Das Tierrecht hat sich expliziert dem Anti-Speziesismus verschrieben. Diese Einstellung wird jetzt von Peta und anderen Tierrechtsorganisationen infrage gestellt und damit die ganze Tierrechtsbewegung!
Seit Wochen herrschte in Deutschland eine Unsicherheit, bei allen Tierhaltern und Veterinären. Die EU wollte ein Verbot der Verabreichung von Reserveantibiotika an Tieren, per Gesetz verbieten. Dazu kam auch noch die schwammige Rechtfertigung des Gesetzesentwurfs von Politikern. Die einen behaupteten, dass man Reserveantibiotika nur in der Nutztierhaltung untersagen möchte. Dem dementierten Tierärzte und verwiesen darauf, dass dieses so nicht im Gesetzesvorschlag vorgesehen ist.
Schaut man sich in den letzten Jahren einmal die heiß debattierten Gesetzesentwürfe an, wird man immer wieder feststellen, dass die Aussagen der Politiker letztendlich sich als Lügen herausstellten. Nehmen wir nur das Beispiel neues Urheberrecht und die Artikel 13 Diskussion! Hier behaupteten Politiker das es keine Uploadfilter geben wird. Das Gesetz wurde letztendlich verabschiedet und Uploadfilter wurde vorgeschrieben und umgesetzt. Man kann also den Politikern bei ihren Aussagen in der Debatte, vor dem Gesetzesbeschluss keinen Glauben schenken, wenn der Gesetzesentwurf nicht glasklar formuliert ist!
Gefälligkeitsgutachten von Dr. Davina Bruhn Kanzlei Günther aus Hamburg
Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn fertigte im Auftrag von mehreren Vereinen, ein Gefälligkeitsgutachten an. Jene Rechtsanwältin vertritt derzeit auch Peta, Dr. Edmund Haferbeck (Leiter der Rechtsabteilung von Peta) und Krishna Singh (Jurist bei Peta), bei Klagen dieser, gegen GERATI, beim Landgericht Berlin! Vor einigen Jahren war jene Rechtsanwältin noch direkt bei Peta angestellt, bevor sie zu der Kanzlei Günther wechselte. In der Zeit bei Peta beteiligte bzw. hatte sie Kenntnis von Straftaten die Peta, unter anderem auch gegen mich unternahm. Reumütig bat diese Juristin damals im Namen von Peta, um einen multimedialen Waffenstillstand, der wiederholt von Peta gebrochen wurde. So entstand daraus auch GERATI.
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Für Peta schien sie aber auch als erotische Hostess tätig gewesen zu sein, wie die Zeit Online in ihrem Artikel „Peta – Die Scheinheiligen“ berichten wusste. Dort hieß es …
Als die Wiesenhof-Chefs im Oktober 2012 auf dem Stuttgarter Flughafen landeten, wartete Edmund Haferbeck auf sie schon in einer BMW-Limousine. Er hatte sich den imposanten Wagen eigens geliehen, um einen
“standesgemäßen Eindruck” zu erwecken. Eine hübsche, junge Anwältin, die
damals für Peta arbeitete, wurde von Haferbeck im Fond des Wagens platziert, damit die Gesprächsatmosphäre sofort etwas lockerer würde. “Kommt dahinten bloß nicht auf dumme Gedanken”, so eine Art von Scherz habe er gemacht, sagt Haferbeck.
Gesetzesentwurf wurde vom EU-Parlament abgewiesen
Faktisch eine Rettung für jedes Tier – egal ob Haus- oder Nutztier! Würde man expliziert allein für den Menschen Medikamente vorbehalten, wäre dieses Speziesismus. Und genau das fordert Peta jetzt. Natürlich immer mit dem Grundgedanken, dass die Reserveantibiotika für den Menschen extrem wichtig, da Bakterien mittlerweile gegen einige Antibiotika resistent geworden sind.
Aber wie ist das ethisch mit dem Tierrechtsgedanken von Peta zu vertreten? Gerade Peta fordert die gleichen Rechte für Tiere, wie für den Menschen. Ist es nicht dann doch eine Klassifizierung, wenn man Medikamente expliziert dem Menschen vorbehält? Wie kann man gegen Speziesismus sein und gleichzeitig dann für den Menschen eine Bevorzugung einfordern?
Nun, in das Gehirn, sollte dieses bei einem Peta Mitarbeiter überhaupt vorhanden sein, kann man nicht hineinschauen. Erstaunt darf man jedoch sein, dass man in zwei aufeinanderfolgende Post auf Facebook, einerseits den Speziesismus bei Reserveantibiotika befürwortet, dann aber eine groß angelehnte Kampagne gegen den Speziesismus startet.
Während der Wende im Osten Deutschland, nannte man solche Menschen, „Wendehälse“, da die immer die Nase in Richtung des Windes drehten und mit dem Strom der Masse mit schwammen!
Quellen:
- Kurzgutachten
Die Festlegung von Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe gem. Art. 37 Abs. 4 Tierarzneimittel-VO
Rechtliche Einordnung des Einspruchs des MdEP Martin Häusling und
zugleich Bewertung der hiergegen gerichteten Kampagne – https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Naturschutz/Landwirtschaft/210816_Kurzgutachten_Tierarzneimittelverordnung_01.PDF - Zeit.de – Peta – Die Scheinheiligen – https://www.zeit.de/2021/06/peta-tierrechte-aktivismus-fleischindustrie-wiesenhof-verhandlungen