Landkreis Harz: 120 Tiere nach gravierenden Haltungsmängeln entzogen

120 Tiere auf einen Schlag: Nach einer unangekündigten Kontrolle hat das Veterinäramt des Landkreises Harz einem Verein in Radisleben zahlreiche Haus-, Wild- und exotische Tiere entzogen. Die Behörde spricht teilweise von Zuständen, die „im höchsten Maße tierschutzwidrig“ gewesen seien.

Beschwerde führt zu unangekündigter Kontrolle

Ausgangspunkt des Falls war eine Beschwerde über die Tierhaltung auf einem Grundstück im Ballenstedter Ortsteil Radisleben. Mitte Juli erschien das zuständige Veterinäramt unangekündigt und kontrollierte die dort gehaltenen Tiere sowie deren Unterbringung. Nach Angaben des Landkreises wurden dabei erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz dokumentiert. Die festgestellten Mängel waren nach Einschätzung der Behörde so schwerwiegend, dass schließlich 120 Tiere amtlich fortgenommen wurden.

Der Landkreis beschreibt die Haltungsbedingungen sämtlicher kontrollierter Tiere als nicht artgerecht. Gehege und Boxen seien teilweise deutlich zu klein gewesen, viele Bereiche stark mit Kot verschmutzt und offenbar über längere Zeit nicht ausreichend gereinigt worden. Größtenteils habe frisches Wasser gefehlt, teilweise sollen die Tiere auch nicht ausreichend mit Futter versorgt gewesen sein. Einen Teil der vorgefundenen Zustände bezeichnete der Landkreis ausdrücklich als „im höchsten Maße tierschutzwidrig“.

Vom Pferd bis zum Uhu: 120 Tiere betroffen

Bemerkenswert ist nicht nur die Anzahl der Tiere, sondern auch die enorme Bandbreite der gehaltenen Arten. Zu den fortgenommenen Haustieren gehörten unter anderem ein Pferd, Ziegen, Schweine, Hunde, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. Hinzu kamen zahlreiche Vögel wie Hühner, Enten, Tauben, Wachteln, Pfauen, Papageien und Sittiche. Auch Mäuse befanden sich auf dem Grundstück.

Daneben hielten die Verantwortlichen eine Reihe von Wildtieren und Exoten. Der Landkreis nennt unter anderem Wildschweine, Waschbären, einen Fuchs, eine Nutria, Igel und Singvögel. Außerdem wurden ein Uhu, eine Schleiereule, ein Falke, ein Rabe und ein Mauersegler fortgenommen. Schildkröten und Geckos vervollständigen eine Tierliste, die zeigt, welche unterschiedlichen Anforderungen an Unterbringung, Pflege und Sachkunde auf dem Grundstück zusammenkamen.

Tiere auf mehrere geeignete Einrichtungen verteilt

Gerade wegen dieser sehr unterschiedlichen Arten war eine gemeinsame Unterbringung der beschlagnahmten Tiere kaum möglich. Die Tiere wurden deshalb nach Angaben des Landkreises auf geeignete Einrichtungen innerhalb des Landkreises Harz sowie in benachbarten beziehungsweise weiteren Landkreisen verteilt. Entscheidend ist dabei nicht nur die verfügbare Kapazität, sondern insbesondere die Fachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tierarten. Ein Greifvogel stellt schließlich völlig andere Anforderungen als ein Schwein, ein Waschbär oder ein Gecko.

Die Fortnahme erfolgte am Mittwoch nach der vorausgegangenen Kontrolle. Gleichzeitig wurde gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren eingeleitet. Welche konkreten strafrechtlichen Vorwürfe am Ende erhoben werden und ob es zu einer Anklage oder Verurteilung kommt, steht bislang jedoch nicht fest. Die behördlich dokumentierten Haltungsverstöße und ein späteres strafrechtliches Urteil sind deshalb sauber voneinander zu trennen.

Schwere Vorwürfe – aber noch kein Gerichtsurteil

Genau an diesem Punkt ist journalistische Präzision wichtig. Die bisher öffentlich bekannten Beschreibungen der Haltungsbedingungen stammen im Wesentlichen vom Landkreis Harz beziehungsweise dessen Veterinäramt. Auch Medien wie MDR, Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung beziehen sich bei den konkreten Vorwürfen auf diese behördlichen Feststellungen. Ein rechtskräftiges Urteil über die strafrechtliche Verantwortung der betroffenen Personen liegt bislang nicht vor.

Unstrittig ist dagegen das unmittelbare behördliche Handeln: Nach einer Beschwerde erfolgte eine unangekündigte Kontrolle, das Veterinäramt stellte Verstöße fest, 120 Tiere wurden fortgenommen und ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Ein Vereinsstatus bietet dabei selbstverständlich keinen Sonderstatus. Wer Tiere hält – egal ob privat, gewerblich oder im Rahmen eines Vereins –, muss die gesetzlichen Anforderungen an Haltung, Versorgung und gegebenenfalls den Umgang mit geschützten Arten erfüllen.

Wildtiere gehören in sachkundige Hände

Der Landkreis nutzte den Fall zugleich für einen grundsätzlichen Hinweis. Verletzte, kranke oder vermeintlich hilflose Wildtiere sollten nicht wahllos aufgenommen oder an beliebige Privatpersonen und Einrichtungen weitergegeben werden. Gerade bei geschützten Arten wie Greifvögeln, Eulen oder bestimmten Singvögeln gelten besondere Anforderungen und teilweise naturschutzrechtliche Vorgaben. Wer helfen möchte, sollte sich daher an anerkannte beziehungsweise sachkundige Stellen oder die zuständigen Behörden wenden.

Offen bleibt im Fall Radisleben allerdings, auf welchem Weg die zahlreichen Wildtiere und Exoten überhaupt zu dem Verein gelangten. Ebenso ist bislang nicht öffentlich bekannt, welche Genehmigungen, Anzeigen oder individuellen Haltungsauflagen für die verschiedenen Arten bestanden. Diese Fragen dürften für die weitere Aufarbeitung insbesondere hinsichtlich der vom Landkreis genannten Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz noch von Bedeutung sein.

Ein Fall, bei dem Kontrolle wichtiger ist als das Etikett

Der Fall aus Radisleben zeigt vor allem eines: Für funktionierenden Tierschutz ist nicht entscheidend, welches Etikett sich eine Einrichtung gibt, sondern wie Tiere tatsächlich gehalten werden. Entscheidend sind sachkundige Kontrollen, nachvollziehbare Befunde und konsequentes Einschreiten dort, wo gesetzliche Mindeststandards nicht eingehalten werden.

Mit der Fortnahme von 120 Tieren hat das Veterinäramt des Landkreises Harz zunächst Fakten geschaffen. Nun müssen die weiteren Ermittlungen zeigen, wer für die festgestellten Zustände verantwortlich war und welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen.

Quellen

Schreibe einen Kommentar