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Falsche Verdächtigung: GERATI erstattet Strafanzeige gegen Peta

by Silvio
11. November 2020
in Straftaten
0
Falsche Verdächtigung: GERATI erstattet Strafanzeige gegen Peta

Falsche Verdächtigung: GERATI erstattet Strafanzeige gegen Peta

Peta erstattete erneut Strafanzeige gegen einen Landwirt, obwohl man bei Peta weiß, dass dieser gegen keinerlei Gesetzte verstoßen hatte.

Gegen Peta läuft bereits ein ähnliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz. Silvio Harnos stellt im Auftrag von GERATI bereits diese Strafanzeige. Auch dort gab Peta bereits an, vor der Strafanzeigenstellung kenntniss zu besitzen, das der Landwirt gegen kein Gesetz verstoßen hatte.

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Verwundert muss man feststellen, obwohl Peta mehrere Rechtsanwälte und Juristen (Krishna Singh und Christian Arleth) beschäftigt, so massiv öffentlich gegen geltende Gesetze verstößt. Es dürfte jeden Klar sein, dass man für eine Strafanzeige einen Anfangsverdacht einer Straftat benötigt. Man muss wirklich sagen, die DUMMEN Juristen die bei Peta beschäftigt sind, beweisen sogar in ihrer mitgetragenen Pressemitteilung, dass sie vorsätzlich mit der Stellung der Strafanzeige eine Straftat begangen haben.

So heißt es in der Beat-Pressemitteilung wie folgt …

Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

(…)

Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

peta.de

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung und trotzdem prangert Peta einen Landwirt an. Selbst in der Strafanzeige verweisen sie dann darauf, dass der Landwirt ja nichts falsch gemacht habe und man nur diese Strafanzeige stellt, weil man die Politik auffordern möchte die Gesetze zu ändern. Mehr DUMMHEIT geht wohl nicht!

Hier meine Strafanzeige im Wortlaut

(Diese darf natürlich kopiert und angepasst werden)

11.11.2020

Strafanzeige gegen

Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung

Julia Zhorzel, als Mittarbeiter der Presseabteilung

wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins PeTA Deutschland e. V. und den Mitarbeitern des Vereins Peta Deutschland Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Krishna Singh, Ra. Christian Arleth, Dr. Edmund Haferbeck und Julia Zhorzel, alle Vorladbar unter der Adresse: Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz § 164 StGB, üble Nachrede unter Vorsatz § 186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz § 187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e. V. hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen einen Landwirt in Zimmern, bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt. Az: 21 Js 12162/20.

Dieses gibt Peta in einer Pressemitteilung vom 05.11.2020 bekannt, diese Strafanzeige gestellt zu haben. Abzurufen unter https://www.peta.de/tierschutzwidrige-rinderhaltung-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-einen-betrieb-3

Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.

Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …

Zitat:

Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

(…)

Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

(Pressemitteilung Peta)

Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen jedes Jahr, bei Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!

Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungen, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.

Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!

Mit der Pressemitteilung suggeriert Peta, dann etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert, öffentlich den Landwirt, in Form an den Pranger stellen. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, das dieser Landwirt nichts falsch gemacht hatte.

Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer, in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!

Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.

Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die letztendlich vom Steuerzahler getragen wird.

Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.

Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.

Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.

Da Peta diese Strafanzeigen, als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengelder ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und üble Nachrede, aus!

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

Hier noch die Bestätigung der Zustellung der Strafanzeige

Versandnachweis Fax Strafanzeige gegen Peta
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Tags: GERATIPeTAPeta Strafanzeige
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