Ungarn will den Einsatz bestimmter Wildtiere und ihrer Hybriden in Zirkussen ab dem 1. Januar 2027 weiter einschränken. Die geplante Regelung soll nicht nur Auftritte betreffen, sondern auch Erwerb, Zucht, Haltung, Ausbildung und öffentliche Präsentation der erfassten Tiere. Bereits rechtmäßig gehaltene Tiere sollen grundsätzlich bei ihren bisherigen Haltern bleiben dürfen. Welche Arten das Verbot im Einzelnen umfasst, lässt sich aus den bislang veröffentlichten Informationen jedoch noch nicht abschließend beurteilen.
Verbot soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten
Nach Angaben der ungarischen Regierung soll die Neuregelung zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Regierungssprecherin Éva Magyar zufolge sollen Erwerb, Zucht, Haltung, Abrichten, Ausstellung und Verwendung bestimmter Wildtierarten sowie ihrer Hybriden für Zirkuszwecke untersagt werden. Damit würde Ungarn seine bisherigen Einschränkungen deutlich ausweiten. Bislang galten bereits Verbote beziehungsweise Beschränkungen unter anderem für Elefanten, Nashörner, Primaten, neue Wildfänge sowie Arten des CITES-Anhangs I. Entscheidend wird jedoch sein, welche Arten in der endgültigen gesetzlichen Regelung tatsächlich aufgeführt werden.
Die derzeit bekannten Ankündigungen lassen deshalb noch keine pauschale Aussage zu, dass künftig sämtliche Wildtiere in ungarischen Zirkussen verboten wären. In den veröffentlichten Berichten ist ausdrücklich von bestimmten beziehungsweise definierten Wildtierarten und ihren Hybriden die Rede. Eine vollständige amtliche Artenliste liegt bislang nicht in öffentlich nachvollziehbarer Form vor. Auch die konkrete Ausgestaltung einzelner Haltungs- und Übergangsbestimmungen bleibt abzuwarten. Für eine abschließende Bewertung ist deshalb der endgültige Gesetzestext entscheidend.
Bereits gehaltene Tiere dürfen bei ihren Haltern bleiben
Für Tiere, die beim Inkrafttreten der neuen Regelung bereits rechtmäßig gehalten werden, ist eine Übergangslösung vorgesehen. Sie sollen nicht automatisch abgegeben oder umgesiedelt werden müssen, sondern grundsätzlich bei ihren bisherigen Haltern verbleiben können. Eine weitere Zucht, Ausbildung oder Verwendung in Zirkusvorstellungen soll für die erfassten Arten jedoch nicht mehr zulässig sein. Damit unterscheidet die geplante Regelung zwischen dem weiteren Besitz eines vorhandenen Tieres und dessen aktiver Nutzung im Zirkusbetrieb. Gerade bei älteren Tieren verhindert diese Regelung zugleich einen gesetzlich erzwungenen kurzfristigen Halterwechsel.
Diese Unterscheidung ist bei der Bewertung des Vorhabens wichtig. Ein Auftrittsverbot bedeutet nicht automatisch, dass ein Tier seinen bisherigen Lebensort verlassen muss. Bei langlebigen Arten können bekannte Pfleger, vertraute Abläufe und vorhandene Haltungsanlagen für die weitere Versorgung eine erhebliche Rolle spielen. Ob ein Verbleib beim bisherigen Halter oder ein Wechsel in eine andere Einrichtung im konkreten Einzelfall die bessere Lösung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich bleiben deshalb die tatsächlichen Haltungsbedingungen und der Zustand des jeweiligen Tieres.
Ungarischer Nationalzirkus verzichtete bereits 2022 auf Wildtiere
Der Ungarische Nationalzirkus begrüßte die angekündigte Regelung. Direktor József Richter Jr. hatte Wildtiere nach Angaben des Unternehmens bereits 2022 aus dem aktiven Zirkusbetrieb genommen. Im selben Jahr entstand in Nagykőrös der Richter Safari Park, in dem unter anderem ehemalige Zirkustiere untergebracht werden. Besucher können dort auf einer mehrere Kilometer langen Strecke Tiere beobachten. Der Park wird von der Familie Richter betrieben und stellt damit zugleich eine alternative Haltungsform für Tiere aus dem früheren Zirkusbetrieb dar.
Auch andere Vertreter der ungarischen Zirkusbranche hatten ihren Wildtierbestand bereits vor der aktuellen politischen Entscheidung reduziert. Flórián Richter erklärte gegenüber ungarischen Medien, dass Großkatzen bereits seit Jahren nicht mehr Bestandteil seines Programms seien. Damit trifft die neue gesetzliche Regelung auf eine Branche, in der sich der Umgang mit Wildtieren zumindest teilweise bereits verändert hatte. Daraus folgt jedoch nicht, dass das neue Gesetz ohne praktische Auswirkungen bleibt. Es schafft vielmehr einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die künftig erfassten Tierarten.
Elefantenkuh Szandra bereits seit zwei Jahren nicht mehr im Programm
Besondere Aufmerksamkeit erhält die indische Elefantenkuh Szandra, die seit Jahrzehnten zur Familie Richter gehört. In einigen Darstellungen wurde sie als letztes noch auftretendes Wildtier in einer ungarischen Zirkusmanege bezeichnet. Nach Aussagen von Flórián Richter gegenüber dem ungarischen Nachrichtenportal Index befindet sich Szandra jedoch bereits seit rund zwei Jahren im Ruhestand. Während der vergangenen beiden Spielzeiten sei sie nicht mehr Bestandteil der Vorstellungen gewesen. Die geplante Gesetzesänderung beendet daher nicht erst 2027 ihre aktive Karriere in der Manege.
Szandra wurde 1975 geboren und kam bereits 1977 zur Familie Richter. Nach den vorliegenden Angaben soll sie ihren Lebensabend auf dem Familienanwesen in Szada verbringen. Dort wurden für sie ein spezieller Stall sowie Innen- und Außenbereiche eingerichtet. József Richter Jr. hatte zwar öffentlich angeboten, die Elefantenkuh im Richter Safari Park aufzunehmen, ein entsprechender Wechsel ist jedoch nicht vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über ihren Aufenthaltsort liegt damit nicht allein in der gesetzlichen Übergangsregelung, sondern auch bei ihren bisherigen Haltern.
Der Fall zeigt zugleich, warum bei politischen Debatten über Zirkustiere zwischen Auftritt, Haltung und Unterbringung unterschieden werden sollte. Ein Verbot der weiteren Nutzung eines Tieres in Vorstellungen beantwortet noch nicht automatisch die Frage nach seinem künftig besten Aufenthaltsort. Insbesondere bei sehr alten Tieren können jahrzehntelang bestehende Bindungen an Pfleger und eine vertraute Umgebung berücksichtigt werden. Daraus lässt sich weder grundsätzlich für noch gegen eine Unterbringung in einem Safari Park argumentieren. Entscheidend sind die tatsächlichen Bedingungen im jeweiligen Einzelfall.
Pferde und Haustiere sollen weiterhin erlaubt bleiben
Die geplante Regelung bedeutet nach bisherigem Stand kein vollständiges Verbot von Tieren in ungarischen Zirkussen. Pferde, Hunde, bestimmte Kameliden und andere domestizierte Tiere sollen weiterhin eingesetzt werden können, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Haltung und Umgang erfüllt werden. Auch Papageien werden in Berichten als weiterhin zulässig genannt. Der politische Beschluss richtet sich damit gegen bestimmte Wildtierarten und nicht generell gegen Tierdarbietungen. Für die ungarische Zirkusbranche bleibt der Einsatz von Tieren deshalb grundsätzlich weiterhin möglich.
Damit unterscheidet sich der ungarische Ansatz von Forderungen einiger Tierrechtsorganisationen nach einem vollständigen Ende sämtlicher Tierauftritte in Zirkussen. Die jetzt angekündigte Regelung setzt vielmehr eine Grenze zwischen bestimmten Wildtierarten und weiterhin zugelassenen Tieren. Ob diese Abgrenzung langfristig bestehen bleibt oder später weiter verschärft wird, ist derzeit offen. Für eine sachliche Bewertung sollten deshalb die tatsächlichen Inhalte des neuen Gesetzes betrachtet werden und nicht weitergehende Forderungen einzelner Organisationen. Erst der endgültige Gesetzestext wird zeigen, wie weit das Verbot praktisch reicht.
Ungarn verschärft bisheriges Teilverbot
Die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN führt Ungarn bislang als Land mit einem Teilverbot für Wildtiere im Zirkus. Die Übersicht ist keine amtliche Rechtsquelle, gibt jedoch einen Überblick über die bislang geltenden Einschränkungen verschiedener europäischer Staaten. Mit der angekündigten Neuregelung würde Ungarn seinen bisherigen gesetzlichen Rahmen erheblich ausweiten. Besonders relevant ist dabei, dass künftig nicht allein einzelne Auftritte, sondern auch Zucht und weitere Verwendung der erfassten Tiere eingeschränkt werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass nach Inkrafttreten neue Generationen der betroffenen Wildtiere für Zirkuszwecke gehalten werden.
Die politische Initiative wurde unter anderem von László Gajdos angekündigt, der zuvor Direktor des Tierparks Nyíregyháza war. In der öffentlichen Debatte wird das Vorhaben vor allem als weiterer Schritt im ungarischen Tierschutz dargestellt. Für eine belastbare rechtliche Bewertung fehlen derzeit jedoch noch Details zur konkreten Artenliste und zur endgültigen Formulierung des Gesetzes. Gerade diese Punkte entscheiden darüber, welche Zirkusbetriebe und Tierhaltungen ab 2027 tatsächlich betroffen sein werden. GERATI wird die endgültige Regelung deshalb nach Veröffentlichung des vollständigen Gesetzestextes erneut einordnen.
Wildtierverbote bleiben in Europa nationale Entscheidungen
Wildtiere in Zirkussen werden in Europa seit Jahren unterschiedlich geregelt. Während einige Staaten weitreichende Verbote beschlossen haben, gelten in anderen Ländern lediglich Einschränkungen für einzelne Arten. Eine einheitliche EU-weite Regelung besteht bislang nicht. GERATI hatte bereits 2022 darüber berichtet, dass die EU-Kommission ein generelles europaweites Wildtierverbot im Zirkus nicht umgesetzt hat. Die konkrete Regulierung bleibt deshalb weiterhin weitgehend Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.
GERATI-Hintergrund: EU-Kommission weist EU-weitem Verbot von Wildtieren in Zirkussen zurück
Ungarn erweitert nun seinen bisherigen Ansatz deutlich. Gleichzeitig zeigt der Blick auf die dortige Zirkusbranche, dass einzelne Unternehmen den Einsatz bestimmter Wildtiere bereits vor der politischen Entscheidung beendet hatten. Das neue Gesetz schafft daraus nun verbindliche Regeln für die Zukunft. Wie umfangreich diese tatsächlich sein werden, hängt von der noch zu veröffentlichenden endgültigen Artenliste und dem Gesetzestext ab.
Quellen
- Ungarn Heute – Wildtiere im Zirkus ab 2027 verboten – https://ungarnheute.hu/news/wildtiere-im-zirkus-ab-2027-verboten-32055/
- Hungary Today – Wild Animals to Be Banned From Circus Performances in 2027 – https://hungarytoday.hu/wild-animals-to-be-banned-from-circus-performances-in-2027/
- Index – Gajdos László bejelentésével Richter Flórián és elefántja, Szandra is nyugdíjba vonul – https://index.hu/belfold/2026/05/17/gajdos-laszlo-richter-florian-cirkusz-allatkert-elefant-allat-bejelentes-elo-kornyezetert-miniszterium/
- VIER PFOTEN – Länder mit Wildtier-Verboten in Zirkussen – https://www.vier-pfoten.de/kampagnen-themen/themen/wildtiere/wildtiere-im-zirkus/laender-mit-wildtier-verboten-in-zirkussen
