Peta Rechtsanwälte verzweifeln im Klageverfahren 27 O 396/20 an DSGVO
Peta Rechtsanwälte verzweifeln im Klageverfahren 27 O 396/20 an DSGVO

Peta Rechtsanwaltskanzlei Günther verzweifelt an der Zustellung einer vierten Klageschrift aus dem Umfeld von Peta. Mittlerweile scheint diese Kanzlei aus Hamburg so verzweifelt zu sein, dass man selbst gegen geltende Gesetze, hier die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt!

Schreiben des Landgerichts Berlin an die Peta Rechtsanwälte der Kanzlei Günther
Schreiben des Landgerichtes Berlin an die Peta Anwaltskanzlei Günther

Das letzte Schrieben; wo mir die Kanzleipartnerin, der Kanzlei Günther, Frau Dr. Davina Bruhn, mir haltlos vorwarf, ich würde die Annahme der Klageschrift verweigern, hatte ich ja bereits in einem der letzten Livestreams verworfen! Auf mein Antwortschreiben teilte nun der Vorsitzende Richter Christian Thiel (bekannt aus dem Skandalurteil von der Grünen Politikerin Renate Künast), der Kanzlei Günter folgendes mit. Als ich das Schreiben las, fragte ich mich wirklich, ob Herr Thiel als Richter des Landgerichtes und auch die Kanzlei Günther noch nie etwas von Postgeheimnis und der DSGVO gehört hatten?

Auf dieses Schreiben habe ich dann wie folgt, mit dem Verweis der Verletzung das Postgeheimnis und der DSGVO an das Landgericht Berlin, der Kanzlei Günther und 

natürlich Krishna Singh über seinen Arbeitgeber Peta per Fax geantwortet!

BESCHWERDE Verletzung Postgeheimnis §206 StGB und DSGVO durch das Landgericht Berlin, die Kanzlei Günther und dem Kläger Krishna Singh

Sing. K. ./. Harnos, S. / GERATI
Az. 27 O 396/20

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Bitte jede Antwort vorab als Fax 03581 7921529, da der Postversand lange nach Indonesien dauert!

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dem Schreiben vom 23.09.2021, an die Rechtsanwaltskanzlei Günther, teilten sie mir mit, dass man sich am 25.02.2021 an die indonesische Botschaft zwecks Zustellung der Klageschrift aus dem Verfahren 27 O 396/20 gewendet hatte!

Hieraus begehre ich Auskunft welche persönlichen Daten zu meiner Person, an die indonesische Botschaft, in diesem Zusammenhang übermittelt wurden.

Dem Landgericht Berlin dürfte klar sein, das Indonesien nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht als sicheres Drittland gilt. Insbesondere, da in der Klage meine Politische, Religiöse und Journalistische Tätigkeit an Indonesien übermittelt wurde bzw. wird! Dieses ist ein Verstoß gegen die DSGVO!

Auch die in ihrem Schreiben expliziert geforderte Übersetzung der Klageschrift zeigt auf, das hier nicht nur die DSGVO verletzt wird, sondern auch das Postgeheimnis! Welchen Grund sollte es haben, die Klageschrift in Bahasa zu übersetzen, wenn diese Daten letztendlich nicht von Indonesien verwertet werden sollen!

Ich untersage ihnen meine persönlichen Daten unverschlüsselt an indonesische Behörden zu übergeben. Vorsorglich verweise ich auf die Haftung des Landgerichts Berlin bei persönlichen Beeinträchtigungen, die durch die übermittelten Daten an die indonesische Behörden, auftreten könnten.

Des Weiteren weise ich vorsorglich daraufhin, dass das Gericht vor der Versendung der Klageschrift diese zu prüfen hat. Dem Gericht liegt seit dem Zustellversuch der Klageschrift die Information vor, das weder das Anerkenntnisurteil noch der Ordnungsmittelbeschluss aus dem Verfahren 27 O 639/17 mir bis heute rechtskräftig nicht vorliegen. Die Klageschrift 27 O 396/20 baut auf das mir bis heute nicht rechtskräftig zugestellte Urteil auf!

Ich kann nichts unterlassen, von dem ich bis heute keine rechtliche Kenntnis besitze! Weiterhin existieren die in der Klageschrift aufgeworfenen Behauptungen überhaupt nicht mehr, was demnach die Klage bereits nichtig erscheinen lässt!

Eine Zustellung über die indonesischen Behörden ist allein aufgrund des Datenschutzes höchst fraglich. Das die Zustellung nicht über die deutsche Botschaft in Jakarta erfolgt, kann nicht dem Beklagten zuzuschreiben sein. Dieser hat sich mehrfach per E-Mail und telefonisch erfolglos (Telefonzentrale nicht besetzt) an die Deutsche Botschaft in Jakarta gewendet!

Ich fordere das Landgericht Berlin unverzüglich mit einer Notfrist von 5 Werktagen auf, folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Welche persönlichen Daten wurden im Februar 2021 an die indonesische Botschaft übermittelt
  2. Wer ist für die Datenschutzeinhaltung (insbesondere Einhaltung der DSVGO) beim Landgericht Berlin zuständig
  3. Wie lautet die zuständige verantwortliche Beschwerdestelle bei Verletzungen der DSVGO durch das Landgericht Berlin
  4. Bestätigung das das Landgericht keine persönliche Daten zu meiner Person an den unsicheren DSGVO-Drittstaat Indonesien übermittelt hat und in Zukunft auch nicht übermitteln wird!
  5. Unterrichtung des Klägers und diesen auf die DSVGO Vorschriften hinzuweisen!

Eine Antwort auf dieses Schreiben erwarte ich bis spätestens 01. Oktober, 13 Uhr MEZ.

 

Mit freundlichen Grüßen


Silvio Harnos

Wie man sieht, es bleibt weiter spannend, insbesondere was von seitens Peta als Nächstes für haltlose Anschuldigungen kommen!

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