PETA ruft Landesverfassungsgericht von Baden-Württemberg an und fordert die Zulassung als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein

des Vereins PETA Deutschland e. V., reichte den urteilenden Gerichten im Verbandsklageverfahren für Baden-Württemberg, nicht aus. Auch in der letzten Instanz wies das Bundesverwaltungsgericht das Klagebedürfnis von PETA zurück! Jetzt ruft PETA den Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg an!

Nach Vorfall in Apolda fordert PETA wieder einmal die Einführung des Hundeführerscheines

Die Tierschutzarbeit von PETA besteht nur aus Copy-and-paste! Man nimmt eine Pressemitteilung und kopiert diese, ohne sich mit dieser zu befassen, oder eine eigene Argumentation vorzubringen. Die simple Forderung eines Hundeführerscheines ohne grundsätzliche Argumente zu liefern, ist reiner Populismus und hilft weder dem Opfer in diesem Fall, noch würde dieses was ändern!

GERATI erstattet Strafanzeige gegen PETA Deutschland e. V.

Erneut erstattet PETA Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, eine haltlose Strafanzeige, gegen einen Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist. Aus der Pressemitteilung, die PETA veröffentlichte, geht eindeutig hervor, dass PETA besseren Wissens, den Landwirt fälschlicherweise, gegenüber den Ermittlungsbehörden einer Straftat bezichtigt. Damit macht sich PETA selbst einer Straftat schuldig. GERATI Betreiber Silvio Harnos stellte daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, gegen die Verantwortlichen dieses radikalen Tierrechtsvereins.

Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg – Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von PETA gegen das Urteil zurück!

PETA erhält in Baden-Württemberg kein Mitwirkung- und Verbandsklagerecht zugesprochen. Die von PETA eingereichte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde zurückgewiesen. Das Urteil vom Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist somit rechtskräftig!