Tiertransporte bei Hitze: Warum Tierschützer ein Verbot ab 25 Grad fordern

Österreichische Tierschutzorganisationen warnen vor erheblichen Belastungen für Tiere auf Transportfahrzeugen während sommerlicher Hitzewellen. Besonders kritisch sind nach ihrer Darstellung stehende Lastwagen, lange Fahrten und Transporte in Regionen mit deutlich höheren Temperaturen. Vier Pfoten fordert deshalb ein generelles Transportverbot ab 25 Grad Celsius und eine Begrenzung der Transportdauer. Das zuständige Bundesministerium verweist dagegen auf bestehende Standards und die laufende Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung.

Hitzestress entsteht nicht erst bei 40 Grad

Nach Angaben von Vier Pfoten können sich die Bedingungen in einem Transporter bereits bei moderaten Außentemperaturen schnell verschärfen. Steht ein Fahrzeug wegen Staus oder Wartezeiten, fällt die natürliche Luftbewegung weg. Zusätzlich geben die dicht stehenden Tiere Wärme ab, sodass die Temperatur im Inneren über der Außentemperatur liegen kann. Ventilatoren, die bei Langstrecken vorgeschrieben sind, tauschen nach Darstellung der Organisation vor allem Luft aus, senken die Temperatur aber nicht zuverlässig.

Die möglichen Folgen reichen laut Veronika Weissenböck, Kampagnenleiterin von Vier Pfoten, von Stress und Erschöpfung bis zu Kreislaufkollaps und Tod. Schweine können ihre Körpertemperatur unter natürlichen Bedingungen durch Suhlen und Baden regulieren, was ihnen auf dem Transport nicht möglich ist. Bei Rindern nennt Vier Pfoten eine Behaglichkeitstemperatur von etwa 15 Grad Celsius und beschreibt bei Hitzestress unter anderem Muskelzittern, Krämpfe, Atemprobleme und Kreislaufversagen. Geflügel kann in engen Transportboxen seine Flügel nicht ausreichend abspreizen, um Wärme abzugeben.

Gesetzliche Grenzen und Forderungen liegen auseinander

Die geltenden Vorgaben unterscheiden nach Transportart und -dauer. Für Langstreckentransporte, also Fahrten von mehr als acht Stunden, beschreibt die von Vier Pfoten veröffentlichte Recherche eine Obergrenze von 30 Grad im Fahrzeug. Für kürzere Strecken nennt die Quelle keine vergleichbare Temperaturobergrenze. Eine allgemeine Regel, nach der Transporte stets zwischen fünf und 30 Grad Celsius stattfinden dürften, lässt sich daraus nicht ableiten. Auch die bei Langstrecken vorgeschriebenen Ventilatoren werden von Vier Pfoten nicht als verlässliche Kühlung bewertet.

Vier Pfoten verlangt eine einheitliche Außentemperaturgrenze von 25 Grad, eine maximale Transportdauer von acht Stunden sowie ein Verbot von Langstreckentransporten lebender Tiere in Drittländer. Für Geflügel und Kaninchen fordert die Organisation kürzere Höchstzeiten von vier Stunden. Kälber unter zwölf Wochen sollten nach dieser Position überhaupt nicht transportiert werden. Der Verein gegen Tierfabriken fordert zusätzlich mehr Platz und Einstreu sowie den Transport gekühlter Schlachtkörper anstelle lebender Tiere. Diese Forderung wird hier als Position des VGT wiedergegeben; eine eigene Primärquelle des Vereins liegt in den fallbezogenen Rechercheunterlagen nicht vor.

Die Forderungen knüpfen an eine länger bestehende Auseinandersetzung an. Vier Pfoten kritisierte bereits 2022, dass ein angekündigtes Verbot von Transporten nach Nordafrika und in den Nahen Osten nicht umgesetzt worden sei. Nach Angaben der Organisation können Lebendtiertransporte weiterhin bis zu 82 Stunden dauern. Diese Zahl beschreibt die von der Organisation kritisierte Rechtslage und ist nicht mit der von ihr geforderten Begrenzung auf acht Stunden gleichzusetzen.

Was Beobachter bei einem auffälligen Transport tun können

Wer im Straßenverkehr einen Transporter mit verletzten oder verendeten Tieren, fehlendem Wasser oder offensichtlich problematischen Bedingungen beobachtet, sollte zunächst den Standort, die Fahrtrichtung und das Kennzeichen festhalten. Fotos oder Videos können die spätere Prüfung unterstützen, sofern dies gefahrlos und ohne Behinderung des Verkehrs geschieht. Vier Pfoten empfiehlt, akute Situationen der Polizei zu melden und Beweismaterial an das zuständige Veterinäramt oder die Tierschutzombudsstelle zu übermitteln. Eine Meldung ersetzt keine behördliche Kontrolle und beweist für sich allein noch keinen Verstoß.

Entscheidend sind die konkreten Umstände wie Außentemperatur, Dauer eines Stillstands, Zustand der Tiere und Ausstattung des Fahrzeugs. Die zuständigen Behörden müssen diese Angaben bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten. Beobachter sollten sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen oder den Verkehr behindern. So bleibt die Meldung auf die Sicherung und Weitergabe beobachtbarer Informationen beschränkt.

Ministerium verweist auf EU-Reform

Das Bundesministerium verweist in der Ausgangsmeldung auf die Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung. Eine belastbare ministerielle Bewertung, wonach die österreichischen Standards bereits auf hohem Niveau lägen, ist in den vorliegenden Rechercheunterlagen jedoch nicht belegt. Deshalb lässt sich aus den Fallunterlagen lediglich festhalten, dass das Ministerium auf bestehende Regelungen und den laufenden europäischen Reformprozess verweist. Vier Pfoten sieht bei den derzeitigen Vorgaben weiterhin wesentlichen Verbesserungsbedarf.

Für Verbraucher können regionale Direktvermarktung und pflanzliche Alternativen eine Möglichkeit sein, die eigene Nachfrage zu verändern. Welche Transportwege dadurch tatsächlich entfallen, hängt jedoch von Zucht, Schlachtung und Handelsstrukturen ab. Der politische Unterschied zwischen den geltenden Vorgaben und den Forderungen der Tierschutzorganisationen bleibt damit bestehen. Ein früherer Fall eines Tiertransports bei Hitze auf der A2 zeigt, wie schnell eine konkrete Verkehrssituation zur akuten Gefahr werden kann.

Quellen

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