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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Edmund Haferbeck

  • Präsident des Kammergerichtes Berlin verwehrt mir Rechtsbeistand

    Präsident des Kammergerichtes Berlin reagiert nicht auf Antrag nach § 121 Abs. 5 ZPO für die Zuweisung eines Rechtsanwaltes im Berufungsklageverfahren von Dr. Edmund Haferbeck und PETA und verstößt damit gegen mein Grundrecht mich vor Gericht als Beschuldigter verteidigen zu können!

    Ein Ende des Rechtsstreites zwischen PETA / Dr. Edmund Haferbeck und GERATI, Silvio Harnos ist noch lange nicht beendet. Mittlerweile tut sich ein Schlund von Rechtsbrüchen bei der Berliner Justiz auf. Ich soll ein Schuldanerkenntnis im Klageverfahren des PETA Juristen Krishna Singh abgeben haben, wo von weder ich noch mein damaliger Rechtsanwalt Kenntnis besitzen. Das dazugehörige Urteil wurde weder meinem Rechtsanwalt noch mir bis heute zugestellt. Mein damaliger Rechtsanwalt, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Anwaltspflichten lief, konnte den Empfang des Urteils und die Weiterleitung gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, nicht bestätigen! Wie PETA-Korrupt ist die Berliner Justiz? Diese Fragen stellte ich in einem Antwortschreiben auch an den Präsidenten des Kammergerichtes Berlin. 

    Ich habe mich an den Präsidenten des Kammergerichtes von Berlin mit einer Beschwerde gewendet und bekam daraufhin folgende Antwort.


    Antwortschreiben des Präsidenten des Kammergerichtes Berlin Seite 1
    Antwortschreiben des Präsidenten des Kammergerichtes Berlin Seite 1

    Antwortschreiben des Präsidenten des Kammergerichtes Berlin Seite 2
    Antwortschreiben des Präsidenten des Kammergerichtes Berlin Seite 2

    Darauf antwortete ich jetzt wie folgt, in einem Schreiben.

    Sehr geehrter Präsident des Kammergerichts Berlin,

    Ihr Schreiben vom 11.01.2023 wurde mir am 12.01.2023 per Fax zugestellt.

    Ich bin rechtlich ein wenig verwundert, da selbst sie, so wie es den Anschein hat, mir mein verfassungsgemäßes Recht auf Gehör, abstreiten!

    Ich habe in meinem Schreiben darum gebeten, aufgrund des Umfanges der Beschwerde mir das laut Gesetz gegebene Recht der Beschwerde zu Niederschrift zu geben.

    In einem Telefonat mit einer ihrer Mitarbeiter hatte ich bereits fast 45 Minuten meine Probleme mit dem Landgericht und dem Kammergericht geschildert. Da die Prozessordnung durch § 128a die Teilnahme am Prozess per Video und Tonübertragung zulässt, gehe ich davon aus, dass dieses auch auf ein Beschwerdeverfahren zulässig ist!

    Ich stelle deswegen erneut den Antrag, meine Beschwerde zur Niederschrift im Bild/Ton oder Tonverfahren zur Niederschrift stellen zu können!

    Allein schon aus dem Gleichheitsgebot ist eine Ablehnung bezogen auf meinen Wohnsitz Jakarta/Indonesien wohl rechtlich fragwürdig.

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    Alternativ könnte das Kammergericht die zuständige Deutsche Botschaft in Jakarta um Amtshilfe ersuchen, damit mir meine Rechte im Beschwerdeverfahren, als Deutscher Staatsbürger, in mehreren Zivilstreitprozessen mit der Klägerpartei PETA und deren Mitarbeitern, eingeräumt wird!

    Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO

    Auf Seite 1, vorletzter und letzter Absatz ihres Schreibens, räumen sie ein, die Verfahrensakten und mein Beschwerdeschreiben aufmerksam durchgelesen zu haben!

    Da stelle ich mir die Frage, warum sie in ihrem Schreiben auf meinem Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO nicht eingegangen sind!

    Beim Landgericht und dem Kammergericht Berlin herrscht Anwaltszwang! Im Verfahren 27 O 519/19 legte mein damaliger durch PKH bewilligter Rechtsanwalt „Tripp“ mit Beendigung des mündlichen Verfahrens sein Mandat nieder. Das Urteil und die Urteilsbegründung wurden bis heute nicht durch einen Rechtsanwalt geprüft. Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO wird von den zuständigen Richtern des Kammergerichtes mit der Begründung „eine Zuweisung eines Rechtsanwaltes kann nur nach Bewilligung eines PKH Antrages erfolgen“ abgelehnt!

    Nun kann ich das Urteil nicht prüfen lassen und auf die vom Kläger beantragte Berufung/Revision beim Kammergericht Berlin im Verfahren 10 U 73/22 nicht reagieren, da hier Anwaltszwang herrscht.

    Die Richter des Kammergerichtes bestätigten in 3 weiteren Beschwerdeverfahren, wegen nicht Genehmigung der PKH beim Landgericht Berlin, dass diese mir nicht bewilligt werden müsste.

    Also muss ja in meinen PKH Anträgen ein massiver Rechtsfehler vorliegen, da ich ja selbst in den Verfahren immer Beweise liefern, die alle Anschuldigungen der Klägerpartei widerlegen könnten. Diese werden jedoch nicht durch die Richter begutachtet, da diese nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden können!

    Mittlerweile liegen so wie ich es in Erinnerung habe 7 Verfahren vom selben Kläger vor! Ich habe in keinem weiteren Verfahren, außer beim Verfahren 27 O 519/19, einen Rechtsanwalt gestellt bekommen. Im Verfahren 27 O 400/20 erließ das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil, nachdem das Kammergericht, meine Beschwerde zur Befangenheit, durch Nötigung und Erpressung meiner Person abgelehnt hatte.

    Mir wurde im Telefongespräch mit dem Kammergericht Berlin eröffnet, dass ich ohne Rechtsanwalt keine Beschwerde wegen Befangenheit gegen Richter des Landgerichtes Berlin führen kann, da hier Anwaltszwang auch im Beschwerdeverfahren herrscht. Wenn ich auf die Beschwerde bestehe, würde man diese aus dem genannten Gründen abweisen und mir entstünden Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren! Ich fragte nach, wenn ich die Beschwerde zurückziehe, ob dann das Verfahren kostenneutral behandelt wird. Dieses wurde mir am Telefon bestätigt!

    Trotzdem erhielt ich in allen Befangenheitsbeschwerdeverfahren vom Kammergericht Berlin eine Kostenrechnung!

    Nach der Rücknahme meiner Beschwerde erließ das Landgericht im Verfahren 27 O 400/20 ein Versäumnisurteil mit der Begründung, ich hätte die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, ohne mich erneut angehört zu haben!

    Vorab verweigerte das Landgericht, die Bearbeitung des PKH Antrages, mit der Begründung, die Richter dürfen beim Befangenheitsverdacht keine PKH Beschlüsse bearbeiten!

    Nun fühle ich mich ein wenig verdummt. Beim Kammergericht benötige ich im Beschwerdeverfahren einen Rechtsanwalt. Diesen bekomme ich aber nicht, da mir die PKH verwehrt wird, weswegen ich den zuständigen Richtern Befangenheit vorwerfe!

    Auch im Verfahren 27 O 400/20 habe ich mich beim Kammergericht beschwert. Ich weiß nicht einmal, ob ich bis heute überhaupt eine Antwort erhalten habe! Aber bei 7 diversen Verfahren aus dem Umfeld einer radikalen Tierrechtsorganisation wie PETA sei das mir zu entschuldigen, dass ich die Übersicht zu den einzelnen Verfahren verloren habe!

    Kläger wird weder vom Land- noch vom Kammergericht gerügt, persönliche Daten an Dritte weiterzugeben!

    Ich habe die Richter des Land- und des Kammergerichtes informiert, dass die Klägerparteien, aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V., persönliche Daten an Dritte aus diesem Verfahren herausgeben.

    So wurde neben meinem angeführtem Einkommen, was ich in dem PKH Antrag angab, auch der Name meines Rechtsanwaltes „Tripp“, durch diesen Kläger an Dritte weitergegeben. Dadurch wurde dieser mit einem kriminellen Shitstorm überzogen. Ich habe den Namen meines Rechtsanwaltes im Vorfeld niemals genannt. Wie kann es dann sein, dass ein Tierrechtler, mit dem Namen Simon Fischer, Informationen und persönliche Daten aus dem Verfahren erhielt und diese auf Facebook und YouTube veröffentlichte!

    Hier scheint der Hauptgrund zu liegen, warum mein Rechtsanwalt Tripp, sein Mandat nach der mündlichen Verhandlung niederlegte! Ich habe über 30 Rechtsanwälte kontaktiert und alle wiesen das Mandat bei der Nennung des Klägers „PETA“ zurück. Telefonisch teilte mir ein Rechtsanwalt mit, dass er aufgrund des Mandantenschutzes das Mandat nicht übernehme, da er Angst haben müsse, man würde von PETA in einen Shitstorm gezogen!

    Wie soll man sich dann verteidigen, wenn die Klägerpartei durch ihre Unterstützer, Rechtsbeistände öffentlich diffamiert!

    Dass dieses seit Jahren gang und gäbe ist, zeigt der Vorfall des ehemaligen Rechtsberaters von PETA, Dr. Edmund Haferbeck, der im Berufungsverfahren 10 U 73/22 auch Klägerpartei ist und dem Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerle der Kanzlei Graf von Westfalen. Hier sorgte der Kläger selbst dafür, dass illegale Verleumdungsvideos, gegen den Rechtsanwalt und diverse Webseiten, die zur Verleumdung dienten, veröffentlicht wurden. Erst im Herbst 2022 wiederholte Herr Edmund Haferbeck, bei einer Tierrechtsdemo, die haltlosen Anschuldigungen gegen den renommierten Rechtsanwalt Dr. Scheuerle.

    Diese zeigte ich in mehreren Schreiben dem Land- und dem Kammergericht auf und trotzdem wurde, der Kläger weder zur Unterlassung aufgefordert noch er gerügt!

    Wie auch, wenn die Berliner Justiz korrupt erscheint. Kurze Begründung:

    1. PETA erhält ein Verbandsklagerecht in Berlin, obwohl, wie auch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig feststellte, nur 7 stimmberechtigte Mitglieder besitzt und nicht demokratisch aufgestellt ist (Diese Anforderungen stehen auch im Berliner Tierschutzmitwirkungsgesetz)! Wie kann es dann sein, dass dieser Verein ein Verbandsklagerecht in Berlin eingeräumt bekommt!
    2. Als PETA das Verbandsklagerecht erhielt, forderten diese ein Auskunftsrecht von Berliner Bezirken zu Tierschutzverstößen. Vier Bezirke weigerten sich. PETA verklagte diese vier Bezirke und wurde dabei von PETA Rechtsanwalt Christian Arleth vertreten. Der Richter gab PETA auf Grundlage des Berliner Tierschutzgesetzes recht, räumte jedoch ein, dass das Berliner Tierschutzgesetz, gegen Bundesrecht verstoßen könnte und hier eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden sollte. Dieses taten die vier Berliner Bezirke auch!
    3. Jetzt auf einmal wechselte der PETA Rechtsanwalt Christian Arleth, als Kläger für PETA, in den Berliner Justizsenat, als Berater. Hat also eine beratende Funktion gegenüber der Berliner Justiz und somit auch auf Richter, die Verfahren zugunsten von PETA entscheiden müssen! Verständlich, dass das Berliner Land- und Kammergericht, alle Verfahren von PETA in Berlin halten möchten und nicht an andere Gerichte verweisen möchte, die unbefangen agieren würden!
    4. Der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt nahm, kurz bevor er seinen Stuhl räumen musste, die Beschwerdeverfahren gegen das Berliner Tierschutzgesetz der vier Bezirke, beim Bundesverfassungsgericht, an sich und zog, wie ein Wunder, die Verfassungsbeschwerde zurück. Schon skurril, wenn der Senator, der das Gesetz durchgeboxt hat, eine rechtsstaatliche Überprüfung verhindern möchte!
    5. Berliner Justiz immer wieder mit Skandalen behaftet. Erst kürzlich wurde eine Richterin des Berliner Landgerichtes verhaftet, da sie der Reichsbürgerbewegung nahestand. Jene Bewegung hat ein Regierungsumsturz geplant. Die Klägerpartei PETA und deren Mitarbeiter liebäugeln bereits, seit längeren, mit der Reichsbürgerbewegung, wie ich durch Rechercheergebnisse belegen kann! https://gerati.de/2018/03/10/peta-von-reichsbuergern-unterwandert/
    6. Ganz zu schweigen von dem Tipp an den auch mit PETA verbandelten Corona und Holocaustleugner, Attila Hildmann aus den Reihen der Berliner Staatsanwaltschaft, dem dadurch die Flucht vor der Justiz gelang.
    7. Diese ganzen Punkte belegen nachweislich, dass die Berliner Justiz nicht unabhängig, beim Kläger PETA, agieren kann. Wenn selbst der Kläger beratende Positionen, im Berliner Justizsenat innehat und der Kläger Edmund Haferbeck öffentlich einräumt, von mehreren Staatsanwälten und Richtern, die private Telefonnummer zu besitzen, wollen sie behaupten, Richter der Berliner Justiz, sind von Haus aus unabhängig?

      Um es noch einmal zu verdeutlichen, das sind nur einige Punkte meiner Beschwerde und ich bitte sie hier noch einmal, mir mein Beschwerderecht zur Niederschrift einzuräumen!

      Für mich scheint die Berliner Justiz nicht unabhängig im Fall des Klägers PETA zu agieren. Das belegen diverse rechtliche Bevorzugungen des Klägers, insbesondere mit dem Rechtsbruch verbundene Erteilung des Verbandsklagerechtes!

      Sollten sie zu keiner für mich positiven Entscheidung kommen, bitte ich sie meine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten und mir das Aktenzeichen per Fax mitzuteilen, damit ich mich darauf berufen kann!

      Mit freundlichen Grüßen

      Silvio Harnos

  • 27 O 519/19 – das Urteil

    Das Urteil im Verfahren 27 O 519/19.

    Ein Freund ist gegangen
    Ein Freund ist gegangen

    Ich hatte ja eigentlich bereits letzte Woche, nach dem ich das Urteil erhielt, vor einen Livestream zu machen und das Urteil zum Verfahren 27 O 519/19 zu veröffentlichen!

    Am Mittwoch ist jedoch einer unserer Hunde erkrankt. Es begann mit Zittern, was je bei älteren Hunden immer wieder vorkommen kann! Dann verweigerte er jedoch jede Nahrung! Nur mit Milch konnte man ihn überhaupt zu etwas Nahrungsaufnahme verführen!

    Wir sind dann zum Tierarzt. Der gab ihn 4 Spritzen, darunter Vitamine. Die Blutabnahme konnte er nicht durchführen, da sein Analysegerät defekt war und wir sollten am Freitag wiederkommen!

    Am Donnerstag ging es sichtlich schlechter und so sind wir zu einem anderen größeren Tierarzt gefahren! Dort wurde er geröntgt und ein Blutbild erstellt. Dieses ergab, dass er zu wenig weiß Blutkörperchen besaß!

    Er verweigerte weiterhin die Nahrung und so wurde nach Anweisung des Arztes mit einer Spritze immer wieder dünnes Futter in das Maul eingeführt, was er auch drin behielt!

    Leider half auch die Medizin nicht! Am Samstagmorgen, kurz nach 9 Uhr, schlief er dann in meinen Armen ein! Elf Jahre war er mein treuer Begleiter! Ich hoffe, ihr habt Verständnis, dass in den letzten Tagen weder zu dem Urteil eine Stellungnahme, noch irgendein Artikel, auf GERATI erschien!

    Hier das Urteil aus dem Verfahren 27 O 519/19 als PDF

    Urteil 27 O 519/19 als PDF

    Ich hatte ja schon vor 4 Wochen als dieses Pseudoprotokoll zu dem Verfahren mir übermittelt wurde, einiges dazu gesagt! Letztendlich wurden 7 von 11 Klagepunkten abgeschmettert. Das Landgericht Berlin äußerte sich, man folge der Auffassung des Kammergerichtes im PKH Verfahren. Vorher war man zu 100 % davon überzeugt, dass die Aussagen alle pure Verleumdungen seien. 

    Man begründete sogar die Ablehnung des PKH in weiteren 6 Klagen damit, dass ich doch nur den Kläger hier PETA beleidigen würde! Ich werde versuchen heute gegen 15 oder 16 Uhr deutsche Zeit einen Livestream zu machen, da ich selbst noch einige Punkte als fragwürdig ansehe und ich in dieser Woche noch ein Telefonat zu dem Urteil mit meinem Rechtsanwalt habe. Dieser sieht das Urteil als Erfolg an, nur wie kann es sein das Haferbeck selbst in einem Interview sagt er sei verurteilt worden und dieses dann, wenn es durch dritte wiederholt wird als Verleumdung gewertet wird. Auf eure Tipps im Livestream bin ich gespannt!

  • Muss man sich Sorgen um Dr. Edmund Haferbeck machen?

    Ich bin persönlich ein wenig geschockt, als ich das Video von Edmund Haferbeck sah. Zusammengefallen nicht nur im Gesicht, versucht er sich in nazisstischer Kampfstärke zu präsentieren und macht sich dabei mehr als lächerlich!

    In dem Video, wo sich Dr. Edmund Haferbeck kampfeslustig präsentiert, bin ich vom gesundheitlichen Aussehen geschockt worden. Edmund Haferbeck wirkt eingefallen und kränklich und das scheint nicht am fehlenden Vollbart zu liegen! Auch die eingespielte Szene, in der er sich präsentiert scheint, ehern ins Lächerliche zu gehen, als Tierrechtler zu überzeugen!

    Der Aufruf erinnerte mich sofort an die Goebbels-Rede, als er die Deutschen fragte „Wollt ihr den totalen Krieg?“ Ich hatte ja schon einmal Vergleiche zwischen Edmund Haferbeck und Goebbels recherchiert und bin dafür aus der Tierrechtsszene massiv angegriffen worden. 

    https://youtu.be/jSiCjzEgx1k

    In einer Hinsicht muss ich meine Aussage von damals relativieren. Hinter Goebbels waren, standen fehlgeleitete Massen. Dr. Edmund Haferbeck steht allein auf weiter Flur! Die Forderungen, die Tierrechtler, unter anderem auch PETA mit einem Verbot von Tiertransporten fordern, entbehrt jeder Rechtsgrundlage! Selbst das EU-Parlament bestätigte die Rechtlichkeit von Tiertransporten!

    Tierische Lebensmittel zählen als wichtigstes Grundnahrungsmittel. Wer ein Verbot von Tiertransporten fordert, der verbreitet grundlegende Menschenverachtung! Fakt ist aber, dass Tiertransporte nach den gesetzlichen Richtlinien erfolgen müsse. Einem ärmeren Land jedoch die Nahrung zu verweigern, wie es hier Edmund Haferbeck öffentlich tut, ist purer Abschaum!

    Wenn man als veganer Mensch im Alter so aussieht, dann esse ich lieber Fleisch. Jahrelang hat insbesondere Edmund Haferbeck von gesunder veganen Ernährung gefasselt. Veganer seine besser in allem und würden niemals Krank werden. Nun scheint ihn die Wahrheit eingeholt zu haben! 

    Schauen wir mal, ob Haferbeck an seinem eigenen angestrebten Verfahren gegen GERATI, wo nach mittlerweile 4 Terminverschiebungen am 14. April endlich eine Verhandlung stattfinden soll, persönlich anwesend ist!

  • Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt Ermittlungsverfahren gegen Edmund Haferbeck und Lisa Kainz ein – GERATI legt gegen diese Entscheidung, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein!

    Am 11. November erstattet GERATI Strafanzeige gegen den Vorstand von PETA und expliziert gegen PETA Mitarbeiterin Lisa Kainz wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung, Übler Nachrede und Verleumdung!

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    Wie zu erwarten wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg, nach meiner Strafanzeige, jetzt eingestellt. Aus dem Antwortschreiben, was am 23.11.2021 (Nachweis Poststempel) versendet und mir am 29.01.2022 nach 68 Tagen zugestellt wurde, ergeben sich mehrere Fragen! Vor allem wie der Name Edmund Haferbeck in ein Ermittlungsverfahren aufgenommen werden kann, wenn ich doch expliziert nicht gegen diesen, Strafanzeige gestellt habe?

    Erstaunt muss man aber auch feststellen, dass der Staatsanwalt die Problematik der vorsätzlichen falschen Verdächtigungen und öffentlichen Vorverurteilungen von PETA kennt und nicht zu verfolgen scheint! Mittlerweile gibt es jedoch bereits mehrere Urteile bzw. Verfahren, gegen solche mutwilligen „Petzer“ bzw. Verleumder, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Video auf seinem YouTube-Kanal WBS aufzeigte!

    Können PETA Strafanzeigen, Straftaten sein?

    In Deutschland hat jeder das Recht Strafanzeige bei Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaften und der Polizei zu stellen. Egal ob eine Strafanzeige bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft eingeht, ein Staatsanwalt prüft diese und legt die weiteren Schritte fest. Um einmal die Dimensionen aufzuzeigen habe ich einmal nach Zahlen recherchiert und diese hier für das Jahr 2018 gefunden!

    Im Jahr 2018 gab es 4,9 Millionen Strafanzeigen. Gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 81.000! Darunter zählen aber alle Verfahren, die von seitens der Staatsanwaltschaft vertreten werden. Also auch Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Eigentums- und Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte und weitere. 56,8 Prozent der Verfahren wurden nicht angeklagt, oder das Ermittlungsverfahren wurde wegen erwiesener Unschuld eingestellt!

    Insbesondere PETA stellt in Deutschland seit Jahren insbesondere gegen Landwirte, deren Gehöfte abgebrannt sind, Strafanzeigen wegen des Verdachtes einer Straftat. Gleichzeitig hat PETA bei erwiesenen Straftaten aus dem Umfeld der Tierrechtsbewegung keine einzige Strafanzeige gestellt. Dr. Edmund Haferbeck, der jetzt als Leider der Rechtsabteilung von PETA entfernt wurde, sprach von Peanuts und hielt Straftaten von Tierrechtlern als notwendiges Mittel der Tierrechtsarbeit.

    Strafanzeigen können eine Straftat sein, wenn man wissentlich eine Person, einer Straftat bezichtigt, die diese nicht begangen hat. Im § 164 Falsche Verdächtigung ist dieses geregelt.

    Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wie äußerte sich der Staatsanwalt in der Einstellungsverfügung?

    Erstaunt war ich, dass diese Staatsanwaltschaft so offen mit den Vorwürfen gegen PETA umgeht, jedoch keinen rechtlichen Anhaltspunkt einer Strafverfolgung sieht. Wie ich das persönlich sehe, komme ich später dazu!

    Das Erste, was mich überraschte war, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck und Lisa Kainz als Verdächtige des Ermittlungsverfahrens genannt wurden. In dieser Strafanzeige habe ich expliziert Haferbeck nicht erwähnt, da er von PETA degradiert wurde und nicht mehr als Leiter der Rechtsabteilung tätig ist. Meine Strafanzeige richtete sich gegen folgende Personen!

    Strafanzeige gegen

    den Verein Peta Deutschland e.V. Vertreten nach §26 BGB durch

    Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    Anthony Lawrence, als Schriftführer

    und

    Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz

    GERATI.de

    Ergaben die Ermittlungen dann doch ein Zusammenhang mit Herrn Edmund Haferbeck? Dieses scheint mir ehern unmöglich, da ich die Strafanzeige am 11. November per Fax stellte und die Einstellung bereits am 16. November erfolgte! Dass Haferbeck private Telefonnummern von Staatsanwälten besitzt, konnte ich bereits am eigenen Leibe erfahren. Ich wurde widerrechtlich nach einem Anruf von Haferbeck bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, bei der Einreise im Februar 2018 vorläufig festgehalten. Alle Vorwürfe, die Haferbeck in 25 Strafanzeigen stellte, wurden nach Übergabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt und ich für unschuldig erklärt!

    Schauen wir uns aber einmal einige Punkte der Einstellungsverfügung genauer an!

    Die von lhnen enwähnte aktuelle Anzeige liegt hier vor. Auch weitere Anzeigen von ,,Peta“ wegen sogenannter Stallbränden sind hier dienstlich bekannt.

    Schon einmal gut, dass man Kenntnis besitzt, dass PETA unzählige Strafanzeigen gegen Landwirte gestellt habe, deren Gehöfte abgebrannt waren!

    Eine Straftat der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) würde voraussetzen, dass der Beschuldigte falsche Tatsachen vorträgt. Nicht strafbar ist die Anzeige eines Sachverhalts, den der Anzeigende als unsicher oder ungeklärt darstellt und um Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
    bittet. So liegt der Fall hier: ln der aktuellen Anzeige trägt ,,Peta“ vor, dass es ,,immer wieder“ durch unzureichende Brandschutzmaßnahmen zu Bränden komme. Dem hier ,,Angeschuldigten“ seien ,,möglicherweise“ wirtschaftliche lnteressen wichtiger als der Tierschutz. Es sei ,,zu prüfen„, ob es Probleme bei der Löschwasserversorgung gegeben habe, wie es ,,in vielen anderen Brandfällen“ vorgekommen sei.

    Eigentlich hätte ich hier den ganzen Absatz fett markieren müssen. Wenn der Staatsanwaltschaft die Fälle der Strafanzeigen von PETA bekannt sind und weiß das diese alle eingestellt wurden, müsste man nicht davon ausgehen können das irgendwann bei den PETA Mitarbeitern, auch die Intelligenz einsetzt! Wenn PETA sich so „UNSICHER“ ist, warum erfolgt dann mit Strafanzeigenstellung eine Pressemitteilung, verbunden mit einer öffentlichen Vorverurteilung? Nicht jeder der sich ein Auto kauft, will damit illegale Straßenrennen begehen. Zu behaupten, es sie aus wirtschaftlichem Interesse möglich, dass Brandschutzmaßnahmen missachtet werden, um gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu können, ist mehr als fragwürdig. Insbesondere, wenn dem Strafanzeigensteller tausende von Einstellungsverfügungen bei ähnlich angelegten Strafanzeigen vorliegen! Für die Löschwasserversorgung ist die jeweilige Kommune verantwortlich. Diese wird, obwohl GERATI bereits seit Jahren PETA darauf aufmerksam macht, nicht in der Strafanzeige einbezogen!

    Die Verantwortlichen von „PETA“ machen mithin in der Anzeige deutlich, dass sie den genauen Sachverhalt nicht kennen, aufgrund anderweitiger Erfahrungen jedoch die Vermutung hegen, die Brandschutzmaßnahmen seien unzureichend gewesen und insoweit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragen. Das ist nicht verboten.

    Auf welche Erfahrungen stützt sich PETA, wenn alle ihre Strafanzeigen eingestellt werden. In der Pressemitteilung stützt sich PETA auf folgende Aussage, mit der sie die Strafanzeige begründet!

    Doch um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen und auch den Schaden für die Landwirtschaft möglichst gering zu halten, ist auch die Politik gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Alle Menschen können etwas gegen solch schreckliche Vorfälle tun. Denn würden alle vegan leben, wäre das nicht passiert.“

    PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.

    PETA.de

    PETA, als Strafanzeigensteller ist also voll bewusst, dass es keine rechtlichen Vorgaben gibt, die hier eine Strafanzeige begründen würden. Aufgrund der willkürlichen Strafanzeigen Stellung gegen Landwirte und die nachweisliche Zurückhaltung von PETA bei Strafanzeigen, wenn radikale Tierrechtler Ställe in Brand setzten, zeigt allein schon die strafbare Handlung von PETA auf! Als heraus kam, dass in einem Brandfall ein Brandstifter das Feuer gelegt hatte, zog PETA die Strafanzeige zwar zurück! Aber gegen den Brandstifter selbst erstattete PETA keine Strafanzeige! Hier muss man sich wieder die Aussage von Edmund Haferbeck holen! 

    Straftaten von Tierrechtlern sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit

    Gleichzeitig lässt PETA die Artikel mit den haltlosen Anschuldigungen online und veröffentlicht keine, Richtigstellung, wenn die Unschuld erwiesen wurde! So werden unschuldige Menschen unter Mitwirkungen von Staatsanwälten öffentlich an den Pranger gestellte, obwohl sie nach dem Gesetz gänzlich unschuldig sind!

    GERATI wird gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, gegen PETA Mitarbeiterin Lisa Kainz und der PETA Vereinsführung Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft einlegen!

    Quellen:

  • Wann wird Edmund Haferbeck von Peta endlich das Handwerk gelegt?

    Edmund Haferbeck offenbart erneut seine komplette irrwitzige rechtliche Inkompetenz, in dem er ohne Beweise zu besitzen, einen Landwirt wegen Tierquälerei anzeigt! Nur der Kuh, um die es geht, der geht es gut!

    Dümmlicher kann wohl ein Mensch nicht sein, der jedes Jahr fast tausende von Strafanzeigen stellt, die zu 99,9 Prozent alle eingestellt werden. Die Behauptungen die Edmund Haferbeck im Namen von Peta aufstellt, sind frei erfunden, oder basieren auf ungeprüfte Behauptungen dritter!

    Am 2. September teilte Peta in einer Pressemitteilung folgendes mit …

    PETA hat ein Zeugenbericht erreicht, dem zufolge im oberbayerischen Wilzhofen eine Kuh vernachlässigt wird. Demnach wird die Kuh bereits seit dem 22. August weitestgehend sich selbst überlassen und liegt nun seit mehreren Tagen augenscheinlich völlig entkräftet und allein auf einer Weide – ohne für sie erreichbares Wasser oder einen geeigneten Witterungsschutz. Die restlichen Tiere sollen angebunden im Stall gehalten werden. Trotz Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Veterinäramt, dessen Auskunft nach das Tier in ärztlicher Behandlung sei, hat sich an der misslichen Lage bis dato jedoch wenig geändert. Seitens des Landwirts sollen Versuche unternommen worden sein, die Kuh zu bewegen – diese endeten laut Aussage der Zeugin jedoch ausschließlich mit einem Tritt des Bauern in die Flanke des Tieres. Daher hat PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II erstattet und fordert sofortige Hilfe für das mutmaßlich kranke Tier sowie Aufklärung darüber, warum die Kuh schutzlos auf der Wiese abgelegt wurde.

    Peta.de

    Ohne Überprüfung der Vorwürfe erstattet Edmund Haferbeck Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II


    Foto Peta: https://peta.pixxio.media/
    Foto Peta: https://peta.pixxio.media/

    Gerade einmal 240 Kilometer misst die Entfernung zwischen Stuttgart und dem angeblichen Tatort! Peta beschäftigt, nach eigenen Angaben, fast 100 Mitarbeiter. Keiner dieser ist in der Lage sich in ein Auto zu setzen und die Vorwürfe eines Zeugen zu überprüfen! 

    Warum auch, passt dieses Foto, einer ausruhenden Kuh, perfekt in das ethische

    Warum auch, passt dieses Foto, einer ausruhenden Kuh, perfekt in das ethische sektenhaften Grundgedanken von Peta hinein. Jeder Landwirt ist im Ansinnen von Haferbeck und Peta ein Tierquäler! Da spielt es auch keine Rolle, ob sich die Kuh, wie auf dem Foto zu sehen, es sich nur gemütlich macht. Wichtig für Edmund Haferbeck ist nur, dass man eine Tierquälerei in das Foto hineininterpretieren kann!

    Erstaunt muss man auch feststellen, was weiter in das Foto von Edmund Haferbeck hineininterpretiert wird. So schreibt man bei Peta in der Pressemitteilung folgendes …

    Seitens des Landwirts sollen Versuche unternommen worden sein, die Kuh zu bewegen – diese endeten laut Aussage der Zeugin jedoch ausschließlich mit einem Tritt des Bauern in die Flanke des Tieres.

    Peta.de

    Warum gibt es denn davon keine Video- bzw. Bildaufnahmen? Würden diese nicht die Tierquälerei bestätigen. Aber nein, nichts, obwohl heute jeder mit mindestens einem Smartphone umherrennt und damit jederzeit Beweise sichern könnte!

    Das von Edmund Haferbeck beschuldigte Veterinäramt reagierte sofort

    Dass die Kuh krank ist, bestätigt auch das Veterinäramt in Weilheim – ansonsten unterscheiden sich die Einschätzungen fundamental. Wie eine Nachfrage bei dem Leiter der Behörde, Jens Lewitzki, ergab, habe man die Kuh in Augenschein genommen und mit dem betroffenen Landwirt gesprochen. Der habe nachweisbar versichert, dass die Kuh in Behandlung sei.

    PETA-Anzeige wegen Kuh: Veterinäramt bestätigt Verletzung – aber auch Versorgung

    Laut Veterinäramt geht es dem Tier, das an einer Sehnenverletzung im Beinbereich leidet, wieder besser: Bereits bei der ersten von mehreren Kontrollen sei die Kuh selbstständig aufgestanden und habe aus eigener Kraft stehen sowie sich auf der Weide frei bewegen und ohne fremde Hilfe Futter und Wasser aufnehmen können. „Die Versorgung des Tieres war nachvollziehbar sichergestellt“, so die Behörde in einer Stellungnahme. Die Kontrolle habe keinerlei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ergeben. Der Zustand des Tieres entspreche dem Stand der laufenden tierärztlichen Behandlung. Ein Fehlverhalten des Landwirts „war zu keinem Zeitpunkt zu ermittteln“, so Lewitzki.

    Merkur.de

    Wie kommt denn dann die Zeugin von Peta, zu solchen massiven falschen Anschuldigungen. Es wäre auch einmal interessant, welche Expertise diese Zeugin im Bereich Tierhaltung und Krankheiten besitzt?

    Peta selbst fordert doch immer wieder dazu auf, dass Tiere artgerecht, also auch auf Feldern, mit Auslauf gehalten werden sollen. Übernimmt ein Landwirt jetzt diese Peta Forderung und lässt eine kranke Kuh auf die Weide, dann ist es nach Peta Ansicht wiederum Tierquälerei. Man darf sich schon Fragen wie dumm die Mitarbeiter von Peta eigentlich sind!

    Peta Zeugin, neurotische Denunziantin?

    In dem Merkur Artikel gibt es zu dieser Vermutung Anhaltspunkte. So scheint die Peta Zeugin bereits mehrfach sich über die Tierhaltungen von Landwirten, beim zuständigen Veterinäramt beschwert zu haben. Diese Beschwerden und Aussagen, bestätigten sich jedoch nicht, bei der Überprüfung!

    Es gehen beim Veterinäramt immer wieder Beschwerden bezüglich Tierhaltung ein. Denen gehe man stets nach – „unabhängig von der Person, vom Rang und von der Reputation des Anzeigenstellers und auch, ob jene Person bereits öfters unbegründet solche Anzeigen gestellt hat“, schreibt die Behörde in Bezug auf die Zeugin. Die Fundiertheit dieser Anzeigen variiere stark und hänge vor allem vom Umfang der Informationen und der Tierart ab.

    In seltenen Fällen werden Tierhalter auch verurteilt, dann meist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Aber längst nicht alle Beschwerden sind gerechtfertigt. Vor einigen Jahren klagte eine Frau darüber, dass Highlandrinder im Winter auf der Weide gehalten werden statt im warmen Stall. Das Veterinäramt konnte beruhigen: Die Tiere mit dem zotteligen Fell fühlten sich genau dort am wohlsten.

    Merkur.de

    Solche haltlosen Beschwerden, erschweren die Arbeit von den Veterinärämtern und machen diese sogar aufgrund der Flut, fast unmöglich! Der Vorfall zeigt aber auch eins. Wenn es keine Tierquälerei gibt, wird diese von Peta frei erfunden. 

    Warum wohl Peta, immer sofort mit einer Pressemitteilung vorsprintet, anstatt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Man darf davon ausgehen, das Peta sehr wohl weiß, dass sie vorsätzlich Lügen verbreiten. Im Fall des Landwirtes und des Veterinäramtes handelt es sich hierbei sogar um eine Straftat!

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 164 Falsche Verdächtigung

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    gesetze-im-internet.de

    Vielleicht werden wir es noch erleben, das wir Edmund Haferbeck im Gefängnis besuchen dürfen. Ich werde ihn natürlich dann auch mit einem leckeren Tässchen Kopi Luwak persönlich beglücken!

    Peta verbunden mit einer veganen Ernährungsweise, verdummt Menschen?

    Natürlich sollten Menschen mit offenen Augen durch die Welt gehen und Kritik üben, wenn sie Tierquälerei sehen. Wenn dieses jedoch im aufgebauschten Hass, den insbesondere Peta verbreitet und Menschen nur noch andere Personen denunzieren wollen, obwohl sie gegen kein Gesetz verstoßen, dann sollte man schon einmal überlegen, wie man die Mitmenschen vor solchen Personen schützen kann!

    ODER IST „PETA“ EINE NEUE KRANKHEIT?

    Quellen:

  • Edmund Haferbeck erstattet im Namen von Peta Strafanzeige gegen Schafzüchter und offenbart seine komplette Inkompetenz

    Dr. Edmund Haferbeck stellt im Namen von Peta erneut eine total verdummte Strafanzeige und beweist seinen fehlenden Sachverstand!

    Edmund Haferbeck stellt Strafanzeige gegen Schafzüchter und lässt die Frage zu, ob er seinen Doktortitel überhaupt rechtskonform erhalten habe. Als Doktor der Agrarwissenschaften sollte dieser doch mit einzelnen Zuchtformen vertraut sein.

    Völlig Inkompetent stellt Dr. Edmund Haferbeck im Namen der angeblich größten Tierrechtsorganisation in der Strafanzeige, folgende Behauptung auf!

    Das Züchten von Merinoschafen verstoße gegen das Tierschutzgesetz.

    Dr. Edmund Haferbeck

    Allein diese Behauptung belegt die Dummheit von Edmund Haferbeck!

    Merinoschafe werden nicht erst seit jüngster Zeit gezüchtet, sondern sind seit dem Hochmittelalter als Rasse bekannt und werden gezüchtet. Um dieses Herauszufinden braucht man nicht einmal einen Doktortitel!

    Noch dümmer klingt dann die Begründung der Strafanzeige, die letztendlich sogar eine Straftat beinhaltet! So schreibt Haferbeck in seiner über dummen Strafanzeige noch folgenden Passus hinein, die er als Begründung für seine Strafanzeige sehen möchte!

    Mit ihrer Anzeige möchte die Tierrechtsorganisation die zuständigen Behörden jetzt dazu bewegen, diese Zuchten strafrechtlich zu verfolgen.

    Dr. Edmund Haferbeck

    Haferbeck ist also völlig bewusst, dass die Schafzüchter, gegen kein geltendes Gesetz, oder eine Bestimmung verstoßen. Seine dumme Anzeige erstattet er nur, um Aufmerksamkeit für Peta zu erlangen und damit die völlige Verblödung, so muss man das tatsächlich bezeichnen, des Vereins aufzuzeigen.

    Damit macht sich Edmund Haferbeck der vorsätzlichen falschen Tatsachenbehauptung schuldig. Es wäre jedem Schafzüchter zu empfehlen, sofort eine Gegenstrafanzeige gegen Edmund Haferbeck wegen Verleumdung und falscher Tatsachenbehauptung, zu stellen.

    Rechtsanwälte und Juristen bei Peta, scheinen genauso unfähig zu sein!

    Aufgrund Haferbecks Unfähigkeit, wurden ihm durch Peta bereits mehrere Juristen unterstellt. Nun darf man sich Fragen, welche Befähigung diese Juristen besitzen, wenn ihnen die Dummheit, die aus den Strafanzeigen quillt, nicht erkennbar scheint!

    Haferbeck selbst räumt gegen über Staatsanwaltschaften ein, auf die Zuarbeit von Juristen, die bei Peta angestellt sind, zu verzichten. Er selbst und nur er stellt die Strafanzeigen im Namen von Peta. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Satzung von Peta, da dort expliziert nur der Vorstand, Peta gerichtlich und außergerichtlich vertreten darf. Auch macht sich Haferbeck strafbar, da er Rechtsdienstleistungen anbietet und diese nicht wie gesetzlich vorgeschrieben durch befähigte Rechtsanwälte und Juristen absichern lässt. Ein klarer Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

    Quellen:

  • Edmund Haferbeck und Peta decken ihre komplette Verzweiflung auf

    Ist es Dummheit oder die pure Verzweiflung die Edmund Haferbeck und Peta reitet, dass man jetzt einfach mal auch in Deutschland dumme Gefolgsleute auffordert, gegen meine Kunden in Deutschland Straftaten zu begehen?

    Im neuesten Kopi Luwak Hetzartikel, der auf Peta.de erschienen ist, fordert Haferbeck und Peta auf, massiv gegen Kunden von mir in Deutschland vorzugehen. Zwar beschränkt man sich auf den Straftatbestand des Mailbombings, jedoch wenn man Peta und Haferbeck kennt, weiß man was diese wirklich wollen.

    Vor zwei Jahren forderte Peta ihre Gefolgsleute auf, mit Steinen auf Angler zu werfen. Mit Steine werfen, da hat man bei der Peta Führung sehr gute Erfahrungen. Dr. Edmund Haferbeck behauptet immer wieder, dass kein einziger Peta Mitarbeiter jemals rechtskräftig verurteilt wurde. Eine blanke Lüge, wenn man sich die unzähligen Gerichtsverfahren, die Peta Mitarbeiter sich stellen mussten, anschaut. So musste sich auch der ehemalige Peta Mitarbeiter und gescheiterte Endzoo Vereinsbetreiber Frank Albrecht, aufgrund von Straftaten, die er im Namen von Peta durchführte, sich vor einem Gericht verantworten. Haferbeck selbst warf mit Steinen auf einen Laborchef, was ihn eine gerichtliche Bannmeile einbrachte! Aber kein einziger Peta Mitarbeiter, musste sich jemals vor einem Gericht verantworten, so die Meinung von Edmund Haferbeck.

    Lügenbaron Haferbeck in Aktion

    Selbst seinen Rechtsanwalt belügt Edmund Haferbeck. Dieser schrieb an meinen Rechtsanwalt folgende Erwiederung! 

    Auszug:

    5.

    Soweit der Prozesskostenhilfebeschluss des Kammergerichts auf S. 4 die Schmähungen von einer „Sachdebatte“ spricht, ist anzumerken, dass es keine Auseinandersetzung zwischen dem Beklagten und der Klägerseite gab. Es liegt vielmehr seit 8 Jahren ein einseitiges „Bashing“ durch den Beklagten vor. Seit 2017 haben die Kläger die substanzlose und schmähende Kritik des Beklagten völlig ignoriert. Von dieser Linie musste der Kläger abrücken, nachdem einige „normalen“Medien anfingen, den Beklagten zu interviewen und zu zitieren.

    Für den Kläger besteht keine Möglichkeit mehr, dem ehrabschneidenden Treibendes Beklagten weiter zuzuschauen

    Schreiben Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit  im Verfahren 27 O 519/19

    Edmund Haferbeck scheint wirklich an totalem Gedächtnisschwund zu leiden! Nicht ich habe mit kriminellen Machenschaften begonnen, sondern Peta hat mich regelrecht erpresst. Hingegen vieler anderer wehrte ich mich von Anfang an, da die Behauptungen Erstunken und Erlogen von Edmund Haferbeck und Peta waren. Bis heute konnte, Haferbeck keinen einzigen Beweis erbringen, dass der Kopi Luwak, der von mir verkauft wird ein Tierqualprodukt ist. Einbildung ist für Haferbeck eine hohe Erkenntnis!

    Vielleicht sollte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit einmal die Kanzleipartnerin Dr. Davina Bruhn befragen, die in die kriminellen Machenschaften von Peta, zu meiner Person involviert war!

    Damals arbeitet jene Davina Bruhn noch direkt für Peta. Sie scheint auch die nette süße Anwältin gewesen zu sein, die im Auftrag von Haferbeck, sich an die Wiessenhof Bosse heranmachen sollte. Die Zeit schrieb dazu in ihrem Artikel „Peta die Scheinheiligen“ folgendes …

    Als die Wiesenhof-Chefs im Oktober 2012 auf dem Stuttgarter Flughafenlandeten, wartete Edmund Haferbeck auf sie schon in einer BMW-Limousine.Er hatte sich den imposanten Wagen eigens geliehen, um einen“standesgemäßen Eindruck“ zu erwecken. Eine hübsche, junge Anwältin, diedamals für Peta arbeitete, wurde von Haferbeck im Fond des Wagens platziert,damit die Gesprächsatmosphäre sofort etwas lockerer würde. „Kommtdahinten bloß nicht auf dumme Gedanken“, so eine Art von Scherz habe ergemacht, sagt Haferbeck.

    Zeit.de Peta – Die Scheinheiligen

    Edmund Haferbecks und Peta kriminelle Machenschaften gegen mich

    Ich kannte weder Peta noch Haferbeck, als ich auf einmal mit tausenden von E-Mails auf meiner Business-Shop-E-Mail-Adresse konfrontiert wurde! Nach kurzem nachforschen stellte ich fest, dass alle E-Mails von Peta versendet wurden, obwohl es immer eine andere E-Mail-Adresse war. Peta hatte eine sogenannte Petition, die tatsächlich nichts anderes waren, als eine kriminelle Mailbombing-Attacke.

    Diese funktionierte so:

    Peta forderte in den sozialen Medien auf, eine Petition auf ihrer Webseite peta.de zu unterzeichnen. Unterließ es aber darauf hinzuweisen, dass durch die Zeichnung auf illegale Art und Weise mehrere E-Mails einfach versendet wurden. Peta prüfte nicht einmal die Existenz der E-Mails, so sind von den über 65.000 mir zugestellten E-Mail-Adressen, nur ca. 6.500 tatsächlich existent gewesen. Von diesen 6.500 E-Mail-Adressen wurden nur ca. 2.500 E-Mails tatsächlich abgerufen. Peta prüfte nicht einmal wie in der EU und Deutschland zwingend notwendig, durch ein Opt-in Opt-out Verfahren, ob der Unterzeichner tatsächlich diese Petition zeichnen wollte. 

    Erstaunlich musste ich feststellen, dass selbst Rechtsanwälte auf die strafbaren Handlungen von Peta hereinfielen und mich fragten, warum ich ihnen eine E-Mail zum Thema Peta zusende. Dazu später aber mehr. 

    Peta reagiert weder auf Fax noch auf E-Mails. Bei der im Impressum hinterlegten Telefonnummer ist nur ein Anrufbeantworter geschaltet. Ein geforderter Rückruf trotz Mitteilung der Strafbarkeit der Handlungen, passiert nicht. Auch auf eine Abmahnung mit Forderung auf Unterlassung, reagierte Herr Edmund Haferbeck als Leiter der Rechtsabteilung nicht. 

    Ich probierte dann einfach einmal ein paar Durchwahlnummern bei Peta durch, bis ich jemanden erreichte. Nach kurzer Schilderung stellte man mich zu der Kampagnenleiterin, ich glaube sie hieß Weick, durch. Diese fragte ich was muss ich tun, damit der Versand der E-Mails eingestellt wurde. Als Antwort erhielt ich tatsächlich, die Antwort den Verkauf von Kopi Luwak einstellen. Der Verkauf ist nirgends verboten und die angebliche Tierquälerei schien von Peta frei erfunden. Jedenfalls wollte man mir keine angeblichen Farmen nennen, die Peta angeblich in Indonesien besucht habe. Solche Haltung wie Peta aufzeigt, habe ich nur bei Touristenläden gesehen und diese haben wahrlich nichts mit der Kopi Luwak Produktion zu tun. Letztendlich muss man die Erkenntnis erlangen, das Peta selbst Civetkatzen aufs abartigste Gequält hat, um an das Videomaterial, was eine Tierquälerei aufzeigen sollte heranzukommen. Aber was will man von einem Verein wie Peta auch verlangen, der tausende Tiere selbst aus purer Profitgier, tötet. 

    Also wendete ich mich an den Provider der Webseite www.peta.de, von der die Massen-E-Mails versendet wurden. Das war damals die Firma Hetzner. Auch hier musste ich erst eine Abmahnung, mit verweis auf die eigenen AGB, in denen es verboten ist, als Kunde, Massen-Mails unaufgefordert zu versenden, verschicken. Und siehe da kurz vor Ablauf der gesetzten Frist erhielt ich einen Anruf, dass der Spamversand gestoppt wird.

    Und tatsächlich, es kehrte Ruhe ein, ABER nur für drei Tage. Dann gingen die Mails von vorn los. Vorher hatte natürlich Peta wieder in ihren sozialen Medien die Werbetrommel für diese Fakepetition gerührt, sodass es jetzt erst richtig losging! 

    Also rief ich die Firma Hetzner an, um mitzuteilen, dass sich ihr Kunde Peta nicht an! Die Antwort der Firma habe ich zur Beweissicherung mitgeschnitten. 

    Edmund Haferbeck und Peta’s kriminelle Energie

    Tatsächlich änderte Peta etwas, was aber auch die Kriminelle Energie dieses Vereins aufzeigt. Peta erstellte eine Subdomain aktion.peta.de und hostete diese in Kanada. Zwar wurden die Nutzer immer noch auf die Prangerliste von Peta.de verlinkt, klickten sie dann aber auf Petition zeichnen, wurden sie an die Subdomain aktion.peta.de weitergeleitet und von dort erfolgte dann der Mailbombing-Versand.

    Das Hetzner sich hier kaufen ließ, dürfte unstreitig sein, da ein Kunde generell sich an die AGB halten muss. Um auf die Prangerliste zurückzukommen. Stand vor dem kurzzeitigen Einstellen des Mailbombing, mein Firmenname bei Peta.de auf der Prangerliste, nun fand ich meinen vollen Vor- und Zunahme vor!


    Screenshot Archive.org - Domain PeTA.de
    Screenshot Archive.org – Domain PeTA.de

    Ich schaltete einen Anwalt ein und überwies ihn 500 €. Dafür arbeitete er 2 h, um festzustellen, das sehr gute Erfolgschancen gegen Peta bestehen. Um eine Stufenklage zu erheben, benötigt er aber 2.500 €, das wären also hier bereits 3.000 € die ich in Vorkasse hätte gehen müssen.

    Ich sammelte die E-Mails und begann einen wöchentlichen Newsletter zu versenden

    Nach drei Wochen gab sich Edmund Haferbeck geschlagen und schickte seine Anwältin Davina Bruhn vor, um mit mir eine friedliche Lösung zu finden! Man einigte sich darauf, dass Peta die unbewiesene Behauptung zurücknahm, ich sei ein Tierquäler und die Mailbombing Attacke einstelle und mich von der diffamierenden Prangerliste entfernte! So wurde dieser kriminelle Akt mit dem ersten grandiosen Sieg für mich, über Edmund Haferbeck geschlossen.

    GERATI gab es da noch nicht. Ich hatte nur eine Facebook-Seite mit dem Namen Peta – Spam nein Danke, wo ich alle meine Lösungsansätze dem Spam herzu werden festhielt. Immer wieder meldeten sich betroffene Menschen bei mir, die genauso Kriminell von Haferbeck und Peta erpresst und öffentlich diffamiert wurden. Erst mit der anonymen Übermittlung des rechtlichen Gutachtens über Peta wurde GERATI ins Leben gerufen.

    Haferbeck leidet aber noch mehr an Gedächtnisverlust!

    Er behauptet tatsächlich seit 2017 sich nicht mit GERATI und meiner Person beschäftigt zu haben. Da stellt sich die Frage wie es dann sein kann, dass er einen Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Augsburg, mit haltlosen Strafanzeigen, gegen meine Person zu einer vorläufigen Festnahme bei der Einreise im Jahr 2018, überzeugen konnte. Alle 25 Strafanzeigen die Haferbeck sinnfrei stellte, wurden letztendlich eingestellt!

    Der zweite Erfolg für GERATI, gegen den Nichtjuristen Edmund Haferbeck! Nun versucht er es auf dem Wege der haltlosen Klagen und scheint hier Hand in Hand mit dem Richter des Berliner Landgerichts zu gehen. Jedenfalls ist dieses Richterkollegium der Meinung, dass man mir mein Recht auf persönliches Gehör, vor dem Landgericht Berlin verwehren muss, damit ich nicht selbst zu den Vorwürfen, vor Gericht Stellung beziehen kann.

    Edmund Haferbeck leakt den Namen meines Anwaltes

    Zu keinem Zeitpunkt hatte ich den Namen meines Anwaltes genannt. Es wusste als genau 5 Parteien von meinem Anwalt. Ich, mein Anwalt, das Landgericht Berlin, die Anwälte von Haferbeck und Haferbeck in Verbindung mit Peta. Wer wird wohl der Witzfigur Simon Fischer, den Namen übermittelt haben, der selbst die witzige Behauptung, aufstellte das, mein Anwalt keine Rechtsanwaltszulassung besäße? 

    Mittlerweile liegen 4 Klagen gegen mich von Haferbeck, Peta und Peta Mitarbeitern vor! Weiter wurden vom Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit bereits angekündigt. Ich freue mich über jede Klage, denn um so mehr Aufmerksamkeit erhalte ich und umso mehr Kosten hat Peta. Letztendlich entscheidet ein unabhängiger Richter, ob ich schuldig oder unschuldig bin. Nach dem Schreiben und der Aufregung von Rechtsanwalt Wollenteit, über die Äußerungen vom Kammergericht, zu den Vorgehen der Richter des Landgerichts, scheint dieser nun auch nicht mehr so sicher zu sein, die Verfahren zugunsten seiner Mandanten verteidigen zu können.

    Aber noch was beweist das Haferbeck einer der größten Lügner ist.

    So veröffentlichte man auf der Webseite von Peta das ein Kunde von mir angeblich den Kopi Luwak verkauf einstellte. Jenen Kunden Mr. Kiko präsentierte ich als Beispiel wie ich den Kopi Luwak verkaufe. Wie kann es sein das dann auf einmal 10 Hampelmänner von Peta in Hollywood Florida, das Kaffee meines Kunden stürmten und ihn aufforderten nicht mehr beim deutschen in Indonesien zu kaufen! Kein anderer meiner Kunden in den USA wurde behelligt nur jener den ich selbst präsentierte.

    Und jetzt geht man an meine deutschen Kunden und fordert Anhänger von Peta auf E-Mails und Ladenlokale zu besuchen um wie Peta selbst sagt Randale und Bambule zu veranstalten. Haferbeck und Peta will gegen mich nichts unternehmen und das seit Jahren. Es ist ehern die totale Lächerlichkeit die hier Haferbeck und Peta sich preisgibt. 

    Es heißt nicht umsonst GERATI ist der Stachel im Arsch von Peta!

    Quellen:

  • Peta Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck entpuppt sich als Spinner

    Edmund Haferbeck entpuppt sich als unfähiger Rechtsberater für den Verein Peta. Alle seine Strafanzeigen basieren anscheinend auf freien Erfindungen oder Hirngespinsten. Zu dieser Erkenntnis muss man kommen, wenn man sich den Artikel der PNP durchliest.

    Edmund Haferbeck verzichtet bei seiner Arbeit gänzlich auf die ihm zugewiesenen Juristen. Dieses gibt er jedenfalls selbst an. Gleichzeitig erstattet er im Namen von Peta unzählige Strafanzeigen. Dieses, obwohl er überhaupt nicht Vertretungsberechtigt ist. Aus der Satzung geht eindeutig hervor, dass nur der Vorstand, den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten darf!

    Wie kann es dann sein, dass Edmund Haferbeck, nach zwei Strafanzeigen von GERATI, gegen den Vorstand von Peta, deren Juristen und weiteren Mitarbeitern, gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft, folgende Aussage tätigt. 

    Er und nur er allein erstatte die Strafanzeigen im Namen von Peta. Weder der Vorstand noch die ihm unterstellten Juristen wären an der Stellung der Strafanzeigen beteiligt! Ein grober Verstoß gegen die Satzung des Vereins Peta Deutschland e. V.

    Weiterhin macht sich aber Edmund Haferbeck auch noch wegen Verstoßes des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) strafbar. So darf er als Nichtjurist, nur unter bestimmten Auflagen, Rechtsdienstleistungen erbringen. Nach Recherche besitzt Edmund Haferbeck keine rechtliche Zulassung Rechtsberatungen zu geben. Weder kostenlos noch wie in seinem Fall als berufliche Tätigkeit. 

    Edmund Haferbeck räumt selbst ein, dass kein ausgebildeter Jurist an den gestellten Peta – Strafanzeigen beteiligt ist

    In den zwei GERATI vorliegenden Stellungnahmen, räumt Haferbeck gegenüber den ermittelnden Staatsanwaltschaften ein, nur allein zu handeln. Demnach agiert er in seiner Berufsausübung, nicht einmal wie vorgeschrieben, rechtssicher versichert. Zwar kann auch ein Laie bzw. nicht ausgebildeter Jurist, Rechtsberatung vornehmen, jedoch muss dieser entweder von einer Behörde berufen sein, wie zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher oder Mitarbeiter von Inkassobüros. Oder diejenige Person, muss sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der in jedem Fall auch eine Versicherung benötigt. Herr Haferbeck verneint obligatorisch, dass einer seiner untergebenen Rechtsanwälte, ihn beratend zur Seite steht. Er und nur er allein sei verantwortlich für die Strafanzeigen, die er im Namen von Peta stellt!

    So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass zum Schluss so ein Dünnschiss von Dr. Edmund Haferbeck verbreitet wird, der bereits Strafbar sein sollte.

    Tote Rinder die es nicht gibt und weitere falsche Tatsachenbehauptungen an falsche Staatsanwaltschaft

    Edmund Haferbeck scheint an geistiger Umnachtung zu leiden. Anders lassen sich für mich persönlich, seine stupiden Eskapaden, nicht mehr deuten. Bereits in meinem Fall über dem ich im Jahr 2018 durch vorläufiges Festhalten durch die Bundespolizei bei der Einreise in München informiert wurde, zeigte Edmund Haferbeck seine neurotische Neigung, als Spinner Behauptungen aufzustellen, die so nicht existieren. Auch in meinen Fall stellte er dummerweise Strafanzeige bei einer nicht zuständigen Staatsanwaltschaft!

    Alle mir von Haferbeck vorgeworfenen Straftaten wurden durch die dann ermittelnde Staatsanwaltschaft als nicht Existent angesehen und alle 25 Strafanzeigen eingestellt. Darunter auch die gänzlich verpeilte Strafanzeige von Edmund Haferbeck. Ich solle gegen das Deutsche Tierschutzgesetz verstoßen, weil ich Kopi Luwak verkaufe.

    Da spinnte sich Haferbeck richtig einen ein. Obwohl er wusste, dass ich 2008 nach Indonesien ausgewandert bin und erst 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betrat, behauptete er voller Überzeugung ich würde durch den Verkauf von Kopi Luwak gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Mag sein das seine vegane Ernährungsweise die Denkprozesse in seinem Gehirn beeinflusst, aber da sollten doch mal seine Mitarbeiter und vor allem die Vereinsführung endlich einschreiten und diesen Herrn absetzen!

    Es scheint aber eher, das man gerade solche Spinner, wie Edmund Haferbeck braucht, die andere dumme Menschen überzeugen können, für eine Sache Geld zu spenden, die überhaupt nicht existiert. Man braucht sich nur einmal intensiver mit der Arbeit von Peta befassen und wird schnell feststellen, das Tierschutz hier keine Rolle spielt. Es geht um Spendensammeln, die aber nirgends nachweislich in den Tierschutz investiert werden. Wie auch, wenn bereits 100 Prozent in Werbung, Lohnkosten und Nebenkosten des Vereins versickern.

    PNP titelte: Paulbauer mit falscher Info am Pranger

    In dem Artikel deckte die PNP auf, wie Peta falsche Tatsachenbehauptungen, in einer Pressemitteilung streute und sogar gegenüber einer Staatsanwaltschaft eine völlig falsche Verdächtigung, in den Raum stellte. Wie üblich wurde diese Strafanzeige von Edmund Haferbeck verfasst, der sie wie es den Anschein hatte, sogar an die falsche Staatsanwaltschaft sendetet.

    Man braucht sich auch nicht wundern, dass kein einziger der 100 Peta Mitarbeiter am Brandort war, um eventuell in Not geratenen Tiere zu helfen. Wie man in den USA sieht, tötet Peta 90 Prozent aller in ihre Obhut gegebenen Tiere, auf bestialische Art. Und das nur, weil man weder einen Lebenshof, noch ein Tierheim unterhalten möchte. Peta tötet Tiere aus purer Profitgier.

    Gleichzeitig verleumdet man unschuldige Landwirte, stellt wüste Behauptungen auf, die alle Erstunken und Erlogen sind. Und wenn das Szenarium nicht Grausam genug für eine Peta Pressemitteilung ist, wird einfach was frei dazu Erfunden, dass sich die Balken biegen. Und alles unter der Federführung des wohl größten Spinners der Tierrechtsszene, Dr. Edmund Haferbeck!

    Sie wollen sich wirklich für Tiere einsetzen?

    Dann informieren sie sich bitte bei dem Tierheim, in ihrer Nähe. Dort arbeiten Ehrenamtliche Mitarbeiter, ohne einen fetten Lohn, wie bei Peta sich aus den Spenden, in die eigene Tasche zu stecken! Spenden kommen in Tierheimen in den meisten Fällen, zu 100 Prozent den Tieren zugute.

    Quellen:

  • Antwort auf Stellungnahme der Richter des Landgericht Berlin zum Befangenheitsantrag 27 O 519/19

    Am letzten Donnerstag erhielt ich von meinem Rechtsanwalt die Stellungnahme der Richter des Landgerichts Berlin zu meinem Befangenheitsantrag. Dazu bezog ich heute Stellung!

    Das Landgericht Berlin ist tatsächlich der Meinung, dass man mir kein persönliches Recht auf Gehör vor einem deutschen Gericht einräumen muss. Dazu verfasste ich heute wieder einmal in mehreren Stunden eine ausführliche Stellungnahme zu dieser Aussage der zuständigen Richter des Landgerichts Berlin! 

    Hier erst einmal das komplette anonymisierte Schreiben der Richter vom Landgericht Berlin, was diese an meinen Rechtsanwalt gesendet hatten.

    In dem Schreiben befindet sich neben dem Anschreiben auch mein Antrag auf sofortige Beschwerde in Form eines Befangenheitsantrages gegen die zuständigen Richter des Landgerichts Berlin.

    06.04.2021-Stellungnahme Befangenheit Landgericht Berlin

    Auf das oben aufgezeigte Schreiben habe ich heute wie folgt geantwortet

    Stellungnahme auf Befangenheitsantrag gegen die Richter des Landgerichts Berlin

    Az: 27 O 519/19

    Haferbeck, E. ./. Harnos, S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf die Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch der Richter vom 24.03.2021 nehme ich wie folgt Stellung.

    Vorsitzende Richter beim Landgericht Berlin Thiel, Richterin Koslowski und Richterin Saar                                     

    Verhinderung der persönlichen Teilnahme des Beklagten an dem Gerichtsverfahren durch Wege der Bild und Tonübertragung § 128 a ZPO.

    Nach Artikel 103 Abs.1 Grundgesetz

    • Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

    Mit der Entscheidung mir nicht persönlich die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen verstößt das Landgericht Berlin gegen das Grundgesetz und dem mir zustehenden Recht auf rechtliches Gehör als Beschuldigter.

    Gleichzeitig ergibt sich aus dem Gesetz § 128 a ZPO keinerlei Einschränkungen auf den Ort an dem die Übertragung der Verhandlung erfolgen soll.

    Insbesondere auf Grund der derzeitigen Pandemie und der damit verbundenen Infektionsrisiko gewinnt eine Verhandlung per Videokonferenz immer größere Bedeutung.

    Das ein Gesetz wie der § 128 a ZPO nur für Deutsche die in Deutschland oder der Europäischen Union Leben bestand hat verstößt gegen Artikel 3 Abs 1 des Grundgesetzes!

    • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Verwundert muss man dann noch feststellen, dass das Landgericht Berlin sehr wohl davon ausgeht, dass ich von dem PC, wo das Gerichtsverfahren per Videokonferenz übertragen werden soll, die angeblichen Straftaten der ich vom Kläger bezichtigt wurde begangen haben soll, jedoch eine Übertragung zum eigentlichen Tatort verwehrt.

    Als alternative Lösung für mein Recht auf Gehör vor einem deutschen Gericht sehe ich nur 2 Punkte!

    Da die deutsche Botschaft in Jakarta deutsches Territorium ist dürfte eine Übertragung der Verhandlung in die Räume der Botschaft nicht gegen die Territorialen Vorstellungen des Landgerichts Berlin verstoßen!

    Eine andere Möglichkeit wäre die Vorfinanzierung der Kosten für die Anreise zur Verhandlung. Diese würden sich nach ersten Kalkulationen auf 1.850 – 2.500 € belaufen. Da mir PKH durch den Beschluss des Senatsgerichtes von Berlin bewilligt wurde, dürften diese Kosten bereits mit gedeckt sein. Ich bin nicht in der Lage diese Kosten vorzufinanzieren!

    Die Auslagen würden sich wie folgt begründen:

    1. Flugkosten (Hin und Rückflug Jakarta – Dresden)
    2. Krankenversicherung für Deutschland (Meine derzeitige Versicherung deckt nur Behandlungen in Indonesien ab)
    3. Reisekosten Dresden – Görlitz / Görlitz – Berlin – Görlitz / Görlitz – Dresden
    4. Hotel in Berlin am Tag der Verhandlung 1 Nacht
    5. Verpflegungspauschale für Aufenthalt in Deutschland

    Die genauen Kosten für die Anreise, können erst mit Zustimmung und Terminlegung der Verhandlung beim Landgericht Berlin berechnet werden!

    Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für das Verfahren

    Der Kläger hat im Vorfeld (Februar 2018) durch persönliche Kontakte zur Staatsanwaltschaft Augsburg 26 Strafanzeigen gestellt. 25 Strafanzeigen wegen Verleumdung und 1 wegen angeblichen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz.

    Die Strafanzeige samt Akte verschwand auf skurriler Art und Weise gänzlich. Von seitens der Polizei in Augsburg die eine Leere Akte von der Staatsanwaltschaft Augsburg bekam wurde mir nur mitgeteilt, dass es wegen Haltung von Civet Katzen in Indonesien gehen sollte.

    Wie kann ich mit der Haltung von Civet Katzen in Indonesien gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen? Gleichzeitig halte ich auch selbst keine Civet Katzen! Weiterhin bin ich im Dezember 2008 nach Indonesien ausgewandert und habe erst im Februar 2018 wieder Deutschen Boden betreten.

    Warum verschwand diese Strafanzeige spurlos, warum räumt die Staatsanwaltschaft Augsburg ein, alle Akten vernichtet zu haben, obwohl die Lagerungsfrist noch nicht erreicht war.

    Im Ermittlungsverfahren warf ich der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, nicht zuständig zu sein, da der Server ja bei Görlitz stehe und somit die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig sei (Tatortnahe Ermittlungen).

    Es dauerte 6 Monate, bis die Akten von Augsburg bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eintrafen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde mir keine Möglichkeit eingeräumt mein Recht auf rechtliches Gehör zu nutzen. Mehr noch bei der Einreise in München im Jahr 2018 wurde ich vorläufig für 90 Minuten festgehalten und dass wegen eines simplen deutschen Postbevollmächtigten, der bei der Domain gerati.de hinterlegt und damals noch frei abrufbar war.

    Nach dem die Staatsanwaltschaft Görlitz mir die Vorwürfe des Strafanzeigenstellers Dr. Edmund Haferbeck endlich offenlegte und ich dazu Stellung beziehen konnte, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren unverzüglich ein. 900 Js 6057/18 gö Begründung: Es hat sich herausgestellt, dass gegen sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.

    Anmerken möchte ich das kein einziger haltloser Vorwurf des Beklagten in der Klageschrift erscheint. Er also ehern versucht Verstöße die nicht existieren vorzufinden um mich finanziell zu ruinieren!

    In diesem Verfahren war also die Görlitzer Justiz bereits involviert, nach dem die Wunsch Staatsanwaltschaft Augsburg des Klägers Haferbeck, dass  Ermittlungsverfahren gegen meine Person abgeben musste.

    Herr Dr. Edmund Haferbeck rühmt sich private Telefonnummern von Staatsanwälten und Richtern zu besitzen. So ist es mehr als verwunderlich, dass Dr. Edmund Haferbeck, Peta und deren Mitarbeiter immer beim Landgericht Berlin Klagen erheben, obwohl hier keine direkte Zuständigkeit mit Berlin gegeben ist.

    Es hat den Anschein das der Kläger, deren Verein und deren Mitarbeiter hier nur Klagen, um einen finanziellen Schaden bei mir zu erreichen. Fraglich ist auch, warum das Landgericht bis heute nicht alle Verfahren zusammengelegt hat.

    Das Grundgesetz räumt jedem das Recht auf einen fairen Prozess ein. Wie kann es sein, dass ein Kläger selbst gegen mich 4 Klagen einreicht und wie in der Klageschrift 27 O 400/20 vom 11.11.2020 die Zuständigkeit mit folgender Wortwahl begründet


    Stellungnahme des Klägers Peta Deutschland in der Klage 27 O 400/20
    Stellungnahme des Klägers Peta Deutschland in der Klage 27 O 400/20

    Es muss einem Gericht egal sein, ob ich bereits durch ein Anerkenntnisurteil bekannt bin! Gegen diese Verfahren habe ich außerdem weitere Schreiben dem Landgericht Berlin übermittelt.

    Es spricht ehern dafür, dass der Kläger ein besonderes Vertrauensverhältnis mit den Richtern des Landgerichts Berlin aufgebaut hat.

    Auch in diesen Verfahren wurde vom Landgericht Berlin mir das rechtliche Gehör versagt und wichtige Beweismittel nicht zugelassen.

    Bis heute wurde mir trotzdem ich das Landgericht Berlin darauf hinwies weder das Urteil noch der Ordnungsmittelbeschluss rechtsgültig übermittelt. Siehe Schreiben zu diesem Aktenzeichen. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den letzten Stand bleib von seitens des Gerichtes bis heute unbeantwortet!

    Befangenheit Aufgrund vorangegangener Anträge

    Im Verfahren 27 AR 17/19, an dem auch in diesem Verfahren beteiligte Richter Thiel und Saar geurteilt hatten, wurde auch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Dieser wurde wie folgt begründet!

    Ihr Urteil sei empörend, erläuterte die Kanzlei. Es liege der Verdacht nahe, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Die Richter hatten entschieden, dass Künast mehrere äußerst vulgäre und sexistische Hasskommentare hinnehmen müsse. Der Beschluss hatte für breite Empörung gesorgt. Die frühere Bundesministerin kündigte an, den Instanzenweg zu gehen und Beschwerde gegen den Beschluss des Berliner Landgerichts einzulegen.

    Abzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371

    Auch ich äußere den Verdacht der politischen und persönlichen Einflussnahme in dem Verfahren.

    Die Richter verwerten dem Beschuldigten seinen gerechtfertigten PKH Antrag. Auch eine Überprüfung nach einer sofortigen Beschwerde, brachte die Richter des Landgerichts zu der Entscheidung den PKH Antrag abzulehnen und den Beklagten damit jedes Recht auf einen fairen Prozess abzusprechen.

    Anders sah es dann das Senatsgericht, die bereits erkannte, dass die vom Kläger aufgeworfenen kritische Kommentare zu dulden seien. Bei drei anderen Klagepunkten fehle derzeit die Beweiskraft, die ich versuchte beizubringen.

    Mit meinem Rechtsanwalt hatte ich bisher keinen persönlichen Kontakt. Ich habe ihm bisher maximal 15 Minuten telefonisch gesprochen und ihm versucht per E-Mail Beweise zu erklären. Acht Jahre journalistische Arbeit lassen sich nicht in wenigen Sätzen erklären. Insbesondere, da der Kläger mehr als Kritisch in der Öffentlichkeit steht und jede Kritik versucht Mundtot zu machen!

    Richterin Saar spricht in ihrer Stellungnahme an, dass ich mit meinem Rechtsanwalt einen regen Kontakt pflegen könnte! Dieses ist aber durch die Verzögerung der Bewilligung des PKH Antrages erschüttert. Der Rechtsanwalt kündigte bei nicht Bewilligung des PKH Antrages die Mandatsniederlegung an!

    Weiterhin hat das Gericht eine mündliche Verhandlung angesetzt und keine schriftliche. Sodass sollte mir das Recht auf rechtliches Gehör vor dem Landgericht Berlin nicht gewährt werden, dieses einer strafbaren Handlung nach dem Grundgesetz gleichkommt. Ein Rechtsanwalt hat in einem mündlichen Verfahren nicht die Informationen, die er für eine Verteidigung und Argumentation der Klägerpartei benötigt.

    Ein Beispiel wäre hier der Abmahnversuch von Dr. Edmund Haferbeck im Namen von Peta, gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker, den ich zu meiner Verteidigung als Zeuge benennen möchte. Dieser Zeuge kann aus politischer Sicht schildern, wie Peta arbeitet und welche Methoden Peta und deren Mitarbeiter nutzen, Kritik an Peta zu verhindern.

    Letztendlich verweise ich noch einmal auf das geltende Grundgesetz, was mir persönlich als Beschuldigter ein Recht auf rechtliches Gehör einräumt.

    Ich verweise daraufhin, dass sollte mir das rechtliche Gehör bei der Gerichtsverhandlung, egal durch welche Möglichkeit, nicht vom Landgericht Berlin gewährt werden, ich vor der Verhandlung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen werde. Derzeit prüfe ich die rechtlichen Möglichkeiten einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, durch die beteiligten Richter des Landgerichts Berlin!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen sieben Peta Mitarbeiter

    Peta erstattet erneut eine Strafanzeige gegen einen Unschuldigen Landwirt und bezichtigt diesen einer Straftat. Die Straftaten liegen ehern auf der Seite von Peta.

    Obwohl Peta seit Jahren Kenntnis besitzt, dass ihre Strafanzeigen völlig jedem Rechtsverständnis entspricht, werden diese weiter von Peta gestellt. Peta beschäftigt ausgebildete Juristen. Da darf man sich schon fragen wie diese ihre Staatsexamen erreicht haben. Krishna Singh gab freiwillig seinen Rechtsanwaltstitel ab und das genau zwei Wochen nachdem er im Namen von Peta, illegale Massenabmahnungen unterzeichnete. Unzählige Betroffene beschwerten sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Diese teilte dann mit, dass Herr Krishna Singh nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist.

    Schaut man sich die juristische Arbeit von Peta an, muss man sich schon Fragen (Meinungsbildung), ob Krishna Singh aufgrund seiner juristischen Unfähigkeit, seinen Rechtsanwaltstitel abgab. Obwohl, an diesem Rechtsanwaltstitel schien er dann doch sehr zu hängen. 3 Monate später veröffentlichte Peta ein Buch, wo Krishna Singh als Rechtsanwalt betitelt wurde. Hier erstattete GERATI sofort Strafanzeige wegen Titelmissbrauches.

    Brandopfer verstoßen nicht gegen Brandschutzmaßnahmen und sind auch nicht für die Löschwasserversorgung zuständig

    Peta räumt immer wieder ein, dass man die Strafanzeigen stellt, um geltende Gesetze ändern zu lassen. Demnach ist der Peta Rechtsabteilung sehr wohl bewusst, dass das von Peta ausgesuchte Opfer, gegen kein einziges Gesetz verstößt. Dadurch begeht Peta vorsätzlich mit ihren Strafanzeigen, Straftaten wie falsche Verdächtigung und falsche Tatsachenbehauptung. Dieses bestätigt sich weiterhin auch darin, das Peta mit Erstattung der Strafanzeige sofort eine Pressemitteilung herausgibt, ohne das Ermittlungsergebnis der zuständigen Staatsanwaltschaft abzuwarten.

    Auf die Einlassung des Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck auf die GERATI-Strafanzeige darf man wie immer gespannt sein.

    Hier die GERATI-Strafanzeige als PDF


    30032021 ss

    Update: 30.03.2021 14:11 WIZ

    Staatsanwaltschaft teilt per E-Mail Az: 178 Js 3285/21 mit