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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Urheberrechtsverletzung

  • Wenn das Great Ape Project plötzlich empfindlich wird – und warum das für GERATI im Jahr 2025 großartig ist

    Wenn das Great Ape Project plötzlich empfindlich wird – und warum das für GERATI im Jahr 2025 großartig ist

    Interessiert sich wirklich niemand für GERATI?

    Es ist schon bemerkenswert: Niemand interessiert sich angeblich für GERATI, niemand liest diesen „Hass-, Hetz- und Lügenblog“, und doch widmet das Great Ape Project (GAP) dem „Antitierrechtsdauerhetzer“ S. Harnos erneut einen eigenen Facebook-Post – samt Kommentar, Bild, Link und jeder Menge Empörung. Ein erstaunlicher Aufwand für etwas, das angeblich keinerlei Relevanz besitzt. Oder handelt es sich etwa um unbeabsichtigte Werbung für GERATI? Vielen Dank dafür, Steffi!

    Dass ausgerechnet die selbsternannten Tierschutz-Moralapostel gleich mehrere Beiträge samt investigativer Kommentar-Recherche und Screenshot-Orgie veröffentlichen, zeigt vor allem eins: GERATI trifft offenbar einen Nerv. Und das ganz ohne gekaufte Likes, Werbeanzeigen oder schreiende Clickbait-Bildchen mit traurigen Affenaugen.

    Mehr noch: Wenn eine Organisation, die sich angeblich für die Rechte von Menschenaffen einsetzt, ihre Energie auf Facebook-Tiraden über einen Journalisten in Indonesien verwendet, dann wirft das Fragen auf. Haben die Schimpansen gerade Urlaub? Ist die Menschenaffenrettung abgeschlossen? Oder ist Kritik an der eigenen Arbeit inzwischen das eigentliche Einsatzfeld? Offenbar ist bei GAP nicht der Einsatz für Tiere, sondern gegen freie Meinungsäußerung das neue Tagesgeschäft.

    Vom Opfer zum Täter: Die flexible Doppelmoral

    GAP wirft mir vor, ich hätte ihre Bilder verwendet. Skandalös! Unverzeihlich! Abmahnwürdig! Doch im nächsten Atemzug wird ein Screenshot aus meinem YouTube-Video veröffentlicht – übrigens bereits zweimal wegen Urheberrechtsverletzung erfolgreich bei Facebook entfernt. GAP zeigt damit erneut, wie ernst es ihnen mit dem Urheberrecht ist: nämlich genau dann, wenn es das eigene betrifft. Ansonsten? Augen zu und Screenshot drauf!

    Doch damit nicht genug: Das Bild wurde nicht nur veröffentlicht, sondern auch in ehrverletzender Weise kommentiert. Mein Gesicht wird zum Symbolbild für angebliche Hetze gemacht, mit einer Inbrunst, die fast schon künstlerisch wirkt. Man könnte meinen, ich hätte persönlich einen Gorilla in deren Büro gesetzt – mit Kamera.

    Die Krönung: Die Gegenseite fordert in zwei Unterlassungsklagen, dass ich keine Bilder ihrer Mitglieder verwenden dürfe. Gleichzeitig veröffentlicht sie meine Bilder – in ehrverletzendem Kontext. Wer so mit zweierlei Maß misst, sollte sich vielleicht erst mit dem Begriff „juristische Konsequenz“ vertraut machen. Oder wenigstens mit dem Wort „Peinlichkeit“.

    Wenn sich eine Organisation moralisch über jede Kritik erhebt, gleichzeitig aber selbst grundlegende Prinzipien des Urheberrechts ignoriert, stellt sich die Frage: Was genau ist hier der Maßstab? Vermutlich ein flexibler, selbst gestrickter Maßstab aus Doppelmoral, Eigenlob und einem Schuss Realitätsverweigerung.

    Verzögerungsfinten? Nein – das Gegenteil ist der Fall

    Steffi vom GAP fabuliert von „endlosen Verzögerungsfinten“. Tatsächlich habe ich mehrfach beim Landgericht Landshut nachgefragt und sogar darum gebettelt, mir endlich die Klageschrift zuzustellen. Die Zustellung über die Botschaft in Jakarta dauerte nicht meinetwegen, sondern wegen behördlicher Abläufe so lange. Aber Hauptsache, die Verschwörungstheorie passt ins Weltbild, nicht wahr?

    Vielleicht ist die Realität einfach zu langweilig für GAP. Eine gute Verschwörung klingt schließlich immer aufregender als die schnöde Erklärung, dass Behördenwege – Überraschung – manchmal länger dauern. GAP braucht offenbar Drama. Ohne Drama kein Post, kein Screenshot, kein Shitstorm. Der Algorithmus muss ja gefüttert werden.

    Der eigentliche Verzögerer scheint eher der Anwalt der Gegenseite zu sein, der sich nach meiner Klageerwiderung erstmal sechs Wochen Bedenkzeit einräumte. War er etwa überrascht von der Argumentation? Oder musste er erst prüfen, ob ihn seine Mandanten korrekt informiert hatten? Vielleicht suchte er auch nur die Worte, um zu erklären, dass manche Dinge vor Gericht eben Substanz brauchen – und nicht nur Facebook-Wut.

    Man stelle sich das vor: Ein Anwalt, der womöglich erkennen musste, dass seine Mandanten in ihrer Empörung die eine oder andere Kleinigkeit… nennen wir es: kreativ dargestellt haben könnten. Das passiert, wenn man sich auf soziale Medien verlässt statt auf Fakten. Es wäre nicht das erste Mal, dass Aktivismus und Wahrheit ein eher angespanntes Verhältnis pflegen.

    Meinungsfreiheit? Ein Konzept mit Ausnahmeregelung

    Dass ich über meinen Anwalt auf Klageabweisung plädiere, scheint GAP fast schon als Majestätsbeleidigung zu empfinden. Der Satz „…konnte er über einen in Deutschland zugelassenen Anwalt Klageabweisung beantragen…“ klingt beinahe vorwurfsvoll. Ja, liebe Steffi: Das nennt man Rechtsstaat. Auch „Dauerhetzer“ (eure Worte) haben das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen – sogar mit Anwalt! Schockierend, ich weiß.

    Diese Empörung darüber, dass man sich verteidigt, ist bezeichnend für das Demokratieverständnis dieser Empörungsblase. Kritik ist erlaubt, solange sie nur gegen Zoos, Zirkusse, Fleischesser und böse Journalisten gerichtet ist. Sobald man selbst Ziel wird, ist es „Hetze“. Praktisch, wenn man sich seine Opferrolle immer selbst schnitzen kann – aus besonders weichem Holz offenbar.

    Und was ist eigentlich so schlimm daran, dass jemand Klageabweisung beantragt? Wäre es dem GAP lieber, ich würde schweigend zuschauen, wie Falschbehauptungen vor Gericht ungeprüft stehen bleiben? Offenbar schon. Wer Meinungsfreiheit nur dann gut findet, wenn sie zur eigenen Meinung passt, hat den Begriff nicht verstanden.

    Wenn euch das Konzept der Meinungsfreiheit und des rechtlichen Gehörs stört, solltet ihr vielleicht weniger bei Facebook posten und mehr das Grundgesetz lesen. Tipp: Artikel 5 ist besonders spannend – und sogar für Aktivisten verständlich.

    Niemand interessiert sich für GERATI? Die Realität spricht eine andere Sprache

    In bester Ironie schreibt GAP: „Auch wenn es vermutlich wirklich niemanden interessiert…“ – und verfasst dann einen Beitrag über mehrere Absätze, inklusive Kommentar und Kommentar zum Kommentar. Dazu ein Screenshot, der bereits zwei Mal von Facebook wegen Urheberrechtsverstoß entfernt wurde. Und ein Verweis auf die angebliche Vor-Webseite „peta-nein-danke.de“, die ich übrigens nie betrieben habe. Aber wer braucht schon Fakten, wenn man gerade so schön im Wahn ist?

    Man wühlt sich durch meine alten Social-Media-Posts, analysiert Screenshots, durchsucht Archive. Das klingt nicht nach Desinteresse, sondern eher nach digitalem Fanclub mit Stalkerqualitäten. Vielleicht sollte ich ein Merch-Angebot aufmachen: „Offizieller GAP-Beobachter – powered by GERATI“. Limitierte Auflage. Gerne mit T-Shirt.

    Und wenn niemand GERATI liest – warum dann der Aufwand, ellenlange Posts über mich zu schreiben? Warum nicht einfach ignorieren, wenn es doch angeblich so irrelevant ist? Die Antwort liegt auf der Hand: Weil es eben doch nicht irrelevant ist. Weil es unbequem ist. Weil es weh tut.

    Wenn GERATI wirklich so unbedeutend wäre, warum diese wiederholten Versuche der Diskreditierung? Vielleicht, weil hier Dinge geschrieben werden, die wehtun, weil sie wahr sind.

    Kurz gesagt: GAP redet so oft über GERATI, dass man glauben könnte, sie seien unsere größten Fans. Vielleicht sogar Abonnenten. Wer weiß? Danke übrigens für eure konstante Unterstützung.

    Fazit: Gratis-Werbung und digitale Selbstzerstörung

    Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das Great Ape Project liefert ein Paradebeispiel für digitale Selbstzerstörung mit Ansage. Mit jedem Beitrag gegen GERATI beweist GAP, dass es sich nicht um eine sachlich arbeitende Tierschutzorganisation handelt, sondern um eine lautstarke Empörungsblase mit ideologischer Schlagseite.

    Wer Aufmerksamkeit kaufen muss, um Likes zu bekommen, aber gleichzeitig jeden angreift, der kritische Fragen stellt, hat das Prinzip des öffentlichen Diskurses nicht verstanden. Doch bitte, macht weiter so! Jeder GAP-Post ist kostenlose Werbung für GERATI.

    Und auch wenn ihr es nicht glauben wollt: Es gibt Menschen, die denken selbst. Und lesen. Und lachen.

    Am liebsten über euch.

    Silvio Harnos

  • Die Rolle von Leonine Studios und Robert Marc Lehmann – Klärung des Sachverhalts

    Auf Facebook habe ich bereits mitgeteilt, dass mein YouTube-Kanal „GERATI TV“ einen Strike erhalten hatte und ein Shortvideo wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde.

    Es handelt sich dabei um Beweise für massive Tierquälerei, die Robert Marc Lehmann in seinem Video begangen hat. Leider kann er in Deutschland nicht zur Verantwortung gezogen werden, da diese Straftaten gemäß deutschem Gesetz auf Bali, Indonesien, stattgefunden haben.

    Interessanterweise wurde das Video nicht von Robert Marc Lehmann selbst gesperrt, sondern von einem gewissen Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios. Im Pflichtimpressum, das von Robert Marc Lehmann hinterlegt wurde, ist keine Verbindung zu dieser ominösen Firma ersichtlich. Als 

    Verwalter des YouTube-Kanals von Robert Marc Lehmann ist die Firma MyMerch eingetragen.

    Es bestehen somit erhebliche Zweifel, ob die Person Johannes Schmidbauer und die Firma Leonine Studios überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf das Urheberrecht des Materials besitzen.

    Daher habe ich bei YouTube eine ausführliche Beschwerde eingereicht und diese eingehend begründet.

    Hier mein Einspruch auf die Löschung des Kritischen Videos gegen Robert Marc Lehmann

    Sehr geehrtes YouTube-Team,

    ich lege hiermit formell Einspruch gegen den Urheberrechtsanspruch im Zusammenhang mit meinem Video veröffentlicht auf GERATI TV ein.

    Meine Argumentation lautet wie folgt:

    Fehlender Urheberrechtsanspruch des Antragstellers:

    Es wird angezweifelt, dass die Firma Leonine Studios einen legitimen Urheberrechtsanspruch geltend machen kann. Im Impressum des Videos und auf allen relevanten Webseiten ist die Firma MyMerch GBR als Inhaber eingetragen. Ein klarer vertraglicher Zusammenhang zwischen Leonine Studios und dem Ersteller des Videos, Robert Marc Lehmann, ist nicht ersichtlich.

    Berichterstattung über ein politisches Ereignis:

    Das besagte Video enthält eine Berichterstattung über angebliche Tierschutzverstöße in Indonesien, die von Robert Marc Lehmann aufgezeigt werden. Paradoxerweise begeht Herr Lehmann in seinem Video selbst nachweislich Tierschutzverstöße, indem er aktiv dazu auffordert, Fische für ein Foto mehrere Sekunden lang in die Kamera zu halten. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz dar, welches Herr Lehmann fordert einzuhalten, jedoch selbst zu missachten scheint.

    Kritik und Meinungsfreiheit:

    Mein erstelltes Shortvideo übt legitime Kritik an dem Vorgehen von Herrn Lehmann aus und ist gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es ist wichtig zu betonen, dass die geäußerte Kritik im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und daher nicht als Verletzung von Urheberrechten betrachtet werden kann.

    Berufung auf Fair Use und Urheberrechtsgesetze:

    Zusätzlich berufe ich mich auf die Fair-Use-Bestimmungen sowie die Paragraphen 50, 51, 52 und 60c des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), die das Recht auf Zitieren, Berichterstattung und Meinungsfreiheit schützen.

    Selbstregulierung und Gleichbehandlung:

    Es ist grundlegend, dass Kritik nicht nur geäußert, sondern auch empfangen werden kann. Das Shortvideo, in dem Tierschutzverstöße als Beiwerk aus Herrn Lehmanns Video dokumentiert wurden, hat letztendlich keinen Urheberrechtsverstoß begangen, da es sich um eine rechtmäßige Nutzung im Kontext von Kritik und Berichterstattung handelt.

    Ich bitte um sorgfältige Prüfung meines Einspruchs und um die Aufhebung des Urheberrechtsanspruchs für das besagte Video. Ich stehe zur Verfügung, um eventuelle weitere Informationen oder Klärungen bereitzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Silvio Harnos GERATI TV

    Einspruch wurde von YouTube angenommen

    Nach erfolgreicher Einreichung des Einspruchs wurde dieser angenommen und umgehend an den Anspruchsteller weitergeleitet. Im nächsten Schritt ist es nun erforderlich, dass der Anspruchsteller den folgenden Nachweis erbringt:

    Meldung YouTube: Der Rechteinhaber, der dein Video entfernt hat, muss deine Gegendarstellung innerhalb von zehn US-Werktagen prüfen. Sollte der Rechteinhaber keinen Nachweis einer Klage gegen dich erbringen, wird dein Video reaktiviert.

    Selbstverständlich habe ich Herrn Johannes Schmidbauer von den Leonine Studios in einer E-Mail kontaktiert, um weitere Informationen zu erhalten…

    Sehr geehrter Herr Johannes Schmidbauer,

    ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Ich wende mich an Sie in Bezug auf den von Ihnen erhobenen Urheberrechtsanspruch auf mein Shortvideo auf YouTube. In diesem Video wird nachweislich Videomaterial von Robert Marc Lehmann verwendet, um darauf hinzuweisen, dass Tierquälerei begangen wurde.

    Es bereitet mir Verwunderung, dass Sie einen Urheberrechtsanspruch geltend machen, insbesondere da das verwendete Videomaterial eindeutig von Robert Marc Lehmann stammt, wie im Impressum entsprechend vermerkt ist. Ihr Name oder die Firma Leonine Studios werden dort nicht als Urheber genannt.

    Sofern Sie keinen direkten Urheberrechtsanspruch auf das im Rahmen meines Shortvideos verwendete Material geltend machen können – Material, das zweifelsfrei unter die Bestimmungen von Fair Use und Artikel 5 des Grundgesetzes fällt –, wäre dies rechtlich als Betrug zu werten. Insbesondere da ein nicht gerechtfertigter Urheberrechtsanspruch nachweislich zu meiner Schädigung führt.

    Ich fordere Sie daher auf, unverzüglich einen klaren Nachweis zu erbringen, auf welcher Grundlage Sie bzw. die Firma Leonine Studios einen Urheberrechtsanspruch geltend machen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, erwarte ich eine sofortige Rücknahme des Urheberrechtsanspruchs.

    Es sei darauf hingewiesen, dass bei ausbleibender zeitnaher Rückmeldung eine Strafanzeige gegen Sie und das Unternehmen Leonine Studios eingeleitet wird. Falls Sie jedoch nachweisen können, einen rechtmäßigen Urheberrechtsanspruch zu besitzen, lege ich hiermit meinen Einspruch vor. Selbstverständlich behalte ich mir das Recht vor, diesen Einspruch gegebenenfalls in Form einer Feststellungsklage vor einem deutschen Gericht weiter zu verfolgen.

    Ich erwarte Ihre zügige Klärung dieses Sachverhalts und stehe zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen oder weitere Informationen bereitzustellen.

    Hier mein Einspruch gesendet an YouTube.

    [Einspruch an YouTube siehe oben im Artikel]

    Mit freundlichen Grüßen,
    Silvio Harnos GERATI TV

    Daraufhin erhielt ich folgende Antwort…

    Sehr geehrter Herr Silvio Harnos,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    LEONINE Studios betreibt unter dem Label „Home of Talents“ ein führendes YouTube-Netzwerk. Robert Marc Lehmann ist einer unserer Vertragspartner. Unter den Umfang dieser Partnerschaft fällt auch die Überwachung und Geltendmachung seiner Urheberrechte auf der Plattform YouTube. Die Sperrung des Videos, die von der Plattform YouTube geprüft und bestätigt wurde, haben wir in seinem Auftrag beantragt. Wir sehen keinen Grund eine Rücknahme der Sperrung zu beantragen.

    Sofern Sie den Sachverhalt gerichtlich weiterverfolgen möchten, bitten wir Sie sich direkt an den Urheber zu wenden.

    Besten Dank & viele Grüße aus Berlin,
    Johannes Schmidbauer

    Wie sehe ich das persönlich?

    Es ist meine persönliche Meinung, dass ein solches Vertragsverhältnis offiziell im Pflichtimpressum erwähnt werden sollte, insbesondere wenn das Unternehmen für die Überwachung von Urheberrechtsverletzungen zuständig ist.

    Es scheint, dass Herr Johannes Schmidbauer vom Urheberrecht in Verbindung mit YouTube nicht ausreichend informiert ist. Denn nicht der Antragsgegner ist dazu verpflichtet, den Verstoß zu beweisen, sondern die Antragssteller, in diesem Fall also Herr Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios.

    Die Tatsache, dass Herr Schmidbauer in seinem letzten Satz seiner E-Mail darauf hinweist, dass ich mich direkt an den Autor oder Urheber wenden solle, erweckt den Eindruck, dass dieser, in diesem Fall Robert Marc Lehmann, überhaupt keine Kenntnis von den Aktivitäten der vermeintlich beauftragten Firma hat.

    Also antwortet ich wie folgt auf seine E-Mail…

    Sehr geehrter Herr Johannes Schmidbauer,

    ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohl auf. Gemäß der Mitteilung von YouTube wurde mein Widerspruch an Sie weitergeleitet, und Sie haben nun 10 Tage Zeit, rechtliche Schritte darzulegen.

    Selbstverständlich betrachte ich einer möglichen Klage Ihrerseits gelassen entgegen.

    Nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Frage stellt, wie Zürich Deutschland reagieren wird, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass ihr Werbepartner nachweislich und belegbar in Tierquälerei involviert ist. Diese Information ist kein Drohung, sondern lediglich ein sachlicher Hinweis. Es ist evident, dass solche Angelegenheiten für Werbepartner von erheblichem Interesse sind, wie bereits bei meiner eigenen Erfahrung mit der bedeutenden Tierrechtsorganisation PETA ersichtlich wird.

    Ich stehe zur Verfügung, um eventuelle Unklarheiten zu klären oder weitere Informationen bereitzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Silvio Harnos GERATI TV

    Es bleibt abzuwarten, ob Robert Marc Lehmann eine Klage wegen Urheberrechtsverstoß einreichen wird. Dieser möglichen Klage sehe ich, wie bereits in meiner Stellungnahme an YouTube dargelegt, gelassen entgegen. Es ist fraglich, ob Robert Marc Lehmann überhaupt klageberechtigt gegenüber YouTube wäre, da der Anspruch von Johannes Schmidbauer von der Firma Leonine Studios geltend gemacht wurde. Folglich müsste Robert Marc Lehmann persönlich den Urheberrechtsanspruch anmelden oder zumindest den Nachweis erbringen, dass er die Firma Leonine Studios beauftragt hat, dies in seinem Namen durchzuführen. Dies hätte jedoch auch gegenüber YouTube als Vertragspartner angezeigt werden müssen. So zumindest mein Verständnis des Rechts.

    Abschließend sei festgehalten: Sollten innerhalb von 10 Werktagen keine weiteren Klageschritte bei YouTube eingereicht werden, wird das Video wieder freigeschaltet. In diesem Fall behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Herrn Johannes Schmidbauer und die Firma Leonine Studios zu prüfen. Wie gewohnt halte ich euch transparent auf dem Laufenden.