PETA ruft Landesverfassungsgericht von Baden-Württemberg an und fordert die Zulassung als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein

PETA ruft Landesverfassungsgericht von Baden-Württemberg an und fordert die Zulassung als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein
des Vereins PETA Deutschland e. V., reichte den urteilenden Gerichten im Verbandsklageverfahren für Baden-Württemberg, nicht aus. Auch in der letzten Instanz wies das Bundesverwaltungsgericht das Klagebedürfnis von PETA zurück! Jetzt ruft PETA den Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg an!
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