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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

PETA, Parteien & Populismus

Kategorie: PETA, Parteien & Populismus

  • PETA will Ochsenrennen in Steinkirchen stoppen – Veterinäramt sieht keinen Grund für generelles Verbot

    PETA will Ochsenrennen in Steinkirchen stoppen – Veterinäramt sieht keinen Grund für generelles Verbot

    Die Tierrechtsorganisation PETA fordert die Absage des für den 16. August 2026 geplanten Ochsenrennens im Aßlinger Ortsteil Steinkirchen. Beim Fest des örtlichen Burschenvereins sollen Reiter auf Ochsen gegeneinander antreten. Während PETA bereits das Veranstaltungsformat grundsätzlich kritisiert und ein Einschreiten der Behörden verlangt, sieht das zuständige Veterinäramt Ebersberg derzeit offenbar keine Grundlage für ein pauschales Verbot. Stattdessen setzt die Behörde auf Kontrollen, tierärztliche Überwachung und konkrete Auflagen für den Umgang mit den Tieren.

    PETA fordert Absage des Ochsenrennens

    PETA-Fachreferentin Julia Weibel bezeichnet den Einsatz der Ochsen bei einem solchen Rennen als nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Die Organisation hat nach eigenen Angaben sowohl den Veranstalter als auch die zuständige Behörde angeschrieben und die Absage beziehungsweise Untersagung der Veranstaltung gefordert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der PETA-Mitteilung seien entsprechende Schreiben zunächst unbeantwortet geblieben. Die Argumentation der Organisation geht dabei über mögliche einzelne Verstöße hinaus und richtet sich grundsätzlich gegen die Nutzung von Tieren zu Unterhaltungszwecken.

    Zur Begründung verweist PETA unter anderem auf einen Vorfall aus dem Jahr 2024 in München-Allach, bei dem sich ein Rind schwer verletzt haben soll und noch vor Ort getötet wurde. Zudem führt die Organisation ein Ochsen- und Kamelrennen in Taufkirchen im Juni 2026 an, bei dem nach ihrer Darstellung unter anderem blutige Verletzungen an Tieren dokumentiert worden seien. Solche Ereignisse sind ernst zu nehmen und können Anlass für eine genaue Prüfung vergleichbarer Veranstaltungen sein. Sie belegen jedoch nicht automatisch, dass auch das Rennen in Steinkirchen tierschutzwidrig durchgeführt wird oder bereits im Vorfeld untersagt werden müsste.

    Veterinäramt setzt auf Kontrolle statt pauschales Verbot

    Das Veterinäramt Ebersberg stellt nach Medienberichten klar, dass Ochsenrennen nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich verboten sind. Maßgeblich ist vielmehr, ob den eingesetzten Tieren im konkreten Einzelfall Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Damit unterscheidet sich die behördliche Bewertung deutlich von der grundsätzlichen Position PETAs, die bereits die Nutzung der Tiere bei einem Unterhaltungswettbewerb ablehnt. Für die Behörde steht zunächst die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung und deren Vereinbarkeit mit den geltenden Tierschutzvorgaben im Mittelpunkt.

    Für das Rennen in Steinkirchen sind umfangreiche Kontrollen vorgesehen. Die teilnehmenden Ochsen sollen vor Beginn von einem Amtstierarzt untersucht werden, während der Veranstaltung soll zusätzlich ein praktischer Tierarzt anwesend sein. Sporen und Stöcke als Treibhilfen sind nach Angaben des Veterinäramts untersagt, außerdem müssen die Tiere ausreichend mit Wasser und Futter versorgt sowie vor ungünstiger Witterung geschützt werden. Die behördliche Überwachung soll vom Auftrieb der Tiere bis zu deren Abfahrt nach Ende der Veranstaltung reichen.

    Damit verfolgt das Veterinäramt einen anderen Ansatz als PETA. Statt das Rennen allein wegen seines Formats zu untersagen, soll geprüft werden, ob die Tiere tatsächlich tierschutzgerecht behandelt werden und die vorgegebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Sollten während der Veranstaltung konkrete Verstöße festgestellt werden, kann die Behörde entsprechend einschreiten. Eine automatische Gleichsetzung von Ochsenrennen und Tierquälerei lässt sich aus der derzeit bekannten Rechtslage dagegen nicht ableiten.

    Tradition trifft auf grundsätzliche Tierrechtskritik

    Der Burschenverein Steinkirchen organisiert das Ochsenrennen als Teil eines traditionellen Burschenfestes. Neben dem Rennen sind weitere Veranstaltungen sowie ein Ochsenfleischessen vorgesehen. Der Verein versteht das Fest als regionale Tradition und Unterhaltung, während PETA bereits den Einsatz der Tiere für den Wettbewerb grundsätzlich ablehnt. Genau an diesem Punkt zeigt sich der Unterschied zwischen einer auf die konkrete Haltung und Behandlung der Tiere gerichteten Tierschutzprüfung und einer weitergehenden Tierrechtsposition, die tierische Nutzung zu Unterhaltungszwecken generell infrage stellt.

    Besonders kritisch äußerte sich PETA auch zum geplanten Ochsenfleischessen am Folgetag. Nach den vorliegenden Berichten handelt es sich dabei jedoch nicht um dieselben Tiere, die zuvor an dem Rennen teilnehmen sollen. PETA bezeichnet den zeitlichen Zusammenhang dennoch als geschmacklos. Für die rechtliche Bewertung des Rennens ist eine solche moralische Einschätzung allerdings nicht entscheidend, sondern die Frage, ob die eingesetzten Tiere tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden.

    Als Alternativen zu einem Ochsenrennen schlägt PETA unter anderem Stockpferderennen oder Wettbewerbe mit verkleideten Menschen vor. Damit wird deutlich, dass sich die Kritik der Organisation nicht nur gegen mögliche Missstände bei der Durchführung richtet, sondern gegen das Grundprinzip, Tiere für einen solchen Wettbewerb einzusetzen. Diese Position kann gesellschaftlich diskutiert werden, sie ist jedoch nicht automatisch mit der geltenden rechtlichen Bewertung durch die zuständige Behörde gleichzusetzen. Das Veterinäramt hat bislang gerade kein generelles Verbot ausgesprochen.

    Frühere Vorwürfe erhöhen den öffentlichen Druck

    Im Zusammenhang mit dem Ochsen- und Kamelrennen in Taufkirchen hat PETA nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gestellt. Zusätzlich reichte die Organisation eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des dort zuständigen Veterinäramts ein. Dabei handelt es sich um Vorwürfe und von PETA eingeleitete rechtliche beziehungsweise behördliche Schritte. Eine rechtskräftige gerichtliche Feststellung, dass bei dieser Veranstaltung tatsächlich strafbare Tierquälerei begangen wurde, ergibt sich daraus nicht.

    Für das Rennen in Steinkirchen haben diese Vorgänge deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Sie erhöhen allerdings den öffentlichen und politischen Druck auf Veranstalter und Behörden, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besonders genau zu kontrollieren. Genau dies hat das Veterinäramt Ebersberg angekündigt. Die Veranstaltung wird damit unter einer deutlich stärkeren Beobachtung stehen als ein vergleichbares Fest ohne die aktuelle Auseinandersetzung.

    Entscheidend ist die konkrete Durchführung

    Der Streit um das Ochsenrennen in Steinkirchen zeigt erneut den grundlegenden Unterschied zwischen der Position von Tierrechtsorganisationen und der behördlichen Anwendung des Tierschutzrechts. PETA fordert die Absage bereits wegen der Nutzung der Tiere bei einem Unterhaltungswettbewerb und verweist zusätzlich auf frühere Zwischenfälle bei anderen Veranstaltungen. Das Veterinäramt Ebersberg bewertet dagegen die konkrete Situation, schreibt Schutzmaßnahmen vor und sieht nach den bislang bekannten Informationen keinen Grund für ein pauschales Verbot. Ob es Anlass zu Beanstandungen gibt, wird deshalb maßgeblich davon abhängen, wie das Rennen am 16. August tatsächlich durchgeführt wird.

    Dass mögliche Risiken ernst genommen und die Tiere umfassend überwacht werden, ist selbstverständlich notwendig. Ebenso wichtig ist jedoch eine sachliche Trennung zwischen belegten Verstößen, noch ungeklärten Vorwürfen und einer grundsätzlichen politischen oder ethischen Ablehnung solcher Veranstaltungen. Frühere Vorfälle an anderen Orten ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls in Steinkirchen. Genau dafür ist das zuständige Veterinäramt verantwortlich.

    Quellen

  • Island weist 21 Aktivisten der Captain Paul Watson Foundation nach Aktion gegen Walfangschiff aus

    Island weist 21 Aktivisten der Captain Paul Watson Foundation nach Aktion gegen Walfangschiff aus

    Island hat 21 Besatzungsmitglieder des Aktivistenschiffs „Bandero“ ausgewiesen und mit Wiedereinreiseverboten belegt. Hintergrund ist eine Aktion gegen das Walfangschiff „Hvalur 9“, bei der die Aktivisten nicht nur protestierten, sondern unmittelbar in den Betrieb des Schiffes eingreifen wollten. Polizeisprecher Gunnar Runar Sveinbjornsson bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass allen Betroffenen die Ausweisungsbeschlüsse zugestellt worden seien. Die Aktivisten wurden zuvor in Reykjavik festgehalten, während ihr Schiff von den Behörden beschlagnahmt wurde.

    Aktion gegen die „Hvalur 9“ scheiterte

    Nach den bislang veröffentlichten Berichten verfolgte die „Bandero“ die „Hvalur 9“, eines der letzten in Island eingesetzten Walfangschiffe. Die Besatzung soll zunächst erwogen haben, das Walfangschiff zu rammen, diesen Plan jedoch nicht umgesetzt haben. Stattdessen setzte sie ein Schlauchboot aus und brachte ein Netz aus, das den Propeller der „Hvalur 9“ beeinträchtigen sollte. Der Versuch scheiterte, und eine tatsächliche Beschädigung des Schiffes wurde nicht gemeldet.

    Damit ging die Aktion deutlich über eine klassische Protestkundgebung hinaus. Ziel war offenbar, unmittelbar in die Manövrier- oder Betriebsfähigkeit eines fahrenden Schiffes einzugreifen. Gerade auf See können solche Aktionen erhebliche Sicherheitsrisiken für Besatzungen und beteiligte Schiffe verursachen. Ob daraus strafrechtliche Konsequenzen entstehen, ist jedoch Sache der zuständigen Behörden und Gerichte.

    Die isländische Polizei wirft der Crew mögliche Verstöße gegen internationales Seerecht sowie eine Gefährdung der Sicherheit auf See vor. Dabei handelt es sich bislang um Vorwürfe der Behörden und nicht um rechtskräftig festgestellte Straftaten. Nach Medienberichten wurden die Mobiltelefone der Crew beschlagnahmt, während die „Bandero“ zunächst immobilisiert blieb. Die Captain Paul Watson Foundation weist die rechtliche Bewertung zurück und argumentiert unter anderem, das Schiff habe sich beim Einschreiten der Behörden in internationalen Gewässern befunden.

    Diese Darstellung der Stiftung beantwortet allerdings nicht automatisch die Frage, ob die vorausgegangene Aktion gegen die „Hvalur 9“ rechtmäßig war. Auch außerhalb nationaler Küstengewässer gelten Regeln zur Sicherheit der Schifffahrt. Entscheidend wird deshalb sein, wie die zuständigen Behörden den konkreten Ablauf, die Position der beteiligten Schiffe und den Einsatz des Netzes rechtlich bewerten. Die bloße Berufung auf internationale Gewässer macht einen unmittelbaren Eingriff in den Betrieb eines anderen Schiffes jedenfalls nicht automatisch zulässig.

    Einreiseverbote treffen internationale Crew

    An Bord der „Bandero“ befanden sich nach Angaben der Captain Paul Watson Foundation Aktivisten aus den Vereinigten Staaten, Brasilien, Frankreich und Spanien. Die Ausweisungen betreffen damit eine international zusammengesetzte Crew, die gezielt gegen den isländischen Walfang vorgehen wollte. Für Bürger aus Staaten des Schengen-Raums soll das Einreiseverbot nach den vorliegenden Berichten nur für Island gelten. Bei anderen Betroffenen könnten dagegen weiterreichende Einschränkungen innerhalb des Schengen-Raums greifen.

    Paul Watson selbst befand sich nicht an Bord der „Bandero“. Die konkrete Aktion ist ihm daher nicht persönlich zuzurechnen. Die Captain Paul Watson Foundation führt ihre Kampagne gegen den kommerziellen Walfang jedoch unter seinem Namen fort und setzt dabei weiterhin auf direkte Aktionen gegen Walfangschiffe. Der aktuelle Fall zeigt deshalb erneut, wie schnell die Grenze zwischen politischem Protest und unmittelbarem Eingriff in den Schiffsverkehr überschritten werden kann.

    Walfang bleibt politisch umstritten

    Island gehört neben Norwegen und Japan zu den wenigen Staaten, die kommerziellen Walfang weiterhin erlauben. Das Unternehmen Hvalur nahm die Jagd nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder auf. Nach den vorliegenden Berichten erlauben die geltenden Quoten den Fang von bis zu 150 Finnwalen und 168 Zwergwalen. Die Wiederaufnahme hat den Konflikt mit internationalen Tier- und Umweltschutzorganisationen erneut verschärft.

    Auch innerhalb Islands wird über die Zukunft des Walfangs gestritten. Für den Herbst ist ein Gesetzentwurf angekündigt, der eine mögliche Abschaffung des kommerziellen Walfangs zum Gegenstand haben soll. Ob daraus tatsächlich ein verbindliches Verbot entsteht, ist bislang offen. Die politische Auseinandersetzung über den Walfang wird daher unabhängig vom aktuellen Fall weitergehen.

    Gerade deshalb sollten zwei Fragen klar voneinander getrennt werden. Man kann den kommerziellen Walfang grundsätzlich ablehnen und sich politisch für dessen Abschaffung einsetzen. Daraus folgt jedoch kein Freibrief, Schiffe auf See zu blockieren, ihre Propeller gezielt zu beeinträchtigen oder riskante Manöver vorzubereiten. Die Ausweisung der 21 Aktivisten zeigt, dass die isländischen Behörden diese Form des Aktivismus nicht als gewöhnlichen Protest behandeln.

    Quellen

  • Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte warnt vor Qualzucht bei Haustieren

    Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte warnt vor Qualzucht bei Haustieren

    Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke warnt vor gesundheitlich problematischen Zuchtmerkmalen bei Haustieren. Besonders kurzköpfige Hunde können nach Angaben der Tierärztin unter Atemproblemen und einer eingeschränkten Fähigkeit zur Thermoregulation leiden, wodurch bei hohen Temperaturen ein erhöhtes Risiko der Überhitzung entstehen kann. In diesem Zusammenhang nennt Zinke unter anderem Französische und Englische Bulldoggen, aber auch Dackel und Zwergspitze. Entscheidend ist allerdings die notwendige Unterscheidung zwischen einer Hunderasse als solcher und konkreten Zuchtmerkmalen, die bei einem Tier tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen können.

    Kurze Schnauzen können die Abkühlung erschweren

    Bei kurzköpfigen Hunden können stark verkürzte Schnauzen und damit verbundene anatomische Veränderungen die Atmung beeinträchtigen. Da Hunde ihre Körpertemperatur vor allem durch Hecheln regulieren, können entsprechende Einschränkungen bei hohen Temperaturen besonders problematisch werden. Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte verweist darauf, dass betroffene Tiere deshalb schneller überhitzen können als Hunde ohne entsprechende Einschränkungen. Daraus folgt jedoch nicht, dass allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse automatisch bedeutet, dass jedes einzelne Tier unter einer tierschutzrechtlich relevanten Qualzucht leidet.

    Auch andere äußerliche Merkmale können nach Darstellung Zinkes gesundheitliche Folgen haben. Dazu gehören beispielsweise stark gerundete Köpfe, übergroße Augen, extreme Körpergrößen, sehr lange Rücken oder ungewöhnlich kurze Gliedmaßen. Ob daraus tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen, muss jedoch anhand des jeweiligen Merkmals und des betroffenen Tieres beurteilt werden. Eine sachliche Diskussion über Qualzucht sollte deshalb gesundheitliche Auswirkungen in den Mittelpunkt stellen und nicht allein das Erscheinungsbild oder den Namen einer Rasse.

    Für Tierhalter können Erkrankungen, die mit problematischen Zuchtmerkmalen zusammenhängen, zugleich erhebliche finanzielle Folgen haben. Zinke spricht von Tierarzt- und Operationskosten, die in bestimmten Fällen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen können. Hinzu kommen mögliche Einschränkungen im Alltag, wenn ein Tier beispielsweise körperlich wenig belastbar ist oder bei Wärme besonders geschützt werden muss. Für Kaufinteressenten ist es deshalb sinnvoll, sich bereits vor der Anschaffung über bekannte gesundheitliche Risiken, Untersuchungen der Elterntiere und die Zuchtziele des jeweiligen Züchters zu informieren.

    Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ kritisiert Einfluss sozialer Medien

    Gemeinsam mit dem Verein „Tierwohl statt Lifestyle – Gemeinsam gegen Qualzucht“ hat Zinke die Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ initiiert. Ziel der Kampagne ist es, auf gesundheitliche Folgen bestimmter erblich bedingter Fehlentwicklungen und problematischer Zuchtmerkmale aufmerksam zu machen. Dabei richtet sich die Kritik auch gegen die Darstellung auffälliger Tiere in Werbung und sozialen Medien. Nach Auffassung Zinkes können sogenannte Petfluencer und Prominente dazu beitragen, die Nachfrage nach bestimmten äußeren Merkmalen zu erhöhen.

    Diese Kritik sollte allerdings als Position der Landestierschutzbeauftragten und der beteiligten Kampagne verstanden werden. Die öffentliche Präsentation eines Tieres allein belegt weder eine Erkrankung noch eine tierschutzwidrige Zucht. Umgekehrt kann eine starke mediale Nachfrage nach bestimmten extremen Merkmalen durchaus Anreize schaffen, bei der Zucht das Aussehen stärker zu gewichten als gesundheitliche Eigenschaften. Für eine belastbare Bewertung sind deshalb konkrete gesundheitliche Befunde und nachvollziehbare Zuchtziele wichtiger als pauschale Aussagen über einzelne Rassen oder deren Halter.

    Gerade bei der Diskussion um sogenannte Trendtiere besteht die Gefahr, unterschiedliche Ebenen miteinander zu vermischen. Eine genetische Veranlagung für bestimmte Erkrankungen, ein besonders ausgeprägtes äußerliches Merkmal und eine tatsächlich vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigung sind nicht automatisch dasselbe. Seriöse Zucht muss deshalb darauf ausgerichtet sein, bekannte gesundheitliche Risiken möglichst zu reduzieren und Tiere hervorzubringen, die ein möglichst uneingeschränktes Leben führen können. Pauschale Verurteilungen ganzer Rassen helfen dabei ebenso wenig wie das Verharmlosen nachweisbarer gesundheitlicher Probleme.

    Was das Tierschutzgesetz unter problematischer Zucht versteht

    Das sogenannte Qualzuchtverbot ist in § 11b des Tierschutzgesetzes geregelt. Verboten ist die Zucht von Wirbeltieren unter anderem dann, wenn nach züchterischen Erkenntnissen zu erwarten ist, dass bei den Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder verändert sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Das Gesetz knüpft damit nicht schlicht an eine bestimmte Rasse oder ein bestimmtes Aussehen an, sondern an die vorhersehbaren gesundheitlichen Folgen der Zucht.

    Das ist für die öffentliche Diskussion ein wichtiger Unterschied. Eine Französische Bulldogge, ein Dackel oder ein Zwergspitz ist nicht allein aufgrund seiner Rassebezeichnung automatisch eine „Qualzucht“. Relevant wird die Frage vielmehr dann, wenn bestimmte Zuchtmerkmale so ausgeprägt sind oder vererbt werden, dass daraus die im Tierschutzgesetz beschriebenen Belastungen entstehen oder mit ihnen gerechnet werden muss. Genau deshalb sind gesundheitliche Untersuchungen und verantwortungsvolle Zuchtentscheidungen von zentraler Bedeutung.

    Die Brandenburger Landesregierung weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen bereits seit Jahrzehnten bestehen und problematische Zuchtpraktiken dennoch weiterhin vorkommen. Das zeigt zugleich eine Schwäche der häufig sehr emotional geführten Qualzuchtdebatte: Ein gesetzliches Verbot allein beantwortet noch nicht, wie ein konkretes Tier oder eine konkrete Zuchtlinie zu bewerten ist. Behörden müssen Verstöße im Einzelfall feststellen können, während Züchter belastbare Gesundheitsdaten berücksichtigen und Käufer nachvollziehbare Informationen erhalten sollten. Nur auf dieser Grundlage lässt sich zwischen verantwortungsvoller Zucht und tatsächlich tierschutzwidrigen Merkmalen unterscheiden.

    Gesundheit sollte wichtiger sein als ein modisches Erscheinungsbild

    Zinke empfiehlt Kaufinteressenten, auch Tierheime als mögliche Anlaufstelle zu berücksichtigen oder sich bei seriösen Züchtern umfassend über die Gesundheit der Tiere zu informieren. Dabei sollten Fragen nach bekannten erblichen Erkrankungen, Untersuchungen der Elterntiere und möglichen gesundheitlichen Einschränkungen offen beantwortet werden können. Ein spektakuläres oder besonders auffälliges Erscheinungsbild ist weder ein Beweis für Gesundheit noch automatisch ein Beweis für Qualzucht. Entscheidend bleibt, ob ein Tier aufgrund seiner Zuchtmerkmale dauerhaft unter vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu leiden hat.

    Die Debatte um Qualzucht ist deshalb berechtigt, wenn sie sich auf nachweisbare gesundheitliche Probleme konzentriert. Sie wird jedoch unsachlich, sobald ganze Rassen pauschal zu kranken oder leidenden Tieren erklärt werden, ohne individuelle Ausprägungen und verantwortungsvolle Zuchtlinien zu berücksichtigen. Tierwohl und seriöse Zucht stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern sollten dasselbe Ziel verfolgen: gesunde, belastbare Tiere mit möglichst geringer erblich bedingter Krankheitslast. Genau daran sollten sich Züchter, Käufer und Behörden messen lassen.

    Quellen

  • Wildtiere im Zirkus in Ungarn: Verbot bestimmter Arten ab 2027 geplant

    Wildtiere im Zirkus in Ungarn: Verbot bestimmter Arten ab 2027 geplant

    Ungarn will den Einsatz bestimmter Wildtiere und ihrer Hybriden in Zirkussen ab dem 1. Januar 2027 weiter einschränken. Die geplante Regelung soll nicht nur Auftritte betreffen, sondern auch Erwerb, Zucht, Haltung, Ausbildung und öffentliche Präsentation der erfassten Tiere. Bereits rechtmäßig gehaltene Tiere sollen grundsätzlich bei ihren bisherigen Haltern bleiben dürfen. Welche Arten das Verbot im Einzelnen umfasst, lässt sich aus den bislang veröffentlichten Informationen jedoch noch nicht abschließend beurteilen.

    Verbot soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten

    Nach Angaben der ungarischen Regierung soll die Neuregelung zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Regierungssprecherin Éva Magyar zufolge sollen Erwerb, Zucht, Haltung, Abrichten, Ausstellung und Verwendung bestimmter Wildtierarten sowie ihrer Hybriden für Zirkuszwecke untersagt werden. Damit würde Ungarn seine bisherigen Einschränkungen deutlich ausweiten. Bislang galten bereits Verbote beziehungsweise Beschränkungen unter anderem für Elefanten, Nashörner, Primaten, neue Wildfänge sowie Arten des CITES-Anhangs I. Entscheidend wird jedoch sein, welche Arten in der endgültigen gesetzlichen Regelung tatsächlich aufgeführt werden.

    Die derzeit bekannten Ankündigungen lassen deshalb noch keine pauschale Aussage zu, dass künftig sämtliche Wildtiere in ungarischen Zirkussen verboten wären. In den veröffentlichten Berichten ist ausdrücklich von bestimmten beziehungsweise definierten Wildtierarten und ihren Hybriden die Rede. Eine vollständige amtliche Artenliste liegt bislang nicht in öffentlich nachvollziehbarer Form vor. Auch die konkrete Ausgestaltung einzelner Haltungs- und Übergangsbestimmungen bleibt abzuwarten. Für eine abschließende Bewertung ist deshalb der endgültige Gesetzestext entscheidend.

    Bereits gehaltene Tiere dürfen bei ihren Haltern bleiben

    Für Tiere, die beim Inkrafttreten der neuen Regelung bereits rechtmäßig gehalten werden, ist eine Übergangslösung vorgesehen. Sie sollen nicht automatisch abgegeben oder umgesiedelt werden müssen, sondern grundsätzlich bei ihren bisherigen Haltern verbleiben können. Eine weitere Zucht, Ausbildung oder Verwendung in Zirkusvorstellungen soll für die erfassten Arten jedoch nicht mehr zulässig sein. Damit unterscheidet die geplante Regelung zwischen dem weiteren Besitz eines vorhandenen Tieres und dessen aktiver Nutzung im Zirkusbetrieb. Gerade bei älteren Tieren verhindert diese Regelung zugleich einen gesetzlich erzwungenen kurzfristigen Halterwechsel.

    Diese Unterscheidung ist bei der Bewertung des Vorhabens wichtig. Ein Auftrittsverbot bedeutet nicht automatisch, dass ein Tier seinen bisherigen Lebensort verlassen muss. Bei langlebigen Arten können bekannte Pfleger, vertraute Abläufe und vorhandene Haltungsanlagen für die weitere Versorgung eine erhebliche Rolle spielen. Ob ein Verbleib beim bisherigen Halter oder ein Wechsel in eine andere Einrichtung im konkreten Einzelfall die bessere Lösung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich bleiben deshalb die tatsächlichen Haltungsbedingungen und der Zustand des jeweiligen Tieres.

    Ungarischer Nationalzirkus verzichtete bereits 2022 auf Wildtiere

    Der Ungarische Nationalzirkus begrüßte die angekündigte Regelung. Direktor József Richter Jr. hatte Wildtiere nach Angaben des Unternehmens bereits 2022 aus dem aktiven Zirkusbetrieb genommen. Im selben Jahr entstand in Nagykőrös der Richter Safari Park, in dem unter anderem ehemalige Zirkustiere untergebracht werden. Besucher können dort auf einer mehrere Kilometer langen Strecke Tiere beobachten. Der Park wird von der Familie Richter betrieben und stellt damit zugleich eine alternative Haltungsform für Tiere aus dem früheren Zirkusbetrieb dar.

    Auch andere Vertreter der ungarischen Zirkusbranche hatten ihren Wildtierbestand bereits vor der aktuellen politischen Entscheidung reduziert. Flórián Richter erklärte gegenüber ungarischen Medien, dass Großkatzen bereits seit Jahren nicht mehr Bestandteil seines Programms seien. Damit trifft die neue gesetzliche Regelung auf eine Branche, in der sich der Umgang mit Wildtieren zumindest teilweise bereits verändert hatte. Daraus folgt jedoch nicht, dass das neue Gesetz ohne praktische Auswirkungen bleibt. Es schafft vielmehr einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die künftig erfassten Tierarten.

    Elefantenkuh Szandra bereits seit zwei Jahren nicht mehr im Programm

    Besondere Aufmerksamkeit erhält die indische Elefantenkuh Szandra, die seit Jahrzehnten zur Familie Richter gehört. In einigen Darstellungen wurde sie als letztes noch auftretendes Wildtier in einer ungarischen Zirkusmanege bezeichnet. Nach Aussagen von Flórián Richter gegenüber dem ungarischen Nachrichtenportal Index befindet sich Szandra jedoch bereits seit rund zwei Jahren im Ruhestand. Während der vergangenen beiden Spielzeiten sei sie nicht mehr Bestandteil der Vorstellungen gewesen. Die geplante Gesetzesänderung beendet daher nicht erst 2027 ihre aktive Karriere in der Manege.

    Szandra wurde 1975 geboren und kam bereits 1977 zur Familie Richter. Nach den vorliegenden Angaben soll sie ihren Lebensabend auf dem Familienanwesen in Szada verbringen. Dort wurden für sie ein spezieller Stall sowie Innen- und Außenbereiche eingerichtet. József Richter Jr. hatte zwar öffentlich angeboten, die Elefantenkuh im Richter Safari Park aufzunehmen, ein entsprechender Wechsel ist jedoch nicht vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über ihren Aufenthaltsort liegt damit nicht allein in der gesetzlichen Übergangsregelung, sondern auch bei ihren bisherigen Haltern.

    Der Fall zeigt zugleich, warum bei politischen Debatten über Zirkustiere zwischen Auftritt, Haltung und Unterbringung unterschieden werden sollte. Ein Verbot der weiteren Nutzung eines Tieres in Vorstellungen beantwortet noch nicht automatisch die Frage nach seinem künftig besten Aufenthaltsort. Insbesondere bei sehr alten Tieren können jahrzehntelang bestehende Bindungen an Pfleger und eine vertraute Umgebung berücksichtigt werden. Daraus lässt sich weder grundsätzlich für noch gegen eine Unterbringung in einem Safari Park argumentieren. Entscheidend sind die tatsächlichen Bedingungen im jeweiligen Einzelfall.

    Pferde und Haustiere sollen weiterhin erlaubt bleiben

    Die geplante Regelung bedeutet nach bisherigem Stand kein vollständiges Verbot von Tieren in ungarischen Zirkussen. Pferde, Hunde, bestimmte Kameliden und andere domestizierte Tiere sollen weiterhin eingesetzt werden können, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Haltung und Umgang erfüllt werden. Auch Papageien werden in Berichten als weiterhin zulässig genannt. Der politische Beschluss richtet sich damit gegen bestimmte Wildtierarten und nicht generell gegen Tierdarbietungen. Für die ungarische Zirkusbranche bleibt der Einsatz von Tieren deshalb grundsätzlich weiterhin möglich.

    Damit unterscheidet sich der ungarische Ansatz von Forderungen einiger Tierrechtsorganisationen nach einem vollständigen Ende sämtlicher Tierauftritte in Zirkussen. Die jetzt angekündigte Regelung setzt vielmehr eine Grenze zwischen bestimmten Wildtierarten und weiterhin zugelassenen Tieren. Ob diese Abgrenzung langfristig bestehen bleibt oder später weiter verschärft wird, ist derzeit offen. Für eine sachliche Bewertung sollten deshalb die tatsächlichen Inhalte des neuen Gesetzes betrachtet werden und nicht weitergehende Forderungen einzelner Organisationen. Erst der endgültige Gesetzestext wird zeigen, wie weit das Verbot praktisch reicht.

    Ungarn verschärft bisheriges Teilverbot

    Die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN führt Ungarn bislang als Land mit einem Teilverbot für Wildtiere im Zirkus. Die Übersicht ist keine amtliche Rechtsquelle, gibt jedoch einen Überblick über die bislang geltenden Einschränkungen verschiedener europäischer Staaten. Mit der angekündigten Neuregelung würde Ungarn seinen bisherigen gesetzlichen Rahmen erheblich ausweiten. Besonders relevant ist dabei, dass künftig nicht allein einzelne Auftritte, sondern auch Zucht und weitere Verwendung der erfassten Tiere eingeschränkt werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass nach Inkrafttreten neue Generationen der betroffenen Wildtiere für Zirkuszwecke gehalten werden.

    Die politische Initiative wurde unter anderem von László Gajdos angekündigt, der zuvor Direktor des Tierparks Nyíregyháza war. In der öffentlichen Debatte wird das Vorhaben vor allem als weiterer Schritt im ungarischen Tierschutz dargestellt. Für eine belastbare rechtliche Bewertung fehlen derzeit jedoch noch Details zur konkreten Artenliste und zur endgültigen Formulierung des Gesetzes. Gerade diese Punkte entscheiden darüber, welche Zirkusbetriebe und Tierhaltungen ab 2027 tatsächlich betroffen sein werden. GERATI wird die endgültige Regelung deshalb nach Veröffentlichung des vollständigen Gesetzestextes erneut einordnen.

    Wildtierverbote bleiben in Europa nationale Entscheidungen

    Wildtiere in Zirkussen werden in Europa seit Jahren unterschiedlich geregelt. Während einige Staaten weitreichende Verbote beschlossen haben, gelten in anderen Ländern lediglich Einschränkungen für einzelne Arten. Eine einheitliche EU-weite Regelung besteht bislang nicht. GERATI hatte bereits 2022 darüber berichtet, dass die EU-Kommission ein generelles europaweites Wildtierverbot im Zirkus nicht umgesetzt hat. Die konkrete Regulierung bleibt deshalb weiterhin weitgehend Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.

    GERATI-Hintergrund: EU-Kommission weist EU-weitem Verbot von Wildtieren in Zirkussen zurück

    Ungarn erweitert nun seinen bisherigen Ansatz deutlich. Gleichzeitig zeigt der Blick auf die dortige Zirkusbranche, dass einzelne Unternehmen den Einsatz bestimmter Wildtiere bereits vor der politischen Entscheidung beendet hatten. Das neue Gesetz schafft daraus nun verbindliche Regeln für die Zukunft. Wie umfangreich diese tatsächlich sein werden, hängt von der noch zu veröffentlichenden endgültigen Artenliste und dem Gesetzestext ab.

    Quellen

  • Kater Kevin Tierhalteverbot: Kreis Höxter prüft Verbot nach PETA-Mailflut

    Kater Kevin Tierhalteverbot: Kreis Höxter prüft Verbot nach PETA-Mailflut

    Mehr als tausend E-Mails nach Aufruf von PETA und Tierschutz-Influencer

    Der Fall des getöteten Katers Kevin beschäftigt den Kreis Höxter erneut – diesmal allerdings nicht nur wegen des laufenden Verwaltungsverfahrens. Nachdem ein Tierschutz-Influencer gemeinsam mit PETA öffentlich dazu aufgerufen hatte, beim Veterinäramt ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für die beteiligten Männer zu fordern, gingen innerhalb weniger Stunden mehr als tausend E-Mails bei der Kreisverwaltung ein.

    Hintergrund ist der Fall aus Borgentreich, bei dem Kater Kevin nach den Feststellungen des Gerichts lebendig in einem Ofen verbrannt wurde. Die Tat hatte bereits nach dem Urteil erhebliche öffentliche Empörung ausgelöst. Nun wurde der Fall durch ein Social-Media-Video erneut mobilisiert.

    Für den Kreis Höxter hat diese Form des digitalen Protestes inzwischen jedoch ganz praktische Folgen. Landrat Michael Stickeln erklärte, dass durch die Masse der eingehenden Nachrichten wichtige Hinweise auf andere Tierschutzfälle im E-Mail-Aufkommen schwerer zu erkennen seien. Damit droht ausgerechnet eine Aktion, die mit dem Schutz von Tieren begründet wird, die Arbeit des zuständigen Veterinäramtes in anderen Fällen zusätzlich zu erschweren.

    Verfahren läuft längst – Entscheidung über Tierhalteverbot noch offen

    Besonders bemerkenswert ist dabei: Der öffentliche Mailaufruf war offenbar gar nicht notwendig, um ein Verfahren in Gang zu setzen.

    Der Kreis Höxter stellte gegenüber Radio Hochstift klar, dass das Verfahren zur Prüfung eines möglichen Tierhalte- und Betreuungsverbots bereits eingeleitet worden sei. Die Behörde war also keineswegs untätig, als PETA und der beteiligte Influencer ihre Zuschauer zur massenhaften Kontaktaufnahme aufforderten.

    Stickeln verwies darauf, dass ein solches Verbot rechtssicher vorbereitet werden müsse. Dafür seien bestimmte Verwaltungs- und Verfahrensschritte einzuhalten. Eine endgültige Entscheidung über ein Tierhalte- oder Betreuungsverbot wurde bislang nicht veröffentlicht.

    Der Landrat bat deshalb ausdrücklich darum, keine weiteren Nachrichten zum Fall Kevin an die Kreisverwaltung zu schicken.

    Damit zeigt sich erneut ein grundlegendes Problem öffentlichkeitswirksamer Kampagnen: Eine hohe Zahl nahezu identischer E-Mails beschleunigt ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren nicht automatisch. Behörden müssen Entscheidungen anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Tatsachen treffen – nicht anhand der Zahl eingegangener Protestnachrichten.

    PETA-Forderung und Behördenentscheidung sind zwei verschiedene Dinge

    Die Forderung nach einem möglichst schnellen Tierhalte- und Betreuungsverbot stammt von PETA und den Initiatoren des Videos. Sie darf nicht mit der rechtlichen Bewertung des Veterinäramtes gleichgesetzt werden.

    Das Strafgericht hatte über die strafrechtliche Verantwortung für die Tötung des Katers zu entscheiden. Ob die betroffenen Personen künftig Tiere halten oder betreuen dürfen, ist dagegen eine eigenständige verwaltungsrechtliche Frage.

    Auch wenn der strafrechtlich festgestellte Sachverhalt selbstverständlich eine erhebliche Rolle bei dieser Prüfung spielen dürfte, ersetzt das Gerichtsurteil nicht die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde.

    Gerade bei einem emotional derart aufgeladenen Fall ist diese Trennung wichtig. Öffentliche Empörung kann nachvollziehbar sein – sie hebt rechtsstaatliche Verfahrensregeln jedoch nicht auf.

    20 Monate auf Bewährung für 51-jährigen Landwirt

    Der in den Medien genannte 51-jährige Landwirt aus Borgentreich wurde im Juni vom Amtsgericht Paderborn zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Nach den gerichtlichen Feststellungen war Kater Kevin lebendig in einem Ofen verbrannt worden.

    Ein weiterer, 21-jähriger Mann soll beim Einfangen des Katers geholfen haben. Sein Verfahren wurde Medienberichten zufolge gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro eingestellt.

    PETA fordert für beide Männer ein Tierhalte- und Betreuungsverbot. Auch die Kritik der Organisation am Strafmaß ist jedoch als Position von PETA zu kennzeichnen. Sie ist weder Bestandteil des Urteils noch eine Feststellung des Kreises Höxter.

    Wenn Protest die Arbeit des Veterinäramtes erschwert

    Der aktuelle Vorgang wirft deshalb eine weitergehende Frage auf: Wo endet legitimer öffentlicher Protest – und ab wann behindert eine organisierte Kampagne möglicherweise genau jene Behörde, von der gleichzeitig schnelles Handeln verlangt wird?

    PETA hatte bereits nach dem Urteil ein Tierhalte- und Betreuungsverbot gefordert. Durch das nun verbreitete Video wurde diese Forderung nochmals verstärkt, indem Zuschauer ausdrücklich dazu aufgefordert wurden, den Kreis Höxter zu kontaktieren.

    Die Wirkung war erheblich: Mehr als tausend E-Mails gingen innerhalb kürzester Zeit ein.

    Doch eine solche Mailflut ersetzt weder Ermittlungen noch Aktenprüfung noch Anhörung oder eine rechtlich belastbare Entscheidung. Sie erhöht zunächst lediglich den administrativen Aufwand.

    Problematisch wird es insbesondere dann, wenn nach Angaben des Landrates Meldungen zu anderen möglichen Tierschutzverstößen zwischen den massenhaft eingehenden Nachrichten zum Fall Kevin schwerer aufzufinden sind. Eine Kampagne, die Aufmerksamkeit für einen bereits bekannten und behördlich bearbeiteten Fall erzeugt, kann damit unbeabsichtigt die Bearbeitung anderer Fälle erschweren, in denen möglicherweise ebenfalls Tiere konkret gefährdet sind.

    Nicht die Zahl der E-Mails entscheidet

    Entscheidend ist derzeit daher nicht, ob tausend, zehntausend oder noch mehr Menschen dieselbe Forderung an die Behörde schicken.

    Entscheidend ist, ob nach Prüfung des konkreten Sachverhalts die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tierhalte- oder Betreuungsverbot erfüllt sind.

    Genau dieses Verfahren läuft nach Angaben des Kreises Höxter bereits.

    Der Fall Kevin ist emotional schwer erträglich. Gerade deshalb sollte jedoch zwischen berechtigter Empörung, Kampagnenarbeit von Organisationen und der tatsächlichen Arbeit einer Behörde unterschieden werden.

    PETA kann Forderungen stellen und Unterstützer mobilisieren. Das Veterinäramt muss dagegen eine Entscheidung treffen, die im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

    Öffentlicher Druck mag Aufmerksamkeit schaffen. Eine rechtsstaatlich belastbare Entscheidung kann er nicht ersetzen.

    GERATI hat sich bereits in einem weiteren aktuellen Fall mit der Frage beschäftigt, wie Gerichte Tierschutzverfahren bewerten und warum öffentliche Erwartungen und juristische Entscheidungen teilweise deutlich auseinanderliegen: Freispruch im Fall Kater Schmotzer: Warum das Urteil mehr Fragen als Antworten hinterlässt.

    Quellen

  • Circus Krone in Stendal: PETA erhebt erneut Vorwürfe gegen Tierdressuren

    Circus Krone in Stendal: PETA erhebt erneut Vorwürfe gegen Tierdressuren

    PETA veröffentlicht Aufnahmen aus „Farbenspiel – Gold Edition“

    Circus Krone gastiert ab Mittwoch in Stendal. Noch vor Beginn des Gastspiels erhebt die Tierrechtsorganisation PETA erneut schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen. Grundlage sind Videoaufnahmen aus dem seit April 2025 laufenden Programm „Farbenspiel – Gold Edition“, die Dressuren mit Großkatzen, Pferden, Hunden und Kamelen zeigen sollen.

    Auf dem von PETA veröffentlichten Material sind unter anderem Hunde zu sehen, die auf den Hinterbeinen laufen, sowie Szenen einer Großkatzendressur, bei der Stock und Peitsche eingesetzt werden. PETA bewertet diese Bilder als Beleg für Tierquälerei und fordert Circus Krone, das Direktorenpaar sowie dessen Sohn Alexis Lacey auf, Tierdressuren vollständig einzustellen. Gleichzeitig ruft die Organisation Besucher dazu auf, keine Eintrittskarten für das Gastspiel zu kaufen.

    Dabei muss jedoch zwischen der Darstellung einer Tierrechtsorganisation und einer behördlich festgestellten Tierschutzverletzung unterschieden werden. Die veröffentlichten Aufnahmen stammen aus einer PETA-Dokumentation und werden von der Organisation selbst interpretiert. Eine unabhängige veterinärmedizinische Bewertung der gezeigten Szenen oder eine amtliche Feststellung zu Verstößen beim aktuellen Gastspiel in Stendal liegt bislang nicht vor.

    PETA-Fachreferentin Yvonne Würz spricht von sichtbar verängstigten Großkatzen und Pferden. Die Organisation beschreibt außerdem ein Pferd, das aus der Manege ausgebrochen und nur knapp gestoppt worden sein soll, ruckartige Zügelbewegungen bei Kamelen sowie ein Kamel, das eine Reiterin abgeworfen habe.

    Solche Situationen können spektakulär wirken, sind für sich genommen jedoch noch kein Nachweis dafür, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Entscheidend wäre vielmehr eine fachliche Bewertung der konkreten Haltung, Trainingsmethoden und des körperlichen Zustands der betroffenen Tiere durch die zuständigen Veterinärbehörden.

    Frühere Verfahren zeigen Unterschiede zwischen PETA-Vorwurf und juristischer Bewertung

    PETA verweist zur Untermauerung der aktuellen Kritik auf frühere Aufnahmen und Verfahren gegen Circus Krone. Bereits 2019 hatte die Organisation nach Aufnahmen einer Dressurprobe mit Löwinnen und einem Tiger Anzeige erstattet.

    Das damalige Ermittlungsverfahren wurde nach Angaben PETAs von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach Darstellung der Organisation seien keine erheblichen Leiden oder erheblichen Schmerzen festgestellt worden, sondern lediglich leichtere Schmerzen.

    Gerade dieser frühere Fall zeigt allerdings, dass die juristische Bewertung deutlich von der öffentlichen Darstellung PETAs abweichen kann. Aus einer von einer Tierrechtsorganisation als „Tierquälerei“ bezeichneten Szene folgt nicht automatisch, dass tatsächlich ein strafbarer oder tierschutzrechtlich relevanter Verstoß vorliegt.

    Auch für den aktuellen Fall in Stendal müsste daher zunächst geklärt werden, was auf den Aufnahmen tatsächlich zu sehen ist, in welchem Zusammenhang die einzelnen Szenen entstanden und ob die zuständigen Behörden darin einen Verstoß gegen geltende Vorschriften erkennen.

    Weitere von PETA angeführte Fälle betreffen eine Aufnahme aus dem November 2022, auf der ein Mitarbeiter ein Pferd mit einem Strick am Kopf getroffen haben soll, sowie Material aus dem August 2024 von der Krone-Farm in Weßling. Dort soll erneut der Einsatz einer Peitsche gegenüber Großkatzen zu sehen gewesen sein.

    Für diese Darstellungen liegen in den öffentlich verfügbaren Informationen jedoch keine vollständigen amtlichen Bescheide, veterinärmedizinischen Gutachten oder gerichtlichen Entscheidungen vor, die PETAs Bewertung bestätigen würden. Entsprechend können sie nicht ohne weitere Einordnung als festgestellte Missstände dargestellt werden.

    GERATI hat die wiederkehrenden Vorwürfe PETAs gegen Circus Krone bereits ausführlicher eingeordnet. Der Beitrag „Tierquälerei? PETA gegen Circus Krone“ zeigt, wie regelmäßig die Organisation aus einzelnen Aufnahmen weitreichende Schlussfolgerungen über Tierhaltung und Dressur zieht:

    PETA verbindet aktuellen Vorwurf mit grundsätzlicher Kampagne gegen Zirkustiere

    Die aktuellen Vorwürfe gegen Circus Krone bleiben nicht auf die konkreten Szenen beschränkt. PETA nutzt das Gastspiel in Stendal erneut, um eine grundsätzliche politische Forderung nach einem Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben zu platzieren.

    Die Organisation fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, ein entsprechendes Verbot durchzusetzen, und verweist dabei unter anderem auf Circus Roncalli. Dieser verzichtet seit den 1990er-Jahren auf Wildtierdressuren und seit 2018 vollständig auf lebende Tiere im Programm.

    Darüber hinaus nennt PETA Länder wie Griechenland, Malta und Zypern, in denen Tierhaltung in Zirkusbetrieben weitgehend oder vollständig untersagt wurde, sowie weitere europäische Staaten mit Einschränkungen für bestimmte Tierarten.

    Diese Beispiele sind Teil der politischen Argumentation PETAs. Sie ändern jedoch nichts daran, dass Tierhaltung und Tierdressuren in deutschen Zirkusbetrieben nicht grundsätzlich verboten sind. Ob im Einzelfall gegen Tierschutzvorschriften verstoßen wird, muss daher anhand der konkreten Haltung und des konkreten Umgangs mit den Tieren beurteilt werden und nicht allein anhand der grundsätzlichen Ablehnung von Tierdressuren.

    PETA verweist außerdem auf eine angeblich repräsentative Umfrage, nach der 62 Prozent der Befragten ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen unterstützen sollen. In der veröffentlichten Mitteilung werden jedoch weder die exakte Fragestellung noch sämtliche methodischen Details der Erhebung ausführlich dargestellt. Ohne diese Angaben lässt sich die Aussagekraft einer solchen Zahl nur eingeschränkt bewerten.

    Kritik ist legitim – Beweise müssen trotzdem belastbar sein

    Dass Tierhaltung und Dressur in Zirkusbetrieben kritisch beobachtet werden, ist selbstverständlich legitim. Auch Videoaufnahmen können Anlass für Kontrollen oder weitere Untersuchungen sein.

    Problematisch wird es jedoch, wenn aus einzelnen Szenen bereits eine abschließende Bewertung abgeleitet wird, bevor Behörden oder unabhängige Fachleute die betreffenden Vorgänge eingeordnet haben. Genau diese Trennung zwischen Vorwurf und festgestelltem Verstoß ist bei der Berichterstattung über Tierschutzthemen entscheidend.

    Für das Gastspiel von Circus Krone in Stendal ist derzeit dokumentiert, dass PETA Vorwürfe erhebt, Videos veröffentlicht und zu einem Boykott des Zirkus aufruft. Eine amtliche Bestätigung, dass die gezeigten Dressuren gegen das Tierschutzrecht verstoßen, liegt bislang jedoch nicht vor.

    Damit bleibt auch dieser Fall zunächst das, was viele ähnliche Auseinandersetzungen zwischen PETA und Tierhaltern sind: eine öffentlichkeitswirksame Kampagne mit schweren Vorwürfen, deren tatsächliche rechtliche und fachliche Bewertung erst durch zuständige Behörden erfolgen müsste.

    Quellen

  • Brittany Ferries beendet Lebendtiertransporte von Irland nach Frankreich

    Brittany Ferries beendet Lebendtiertransporte von Irland nach Frankreich

    Die französische Reederei Brittany Ferries will den Transport lebender Nutztiere von Irland nach Frankreich spätestens im September 2026 einstellen. Betroffen sind nach Angaben beteiligter Organisationen Rinder, Schweine und insbesondere nicht abgesetzte Kälber. Damit zieht sich das Unternehmen nur rund anderthalb Jahre nach der Wiederaufnahme der Lebendtiertransporte wieder aus diesem Geschäft zurück. Tierrechts- und Tierschutzorganisationen feiern die Entscheidung als Erfolg ihrer internationalen Kampagne – doch welche Faktoren für Brittany Ferries tatsächlich ausschlaggebend waren, bleibt offen.

    Brittany Ferries zieht sich nach massiver Kampagne zurück

    Brittany Ferries hatte im März 2025 erstmals seit rund 30 Jahren wieder Lebendtiertransporte angeboten. Daraufhin starteten mehrere Organisationen, darunter Compassion in World Farming, Ethical Farming Ireland, WELFARM, VIER PFOTEN, L214, Eyes on Animals und Eurogroup for Animals, eine koordinierte Kampagne gegen die Reederei. Unterstützt wurden die Aktionen außerdem von Southampton Animal Action und Dorset Animal Action.

    Nach Angaben der beteiligten Organisationen wurden mehr als 100.000 E-Mails an Brittany Ferries verschickt. Zwei Petitionen sollen zusammen ebenfalls mehr als 100.000 Unterschriften erreicht haben, während in Irland, Frankreich und Großbritannien öffentliche Protestaktionen stattfanden. Hinzu kamen gezielte Aktivitäten in sozialen Netzwerken und auf Bewertungsplattformen; nach Darstellung der Kampagnenakteure war das Unternehmensprofil von Brittany Ferries auf Trustpilot zeitweise nicht erreichbar.

    Die Organisationen berichten zudem von vier direkten Gesprächen mit Vertretern der Reederei. Damit ist klar, dass Brittany Ferries erheblichem öffentlichen und organisatorischen Druck ausgesetzt war. Nicht belegt ist jedoch, dass dieser Druck allein oder unmittelbar zum Rückzug geführt hat. Eine unabhängige Stellungnahme des Unternehmens zu den wirtschaftlichen, operativen oder strategischen Gründen liegt in den vorliegenden Quellen nicht vor.

    NGOs sprechen von „historischem Erfolg“

    Compassion in World Farming bezeichnet den angekündigten Rückzug von Brittany Ferries als bedeutenden Erfolg der eigenen Kampagne. Charlotte Reid, stellvertretende Direktorin für globale Kampagnen der Organisation, kündigte zugleich an, den Druck nun verstärkt auf Irish Ferries zu richten.

    Nach dem Rückzug von Brittany Ferries und dem bereits zuvor gemeldeten Ausstieg von Stena Line wäre Irish Ferries nach derzeitiger Quellenlage der letzte größere Anbieter, der auf der Verbindung zwischen Irland und Frankreich weiterhin lebende Kälber und andere Nutztiere transportiert. Damit verschwindet der Handel jedoch keineswegs. Vielmehr konzentriert sich die noch vorhandene Transportkapazität auf weniger Unternehmen.

    Genau dieser Punkt geht in vielen Erfolgsmeldungen der beteiligten Organisationen unter. Brittany Ferries erlässt kein Verbot und auch die Europäische Union hat Lebendtiertransporte nicht untersagt. Ein einzelnes Unternehmen beendet lediglich ein bestimmtes Transportangebot.

    Nicht abgesetzte Kälber im Zentrum der Kritik

    Besonders stark konzentrierte sich die Kampagne auf den Transport nicht abgesetzter Kälber. Compassion in World Farming behauptet, Tiere hätten bei der Ankunft in Frankreich mehr als 18 Stunden keine Nahrung erhalten. Die Organisation sieht darin einen Verstoß gegen die europäischen Vorschriften zum Schutz von Tieren während des Transports.

    Die einschlägige Verordnung (EG) Nr. 1/2005 enthält tatsächlich umfangreiche Vorgaben zu Transportdauer, Versorgung, Ruhezeiten und Transportfähigkeit von Tieren. Ob die konkret kritisierten Transporte gegen diese Vorschriften verstießen, lässt sich aus den öffentlich verfügbaren Quellen allerdings nicht abschließend feststellen. Ein behördlicher Kontrollbericht, ein veterinärmedizinischer Befund oder eine gerichtliche Entscheidung zu den beanstandeten Fahrten wird nicht vorgelegt.

    Damit sollte zwischen zwei Ebenen unterschieden werden: Die Kritik der Organisationen ist dokumentiert, ein rechtskräftig festgestellter Verstoß dagegen nicht. Gerade bei Kampagnen, die auf politischen oder unternehmerischen Druck abzielen, ist diese Trennung wesentlich.

    EU-Recht erlaubt Lebendtiertransporte weiterhin

    Der Transport lebender Nutztiere innerhalb der Europäischen Union sowie in Drittstaaten ist weiterhin grundsätzlich zulässig. Maßgeblich ist derzeit die EU-Tiertransportverordnung, deren Regelwerk bereits seit Jahren politisch diskutiert und auf europäischer Ebene überarbeitet wird.

    Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen nutzen den Fall Brittany Ferries deshalb, um weitergehende Forderungen nach einem Ende von Lebendtierexporten zur Mast oder Schlachtung zu stellen. Dabei handelt es sich jedoch um politische Forderungen dieser Organisationen und nicht um geltendes Recht. Weder die Entscheidung von Brittany Ferries noch die Kampagne selbst verändert die derzeitige Rechtslage.

    Auch deshalb ist die Formulierung, der Rückzug bedeute ein „Ende der Lebendtiertransporte“, irreführend. Er beendet lediglich das Angebot eines einzelnen Fährunternehmens auf einer bestimmten Verbindung.

    Landwirtschaft warnt vor Folgen für irische Betriebe

    Während die beteiligten Organisationen den Rückzug begrüßen, wird die Entwicklung innerhalb der irischen Landwirtschaft deutlich kritischer gesehen. Der Irish Examiner zitierte Sean McNamara, Präsident der Irish Cattle and Sheep Association, mit der Einschätzung, Lebendexporte seien ein wichtiger Absatzweg für irische Landwirte. Sie sorgten nicht zuletzt dafür, dass mehrere Käufer um Tiere konkurrieren und sich dadurch zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten ergeben.

    Weniger verfügbare Transportkapazitäten könnten insbesondere den Export von Kälbern erschweren. Das würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass weniger Tiere gehalten oder vermarktet werden, sondern könnte Handelsströme verlagern, Transportwege verändern oder die Verhandlungsmacht einzelner Marktteilnehmer verschieben. Welche wirtschaftlichen Folgen der Rückzug von Brittany Ferries tatsächlich haben wird, dürfte deshalb erst nach einigen Monaten beurteilt werden können.

    Im Zusammenhang mit der Debatte werden außerdem Zahlen von Bord Bia genannt. Demnach wurden 2025 insgesamt 253.836 Rinder lebend in die kontinentale EU exportiert. Für 2026 wurden bis zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt bereits 228.528 Tiere angegeben. Diese Zahlen beziehen sich jedoch auf den gesamten irischen Lebendexport und nicht speziell auf Transporte mit Brittany Ferries.

    Nachhaltigkeitsimage machte Brittany Ferries angreifbar

    Für die Kampagne war Brittany Ferries auch deshalb ein attraktives Ziel, weil die Reederei ihr öffentliches Profil stark mit Nachhaltigkeit, emissionsärmeren Schiffen und Umweltmaßnahmen verbindet. Die Organisationen stellten deshalb gezielt einen Widerspruch zwischen diesem Unternehmensimage und dem Transport lebender Nutztiere her.

    Aus Kommunikationssicht ist diese Strategie nachvollziehbar: Unternehmen mit ausgeprägtem Nachhaltigkeitsmarketing reagieren häufig empfindlicher auf öffentliche Kritik, wenn Kampagnen unmittelbar an das eigene Markenversprechen anknüpfen. Ob dieser Reputationsdruck bei Brittany Ferries tatsächlich entscheidend war, lässt sich jedoch nicht belegen.

    Ebenso denkbar sind wirtschaftliche Gründe, geringe Transportmengen, operative Schwierigkeiten oder eine strategische Neubewertung des Geschäfts. Solange Brittany Ferries hierzu keine detaillierte Begründung veröffentlicht, bleibt jede eindeutige Zuschreibung spekulativ.

    Ein Erfolg der Kampagne – aber kein Ende des Tiertransports

    Der Ausstieg von Brittany Ferries ist für die beteiligten Organisationen zweifellos ein sichtbarer Kampagnenerfolg. Sie haben ein Unternehmen über Monate öffentlich unter Druck gesetzt, Gespräche geführt und erhebliche Aufmerksamkeit erzeugt. Genau daraus ergibt sich aber noch kein Beweis dafür, dass sämtliche von ihnen erhobenen Vorwürfe zutreffen oder ihre politischen Forderungen zwangsläufig sachlich geboten sind.

    Für irische Landwirte bedeutet der Rückzug zunächst vor allem weniger Auswahl bei der Vermarktung und beim Transport ihrer Tiere. Für die Tiere selbst bedeutet er nicht automatisch kürzere Transportwege oder bessere Bedingungen. Entscheidend wird sein, ob Transporte künftig entfallen, auf andere Anbieter verlagert oder über alternative Routen durchgeführt werden.

    Brittany Ferries beendet damit ein Geschäftsfeld. Das europäische System der Lebendtiertransporte bleibt dagegen bestehen.

    Quellen:

    Good News Magazin – Brittany Ferries stoppt Lebendtiertransportehttps://goodnews-magazin.de/brittany-ferries-stoppt-lebendtiertransporte/tany-ferries-stoppt-lebendtiertransporte/

  • Reptilienzoo Happ in Klagenfurt vor dem Generationswechsel

    Reptilienzoo Happ in Klagenfurt vor dem Generationswechsel

    Nach fast 40 Jahren übergibt Helga Happ die Leitung – Martin Polaschek plant Modernisierung und größere Gehege

    Im traditionsreichen Reptilienzoo Happ in Klagenfurt steht ein bedeutender Generationswechsel bevor. Helga Happ, die den Zoo nach Angaben des ORF fast 40 Jahre lang leitete und sich rund um die Uhr um etwa 1.000 Reptilien und Spinnen kümmerte, zieht sich mit 75 Jahren aus der täglichen Verantwortung zurück. Ende September 2026 soll die Anlage offiziell an Martin Polaschek übergeben werden. Der gebürtige Wiener bringt selbst umfangreiche Erfahrung mit Reptilien und der Betreuung von Tieren mit und kündigt bereits erste Modernisierungen an.

    Für den Reptilienzoo Happ beginnt damit nach 50 Jahren ein neues Kapitel. Der Wechsel bedeutet jedoch keinen vollständigen Abschied von Helga Happ: Die bekannte Reptilienexpertin will dem Zoo und auch den Behörden weiterhin mit ihrem Fachwissen zur Verfügung stehen. Damit verbindet sich die jahrzehntelange Erfahrung der bisherigen Leitung mit den Plänen einer neuen Generation.

    Martin Polaschek übernimmt den Reptilienzoo Happ

    Martin Polaschek ist in der Reptilienszene kein Unbekannter. Nach Angaben des ORF führt er bereits einen Reptilienzoo in Forchtenstein im Burgenland sowie ein Tierheim in Wien. Mit der Übernahme des Klagenfurter Zoos erfülle er sich einen Kindheitstraum.

    Auch für Helga Happ spielte die Erfahrung des Nachfolgers bei ihrer Entscheidung eine wesentliche Rolle. Sie kennt Polaschek nach eigenen Angaben bereits seit dessen Kindheit und verweist auf seine familiären Verbindungen zur Reptilienhaltung. Besonders wichtig sei ihr gewesen, den Tierbestand in erfahrene Hände zu übergeben. Gegenüber dem ORF erklärte Happ, sie sei überzeugt, dass es den Tieren unter der neuen Leitung weiterhin gut gehen werde.

    Damit setzt der Reptilienzoo nicht auf einen radikalen Neustart, sondern auf einen Übergang mit fachlicher Kontinuität. Gerade bei einer Einrichtung mit zahlreichen spezialisierten Tierarten ist die Erfahrung des künftigen Betreibers ein wichtiger Faktor.

    Größere Gehege und neue Technik geplant

    Polaschek will den Reptilienzoo Happ in Klagenfurt nicht einfach im bisherigen Zustand weiterführen. Nach der für Ende September vorgesehenen Übergabe sollen Gehege vergrößert, ältere Elemente ersetzt und technische Einrichtungen modernisiert werden. Auch Veränderungen in der Personalstruktur sind vorgesehen.

    Die ersten Umbauarbeiten sollen nach derzeitiger Planung im Dezember beginnen. Welche Bereiche zuerst modernisiert werden und wie umfangreich die einzelnen Maßnahmen ausfallen, wurde bislang noch nicht öffentlich im Detail dargestellt. Die grundsätzliche Richtung ist jedoch klar: Die bestehende Anlage soll Schritt für Schritt weiterentwickelt und an zukünftige Anforderungen angepasst werden.

    Für Besucher dürfte der Generationswechsel deshalb langfristig ebenfalls sichtbar werden. Der Reptilienzoo gehört seit Jahrzehnten zu den bekannten zoologischen Einrichtungen Kärntens und bezeichnet sich selbst als den artenreichsten Reptilienzoo Österreichs.

    Mehr als nur ein klassischer Reptilienzoo

    Die Bedeutung des Reptilienzoos reicht allerdings über den normalen Besucherbetrieb hinaus. Nach Angaben des österreichischen Umweltministeriums besteht die Einrichtung seit 1976 und übernimmt unter anderem die Funktion einer Auffangstation für Reptilien. Zudem verfügt der Zoo über ein Depot mit Schlangenseren, die im Ernstfall auch überregional benötigt werden können.

    Immer wieder landen dort auch exotische Tiere, deren Halter mit der Haltung überfordert sind oder die ausgesetzt wurden. Gerade bei Gift- und Riesenschlangen ist entsprechendes Fachwissen unverzichtbar. Das Ministerium hebt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die langjährige Arbeit von Helga Happ hervor.

    Der Reptilienzoo erfüllt damit mehrere Aufgaben gleichzeitig: Er ist zoologische Einrichtung, Bildungsstätte, Auffangstation und fachliche Anlaufstelle bei Problemen mit Reptilien. Dieser Hintergrund macht deutlich, weshalb eine geregelte Nachfolge weit mehr bedeutet als lediglich einen Wechsel an der Spitze eines touristischen Betriebs.

    Helga Happ bleibt Reptilienexpertin und Sachverständige

    Auch nach der Übergabe wird Helga Happ nicht vollständig von der Bildfläche verschwinden. Sie will weiterhin als Ansprechpartnerin bei Fragen und Problemen rund um Reptilien zur Verfügung stehen und ihre Arbeit als Gerichtssachverständige fortsetzen. Der Reptilienzoo selbst führt sie als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Reptilien und Gifttiere.

    Ihre Expertise wird auch außerhalb des Zoos genutzt. Das österreichische Umweltministerium beschreibt, dass Happ bei Meldungen über Giftschlangen zu Einsätzen ausrückt und ihre Notrufnummer bei der Landesleitstelle hinterlegt ist. Außerdem schult sie Einsatzkräfte im Umgang mit Reptilien.

    Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit ist der Schutz heimischer Arten. Im Rahmen der österreichischen Kampagne „vielfaltleben“ koordiniert Happ ein Projekt zur Europäischen Hornotter und arbeitet dabei mit dem Naturschutzbund Kärnten zusammen. Ziel ist es unter anderem, Lebensräume dieser selten gewordenen Schlangenart zu erhalten und Vorurteile gegenüber Reptilien abzubauen.

    Ein neues Kapitel für den Reptilienzoo Happ

    Nach fünf Jahrzehnten beginnt für den Reptilienzoo Happ damit eine neue Phase. Die Übergabe an Martin Polaschek verbindet einen personellen Generationswechsel mit konkreten Plänen zur Weiterentwicklung der Anlage. Größere Gehege, modernisierte Technik und strukturelle Veränderungen sollen den Zoo auf die kommenden Jahre vorbereiten.

    Gleichzeitig bleibt das über Jahrzehnte aufgebaute Fachwissen von Helga Happ erhalten. Dass die bisherige Leiterin ihrem Nachfolger auch nach der Übergabe beratend zur Seite stehen kann, dürfte den Übergang zusätzlich erleichtern.

    Entscheidend wird nun sein, wie die angekündigten Modernisierungen ab Dezember umgesetzt werden. Die Ausgangslage ist jedenfalls bemerkenswert: Ein traditionsreicher Reptilienzoo erhält nach 50 Jahren die Chance, Erfahrung und Geschichte mit einer neuen Generation und neuen Ideen zu verbinden.

    Quellen

  • Tierheim Worms am Limit: 106 Katzen, hohe Tierarztkosten und leere Kassen

    Tierheim Worms am Limit: 106 Katzen, hohe Tierarztkosten und leere Kassen

    Das Tierheim Worms steht unter erheblichem Druck. 106 Katzen, steigende Tierarztkosten und immer mehr Menschen, die sich notwendige Behandlungen ihrer Tiere offenbar nicht mehr leisten können, bringen die Einrichtung zunehmend an ihre Grenzen. Gleichzeitig müssen Fundtiere, Abgabetiere und Tiere aus Tierschutzfällen weiter aufgenommen, medizinisch versorgt und anschließend vermittelt werden. Was in Worms sichtbar wird, ist deshalb längst mehr als ein vorübergehendes Platzproblem: Es geht um die Frage, wie Tierheime dauerhaft finanziert werden sollen, wenn ihre Aufgaben wachsen und die Kosten gleichzeitig steigen.

    Wenn die Tierarztrechnung zur Abgabe des Tieres führt

    Besonders problematisch ist eine Entwicklung, von der das Tierheim berichtet: Tiere werden nicht nur aus persönlichen Gründen abgegeben, sondern offenbar auch deshalb, weil ihre Halter notwendige tierärztliche Behandlungen nicht mehr bezahlen können. Damit landet die finanzielle Belastung nicht einfach irgendwo anders – sie landet häufig beim Tierheim.

    Denn ein krank aufgenommenes Tier braucht weiterhin Medikamente, Diagnostik oder eine Operation. Die Rechnung verschwindet also nicht mit der Abgabe des Tieres. Sie wechselt lediglich denjenigen, der sie bezahlen muss.

    Für ein Tierheim sind solche Fälle besonders teuer. Neben Futter, Unterbringung, Personal und allgemeinen Betriebskosten kommen häufig hohe medizinische Ausgaben hinzu. Gleichzeitig weist der Tierschutzverein selbst darauf hin, dass er auf Unterstützung und Spenden angewiesen ist, um seine Tiere angemessen versorgen zu können.

    556.000 Euro Kosten – aber nur 254.000 Euro Einnahmen

    Wie groß die finanzielle Dimension sein kann, zeigen Zahlen, über die die Wormser Zeitung berichtet. Demnach standen Ausgaben von rund 556.000 Euro Einnahmen von lediglich 254.000 Euro gegenüber. Aus der veröffentlichten Darstellung lässt sich allerdings nicht eindeutig ableiten, welcher Zeitraum damit genau beschrieben wird und welcher Anteil der Differenz unmittelbar auf Tierarztkosten entfällt.

    Trotzdem verdeutlichen die Zahlen eine grundsätzliche Schieflage. Ein Tierheim kann seine Ausgaben nicht beliebig reduzieren, wenn gleichzeitig Tiere aufgenommen, gefüttert, gepflegt und medizinisch behandelt werden müssen.

    Und genau hier beginnt die politische Frage: Wie sinnvoll ist ein System, in dem Tierheime Aufgaben von erheblichem öffentlichem Interesse übernehmen, ihre Finanzierung aber weiterhin zu einem beträchtlichen Teil von Spenden, Mitgliedsbeiträgen und ehrenamtlichem Engagement abhängt?

    Das Problem lässt sich nicht dauerhaft dadurch lösen, dass Tierfreunde noch etwas tiefer in die Tasche greifen.

    106 Katzen zeigen, wie schnell Kapazitäten erschöpft sind

    Besonders angespannt ist die Situation derzeit bei den Katzen. 106 Tiere sollen sich aktuell im Tierheim Worms befinden. Bei solchen Größenordnungen genügt bereits die Aufnahme eines größeren Bestandes, um vorhandene Reserven innerhalb kürzester Zeit aufzubrauchen.

    Ein wesentlicher Faktor ist dabei sogenanntes Animal Hoarding. Gemeint sind Fälle, in denen Menschen immer mehr Tiere halten, obwohl sie deren angemessene Versorgung längst nicht mehr gewährleisten können. Werden solche Bestände durch Behörden aufgelöst oder Tiere abgegeben, können innerhalb eines einzigen Einsatzes zahlreiche Tiere gleichzeitig bei einem Tierheim landen.

    Die Folgen beschränken sich nicht auf fehlende Käfige oder Räume. Jedes dieser Tiere muss untersucht, gegebenenfalls behandelt, versorgt und später vermittelt werden. Manche Tiere benötigen Wochen oder Monate, bevor überhaupt an eine Vermittlung gedacht werden kann.

    Das Tierheim kann deshalb einen belegten Platz nicht einfach durch guten Willen verdoppeln.

    Ehrenamt kann professionelle Strukturen nicht ersetzen

    Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der organisatorischen Verantwortung weiterhin auf Menschen ruht, die sich über ihre reguläre Arbeit hinaus engagieren. Christiane Gumpert wird vom Tierschutzverein aktuell als 1. Vorsitzende geführt; die Tierheimleitung liegt bei Maike Bedemann.

    Das Engagement der Verantwortlichen und Helfer verdient Anerkennung. Gleichzeitig sollte gerade dieses Engagement nicht darüber hinwegtäuschen, dass moderne Tierheime längst komplexe Einrichtungen sind. Sie benötigen qualifiziertes Personal, Quarantänebereiche, medizinische Versorgung, sichere Unterbringungsmöglichkeiten und eine funktionierende Verwaltung.

    Ehrenamt ist eine wichtige Säule des Tierschutzes. Es darf aber nicht zum Ersatz für eine auskömmliche Finanzierung werden.

    Wenn Kommunen Tierheime für Fundtiere und andere öffentliche Aufgaben benötigen, muss auch darüber gesprochen werden, welchen finanziellen Anteil die öffentliche Hand langfristig übernehmen muss.

    Kastration kann vorbeugen – löst aber das aktuelle Problem nicht

    Im Zusammenhang mit der hohen Zahl an Katzen wird regelmäßig eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen diskutiert. Der Ansatz ist nachvollziehbar: Wo sich unkastrierte Katzen unkontrolliert vermehren, entstehen immer neue Würfe, deren Tiere später verwildern, krank werden oder letztlich in Tierheimen landen können.

    Kommunale Katzenschutzregelungen können deshalb langfristig einen Beitrag dazu leisten, die Population freilebender Katzen zu begrenzen. Sie wirken allerdings nicht über Nacht.

    Die 106 Katzen, die bereits versorgt werden müssen, verschwinden durch eine neue Verordnung nicht. Ebenso wenig löst eine Kastrationspflicht das Problem eines Besitzers, der sich plötzlich eine notwendige Operation für seinen Hund oder seine Katze nicht mehr leisten kann.

    Prävention ist deshalb richtig – sie ersetzt jedoch keine Finanzierung der bereits vorhandenen Tiere.

    Stadt und Land zahlen bereits – aber für unterschiedliche Aufgaben

    Völlig untätig ist die öffentliche Hand in Worms nicht. Die Stadt hatte für 2025 eine Erhöhung ihrer Beiträge für das Tierheim vorgesehen, damit die Einrichtung ihre Aufgaben weiterhin erfüllen kann.

    Auch das Land Rheinland-Pfalz unterstützte das Tierheim bereits erheblich. Im März 2024 wurde eine Förderung über 150.535 Euro für den Neubau einer Hundequarantäne bewilligt. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums war die Quarantänestation insbesondere aus seuchenhygienischen Gründen notwendig.

    Diese Förderung darf allerdings nicht mit einer Finanzierung des laufenden Tierheimbetriebs verwechselt werden. Das Geld war zweckgebunden für ein konkretes Bauprojekt und steht damit nicht einfach zur Verfügung, um Tierarztrechnungen, Futter oder Personalkosten zu bezahlen.

    Genau diese Unterscheidung ist wichtig. Eine sechsstellige Förderung klingt zunächst nach viel Geld – hilft aber wenig gegen steigende laufende Kosten, wenn sie ausschließlich für eine bestimmte Baumaßnahme verwendet werden darf.

    Tierheime übernehmen Aufgaben, die irgendjemand bezahlen muss

    Das Land Rheinland-Pfalz selbst bezeichnet Einrichtungen wie das Tierheim Worms als unverzichtbar und verweist darauf, dass Tierheime Fund- und herrenlose Tiere aufnehmen, Tierhalter beraten und Behörden bei Tierschutzfällen unterstützen. Gleichzeitig betont das Ministerium die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements.

    Damit ist der eigentliche Widerspruch bereits beschrieben: Tierheime erfüllen Aufgaben, die gesellschaftlich und teilweise auch für Kommunen unverzichtbar sind – müssen aber dennoch immer wieder um ausreichende Finanzierung kämpfen.

    Spenden und Mitgliedsbeiträge gehören zu einem Tierschutzverein und werden auch künftig wichtig bleiben. Doch je stärker Tierheime durch behördliche Sicherstellungen, Animal-Hoarding-Fälle, steigende Tierarztpreise und finanziell überforderte Tierhalter belastet werden, desto weniger lässt sich das Problem allein an private Unterstützer delegieren.

    Das Tierheim Worms ist deshalb kein isolierter Sonderfall. Die 106 Katzen machen lediglich besonders sichtbar, was passiert, wenn steigende Kosten, begrenzte Plätze und immer neue Aufgaben aufeinanderprallen.

    Wer möchte, dass Tierheime jederzeit einspringen, wenn Tiere Hilfe brauchen, muss auch beantworten, wer diese Hilfe am Ende bezahlt.

    Quellen:

  • Landkreis Harz: 120 Tiere nach gravierenden Haltungsmängeln entzogen

    Landkreis Harz: 120 Tiere nach gravierenden Haltungsmängeln entzogen

    120 Tiere auf einen Schlag: Nach einer unangekündigten Kontrolle hat das Veterinäramt des Landkreises Harz einem Verein in Radisleben zahlreiche Haus-, Wild- und exotische Tiere entzogen. Die Behörde spricht teilweise von Zuständen, die „im höchsten Maße tierschutzwidrig“ gewesen seien.

    Beschwerde führt zu unangekündigter Kontrolle

    Ausgangspunkt des Falls war eine Beschwerde über die Tierhaltung auf einem Grundstück im Ballenstedter Ortsteil Radisleben. Mitte Juli erschien das zuständige Veterinäramt unangekündigt und kontrollierte die dort gehaltenen Tiere sowie deren Unterbringung. Nach Angaben des Landkreises wurden dabei erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz dokumentiert. Die festgestellten Mängel waren nach Einschätzung der Behörde so schwerwiegend, dass schließlich 120 Tiere amtlich fortgenommen wurden.

    Der Landkreis beschreibt die Haltungsbedingungen sämtlicher kontrollierter Tiere als nicht artgerecht. Gehege und Boxen seien teilweise deutlich zu klein gewesen, viele Bereiche stark mit Kot verschmutzt und offenbar über längere Zeit nicht ausreichend gereinigt worden. Größtenteils habe frisches Wasser gefehlt, teilweise sollen die Tiere auch nicht ausreichend mit Futter versorgt gewesen sein. Einen Teil der vorgefundenen Zustände bezeichnete der Landkreis ausdrücklich als „im höchsten Maße tierschutzwidrig“.

    Vom Pferd bis zum Uhu: 120 Tiere betroffen

    Bemerkenswert ist nicht nur die Anzahl der Tiere, sondern auch die enorme Bandbreite der gehaltenen Arten. Zu den fortgenommenen Haustieren gehörten unter anderem ein Pferd, Ziegen, Schweine, Hunde, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. Hinzu kamen zahlreiche Vögel wie Hühner, Enten, Tauben, Wachteln, Pfauen, Papageien und Sittiche. Auch Mäuse befanden sich auf dem Grundstück.

    Daneben hielten die Verantwortlichen eine Reihe von Wildtieren und Exoten. Der Landkreis nennt unter anderem Wildschweine, Waschbären, einen Fuchs, eine Nutria, Igel und Singvögel. Außerdem wurden ein Uhu, eine Schleiereule, ein Falke, ein Rabe und ein Mauersegler fortgenommen. Schildkröten und Geckos vervollständigen eine Tierliste, die zeigt, welche unterschiedlichen Anforderungen an Unterbringung, Pflege und Sachkunde auf dem Grundstück zusammenkamen.

    Tiere auf mehrere geeignete Einrichtungen verteilt

    Gerade wegen dieser sehr unterschiedlichen Arten war eine gemeinsame Unterbringung der beschlagnahmten Tiere kaum möglich. Die Tiere wurden deshalb nach Angaben des Landkreises auf geeignete Einrichtungen innerhalb des Landkreises Harz sowie in benachbarten beziehungsweise weiteren Landkreisen verteilt. Entscheidend ist dabei nicht nur die verfügbare Kapazität, sondern insbesondere die Fachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tierarten. Ein Greifvogel stellt schließlich völlig andere Anforderungen als ein Schwein, ein Waschbär oder ein Gecko.

    Die Fortnahme erfolgte am Mittwoch nach der vorausgegangenen Kontrolle. Gleichzeitig wurde gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren eingeleitet. Welche konkreten strafrechtlichen Vorwürfe am Ende erhoben werden und ob es zu einer Anklage oder Verurteilung kommt, steht bislang jedoch nicht fest. Die behördlich dokumentierten Haltungsverstöße und ein späteres strafrechtliches Urteil sind deshalb sauber voneinander zu trennen.

    Schwere Vorwürfe – aber noch kein Gerichtsurteil

    Genau an diesem Punkt ist journalistische Präzision wichtig. Die bisher öffentlich bekannten Beschreibungen der Haltungsbedingungen stammen im Wesentlichen vom Landkreis Harz beziehungsweise dessen Veterinäramt. Auch Medien wie MDR, Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung beziehen sich bei den konkreten Vorwürfen auf diese behördlichen Feststellungen. Ein rechtskräftiges Urteil über die strafrechtliche Verantwortung der betroffenen Personen liegt bislang nicht vor.

    Unstrittig ist dagegen das unmittelbare behördliche Handeln: Nach einer Beschwerde erfolgte eine unangekündigte Kontrolle, das Veterinäramt stellte Verstöße fest, 120 Tiere wurden fortgenommen und ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Ein Vereinsstatus bietet dabei selbstverständlich keinen Sonderstatus. Wer Tiere hält – egal ob privat, gewerblich oder im Rahmen eines Vereins –, muss die gesetzlichen Anforderungen an Haltung, Versorgung und gegebenenfalls den Umgang mit geschützten Arten erfüllen.

    Wildtiere gehören in sachkundige Hände

    Der Landkreis nutzte den Fall zugleich für einen grundsätzlichen Hinweis. Verletzte, kranke oder vermeintlich hilflose Wildtiere sollten nicht wahllos aufgenommen oder an beliebige Privatpersonen und Einrichtungen weitergegeben werden. Gerade bei geschützten Arten wie Greifvögeln, Eulen oder bestimmten Singvögeln gelten besondere Anforderungen und teilweise naturschutzrechtliche Vorgaben. Wer helfen möchte, sollte sich daher an anerkannte beziehungsweise sachkundige Stellen oder die zuständigen Behörden wenden.

    Offen bleibt im Fall Radisleben allerdings, auf welchem Weg die zahlreichen Wildtiere und Exoten überhaupt zu dem Verein gelangten. Ebenso ist bislang nicht öffentlich bekannt, welche Genehmigungen, Anzeigen oder individuellen Haltungsauflagen für die verschiedenen Arten bestanden. Diese Fragen dürften für die weitere Aufarbeitung insbesondere hinsichtlich der vom Landkreis genannten Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz noch von Bedeutung sein.

    Ein Fall, bei dem Kontrolle wichtiger ist als das Etikett

    Der Fall aus Radisleben zeigt vor allem eines: Für funktionierenden Tierschutz ist nicht entscheidend, welches Etikett sich eine Einrichtung gibt, sondern wie Tiere tatsächlich gehalten werden. Entscheidend sind sachkundige Kontrollen, nachvollziehbare Befunde und konsequentes Einschreiten dort, wo gesetzliche Mindeststandards nicht eingehalten werden.

    Mit der Fortnahme von 120 Tieren hat das Veterinäramt des Landkreises Harz zunächst Fakten geschaffen. Nun müssen die weiteren Ermittlungen zeigen, wer für die festgestellten Zustände verantwortlich war und welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen.

    Quellen