrete Durchführung den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.

Frühere Vorwürfe erhöhen den Beobachtungsdruck

Im Zusammenhang mit dem Taufkirchener Rennen erstattete PETA nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I und reichte eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeitende des dort zuständigen Veterinäramts ein. Dabei handelt es sich um Vorwürfe und ein eingeleitetes Vorgehen der Organisation, nicht um eine rechtskräftige gerichtliche Feststellung. Für Steinkirchen folgt daraus keine automatische Untersagung, die Vorgänge erhöhen aber den öffentlichen Druck auf Veranstalter und Behörde.

Das Veterinäramt Ebersberg hat angekündigt, die Einhaltung der Auflagen eng zu überwachen. Damit wird die konkrete Durchführung des Rennens maßgeblich dafür sein, ob die Veranstaltung aus behördlicher Sicht beanstandet werden muss. PETA hält hingegen an ihrer grundsätzlichen Forderung fest, Ochsenrennen wegen der Nutzung von Tieren zu Unterhaltungszwecken auch künftig nicht mehr zu genehmigen.

Quellen

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