Auf Facebook habe ich bereits mitgeteilt, dass mein YouTube-Kanal „GERATI TV“ einen Strike erhalten hatte und ein Shortvideo wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde.
Es handelt sich dabei um Beweise für massive Tierquälerei, die Robert Marc Lehmann in seinem Video begangen hat. Leider kann er in Deutschland nicht zur Verantwortung gezogen werden, da diese Straftaten gemäß deutschem Gesetz auf Bali, Indonesien, stattgefunden haben.
Interessanterweise wurde das Video nicht von Robert Marc Lehmann selbst gesperrt, sondern von einem gewissen Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios. Im Pflichtimpressum, das von Robert Marc Lehmann hinterlegt wurde, ist keine Verbindung zu dieser ominösen Firma ersichtlich. Als
Verwalter des YouTube-Kanals von Robert Marc Lehmann ist die Firma MyMerch eingetragen.
Es bestehen somit erhebliche Zweifel, ob die Person Johannes Schmidbauer und die Firma Leonine Studios überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf das Urheberrecht des Materials besitzen.
Daher habe ich bei YouTube eine ausführliche Beschwerde eingereicht und diese eingehend begründet.
Hier mein Einspruch auf die Löschung des Kritischen Videos gegen Robert Marc Lehmann
Sehr geehrtes YouTube-Team,
ich lege hiermit formell Einspruch gegen den Urheberrechtsanspruch im Zusammenhang mit meinem Video veröffentlicht auf GERATI TV ein.
Meine Argumentation lautet wie folgt:
Fehlender Urheberrechtsanspruch des Antragstellers:
Es wird angezweifelt, dass die Firma Leonine Studios einen legitimen Urheberrechtsanspruch geltend machen kann. Im Impressum des Videos und auf allen relevanten Webseiten ist die Firma MyMerch GBR als Inhaber eingetragen. Ein klarer vertraglicher Zusammenhang zwischen Leonine Studios und dem Ersteller des Videos, Robert Marc Lehmann, ist nicht ersichtlich.
Berichterstattung über ein politisches Ereignis:
Das besagte Video enthält eine Berichterstattung über angebliche Tierschutzverstöße in Indonesien, die von Robert Marc Lehmann aufgezeigt werden. Paradoxerweise begeht Herr Lehmann in seinem Video selbst nachweislich Tierschutzverstöße, indem er aktiv dazu auffordert, Fische für ein Foto mehrere Sekunden lang in die Kamera zu halten. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz dar, welches Herr Lehmann fordert einzuhalten, jedoch selbst zu missachten scheint.
Kritik und Meinungsfreiheit:
Mein erstelltes Shortvideo übt legitime Kritik an dem Vorgehen von Herrn Lehmann aus und ist gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es ist wichtig zu betonen, dass die geäußerte Kritik im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und daher nicht als Verletzung von Urheberrechten betrachtet werden kann.
Berufung auf Fair Use und Urheberrechtsgesetze:
Zusätzlich berufe ich mich auf die Fair-Use-Bestimmungen sowie die Paragraphen 50, 51, 52 und 60c des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), die das Recht auf Zitieren, Berichterstattung und Meinungsfreiheit schützen.
Selbstregulierung und Gleichbehandlung:
Es ist grundlegend, dass Kritik nicht nur geäußert, sondern auch empfangen werden kann. Das Shortvideo, in dem Tierschutzverstöße als Beiwerk aus Herrn Lehmanns Video dokumentiert wurden, hat letztendlich keinen Urheberrechtsverstoß begangen, da es sich um eine rechtmäßige Nutzung im Kontext von Kritik und Berichterstattung handelt.
Ich bitte um sorgfältige Prüfung meines Einspruchs und um die Aufhebung des Urheberrechtsanspruchs für das besagte Video. Ich stehe zur Verfügung, um eventuelle weitere Informationen oder Klärungen bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen, Silvio Harnos GERATI TV
Einspruch wurde von YouTube angenommen
Nach erfolgreicher Einreichung des Einspruchs wurde dieser angenommen und umgehend an den Anspruchsteller weitergeleitet. Im nächsten Schritt ist es nun erforderlich, dass der Anspruchsteller den folgenden Nachweis erbringt:
Meldung YouTube:
Der Rechteinhaber, der dein Video entfernt hat, muss deine Gegendarstellung innerhalb von zehn US-Werktagen prüfen. Sollte der Rechteinhaber keinen Nachweis einer Klage gegen dich erbringen, wird dein Video reaktiviert.
Selbstverständlich habe ich Herrn Johannes Schmidbauer von den Leonine Studios in einer E-Mail kontaktiert, um weitere Informationen zu erhalten…
Sehr geehrter Herr Johannes Schmidbauer,
ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Ich wende mich an Sie in Bezug auf den von Ihnen erhobenen Urheberrechtsanspruch auf mein Shortvideo auf YouTube. In diesem Video wird nachweislich Videomaterial von Robert Marc Lehmann verwendet, um darauf hinzuweisen, dass Tierquälerei begangen wurde.
Es bereitet mir Verwunderung, dass Sie einen Urheberrechtsanspruch geltend machen, insbesondere da das verwendete Videomaterial eindeutig von Robert Marc Lehmann stammt, wie im Impressum entsprechend vermerkt ist. Ihr Name oder die Firma Leonine Studios werden dort nicht als Urheber genannt.
Sofern Sie keinen direkten Urheberrechtsanspruch auf das im Rahmen meines Shortvideos verwendete Material geltend machen können – Material, das zweifelsfrei unter die Bestimmungen von Fair Use und Artikel 5 des Grundgesetzes fällt –, wäre dies rechtlich als Betrug zu werten. Insbesondere da ein nicht gerechtfertigter Urheberrechtsanspruch nachweislich zu meiner Schädigung führt.
Ich fordere Sie daher auf, unverzüglich einen klaren Nachweis zu erbringen, auf welcher Grundlage Sie bzw. die Firma Leonine Studios einen Urheberrechtsanspruch geltend machen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, erwarte ich eine sofortige Rücknahme des Urheberrechtsanspruchs.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei ausbleibender zeitnaher Rückmeldung eine Strafanzeige gegen Sie und das Unternehmen Leonine Studios eingeleitet wird. Falls Sie jedoch nachweisen können, einen rechtmäßigen Urheberrechtsanspruch zu besitzen, lege ich hiermit meinen Einspruch vor. Selbstverständlich behalte ich mir das Recht vor, diesen Einspruch gegebenenfalls in Form einer Feststellungsklage vor einem deutschen Gericht weiter zu verfolgen.
Ich erwarte Ihre zügige Klärung dieses Sachverhalts und stehe zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen oder weitere Informationen bereitzustellen.
Hier mein Einspruch gesendet an YouTube.
[Einspruch an YouTube siehe oben im Artikel]
Mit freundlichen Grüßen, Silvio Harnos GERATI TV
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort…
Sehr geehrter Herr Silvio Harnos,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
LEONINE Studios betreibt unter dem Label „Home of Talents“ ein führendes YouTube-Netzwerk. Robert Marc Lehmann ist einer unserer Vertragspartner. Unter den Umfang dieser Partnerschaft fällt auch die Überwachung und Geltendmachung seiner Urheberrechte auf der Plattform YouTube. Die Sperrung des Videos, die von der Plattform YouTube geprüft und bestätigt wurde, haben wir in seinem Auftrag beantragt. Wir sehen keinen Grund eine Rücknahme der Sperrung zu beantragen.
Sofern Sie den Sachverhalt gerichtlich weiterverfolgen möchten, bitten wir Sie sich direkt an den Urheber zu wenden.
Besten Dank & viele Grüße aus Berlin, Johannes Schmidbauer
Wie sehe ich das persönlich?
Es ist meine persönliche Meinung, dass ein solches Vertragsverhältnis offiziell im Pflichtimpressum erwähnt werden sollte, insbesondere wenn das Unternehmen für die Überwachung von Urheberrechtsverletzungen zuständig ist.
Es scheint, dass Herr Johannes Schmidbauer vom Urheberrecht in Verbindung mit YouTube nicht ausreichend informiert ist. Denn nicht der Antragsgegner ist dazu verpflichtet, den Verstoß zu beweisen, sondern die Antragssteller, in diesem Fall also Herr Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios.
Die Tatsache, dass Herr Schmidbauer in seinem letzten Satz seiner E-Mail darauf hinweist, dass ich mich direkt an den Autor oder Urheber wenden solle, erweckt den Eindruck, dass dieser, in diesem Fall Robert Marc Lehmann, überhaupt keine Kenntnis von den Aktivitäten der vermeintlich beauftragten Firma hat.
Also antwortet ich wie folgt auf seine E-Mail…
Sehr geehrter Herr Johannes Schmidbauer,
ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohl auf. Gemäß der Mitteilung von YouTube wurde mein Widerspruch an Sie weitergeleitet, und Sie haben nun 10 Tage Zeit, rechtliche Schritte darzulegen.
Selbstverständlich betrachte ich einer möglichen Klage Ihrerseits gelassen entgegen.
Nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Frage stellt, wie Zürich Deutschland reagieren wird, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass ihr Werbepartner nachweislich und belegbar in Tierquälerei involviert ist. Diese Information ist kein Drohung, sondern lediglich ein sachlicher Hinweis. Es ist evident, dass solche Angelegenheiten für Werbepartner von erheblichem Interesse sind, wie bereits bei meiner eigenen Erfahrung mit der bedeutenden Tierrechtsorganisation PETA ersichtlich wird.
Ich stehe zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu klären oder weitere Informationen bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen, Silvio Harnos GERATI TV
Es bleibt abzuwarten, ob Robert Marc Lehmann eine Klage wegen Urheberrechtsverstoß einreichen wird. Dieser möglichen Klage sehe ich, wie bereits in meiner Stellungnahme an YouTube dargelegt, gelassen entgegen. Es ist fraglich, ob Robert Marc Lehmann überhaupt klageberechtigt gegenüber YouTube wäre, da der Anspruch von Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios geltend gemacht wurde. Folglich müsste Robert Marc Lehmann persönlich den Urheberrechtsanspruch anmelden oder zumindest den Nachweis erbringen, dass er die Firma Leonine Studios beauftragt hat, dies in seinem Namen durchzuführen. Dies hätte jedoch auch gegenüber YouTube als Vertragspartner angezeigt werden müssen. So zumindest mein Verständnis des Rechts.
Abschließend sei festgehalten: Sollten innerhalb von 10 Werktagen keine weiteren Klageschritte bei YouTube eingereicht werden, wird das Video wieder freigeschaltet. In diesem Fall behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Herrn Johannes Schmidbauer und die Firma Leonine Studios zu prüfen. Wie gewohnt halte ich euch transparent auf dem Laufenden.
Auf mein letztes Schreiben im Februar 2023 reagierte das Landgericht zu diesem Verfahren nicht mehr. Da mir bis heute kein Urteil (es soll sich um ein Anerkenntnisurteil handeln) vorliegt, habe ich jetzt beschlossen einmal einen Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Mal sehen ob hier das Landgericht Berlin darauf reagiert.
In diesem Verfahren klagte Krishnia Singh, jetziger Leiter der Rechtsabteilung von PETA, dass ich die Aussage „Er habe seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ zu unterlassen habe. In dem Verfahren hatte ich einen Rechtsanwalt, dem ich in keiner Weise ein Schuldanerkenntnis einräumte. Ich habe bis heute weder das Urteil erhalten. Noch besser ist, dass dieser Rechtsanwalt die Aussage in einem Ermittlungsverfahren gegen ihn auf Grundlage dieses Verfahren verweigerte. Die Generalstaatsanwaltschaft entzog ihm den Rechtsanwaltstitel.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Aussage „Verloren“ Umgangssprache ist.
So sagt man bei einer Kündigung im Job ja auch umgangssprachlich „Er hat seinen Job verloren“, oder wenn wegen Alkohol am Steuer der Führerschein eingezogen wird sagt man auch „Er hat seinen Führerschein“ verloren! Wie kann es dann zu einem ANerkenntnisurteil kommen und warum verweigert mir das Landgericht das Urteil mir rechtskräftig zu übermitteln? Hier mein heutiges Fax an das Landgericht Berlin.
Das Landgericht hat bislang nicht auf mein letztes Schreiben vom Februar 2023 reagiert, das sich auf das Urteil 27 O 639/17 bezieht. Da mir bis heute kein Urteil vorliegt (es handelt sich um ein angebliches Anerkenntnisurteil), habe ich beschlossen, einen Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Standes zu stellen. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Berlin darauf reagieren wird.
In diesem Verfahren hat Krishnia Singh, der aktuelle Leiter der Rechtsabteilung von PETA, geklagt, dass ich die Aussage „Er habe seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ unterlassen habe. Während des Verfahrens hatte ich einen Rechtsanwalt, dem ich keinerlei Schuldanerkenntnis eingeräumt habe. Bis heute habe ich weder das Urteil erhalten noch ist es bemerkenswert, dass dieser Rechtsanwalt die Aussage in einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst aufgrund dieses Verfahrens verweigert hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihm daraufhin den Rechtsanwaltstitel entzogen.
Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass die Aussage „verloren“ umgangssprachlich ist. Dies zeigt sich auch in ähnlichen Situationen, wie beispielsweise bei einer Kündigung im Job, wo man umgangssprachlich sagt „Er hat seinen Job verloren“, oder wenn der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wird, sagt man auch „Er hat seinen Führerschein verloren“. Daher stellt sich die Frage, wie es zu einem Anerkenntnisurteil kommen kann und warum das Landgericht mir das Urteil nicht rechtskräftig übermitteln möchte. Anbei finde Ihr mein heutiges Fax an das Landgericht Berlin.
Mein Schreiben:
GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien Landgericht Berlin Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin Deutschland
Per Fax: (030) 90188 518
BSD-City, 18.08.2023
Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!
Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs 5 ZPO
für ein Klageverfahren nach Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
verbunden mit einem nach § 236 ZPO Wiedereinsetzungsantrag in den Vorigen Stand für das Verfahren 27 O 639/17
Antrag auf Akteneinsicht zur Beweismittelsicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich folgende Anträge…
Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs 5 ZPO
für ein Klageverfahren nach Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
verbunden mit einem nach § 236 ZPO Wiedereinsetzungsantrag in den Vorigen Stand für das Verfahren 27 O 639/17
Antrag auf Akteneinsicht zur Beweismittelsicherung
Begründung:
Im Verfahren 27 O 639/17, in dem PETA-Mitarbeiter Krishna Singh gegen Silvio Harnos (GERATI) klagt, hat das Landgericht Berlin mir die Zustellung des Urteils und somit meine rechtlichen Rechtsmittel verweigert.
Bis zum aktuellen Zeitpunkt wurde mir das Urteil nachweislich nicht zugestellt. Die von Seiten des Landgerichts Berlin übermittelte Fax-Bestätigung, die angeblich von meinem damaligen Anwalt stammen soll und als Beweis für die Zustellung dient, kann nicht bestätigt werden. Die übermittelte Fax-Nummer kann nicht meinem Rechtsanwalt zugeordnet werden, und die Unterschrift entspricht nicht der mir vorliegenden unterzeichneten Dokumente.
Es ist anzumerken, dass das Schreiben, das die angebliche Zustellung des Urteils an meinen Rechtsanwalt bestätigen soll, von jeder Person versendet werden könnte.
Nach meinem rechtlichen Verständnis müssen Urteile auch an Rechtsanwälte entweder durch unmittelbares Empfangsbekenntnis oder mittels gesicherter elektronischer Zustellung zugestellt werden. Die Gründe für das Ausbleiben dieser Zustellungsformen in diesem Fall können ausschließlich vom Landgericht Berlin erläutert werden.
Es wirft ernsthafte Fragen auf, wie es zu einem vermeintlichen Anerkenntnisurteil gekommen sein kann, dem ich zu keinem Zeitpunkt zugestimmt habe. Die Weigerung des Gerichts, mir das Urteil zu übermitteln, in Verbindung mit diesen Umständen, lässt den Verdacht auf eine mögliche Rechtsbeugung im Amt aufkommen.
In Bezug auf das Ermittlungsverfahren, das von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main gegen meinen Rechtsanwalt eingeleitet wurde, verweigert dieser jegliche Auskünfte. Diese Weigerung führte dazu, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Rahmen des Ermittlungsverfahrens den Rechtsanwaltstitel dieses Anwalts aberkannte.
Hätte ich von dem Anerkenntnisurteil Kenntnis gehabt, so hätte ich unverzüglich Rechtsmittel eingelegt, selbstverständlich. Des Weiteren kann mir nichts zur Last gelegt werden, von dem ich keine Kenntnis besitze. Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Landgericht Berlin bis zum heutigen Tag die ordnungsgemäße Zustellung des Urteils an mich verweigert hat.
Angesichts dieser rechtlichen Gegebenheiten beabsichtige ich, die Einleitung eines Klageverfahrens gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG in Verbindung mit einem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 236 ZPO für das Verfahren 27 O 639/17 von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
In einem früheren Fall, in dem ich einen Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts gestellt habe, haben die Richter des Landgerichts mir mitgeteilt, dass dies erst nach Bewilligung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) erfolgen könne. Gleichzeitig verweigern sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin (im Beschwerdeverfahren) in mehreren weiteren Klagen aus dem Umfeld von PETA, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe. Interessanterweise erfolgt diese Verweigerung genau zu dem Zeitpunkt, als ich in einem Schreiben zu einem dieser Fälle ankündigte, dass ich eine Wiedereinsetzung im Verfahren 27 O 639/17 beantragen möchte.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Berliner Justiz hier möglicherweise vorsätzlich durch die Verweigerung der Prozesskostenhilfe eine Rechtsbeugung im Amt begeht, um Ermittlungen in Bezug auf das besagte Verfahren zu behindern, das in einem vermeintlichen Anerkenntnisurteil geendet hat.
Ebenso unterließ das Gericht die gebotene Pflicht, den Kläger zu rügen, als bekannt wurde, dass dieser persönliche Daten, einschließlich meiner finanziellen Angaben im Prozesskostenhilfe-Antrag im Verfahren 27 O 519/19 sowie Informationen über meinen Rechtsanwalt, an Dritte weitergegeben hatte. Ich habe das Gericht bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Klägerpartei personenbezogene Daten an mindestens zwei Personen weitergegeben hat.
In diesem Zusammenhang initiierte Simon Fischer einen diffamierenden Angriff auf meinen Rechtsanwalt im Verfahren 27 O 519/19 und behauptete, dieser sei ein verurteilter Rechtsradikaler. Diese Handlungen lösten eine öffentliche Hetzkampagne durch die radikale Tierrechtsbewegung gegen den Rechtsanwalt aus.
Ein weiterer Fall, den ich dem Gericht bereits mitgeteilt habe, betrifft den Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerle von der Kanzlei Graf von Westphalen. Die Klägerpartei unternahm hier den Versuch, Rechtsanwälte, die Kritiker von PETA verteidigen, öffentlich zu diffamieren. Angesichts dieser Vorfälle ist es verständlich, dass andere Rechtsanwälte, insbesondere wenn man auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, es ablehnen könnten, ein Mandat anzunehmen, um sich vor möglichen Rufschädigungen durch eine solche Hetzkampagne zu schützen.
Dadurch greift der Kläger erheblich in das Verfahren ein, da ich aufgrund der abgesagten Vertretung keine Möglichkeit habe, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diese Problematik wird verstärkt durch meinen Wohnsitz in Jakarta/Indonesien, wo persönliche Treffen nur per Telefon und E-Mail mit einem Rechtsanwalt möglich sind.
Als deutscher Staatsbürger habe ich gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht, vor einem deutschen Gericht gehört zu werden. Jedoch wird mir dieses Recht aufgrund der bestehenden Anwaltspflicht am Landgericht verweigert.
Antrag auf Akteneinsicht zur Beweismittelsicherung
Begründung:
Vor dem Hintergrund dessen, dass mir seitens des Gerichts die Bestellung eines Rechtsanwaltes untersagt wurde, unter gleichzeitiger Verknüpfung mit Bedrohungen sowie der potenziellen Gefahr einer Rufschädigung durch den Kläger, beantrage ich hiermit die Gewährung von Akteneinsicht betreffend dieses Verfahrens zum Zwecke der Beweismittelsicherung. Ich bitte darum, dass die betreffenden Akten über die Deutsche Botschaft in Jakarta zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies aus praktischen Gründen nicht umsetzbar sein, stelle ich alternativ den Antrag, dass das Gericht aufgrund des schwerwiegenden Verdachts der Amtshaftung in Kombination mit einer möglichen Rechtsbeugung im Amt mir die Möglichkeit einräumt, die Akten kostenneutral am Landgericht Berlin einzusehen. Es erscheint rechtlich unangebracht, mir das Grundrecht auf Gehör zu verweigern, indem mir die notwendige rechtliche Vertretung versagt wird und gleichzeitig die Akteneinsicht in diesem Zusammenhang verwehrt bleibt.
Sollten das Gericht oder die verantwortlichen Richter weiterhin meine Anschreiben unbeantwortet lassen, bitte ich darum, dieses Schreiben als förmliche Beschwerde und gleichzeitig als Strafanzeige zu behandeln und die entsprechenden Stellen zu informieren. In diesem Fall bitte ich um eine kurze Mitteilung über den aktuellen Stand der Bearbeitung meiner Schreiben.
Zur Sicherung meiner Rechte setze ich vorsorglich eine Frist von höchstens 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens, um mir per Fax mitzuteilen, wie das Gericht beabsichtigt, mit meinem Antrag zu verfahren.
Der Twitter Vogel Mord: Im Rahmen einer schockierenden Wendung hat die Tierschutzorganisation PETA rechtliche Schritte gegen den berühmten Unternehmer Elon Musk eingeleitet, weil er angeblich den Twitter Vogel erschossen und damit geprahlt hat. PETA behauptet in ihrer Klage, dass Musks Handlungen Tierquälerei fördern und das Wohl unschuldiger Kreaturen missachten. Dieser Vorfall verdeutlicht die potenziellen Konsequenzen eines unverantwortlichen Umgangs mit sozialen Medien, wo gedankenlose Beiträge reale Auswirkungen haben können. PETA zielt darauf ab, Gerechtigkeit für den unschuldigen Twitter Vogel zu erlangen und Musk für sein Handeln zur Rechenschaft zu ziehen. Die Organisation betont die Bedeutung verantwortungsbewussten Verhaltens und die Notwendigkeit, Tiere vor Schaden zu bewahren. Dieser Fall erinnert daran, dass selbst einflussreiche Persönlichkeiten Vorsicht walten lassen sollten, wenn sie soziale Medien nutzen, da ihre Handlungen weitreichende Konsequenzen haben können.
Anschuldigungen gegen Elon Musk
Man könnte denken, man kennt Elon Musk, aber die Anschuldigungen gegen ihn enthüllen eine dunklere Seite, die es wert ist, untersucht zu werden. PETA hat eine Klage gegen den umstrittenen Milliardär wegen seiner Beteiligung an der Erschießung eines Twitter Vogels eingereicht. Der Vorfall ereignete sich angeblich, als Musk eine Schusswaffe benutzte, um den Twitter Vogel zu töten, was unter Tierrechtlern für Aufsehen sorgte. PETA behauptet, dass Musks Handlungen ein klarer Verstoß gegen Tierschutzgesetze sind und Gerechtigkeit für den unschuldigen Twitter Vogel fordert. Es ist nicht das erste Mal, dass Musk wegen seines Umgangs mit Tieren kritisiert wurde, da er zuvor beschuldigt wurde, seine Haustiere zu vernachlässigen. Das Ergebnis der Klage bleibt ungewiss, hat aber sicherlich ein Licht auf eine Seite von Musk geworfen, von der viele nichts wussten.
PETAs Klage und Forderungen
Obwohl es unterschiedliche Meinungen zu der jüngsten Klage gegen Elon Musk gibt, kann man die Kontroverse und Aufmerksamkeit, die sie erregt hat, nicht leugnen. PETA, eine Tierrechtsorganisation, hat eine Klage gegen Musk eingereicht, weil er angeblich den Twitter Vogel erschossen und damit geprahlt hat. PETA behauptet, dass diese Handlung ein Verstoß gegen das Abkommen über den Vogelzug sei, dass Zugvögel und ihre Lebensräume schützen. Die Organisation argumentiert, dass Musks Handlungen eine Missachtung der Sozialen Medien Tierwelt fördern und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte. Sie streben rechtliche Schritte an und hoffen, das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes von Sozial Medien Tieren und ihren natürlichen Interneträumen zu schärfen. Die Klage hat Debatten über die Verantwortlichkeiten einflussreicher Persönlichkeiten und die Notwendigkeit strengerer Vorschriften ausgelöst, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Förderung von Tierquälerei
Die Förderung von Tierquälerei durch das Erschießen und das damit angeben auf Twitter kann schwerwiegende Folgen für die Soziale Medien Tierwelt haben und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. PETAs Klage gegen Elon Musk geht auf seinen Tweet zurück, in dem er behauptete, einen Twitter Vogel erschossen und ein Bild davon veröffentlicht zu haben. Diese Handlung fördert nicht nur Gewalt gegen Tiere, sondern normalisiert sie auch in der Öffentlichkeit. Indem Musk solche Handlungen glorifiziert, sendet er eine Botschaft aus, dass es akzeptabel ist, nicht reale Tiere für persönliches Vergnügen zu verletzen und zu töten. Das ist zutiefst besorgniserregend, da es Bemühungen, die Twitter Tierwelt zu schützen und zu erhalten, untergräbt. Es ist entscheidend, dass Personen mit bedeutendem Einfluss, wie Musk, ihre Plattformen verantwortungsbewusst nutzen und Mitgefühl und Respekt für alle Lebewesen fördern.
Gerechtigkeit für den unschuldigen Twitter Vogel suchen
Die Suche nach Gerechtigkeit für den unschuldigen Twitter Vogel hat Musk’s Tweet, auf dem er ein Foto des erlegten Tieres zeigt und behauptet, es erschossen zu haben, weitreichende Besorgnis und Forderungen nach Verantwortlichkeit ausgelöst. Das Bild zeigt einen leblosen Twitter Vogel, dessen leuchtendes Gefieder nun stumpf ist und dessen Leben abrupt beendet wurde. Diese sinnlose Gewalttat gegen ein wehrloses Geschöpf hat Tierschützer und Organisationen wie PETA empört. Sie argumentieren, dass Musks Handlungen Tierquälerei fördern und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. PETA hat eine Klage gegen Musk eingereicht und behauptet, dass er gegen Tierschutzgesetze verstoßen habe und für sein Handeln verantwortlich gemacht werden sollte. Sie sind der Meinung, dass niemand über dem Gesetz stehen sollte, unabhängig von ihrem Ruhm oder Einfluss. Indem sie Gerechtigkeit für den unschuldigen Twitter Vogel suchen, hofft PETA, eine starke Botschaft senden zu können.
Präsident des Kammergerichtes Berlin reagiert nicht auf Antrag nach § 121 Abs. 5 ZPO für die Zuweisung eines Rechtsanwaltes im Berufungsklageverfahren von Dr. Edmund Haferbeck und PETA und verstößt damit gegen mein Grundrecht mich vor Gericht als Beschuldigter verteidigen zu können!
Ein Ende des Rechtsstreites zwischen PETA / Dr. Edmund Haferbeck und GERATI, Silvio Harnos ist noch lange nicht beendet. Mittlerweile tut sich ein Schlund von Rechtsbrüchen bei der Berliner Justiz auf. Ich soll ein Schuldanerkenntnis im Klageverfahren des PETA Juristen Krishna Singh abgeben haben, wo von weder ich noch mein damaliger Rechtsanwalt Kenntnis besitzen. Das dazugehörige Urteil wurde weder meinem Rechtsanwalt noch mir bis heute zugestellt. Mein damaliger Rechtsanwalt, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Anwaltspflichten lief, konnte den Empfang des Urteils und die Weiterleitung gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, nicht bestätigen! Wie PETA-Korrupt ist die Berliner Justiz? Diese Fragen stellte ich in einem Antwortschreiben auch an den Präsidenten des Kammergerichtes Berlin.
Ich habe mich an den Präsidenten des Kammergerichtes von Berlin mit einer Beschwerde gewendet und bekam daraufhin folgende Antwort.
Antwortschreiben des Präsidenten des Kammergerichtes Berlin Seite 1 Antwortschreiben des Präsidenten des Kammergerichtes Berlin Seite 2
Darauf antwortete ich jetzt wie folgt, in einem Schreiben.
Sehr geehrter Präsident des Kammergerichts Berlin,
Ihr Schreiben vom 11.01.2023 wurde mir am 12.01.2023 per Fax zugestellt.
Ich bin rechtlich ein wenig verwundert, da selbst sie, so wie es den Anschein hat, mir mein verfassungsgemäßes Recht auf Gehör, abstreiten!
Ich habe in meinem Schreiben darum gebeten, aufgrund des Umfanges der Beschwerde mir das laut Gesetz gegebene Recht der Beschwerde zu Niederschrift zu geben.
In einem Telefonat mit einer ihrer Mitarbeiter hatte ich bereits fast 45 Minuten meine Probleme mit dem Landgericht und dem Kammergericht geschildert. Da die Prozessordnung durch § 128a die Teilnahme am Prozess per Video und Tonübertragung zulässt, gehe ich davon aus, dass dieses auch auf ein Beschwerdeverfahren zulässig ist!
Ich stelle deswegen erneut den Antrag, meine Beschwerde zur Niederschrift im Bild/Ton oder Tonverfahren zur Niederschrift stellen zu können!
Allein schon aus dem Gleichheitsgebot ist eine Ablehnung bezogen auf meinen Wohnsitz Jakarta/Indonesien wohl rechtlich fragwürdig.
Alternativ könnte das Kammergericht die zuständige Deutsche Botschaft in Jakarta um Amtshilfe ersuchen, damit mir meine Rechte im Beschwerdeverfahren, als Deutscher Staatsbürger, in mehreren Zivilstreitprozessen mit der Klägerpartei PETA und deren Mitarbeitern, eingeräumt wird!
Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO
Auf Seite 1, vorletzter und letzter Absatz ihres Schreibens, räumen sie ein, die Verfahrensakten und mein Beschwerdeschreiben aufmerksam durchgelesen zu haben!
Da stelle ich mir die Frage, warum sie in ihrem Schreiben auf meinem Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO nicht eingegangen sind!
Beim Landgericht und dem Kammergericht Berlin herrscht Anwaltszwang! Im Verfahren 27 O 519/19 legte mein damaliger durch PKH bewilligter Rechtsanwalt „Tripp“ mit Beendigung des mündlichen Verfahrens sein Mandat nieder. Das Urteil und die Urteilsbegründung wurden bis heute nicht durch einen Rechtsanwalt geprüft. Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO wird von den zuständigen Richtern des Kammergerichtes mit der Begründung „eine Zuweisung eines Rechtsanwaltes kann nur nach Bewilligung eines PKH Antrages erfolgen“ abgelehnt!
Nun kann ich das Urteil nicht prüfen lassen und auf die vom Kläger beantragte Berufung/Revision beim Kammergericht Berlin im Verfahren 10 U 73/22 nicht reagieren, da hier Anwaltszwang herrscht.
Die Richter des Kammergerichtes bestätigten in 3 weiteren Beschwerdeverfahren, wegen nicht Genehmigung der PKH beim Landgericht Berlin, dass diese mir nicht bewilligt werden müsste.
Also muss ja in meinen PKH Anträgen ein massiver Rechtsfehler vorliegen, da ich ja selbst in den Verfahren immer Beweise liefern, die alle Anschuldigungen der Klägerpartei widerlegen könnten. Diese werden jedoch nicht durch die Richter begutachtet, da diese nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden können!
Mittlerweile liegen so wie ich es in Erinnerung habe 7 Verfahren vom selben Kläger vor! Ich habe in keinem weiteren Verfahren, außer beim Verfahren 27 O 519/19, einen Rechtsanwalt gestellt bekommen. Im Verfahren 27 O 400/20 erließ das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil, nachdem das Kammergericht, meine Beschwerde zur Befangenheit, durch Nötigung und Erpressung meiner Person abgelehnt hatte.
Mir wurde im Telefongespräch mit dem Kammergericht Berlin eröffnet, dass ich ohne Rechtsanwalt keine Beschwerde wegen Befangenheit gegen Richter des Landgerichtes Berlin führen kann, da hier Anwaltszwang auch im Beschwerdeverfahren herrscht. Wenn ich auf die Beschwerde bestehe, würde man diese aus dem genannten Gründen abweisen und mir entstünden Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren! Ich fragte nach, wenn ich die Beschwerde zurückziehe, ob dann das Verfahren kostenneutral behandelt wird. Dieses wurde mir am Telefon bestätigt!
Trotzdem erhielt ich in allen Befangenheitsbeschwerdeverfahren vom Kammergericht Berlin eine Kostenrechnung!
Nach der Rücknahme meiner Beschwerde erließ das Landgericht im Verfahren 27 O 400/20 ein Versäumnisurteil mit der Begründung, ich hätte die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, ohne mich erneut angehört zu haben!
Vorab verweigerte das Landgericht, die Bearbeitung des PKH Antrages, mit der Begründung, die Richter dürfen beim Befangenheitsverdacht keine PKH Beschlüsse bearbeiten!
Nun fühle ich mich ein wenig verdummt. Beim Kammergericht benötige ich im Beschwerdeverfahren einen Rechtsanwalt. Diesen bekomme ich aber nicht, da mir die PKH verwehrt wird, weswegen ich den zuständigen Richtern Befangenheit vorwerfe!
Auch im Verfahren 27 O 400/20 habe ich mich beim Kammergericht beschwert. Ich weiß nicht einmal, ob ich bis heute überhaupt eine Antwort erhalten habe! Aber bei 7 diversen Verfahren aus dem Umfeld einer radikalen Tierrechtsorganisation wie PETA sei das mir zu entschuldigen, dass ich die Übersicht zu den einzelnen Verfahren verloren habe!
Kläger wird weder vom Land- noch vom Kammergericht gerügt, persönliche Daten an Dritte weiterzugeben!
Ich habe die Richter des Land- und des Kammergerichtes informiert, dass die Klägerparteien, aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V., persönliche Daten an Dritte aus diesem Verfahren herausgeben.
So wurde neben meinem angeführtem Einkommen, was ich in dem PKH Antrag angab, auch der Name meines Rechtsanwaltes „Tripp“, durch diesen Kläger an Dritte weitergegeben. Dadurch wurde dieser mit einem kriminellen Shitstorm überzogen. Ich habe den Namen meines Rechtsanwaltes im Vorfeld niemals genannt. Wie kann es dann sein, dass ein Tierrechtler, mit dem Namen Simon Fischer, Informationen und persönliche Daten aus dem Verfahren erhielt und diese auf Facebook und YouTube veröffentlichte!
Hier scheint der Hauptgrund zu liegen, warum mein Rechtsanwalt Tripp, sein Mandat nach der mündlichen Verhandlung niederlegte! Ich habe über 30 Rechtsanwälte kontaktiert und alle wiesen das Mandat bei der Nennung des Klägers „PETA“ zurück. Telefonisch teilte mir ein Rechtsanwalt mit, dass er aufgrund des Mandantenschutzes das Mandat nicht übernehme, da er Angst haben müsse, man würde von PETA in einen Shitstorm gezogen!
Wie soll man sich dann verteidigen, wenn die Klägerpartei durch ihre Unterstützer, Rechtsbeistände öffentlich diffamiert!
Dass dieses seit Jahren gang und gäbe ist, zeigt der Vorfall des ehemaligen Rechtsberaters von PETA, Dr. Edmund Haferbeck, der im Berufungsverfahren 10 U 73/22 auch Klägerpartei ist und dem Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerle der Kanzlei Graf von Westfalen. Hier sorgte der Kläger selbst dafür, dass illegale Verleumdungsvideos, gegen den Rechtsanwalt und diverse Webseiten, die zur Verleumdung dienten, veröffentlicht wurden. Erst im Herbst 2022 wiederholte Herr Edmund Haferbeck, bei einer Tierrechtsdemo, die haltlosen Anschuldigungen gegen den renommierten Rechtsanwalt Dr. Scheuerle.
Diese zeigte ich in mehreren Schreiben dem Land- und dem Kammergericht auf und trotzdem wurde, der Kläger weder zur Unterlassung aufgefordert noch er gerügt!
Wie auch, wenn die Berliner Justiz korrupt erscheint. Kurze Begründung:
PETA erhält ein Verbandsklagerecht in Berlin, obwohl, wie auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig feststellte, nur 7 stimmberechtigte Mitglieder besitzt und nicht demokratisch aufgestellt ist (Diese Anforderungen stehen auch im Berliner Tierschutzmitwirkungsgesetz)! Wie kann es dann sein, dass dieser Verein ein Verbandsklagerecht in Berlin eingeräumt bekommt!
Als PETA das Verbandsklagerecht erhielt, forderten diese ein Auskunftsrecht von Berliner Bezirken zu Tierschutzverstößen. Vier Bezirke weigerten sich. PETA verklagte diese vier Bezirke und wurde dabei von PETA Rechtsanwalt Christian Arleth vertreten. Der Richter gab PETA auf Grundlage des Berliner Tierschutzgesetzes recht, räumte jedoch ein, dass das Berliner Tierschutzgesetz, gegen Bundesrecht verstoßen könnte und hier eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden sollte. Dieses taten die vier Berliner Bezirke auch!
Jetzt auf einmal wechselte der PETA Rechtsanwalt Christian Arleth, als Kläger für PETA, in den Berliner Justizsenat, als Berater. Hat also eine beratende Funktion gegenüber der Berliner Justiz und somit auch auf Richter, die Verfahren zugunsten von PETA entscheiden müssen! Verständlich, dass das Berliner Land- und Kammergericht, alle Verfahren von PETA in Berlin halten möchten und nicht an andere Gerichte verweisen möchte, die unbefangen agieren würden!
Der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt nahm, kurz bevor er seinen Stuhl räumen musste, die Beschwerdeverfahren gegen das Berliner Tierschutzgesetz der vier Bezirke, beim Bundesverfassungsgericht, an sich und zog, wie ein Wunder, die Verfassungsbeschwerde zurück. Schon skurril, wenn der Senator, der das Gesetz durchgeboxt hat, eine rechtsstaatliche Überprüfung verhindern möchte!
Berliner Justiz immer wieder mit Skandalen behaftet. Erst kürzlich wurde eine Richterin des Berliner Landgerichtes verhaftet, da sie der Reichsbürgerbewegung nahestand. Jene Bewegung hat ein Regierungsumsturz geplant. Die Klägerpartei PETA und deren Mitarbeiter liebäugeln bereits, seit längeren, mit der Reichsbürgerbewegung, wie ich durch Rechercheergebnisse belegen kann! https://gerati.de/2018/03/10/peta-von-reichsbuergern-unterwandert/
Ganz zu schweigen von dem Tipp an den auch mit PETA verbandelten Corona und Holocaustleugner, Attila Hildmann aus den Reihen der Berliner Staatsanwaltschaft, dem dadurch die Flucht vor der Justiz gelang.
Diese ganzen Punkte belegen nachweislich, dass die Berliner Justiz nicht unabhängig, beim Kläger PETA, agieren kann. Wenn selbst der Kläger beratende Positionen, im Berliner Justizsenat innehat und der Kläger Edmund Haferbeck öffentlich einräumt, von mehreren Staatsanwälten und Richtern, die private Telefonnummer zu besitzen, wollen sie behaupten, Richter der Berliner Justiz, sind von Haus aus unabhängig?
Um es noch einmal zu verdeutlichen, das sind nur einige Punkte meiner Beschwerde und ich bitte sie hier noch einmal, mir mein Beschwerderecht zur Niederschrift einzuräumen!
Für mich scheint die Berliner Justiz nicht unabhängig im Fall des Klägers PETA zu agieren. Das belegen diverse rechtliche Bevorzugungen des Klägers, insbesondere mit dem Rechtsbruch verbundene Erteilung des Verbandsklagerechtes!
Sollten sie zu keiner für mich positiven Entscheidung kommen, bitte ich sie meine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten und mir das Aktenzeichen per Fax mitzuteilen, damit ich mich darauf berufen kann!
Eine absurde Rechtsgeschichte! Wenn man diese hört, eigentlich ehern an eine Diktatur oder in ein Land denkt, wo Korruption noch Urteile beeinflusst. Doch nein, diese Rechtsgeschichte findet in Deutschland und damit in einem demokratischen Rechtsstaat der Europäischen Union statt!
Um was geht es im Grundsätzlichen …
Im Februar 2018 erhielt ich die Klageschrift von Krishna Singh durch das Landgericht Berlin in Indonesien zugestellt! Herr Krishna Singh ist der Meinung, dass die Aussage „Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ eine falsche Tatsachenbehauptung sei. Im Grundsätzlichen musste Krishna Singh seinen Rechtsanwaltstitel mit dem Arbeitsbeginn bei PETA in Stuttgart abgeben! So habe ich das jetzt rechtlich verstanden!
Für mich persönlich, ist die Aussage in Bezug auf den Rechtsanwaltstitel und der Bezeichnung „verloren“, ein umgangssprachliches Pseudonym. Wenn einer seinen Führerschein abgeben muss, sagt man auch, er hat den Führerschein verloren. Dasselbe gilt bei einer Kündigung eines Jobs. Auch hier sagt man umgangssprachlich „Er hat den Job verloren!“.
Da der PETA Mitarbeiter Krishna Singh seinen Ruf durch die Aussage „Verloren“ geschädigt sah, klagte er beim Landgericht Berlin mit einem angenommenen Streitwert von 20.000 €! Vertreten wurde er durch die Kanzlei Günther in Hamburg, wo die ehemalige PETA – Rechtsangestellte Davina Bruhn als Partnerin tätig ist! Da ich auch einen Rechtsanwalt benötigte (bis zu einem Streitwert von 5.000 € ist ein Amtsgericht zuständig und dort könnte man sich selbst ohne Rechtsanwalt verteidigen), nahm ich eine Empfehlung auf Facebook an. Dieses sollte ich später noch wahrlich bereuen!
Das Urteil wurde mir bis heute nicht zugestellt, bzw. rechtsgültig übermittelt
Ich hörte vom meinem Rechtsanwalt bis zum 16.02.2021 nichts mehr. Dann sendete mir dieser einen Zwangsmittelantrag von Krishna Singh zu. Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt weder die Kenntnis das es ein Anerkenntnisurteil, noch das es bereits einen Ordnungsmittelbeschluss gab. Wer sich den Zwangsmittelantrag einmal durchlesen möchte, findet diese 67 Seiten als PDF nachfolgend vor!
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mein Anwalt eine außergerichtliche Einigung erzielt hatte. Jedenfalls bekam ich von seiner Seite keine weiteren Informationen bis zu dem Schreiben was er mir am 16.02.2021 zusendet. Wie kann es zu einem Anerkenntnisurteil kommen, wenn ich zu keinem Zeitpunkt dieses Anerkenntnis abgegeben habe! Nun ja man steckt nicht im Rechtsanwalt drin. Dieser reagierte seit dem ich ihnen nach den fehlenden rechtlichen schreiben anfragte nicht mehr. Mittlerweile habe ich am 25.10.2021 die zuständige Rechtsanwaltskammer eingeschaltet. Mit dieser hatte ich am 23.12.2021 telefoniert. Auch hier schien bis heute keine Stellungnahme vom Rechtsanwalt vorzuliegen!
Ich kann nur was unterlassen von dem ich Kenntnis besitze
Zu keinem Zeitpunkt habe ich einem Anerkenntnisurteil zugestimmt! Es lässt sich mutmaßen, warum mein damaliger Rechtsanwalt so agierte und jetzt den Kontakt verweigert. Wobei er ja, auch wenn er das Mandat niedergelegt haben möchte, immer noch verpflichtet ist, gerichtliche Schreiben an seinen Mandaten weiterzuleiten. Letztendlich dürfte er jetzt hier für mir entstandene Nachteile, in Haftung geraten.
Letztendlich kann ich nur etwas unterlassen, von dem ich Kenntnis besitze, dass ich dieses nicht darf. Dieses scheint dem Landgericht Berlin mittlerweile auch bewusst zu sein und so sendeten sie diesen Beschluss nicht an meinen ehemaligen Rechtsanwalt, sondern per Fax an mich selbst.
Angeblicher Zustellnachweis meines Rechtsanwaltes
Aber auch die Zustellung des Urteils und des ersten Ordnungsmittelbeschlusses bergen große Fragen an das Landgericht Berlin! Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Rechtschreiben eines Gerichtes als förmliche Zustellung Versand werden und demnach ein Empfangsbekenntnis durch den Empfänger notwendig ist. Das Urteil schien die Zustellung auf dem normalen Postweg erfolgt zu sein, wie das Landgericht Berlin mir nachweisen wollte.
Dieses Schreiben wurde am 27.09.2018 vom Landgericht verfasst und soll per Fax am 15.10.2018 durch meinen Rechtsanwalt zurückgesendet worden sein. Kein Briefkopf und selbst die unten angegebene Faxnummer sind meinem Rechtsanwalt nicht zuzuordnen!
Aber auch der Ordnungsmittelbeschluss vom 21.05.2019 wurde dem Anwalt nicht persönlich übergeben. Laut Postzustellungsurkunde wurde das Schreiben in den Briefkasten durch einen Postangestellten eingeworfen. Was in diesem Schreiben stand, lässt sich nicht prüfen, solange der Rechtsanwalt jede Anfrage, selbst von der Rechtsanwaltskammer verwehrt!
Durch nicht nachweisliche Zustellung des Urteils und des Ordnungsmittelbeschlusses wurde mir die Rechtsmittel verwehrt!
Man muss weiterhin feststellen, dass mit allen Mitteln durch das Landgericht Berlin eine persönliche Verteidigung zu den Vorwürfen aus dem Umfeld von PETA nicht gewährt wird. Sei es durch Verhinderung der Teilnahme am eigenen Prozess per Videokonferenz, oder der persönlichen Teilnahme am Prozess Dr. Edmund Haferbeck – PETA . / . Silvio Harnos -GERATI durch Übernahme der Anreisekosten aus Jakarta, zu dem im Februar stattfindenden Prozess 27 O 519/19!
Wie im Verfahren 27 O 400/20 (Reaktion auf Video von PETA Asia) wird mir Prozesskostenhilfe (PKH) verwehrt! Im Verfahren 400/20 habe ich bereits sofortige Beschwerde eingereicht. Das interessante dabei ist, dass der PKH Antrag überhaupt nicht bearbeitet wird, sondern dass dieses im angeblichen Verfahren einfach, ohne dass man Rechtsbeistand hat abgewiesen wird! Im Verfahren 400/20 wurde sogar vor der Bearbeitung bzw. Ablehnung des PKH Antrages ein Versäumnisurteil erlassen, obwohl ich mehrfach den Status des PKH Antrages erfragte!
Noch interessanter wird das ganze, dass ich gegen den jetzt erlassenen Beschluss und das Versäumnisurteil im Verfahren 27 O 400/20 keinerlei Rechtsmittelmöglichkeit besitze! Da das Verfahren am Landgericht stattfindet, kann nur ein Rechtsanwalt Beschwerde bzw. Berufung einreichen. Da mir aber derzeit in diesen beiden Verfahren die PKH verwehrt wird, wird mir damit mein Recht auf Gehör und ein fairer Prozess vor einem deutschen Gericht verweigert! Im Verfahren 27 O 519/19 Haferbeck./. Harnos wurde mir nach sofortiger Beschwerde durch das Kammergericht Berlin die PKH gewährt. Das Landgericht Berlin verweigert mir die PKH scheinheiligen Begründungen. Dieses würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen. Dazu werde ich in einem Extraartikel kommen!
6.000 Euro Ordnungsgeld oder 12 Tage Knast
Ich werde in neuen Jahr einmal das Landgericht Berlin anfragen ob die die Reisekosten nach Berlin in die JVA Moabit mir bezahlen. Bevor ich einen Cent bezahle, oder belegbare Fakten unterschlage was meinem journalistischen Widerspricht, gehe ich natürlich sehr gern für 12 Tage in den Knast!
Wie kann ein Gericht ein Anerkenntnisurteil fällen, wenn ich bis heute nichts anerkannt habe? Langsam frage ich mich wie in einem Rechtsstaat so etwas überhaupt möglich ist! Man denkt immer sowas gibt es nur in der Türkei oder Ländern in denen Korruption vorherrscht.
Das Landgericht Berlin tritt die Menschenrechte so richtig mit den Füßen. Vielleicht sollte sich Richter Thiel erst einmal mit der Europäische Menschenrechtskonvention befassen. Denn ein Richter, der niederträchtigsten Beleidigungen, im Verfahren Renate Künast (Grüne), als Meinungsfreiheit urteilt und in meinem Fall mir die Grundrechte in einem rechtsstaatlichen Verfahren gänzlich verwehrt, dürfte als Richter kaum für einen Rechtsstaat tragbar sein. Allein dass Herr Thiel als Richter, die Verfahren, die PETA anstrebt, unbedingt bei sich halten möchte, lässt vieles vermuten, was sich jeder selbst ausdenken darf! Ich jedenfalls werde weiter kämpfen, auch wenn mir ein Berliner Richter, alle Menschenrechte aberkennen möchte, nur damit sein Lieblings-Tierrechtsverein, positiv in der Öffentlichkeit steht!
Auf den geurteilen Beschluss, werde ich gesondert in einem Artikel, oder eventuell in einem Livestream reagieren!
Das Klageverfahren beim Landgericht Berlin 27 O 519/19 Edmund Haferbeck / PETA./. Silvio Harnos / GERATI nimmt immer groteskere Formen an! Die persönliche Teilnahme des Beklagten wird durch das Gericht selbst verhindert!
Auch die Vorwürfe, die Edmund Haferbeck vor dem Landgericht mit einem Streitwert von 20.000 € vorbringt, scheinen mehr als haltlos zu sein. GERATI Betreiber Silvio Harnos wehrt sich gegen diese haltlosen Vorwürfe, mit allen Mitteln. Dabei stößt er beim Landgericht Berlin immer wieder auf skurrile Formen, die einer Rechtsbeugung nahekommen!
Derzeit sind 3 Klagen aus dem Umfeld von PETA dem Beklagten bekannt. Eine vierte ist unterwegs und kann seit Monaten nicht rechtssicher zugestellt werden! In den anderen Verfahren insbesondere 27 O 400/20 verwehrt das Landgericht die Bearbeitung des PKH Antrages! Trotz mehrmalige Anfrage über den Bearbeitungsstand erließ das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil.
Gerichtstermin bereits zwei Mal verschoben
Im Verfahren 27 O 519/19 wurden die Gerichtstermine zur mündlichen Verhandlung bereits zwei Mal verschoben. Bei dem ersten Termin lag die Begründung im Beschwerdeverfahren gegen die nicht Zulassung der PKH Bewilligung. Diese wurde dann durch das Kammergericht Berlin bewilligt.
Der zweite Termin wurde nach einem Befangenheitsantrag gegen die Richter aufgehoben. Hauptgrund des Befangenheitsantrages war die nicht Bewilligung der Teilnahme als Beschuldigter am eigenen Verfahren per Videokonferenz nach § 128a ZPO!
Gegen die Verweigerung der Teilnahme am eigenen Prozess per Videokonferenz habe ich mittlerweile Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Meine Beschwerde wurde zu rechtlichen Entscheidung angenommen!
Landgericht legt trotz Annahme der Bundesverfassungsbeschwerde neuen Gerichtstermin fest
Nach dem ich dem Landgericht Berlin die Annahme meine Beschwerde zur höchstrichterlichen Entscheidung mitteilte, erhielt ich auf einmal einen neuen Gerichtstermin für den 15.02.2022! Das Landgericht Berlin will also die höchstrichterliche Entscheidung durch die Verfasssungsrichter nicht abwarten und ein Urteil fällen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht meiner Beschwerde Folge leisten, wäre das Urteil hinfällig und müsste dann erneut verhandelt werden. Um das Gerichtsverfahren, was am 15.02.2022 geurteilt werden soll rechtssicher zu machen, stellte ich einen Antrag auf Vorabübernahme der Reisekosten, zum eigenen Gerichtsverfahren! Dieses wurde mit dem jetzigen Beschluss, auch abgelehnt. Somit wird mir vom Landgericht Berlin sämtliche Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am eigenen Prozess verwehrt. Insbesondere da ich bis heute keinen direkten persönlichen Kontakt mit meinem Rechtsanwalt hatte. Mit diesem habe ich gerade einmal 15 Minuten telefoniert. Der Rest erfolgte immer per E-Mail. Der Kläger selbst kommt bereits in seinen Schreiben immer wieder zu neuen Vorwürfen, auf die mein Rechtsanwalt dann keine Argumente zu meiner Verteidigung aufzeigen könnte. Dieses kann nur ich persönlich und keine dritte Person!
Beschluss vom 30.11.2021 Ablehnung Reisekostenübernahme
GERATI TV – GERATI schaltet im Dr. Edmund Haferbeck Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin das Bundesverfassungsgericht ein! – https://gerati.de/2021/08/14/gerati-schaltet-im-dr-edmund-haferbeck-klageverfahren-vor-dem-landgericht-berlin-das-bundesverfassungsgericht-ein/
Peta Rechtsanwaltskanzlei Günther verzweifelt an der Zustellung einer vierten Klageschrift aus dem Umfeld von Peta. Mittlerweile scheint diese Kanzlei aus Hamburg so verzweifelt zu sein, dass man selbst gegen geltende Gesetze, hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt!
Schreiben des Landgerichtes Berlin an die Peta Anwaltskanzlei Günther
Das letzte Schrieben; wo mir die Kanzleipartnerin, der Kanzlei Günther, Frau Dr. Davina Bruhn, mir haltlos vorwarf, ich würde die Annahme der Klageschrift verweigern, hatte ich ja bereits in einem der letzten Livestreams verworfen! Auf mein Antwortschreiben teilte nun der Vorsitzende Richter Christian Thiel (bekannt aus dem Skandalurteil von der Grünen Politikerin Renate Künast), der Kanzlei Günter folgendes mit. Als ich das Schreiben las, fragte ich mich wirklich, ob Herr Thiel als Richter des Landgerichtes und auch die Kanzlei Günther noch nie etwas von Postgeheimnis und der DSGVO gehört hatten?
Auf dieses Schreiben habe ich dann wie folgt, mit dem Verweis der Verletzung das Postgeheimnis und der DSGVO an das Landgericht Berlin, der Kanzlei Günther und
natürlich Krishna Singh über seinen Arbeitgeber Peta per Fax geantwortet!
BESCHWERDE Verletzung Postgeheimnis §206 StGB und DSGVO durch das Landgericht Berlin, die Kanzlei Günther und dem Kläger Krishna Singh
Sing. K. ./. Harnos, S. / GERATI
Az. 27 O 396/20
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Bitte jede Antwort vorab als Fax 03581 7921529, da der Postversand lange nach Indonesien dauert!
Sehr geehrte Damen und Herren,
In dem Schreiben vom 23.09.2021, an die Rechtsanwaltskanzlei Günther, teilten sie mir mit, dass man sich am 25.02.2021 an die indonesische Botschaft zwecks Zustellung der Klageschrift aus dem Verfahren 27 O 396/20 gewendet hatte!
Hieraus begehre ich Auskunft welche persönlichen Daten zu meiner Person, an die indonesische Botschaft, in diesem Zusammenhang übermittelt wurden.
Dem Landgericht Berlin dürfte klar sein, das Indonesien nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht als sicheres Drittland gilt. Insbesondere, da in der Klage meine Politische, Religiöse und Journalistische Tätigkeit an Indonesien übermittelt wurde bzw. wird! Dieses ist ein Verstoß gegen die DSGVO!
Auch die in ihrem Schreiben expliziert geforderte Übersetzung der Klageschrift zeigt auf, das hier nicht nur die DSGVO verletzt wird, sondern auch das Postgeheimnis! Welchen Grund sollte es haben, die Klageschrift in Bahasa zu übersetzen, wenn diese Daten letztendlich nicht von Indonesien verwertet werden sollen!
Ich untersage ihnen meine persönlichen Daten unverschlüsselt an indonesische Behörden zu übergeben. Vorsorglich verweise ich auf die Haftung des Landgerichts Berlin bei persönlichen Beeinträchtigungen, die durch die übermittelten Daten an die indonesische Behörden, auftreten könnten.
Des Weiteren weise ich vorsorglich daraufhin, dass das Gericht vor der Versendung der Klageschrift diese zu prüfen hat. Dem Gericht liegt seit dem Zustellversuch der Klageschrift die Information vor, das weder das Anerkenntnisurteil noch der Ordnungsmittelbeschluss aus dem Verfahren 27 O 639/17 mir bis heute rechtskräftig nicht vorliegen. Die Klageschrift 27 O 396/20 baut auf das mir bis heute nicht rechtskräftig zugestellte Urteil auf!
Ich kann nichts unterlassen, von dem ich bis heute keine rechtliche Kenntnis besitze! Weiterhin existieren die in der Klageschrift aufgeworfenen Behauptungen überhaupt nicht mehr, was demnach die Klage bereits nichtig erscheinen lässt!
Eine Zustellung über die indonesischen Behörden ist allein aufgrund des Datenschutzes höchst fraglich. Das die Zustellung nicht über die deutsche Botschaft in Jakarta erfolgt, kann nicht dem Beklagten zuzuschreiben sein. Dieser hat sich mehrfach per E-Mail und telefonisch erfolglos (Telefonzentrale nicht besetzt) an die Deutsche Botschaft in Jakarta gewendet!
Ich fordere das Landgericht Berlin unverzüglich mit einer Notfrist von 5 Werktagen auf, folgende Nachweise zu erbringen:
Welche persönlichen Daten wurden im Februar 2021 an die indonesische Botschaft übermittelt
Wer ist für die Datenschutzeinhaltung (insbesondere Einhaltung der DSVGO) beim Landgericht Berlin zuständig
Wie lautet die zuständige verantwortliche Beschwerdestelle bei Verletzungen der DSVGO durch das Landgericht Berlin
Bestätigung das das Landgericht keine persönliche Daten zu meiner Person an den unsicheren DSGVO-Drittstaat Indonesien übermittelt hat und in Zukunft auch nicht übermitteln wird!
Unterrichtung des Klägers und diesen auf die DSVGO Vorschriften hinzuweisen!
Eine Antwort auf dieses Schreiben erwarte ich bis spätestens 01. Oktober, 13 Uhr MEZ.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Wie man sieht, es bleibt weiter spannend, insbesondere was von seitens Peta als Nächstes für haltlose Anschuldigungen kommen!
Landgericht Berlin missachtet Grundgesetz und erklärt sich faktisch für nicht zuständig! Haferbeck Klage zeigt massive Grundrechtsverstöße der Berliner Justiz auf!
Dr. Edmund Haferbeck scheint tatsächlich gegen alle Datenschutzgesetze zu Verstoßen, die es gibt. So hatten wir ja mal eine fanatische Peta-Anhängerin, die im Livestream die Vorhersehung brachte, dass mir die Teilnahme am Verfahren per Videokonferenz untersagt wird. Und was soll ich sagen, gestern erhielt ich von Herrn Tripp genau diese Absage!
Die Ablehnung an der Teilnahme als Beschuldigter an der eigenen Verhandlung liest sich wie eine türkische Vorverurteilung. Das sowas in einem Rechtsstaat wie Deutschland überhaupt möglich ist, bringt mich immer wieder zum erschauern. Wäre das Gericht in Jakarta und nicht in Berlin, würde ich tatsächlich laut die Aussage treffen, dass hier Korruption vorherrscht und Peta die Richter besticht.
Aber das Gericht befindet sich in Berlin, in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und ich habe Hoffnung, dass man sich auf die geltenden Grundrechte besinnt.
Folgende Ablehnungsbegründung der Teilnahme am eigenen Verfahren als Beschuldigter erhielt ich vom Landgericht Berlin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Tripp,
bezugnehmend auf ihren Antrag vom 25.01.2021 wird mitgeteilt, dass die Durchführung einer Videokonferenz aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Ausstattung nicht möglich sein wird.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Videokonferenz mit dem Beklagten in Indonesien darüber hinaus auch unzulässig wäre, da „der Ort, von dem aus die Zuschaltung in den Gerichtssaal erfolgt […] grundsätzlich im Inland liegen muss. Auch wenn das Gericht selbst im Inland seinen Sitz hat, stellt die Verhandlung mit Parteien, die sich im Ausland aufhalten, eine unzulässige hoheitliche Tätigkeit auf fremden Territorium dar.“ (siehe Zöllerf/Greger, § 128a Rdnr. 6).
Also fassen wir mal mit meinem Rechtsverständnis diese Aussage zusammen. Das Landgericht Berlin ist aufgrund „der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Ausstattung“ nicht in der Lage, mir als Beschuldigter die Teilnahme am eigenen Verfahren zu ermöglichen.
Die zuständige Richterin, hat wohl bei ihrer ganzen Tierrechtsliebhaberei, ganz vergessen, dass es das Grundgesetz gibt, dem sie sich auch als Richterin unterwerfen muss. Im Artikel 103 Abs. 1 des Deutschen Grundgesetzes heißt es.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
Zweifelt das Landgericht selbst die Zuständigkeit an?
Der zweite Ablehnungsgrund ist noch amüsanter. Ich begehe aus dem Raum, von dem Computer, angebliche Rechtsverstöße in Deutschland, wo sich das Landgericht Berlin als zuständig erachtet! Gleichzeitig kommt das Landgericht Berlin aber zu der Erkenntnis, das es sich bei einer Übertragung auf denselben PC in denselben Raum aber um unzulässige hoheitliche Tätigkeiten handelt!
Für mich ist eines Klar. Wenn ein Gericht in Deutschland, behauptet ich würde aus Indonesien in Deutschland Straftaten begehen, in dem ich über Peta und andere Tierrechtsvereine Aufklärung und Kritik übe, dann aber die Zuständigkeit abweist, in dem man mir vom selben Arbeitsplatz, das rechtliche Gehör für die Teilnahme am eigenen Gerichtsverfahren als Beschuldigter verwehrt, dann darf man sich schon fragen. Ist das Landgericht Berlin nun endlich zu der Erkenntnis gekommen, das diese nicht zuständig sind?
Mein Antwortschreiben als sofortige Beschwerde an das Kammergericht und Landgericht findet ihr im folgenden PDF.
Status der Klage von Dr. Edmund Haferbeck und Peta gegen GERATI Betreiber Silvio Harnos. Nur Peta darf Hetzen und Beleidigen!
Dr. Edmund Haferbeck hat wie immer für seine Klagen seine Lieblingskanzlei gewählt. Obwohl, in dieser Kanzlei sich unzählige Rechtsanwälte, mit dem Thema Tierrecht befassen, war man nicht in der Lage, fristgerecht auf ein Gerichtsschreiben zu reagieren. Haferbecks Lieblings Rechtsanwältin scheint ernsthaft erkrankt zu sein. Erst bat man aus der Kanzlei, um eine Fristverlängerung, aufgrund eine OP und dann reagierte man nicht auf den Ablauf dieser Fristverlängerung.
Mit dieser Rechtsanwältin hatte ich sogar 2013 oder 2014 persönlichen E-Mail-Kontakt, als diese noch direkt bei Peta arbeitete. Ich wünsche ihr natürlich alles Gute und baldige Genesung. Haferbeck und Peta scheint jedenfalls nicht so ein beliebter Mandant zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass eine große Kanzlei die 12 Rechtsanwälte beschäftigt, nicht in der Lage zu sein scheint ein Mandat, für eine in der Kanzlei tätige Rechtsanwältin, zu übernehmen. Jedenfalls lies man die vom Gericht verlängerte Frist, fruchtlos zum 18.09.2020 verstreichen.
Aktueller Stand der Klage
Auf die Klage die Haferbeck und Peta beim Landgericht Berlin einreichten, wurde von meinem Rechtsanwalt Klageerwiderung in Form der Abweisung der Klage beantragt. Auf diese Klageerwiderung hatte die Rechtsanwältin, die Haferbeck und Peta vertritt, einen Monat Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Mit dem Ablauf der Frist, forderte man eine Fristverlängerung, da die Rechtsanwältin sich einer OP unterziehen musste.
Das Landgericht Berlin, verlängerte die Frist um einen Monat, bis zum 18.09.2020. Nur passiert nichts. Mit meinem Anwalt bin ich so verblieben, dass er sich bei mir meldet, wenn vom Gericht ein schreiben kommt. Einen Monat nach Fristablauf wendete ich mich selbst noch einmal an das Landgericht Berlin. Insbesondere, da ich Prozesskostenhilfe beantragt habe. Solange diese nicht gewährt wird, kann ich selbst nicht in Widerklage gehen. Dieses habe ich nämlich vor, um Haferbeck und Peta meinerseits zu verklagen.
Eine Widerklage ist so lange möglich, wie das Verfahren des Klägers (Haferbeck und Peta) besteht. Würde der Kläger zum Beispiel die Klage zurückziehen, könnte ich keine Widerklage erheben. In diesem Fall müsste ich selbst Klagen und hätte hier die kompletten Gerichtskosten vorzulegen.
Über Prozesskostenhilfe kann frühstens im Dezember entschieden werden
Diese Aussage des Gerichtes, klingt schon etwas skurril, wenn man weiß, dass der Gerichtstermin für den 09.03.2021 bereits festgelegt worden ist. Inwieweit, dieses mit dem Recht auf ein faires Verfahren, in Einklang zu bringen ist, wird sich nächste Woche, in einem persönlichen Gespräch mit meinem Rechtsanwalt klären.
Folgendes schreibt das Landgericht …
Es wird darauf hingewiesen, dass wegen einer Erkrankung der Berichterstatterin und einer anschließenden Vakanz der Stelle frühestenz im Dezember über den Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden werden kann.
Schreiben Landgericht Berlin 27 O 519/19
Das bedeutet also, dass mir bis Dezember alle Hände gebunden sind, weitere Rechtsmittel bzw. Einreichung einer Widerklage einzureichen. Es sei denn ich finanziere diese Kosten vor.
Ich hoffe ihr versteht, dass ich mich bei Aussagen zum laufenden Verfahren etwas zurückhalten muss.
Dennoch möchte ich euch einmal einen Punkt verdeutlichen, den der Rechtsbeistand von Haferbeck und Peta jetzt aufgezählt hat. Wie zu erwarten wird die Abweisung der Klage widersprochen. Beim Punkt „Bezeichnung als Spinner“ möchte ich euch aber einmal darlegen wie Peta tickt.
Haferbeck bezeichnete mich in einer Antwort auf einer veröffentlichten Presseanfrage zuerst als „Spinner“. Dieses soll natürlich dann keine Schmähkritik sein, sondern Meinungsfreiheit. Wenn dann ein anderer selbst den Bumerang herausholt und Haferbeck genauso betitelt, dann ist es natürlich Verleumdung. Gut zu wissen, dass Gerichte ehern in Richtung Urteilen. „Wer austeilen will, muss auch einstecken können!“
Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.
(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)
Und bevor Peta hier mit der Keule schwingt, sollte man erst einmal überlegen, was man eigentlich durch seine eigenen Strafanzeigen und Kampagnen gegen TUI, Zoos, Zirkusse und Landwirte tut. Es muss schon schrecklich sein, wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird!
Fazit:
Ich bin natürlich weiterhin optimistisch, das Verfahren zu gewinnen. Nicht nur das Haferbeck selbst bereits über 25 Strafanzeigen, gegen meine Person verloren hat. Alle Verleumdung Vorwürfe wurden von der ermittelten Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt. Man darf sich schon wundern, warum Haferbeck, keine einzige dieser in den Strafanzeigen vorgebrachte Verleumdung Vorwürfe, in der Klage aufzählt. Sucht er wirklich krampfhaft nach Möglichkeiten, um GERATI zum Schweigen zu bringen. Ich habe immer noch genügend Material in der Hinterhand, um mich erfolgreich gegen jeden Versuch von Tierrechtlern zu wehren.
Wie behauptet Haferbeck und Peta auch immer wieder. Ich verstecke mich vor der deutschen Justiz. Und wieder belehrt GERATI Haferbeck und Peta eines besseren!
Die Buschtrommel kündigten es ja bereits an, dass wieder einmal Strafanzeigen unterwegs seien. Nun kam gestern die 91 Seitige Klageschrift vom Landgericht Berlin bei mir an.
Diverse Tierrechtlerinnen kündigten es ja bereits in diversen Kommentaren an. Peta habe gegen mich eine Klage erhoben. Nun ist die 91 Seitige Klageschrift vom Landgericht Berlin, nach acht Wochen Laufzeit endlich bei mir angekommen.
Ja ihr hört richtig, Haferbeck geht anscheinend davon aus, dass ich mir keinen Anwalt in Deutschland besorgen kann. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Die Zuständigkeit des Gerichtes regelt die Höhe des Streitwertes. Ist der Streitwert über 5.000 €, so ist ein Landgericht zuständig. Unter 5.000 € das Amtsgericht. An einem Amtsgericht kann man sich selbst verteidigen, man benötigt also nicht unbedingt einen Rechtsbeistand.
Auch die entstehenden Kosten im Vorfeld sind abhängig vom Streitwert. Also je höher der Streitwert, desto höher auch die Kosten für einen Anwalt. Ohne Vorkasse läuft hier in der Regel gar nichts, insbesondere wenn wie in meinem Fall der Mandant im Ausland lebt.
Haferbeck startete Diffamierungskampagne gegen Rechtsanwalt Walter Scheuerl
Edmund Haferbeck bezeichnete den Rechtsanwalt Walter Scheuerl als „Anwalt ohne Moral“. Dieser hatte erfolgreich für seine Mandanten, aus der Landwirtschaft, Unterhaltungsbranche und diverse Tierhalter rechtliche Erfolge erzielen können. Ein Dorn im Auge des fanatischen Edmund Haferbeck.
Es wurde unter dem Namen des Rechtsanwaltes eine Webseite eingerichtet und ein Diffamierungsvideo in Umlauf gebracht. Ziel der ganzen Kampagne aus dem Umfeld radikaler Tierrechtler war der Versuch die berufliche Existenz dieses Rechtsanwaltes zu beenden. Wie man sieht, hatte Haferbeck und alle anderen involvierten radikalen Tierrechtsgruppen, dabei keinen Erfolg!
Dennoch wird mir immer wieder von Rechtsanwälten vorgetragen, dass sie aus Angst gegenüber der Diffamierung von Peta und die damit verbundene Gefahr, Mandanten zu verlieren, eine Vertretung bei einer Klage gegen Peta oder die Verteidigung ablehnen. Damit ist in Deutschland ein fairer Prozess gegen Peta überhaupt nicht mehr möglich!
Haferbeck bettelt die deutsche Justiz um Hilfe an und bezeichnet diese in einem Buch als Rechtsbeugemafia und kriminelle Vereinigung
Screenshot Amazon
So sollte es dann doch schon einen verwundern, dass einer der die deutsche Justiz als „eine kriminelle Vereinigung“ und „Rechtsbeugemafia“ bezeichnet, deren Hilfe letztendlich sucht. Dass er dabei anscheinend aus purer Angst und Verzweiflung, den direkten gerichtlichen Schlagabtausch vor einem Amtsgericht scheut und den Streitwert auf 20.000 € vorläufig festlegt, sagt alles.
Screenshot Aussage Peta zum Thema GERATI
Ich hatte gestern noch mit einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei und dem Berliner Landgericht gesprochen. Anders als Haferbeck und Peta immer behauptet verstecke ich mich nicht vor der deutschen Justiz. Mittlerweile hat Peta sogar einen Textbaustein für das Thema GERATI auf Facebook eingerichtet. Dort behauptet Peta immer wieder ich sei fälschlicherweise ein Tierquäler. Natürlich rein mit der Begründung das Peta ja gegen jede Tierhaltung sei. Weiterhin wird behauptet, dass ich mich in Indonesien ja vor der deutschen Justiz verstecken würde! Dumm, nur wenn gerade ich, dann massiv gegen eigenes mir zugefügte Unrecht durch Haferbeck so akribisch bei der deutschen Justiz vorgehe!
So wurden mehrere dutzende Strafanzeigen die Haferbeck gegen meine Person stellte eingestellt. Diese von Haferbeck gestellte Strafanzeigen führten bei der Einreise aus Abu Dhabi kommend in München zu einer vorübergehenden Festnahme verbunden mit der Verweigerung auf mein Recht auf rechtliches Gehör!
Verwundert war ich damals schon das Haferbeck und Peta mich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg anzeigte. Peta hat ihren Sitz in Stuttgart und mein Webserver und somit Tatort steht in der Nähe von Görlitz! Haferbeck scheint einen persönlichen Duzfreund bei dieser Staatsanwaltschaft zu haben. Dieser war, nachdem ich massiv auf die Rechtsverletzungen bei der Festnahme reagiert auf einmal spurlos verschwunden. Aussage der Mitarbeiterin dieser Staatsanwaltschaft. Er wurde zu anderen Aufgaben abberufen. Zwei Tage vorher aber noch einen Haftbefehl beantragen und diesen nur an die Bundespolizei in München zu senden, das sollte doch mal die Frage der Vorteilsnahme in den Raum werfen.
Alle meine Beschwerden und Strafanzeigen wurden abgeschmettert. Der größte Clou ist, dass eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch vom beschuldigten Staatsanwalt selbst eingestellt wurde. Die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München brachte auch nichts ein. Man sehe keinen Verstoß, dabei wenn ein Staatsanwalt eine gegen ihn gerichtete Strafanzeige selbst einstellt.
Ich will hier nicht zu ausschweifen sonst wird dieser Artikel noch länger. Wer sich die Story meiner vorläufigen Verhaftung aufgrund der Strafanzeigen genauer durchlesen möchte der Findet diese hier unter dem Suchergebnis Peta will Gerati verhaften lassen.
Es sei nur soviel gesagt, nachdem ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg angezweifelt hatte und durch die Görlitzer Staatsanwaltschaft endlich mein Recht auf Gehör erhielt wurden alle von Haferbeck gestellten Strafanzeigen unmittelbar eingestellt. Dazu war man über Jahre bei der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht in der Lage.
Ich habe eine Nacht darüber geschlafen
Gestern hatte ich dann auch noch das Landgericht Berlin nach mehreren Stunden verbringen in der Warteschleife erreicht. Ich schilderte meine Probleme und nach kurzer Rücksprache der Justizangestellten, mit der zuständigen Richterin, sollte ich formlos meine Anträge zusenden.
Ob diese in irgendeiner Form berücksichtigt werden kann ich nicht sagen und wird wohl auch abhängig sein wie die Rechtsanwälte von Haferbeck darauf reagieren. Wie bereits gesagt müssen solche Anträge eigentlich Rechtsanwälte einreichen, da vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht. Um einen Anwalt zu beauftragen, benötige ich aber erst einmal einen Beratungshilfeschein. Diesen bekommt man aber nur, wenn man Vorort erscheint und diesen beantragt. Keiner der gefragten konnte mir den Ablauf für einen im Ausland lebenden beschuldigten aufzeigen. Gleichzeitig ist die deutsche Justiz an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Hier insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren Art. 6 EMK.
Also berief ich mich in erster Linie auf die Europäische Menschenrechtskonvention und bezweifelte durch Urteile belegt den vom Kläger festgelegten vorläufigen Streitwert von 20.000 € an. Mehrere Urteile wiesen darauf hin, dass im Verfahren auf Unterlassung der Streitwert auf maximal 5.000 € Festgesetz werden kann. Damit wäre ein Amtsgericht für das Verfahren zuständig und ich könnte mich selbst verteidigen!
Meine Anträge beim Landgericht Berlin
Antrag auf Fristverlängerung
Diesen Antrag mit einer Fristverlängerung auf unbestimmte Zeit habe ich mit der derzeitigen Corona-Krise begründet. In der Regel habe ich nach Zustellung der Klage 1 Monat Zeit, darauf durch einen Anwalt zu reagieren!
Abweisung Zuständigkeit des Landgerichts Berlin
Wie bereits gesagt berufe ich mich hier auf Art. 6 EMK und diverse Urteile, die ich im Antrag vorbringe, die in ähnlichen Fällen in letzter Zeit den Streitwert auf maximal 5.000 € in vielen Fällen sogar nur mit 1.000 € festlegten. Ich stelle den Antrag an Abweisung an ein Amtsgericht mit Senkung des Streitwertes auf unter 5.000 €
Antrag auf Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe
Verbunden mit dem Aufzeigen wie ein Antrag für mich persönlich ohne direkt vor Ort zu kommen, ablaufen soll. In der Regel kann dieses auch ein Rechtsanwalt übernehmen, da ich aber im Ausland sitze kennt sich hier bisher jedenfalls keiner der Befragten aus.
Antrag Zusendung fehlender Beweisunterlagen
In der Anlage K 6 gibt der Kläger an das der Bundeszentralreguister-Auszug keinerlei Eintragungen enthält. Nur fehlt dieser Beweis gänzlich. Der Kläger hat bereits mehrfach nachweislich gelogen.
Mitteilung des deutschen Postbevollmächtigten mit Hinweis auf Nichtweitergabe an den Kläger
Dieses begründe ich unter anderem mit dem radikalen Vorgehen des Klägers. Dieser hält öffentlich Straftaten der radikalen Tierrechtsbewegung als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit und drohte mit der Gründung einer Terrororganisation vergleichbar mit Al Qaida!
Diese formulierten Anträge an das Landgericht Berlin umfassten insgesamt 4 Seiten, die ich diesem gestern per Fax und einer direkten mir übermittelten E-Mail-Adresse zusendete.
Spreche ich offen über die Klage von Haferbeck oder nicht?
Ich habe eine Nacht darüber geschlafen und bin zu dem Entschluss gekommen, dass es wichtig ist aufzuzeigen, dass man sich gegen Peta wehren muss. Ab ducken und Kleinbeigeben wurde jahrelang fabriziert. Das selbst Rechtsanwälte aus Angst einer Peta Diffamierungswelle in Bezug ihrer Mandantschaft eine Verteidigung ablehnen zeigt, dass hier der Rechtsstaat gänzlich versagt. Meinungsfreiheit ist das eine. Hass und Angst zu schüren das andere.
Als ich gestern die erste geschwärzte Seite der Klage veröffentlicht wurde ich mehrmals darauf angesprochen warum ich mich nicht einfach in Indonesien zurücklehne.
Was ich immer nicht kapiere…. Du sitzt in indonesien….. Wieso benutzt du solche Briefe nicht als Grillanzünder…. Was machen indonesische Behörden wenn sie von deutschen Behörden wegen so einer Kinderkacke behelligt werden…. Gar nichts machen die, nehme ich mal an?
Facebook Kommentar
Und ja der Kommentator hat recht. Ich könnte mir so ein schönes Leben machen. Stundenlang am Pool liegen oder ans Meer fahren und einfach das Leben genießen. Aber nein ich beschäftige mich Stundenlang und das täglich mit den Machenschaften von Peta und Co! Und das ganze seit nunmehr sechs Jahren. Derzeit habe ich 950 Artikel veröffentlicht und wenn ich mich ran halte, schaffe ich zum 6. Geburtstag am 14. Juli den tausendsten Artikel hier auf GERATI.
Wer soll es machen wenn nicht ich?
So habe ich in meiner Laufzeit bereits mehrere Kontakte zu Medienvertretern und Journalisten gehabt. Die finden wie viele andere meine Arbeit wichtig und gut. Gleichzeitig haben sie aber bedenken negative Berichte über Peta zu veröffentlichen. So war ich mit Produktionsfirmen vom ZDF, RTL und Y-Kollektiv (öffentlich rechtlicher YouTube Kanal) im Kontakt. Bisher ist aus den erst Gesprächen nicht viel passiert. Telefonisch wurde mir das Bedenken zu dem Thema von seitens der Rechtsabteilung genannt.
Auch daran erkennt man das selbst Medien die umfangreich und unvoreingenommen Angst vor Peta’s Hass Diffamierungskampagnen haben. Sowas kommt üblicher weise nur in Diktaturen wie in der Türkei vor, das man Angst haben muss sich zu einem Verein der in Deutschland, als Gemeinnützig zählt, kritisch zu äußern!
Deutsche Blogger, die sich kritisch mit Peta befassen werden, durch Abmahnungen Mundtot gemacht. Für jeden der es nicht glaubt, der braucht nur bei Google einmal die Suche „Peta Abmahnung“ zu starten. Allein das Thema „Peta tötet Tiere“ hat Peta zu einer grandiosen Abmahnwelle in Deutschland hinziehen lassen. Viele Blogger geben verständlich auf.
Warum geben so viele Blogger auf beim Thema Peta und Tierrecht?
Blogger geben nicht auf, weil sie keine Lust haben sich mit diesem Thema zu beschäftigen, sondern weil sie massiv Angefeindet werden. Selbst vor verbalen übergriffen auf angehörige der Blogger schrecken Tierrechtler aus dem Umfeld der von Peta unterstützen Bewegung nicht zurück. Ein Beispiel ist hier charitywatch.de wo die Seite als Mahnung immer noch abrufbar ist.
Ein weiteres Problem ist das finanzielle Risiko, was ein Blogger trägt. Insbesondere Haferbeck und seine Rechtsabteilung verschicken regelmäßig illegale Massenabmahnungen. Dass es sich bei den Abmahnungen die von Haferbeck eingefädelt werden um einen puren Einschüchterungsversuch handelt, will ich an einem Beispiel aufzeigen.
Als Erstes muss, man wissen was eine Abmahnung ist. Eine Abmahnung ist nichts anderes als eine außergerichtliche Einigung eines Streitfalles. Dieses wurde in Deutschland geschaffen, um Gerichte eigentlich zu entlasten. Ziel war es den geschäftlichen Wettbewerb von Unternehmen vor ab außergerichtlich zu klären. Dieses Mittel wurde aber immer mehr missbraucht und kommt hier auch bei Peta zum Einsatz.
Jeder kann eine Abmahnung verfassen und seinem Kontrahenten zustellen. Dazu braucht man nicht einmal einen Rechtsanwalt. Der einzige Unterschied ist, dass nur ein Rechtsanwalt seine Auslagen der Rechnung in Rechnung stellen kann.
Abschreckend bei einer Abmahnung ist die Höhe der Vertragsstrafe bzw. Ordnungsstrafe. Diese kann zwischen 10.000 € und 250.000 € liegen. Haferbeck fordert in seiner Klage gegen mich, z. B. 250.000 € Ordnungsgeld, im Wiederholungsfall, wenn er das Verfahren gewinnt.
Eine Abmahnung muss rechtlich korrekt und nachvollziehbar zugestellt werden. Dieses ist bei mir nicht möglich. Deshalb funktionieren Abmahnungen auch nur in Deutschland. Haferbeck und seine Rechtsabteilung fordern in der Regel eine negative Aussage gegen Peta zu löschen und nicht zu wiederholen. Dabei spielt es bei Peta keine Rolle, ob die Aussage wie „Peta tötet Tiere“ der Wahrheit entspricht. Haferbecks Ziel ist es das Image von Peta sauber zu halten, damit die Lügen von Peta unbehelligt weiterverbreitet werden können!
Was tun, wenn man von Dr. Edmund Haferbeck oder seinen Handlangern unterzeichnet Abmahnung erhält?
Das wichtigste ist Ruhe bewahren. Auch nicht von der angegebenen Summe erschrecken lassen. Eine Abmahnung, ist kein Schuldanerkenntnis. Dieses wird es erst, wenn man die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet und an Haferbeck zurückschickt. Als Erstes ist es wichtig den Vorwurf zu prüfen. Vieles ist in Deutschland von der freien Meinungsäußerung gedeckt. Peta bezeichnet ja auch jeden Tierhalter oder der Produkte von Tieren verkauft oder verwendet als Tierquäler. Juristisch wäre das eine falsche Tatsachenbehauptung, die jedoch durch den Artikel 5 des Grundgesetzes „Meinungsfreiheit“ gedeckt ist.
Wichtig in der Aussage, die man trifft, ist auch, dass man allgemein bleibt. Die Behauptung „Peta tötet Tiere“ ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Anders sieht es aus, wenn man eine Person namentlich nennt und dieses trifft dann nicht zu. Also immer allgemein bleiben.
Ich weiß ich nenne auch immer wieder direkt Namen. Nur habe ich dann auch belege dazu. Als Beispiel sei hier Yvonne Würz Fachreferentin bei Peta genannt. Eine Recherche ergab, das in ihrer Obhut während des Studiums mehrere Tiere starben. Sie selbst experimentierte also an Tieren, was sie eigentlich bei Peta als Tierquälerin untragbar machen müsste. Dennoch wird diese weiter beschäftigt.
Anwalt, aufsuchen Ja oder Nein?
Bei den Abmahnungen die Haferbeck und seine Peta Rechtsabteilung hat sich gezeigt, das beim Einschalten eines Anwaltes die Abmahnung von Peta sofort zurückgezogen wird. So sicher ist sich Dr. Edmund Haferbeck bei seinen Vorwürfen. Das Problem ist, dass es in der Regel schwer ist die gezahlten Anwaltskosten von Peta dann zurückzufordern. Also man bleibt auf den Anwaltskosten sitzen. Anders verhält es sich, wenn man mit der Haferbeck Abmahnung an die Öffentlichkeit geht. Hier haben prominente Beispiele gezeigt, das Peta keine weiteren rechtlichen Schritte einleitet. Abmahnung an Bundestagsabgeordneten Gero Hocker, oder der Angler und Journalist Matze Koch. Auch bei der veröffentlichten Abmahnung auf GERATI, wegen eines Leserbriefes wurde Haferbeck letztendlich nicht gerichtlich aktiv!
Natürlich kann man auch versuchen es auszusetzen, jedoch hat Haferbeck in den letzten Wochen in jubel ausgebrochen und teilte in einer Pressemitteilung mit, dass er angeblich gegenüber einem Angler und einem Landwirt eine Unterlassungsverfügung besitzt. Man sollte spätestens, wenn vom Gericht ein Schreiben ankommt, reagieren. Wenn man nicht reagiert, erlässt das zuständige Gericht ein Versäumnisurteil. Spätestens hier sollte man einen Anwalt einschalten. Insbesondere da Haferbeck ja immer überhöhter Streitwert ansetzt. Wie gesagt, ab einem Streitwert von über 5.000 € ist das Landgericht zuständig und hier isst generell Anwaltszwang. Darunter kann selbst die Verteidigung beim Amtsgericht anzeigen.
Was wirft mir Dr. Edmund Haferbeck nun in seiner Klage vor?
In erster Linie fordert Haferbeck die Unterlassung von Aussagen, die ich auf GERATI getätigt habe. Verwundert muss ich feststellen, dass Herr Haferbeck Aussagen die er gegen mich geäußert hat, selbst für sich nicht akzeptiert. Aber gehen wir einmal der Reihe nach.
In 6 Punkten beschwert sich Dr. Edmund Haferbeck, das ich ihn als Straftäter bezeichnen. Seinem Rechtsanwalt scheint er sein Urteil vorenthaltenen. Fakt ist das Dr. Edmund Haferbeck in einem Interview, das Urteil gegen seine Person präsentiert bekam. Er selbst behauptet immer wieder kein Peta Mitarbeiter sei jemals verurteilt worden. Seine Person scheint er bei dieser Aussagen auszuschließen.
Allein schon die Aussage die Haferbeck in diesem Interview von sich gibt, beweist doch die Gefahr, die von seiner Person ausgeht. Damals schmiss er mit Steinen auf einen Laborchef und wurde zu einer Bannmeile verurteilt. So sagt er auf das Gerichtsurteil. „Da muss man auch mal Hingehen und zeigen was Sache ist – da muss man auch mal hingehen – das ist überhaupt kein Problem – Gut sie haben ein Gerichtsurteil erhalten einen Zivilbeschluss – na und das ist doch Peanuts.“
Gleichzeitig hat er in mehreren Interviews und auf Peta die Aussage getroffen, dass „Straftaten der Tierrechtsszene ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sind!“ Gleichzeitig drohte er mit der Gründung einer Terrororganisation der Tierrechtsbewegung.
Für mich persönlich ist ein Mensch ein Straftäter der mit Steinen auf Menschen schmeißt und damit Leib und Leben bedroht. Auch aus seinen Aussagen bei diesem gezeigten Interview kann man erkennen, dass er aus der Verurteilung nichts gelernt hat und selbst Straftaten der Tierrechtsbewegung, wie Brandstiftung, Sachbeschädigung Bedrohung, Körperverletzung Einbruch etc. für gut und notwendig hält und mit der Gründung einer Terrororganisation droht. Man darf sich schon Fragen wo für Herrn Haferbeck die Grenzen liegen, wenn man seine Aussagen hört.
Straftaten die Haferbeck mir in der Vergangenheit vorwarf
Wie üblich bei Peta wird man von diesen und ihren Mitläufern, sobald man sich Kritisch mit Peta und der Tierrechtsszene auseinandersetzt als Tierquäler betitelt. Keine einzige der Vorwürfe Beleidigung falsche Tatsachenbehauptung und verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz, konnte mir trotz intensiver Ermittelungen der Staatsanwaltschaft Augsburg und Görlitz nachgewiesen werden. Alle Strafanzeigen gegen meine Person die Haferbeck stellte wurden eingestellt.
Den Hammer schoss Haferbeck mit der Anzeige wegen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz ab und brachte damit die Staatsanwaltschaft Augsburg selbst in Bredouille. Wie soll ich gegen das Deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wen ich von 2008 bis 2018 überhaupt nicht in Deutschland war? Dieses teilte Haferbeck in seiner Verzweiflung sogar in der Strafanzeige mit. Und der Staatsanwalt, der dieses bearbeitet, erkannte nicht die Dummheit die in dieser Anzeige steckte.
Zweiter Vorwurf! Ich würde falsch Behaupten Haferbeck sei als Rechtsanwalt aufgetreten
Mal ehrlich, wenn ich Beweismittel einem Gericht als Verteidiger vorlege, dann prüfe ich doch den Inhalt. Und was erkennt man auf dem Screenshot? Dr. Edmund Haferbeck ist in einem Gerichtsprozess nachweislich dokumentiert als Rechtsanwalt aufgetreten.
Also von solchen Rechtsanwälten denen solche Fehler unterlaufen würde ich mich nicht vertreten lassen.
Eine weitere Aussage die Haferbeck nicht gut findet ist folgende …
Da hat sich wohl Dr. Edmund Haferbeck bereits eingeschissen, als ihn meine E-Mail erreichte!
Natürlich wird wie üblich diese Aussage völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Dieses Vorgehen ist Üblich in der Tierrechtsszene. Diese Aussage wurde getroffen, nachdem Dr. Edmund Haferbeck an verschiedene Tierrechtsorganisationen eine Rundmail verschickte die Aus versehen auch an mich gesendet wurde, wo er nur kurz und lapidar schreibt „Nicht Antworten“! Ich hatte mir erlaubt eine gemeinsame Emnid Umfrage verschiedener Tierrechtsorganisationen zu hinterfragen. Wenn bei dieser express E-Mail die von Haferbeck keine Minute nach meiner Anfrage versendet wurde, nicht die pure Angst spricht!
Punkt 9 und 10 bemängelt Haferbeck, dass ich ihn als Spinner berzeichnen würde
Ganz vergessen scheint Haferbeck, das er mich als Erstes als „Spinner“ bezeichnet hat und dass in einer Antwort auf eine Pressemitteilung von Karin Burger die damals die Webseite Doggennetz betrieb.
Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.
(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)
Nun ich sag es mal mit einem deutschen Sprichwort „Was du nicht willst was dir man tut, das füge auch keinem anderem zu„!
Als 11 und letzten Punkt findet Haferbeck einen deutlich als Satire gekennzeichneten Absatz als verletzend.
Sofort begann das Poltern des Herrn Dr. Edmund Haferbeck, der wohl gerade an einem Glas, „teuren Champagner“ [Satire], der wie üblich aus Spendengelder finanziert wurde, nippte und den Rest des Glases über seinen unvegan anmutenden Körpers, inkl. Schweinespeckhälfte im Vorderbereich, kippte.
Nun wie deutlich soll man noch Satire kennzeichnen. Man sieht wieder einmal das Herr Dr. Edmund Haferbeck für sich und Peta allein die Meinungsfreiheit gepachtet haben will. In unzähligen Kampagnen werden Unwahrheiten verbreitet unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Eine aktuelle Kampagne ist zum Beispiel gegen TUI. Peta konnte bisher nicht Nachweisen das TUI Tierquälerei betreibt. Dasselbe gilt für den Loro Park.
Seine Kampagnen Aussagen mit seiner selbsterfundenen ethischen Vorstellungen zu begründen, die nichts mit den geltenden gesellschaftlichen Grundvoraussetzungen zu tun hat, ist nicht nur stupid. Man darf sich also nicht wundern, wenn immer mehr Stimmen behaupten, dass Peta ein sektenartiger Verein ist.
Fazit zu der von Dr. Edmund Haferbeck eingereichten Klage
Wie man sieht, kann ich jeden Klagepunkt mit sachlichen Mitteln widerlegen. Ich werde erst einmal abwarten was das Landgericht zu meinen nicht ganz juristischen Anträgen sagt. Aber so wurde es erst einmal telefonisch besprochen. Auf den in der Klage, als Beweismittel aufgeführte Bundeszentralregister Auszug von Edmund Haferbeck bin ich jedenfalls gespannt.
Anders als wie Tierrechtler aus dem Umfeld von Soko Tierschutz die mit Kenntnisnahme von Adressen ihrer Gegenpartei, zu sogenannten Spaziergängen aufrufen, kann Haferbeck genüsslich weiter schlafen. Ich halte mich an die gesetzlichen Vorschriften und werde die Adresse anders als Peta im Fall des Berliner Großwildjägers nicht öffentlich breittreten!
Vielleicht kann man sich ja auch mal nach dem Streit wo wir doch jetzt unsere gegenseitigen Adressen schon ausgetauscht haben, auf einen Kaffee treffen. Ich benötige auch keine Milch! 😉