Nach drei Jahren entscheidet nun der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über die Klage von Peta, aufgrund des Ausschlusses aus dem Verbandsklagerecht.
Peta hatte vor drei Jahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verloren, als sie gegen den Beschluss klagte, die Peta kein Verbandsklagerecht einräumte!
Der Rechtsstreit zwischen den Tierschützern von Peta Deutschland und dem Land Baden-Württemberg geht in eine neue Runde. Drei Jahre nach der Niederlage von Peta vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wird jetzt die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verhandelt. Dabei geht es um die Anerkennung des Vereins durch das Land als mitwirkungs- und klageberechtigte Tierschutzorganisation. Das Agrarministerium von Peter Hauk (CDU) hatte diese aus formalen Gründen verweigert, was in der ersten Instanz bestätigt wurde. Nachdem sich die Tierschützer die zunächst nicht zugelassene Berufung erstritten hatten, hoffen sie nun auf einen Erfolg in der zweiten Instanz. Vom VGH gibt es offenbar Signale, die sie optimistisch stimmen.
Peta versuchte in den letzten drei Jahren ihr Image aufzupolieren
So wurde die Satzung geändert, in der es nun hieß, dass jeder sich bei Peta als ordentliches Mitglied bewerben könnte. Diese Aussage ist jedoch gelogen, da ich mich im Januar 2019 bei Peta beworben hatte. Peta hat bis heute nicht über meine Bewerbung entschieden. Man kann wohl davon ausgehen, dass Peta alle Bewerbungen sofort vernichtet. Dieses verstößt gegen die eigene Satzung, da Bewerbungen durch eine Mitgliederversammlung entschieden werden müssen.
So ist es auch nicht Verwunderlich, das trotz der Satzungsänderung immer noch keine neuen Mitglieder zugelassen wurden!
Mit der Image-Aufpolierung wurden auch die Dr. Edmund Haferbeck Aussagen entfernt, die mit der Gründung einer Tierrechtsterrororganisation vergleichbar mit der Al-Qaida drohte. Auch die Aussage das Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sind, verschwanden von allen Peta-Seiten. Diese befinden sich aber auf Archive.org noch!
Bei Peta findet in Deutschland keine Tierschutzarbeit statt
Nachdem GERATI im Jahr 2016 enthüllt hatte, dass Peta „Null Euro für den Tierschutz“ investiert, verschwanden auf einmal die Aussagen, dass Peta angeblich 88 % der Spenden in Tierschutzprojekte steckt. Ein Blick auf die von Peta selbst veröffentlichten Zahlen zeigt, das sich der Vorstand üppige Gehaltszahlungen gewähren und selbst Luxusreisen auf Kosten der Spenden für den Tierschutz finanzieren muss. Anders lässt sich nicht erklären, dass Peta den Betrag von 151,79 € täglich für Reisekosten angibt.
Peta selbst sitzt ja nur im Büro und fährt nicht zu Außeneinsätzen in Deutschland. Wie sollen dann diese Reisekosten von 55.402,13 € im Jahr 2016 entstanden sein?
Prompt verschwand die Reisekostenposition im Jahr 2017. Nun gibt Peta eine Position Karikativer Tierschutz an, die mit der Summe der Reisekosten vergleichbar ist. Weiterhin will Peta in Rumänien aktiv im Tierschutz tätig sein. Wie kommen die Mitarbeiter von Peta dahin, wenn Peta gegenüber dem Finanzamt keine Reisekosten veranschlagt.
Peta selbst gibt an, keine Tierschutzorganisation zu sein, sondern eine Tierrechtsorganisation. So werden von Peta Menschen denunziert und mit Hass überschüttet, nur weil diese nicht vegan leben, Tiere halten, oder einen Beruf ausüben der mit Tieren zu tun hat. Wie lässt sich dieser Hass gegen andere Menschen mit einer Gemeinnützigkeit vereinbaren, die Grundlage für ein Verbandsklagerecht ist?
Peta erstattet seit Jahren unbegründete Strafanzeigen und überlastet damit die Strafverfolgungsbehörden. Gleichzeitig stellt sie unschuldige Menschen öffentlich an den Pranger und verletzt damit die geltende Unschuldsvermutung!
Man darf hoffen, dass sich die Richter vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim, nicht von Peta Beeinflussen lassen und die Beschwerde von Peta abweisen!
1 Kommentar
Das sehe ich genauso.
Danke 🙂