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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Krishna Singh

  • Wiedereinsetzungsantrag in den Vorigen Stand für das Verfahren 27 O 639/17

    Auf mein letztes Schreiben im Februar 2023 reagierte das Landgericht zu diesem Verfahren nicht mehr. Da mir bis heute kein Urteil (es soll sich um ein Anerkenntnisurteil handeln) vorliegt, habe ich jetzt beschlossen einmal einen Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Mal sehen ob hier das Landgericht Berlin darauf reagiert.

    In diesem Verfahren klagte Krishnia Singh, jetziger Leiter der Rechtsabteilung von PETA, dass ich die Aussage „Er habe seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ zu unterlassen habe. In dem Verfahren hatte ich einen Rechtsanwalt, dem ich in keiner Weise ein Schuldanerkenntnis einräumte. Ich habe bis heute weder das Urteil erhalten. Noch besser ist, dass dieser Rechtsanwalt die Aussage in einem Ermittlungsverfahren gegen ihn auf Grundlage dieses Verfahren verweigerte. Die Generalstaatsanwaltschaft entzog ihm den Rechtsanwaltstitel.

    Ich bin der festen Überzeugung, dass die Aussage „Verloren“ Umgangssprache ist.

    So sagt man bei einer Kündigung im Job ja auch umgangssprachlich „Er hat seinen Job verloren“, oder wenn wegen Alkohol am Steuer der Führerschein eingezogen wird sagt man auch „Er hat seinen Führerschein“ verloren! Wie kann es dann zu einem ANerkenntnisurteil kommen und warum verweigert mir das Landgericht das Urteil mir rechtskräftig zu übermitteln? Hier mein heutiges Fax an das Landgericht Berlin.

    Das Landgericht hat bislang nicht auf mein letztes Schreiben vom Februar 2023 reagiert, das sich auf das Urteil 27 O 639/17 bezieht. Da mir bis heute kein Urteil vorliegt (es handelt sich um ein angebliches Anerkenntnisurteil), habe ich beschlossen, einen Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Standes zu stellen. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Berlin darauf reagieren wird.

    In diesem Verfahren hat Krishnia Singh, der aktuelle Leiter der Rechtsabteilung von PETA, geklagt, dass ich die Aussage „Er habe seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ unterlassen habe. Während des Verfahrens hatte ich einen Rechtsanwalt, dem ich keinerlei Schuldanerkenntnis eingeräumt habe. Bis heute habe ich weder das Urteil erhalten noch ist es bemerkenswert, dass dieser Rechtsanwalt die Aussage in einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst aufgrund dieses Verfahrens verweigert hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihm daraufhin den Rechtsanwaltstitel entzogen.

    Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass die Aussage „verloren“ umgangssprachlich ist. Dies zeigt sich auch in ähnlichen Situationen, wie beispielsweise bei einer Kündigung im Job, wo man umgangssprachlich sagt „Er hat seinen Job verloren“, oder wenn der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen wird, sagt man auch „Er hat seinen Führerschein verloren“. Daher stellt sich die Frage, wie es zu einem Anerkenntnisurteil kommen kann und warum das Landgericht mir das Urteil nicht rechtskräftig übermitteln möchte. Anbei finde Ihr mein heutiges Fax an das Landgericht Berlin.

    Mein Schreiben:

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien
    Landgericht Berlin
    Tegeler Weg 17-21
    10589 Berlin
    Deutschland

    Per Fax: (030) 90188 518

    BSD-City, 18.08.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    1. Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs 5 ZPO
    2. für ein Klageverfahren nach Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
    3. verbunden mit einem nach § 236 ZPO Wiedereinsetzungsantrag in den Vorigen Stand für das Verfahren 27 O 639/17
    4. Antrag auf Akteneinsicht zur Beweismittelsicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich folgende Anträge…

    1. Antrag auf Zuweisung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs 5 ZPO
    2. für ein Klageverfahren nach Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
    3. verbunden mit einem nach § 236 ZPO Wiedereinsetzungsantrag in den Vorigen Stand für das Verfahren 27 O 639/17
    4. Antrag auf Akteneinsicht zur Beweismittelsicherung

    Begründung:

    Im Verfahren 27 O 639/17, in dem PETA-Mitarbeiter Krishna Singh gegen Silvio Harnos (GERATI) klagt, hat das Landgericht Berlin mir die Zustellung des Urteils und somit meine rechtlichen Rechtsmittel verweigert.

    Bis zum aktuellen Zeitpunkt wurde mir das Urteil nachweislich nicht zugestellt. Die von Seiten des Landgerichts Berlin übermittelte Fax-Bestätigung, die angeblich von meinem damaligen Anwalt stammen soll und als Beweis für die Zustellung dient, kann nicht bestätigt werden. Die übermittelte Fax-Nummer kann nicht meinem Rechtsanwalt zugeordnet werden, und die Unterschrift entspricht nicht der mir vorliegenden unterzeichneten Dokumente.

    Es ist anzumerken, dass das Schreiben, das die angebliche Zustellung des Urteils an meinen Rechtsanwalt bestätigen soll, von jeder Person versendet werden könnte.

    Nach meinem rechtlichen Verständnis müssen Urteile auch an Rechtsanwälte entweder durch unmittelbares Empfangsbekenntnis oder mittels gesicherter elektronischer Zustellung zugestellt werden. Die Gründe für das Ausbleiben dieser Zustellungsformen in diesem Fall können ausschließlich vom Landgericht Berlin erläutert werden.

    Es wirft ernsthafte Fragen auf, wie es zu einem vermeintlichen Anerkenntnisurteil gekommen sein kann, dem ich zu keinem Zeitpunkt zugestimmt habe. Die Weigerung des Gerichts, mir das Urteil zu übermitteln, in Verbindung mit diesen Umständen, lässt den Verdacht auf eine mögliche Rechtsbeugung im Amt aufkommen.

    In Bezug auf das Ermittlungsverfahren, das von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main gegen meinen Rechtsanwalt eingeleitet wurde, verweigert dieser jegliche Auskünfte. Diese Weigerung führte dazu, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Rahmen des Ermittlungsverfahrens den Rechtsanwaltstitel dieses Anwalts aberkannte.

    Hätte ich von dem Anerkenntnisurteil Kenntnis gehabt, so hätte ich unverzüglich Rechtsmittel eingelegt, selbstverständlich. Des Weiteren kann mir nichts zur Last gelegt werden, von dem ich keine Kenntnis besitze. Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Landgericht Berlin bis zum heutigen Tag die ordnungsgemäße Zustellung des Urteils an mich verweigert hat.

    Angesichts dieser rechtlichen Gegebenheiten beabsichtige ich, die Einleitung eines Klageverfahrens gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG in Verbindung mit einem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 236 ZPO für das Verfahren 27 O 639/17 von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

    In einem früheren Fall, in dem ich einen Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts gestellt habe, haben die Richter des Landgerichts mir mitgeteilt, dass dies erst nach Bewilligung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) erfolgen könne.
    Gleichzeitig verweigern sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin (im Beschwerdeverfahren) in mehreren weiteren Klagen aus dem Umfeld von PETA, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe. Interessanterweise erfolgt diese Verweigerung genau zu dem Zeitpunkt, als ich in einem Schreiben zu einem dieser Fälle ankündigte, dass ich eine Wiedereinsetzung im Verfahren 27 O 639/17 beantragen möchte.

    Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Berliner Justiz hier möglicherweise vorsätzlich durch die Verweigerung der Prozesskostenhilfe eine Rechtsbeugung im Amt begeht, um Ermittlungen in Bezug auf das besagte Verfahren zu behindern, das in einem vermeintlichen Anerkenntnisurteil geendet hat.

    Ebenso unterließ das Gericht die gebotene Pflicht, den Kläger zu rügen, als bekannt wurde, dass dieser persönliche Daten, einschließlich meiner finanziellen Angaben im Prozesskostenhilfe-Antrag im Verfahren 27 O 519/19 sowie Informationen über meinen Rechtsanwalt, an Dritte weitergegeben hatte. Ich habe das Gericht bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Klägerpartei personenbezogene Daten an mindestens zwei Personen weitergegeben hat.

    In diesem Zusammenhang initiierte Simon Fischer einen diffamierenden Angriff auf meinen Rechtsanwalt im Verfahren 27 O 519/19 und behauptete, dieser sei ein verurteilter Rechtsradikaler. Diese Handlungen lösten eine öffentliche Hetzkampagne durch die radikale Tierrechtsbewegung gegen den Rechtsanwalt aus.

    Ein weiterer Fall, den ich dem Gericht bereits mitgeteilt habe, betrifft den Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerle von der Kanzlei Graf von Westphalen. Die Klägerpartei unternahm hier den Versuch, Rechtsanwälte, die Kritiker von PETA verteidigen, öffentlich zu diffamieren. Angesichts dieser Vorfälle ist es verständlich, dass andere Rechtsanwälte, insbesondere wenn man auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, es ablehnen könnten, ein Mandat anzunehmen, um sich vor möglichen Rufschädigungen durch eine solche Hetzkampagne zu schützen.

    Dadurch greift der Kläger erheblich in das Verfahren ein, da ich aufgrund der abgesagten Vertretung keine Möglichkeit habe, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diese Problematik wird verstärkt durch meinen Wohnsitz in Jakarta/Indonesien, wo persönliche Treffen nur per Telefon und E-Mail mit einem Rechtsanwalt möglich sind.

    Als deutscher Staatsbürger habe ich gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht, vor einem deutschen Gericht gehört zu werden. Jedoch wird mir dieses Recht aufgrund der bestehenden Anwaltspflicht am Landgericht verweigert.

    Antrag auf Akteneinsicht zur Beweismittelsicherung

    Begründung:

    Vor dem Hintergrund dessen, dass mir seitens des Gerichts die Bestellung eines Rechtsanwaltes untersagt wurde, unter gleichzeitiger Verknüpfung mit Bedrohungen sowie der potenziellen Gefahr einer Rufschädigung durch den Kläger, beantrage ich hiermit die Gewährung von Akteneinsicht betreffend dieses Verfahrens zum Zwecke der Beweismittelsicherung. Ich bitte darum, dass die betreffenden Akten über die Deutsche Botschaft in Jakarta zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies aus praktischen Gründen nicht umsetzbar sein, stelle ich alternativ den Antrag, dass das Gericht aufgrund des schwerwiegenden Verdachts der Amtshaftung in Kombination mit einer möglichen Rechtsbeugung im Amt mir die Möglichkeit einräumt, die Akten kostenneutral am Landgericht Berlin einzusehen. Es erscheint rechtlich unangebracht, mir das Grundrecht auf Gehör zu verweigern, indem mir die notwendige rechtliche Vertretung versagt wird und gleichzeitig die Akteneinsicht in diesem Zusammenhang verwehrt bleibt.

    Sollten das Gericht oder die verantwortlichen Richter weiterhin meine Anschreiben unbeantwortet lassen, bitte ich darum, dieses Schreiben als förmliche Beschwerde und gleichzeitig als Strafanzeige zu behandeln und die entsprechenden Stellen zu informieren. In diesem Fall bitte ich um eine kurze Mitteilung über den aktuellen Stand der Bearbeitung meiner Schreiben.

    Zur Sicherung meiner Rechte setze ich vorsorglich eine Frist von höchstens 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens, um mir per Fax mitzuteilen, wie das Gericht beabsichtigt, mit meinem Antrag zu verfahren.

    Hochachtungsvoll

    Silvio Harnos

  • PETA erstatte Strafanzeige gegen @TerraNostra-Feinkost

    Grund der Anzeige sei, so Saarnews.com, dass TerraNostra-Feinkost, Foie gras (Stopfleber) im Sortiment habe! Als angebliche Expertin wurde hier Dr. Tanja Breining genannt!

    https://www.saarnews.com/peta-erstattet-strafanzeige-gegen-terranostra-feinkost/

    Jene Tanja Breining wollte bereits in der Vergangenheit selbst Plastikfische aus einem Aquarium einer Bar retten und machte sich dabei lächerlich!

    PeTA verprasst wieder Steuergelder, Plastefische gehören nicht in eine Bar

    Jetzt behauptet doch tatsächlich diese irrwitzige PETA – Doktorin, dass sich dieses Geschäft mit dem Verkauf von Foie gras, nach deutschem Recht, Strafbar gemacht hätte! Nach stupider Überprüfung des Sachverhaltes hat jetzt die Rechtsabteilung unter der Leitung von Krishna Singh Strafanzeige gestellt.

    In der Strafanzeige spricht man von „Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung“!

    Ja auch dieser Krishna Singh, der die Nachfolge der Leitung der Rechtsabteilung, von dem von PETA selbst degradierten Edmund Haferbeck übernahm, scheint mit seinem juristischen Fachwissen etwas neben der Spur zu laufen!

    Edmund Haferbeck, der keine juristische Ausbildung genoss und wahrscheinlich sich durch strafbare Handlungen schuldig gemacht hatte. Dieser hatte ohne juristische Ausbildung und Absicherung durch einen Rechtsanwalt, juristische Fachberatung angeboten und durchgeführt. Selbst die Verteidigung von Mandanten bei Gericht und bei Staatsanwaltschaften übernahm dieser.

    https://gerati.de/2016/11/13/edmund-haferbeck-als-rechtsanwalt/

    Nachdem eine Strafanzeige von GERATI gegen ihn wegen Verdachtes des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz vorgelegen hatte, wurde dieser von PETA selbst degradiert und erhielt den neuen Aufgabenbereich „Seniorverantwortlicher für Special Projects“!

    Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

    Sein Nachfolger Krishna Singh hat zwar eine juristische Ausbildung erhalten, gab aber freiwillig seinen Rechtsanwaltstitel ab. Skurriler Weise genau, nachdem er im Namen von PETA Massenabmahnungen unterzeichnete und eine Beschwerdeflut bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einging! Ob die Beschwerden Grund der freiwilligen Abgabe des Rechtsanwaltstitels waren, lässt sich nur mutmaßen. Jedenfalls betitelte er sich zwei Monate nach der Abgaben seines Rechtsanwaltstitels, in einem PETA-Buch, als Autor und Rechtsanwalt. Auch hier erhielt er sofort eine Strafanzeige von GERATI, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches § 132a StGB! Nach Angaben gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft handle es sich um ein Versehen von ihm!

    Sein juristisches Fachwissen scheint jedoch eher sehr lücken- und laienhaft zu sein, wie diese Strafanzeige bestätigt!

    Der Verkauf von Foie gras kann in Deutschland nicht verboten werden, da dieses in einem EU-Land produziert wird! Jedes Produkt, was in der EU produziert, kann von keinem EU-Land mit einem Verkaufsbann belegt werden.

    Anders sieht es bei der Herstellung aus, die in Deutschland tatsächlich verboten ist. Der Verkauf und der Import aber eben nicht!

    PETA – Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung

    Schaut man sich die Begründung d der von Krishna Singh geleiteten PETA Rechtsabteilung an, muss man zur Erkenntnis kommen, dass jeder PETA Mitarbeiter und jeder PETA Spender sich ja der Beihilfe schuldig macht!

    PETA tötet 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut kommen und das nur, weil man diese nicht verpflegen möchte. Selbst vor Diebstahl von Haustieren schreckt PETA nicht zurück!

    Vor 7 Jahren stahl Peta den Familienhund Maya und töteten diesen

    Demnach ist nach Krishna Singh juristischer Erkenntnis jeder PETA Spendern juristisch der Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung schuldig. Die Tiere, die PETA tötet, sind weder krank noch nicht vermittelbar! PETA will nur einfach kein Tierheim oder Gnadenhof betreiben, indem Tiere ihren Lebensabend verbringen können. Denn dieses kostet ja Geld.

    Jeder darf sich dann schon fragen, wenn PETA kein Geld in den Tierschutz steckt, wo diese Spendengelder des Tierschutzes denn dann landen!

  • PETA Juristen verzweifeln gänzlich an GERATI – PETA Pfändungsversuch wird gerichtlich abgeschmettert

    PETA Rechtsanwalt (PEEEP) – Ups, er ist kein Rechtsanwalt mehr – Krishna Singh hat die Kanzlei Günter aus Hamburg beauftragt, eine Pfändung zu erlassen und scheiterte dabei kläglich! Selbst das zuständige Amtsgericht Potsdam wies diesen PETA Pfändungsversuch zurück und stellte die Pfändung vorläufig ein!

    Inhalt:

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    Zum Beginn dieses Artikels ein kleiner sarkastischer Spruch, den ich ja expliziert für PETA und deren Unterstützer, als Sarkasmus kennzeichnen muss!

    Es gibt intelligente Menschen, dann gibt es Tierrechtler und die noch tiefer liegende Gruppe, von PETA und deren Unterstützern!


    Screenshot Facebook-Seite PETA Nein Danke
    Screenshot Facebook-Seite PETA Nein Danke

    Ich hatte es ja bereits auf Facebook in einem Beitrag angekündigt. Es ist wieder einmal etwas passiert, wo ich gänzlich die Intelligenz von PETA und deren Kanzlei infrage stellen muss. Insbesondere wenn man die Akteneinsicht besitzt, weiß, wo mein Wohnsitz ist und die Angaben, die ich dem Gericht zur Verfügung gestellt habe!

    PETA Pfändungsversuch scheitert kläglich

    Am 5. April 2022 bekam ich ein Schreiben vom Amtsgericht Potsdam! Ich freute mich schon auf einen neuen Klageversuch, aus dem Umfeld einer anderen Tierrechtsorganisation! Jedoch nein, dabei handelte es sich um ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und der Zustellbestätigung an den Drittschuldner PayPal Deutschland!

    Mir zog es ein breites Grinsen ins Gesicht. Man darf sich schon fragen, ob es Dummheit ist oder fehlender Rechtsverstand ist, den die PETA vertretende Kanzlei Günther aus Hamburg, an den Tag legt! Selbst Dr. Edmund Haferbeck, ehemaliger und jetzt degradierter Rechtsberater von PETA, scheint mit der Kanzlei Günther nicht so ganz zufrieden zu sein. Jedenfalls lobte er in vollen Zügen am 9. April, auf einer Ansprache bei der Tierrechtsdemo, die Arbeit von Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl von der Kanzlei Graf von Westphalen aus Hamburg! 

    Da ich für volle Transparenz stehe, veröffentliche ich natürlich auch diesen PETA Pfändungsversuch! Hier erst einmal das Schreiben, was mich vom Amtsgericht Potsdam erreichte …

    Tierrechtler beginnen zu früh zu jubeln

    Ich kann mir vorstellen, dass mit dem Klick auf den PDF-Link viele Tierrechtler voreilig Jubelschreie ausführen! Doch wie heißt es immer!

    Wer zuletzt lacht, lacht am besten

    Und so ist es auch in diesem Fall! Ich muss es immer wieder erwähnen! Es gibt intelligente Menschen und dann gibt es Tierrechtler und erst später kommt PETA mit ihren Unterstützern!

    Jeder sollte eigentlich wissen, dass bei globalen Unternehmen wie auch PayPal der Wohnsitz, das zuständige Unternehmen begründet. PayPal Deutschland verwaltet nur Deutsche mit dem Wohnsitz in Deutschland! Also ist bereits von vornherein ein ganz falsches Unternehmen als Drittschuldner genannt worden. Als Nächstes darf man sich fragen, ob ich überhaupt ein eigenes PayPal-Konto besitze, oder ist es nicht doch ehern ein Business-PayPal-Konto, was einem Unternehmen gehört! 😉 

    Natürlich bin ich mehr als „AMUSED“ wenn ich die Summe sehe und das der radikale PETA Jurist soviel Geld um sonst zum Fenster hinauswirft! Allein dieser PETA Pfändungsversuch beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von 195,59 €! Allein die Zustellung an PayPal Deutschland beläuft sich auf 30,55 €! Geld, was er nie wieder sehen wird. Ich hoffe, er kann bei seiner Verranntheit, GERATI mundtot zu machen, die Miete und Stromkosten auch noch weiter leisten! Nicht das man ihn irgendwann unter einer Brücke besuchen darf, wie ich bereits in dem Artikel PETA fordert „Rettet unsere Haut“!


    PETA fordert „Rettet unsere Haut“
    PETA fordert „Rettet unsere Haut“

    Gescheitertes Geburtstagsgeschenk

    Ob es Absicht, oder Zufall war? Jedenfalls wurde der PETA Pfändungsbeschluss am 2. Februar dem Amtsgericht Potsdam zugestellt! An diesem Tag hatte ich Geburtstag. Ich freue mich natürlich, wenn mir PETA und auch andere Tierrechtler an diesem Tage eine besondere Freude machen wollen. Auch wenn ich von diesem Geschenk erst am 5. April zur Kenntnis bekommen habe!

    Letztendlich war die Freude mit dem Fax vom 12. April vom Amtsgericht Potsdam um so größer!

    Widerspruch gegen die PETA Pfändung

    Natürlich habe ich noch am selbst Tag einen Widerspruch gegen die PETA Pfändung eingelegt! Es ist schon mehr als skurril und deutet wohl ehern auf fachliche Dummheit der Kanzlei Günther aus Hamburg hin. Diese besitzen Kenntnis davon, dass mir bis heute das angebliche Anerkenntnisurteil nicht vorliegt. Allein, wie das Anerkenntnisurteil zustande gekommen sein soll, ist schon mehr als fraglich!


    Rechtsanwaltskammer Stuttgart teilt mit, Krishna Singh nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen
    Rechtsanwaltskammer Stuttgart teilt mit, Krishna Singh nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen

    In dem von ihm angestrebten Klageverfahren begehrte Krishna Singh die Unterlassung der von mir in einem Artikel verfassten Aussage, „Er hätte seinen Rechtsanwaltstitel verloren!“ 

    Er belegt, dass er ihn freiwillig abgegeben hat, was auch stimmen mag!

    Jedoch ist die Aussage „Er hat verloren“ deutsche Umgangssprache!

    So sagt man, wenn einer seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben muss auch …

    „Er hat seinen Führerschein verloren.“

    Dasselbe gilt für eine Jobkündigung! Auch hier sagt man umgangssprachlich …

    „Er hat seinen Job verloren.“

    Wie es zu dem angeblichen Anerkenntnisurteil kommen konnte, kann mir weder das Landgericht Berlin noch mein damaliger Anwalt erklären, der nicht mehr erreichbar ist! Anerkenntnisurteil bedeutet, ich habe die Schuld anerkannt. Das habe ich jedoch zu keinem Zeitpunkt getan. Ich bin nach einem Telefonat nach der Gerichtsverhandlung davon ausgegangen, dass eine außergerichtliche Einigung stattgefunden habe. Ich lösche den Artikel, was ich auch tat und Krishna Singh zieht die Klage zurück! Diese Vermutung bestätigte sich auch, da ich weder ein Urteil noch sonst weitere Gerichtsschreiben erhielt!

    Für mich was das damit erledigt. In der zwischen Zeit sollen jedoch irgendwelche Ordnungsmittelbeschlüsse durch das Landgericht Berlin erlassen worden sein, wovon ich auch keine Kenntnis erhielt! Erst letztes Jahr sendete mir mein damaliger Anwalt eine neue Klage von Krishna Singh zu, worauf ich ihn fragte, wo das Urteil und die in der Klageschrift angesprochenen sind, denn ich habe nichts erhalten. Seitdem ist der Rechtsanwalt nicht mehr erreichbar.

    Mittlerweile droht ihm ein anwaltsgerichtliches Ermittlungsverfahren von seitens der zuständigen Rechtsanwaltskammer, an die ich mich mit einer Beschwerde gewendet hatte! Auch dort hat er seit Oktober 2021 trotz mehrmaliger Aufforderung, keine Stellung zu der Beschwerde abgegeben!

    Letztendlich kann ich nichts unterlassen, von dem ich keine Kenntnis besitze! Und wie gesagt, allein das Verhalten meines ehemaligen Rechtsanwaltes in Verbindung mit dem Verhalten des Landgerichtes Berlin lässt hier viele Vermutungen zu! Insbesondere PETA greift immer wieder öffentlich Rechtsanwälte an, die Kritiker von PETA verteidigen, wie zum Beispiel Dr. Walter Scheuerl von der Kanzlei Graf von Westphalen! Hat mein ehemaliger Rechtsanwalt Todesangst? Verwundert wäre man nicht, wenn man die Radikalisierung von PETA und deren Unterstützer sich anschaut. Aber auch das, dass Landgericht Berlin mir auf einmal jede PKH Ansprüche verwehrt, mit der Begründung auf dieses Urteil und der Aussage ich würde PETA sowieso nur beleidigen! Dabei mache ich genau das, was PETA auch jeden Tag mit ausgewählten Opfer macht! Siehe Circus Krone, siehe TUI und weitere Tierhalter! Ich frage mich wirklich wie viel PETA an die Richter gezahlt hat! Dieses ist in Indonesien üblich, hier kann man mit Geld ein Urteil dank Korruption kaufen. Sowas dachte ich eigentlich, gibt es in Deutschland nicht!

    Gegen den PETA Pfändungsversuch legte ich Widerspruch ein …

    Amtsgericht Potsdam folgte meinem Widerspruch und setzte die Pfändung aus

    Wie zu erwarten, wenn PETA außerhalb der Gerichte Berlin auf GERATI trifft, sieht die Welt auf einmal nicht mehr so rosig aus! Was will man auch anderes erwarten, wenn im Berliner Justizsenat der PETA Rechtsanwalt Christian Arleth eingeschleust wurde und seine Arbeit wie im Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht, der 4 Berliner Bezirke Pro PETA berät! Welchen Einfluss dieser Christian Arleth, als PETA Rechtsanwalt auf die beim Landgericht Berlin anhängigen Klagen von PETA gegen GERATI hat, lässt sich nur erahnen!

    Weitere Hintergründe findest du in dem Artikel 

    GERATI erstattet Strafanzeige gegen Richter des Landgerichts Berlin, dem ehemaligen Justizsenator von Berlin Dirk Behrendt und PETA Rechtsanwalt Christian Arleth

    Hier jetzt das Antwortschreiben des Amtsgerichts Potsdam auf mein Widerspruch, gegen den PETA Pfändungsversuch …

    Was bringt der Aufwand, wenn PETA und deren Kanzlei sowieso mit ihrem Pfändungsversuch ins Leere laufen?

    Natürlich könnte ich mich genüsslich zurücklehnen und mich über PETA köstlich amüsieren! Dann hätte ich aber auch, als ich erfolgreich die von PETA gegen meinen Mail-Server gestartete kriminelle Mailbomben-Attacke beendet wurde, einfach mich zurückziehen können und mein ungestörtes Leben, weiter im Paradies leben!

    Fakt ist jedoch, dass PETA die kriminellste und Terroristennahe Vereinigung ist, die mit Straftaten andere Menschen nötigen will. Selbst tötet PETA jedes Jahr tausenden Tiere aus purer Profitgier und schreckt auch vor Diebstahl von Haustieren und deren sofortige Tötung zurück!

    Wer Kritik in Deutschland gegen PETA äußert, muss mit perfider Gewalt gegen sich und Angehörige rechnen! Dabei kann man froh sein, dass bisher keine Tote auf das Konto von PETA gingen. Obwohl, PETA ist sehr wohl schuld am Tod eines Menschen. PETA forderte die Befreiung eines Elefanten. Als dieser dann tatsächlich in Buchen befreit wurde und einen Menschen tötete, wollte PETA auf einmal von ihrer MORDKAMPAGNE nichts mehr wissen!

    GERATI steht für Aufklärung von den illegalen Machenschaften von PETA und anderen Tierrechts-Orgas. Auch wenn PETA alles versucht GERATI Mundtot zu machen scheitern sie immer wieder.

    Und wenn du die Arbeit von GERATI gut und wichtig findest, dann würde ich mich über eine kleine finanzielle Unterstützung freuen! Auch wenn du GERATI nicht finanziell unterstützen kannst, hilft es enorm weiter, wenn du Artikel teilst, likst und z. B. den YouTube-Kanal von GERATI TV abonnierst!

    Quellen

  • Deutsche Botschaft in Jakarta meldet sich zur Klageschrift 27 O 396/20 endlich

    Am 26.08.2021 erhielt ich ein Schreiben von der Deutschen Botschaft in Jakarta, dass endlich die Klageschrift 27 O 396/20 eingetroffen ist. Ich bat natürlich sofort per E-Mail um Zustellung der Klageschrift!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Sehr geehrter Herr Sch***,

    ihr Schreiben habe ich erhalten, muss ihnen aber mitteilen, dass aufgrund der Gesundheitsgefährdung im Bereich Jakarta nicht zu Botschaft kommen kann. In Java gilt derzeit die PPKM-3 Regel, die aufgrund der erhöhten Gesundheitsgefährdung durch Covid-19 erlassen wurde.

    Dass ein Schreiben vom Landgericht Berlin zu mir unterwegs ist, ist mir bekannt, da ich, mit dem zuständigen Richter Thiel, in regelmäßigen Fax-Kontakt stehe.

    Ich möchte sie bitten, das Schreiben mir über einen Boten zuzustellen. Gern übersende ich ihnen nach der Zustellung ein Empfangsbekenntnis!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    E-Mail vom 26.08.2021

    Als ich nach einigen Tagen keine Informationen von der Deutschen Botschaft erhielt, versuchte ich telefonisch in Kontakt zu treten. Die zentrale Nummer wurde immer wieder mit der Ansage alle Mitarbeiter befinden sich im Gespräch, nach 3x Klingeln automatisch beendet. Also sendete ich ein Fax an die Botschaft, worauf auch keine Reaktion erfolgte. Also informierte ich das Landgericht Berlin darüber, die darauf hin den Klagevertreter, die Kanzlei Günther in Hamburg informierte!

    Antwort der Kanzlei Günther

    Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, die den PETA-Juristen Krishna Singh vertritt, behauptete doch tatsächlich, ich hätte die Klageschrift selbst beschädigt, um mich der Verantwortung zu entziehen. Dümmer geht immer auch bei Rechtsanwälten in Hamburg! Natürlich vernichte ich eine Klageschrift, um mich der Verantwortung zu entziehen, teile aber vorher natürlich noch dem Landgericht Berlin mit, dass die Klageschrift beschädigt und unleserlich bei mir eintraf!

    Dazu muss man wissen, dass Indonesien eine Zustellung per Empfangsbekenntnis nicht kennt. Von allen mir zugestellten Klageschriften aus der PETA Vereinigung, besitzt das Landgericht Berlin keinen einzigen Zustellnachweis. Ich könnte mich eigentlich genüsslich zurücklehnen und die Konsorten von PETA an ihren Mohrrübchen knabbern lassen. Aber nein GERATI Betreiber Silvio Harnos ist so erpicht auf den Rechtsstreit, dass er damit sogar selbst an die Öffentlichkeit geht und PETA dadurch sichtlich aus dem Konzept bringt. Bis heute hat PETA selbst nicht öffentlich eingeräumt Klagen und Strafanzeigen gegen mich eingereicht zu haben!

    Man hätte zwar eventuell ein Versäumnisurteil erhalten, doch wäre dieses Urteil spätestens bei der Forderungsstellung in sich zusammengebrochen. Erstens muss die Klageschrift nachweislich zugestellt werden und zweitens muss nach Zustellung dem Beklagten das Recht auf Gehör eingeräumt werden! Obwohl ja das Recht auf Gehör durch das Landgericht Berlin mir generell verwehrt wird, wo sich jetzt bereits das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde befasst. Anders als bei den PETA Verfassungsbeschwerde wurde meine zur höchstrichterlichen Entscheidung angenommen! Vielleicht sollte PETA einmal darüber nachdenken mir die Stelle, als Leiter der Rechtsabteilung zu geben?

    Die Rechtsanwältin Davina Bruhn outete sich auch als Coronaleugnerin, da sie tatsächlich behauptet eine Gesundheitsgefährdung liege in Jakarta nicht vor und ich könne Gefahrlos mich durch Jakarta begeben! Auf meine Frage im Antwortschreiben, warum wohl die Botschaft selbst nicht sich auf den Weg zu mir begibt erhielt ich keine Antwort!

    Heutige E-Mail der Deutschen Botschaft

    Heute erhielt ich folgende E-Mail von der Deutschen Botschaft aus Jakarta …

    RK.521 E Harnos

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    das Landgericht Berlin hat die Botschaft gebeten, Ihnen jeweils eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift vom 22.10.2020 nebst den dazugehörigen Anlagen sowie der richterlichen Verfügungen vom 26.11.2020 sowie eine beglaubigte Abschrift den Beschlusses vom 26.11.2020 zuzustellen. Da hier in Jakarta kein Ausgangsbeschränkungen mehr, werden Sie daher gebeten, an einem der kommenden Werktage in der Zeit vom 08.00-11.30 Uhr in der Rechts- und Konsularabteilung vorzusprechen und die Schriftstücke abzuholen.

    Mit freundlichen Grüßen

    E-Mail der Deutschen Botschaft vom 06.01.2022

    Erstaunt musste ich wieder feststellen, dass keine direkte Durchwahl der E-Mail zu entnehmen war. Also rief ich die Zentrale an und es war wie seit Monaten. Nach 3x Klingeln wurde das Gespräch automatisch beendet. Ich versuchte es dann beim Amtsarzt der Deutschen Botschaft, von dem ich die Durchwahl hatte. Aber er war wahrscheinlich auch noch auf Jahresendurlaub! Also schrieb ich folgende Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft …

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft

    Persönliches Telefongespräch mit der Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft in Jakarta

    Auf meine Frage warum man über die Zentrale der Deutschen Botschaft keinem erreichen kann, konnte sie mir auch nicht erklären. Ich hätte aber jetzt ihre Nummer, die im Display angezeigt würde. Dann fragte ich, warum man weder auf meine E-Mail noch auf mein Fax reagiert habe. Da zog es mir tatsächlich die Schuhe aus! Man habe das Landgericht Berlin angefragt, ob die Zustellung wie ich wünsche erfolgen kann. Ich sicherte ein nachträglich unterzeichnetes Empfangsbekenntnis per Fax oder E-Mail zu. Vom Landgericht Berlin kam aber bis heute keine Antwort!

    Das Landgericht Berlin sendete mir ein Schreiben zu, was an die Kanzlei Günther gesendet wurde. In dem hieß es, dass die Zustellung über die Botschaft erfolglos ist, und man für die Klagezustellung über das indonesische Auswärtige Amt eine ins Indonesische übersetzte Klageschrift benötigt! Wofür benötigt man für die Klageschrift eine Übersetzung, wenn es nicht von den indonesischen Behörden gelesen werden soll. Noch dazu, mit den haltlosen Vorwürfen, ich sei ein Straftäter nur, weil ich in einem Artikel die umgangssprachliche Aussage verwendetet, Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren! Nein, er hat ihn freiwillig abgegeben. Nur wenn der Führerschein wegen zu schnellem Fahren oder Alkohol am Steuer abgenommen wurde, verwendet man die Aussage „Er hat seinen Führerschein verloren!“ Dasselbe gilt auch, wenn man im Job gekündigt wurde. Dann heißt es, „ich habe meinen Job verloren.“ Der Richter Holger Thiel, bekannt aus dem Urteil von Renate Künast (Grüne), wo er tiefste Beleidigungen, als Meinungsfreiheit ansah, sieht in der Aussage „verloren“ eine Beleidigung gegenüber Krishna Singh.

    Gleichzeitig wurde mir bis heute das Urteil, was sich angeblich um ein Anerkennisurteil handelt zugestellt. Auf ominöser Art und weise reagiert mein damaliger Rechtsanwalt nicht mehr! Selbst gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist bis heute jede Stellungnahme ausgeblieben. Letztendlich habe ich nie einem Anerkenntnis zugestimmt! Als ich dem Landgericht Berlin mitteilte, dass ich für die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den alten Stand Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen möchte, wurde dieses mit der Begründung ich würde die Klägerparteien (PETA) nur massiv beleidigen und das Verfahren hat dadurch keine Erfolgsaussichten abgelehnt! Eine Verwehrung des Menschenrechts vor Gericht angehört zu werden. Im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versämnisurteil gefällt, mit der Begründung ich hätte meine Verteidigunsgbereitschaft nicht angezeigt! Gleichzeitig übermittelte man mir erst 2 Monate nach dem Versäumnisurteil die Unterlagen für den PKH-Antrag der kurzfristig abgelehnt wurde!

    Schreiben an das Landgericht Berlin vom 06.01.2022

    So wendete ich mich heute erneut mit folgendem Schreiben an das Landgericht Berlin …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute erhielt ich erneut eine E-Mail von der Deutschen Botschaft in Jakarta!

    Über die Zentralle der Deutschen Botschaft erreicht man immer noch keinen Ansprechpartner!

    So antwortete ich auf die E-Mail wie folgt …

    (Screenshot der E-Mail der Deutschen Botschaft von Jakarta)

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Daraufhin erhielt ich soeben einen Rückruf von Frau Nurissa A*** von der Deutschen Botschaft!

    Sie teilte mir mit, dass dem Landgericht Berlin mit der E-Mail von mir vom 26.08.2021 dem Landgericht Berlin ein Schreiben zugesendet wurde, in dem man das Landgericht Berlin als Behörde bat, eine einfache Zustellung des Schreibens zu ermöglichen!

    Auf dieses Schreiben der deutschen Botschaft in Jakarta, wurde bis heute vom Landgericht Berlin, nicht reagiert!

    Frau Nurissa A*** konnte keine verbindlichen Aussagen zu meinem Vorschlag, das Schreiben per Kurier mir zuzustellen, geben. In Indonesien gibt es nicht die Art des nachweislichen Empfangsbekenntnis. Alle Einschreiben Rückschein Sendungen entsprechen demnach keiner Rechtssicheren Zustellung durch das Landgericht Berlin nach Indonesien!

    Ich machte erneut den Vorschlag, dass mir das Schreiben per Kurier JNE oder GoJek zugestellt wird und ich mich bereit erkläre, per Fax oder E-Mail ein Empfangsbekenntnis der Deutschen Botschaft in Jakarta nachträglich zuzusenden.

    Dem Landgericht Berlin müsste mittlerweile klar sein, dass ich mich gegen die Haltlosen Anschuldigungen aus dem Umfeld von PETA Deutschland und deren Mitarbeiter wehre und auch auf jedes Schreiben reagiere!

    Frau Nurissa A*** teilte mir mit, dass ihr Vorgesetzter derzeit in Deutschland ist und erst am 13. Januar zurückkommt. Wir sind erst einmal so verblieben, dass sollte ich bis zum 15. Januar kein Telefonat oder E-Mail von seitens der deutschen Botschaft erhalten, ich mich dann noch einmal über die mir jetzt bekannte Rückrufnummer, bei der Deutschen Botschaft melde.

    Um das ganze abzukürzen wäre es empfehlenswert, wenn von Seitens des Berliner Landgerichts der Deutschen Botschaft in Jakarta, kurz die Genehmigung der Zustellung mit nachträglicher Zustellbeurkundung durch mich, genehmigt würde.

    Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin in der Deutschen Botschaft

    Nurissa A***

    Legal and Consular Section

    Jl. M.H. Thamrin No. 1
    Jakarta 10310, Indonesia
    Email: +++@jaka.diplo.de

    www.jakarta.diplo.de

    Tel: +62 21 3985 5***

    Antrag auf Zuteilung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO

    Da ich davon ausgehen kann, dass das Landgericht Berlin weiter den Kläger aus dem Umfeld von PETA Deutschland e.V. bevorteilt, und mir das rechtliche Gehör, durch die nicht Bewilligung eines PKH Antrages verwehrt, stelle ich hiermit in dem Verfahren 27 O 396/20 den Antrag, mir einen Rechtsanwalt nach §121 Abs. 5 ZPO zuzuteilen.

    Ich bin nicht in der Lage einen Rechtsbeistand, den ich vor dem Landgericht Berlin benötige, zu finanzieren. Bereits im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versäumnisurteil erlassen und nachträglich die PKH abgewiesen, ohne mir in ausreichender Form rechtliches Gehör zu gewähren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Es bleibt interessant und bleibt weiter spannend. In den nächsten Tagen gibt es dann noch ein schönes Ereignis, was die PETA – Konsorten aus dem Umfeld von Haferbeck und Krishna Singh so richtig zur Weißglut bringen wird. Wer sich mit mir anlegt, der sollte sich besonders warm anziehen. Vor allem, da nicht ich, sondern nachweislich PETA das Spielchen begonnen hat. Ich glaube, ich habe Haferbeck und Krishna Singh bereits die eine oder andere schlaflose Nacht beschert. Auch hätte sich doch PETA niemals an Kopi Luwak vergriffen! Ob mittlerweile in jedem PETA Büroraum ein rotes Schild mit „NICHT ÜBER KOPI LUWAK“ schreiben steht? Man hört sehr wenig in letzter Zeit darüber!

  • Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

    Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

    Seit Jahren wurde Dr. Edmund Haferbeck als Rechtsberater und Leiter der PETA-Rechtsabteilung geführt. Diesen Job scheint er nun los zu sein. Den Aufgabenbereich übernahm jetzt Krishna Singh, der seinen Rechtsanwaltstitel vor einigen Jahren abgegeben hatte!

    Dr. Edmund Haferbeck trat als uneingeschränkter Führer von PETA Deutschland auf. Der eigentliche Vertreter von PETA Deutschland Harald Ullmann hält sich ehern im Hintergrund bedeckt. Dafür war Haferbeck um so mehr in der Öffentlichkeit aktiv und präsentierte sich als Sprecher und Führer von PETA in der Öffentlichkeit.

    In den letzten Monaten erstattete GERATI Betreiber Silvio Harnos mehrere Strafanzeigen gegen Mitarbeiter von PETA, darunter auch Edmund Haferbeck. Grund für die Strafanzeigen war die immer wieder durch PETA in Strafanzeigen auftretenden falschen Tatsachenbehauptungen gegenüber Ermittlungsbeamten. Dieses ist in Deutschland ein Straftatbestand.

    Dr. Edmund Haferbeck besitzt keine juristische Ausbildung

    In den Ermittlungsverfahren, unter anderen von der Staatsanwaltschaft Görlitz, ließ sich der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck dahingehend ein, dass nur er allein die Strafanzeigen im Namen von PETA stellt und auch nicht von seinen ihm als Leiter der Rechtsabteilung unterstellten Juristen beraten wird. Dieses beinhaltet im eigentlichen einen Verstoß gegen die Satzung des Vereins PETA Deutschland, in der festgehalten ist, dass nur der Vorstand PETA gerichtlich und außergerichtlich vertreten darf.

    Auf die Einlassung von Haferbeck in diesem Ermittlungsverfahren, teilte Silvio Harnos der ermittelnden Staatsanwaltschaft mit, dass er hier einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sieht, wo die Rechtsberatung von Nichtjuristen nur durch Juristen begleitet werden darf. Da Haferbeck dieses in seiner Aussage verneinte, sollte hier auch ein Rechtsverstoß vorliegen!

    Wie Peter Höffken wurde jetzt Dr. Edmund Haferbeck nach einer Strafanzeige von PETA degradiert!

    Peter Höffken betitelte sich im Namen von PETA als Diplomzoologe und Wildtierexperte. Nach einer Strafanzeige wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches § 132a StGB degradierte PETA Herrn Höffken zum Fachreferenten. Seit dem wurde sein Diplom in Zoologie, was unter anderem Dr. Edmund Haferbeck leibhaftig gesehen haben wollte, nicht mehr angesprochen. Wie sich herausstellte, studierte Höffken an der Uni zu Köln Geologie. Wie er durch dieses Studium ein Diplom in Zoologie erwerben konnte blieb offen. 

    Jetzt traf es bei PETA auch die Führungspersönlichkeit Dr. Edmund Haferbeck! Auch er wurde seines Postens enthoben, den er als Rechtsberater und Leiter der Rechtsabteilung innehatte!

    Neuer Leiter der Rechtsabteilung ist Krishna Singh. Dieser hat zwar eine juristische Ausbildung genossen, hatte aber bereits vor Jahren seinen Rechtsanwaltstitel abgegeben. Es darf gespannt sein, ob jetzt endlich bei PETA juristische Professionalität Einzug hält. Persönlich glaube ich nicht daran. Allein die unter anderem von Krishna Singh initiierte Verfassungsbeschwerde im Namen der Schweine zeigt sein juristisch fehlendes Fachwissen auf! Die Beschwerde wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Anders sieht es bei meiner Beschwerde im Verfahren Dr. Edmund Haferbeck – PETA ./. Silvio Harnos – GERATI. Diese liegt derzeit zur höchstrichterlichen Entscheidung den Richtern vor. In dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht geht es um die Nichtzulassung der Teilnahme am eigenen Prozess nach Art 103 Grundgesetz in Verbindung mit § 128 ZPO. Wenn die Entscheidung kommt werde ich dieses natürlich hier auf GERATI veröffentlichen!

    Neuer Aufgabenbereich für Edmund Haferbeck verweist auf NAZI Vergangenheit

    Öffentlich wird Dr. Edmund Haferbeck als „Seniorverantwortlicher für Special Projects“ bei PETA bezeichnet. Wenn man jetzt weiß wie Haferbeck tickt und das Ullmann als PETA Vertreter sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten musste, wirft diese Berufsbezeichnung schon Fragen auf. Das Verfahren gegen Harald Ullmann als 2. Vorsitzende wegen Volksverhetzung wurde gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt. PETA verglich in der Kampagne „Der Holocaust auf deinen Teller“ Juden in NAZI-KZs unter anderen mit Schweinen!

    In der NAZI-Zeit waren unter anderem Spezialprojekte, die Sonderbehandlung der Juden und deren Vernichtung! Haferbeck selbst spricht sich offen für den Terror im Namen des Tierrechts aus. So drohte er in einem Interview mit der Gründung einer Terrororganisation vergleichbar der Al Quaida. Straftaten von Tierrechtlern hingegen sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit und sollen nach Aussagen von Haferbeck nicht verfolgt werden. Auch dieses stammt aus der NAZI Zeit. Denn auch hier wurden braune Straftaten nicht verfolgt!

    Quellen:

  • Peta Rechtsanwälte verzweifeln im Klageverfahren 27 O 396/20 an DSGVO

    Peta Rechtsanwaltskanzlei Günther verzweifelt an der Zustellung einer vierten Klageschrift aus dem Umfeld von Peta. Mittlerweile scheint diese Kanzlei aus Hamburg so verzweifelt zu sein, dass man selbst gegen geltende Gesetze, hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt!


    Schreiben des Landgerichts Berlin an die Peta Rechtsanwälte der Kanzlei Günther
    Schreiben des Landgerichtes Berlin an die Peta Anwaltskanzlei Günther

    Das letzte Schrieben; wo mir die Kanzleipartnerin, der Kanzlei Günther, Frau Dr. Davina Bruhn, mir haltlos vorwarf, ich würde die Annahme der Klageschrift verweigern, hatte ich ja bereits in einem der letzten Livestreams verworfen! Auf mein Antwortschreiben teilte nun der Vorsitzende Richter Christian Thiel (bekannt aus dem Skandalurteil von der Grünen Politikerin Renate Künast), der Kanzlei Günter folgendes mit. Als ich das Schreiben las, fragte ich mich wirklich, ob Herr Thiel als Richter des Landgerichtes und auch die Kanzlei Günther noch nie etwas von Postgeheimnis und der DSGVO gehört hatten?

    Auf dieses Schreiben habe ich dann wie folgt, mit dem Verweis der Verletzung das Postgeheimnis und der DSGVO an das Landgericht Berlin, der Kanzlei Günther und 

    natürlich Krishna Singh über seinen Arbeitgeber Peta per Fax geantwortet!

    BESCHWERDE Verletzung Postgeheimnis §206 StGB und DSGVO durch das Landgericht Berlin, die Kanzlei Günther und dem Kläger Krishna Singh

    Sing. K. ./. Harnos, S. / GERATI

    Az. 27 O 396/20

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    Bitte jede Antwort vorab als Fax 03581 7921529, da der Postversand lange nach Indonesien dauert!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    In dem Schreiben vom 23.09.2021, an die Rechtsanwaltskanzlei Günther, teilten sie mir mit, dass man sich am 25.02.2021 an die indonesische Botschaft zwecks Zustellung der Klageschrift aus dem Verfahren 27 O 396/20 gewendet hatte!

    Hieraus begehre ich Auskunft welche persönlichen Daten zu meiner Person, an die indonesische Botschaft, in diesem Zusammenhang übermittelt wurden.

    Dem Landgericht Berlin dürfte klar sein, das Indonesien nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht als sicheres Drittland gilt. Insbesondere, da in der Klage meine Politische, Religiöse und Journalistische Tätigkeit an Indonesien übermittelt wurde bzw. wird! Dieses ist ein Verstoß gegen die DSGVO!

    Auch die in ihrem Schreiben expliziert geforderte Übersetzung der Klageschrift zeigt auf, das hier nicht nur die DSGVO verletzt wird, sondern auch das Postgeheimnis! Welchen Grund sollte es haben, die Klageschrift in Bahasa zu übersetzen, wenn diese Daten letztendlich nicht von Indonesien verwertet werden sollen!

    Ich untersage ihnen meine persönlichen Daten unverschlüsselt an indonesische Behörden zu übergeben. Vorsorglich verweise ich auf die Haftung des Landgerichts Berlin bei persönlichen Beeinträchtigungen, die durch die übermittelten Daten an die indonesische Behörden, auftreten könnten.

    Des Weiteren weise ich vorsorglich daraufhin, dass das Gericht vor der Versendung der Klageschrift diese zu prüfen hat. Dem Gericht liegt seit dem Zustellversuch der Klageschrift die Information vor, das weder das Anerkenntnisurteil noch der Ordnungsmittelbeschluss aus dem Verfahren 27 O 639/17 mir bis heute rechtskräftig nicht vorliegen. Die Klageschrift 27 O 396/20 baut auf das mir bis heute nicht rechtskräftig zugestellte Urteil auf!

    Ich kann nichts unterlassen, von dem ich bis heute keine rechtliche Kenntnis besitze! Weiterhin existieren die in der Klageschrift aufgeworfenen Behauptungen überhaupt nicht mehr, was demnach die Klage bereits nichtig erscheinen lässt!

    Eine Zustellung über die indonesischen Behörden ist allein aufgrund des Datenschutzes höchst fraglich. Das die Zustellung nicht über die deutsche Botschaft in Jakarta erfolgt, kann nicht dem Beklagten zuzuschreiben sein. Dieser hat sich mehrfach per E-Mail und telefonisch erfolglos (Telefonzentrale nicht besetzt) an die Deutsche Botschaft in Jakarta gewendet!

    Ich fordere das Landgericht Berlin unverzüglich mit einer Notfrist von 5 Werktagen auf, folgende Nachweise zu erbringen:

    1. Welche persönlichen Daten wurden im Februar 2021 an die indonesische Botschaft übermittelt
    2. Wer ist für die Datenschutzeinhaltung (insbesondere Einhaltung der DSVGO) beim Landgericht Berlin zuständig
    3. Wie lautet die zuständige verantwortliche Beschwerdestelle bei Verletzungen der DSVGO durch das Landgericht Berlin
    4. Bestätigung das das Landgericht keine persönliche Daten zu meiner Person an den unsicheren DSGVO-Drittstaat Indonesien übermittelt hat und in Zukunft auch nicht übermitteln wird!
    5. Unterrichtung des Klägers und diesen auf die DSVGO Vorschriften hinzuweisen!

    Eine Antwort auf dieses Schreiben erwarte ich bis spätestens 01. Oktober, 13 Uhr MEZ.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Wie man sieht, es bleibt weiter spannend, insbesondere was von seitens Peta als Nächstes für haltlose Anschuldigungen kommen!

  • Landgericht Berlin meldet sich zum Verbleib der Klageschrift des Peta Juristen Krishna Singh

    WOW, das Fax des Landgerichtes Berlin funktioniert doch noch. Heute bekam ich ein Fax mit der Antwort auf mein Beschwerdeschreiben vom 3. August zugestellt.

    Natürlich wurden wieder nicht alle offenen Fragen aus meiner Beschwerde vom 3. August beantwortet. Man ließ sich jedoch dazu hinreißen mir mitzuteilen, dass auch der zweite Versuch der Klageschrift von Krishna Singh, Jurist bei Peta, wohl dieses Mal abhandengekommen ist!

    Die erste Zustellung der Klageschrift kam vollständig zerstört und glitscht nass bei mir an. Ich wendete mich natürlich sofort an das Landgericht Berlin und teilte die Miesere mit, dass ich die Klageschrift von Krishna Singh nicht lesen kann! Das war am 18. Februar 2021.


    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten
    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten

    Am 10.03.2021 teilten mir die Rechtsanwälte Günther, die Krishna Singh in dem Verfahren gegen mich vertreten mit, dass sie die Klageschrift noch einmal dem Landgericht zur Zustellung übermittelt haben! Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Kanzlei Günther ist der Meinung, dass es juristisch ausreiche, wenn das Schreiben als Klageschrift erkennbar sei, es muss nicht lesbar sein!

    So äußerte er sich in dem Anschreiben an das Landgericht Berlin wie folgt …

    I.
    1.
    Unabhängig davon ist von einer wirksamen Zustellung und Klageerhebung aus-zugehen (§§ 253 Abs. 1, 183 Abs. 2, 175 ZPO i.V.m. dem Verbalnotenaustausch vom 29. August/29. November 2007; ZRHO Länderteil, Indonesien).
    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass das zugestellte Schriftstück als Klageschrift erkennbar ist. Mängel des Inhalts – etwa die notwendigen Angaben nach § 253 Abs. 2 ZPO, auch deren Lesbarkeit – bei deren Vorliegen die Klage wegen Unzulässigkeit abzuweisen sein könnte, sind unschädlich. Denn auch eine Abweisung der Klage setzt ein Prozessrechtsverhältnis voraus, da gerichtliche Entscheidungen nicht außerhalb eines solchen erfolgen können,
    vgl. BGH, Urt. v. 12. 12. 2012 – VIII ZR 307/11–, NJW 2013, 387, 388 Rn. 28 ff.
    Folglich genügt die Erkennbarkeit als Klagschrift, die der Beklagte in seinem Schreiben vom 16.02.2021 zugestanden hat (vorletzter Absatz, beginnend mit „Die Klagschrift 27 O 396/20 ist…“), wobei bemerkenswert ist, dass auch das Aktenzeichen offenbar lesbar war.
    Fragen der Lesbarkeit, des damit verbundenen Rechts auf rechtliches Gehör so-wie des Mussinhalts der Klageschrift sind solche, über die innerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses verhandelt wird und keine Fragen des formalisierten Zustellungsverfahrens sind. Zur (weiteren) Möglichkeit der Kenntnisname vom In-halt der Klageschrift für den Beklagten siehe überdies unten 3.).

    Unter Punkt 3 des Schreibens, unterstellt mir doch dieser Rechtsanwalt, dass ich die Klageschrift selbst beschädigt hätte!

    3.
    Unabhängig sind dem Beklagten die unter a) genannten Schriftstücke gem. § 189 ZPO zugestellt worden, sofern man die Beschädigung als vom Beklagten unverschuldet und tatsächlich existierend unterstellt und dies auch als Mangel der Zustellung wertet, wovor alledem der Kläger sich ausdrücklich verwahrt.

    (…)

    Ebenfalls ist nicht notwendig, dass der Adressat tatsächlich den Inhalt liest. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ist die Kenntnisnahmemöglichkeit genügend,

    (…)

    Letztlich ist auch nicht auszuschließen, dass – sofern tatsächlich zutreffend – die Ursache der Durchnässung im Einflussbereich des Beklagten liegt. Gewöhn-licherweise ist von einem Postunternehmen wie dem der DHL (vgl. abgebildete Versandmarke auf den vom Beklagten eingereichten Fotografien) davon auszugehen, dass deren Post nicht im Freien gelagert wird. Eine jedenfalls fahrlässige Zugangsvereitelung liegt nahe, wobei kein neuer Zustellungsversuch vorgenommen werden muss, da der Beklagte die Zustellung an sich bestätigt hat.

    Warum soll ich mich, nachdem ich bereits auf 3 Strafanzeigen ohne rechtsgültigen Zustellnachweis reagiert habe, auf eine vierte in dieser Form reagieren! Das sollte auch einem Peta Rechtsanwalt einleuchten. Faktisch widerspricht das Landgericht Berlin den Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, denn die Klageschrift ist tatsächlich, oder soll man sagen angeblich erneut zugesandt worden.

    Letztendlich ist die Kanzlei Günther selbst Schuld, dass die Klageschrift unleserlich bei mir ankam. Vor dem Versenden von Sendungen sollte man sich erkundigen was erlaubt ist. In der Klageschrift war eine DVD enthalten, die den indonesischen Zoll dazu brachte das Schreiben zu öffnen. Mal ehrlich wer hat denn heute noch ein DVD-Laufwerk. In welchem Jahrtausend lebt Peta und die von Ihnen beauftragte Kanzlei denn? Weder die PCs noch die Laptops, die wir besitzen, haben noch ein DVD-Laufwerk. Die Erfindung des USB-Sticks oder Cloud, scheint da jedenfalls noch nicht vorgedrungen zu sein! In Indonesien ist außerdem der Versand von Digitalmedien problematisch, da man bei Auslandssendungen hier von Pornografie ausgeht. Deshalb werden die Sendungen auch geöffnet. Weiterhin ist in Indonesien bekannt, dass jedes Schreiben und jedes Paket in Folie geschützt versendet wird, gerade um solche Probleme zu verhindern! Hier werden die Sachen nicht mit Autos transportiert, sondern mit Mopeds, weil nur die vernünftig durch den Verkehr durchkommen. Vorher informieren hilft auch einen unwissenden Rechtsanwalt!

    Rechtsanwaltskanzlei Günther will am 10. März die Klageschrift per elektronischer Gerichtspost an das Landgericht Berlin übermittelt haben.

    Telefonisch teilte mir das Landgericht mit, dass diese Klageschrift per Einschreiben mir zu gestellt wird. Trotz mehrfachem Nachfragen konnte man mir keine nachverfolgbare Sendungsnummer mitteilen. 

    Dafür gab es heute folgende Aussagen …

    auf Ihr Faxschreiben vom 02.08.2021 wird mitgeteilt, dass mit Verfügung des Vorsitzenden vom. 06.05.2021 die förmliche Zustellung der Klageschrift über die Deutsche Botschaft in Jarkata ge­mäß der zwischen Indonesien und Deutschland geltenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen erfolgen soll nachdem die Zustellung per Einschreiben mit internationalem Rückschein fehlge­schlagen ist, da die Sendung in nicht lesbarer Form bei lhen ankam. Das Rechtshilfeersuchen ist am 27.5.2021 an die Botschaft weitergeleitet worden. Bislang steht eine Antwort aus. Eine Sendungsnummer wird leider dabei nicht vergeben auch gibt es keine Möglichkeit, den Lauf des Rechtsmittelersuchens im Internet oder anderweitig zu verfolgen. Daher ist bislang noch nicht von einer erfolgten Zustellung der Klageschrift auszugehen.

    Wir halten also mal fest! Seit dem 18. Februar weiß das Landgericht Berlin, dass die Klageschrift vom Peta Juristen Krishna Singh, mir nicht ordnungsgemäß und rechtssicher, zugestellt wurde. Am 10. März übermittelte die Kanzlei Günther die Klageschrift erneut an das Landgericht Berlin. Im April teilte man mir telefonisch mit, dass die Klageschrift per Einschreiben auf den Weg zu mir sei! Trotz fünfmaligem Nachfragen nach einer Sendungsnummer, damit ich die Klageschrift so schnell wie möglich in den Händen halten könnte, um die Anschuldigungen von Krishna Singh prüfen zu können und einen Anwalt zu beauftragen, kam von seitens des Landgerichts Berlin, keine Antwort auf meine Sendungsnummer Anfrage!

    Und jetzt will man diese Klageschrift am 27. Mai über die deutsche Botschaft in Jakarta übermittelt haben! Das wären dann fast drei Monate! Laut meinem Rechtsverständnis geht man bei Gericht bei Zustellungen ins Ausland, von einer Laufzeit von maximal einem Monat aus. Behördliche Amtshilfegesuche sollten hier aufgrund der regelmäßigen Amtspost, zwischen der Botschaft und Deutschland, in der Regel schneller erfolgen als auf dem normalen Postweg, der derzeit 6–8 Wochen nach Indonesien dauert.

    Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günther aus Hamburg wird über folgende Aussage mehr als erbost sein!

    Solange die Klageschrift nicht ordnungsgemäß zugestellt ist, liegt kein zweiseitiges Prozess­rechtsverhältnis, mithin nach keine wirksam gegen Sie erhabene Klage vor. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Inhalt der Klageschrift auch nach gar kein Urteil gegen Sie ergehen kann. Auch kann Ihnen im derzeitigen Stadium keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ihren Prozesskostenhilfeantrag notieren wir aber gerne bereits jetzt. Auch können Sie bereits jetzt den für die Ge­währung erforderlichen Vordruck zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst Belegen einreichen, der zu jedem Verfahren stets erneut und aktuell einzureichen ist.

    Bereits bei der PKH-Bewilligung im Verfahren Dr. Edmund Haferbeck ./. Silvio Harnos, sah dieser einen groben Zuständigkeitverstoß durch das Kammergericht Berlin an, da diese mir nach meiner Beschwerde, wegen nicht Bewilligung meines PKH Antrages, die PKH doch bewilligte! Für ihn sei nur das Landgericht Berlin dafür zuständig und hätte in seinem Rechtsverständnis richtig beschieden!

    Es bleibt also weiter amüsant spannend, wie es mit den Klagen von Peta und deren direkten Umfeld weitergeht. Dr. Ulrich Wollenteit kündigte in einem an meinen Rechtsanwalt, über das Landgericht zugestellten Schreiben an, das weitere Klagen aus dem Umfeld von Peta in Arbeit seien. Immer her damit, das liefert mir nur mehr Material, um die kriminellen Machenschaften von Peta und Co aufzudecken!

    Quellen:

  • Staatsanwaltschaft bescheinigt Peta Rechtsabteilung juristische Unfähigkeit

    Peta hat bei der Staatsanwaltschaft Würzburg Strafanzeige gegen einen Landwirt gestellt, der 400 tote Schweine in seinem Stall aufgefunden hat.

    Wie üblich war niemand von Peta Vorort, um sich ein eigenes Bild von dem Vorfall zu machen. Peta beschäftigt über 60 Mitarbeiter die aus Spendengeldern für den Tierschutz finanziert werden. Diese Mitarbeiter suchen den ganzen Tag nichts anderes als Pressemitteilungen, wo Tieren angeblich ein Schaden entstanden sein soll, heraus.

    Gefundenen Presseartikel werden dann an die Rechtsabteilung von Peta weitergegeben. Die Rechtsabteilung wird von Dr. Edmund Haferbeck geleitet, der selbst rechtskräftig verurteilt wurde, da er mit Steinen war und das Leben eines Laborleiters gefährdete. Jener Haferbeck stellt immer die Behauptung auf, das kein einziger Peta Mitarbeiter jemals Rechtskräftig verurteilt wurde. In einem Interview überrascht, mit seiner eigenen Verurteilung konfrontiert, sprach dieser von Peanuts. Des weitere bekräftigte er bereits mehrfach in der Vergangenheit in seinen Interviews, das Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit seien und drohte mit der Gründung einer Terrororganisation im Namen des Tierschutzes, vergleichbar der Al Qaida.

    Haferbecks juristische Unfähigkeit führte zu Einstellungen von Rechtsanwälten

    So tauchen immer wieder neue Köpfe in der Rechtsabteilung auf, die mit ihrer juristischen Unfähigkeit glänzten. Krishna Singh unterzeichnete verbotene Massenabmahnungen im Auftrag von Peta, um die im Grundgesetz festgelegte Meinungsfreiheit einzuschränken. Diese Abmahnungen richteten sich gegen Peta-Opfer, die öffentlich die Arbeit von Peta kritisierten. Nach unzähligen Beschwerden bei der Anwaltskammer, teilte diese mit, dass Krishna Singh nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sei. In einem gegen GERATI geführten Rechtsstreit stellte sich heraus, dass Krishna Singh, kurz nach seinem Arbeitsbeginn bei Peta, freiwillig seinen Rechtsanwaltstitel abgab.

    Ein weiterer Rechtsanwalt-Star bei Peta, der seine juristische Unfähigkeit immer wieder zum Besten gibt, ist Christian Arleth. Dieser tauchte in letzter Zeit immer wider bei Rechtsthemen von Peta auf. Konnte aber bisher auch keinen einzigen rechtlichen Erfolg verzeichnen.

    Bei beiden Peta Juristen, darf man sich schon die Frage stellen, wie diese sich durch das Staatsexamen gemogelt haben? Denn selbst simple für den juristischen Laien klar nachvollziehbare juristische Fakten, werden von der Peta Rechtsabteilung nicht erkannt. Natürlich kann es sein, dass die Rechtsanwälte nur reine Marionetten des Dr. Edmund Haferbeck sind, der sich auch schon einmal vor einem Landgericht als Rechtsanwalt aufspielte, obwohl er keine nachweislich juristische Ausbildung besitzt.

    Eigentlich sollte man doch als ausgebildeter Jurist, auch wenn es sich um seinen Arbeitgeber handelt diesen darauf hinweisen, dass er juristisch immer falsch liegt und hier doch mal eine Wende in Richtung Wahrheit notwendig wäre. Natürlich kann es auch sein, dass Rechtsanwälte die bei Peta eine Anstellung annehmen von dieser Abhängig sind. Sei es man sei wirtschaftlich oder politisch bereits in seinem Leben gescheitert.

    Die Staatsanwaltschaft wies nun vorsorglich Peta darauf hin, dass für eine Strafbarkeit Vorsatz erforderlich sei

    Dieses weiß eigentlich doch auch jeder juristische Laie. Warum ist dieses bei diesen Peta Rechtsanwälten nicht bekannt? Sie erstatten fast täglich in stupider und juristisch fragwürdige Art und Wiese Strafanzeigen, die allesamt aufgrund der fehlenden Strafbarkeit eingestellt werden.

    In dem neuesten Fall, starben 400 Schweine, weil aufgrund eines technischen Defektes die Lüftungsanlage ausgefallen war. In der Vergangenheit stellten sich solche technischen Defekte, immer wieder als Manipulationen aus der Tierrechtsbewegung heraus. 

    Wie in diesem Artikel ja bereits aufgezeigt, befürwortet Peta ja solche Straftaten als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit und stellt die getöteten Tiere als notwendiges Opfer dar. Wie perfide muss dann ein Jurist sein, der wissentlich von dieser Straftat Kenntnis besitzt und dann das Opfer dieser Straftat, mit einer Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft überzieht.

    Gericht wies Peta Klage zurück

    Peta klagte durch mehrere Instanzen, für die Anerkennung als Verbandsklageberechtigter Verein. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim kam in seiner Urteilsbegründung, für die Ablehnung zu der Erkenntnis, das bei Peta „Zweifel an der Gewähr der sachgerechten Aufgabenerfüllung“ bestehen! Wenn also selbst ein Gericht zu dieser Erkenntnis kommt, sollte man sich da nicht Fragen, ob Mitarbeiter dieses Vereins, dann auch in der Lage sind, die übertragenen Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können?

    Anstatt das Peta irrwitzige Strafanzeigen stellt, sollte siese ihre Mitarbeiter ehern zu den Landwirten schicken, um ihnen in der Not zu helfen. Aber, wenn es um die aktive Hilfe für Tiere geht, ist man bei Peta ehern abgeschreckt. So versteckt sich Peta in einer gefakten Hilfskampagne für Tiere in Rumänien, wofür außer einer Plakataktion „ProPeta“ keinerlei aktive nachweisliche Belege verfügbar sind. In den USA, werden in die Obhut übergebene Tiere, unverzüglich ohne Einhaltung der gesetzlichen Wartefrist, durch Peta getötet. Man gewährt lebensfähigen und vermittelbaren Tieren, nicht einmal die Change vermittelt zu werden. So ist Peta nicht einmal bereit, die Tiere wie gesetzlich vorgeschrieben, mindestens 72 Stunden zu versorgen, sondern richtet diese sofort, mit der Todesspritze hin. Und das nur, weil man ein paar Cent, an Futter sparen möchte.

  • Selber Tauben füttern für Peta undenklich – Peta spricht Tauben ihre Intelligenz ab

    Peta fordert in Schreiben an Stadt und Gemeindevertreter, das Fütterungsverbot für Tauben in den Städten und Kommunen aufzuheben.

    Erneut darf man die Kompetenz von Peta Mitarbeitern infrage stellen. Die Rechtsabteilung vertreten durch Dr. Edmund Haferbeck und Peta-Rechtsanwalt Christian Arleth forderten fast 100 Städte auf, das Fütterungsverbot von Tauben aufzuheben.

    Erstaunt muss man bei intensiver Recherche feststellen, dass kein einziger Peta-Mitarbeiter oder Unterstützer in den Städten unterwegs ist, um diese angeblich hilflose Tauben zu füttern. Spricht sich doch die Rechtsabteilung von Peta immer wieder für Straftaten aus und unterstützt diese. Das Umgehen des Fütterungsverbotes von Tauben wäre eine Ordnungswidrigkeit, die insbesondere Haferbeck immer als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit bezeichnet!

    Auch im Petastore findet man keine Kaufmöglichkeit von Futtermitteln für Tauben oder andere gefährdete Tierarten. Versendet Peta Aufkleber, Plakate und anderes Demomaterial kostenlos, so findet man kein einziges Futterprodukt im Shop von Peta. Das wäre doch einmal was, wenn Peta kostenlos Tierfuttermittel zur Verfügung stellen würde, damit ihre Unterstützer in Not geratene Zirkusse und Zoos damit unterstützen könnten.

    Peta spricht Tauben erteilte Intelligenz ab

    Im Vorfeld der Corona-Krise sprach Peta den Tauben eine außergewöhnliche Intelligenz zu. Von dieser Intelligenz, ist in den Anschreiben von Peta, an die Vertreter der Städte und Kommunen, nichts mehr zu hören.

    Dass Tiere, insbesondere bei der Futtersuche eine überdurchschnittliche Intelligenz aufweisen, belegen viele Wildtierarten immer wieder. So tauchen Wölfe in deutschen Orten auf, um Mülltonnen nach Futter zu durchsuchen. Dieses kann man bei fast allen Wildtierarten auf der Welt erleben.

    Peta ist also nicht der Meinung, dass die Tauben so intelligent sind, ihren angestammten Platz zu verlassen, wenn sie kein Futter finden. Auch scheint man von Peta – Seite, wieder einmal nicht aus Bürostuhl herausgekommen zu sein. Hätte man sich selbst ein Bild vor Ort gemacht, wäre man zum Schluss gekommen, dass es den Tauben nicht schlechter, als vor der Krise geht.

    Städte und Kommunen widersprechen Peta und legen Beweise vor

    Städte und Kommunen schickten unverzüglich mehrere Veterinäre los, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Es wurden weder tote, verhungerte, noch ausgemergelte Tiere gefunden. Als die Kommunen diese Beweise der Presse zuspielten, löschte Peta teilweise die dazugehörende Pressemitteilung auf ihre Webseite Peta.de, zu dieser Kommune bzw. Stadt.

    Das Peta auf diese von den Städten vorgelegten Beweise keine Stellungnahme abgibt und selbst Beweise für ihre Behauptungen präsentiert zeigt nur eins. Peta will aus der Corona-Krise profit schlagen. So bietet Peta eine Gesichtsmaske an, die angeblich gegen das Coronavirus schützen soll und das zu einem Preos von 10,80 Euro. Die selbe Maske kostet bei Peta USA aber nur 2.99 USD. Peta geht es also nicht um die Tiere sondern rein um den Profit den sie aus Spendengeldern erwirtschaften. Und das durch das verbreiten von medialen Lügen. Kein Cent der Spendengelder kommt einen einzigen Tier zugute und füllt nur die Brieftaschen der Vereinsführung. Erstaunlich ist, dass Peta nach Kritik im Jahr 2014 ankündigte, in zukunft die drei höchsten Einkommen der Vereinsführung offenzulegen. Dieses Versprechen über eine Transparenz von Peta wurde bis heute nicht eingehalten.

    Ist Christian Arleth als Rechtsanwalt tragbar

    Krishna Singh fing bei Peta als Rechtsanwalt an und gab dann aus eigenen freien Stücken, seinen Rechtsanwaltstitel zurück. Christian Arleth scheint an diesem Titel zu hängen. Dennoch ist seine Arbeitsweise wohl mehr als fraglich. Immer wieder taucht er in Pressemitteilungen und stellt dabei falsche Tatsachenbehauptungen auf, wie im Fall der Tauben. Natürlich muss er seinen Mandanten bzw. Arbeitgeber, in diesem Fall Peta, mit allen Mitteln vertreten. Jedoch sollte er, wenn er schon zum Lügen, durch seinen Arbeitgeber gedrängt wird, diese dann so verbreiten und vertreten, dass diese Lügen nicht sofort auffallen. Dass man ihm, selbst als juristischer Laie, seine Lügen so leicht nachweisen kann, offenbart seine berufliche Unfähigkeit. In diesem Fall scheint es fragwürdig, ob er den Titel „Rechtsanwalt“ nicht wie sein Arbeitskollege Krishna Singh selbst niederlegen sollte, bevor massive Beschwerden bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, wie bei Herrn Krishna Singh auflaufen. Man kann auch ohne Rechtsanwaltstitel sehr gut von Spendengeldern aus dem Tierschutz, dank üppiger Peta-Lohnzahlungen, leben, wie Dr. Edmund Haferbeck beweist.

  • Maaf Mr. Krishna Singh – Mein Gerichtsverfahren

    PeTA – Mitarbeiter Krishna Singh strebt Verfahren gegen GERATI an und einigt sich auf einen Vergleich! Heute möchte ich Euch schildern, was passiert ist!

    Mein Rechtsanwalt hat mir zwar empfohlen zu schweigen! Ich bin aber der Meinung, dass es notwendig ist, Euch zu erklären, was passiert ist. Ich möchte einerseits verhindern, dass Dritte ein gleiches Verfahren droht! Andererseits sollte es im Sinne des Klägers sein, dass ich mich öffentlich bei ihm entschuldige!

    Aber gehen wir einmal der Reihe nach.

    Als ich im Februar auf Einladung des Circus Krone nach München flog, wurde mir eine Klageschrift in Indonesien zugestellt! Die Story was ich bei der Einreise in Deutschland auf Grundlage von Strafanzeigen erlebte, dürfte ja mittlerweile jedem bekannt sein. Bis heute acht Monate später weis ich immer noch nicht, was PeTA mir im Einzelnen vorgeworfen hat, was eine vorläufige Festnahme bei der Einreise in München begründen könnte! Hier mal der erste Artikel zu dieser Story.

    PeTA will GERATI bei der Einreise in Deutschland verhaften lassen

    Die mir zugegangene Klageschrift umfasste über 50 Seiten. Und warum? Weil die vertretende Rechtsanwaltskanzlei jede einzelne Seite ins Indonesische übersetzen lassen hat. Nein man hat nicht in Indonesien geklagt, sondern beim Landgericht Berlin!

    Klagegrund war eine Aussage, die ich auf Grundlage eines Schreibens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, in einem Artikel getätigt habe! Diese Aussage war nach jetziger Erkenntnis aufgrund fehlender Informationen, falsch!

    Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr
    Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr

    Ich hatte auf Grundlage dieses Schreibens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart den Artikel geschrieben „PeTA Anwalt Krishna Singh verliert Zulassung“. Diese Aussage ist nach den von Herrn Krishna Singh im Laufe des Gerichtsverfahrens vorgelegten Beweisen falsch. Herr Krishna Singh hat freiwillig auf seine Zulassung verzichtet. Dieses geschah auf Grundlage des §14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO.

    Ich habe den betroffenen Artikel bereits kurz nach der Verhandlung auf privat gesetzt und verschiedene interne Links und Textpassagen abgeändert. Den auf privat gesetzten Artikel werde ich in korrigierter Form in naher Zukunft wieder öffentlich machen.

    Endschuldigung Herr Krishna Singh,

    oder wie es auf Indonesisch heißt „Maaf Mr. Krishna Singh“. Zu dem damaligen Zeitpunkt lagen mir leider keine weiteren Informationen vor. Ich hätte selbstverständlich, nach Hinweisen von Ihnen per E-Mail diesen Artikel sofort geändert. So war dieser Artikel leider über zwei Jahre online.

    Gleichzeitig möchte ich natürlich alle Leser und Unterstützer von GERATI auffordern, diese falsche Aussage nicht mehr zu tätigen. Herr Krishna Singh hat seine Rechtsanwaltszulassung freiwillig im Januar 2016 abgegeben.

    Obwohl Herr Krishna Singh seit Januar 2016 keine Anwaltszulassung mehr besitzt, wurde im Mai 2016 ein Buch von PeTA herausgegeben, worin Herr Krishna Singh als Syndikusrechtsanwalt betitelt wurde.

    Daraufhin erstattete GERATI eine Strafanzeige! Strafanzeige wegen Titelmissbrauch als PDF zum Download

    Und noch eine Frage erlauben Sie mir doch. Warum die Übersetzung ins Indonesische. Selbst die Sie vertretende Rechtsanwältin hatte mit mir bereits 2014 per E-Mail Kontakt in deutscher Sprache. Damals ging es um das von PeTA vorsätzlich verursachte Mailbombing gegen meinen Webserver. Ich hatte mir dann einfach einmal erlaubt, auf die unzähligen E-Mails zu antworten. Warum also die Übersetzung ins Indonesische. Der Blog ist in Deutsch – also warum?

    Aber hier wird wohl Hobbyjurist Dr. Edmund Haferbeck gleich wieder ein Maulkorb verteilen und laut rumschreien „Nicht Antworten“

    Tierrechtler präsentieren Emnid Umfrage ohne Belege

    Nun ich bin ein Mensch, mit dem man sich Unterhalten und Diskutieren kann. Das wird Ihnen jeder bestätigen. Nur scheint sich PeTA regelrecht vor mir zu verstecken. So wird es wohl früher oder später ein erneutes Zusammentreffen bei der Justiz geben. Vielleicht dann mit vertauschten Plätzen. 😉