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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: falsche Verdächtigung

  • Wal Timmy und die Strafanzeigen-Flut: Wenn Aktivismus und Emotionen die Justiz beschäftigen

    Wal Timmy und die Strafanzeigen-Flut: Wenn Aktivismus und Emotionen die Justiz beschäftigen

    Vom tragischen Schicksal eines Wals zum juristischen Dauerkonflikt

    Der Fall des Buckelwals Timmy hat in den vergangenen Monaten eine Aufmerksamkeit erfahren, die weit über einen gewöhnlichen Fall des Wildtiermanagements hinausgeht. Kaum ein anderes Wildtier hat in Deutschland in jüngerer Zeit eine vergleichbare öffentliche Debatte ausgelöst. Medien berichteten nahezu täglich über Sichtungen, mögliche Rettungsmaßnahmen, politische Zuständigkeiten und die Frage, ob Behörden ausreichend handeln würden oder nicht. Aus einem einzelnen Buckelwal, der sich in die Ostsee verirrt hatte, wurde innerhalb kürzester Zeit ein nationales Symbol für Tierschutz, Naturschutz und behördliches Handeln.

    Die Hoffnung vieler Menschen war groß. Zahlreiche Bürger verfolgten die Entwicklung des Tieres mit Anteilnahme und wünschten sich eine erfolgreiche Rückkehr in den Atlantik. Als schließlich sogar ein aufwendiger privater Rettungsversuch organisiert wurde und Timmy tatsächlich bis in Richtung Skagerrak transportiert werden konnte, schien das gewünschte Happy End zum Greifen nah. Umso größer war die Enttäuschung, als kurze Zeit später bekannt wurde, dass der Wal dennoch verendet war und tot vor der dänischen Küste aufgefunden wurde.

    Normalerweise endet an diesem Punkt die Geschichte eines gescheiterten Rettungsversuchs. Im Fall Timmy begann die eigentliche Auseinandersetzung jedoch erst danach. Statt einer sachlichen Aufarbeitung der Ereignisse entwickelte sich eine Debatte über Verantwortlichkeiten, angebliche Versäumnisse und schließlich eine regelrechte Flut von Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin sah sich Berichten zufolge mit einer außergewöhnlich hohen Zahl von Anzeigen und Hinweisen konfrontiert, die sich gegen unterschiedlichste Personen und Institutionen richteten. Damit wurde aus einem tragischen Tierschutzfall plötzlich ein juristisches Großereignis.

    Wenn jede Entscheidung zum Vorwurf wird

    Besonders bemerkenswert erscheint dabei die Widersprüchlichkeit vieler Vorwürfe. In den frühen Phasen der Debatte wurde kritisiert, dass Behörden und Fachleute nicht energisch genug eingreifen würden. Aktivisten und Unterstützer forderten umfassende Rettungsmaßnahmen und warfen den Verantwortlichen Untätigkeit vor. Als später tatsächlich Maßnahmen ergriffen und erhebliche Ressourcen mobilisiert wurden, änderte sich die Stoßrichtung der Kritik teilweise grundlegend. Nun wurde nicht mehr das Unterlassen beanstandet, sondern gerade das Handeln selbst zum Gegenstand von Vorwürfen gemacht.

    Genau an diesem Punkt zeigt sich ein grundlegendes Problem, das weit über den konkreten Fall hinausreicht. Wenn dieselben Personen oder Institutionen zunächst wegen angeblicher Untätigkeit und später wegen ihrer Aktivitäten kritisiert werden, entsteht der Eindruck, dass nicht mehr die tatsächliche Handlung im Mittelpunkt steht, sondern vielmehr das Bedürfnis, nach einem tragischen Ausgang Verantwortliche zu finden. Der Tod des Wals wurde für viele Menschen offenbar zu einem Ereignis, das zwingend einen Schuldigen hervorbringen musste, unabhängig davon, welche Entscheidungen zuvor getroffen worden waren.

    Ein Rechtsstaat kann jedoch nicht auf der Grundlage von Enttäuschungen oder Emotionen funktionieren. Das Strafrecht dient nicht dazu, tragische Ereignisse nachträglich mit Schuldzuweisungen zu versehen, sondern dazu, konkrete Straftaten aufzuklären. Gerade deshalb ist es problematisch, wenn ein emotional aufgeladenes Ereignis dazu führt, dass Strafanzeigen gewissermaßen zur Fortsetzung einer politischen oder moralischen Debatte mit juristischen Mitteln werden. Der Fall Timmy wirft deshalb nicht nur Fragen zum Umgang mit Meeressäugern auf, sondern auch zur Rolle des Strafrechts in gesellschaftlichen Konflikten.

    Die Belastung für Staatsanwaltschaften und Behörden

    Viele Menschen unterschätzen, welche Folgen eine große Zahl von Strafanzeigen für die Justiz haben kann. In Deutschland gilt das sogenannte Legalitätsprinzip. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat vor, müssen Staatsanwaltschaften entsprechende Vorgänge prüfen. Das bedeutet nicht, dass jede Anzeige automatisch zu einer Anklage führt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass die eingegangenen Vorwürfe zunächst erfasst, gesichtet, rechtlich bewertet und dokumentiert werden müssen.

    Gerade bei prominenten Fällen kann dies erhebliche Ressourcen binden. Ermittler, Staatsanwälte und Verwaltungsmitarbeiter beschäftigen sich mit Sachverhalten, die sich später möglicherweise als unbegründet oder rechtlich irrelevant herausstellen. Die dafür aufgewendete Zeit steht anschließend für andere Verfahren nicht mehr zur Verfügung. Damit betrifft die Problematik nicht nur die unmittelbar angezeigten Personen, sondern letztlich die gesamte Strafrechtspflege.

    Der Fall Timmy macht dieses Problem besonders deutlich sichtbar. Die öffentliche Aufmerksamkeit erzeugte einen enormen Druck auf Behörden und Strafverfolger. Gleichzeitig musste jede einzelne Eingabe geprüft werden, unabhängig davon, ob sie auf belastbaren Tatsachen beruhte oder lediglich Ausdruck von Frustration und Enttäuschung war. Dadurch entsteht die Gefahr, dass Strafanzeigen zunehmend als Ventil für politische oder emotionale Auseinandersetzungen genutzt werden, obwohl sie eigentlich der Verfolgung konkreter Straftaten dienen sollen.

    Die auffälligen Parallelen zu PETA

    Aus Sicht von GERATI drängt sich dabei ein Vergleich auf, der seit Jahren immer wieder Gegenstand kritischer Diskussionen ist. Zahlreiche von PETA angekündigte Strafanzeigen folgen einem Muster, das vielen Beobachtern bekannt vorkommen dürfte. Sobald Tiere bei Verkehrsunfällen, Stallbränden, Haltungsfehlern, Wolfsrissen oder anderen Vorfällen zu Schaden kommen, wird häufig öffentlichkeitswirksam die Einreichung einer Strafanzeige angekündigt. Die mediale Berichterstattung konzentriert sich dabei oftmals auf die erhobenen Vorwürfe und weniger auf die spätere juristische Bewertung durch die zuständigen Behörden.

    Selbstverständlich steht es jeder Organisation frei, mutmaßliche Rechtsverstöße anzuzeigen. Dieses Recht gehört zu den Grundprinzipien eines funktionierenden Rechtsstaates. Dennoch darf die Frage gestellt werden, ob Strafanzeigen in manchen Fällen nicht ausschließlich der Strafverfolgung dienen, sondern gleichzeitig Teil einer Kampagnenstrategie sind. Insbesondere dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Anzeige erhebliche Zweifel bestehen, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt, erscheint eine kritische Betrachtung legitim.

    Gerade deshalb sehen manche Beobachter im Fall Timmy gewisse Parallelen zu früheren Kampagnen. Auch hier entstand der Eindruck, dass der Tod eines Tieres nahezu automatisch Forderungen nach strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen müsse. Dabei wird häufig übersehen, dass nicht jedes tragische Ereignis auf eine Straftat zurückzuführen ist. Ein Tier kann sterben, ohne dass jemand gegen Strafgesetze verstoßen hat. Diese Unterscheidung erscheint im öffentlichen Diskurs jedoch zunehmend in den Hintergrund zu geraten.

    Hinzu kommt, dass spätere Einstellungen von Verfahren oft deutlich weniger Aufmerksamkeit erhalten als die ursprünglichen Vorwürfe. Dadurch bleibt in der Öffentlichkeit häufig ein Verdacht bestehen, obwohl die zuständigen Behörden keinen ausreichenden Tatverdacht erkennen konnten. Genau diese Entwicklung trägt dazu bei, dass Strafanzeigen nicht mehr ausschließlich als Instrument der Rechtsdurchsetzung wahrgenommen werden, sondern zunehmend auch als Mittel öffentlicher Meinungsbildung.

    Wo juristisch problematische Grenzen verlaufen könnten

    Im Zusammenhang mit den zahlreichen Anzeigen rund um Wal Timmy wurde von Juristen auch die Frage aufgeworfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen nicht die Anzeigeerstatter selbst rechtliche Risiken eingehen könnten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Personen, die in gutem Glauben einen möglichen Rechtsverstoß vermuten. Wer aufgrund der ihm bekannten Informationen davon ausgeht, dass eine Straftat vorliegen könnte, darf selbstverständlich eine Strafanzeige erstatten.

    Anders könnte die Situation jedoch bewertet werden, wenn Personen wider besseres Wissen handeln oder bewusst falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber Ermittlungsbehörden aufstellen. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig mehrere Straftatbestände genannt. Hierzu gehören insbesondere die falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB, das Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB sowie die Ehrdelikte der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB und der Verleumdung nach § 187 StGB. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, können selbstverständlich nur Staatsanwaltschaften und Gerichte beurteilen.

    Dennoch erscheint die grundsätzliche Fragestellung berechtigt. Wenn Personen angezeigt werden, obwohl ihre tatsächliche Beteiligung an den Entscheidungen zweifelhaft oder gar nicht vorhanden war, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Verantwortung derjenigen, die solche Vorwürfe erheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anschuldigungen öffentlich verbreitet werden und dadurch der Ruf der Betroffenen beschädigt wird.

    Aus Sicht von GERATI sollte diese Diskussion nicht tabuisiert werden. Wer das Strafrecht als Instrument nutzen möchte, muss sich auch der Verantwortung bewusst sein, die mit schwerwiegenden Vorwürfen verbunden ist. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für große Organisationen, Vereine oder Aktivistengruppen.

    Fazit: Der Fall Timmy ist mehr als nur ein Tierschutzfall

    Wal Timmy wird vielen Menschen als tragische Geschichte eines Buckelwals in Erinnerung bleiben, dessen Rettung trotz erheblicher Bemühungen letztlich scheiterte. Betrachtet man jedoch die Entwicklungen nach seinem Tod, wird deutlich, dass der Fall inzwischen eine weit größere Bedeutung erlangt hat. Die Vielzahl der Anzeigen, die öffentliche Suche nach Schuldigen und die teilweise widersprüchlichen Vorwürfe zeigen, wie schnell emotionale Debatten in juristische Auseinandersetzungen übergehen können.

    Gerade deshalb sollte der Fall Timmy auch als Anlass dienen, über den verantwortungsvollen Umgang mit Strafanzeigen nachzudenken. Niemand sollte daran gehindert werden, tatsächliche Straftaten zur Anzeige zu bringen. Ebenso legitim ist jedoch die Frage, ob Strafanzeigen zunehmend als Mittel politischer Einflussnahme, öffentlicher Kampagnenführung oder gesellschaftlicher Druckausübung eingesetzt werden. Die auffälligen Parallelen zu zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Anzeigenkampagnen von PETA und anderen Aktivistenorganisationen machen diese Diskussion besonders relevant.

    Letztlich wird nicht entscheidend sein, wie viele Anzeigen gestellt wurden, sondern welche davon tatsächlich einen belastbaren strafrechtlichen Kern besitzen. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Vorwürfe haltlos waren oder Personen wider besseres Wissen beschuldigt wurden, könnte die Debatte eine unerwartete Wendung nehmen. Dann stünde nicht mehr die Frage im Raum, ob bestimmte Personen eine Straftat begangen haben, sondern ob der leichtfertige oder missbräuchliche Umgang mit Strafanzeigen selbst zum Problem geworden ist. Genau darin liegt die eigentliche Lehre des Falles Timmy – und genau deshalb verdient er weit mehr Aufmerksamkeit als die bloße Tragödie um einen einzelnen Wal.

  • Zwischen Fakten und Vorwürfen: Der Fall PETA gegen den Zoo Arche Noah in Grömitz

    Zwischen Fakten und Vorwürfen: Der Fall PETA gegen den Zoo Arche Noah in Grömitz

    Einleitung: Tierschutz oder gezielte Kampagne?

    Die radikale Tierrechtsorganisation PETA hat erneut für Aufsehen gesorgt – dieses Mal mit massiver Kritik am Zoo „Arche Noah“ in Grömitz. In einer viel beachteten Pressemitteilung vom Juni 2025 warf die Organisation dem Zoo tierschutzwidrige Zustände vor. Es geht um verhaltensgestörte Tiere, enge Gehege, unhygienische Bedingungen und angebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Doch bei genauerem Hinsehen stellt sich die Frage: Handelt es sich hier um berechtigte Kritik mit fundierter Grundlage – oder könnten die Vorwürfe überzogen und nicht ausreichend geprüft sein?

    PETAs Quellenlage: Whistleblower und heimliche Beobachtungen

    Laut eigenen Angaben stützt sich PETA auf Beobachtungen einer Mitarbeiterin, die den Zoo im März 2025 unangekündigt besucht haben soll. Diese dokumentierte die angeblich schlechten Zustände mit Fotos und Videos. Ergänzt wurde das Material durch Hinweise sogenannter „Whistleblower“ – namentlich nicht genannter Personen, die teils bereits im Vorjahr über Missstände berichtet hätten.

    Das Problem: Weder wurde der Zoo vor Veröffentlichung der Vorwürfe kontaktiert, noch scheint eine unabhängige Prüfung der Behauptungen stattgefunden zu haben. Die Veröffentlichung der schwerwiegenden Anschuldigungen erfolgte direkt über PETA – öffentlichkeitswirksam und mit einer Zuspitzung, die auch laut Medienberichten, wie etwa in den Lübecker Nachrichten, von mehreren Beobachtern als bewusst skandalisierend bezeichnet wurde. Auch das zuständige Veterinäramt wurde offenbar nicht im Vorfeld eingebunden oder um Stellungnahme gebeten. Dieses Vorgehen wirft grundlegende Zweifel an der Seriosität der Organisation auf.

    Dabei hätte es durchaus Möglichkeiten gegeben, mit den zuständigen Behörden oder der Zooleitung in Kontakt zu treten. Ein konstruktiver Dialog wurde jedoch von PETA offenbar nicht angestrebt. Stattdessen wurde die Öffentlichkeit direkt mit harten Vorwürfen konfrontiert – ohne Kontext, ohne nachweisbare Belege, ohne Gegenprüfung.

    Die Sicht des Veterinäramts Ostholstein

    Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Ostholstein bestätigte auf Nachfrage, dass es bereits im März 2025 – also lange vor der Veröffentlichung der PETA-Kampagne – eine routinemäßige Kontrolle im Zoo gegeben habe. Dabei stand unter anderem die Haltung der Schimpansen im Fokus.

    Das Ergebnis dieser behördlichen Kontrolle spricht eine klare Sprache: Es lagen laut einer Mitteilung des Veterinäramtes Ostholstein vom Juni 2025 keine schwerwiegenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Die Behörde erklärte gegenüber der Lokalpresse, dass die überprüften Haltungsbedingungen dem aktuellen tierschutzrechtlichen Standard entsprechen und keine akuten Maßnahmen erforderlich seien. Die Schimpansen wurden in getrennten Gruppen gehalten – eine Maßnahme, die mit hormonell bedingten Aggressionen unter den Tieren begründet wurde. Eine geplante Kastration eines Männchens sollte der Wiedervergesellschaftung dienen – ein gängiges Verfahren in zoologischen Einrichtungen, das aus Sicht des Amtes sogar dem Tierschutz dienlich sei.

    Somit widersprechen die fachlich geprüften Erkenntnisse der zuständigen Behörde eindeutig den dramatischen Schilderungen von PETA. Es entsteht der Eindruck, dass hier ein medial wirksames Narrativ aufgebaut wurde, das mit der tatsächlichen Sachlage wenig zu tun hat.

    Ungeprüfte Vorwürfe mit weitreichender Wirkung?

    Ein zentraler Kritikpunkt am Vorgehen PETAs ist die offenkundige Abwesenheit jedweder sachgerechten Überprüfung. Weder die Identität noch die Glaubwürdigkeit der Whistleblower wurde offengelegt. Die Foto- und Videoaufnahmen, auf die sich PETA stützt, wurden ohne Kontext präsentiert – mit unklarer Datierung, unbekannter Dauer der Beobachtungen und ohne Vergleich zum Normalzustand der Haltung.

    Besonders problematisch ist der Umstand, dass PETA offenbar keinerlei Versuch unternommen hat, die Echtheit oder Aussagekraft des Materials durch Dritte – etwa Fachleute oder Behörden – überprüfen zu lassen. Auch die Entscheidung, das Veterinäramt nicht vorab zu informieren, deutet darauf hin, dass es nicht um Aufklärung, sondern um maximale Empörung ging.

    Juristische Dimension: Verdacht der falschen Verdächtigung

    Die öffentliche Vorverurteilung eines Zoos, basierend auf möglicherweise ungeprüften oder einseitig interpretierten Informationen, wirft eine schwerwiegende Frage auf: Könnte sich PETA mit dieser Vorgehensweise strafbar gemacht haben?

    Laut § 164 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer wider besseren Wissens eine andere Person oder Institution bei einer Behörde oder öffentlich fälschlich verdächtigt, eine rechtswidrige Tat begangen zu haben. Im vorliegenden Fall hat PETA eine Strafanzeige erstattet – mutmaßlich ohne eigene objektive Prüfung und ohne Rücksprache mit den Kontrollinstanzen.

    Sollten sich die Vorwürfe als unbegründet oder übertrieben herausstellen, könnte hierin tatsächlich eine falsche Verdächtigung gesehen werden. Laut § 164 StGB setzt dies voraus, dass eine Behörde über eine erfundene oder bewusst unzutreffende Straftat in Kenntnis gesetzt wird – und zwar in der Absicht, eine andere Person zu Unrecht strafrechtlich belangen zu lassen. In juristischen Kommentaren wie dem „Münchener Kommentar zum StGB“ oder dem „Fischer Strafgesetzbuch“ wird betont, dass insbesondere öffentlichkeitswirksame Falschverdächtigungen, die zu einem Reputationsschaden führen, eine erhebliche strafrechtliche Relevanz entfalten können. Vor allem dann, wenn durch die öffentliche Darstellung der Eindruck entstand, der Zoo sei bereits überführt oder verurteilt worden. In Kombination mit der Verbreitung über soziale Medien und Pressemitteilungen entsteht ein Pranger-Effekt, der rechtlich höchst bedenklich ist.

    Kommunikationsmuster mit Wiedererkennungswert

    Der Fall Grömitz steht beispielhaft für ein fragwürdiges Kommunikationsmuster, das bei PETA wiederholt zu beobachten ist. Anstatt Missstände zunächst intern zu prüfen, mit Experten zu besprechen oder Behörden einzuschalten, wird häufig sofort die Öffentlichkeit gesucht. Dabei geht es scheinbar nicht primär um nachhaltige Veränderungen, sondern um Aufmerksamkeit, Empörung – und nicht selten auch Spendeneinnahmen.

    Diese Form der Skandalisierung auf Verdacht schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch dem Ansehen des gesamten Tierschutzes. Ein vergleichbarer Fall ereignete sich etwa 2017 im Erlebnis-Zoo Hannover, wo PETA massive Vorwürfe zur Elefantenhaltung erhob, die später von der Staatsanwaltschaft als unbegründet eingestuft wurden. Auch dort führte die voreilige mediale Vorverurteilung zu erheblichen Imageschäden – obwohl sich die Anschuldigungen als haltlos erwiesen.

    Zoos, die transparent arbeiten und sich an gesetzliche Vorgaben halten, geraten unter Generalverdacht. Tierpfleger und Zooleitungen werden zu Feindbildern stilisiert – ohne Anhörung, ohne Beweisführung, ohne Differenzierung.

    PETA positioniert sich in der öffentlichen Wahrnehmung als moralische Instanz. Doch wer ohne Beweise verurteilt und nicht bereit ist, andere Sichtweisen anzuhören, agiert letztlich nicht als Tierschützer, sondern als ideologischer Aktivist. Ein echter Diskurs kann so nicht entstehen – und auch keine tatsächlichen Verbesserungen im Sinne der Tiere.

    Fazit: Substanz oder Skandalstrategie?

    Die Recherchen und Stellungnahmen des zuständigen Veterinäramtes legen nahe, dass die von PETA erhobenen Vorwürfe gegen den Zoo Arche Noah in Grömitz substanzlos oder zumindest stark übertrieben sind. Das Vorgehen PETAs wirft grundlegende Fragen nach der Verantwortung von Tierrechtsorganisationen auf – insbesondere, wenn sie Einfluss auf die öffentliche Meinung und politische Entscheidungsprozesse nehmen wollen.

    Es ist daher dringend geboten, zwischen faktenbasiertem Tierschutz und kampagnengetriebener Skandalisierung zu unterscheiden. Tierschutzarbeit muss glaubwürdig, rechtsstaatlich und transparent sein. Alles andere gefährdet nicht nur die Reputation Einzelner – sondern auch das Vertrauen in den gesamten gesellschaftlichen Diskurs über Tierwohl, Ethik und Verantwortung.

    Denn wenn Organisationen wie PETA ohne Beweise öffentlich diffamieren, kann das nicht nur juristische Folgen haben – es untergräbt auch die Glaubwürdigkeit eines ganzen Berufsfeldes, das sich eigentlich dem Schutz der Schwächsten verschrieben hat.

    Quellen:

  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen PETA Deutschland e. V.

    Erneut erstattet PETA Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, eine haltlose Strafanzeige, gegen einen Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist. Aus der Pressemitteilung, die PETA veröffentlichte, geht eindeutig hervor, dass PETA besseren Wissens, den Landwirt fälschlicherweise, gegenüber den Ermittlungsbehörden einer Straftat bezichtigt. Damit macht sich PETA selbst einer Straftat schuldig. GERATI Betreiber Silvio Harnos stellte daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, gegen die Verantwortlichen dieses radikalen Tierrechtsvereins.

    Hier die Strafanzeige im Wortlaut …

    Staatsanwaltschaft Osnabrück

    Kollegienwall 11
    49074 Osnabrück

    Deutschland

    Fax: 0541 315-6800

    Strafanzeige gegen

    den Verein Peta Deutschland e.V. Vertreten nach §26 BGB durch

    Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    Anthony Lawrence, als Schriftführer

    und

    Dr. Edmund Haferbeck, Agrarwissenschaftler und Senior-Verantwortlicher im Bereich Special Projects bei PETA

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins Peta Deutschland e.V., vertreten nach §26 BGB durch Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Anthony Lawrence und der bei Peta Deutschland e.V. angestellte Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck, alle vorladbar unter der Adresse: Peta Deutschland e.V. Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e.V. hat nach eigenen Angaben, in einer Pressemitteilung, am 03. Dezember 2021 Strafanzeige, gegen den Betreiber eines Schweinestalles in Bissendorf, bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gestellt.

    Am 27. November 2021 soll nach Angabe des Strafanzeigenstellers ein Schweinestall in Bissendorf in Brand geraten sein. Dabei solle 150 Schweine ums Leben gekommen sein. In der Pressemitteilung gibt Dr. Edmund Haferbeck als Strafanzeigensteller für den Verein PETA Deutschland e.V. folgendes an!

    Jährlich sterben Zehntausende Tiere bei Stallbränden, weil die gesetzlichen Vorgaben unzureichend sind.

    Dadurch lässt sich erkennen, dass in Verbindung mit der Pressemitteilung der Strafanzeigensteller vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptungen gegen über einer ermittelnden Behörde abgibt.

    In der von Peta veröffentlichten Pressemitteilung, vom 03.Dezember 2021 gab der Peta Angestellte Dr. Edmund Haferbeck an, das Peta Strafanzeige gestellt habe. Abzurufen unter https://www.peta.de/presse/150-schweine-sterben-bei-stallbrand-in-bissendorf-peta-erstattet-strafanzeige-bei-der-staatsanwaltschaft-osnabrueck/

    Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.

    Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …

    Zitat:

    PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.

    In der Vergangenheit hat der Rechtsberater von Peta Deutschland Dr. Edmund Haferbeck die Strafanzeigen wie folgt begründet …

    Zitat:

    Dr. Edmund Haferbeck: „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

    (Pressemitteilung Peta)

    Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen im Jahr, bei diversen Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!

    Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungenaus den Medien, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.

    Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!

    Mit der veröffentlichten Pressemitteilung suggeriert Peta dann noch etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert öffentlich den Landwirt, in Form das der Landwirt an den öffentlichen Pranger gestellt wird und somit eine öffentliche Vorverurteilung stattfindet. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, dass dieser Landwirt nichts falsch macht.

    Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!

    Gleichzeitig werden keine Strafanzeigen gestellt, wenn sich herausstellt, dass der Brand, oder andere Straftaten, durch Tierrechtler begangen wurden.

    Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.

    Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die vom Steuerzahler getragen wird.

    Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an.

    Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.

    Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.

    Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.

    Da Peta diese Strafanzeigen als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengeldern ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und Üble Nachrede, aus!

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos