Videos, schwere Vorwürfe und die bekannte PETA-Dramaturgie
PETA hat am 31. Juli 2026 Videoaufnahmen veröffentlicht, die nach Angaben der Tierrechtsorganisation im Juni im Tierpark Hagenbeck entstanden sein sollen. Zu sehen seien auffällige Bewegungsmuster bei Elefantenbulle Maurice, einem Zebra, einem Braunbären, einem Walross und einem Baumstachler. Außerdem präsentiert PETA Bilder von Pelikanen und Flamingos, deren Flügel asymmetrisch erscheinen.
Für PETA steht die Interpretation bereits fest: Die Tiere litten angeblich unter den Haltungsbedingungen, die Vögel seien vermutlich gezielt flugunfähig gemacht worden und der Tierpark verstoße möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz. Deshalb kündigte die Organisation eine Strafanzeige gegen Verantwortliche des Tierparks an. Belege dafür, dass die Anzeige bereits eingereicht, von der Staatsanwaltschaft registriert oder zum Anlass für Ermittlungen genommen wurde, enthält die Pressemitteilung jedoch nicht.
Damit folgt die Veröffentlichung einem bekannten Muster: Zuerst werden emotional wirkende Bilder verbreitet, anschließend liefert PETA die passende rechtliche und moralische Verurteilung gleich mit. Eine unabhängige veterinärmedizinische Untersuchung ersetzt dieses Vorgehen allerdings nicht.
Auffälliges Verhalten ist noch kein Beweis für Tierleid
Die veröffentlichten Sequenzen können zeigen, dass einzelne Tiere wiederkehrende oder ungewöhnlich erscheinende Bewegungen ausführen. Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass die aktuelle Haltung im Tierpark Hagenbeck diese Verhaltensweisen verursacht hat oder dass die Tiere gegenwärtig erheblich leiden. Für eine solche Bewertung wären längere Beobachtungszeiträume, Kenntnisse über die Vorgeschichte der Tiere und eine Untersuchung durch entsprechend qualifizierte Fachleute erforderlich.
Gerade bei älteren Zoo- oder Wildtieren können Verhaltensmuster aus früheren Haltungen fortbestehen. Bereits bei früheren PETA-Vorwürfen gegen Hagenbeck wurde darauf hingewiesen, dass einzelne Auffälligkeiten den Verantwortlichen bekannt waren und nicht zwangsläufig auf Mängel der gegenwärtigen Haltung zurückgeführt werden konnten. Ein kurzer Videomitschnitt kann diese komplexe Frage nicht seriös beantworten.
PETA nutzt die Bilder dennoch, um daraus eine grundsätzliche Anklage gegen Zoos zu konstruieren. Das ist wenig überraschend, denn die Organisation lehnt die Haltung von Tieren in zoologischen Einrichtungen nicht erst seit dieser Aufnahme ab. Das Ergebnis ihrer Bewertung stand damit praktisch schon fest, bevor die Videos veröffentlicht wurden.
Was bedeuten die asymmetrischen Flügel tatsächlich?
Besonders schwer wiegt PETAs Behauptung, Pelikane und Flamingos seien möglicherweise durch „Flügelstutzen“ flugunfähig gemacht worden. Als Beleg verweist die Organisation im Wesentlichen auf die aus ihrer Sicht asymmetrisch wirkenden Flügel der Tiere. Was konkret mit den Vögeln geschehen sein soll, bleibt jedoch offen.
Der Begriff „Flügelstutzen“ kann unterschiedliche Maßnahmen bezeichnen. Das Kürzen von Schwungfedern ist rechtlich und biologisch nicht mit einem operativen Eingriff gleichzusetzen, bei dem Teile eines Flügels dauerhaft entfernt werden. Federn bestehen nach ihrer vollständigen Ausbildung überwiegend aus abgestorbenem Material, während eine Amputation einen irreversiblen Eingriff in den Körper des Tieres darstellt.
Aus den veröffentlichten Bildern lässt sich weder erkennen, ob überhaupt ein Eingriff erfolgte, noch welche Methode angewandt worden sein könnte. Ebenso fehlen Angaben dazu, ob Verletzungen, medizinische Gründe, Mauser, individuelle Besonderheiten oder andere Ursachen für das Erscheinungsbild infrage kommen. PETA präsentiert somit eine Interpretation, aber keinen Nachweis.
PETA zitiert das Gesetz – lässt die entscheidenden Fragen offen
PETA beruft sich auf § 6 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes. Danach ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen beziehungsweise das vollständige oder teilweise Entfernen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres grundsätzlich verboten. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede Einschränkung der Flugfähigkeit oder jedes Kürzen von Federn den genannten Straftatbestand erfüllt.
Zunächst müsste geklärt werden, welche konkrete Maßnahme bei den Tieren vorgenommen wurde. Anschließend wäre zu prüfen, ob dabei tatsächlich ein Körperteil, Organ oder Gewebe entfernt oder zerstört wurde, ob eine gesetzliche Ausnahme greift und ob ein vernünftiger Grund vorlag. Keine dieser Fragen lässt sich anhand der von PETA verbreiteten Bilder abschließend beantworten.
Schon 2017 hatte PETA Hagenbeck und weitere zoologische Einrichtungen wegen flugunfähiger Vögel angezeigt. Damals erklärte der Hamburger Ornithologe Dr. Jakob Hallermann, dass das Kürzen von Federn nicht ohne Weiteres mit einem verbotenen irreversiblen Eingriff gleichgesetzt werden könne. Der damalige Vorgang beweist zwar nichts für den heutigen Fall, zeigt aber, dass PETAs pauschale rechtliche Darstellung keineswegs so eindeutig ist, wie die Organisation sie erscheinen lässt.
Die Strafanzeige existiert bislang nur als Ankündigung
Auch die Schlagzeile von der Strafanzeige ist genauer zu betrachten. PETA schreibt in der eigenen Mitteilung, die Organisation „werde“ Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstatten. Sie erklärt dagegen nicht, dass dies bereits geschehen sei.
Dieser Unterschied ist entscheidend. Eine öffentlich angekündigte Strafanzeige bedeutet weder, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht sieht, noch dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Selbst eine tatsächlich eingereichte Anzeige wäre zunächst lediglich die Mitteilung eines Verdachts durch PETA.
Bislang liegen weder eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft noch ein Aktenzeichen, eine behördliche Untersuchung oder ein veterinärmedizinisches Gutachten vor. Aus einer PETA-Pressemitteilung wird daher noch kein behördlich bestätigter Tierschutzfall.
GERATI-Fazit: Viel Inszenierung, aber bislang keine belastbaren Beweise
PETA hat Videos veröffentlicht, die Fragen aufwerfen können. Die Organisation beantwortet diese Fragen jedoch nicht durch unabhängige Untersuchungen, sondern mit ihrer bekannten ideologischen Grundannahme: Zoos seien grundsätzlich tierquälerisch und müssten abgeschafft werden. Genau dieses Ziel nennt PETA auch in der aktuellen Mitteilung ausdrücklich.
Die Aufnahmen beweisen weder, dass die Haltung im Tierpark Hagenbeck das gezeigte Verhalten verursacht hat, noch dass die Vögel rechtswidrig verstümmelt wurden. Ebenso wenig ist bislang bestätigt, dass überhaupt eine Strafanzeige eingereicht oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Aus sichtbaren Auffälligkeiten werden bei PETA erneut maximale Vorwürfe abgeleitet, während die entscheidenden fachlichen und rechtlichen Nachweise fehlen.
Der Tierpark Hagenbeck sollte die Vorwürfe dennoch transparent beantworten und insbesondere erklären, wie die betreffenden Vögel gehalten werden und wodurch das Erscheinungsbild ihrer Flügel verursacht wird. Bis unabhängige Befunde vorliegen, bleibt PETAs Veröffentlichung jedoch vor allem eines: eine öffentlichkeitswirksame Anti-Zoo-Kampagne mit Videos, Vermutungen und einer angekündigten Strafanzeige – aber ohne bestätigten Straftatbestand.
Quellen
– https://presseportal.peta.de/verhaltensstoerungen-und-tierschutzwidriges-fluegelstutzen-im-hamburger-tierpark-hagenbeck-peta-kuendigt-strafanzeige-an-und-veroeffentlicht-videos/
– https://presseportal.peta.de/tierpark-hagenbeck-will-loeschung-von-negativen-rezensionen-erwirken-peta-startet-whistleblower-aufruf-zu-tierschutz-missstaenden/
– https://www.eimsbuetteler-nachrichten.de/peta-stellt-strafanzeigen-gegen-hagenbeck/
– https://zoos.media/medien-echo/tierpark-hagenbeck-peta-anzeige-verhalten-elefanten/
– https://zoos.media/medien-echo/peta-yvonne-wuerz-tierquaelerei/
– https://gerati.de/2019/08/24/peta-tierquaelerin-yvonne-wuerz-zeigt-ihre-unfaehigkeit/
