In Eppingen-Elsenz hat ein entlaufener Hund einen Artgenossen getötet und dessen 71-jährige Halterin verletzt. Der Angriff ereignete sich, als die Frau mit ihrem Hund unterwegs war. PETA nimmt den Fall zum Anlass, erneut einen verpflichtenden Hundeführerschein für Baden-Württemberg zu verlangen.
Angriff nach dem Ausbüxen
Ein Medienbericht schildert, dass der angreifende Hund zuvor aus seinem Zuhause entlaufen war. Seine Halterin eilte dem Tier hinterher, konnte es jedoch nicht mehr aufhalten. Als der Hund den anderen Vierbeiner attackierte, versuchte dessen Halterin, ihr Tier zu schützen. Dabei wurde die 71-Jährige verletzt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Ihr Hund überlebte den Angriff nicht.
Welche konkreten Umstände das Entlaufen ermöglichten und wie der Angriff im Einzelnen ablief, ist nicht abschließend geklärt. Fest steht, dass ein Hund starb und eine Halterin verletzt wurde.
PETA fordert Sachkundenachweis für Baden-Württemberg
Jana Hoger, Fachreferentin für „Tierische Mitbewohner“ bei PETA, sieht die Verantwortung vor allem bei den Menschen. Viele Halter hätten Schwierigkeiten, Verhalten, Signale und Körpersprache eines Hundes richtig einzuschätzen, erklärte sie in einer Stellungnahme der Organisation. Ein verpflichtender Hundeführerschein solle deshalb theoretische Kenntnisse und praktische Übungen verbinden. PETA fordert die Landesregierung auf, einen solchen Nachweis in Baden-Württemberg einzuführen.
Nach dem von PETA vorgeschlagenen Modell müssten angehende Hundehalter zunächst einen Theoriekurs absolvieren. Darin sollen unter anderem tiergerechte Haltung, Kommunikation und die Bedürfnisse von Hunden vermittelt werden. Anschließend sei ein gemeinsames Praxisseminar mit dem Hund vorgesehen. Der Nachweis würde damit vor allem künftige Hundehalter betreffen; für bereits gehaltene Hunde wären Übergangs- oder Ausnahmeregelungen entscheidend. Ob ein solcher Kurs den konkreten Angriff in Eppingen verhindert hätte, lässt sich aus dem Einzelfall nicht ableiten.
Die Forderung ist in Baden-Württemberg nicht neu. Auch nach früheren Beißvorfällen wurde wiederholt über einen allgemeinen Sachkundenachweis diskutiert. Ein verpflichtender allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter ist im Land nicht eingeführt. Bei einer politischen Entscheidung wären daher unter anderem der betroffene Personenkreis, mögliche Ausnahmen sowie die praktische Organisation von Prüfung und Kontrolle zu bestimmen.
Andere Modelle und offene Wirkungsfrage
PETA verweist auf Niedersachsen, Bremen und Österreich als Beispiele für Regelungen beziehungsweise angekündigte Regelungen zum Sachkundenachweis. In Niedersachsen wird ein Sachkundenachweis für Hundehalter mit theoretischen und praktischen Prüfungselementen verbunden; dabei gibt es Ausnahmen für bestimmte Haltergruppen. Bremen führt nach der Darstellung von PETA zum 1. Juli 2026 einen Nachweis für künftige Hundehalter ein. Für Österreich nennt PETA ebenfalls den 1. Juli 2026 als Zeitpunkt für eine bundesweite Einführung. Die jeweiligen Voraussetzungen, Übergangsregeln und Ausnahmen unterscheiden sich und sind für einen Vergleich entscheidend.
Auch Berlin wird von PETA als weiteres Beispiel genannt. Dort geht es nach der Darstellung der Organisation um den Erwerb erforderlicher Sachkunde, nicht automatisch um ein mit Niedersachsen identisches Prüfungsmodell. Für Baden-Württemberg wäre deshalb politisch zu klären, ob eine Regelung alle Hundehalter oder nur neu hinzukommende Halter erfasst. Ebenso offen wären Anforderungen an Kurse und Prüfungen, zuständige Stellen sowie der Umgang mit bereits gehaltenen Hunden.
Daneben verweist PETA auf finanzielle Anreize einzelner Städte. München und Mannheim werden dabei mit Hundesteuervergünstigungen nach bestandenem Hundeführerschein genannt. Ein verpflichtender Nachweis könnte nach der Argumentation der Organisation zudem dazu führen, dass sich Menschen vor der Anschaffung intensiver mit der Hundehaltung befassen. PETA beruft sich auf eine von ihr beauftragte Umfrage aus dem Jahr 2023, nach der sich 68 Prozent der Erwachsenen in Deutschland für einen verpflichtenden Hundeführerschein ausgesprochen hätten.
Diese Zustimmung sagt jedoch nicht automatisch voraus, ob ein Nachweis die Zahl von Angriffen oder Tierheimabgaben verringert. Für die Betroffenen in Eppingen kommt die politische Debatte zu spät. Der Fall steht damit neben einer Forderung nach mehr Sachkunde und der weiterhin offenen Frage, wie eine solche Regelung in Baden-Württemberg konkret ausgestaltet und im Alltag wirksam werden könnte.
Quellen
- presseportal.peta.de – Eppingen: Hund tötet Artgenossen und verletzt dessen Halterin – PETA Presseportal – https://presseportal.peta.de/eppingen-hund-toetet-artgenossen-und-verletzt-dessen-halterin-peta-fordert-hundefuehrerschein-in-baden-wuerttemberg
- schwaebische.de – Peta in Bad Waldsee: Pflicht-Hundeführerschein gefordert – https://www.schwaebische.de/regional/oberschwaben/bad-waldsee/nach-hundebiss-auf-schulhof-tierschuetzer-fordern-hundefuehrerschein-4646020
- suedkurier.de – Stuttgart: Ist ein Hundeführerschein sinnvoll oder nicht? Das meinen Hundebesitzer aus unserer Region | SÜDKURIER – https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Ist-ein-Hundefuehrerschein-sinnvoll-oder-nicht-Das-meinen-Hundebesitzer-aus-unserer-Region;art417930,9792961
