Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg – Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von PETA gegen das Urteil zurück!
PETA erhält in Baden-Württemberg kein Mitwirkung- und Verbandsklagerecht zugesprochen. Die von PETA eingereichte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde zurückgewiesen. Das Urteil vom Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist somit rechtskräftig!