Zirkus Barus Hanau: Peta – Vorwürfe zu Berberaffen in Hanau – Prüfstand von Fakten und Behörden

Was ist passiert: PETA erhebt Vorwürfe – Behörden finden keine Verstöße

Der Zirkus Barus steht während seines Gastspiels in Hanau erneut im Mittelpunkt einer öffentlichen Debatte über Wildtierhaltung. Die Tierrechtsorganisation PETA kritisiert die Haltung von zwei Berberaffen und spricht von angeblichen Verhaltensstörungen. Grundlage der Vorwürfe seien nach Angaben der Organisation Videoaufnahmen sowie eine über Jahre geführte Dokumentation zum Zirkusbetrieb.

Den Vorwürfen stehen jedoch aktuelle behördliche Feststellungen gegenüber. Nach Angaben des Zirkus führte das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises am 1. Juli 2026 eine unangemeldete Kontrolle durch und stellte dabei keine Beanstandungen fest. Auch die Stadt Hanau erklärte, ihr seien keine tierschutzrechtlichen Verstöße bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen somit keine behördlichen Feststellungen vor, die die aktuellen Vorwürfe bestätigen.

Für die journalistische Einordnung ist diese Unterscheidung entscheidend: Pressemitteilungen von Interessenorganisationen stellen zunächst deren Bewertung eines Sachverhalts dar. Amtliche Kontrollen und behördliche Feststellungen besitzen dagegen eine höhere Beweiskraft, solange keine neuen Erkenntnisse oder gerichtlichen Entscheidungen vorliegen.

Die Vorwürfe von PETA im Überblick

PETA wirft dem Zirkus Barus vor, weiterhin zwei Berberaffen mitzuführen und diese an Gastspielorten öffentlich zu präsentieren. Nach Auffassung der Organisation sollen die Tiere Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die auf eine nicht artgerechte Haltung hindeuten könnten. Zudem verweist PETA auf eine über viele Jahre geführte Chronik früherer Vorfälle rund um den Zirkus.

Diese Darstellung ist jedoch zunächst als Position einer Tierrechtsorganisation einzuordnen. Die von PETA veröffentlichten Videos und Dokumentationen können Hinweise liefern, ersetzen jedoch weder ein veterinärmedizinisches Gutachten noch eine behördliche Feststellung. Ob einzelne Aufnahmen tatsächlich Rückschlüsse auf die dauerhafte Haltung oder den Gesundheitszustand der Tiere zulassen, lässt sich ohne unabhängige fachliche Begutachtung nicht abschließend beurteilen.

Stellungnahme des Zirkus

Zirkuschef Marco Frank weist die Vorwürfe zurück. Nach seinen Angaben begleiten die beiden Berberaffen den Senior der Zirkusfamilie und treten nicht in Vorstellungen auf. Untergebracht seien sie in einem rundum gesicherten Gehege sowie in einem thermoisolierten Sattelauflieger. Der Betreiber erklärt, die Unterbringung erfülle nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern übertreffe diese nach seiner Darstellung sogar.

Auch diese Aussagen sind als Position des Zirkus einzuordnen. Sie erhalten allerdings zusätzliches Gewicht durch den aktuell vorliegenden Kontrollbericht des Veterinäramtes, der keine Beanstandungen dokumentiert.

Behörden kommen bislang zu einer anderen Bewertung

Der Zirkus verweist auf den aktuellen Kontrollbericht des Veterinäramtes des Main-Kinzig-Kreises. Die unangemeldete Kontrolle vom 1. Juli 2026 dokumentiert nach Angaben des Betreibers keine Beanstandungen hinsichtlich der Tierhaltung. Auch die Stadt Hanau erklärte, dass ihr keine Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften bekannt seien und die Haltung der Berberaffen nicht gegen das seit 2017 geltende kommunale Wildtierverbot verstoße.

Gerade dieser Punkt besitzt für die aktuelle Berichterstattung besonderes Gewicht. Während PETA einen Verdacht äußert, haben die zuständigen Behörden die Tierhaltung überprüft und nach derzeitiger Aktenlage keinen Anlass für ordnungsrechtliche Maßnahmen gesehen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass jede fachliche Diskussion beendet ist, zeigt aber deutlich, dass die zuständigen Kontrollbehörden aktuell keinen tierschutzrechtlichen Verstoß festgestellt haben.

Zwischen Aktivismus und behördlicher Kontrolle

Der Fall zeigt erneut die unterschiedlichen Rollen der beteiligten Akteure. PETA verfolgt seit vielen Jahren das erklärte Ziel, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen grundsätzlich zu beenden. Entsprechend veröffentlicht die Organisation regelmäßig Pressemitteilungen, Videoaufnahmen und Kampagnen, um politischen und öffentlichen Druck aufzubauen.

Diese Form der Interessenvertretung ist legitim, ersetzt jedoch nicht die rechtliche Bewertung durch die zuständigen Behörden. Für eine sachliche Berichterstattung ist deshalb entscheidend, zwischen den Forderungen einer NGO und den Ergebnissen amtlicher Kontrollen zu unterscheiden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass öffentlich erhobene Vorwürfe bereits als erwiesene Tatsachen wahrgenommen werden, obwohl entsprechende behördliche Feststellungen fehlen.

Rechtlicher Rahmen

Maßgeblich für die Bewertung sind das Tierschutzgesetz, kommunale Regelungen sowie die Überwachung durch die zuständigen Veterinärbehörden. Da Berberaffen nach Angaben der Stadt Hanau nicht unter das kommunale Wildtierverbot fallen und die aktuelle Kontrolle keine Beanstandungen ergab, besteht derzeit keine behördliche Grundlage für ein Einschreiten.

Sollten künftig neue Erkenntnisse, veterinärmedizinische Gutachten oder weitere behördliche Untersuchungen zu einer anderen Bewertung gelangen, wäre der Sachverhalt selbstverständlich neu zu beurteilen. Nach dem derzeit bekannten Stand sprechen die offiziellen Feststellungen jedoch gegen die aktuellen Vorwürfe.

Einordnung für Leser

Der Fall Zirkus Barus verdeutlicht erneut, wie wichtig die sorgfältige Trennung zwischen Aktivismus und behördlicher Tatsachenfeststellung ist. Organisationen wie PETA leisten einen Beitrag zur öffentlichen Debatte und können Hinweise auf mögliche Missstände geben. Ob daraus tatsächlich tierschutzrechtliche Verstöße folgen, entscheiden jedoch nicht Pressemitteilungen oder Kampagnen, sondern die zuständigen Behörden und gegebenenfalls die Gerichte.

Im aktuellen Fall liegt ein unangemeldeter Kontrollbericht ohne Beanstandungen vor, und auch die Stadt Hanau sieht nach derzeitiger Sachlage keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Solange keine neuen belastbaren Erkenntnisse vorliegen, bilden diese behördlichen Feststellungen die maßgebliche Grundlage für die journalistische Einordnung.

Quellen:

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