Berlin: Vier Taubenküken nach Vergrämung von Dachboden gerettet – PETA erstattet Anzeige

Auf einem Berliner Dachboden sind Anfang August Taubenküken und Eier zurückgeblieben, nachdem erwachsene Tauben im Zuge einer geplanten Reinigung ausgesperrt worden sein sollen. Nach Angaben von PETA waren die Jungtiere noch auf die Versorgung durch ihre Eltern angewiesen und hatten weder Zugang zu Wasser noch zu Nahrung. Insgesamt vier Küken konnten später mit Unterstützung von Feuerwehr und Polizei geborgen und in ehrenamtliche Pflegestellen gebracht werden.

Strafanzeige gegen beauftragtes Unternehmen

PETA kündigte an, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige gegen das mit der Vergrämung beauftragte Unternehmen zu erstatten. Die Organisation sieht den Verdacht, dass den Tieren ohne ausreichenden Grund erhebliche Leiden zugefügt worden sein könnten. Eine strafrechtliche Bewertung oder eine behördliche Feststellung liegt damit noch nicht vor; über das weitere Vorgehen entscheiden die zuständigen Ermittlungsstellen. Der konkrete Vorwurf bezieht sich damit auf den Umgang mit den zurückgelassenen Jungtieren und Eiern.

Auslöser war laut PETA eine Whistleblower-Meldung. Ehrenamtliche Helfer konnten zunächst zwei Küken sichern. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich auf höher gelegenen oder schwer zugänglichen Bereichen weitere Jungtiere oder Eier befanden, wurde außerdem das Veterinäramt informiert. Die Helfer forderten, weitere Arbeiten bis zur Kontrolle des Dachbodens zu stoppen und das Vorgehen des Dienstleisters zu prüfen.

In den folgenden Tagen wurden zwei weitere Küken gefunden. Nachdem die erwachsenen Tauben den Dachboden verlassen hatten, wurde der Bereich vollständig verschlossen. Für die geretteten Jungtiere bedeutete das die Chance auf Versorgung in menschlicher Obhut – für zurückgelassene Eier blieb dagegen nach den Angaben zur Situation vor Ort keine elterliche Betreuung mehr möglich.

PETA fordert betreute Taubenschläge und Eiertausch

PETA-Fachreferentin Monic Moll kritisierte das Vorgehen als rücksichtslos und forderte Konsequenzen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Zugleich verlangt die Organisation ein stadtweites Taubenmanagement, bei dem Städte mit Taubenvereinen und ehrenamtlichen Hilfen zusammenarbeiten. Zum Konzept gehört insbesondere der tierschutzgerechte Austausch von Eiern gegen Attrappen in betreuten Taubenschlägen. Die Forderung knüpft damit an PETAs Kritik am Vorgehen auf dem Berliner Dachboden an.

Der praktische Unterschied zu einer bloßen Vergrämung liegt darin, dass die Tiere zunächst kontrolliert angesiedelt und versorgt werden. Die Zahl der nachfolgenden Gelege lässt sich dort durch den Eiertausch beeinflussen; zugleich können Kot und Futter stärker auf den betreuten Standort konzentriert werden. Eine Vergrämung ohne vorherige Kontrolle von Nestern und Brutplätzen kann dagegen dazu führen, dass Elterntiere und Jungtiere getrennt werden.

Berliner Fall reiht sich in bekannte Kritik an Netzen und Abwehrmaßnahmen ein

PETA hat auch in anderen Städten Strafanzeigen nach Vorfällen mit Tauben in Vergrämungsanlagen angekündigt oder erstattet. Für Saarbrücken berichtete die Organisation 2023 von Tauben, die sich in Netzen eines Parkhauses verfangen haben sollen, und forderte ebenfalls betreute Taubenschläge. Diese Fälle sind nicht mit dem Berliner Dachboden identisch, zeigen aber, warum die Auswahl und Kontrolle von Abwehrmaßnahmen für den Tierschutz entscheidend ist. Auch im Berliner Fall stehen die Folgen einer Vergrämungsmaßnahme im Mittelpunkt der Kritik.

Stadttauben stammen von domestizierten Haus- und Brieftauben ab und nutzen Gebäude, Dachböden und Parkhäuser als künstliche Felsstrukturen. Gerade deshalb reicht es nicht, erwachsene Tiere lediglich aus einem Brutbereich auszusperren. Vor einer Verschließung müssen Nester, Eier und nicht selbstständig lebensfähige Jungtiere gefunden und versorgt werden. Das gilt insbesondere, wenn die Jungtiere noch von ihren Eltern abhängig sind.

Für Eigentümer und beauftragte Firmen liegt die zentrale Konsequenz damit vor allem in der Vorbereitung: Dachbereiche sollten vor Reinigungs- oder Abdichtungsarbeiten kontrolliert und bei Bedarf mit Veterinäramt oder Taubenhilfen abgestimmt werden. Im Berliner Fall wird nun zu klären sein, wer die Maßnahme plante, welche Kontrollen stattfanden und ob daraus ein strafrechtlich relevanter Verstoß folgt. Die Rettung von vier Küken beendet den konkreten Vorfall, ersetzt aber nicht die Prüfung, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Die abschließende Bewertung steht damit weiterhin aus.

Quellen

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