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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Klage

  • Soko Tierschutz Fan Sarah Schroepf zeigt ihre Inkompetenz

    Ich erhalte ja immer wieder mehr oder weniger sinnvolle Kommentare, E-Mails oder Sprüche auf meinem Anrufbeantworter! Dieses Mal wendete sich Sarah Schroepf als Soko Tierschutz Fan per E-Mail an mich.

    Auch Sarah Schroepf, hat weder den Anstand auf Beleidigungen zu verzichten, noch besitzt Sie eine rechtliche Kompetenz, wie sie in ihrer ersten E-Mail offenbarte. Gern möchte ich Sie, über ihr stupides Gedankengut einmal Aufklären und antworte hier direkt in einem ausführlichen Artikel auf ihre E-Mail.

    Sarah Schroepf <sarah.schroepf@gmail.com>

    Verleumdung

    Ach je, als zufällig auf Ihre Seite Geratene frage ich mich:

    Was für Betrüger stecken hinter dieser Seite?

    Ist ja offensichtlich, dass Sie sich an Spenden bereichern wollen, „versteckt“ hinter Tassen Kaffee.

    Spende wofür eigentlich? Um mit unterstem Gossenjargon irgendwelche Tierschutzvereine, Veganer oder sonstige Gruppen zu diffamieren? Wer spendet denn für so was?

    Was für Leute auf welch niedrigem Niveau wollen Sie denn damit erreichen?

    Jemanden als Berufsstraftäter zu bezeichnen, hat auch Konsequenzen.

    Das hier ist ja wohl eine ganz billige Masche zur Abzocke.

    Manche sollten sich einfach nur schämen.

    kein e. V. (Sie dürfen also gar keine Spenden annehmen)

    und Sitz in Indonesien. Alles klar.

    Ich habe Ihre Seite gemeldet, solchem Betrug muss nachgegangen werden.

    Radikale Tierrechtler scheinen die Meinungsfreiheit für sich gepachtet zu haben

    Wie üblich wirft man mir Verleumdung vor und behauptet ich sei ein Betrüger. Komisch ist nur, dass man die vorgebrachte Kritik in keiner Form dementieren zu scheinen kann. So verwundert es auch nicht das selbst Frau Sarah Schroepf nur das Argument der Beleidigung besitzt.

    Aber schauen wir uns einmal genau an worin diese Frau eine Verleumdung und einen Betrug sieht!

    So ganz zufällig scheint sie auf die Seite Geratene (sie meinte wohl Gerati.de) gekommen zu sein. So ganz zufällig scheint es ja nun auch nicht gewesen sein, denn als überzeugte Anhängerin des Berufsstraftäters Friedrich Mülln, von Soko Tierschutz scheint sie wohl einmal diverse Suchmaschinen bemüht zu haben, um sich über den Verein informieren zu wollen.


    Screenshot Google.de
    Screenshot Google.de

    Wer sich über diverse Tierrechtsvereine informieren möchte, wird früher oder später immer auf einen kritischen Artikel von GERATI über diesen Verein stolpern. Und wie man sieht ist selbst Google von dem Informationsangebot so überzeugt, dass man GERATI auf Position 3 bzw. 2 in den Suchergebnissen listet!

    Stecken hinter GERATI Betrüger?

    Eine übliche Aussage von radikalen Tierrechtlern. Anstatt sich mit der berechtigten Kritik auseinanderzusetzen, wird einfach behauptet, es handle sich um einen Betrugswebseite. Amüsant ist, dass bisher kein einziger dieser radikalen Tierrechtsvereine einen Betrug oder eine andere Straftat rechtlich begründen und somit durchsetzen konnte. Aber dazu komme ich später noch einmal genauer zu sprechen!

    Dass man Kritikern die Kompetenz abspricht, ist auch nichts Neues. Gleichzeitig finden diese in Kritik geratene Tierrechtsorganisationen keine Argumente diese zu widerlegen. So verwundert es auch nicht, das immer wieder behauptet wird, der Betreiber von GERATI würde sich vor der deutschen Justiz verstecken. Nun hier kann ich mittlerweile mehrere Ordner mit Strafanzeigen und Klagen vorzeigen, die das Gegenteil belegen. Keine einzige Strafanzeige oder Klage hatte Erfolg. In einem Fall eines Peta Mitarbeiters wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, wodurch es auch kein Urteil gab! 

    Ganz empört scheint Sarah Schroepf über meine Aussage zu sein Friedrich Mülln sei in meinen Augen ein Berufsstraftäter! Angeblich würden mir nach ihrem Ansinnen da Konsequenzen drohen.

    Friedrich Mülln scheiterte Grandios mit einer Strafverfolgung in der er mich beschuldigte ich würde irgendwelche Webseiten betreiben, die ihn als Steuerbetrüger bezeichneten. Nun meine Argumente belege ich mit Beweisen und stehe auch mit meinem transparenten Impressum dafür ein. Für die Aussage Friedrich Mülln sei ein Berufsstraftäter, legt dieser selbst sogar die Beweise offen. So filmt er sich bei Straftaten selbst. Gleichzeitig verdient er durch diese Straftaten sein Geld, was also dieses zu seinem Beruf macht. Unter dem Deckmantel des Tierschutzes, wobei ihm die Tiere scheiß egal sind. So wartet er mehrere Monate bevor er mit angeblicher Tierqual Beschuldigungen an die Öffentlichkeit geht, bzw. den Behörden dieses Meldet. In vielen Fällen sind seine Behauptungen falsch gewesen und vorsätzlich manipuliert worden, wie im Fall des MPU Tübingen. Dort bedrohte er selbst Mitarbeiter dieses Institutes, in dem er drohte, sie auf einen Spaziergang zu Hause besuchen zu wollen. Letztendlich gab es keine Tierquälerei und das Videomaterial wurde so manipuliert, dass sich der von Friedrich Mülln beauftragte Tierrechtler selbst der Tierquälerei schuldig machte. In anderen Fällen kann man Friedrich Mülln Unterlassung vorwerfen, da er monatelang die Tierquälerei wissentlich weiter zuließ, nur weil er das Material höchstbietende veräußern wollte.

    Einer angeblichen Strafanzeige von Mülln sehe ich gelassen entgegen. Erstens ist es meine persönliche Meinung und zweitens liegen unzählige Beweise für seine Straftaten vor.

    GERATI sei eine billige Masche zur Abzocke!?!

    Ich sollte mich schämen und ich dürfte gar keine Spenden annehmen! Ja es gibt wirklich dumme Menschen, die der Meinung sind, dass nur Soko Tierschutz und Peta Spenden annehmen dürfen! Aber gern kläre ich Frau Sarah Schroepf über ihre dumme Ideologie auf!

    Jeder Mensch darf natürlich Spenden sammeln und auch zu diesen Aufrufen. Es hat auch nichts damit zu tun, ob man ein eingetragener Verein ist oder nicht. Der einzige Unterschied liegt in der Gemeinnützigkeit. Denn nur gemeinnützige Vereine dürfen Spendenquittungen ausstellen.

    Spenden sind eine Wertschätzung der Arbeit, die man leistet. Gleichzeitig werden dadurch Kosten wie Webhosting oder simple Nebenkosten wie Strom und Technik refinanziert! Und natürlich auch mein immenser Kaffeeverbrauch!

    Auf diesen Weg möchte ich mich natürlich bei allen Spendern ganz herzlich noch einmal bedanken. Sei es eine kleine Kaffeespende, die Einladung vom Circus Krone im Februar 2018, oder die 3.300 € die ich als Spende 2019, aus Spanien erhalten habe. Jede Unterstützung zeigt, das die Arbeit, die ich leiste, wichtig ist und spornt mich immer aufs neue an.

    Aus Indonesien darf man keine Deutsche Webseite betreiben!?!

    Auch diese rassistische Äußerung höre ich immer wieder. Wer Kritik übt, scheint in den Augen von radikalen Tierrechtlern keine Kompetenz zu besitzen. Verwunderlich ist dann nur, dass man keine Gegenargumente vorbringen kann, die die berechtigte Kritik entlasten würde.

    Zum Abschluss teilte mir dann Sarah Schroepf mit, dass sie meine Seite gemeldet habe, denn solchen Betrug muss nachgegangen werden! Damit macht sie sich nur noch lächerlicher. Wo sie die Seite gemeldet haben will, sagt sie nicht, ich empfehle ihr Mal bei der Polizei vorzusprechen, damit die auch mal was zu lachen haben.

    Zweite E-Mail

    Sie dürfen dann gern auf Ihrer Seite die Ergebnisse der möglichen Konsequenzen veröffentlichen.

    Wir werden sehen. Menschenhetze wird gar nicht gern gesehen, und das ist richtig so

    Auf die Konsequenzen bin ich ja gespannt, die sie mir da androhen möchte. Mir aber dann Menschenhetze vorzuhalten ist wohl das lächerlichste, was ein radikaler Tierrechtler überhaupt aussagen kann. Ist es doch gerade diese Randgruppe, die Menschen aufgrund ihrer Ernährungsweise, ihres Berufes oder ihrer Haustiere, mit purem Hass überziehen. Und wie gesagt, ich hetze nicht, sondern ich bilde mir meine persönliche Meinung, die im Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Radikale Tierrechtler haben die Meinungsfreiheit nicht für sich gepachtet, auch wenn sie immer wieder der Meinung sind.

    Dritte E-Mail

    Hahaha!

    Sie dürfen sich jetzt über eine Anzeige freuen.

    Schönen Tag noch!

    Ja da freue ich mich doch schon darauf!

    Vierte E-Mail

    Sie und Ihr Auftraggeber in Dresden sind tatsächlich bekannt, wie ich soeben zurückgemeldet bekam.

    Sie irren sich zweimal: Es läuft schon etwas gegen Sie (aktuell), wo auch der Indonesiensitz nichts hilft und

    Ach je, da surft sie schnell durch das Internet und postet eine witzige Aussage, einer Dame die viele Zoophilie Freunde hat. Diese Aussage hat sie von Karin Burger, die sich nach einem kurzen Schlagaustausch, von ihrem Doggennetz.de verabschiedete. Jene Karin Burger, die sich als Tierschützerin aufspielte und letztendlich Zoophilie Tierquälerei zuließ! Ihre Artikel begannen immer mit AUA und quellen nur so von Lügen. So kam sie auf die Erkenntnis, da ich sie einmal anrief, um mich mit ihr auszusprechen, das meine deutsche Telefonnummer zu Dresden gehöre. 03581 ist nur leider Görlitz und von VoIP (Internettelefonie) hat die Dame nie was gehört. Hier noch der Artikel von dem Sarah Schroepf diese Erkenntnis erlangt hat. 

    Aua1404: Gerati.de: Mit Spekulationen und Rechtsbrüchen gegen den Tierschutz

    In einem anderen Artikel stellte Frau Karin Burger die Behauptung auf, ich sei ein Mitglied der Neonazi-Szene von Görlitz gewesen und mein Provider würde mit der Gewinnspielmafia und rechtsradikalen Gruppen zusammenarbeiten. Das ein Provider erst nach Kenntnisnahme haftbar zu machen ist passte in ihren Kopf nicht hinein.

    Ihre Aussagen:

    Unter Rückgriff auf die digitale Infrastruktur der Rechtsextremisten

    Recherchiert der Interessierte die Hintergründe solcher Seiten, stößt er auf das Offensichtliche: Es gibt in der gesamten Tierschutzszene keine andere Webseite, die so massiv gegen Rechtsextremismus, Neonazis, Menschenhasser und Faschisten aufsteht wie DN.

    Deshalb ist es keine Überraschung, dass die digitale Infrastruktur solcher Hetzseiten von Dienstleistern bereitgestellt wird, welche als „Tech C“ für verfassungsfeindliche und rechtsextremistische Seiten recherchierbar sind. In einem aktuellen Fall etwa ist das ein Anbieter, der von zahlreichen Quellen, teilweise Rechtsanwälten, im Zusammenhang mit Internetterrorismus, mit der Gewinnspielmafia, im Kontext mit dem Deutschen Polizeihilfswerk sowie im Kontext mit der „geheimen Weltnetzseite“ des später verbotenen rechtsextremistischen Freien Netz Süd  genannt wird (auch hier).

    Hinter den bislang bekannten (oder auch unbekannten) Anti-Doggennetz.de-Seiten stecken – abgesehen von den szenebekannten Psychopathen – die Rechtsextremisten; mit einer Aktionszelle bei den Görlitzer Neonazis.

    Das – juristisch nicht fassbare Hetzseiten – passiert allen Journalisten, die gegen rechts schreiben. Darum kümmern sich die Behörden.

    doggennetz.de

    Jene Frau Karin Burger gab im Jahr 2014 GERATI eine 3-monatige Überlebensfrist! Mittlerweile existiert GERATI seit sechs Jahren und hat sich als kritisches Pondon der Tierrechtsvereine gemausert. Tierrechtler haben Angst, wenn sie den Namen GERATI hören. So trichtert Peta ihren Streetteam Führern ein wie sie sich gegenüber GERATI verhalten sollen. Dazu setzt Peta tatsächlich 60 Minuten im Führungsseminar an. Soko Tierschutz führt extra eine eigene Unterseite über GERATI auf, kann aber keine Argumente vortragen, die jene Behauptungen widerlegen würden, die GERATI anführt.

    Karin Burger gab sich geschlagen wie auch ein gewisser Mike Schmidt mit seiner Homoneo Seite

    Beide behaupteten tatsächlich, dass GERATI die Arbeit im Bereich Tierschutz, die sie leisten würden, kaputt machen würde. Letztendlich haben beide ihre Webseiten aufgegeben. Die versuchte Diffamierung von GERATI löste sich so in Luft auf, da beiden einfach die Argumente fehlten! 

    Eigentlich wollte ich gerade zum Schluss kommen, da flogen auf einmal noch zwei E-Mails herein. Frau Sarah Schroepf erstellte einen Fakeaccount und postet auf Peta – Nein Danke. Nach einer kurzen Meldung wegen Verdacht eines Fakeaccouts war dieser durch Facebook gelöscht worden. Ich hatte keinen Kontakt in derzeit, da ich diesen Artikel gerade schrieb. Die Sperrung ihres Faccaccounts wurmte sie dann doch, da sie gleich zwei E-Mails schrieb!

    Oh nein , Sie lügen ja! Kann denn das wahr sein? Mein Account ist gelöscht?

    Warum poste ich da weiter an meine community? 

    Sie sind echt peinlich.

    und beweisen wieder mal, dass alles Lüge ist, was Ihren Mund verlässt.

    Sind Sie deshalb aus der DDR ausgewiesen worden? Wundert mich nicht.

    Wie man sieht, scheint diese Frau echte Probleme zu besitzen. Faktisch kommt kein einziges Argument was belegen würde, das in irgend einem Fall ich eine falsche Aussage getroffen hätte. Letztendlich beruft sie sich auf Karin Burger, die auch mit ihrem zweiten Projekt nach Doggennetz gescheitert ist, wo sie Komödianten diffamieren wollte. Nach ein paar rechtlichen Auseinandersetzungen schießt sie jetzt gegen Politiker mit ihrem Mist! Wer Interesse hat, findet ihre stupiden Aussagen auf Satieresenf.de.

  • Peta Rechtsanwälte offenbaren erneut Dummheit!

    Peta als selbsternannte größte Tierrechtsorganisation in Deutschland hat in keinem Bundesland ein Verbandsklagerecht eingeräumt bekommen! Dennoch will Peta vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

    Als ich mir den Beitrag von Dr. Christian Arleth (Rechtsanwalts von Peta) bei der Tierrechtskonferenz anschaute, musste ich mehrfach wegen seiner stupiden Aussagen lachen. Tatsächlich behauptet er, dass sich Peta wegen Naruto in einem Vergleich geeinigt haben sollte. Fakt ist, dass das Gericht in den USA diesem von Peta angestrebten Vergleich eine Abfuhr erteilte und das Verfahren zu lasten von Peta eingestellt hatte. Warum Herr Christian Arleth hier lügt weiß er wahrscheinlich selber nicht. Bis heute sind für Naruto weder von Peta noch von einer anderen seit Zahlungen in Indonesien eingetroffen. Dieses ergab eine Telefonrecherche bei der zuständigen Tierschutzorganisation, die die Affen um Naruto betreut. 

    Anfang nächsten Jahres fliege ich selbst nach Sumatra um tiefer mich mit der Geschichte Peta und Naruto zu beschäftigen. Aber es gab während seines Beitrages von Dr. Christian Arleth eine weitere interessante Äußerung, die mich aufhorchen ließ. In dieser Aussage kündigte der Peta Rechtsanwalt eine spektakuläre Klage an. 

    Peta will für männliche Schweine vor dem Bundesverfassungsgericht klagen

    Das Lustige an dieser Geschichte ist, dass Peta gerade einmal nur aus sieben Mitgliedern besteht und Bewerbungen um Vollmitgliedschaft, trotz Vereinssatzungsänderungen missachtet. Demnach verstößt Peta hier vorsätzlich gegen ihre eigene Vereinssatzung! Ich habe mich im Januar 2019 bei Peta als Vollmitglied beworben. Vorgeschrieben ist, dass der Vorstand zu der Bewerbung eine Stellung bzw. Mitteilung erlassen muss! Doch die Vereinsführung lässt keine anderen Mitglieder einfach zu, nur um weiter sich das Geld aus dem Tierschutz in die eigenen Taschen stecken zu können. 

    Klage soll morgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden

    Klagen will Peta wegen der Betäubungslosen Kastration von männlichen Schweinen. Erst in diesem Jahr wurde dieses Kastrationsverfahren durch die Bundesregierung verlängert.

    Peta fehlt von vornherein die Klagebefugnis. Peta besitzt in keinem Bundesland ein Verbandsklagerecht. In Baden-Württemberg wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass Peta nur aus sieben Mitglieder besteht und keine demokratische Mitgliederwahl zulässt. Die Vereinsposten werden demnach unter der Hand verschachert. Ein weiterer Punkt ist die Rechtsstaatlichkeit von Peta. 

    So bezeichnet Peta Straftaten, wie Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Diebstahl und Nötigung die von Tierrechtlern immer wieder begangen werden, als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung, die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht diese Klage einreichen will, drohte mit der Gründung einer Terrororganisation vergleichbar mit Al Quaida im Namen der Tiere. Und so ein Verein erhebt Klage vor dem größten deutschen Gericht!

    Aber auch nicht nur, das die Klagebefugnis von Peta gänzlich fehlt, so Urteilte erst das Bundesverwaltungsgericht gegen die Tierrechtler im Fall des Schredderns männlicher Eintagsküken. Das Verfahren, was Peta anstrebt, scheint also bereits von Vornherein aussichtslos zu sein.

    Urteil:

    Das Ergebnis: Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

    tagesschau.de

    Peta nutzt diesen sinnlosen Klageversuch als reine eigen PR Aktion. Wie schön wäre es doch, wenn Peta sich selbst einmal in die Ställe legal begeben würde und Landwirten die in Not mit ihren Tieren geraten sind unterstützen würde. Dieses passt aber bei Peta nicht ins Konzept. Peta geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um den eigenen Profit. So ist es auch verständlich, dass Peta selbst Blindenhunde verbieten möchte. Wer diese Behauptung aufstellt, wird dann schon mal von Peta mit einer Strafanzeige überzogen, die aber wie in meinem Fall ins Leere läuft. Immerhin kann man auf Peta Webseiten und in Internetarchiven diese Aussage nachlesen. 

    Für Peta ist es letztendlich nur wichtig, dass die Spendengelder stimmen, die komplett verprasst werden. Denn kein einziger Cent der über (2018) Sieben Millionen Euro landet im Tierschutz!

    PeTA 2016 – Null Euro für den Tierschutz

     

  • PeTA Strafanzeige gegen das Königsfischen abgeschmettert

    PeTA erhält erneut eine rechtliche Klatsche! Das Königsfischen ist nicht wie von PeTA behauptet eine Tierquälerei. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein!

    Dümmer geht immer! So könnte man die Klagewut von PeTA bezeichnen. Langsam darf man sich dann doch einmal Fragen, ob die Rechtsabteilung, die sich PeTA leistet, überhaupt nur den Ansatz eines Rechtsverständnis besitzt.

    Dass Herr Dr. Edmund Haferbeck als Leiter der Rechtsabteilung kein Jurist ist, dürfte wohl die größte Fehlbesetzung bei PeTA sein. Aber auch die ihm unterstellten ehemaligen Rechtsanwälte die PeTA mit Lohnzahlungen finanziert scheinen von ihrer Materie keine Ahnung zu besitzen. Dass diese dann noch freiwillig ihren Rechtsanwaltstitel abgeben, um bei PeTA arbeiten zu dürfen, ist in diesem Zusammenhang nicht weiter verwunderlich.

    Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung mehr
    Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung mehr

    Krishna Singh ist seit dem 12.01.2016 nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen. Dennoch ließ er sich im Tierrechtsreport von PeTA aus dem Jahr 2016 immer noch als Rechtsanwalt betiteln. PeTA ruderte nach einer Strafanzeige von GERATI sofort zurück und änderte diese Bezeichnung in Justiziar.

    Seit Jahren erstattet PeTA Strafanzeigen, ohne einen einzigen Erfolg vorweisen zu können!

    So ist es auch in diesem Fall hier. Hier stellte PeTA eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Kreisfischereiverein Laufen. PeTA habe angeblich die Erkenntnis gewonnen, dass der Verein mit seinem Königsfischen gegen das Tierschutzgesetz verstößt. In der Strafanzeige forderte PeTA auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für diesen Angelverein.

    Beides wies die ermittelnde Staatsanwaltschaft nun zurück und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Eine Verletzung des Tierschutzgesetzes sei bei dieser Veranstaltung und dem Verein nicht zu erkennen.

    Anders als der Verein PeTA, dem nun politisch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit auf Grundlage ihrer Straftaten (ein Richter kam zu dem Urteil, das PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen) droht, arbeitet dieser Angelverein mit und für die Natur und deren Tierwelt.

    Es ist auch nicht verwunderlich, stellt PeTA diese Strafanzeigen aus ihren veganen Bürostühlen heraus, ohne sich überhaupt ein eigenes Bild der Veranstaltung zu machen. Wie PeTA die verschworene Erkenntnis immer wieder erlangt, das jede Tierhaltung gegen das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz verstößt, bleibt immer wieder offen. 

    Ist die PeTA Rechtsabteilung dumm?

    Ein bisschen Gaga scheint man bei PeTA tatsächlich zu sein, wenn man es tatsächlich nicht begreift, dass ihre Vorstellung von gesetzlicher Tierhaltung mit dem gültigen Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist.

    Gleichzeitig ist man bei PeTA auch so intelligent zu wissen, das man ihren Gehirn gewaschenen Gefolgsleuten etwas Tierschutznahes aufzeigen muss. Nur leider existiert Tierschutz bei PeTA faktisch überhaupt nicht!

    In den USA tötet PeTA über 90 Prozent, der ihnen in die Hände kommenden Tieren und das nur aus reiner Profitgier, da man sich die Verpflegungskosten sparen möchte. Dabei übertritt PeTA selbst geltende gesetzliche Tierschutzgesetzesgebungen, indem man nicht einmal die vorgeschriebene Frist von 72 Stunden bei Fundtieren abwartet. PeTA hat also nicht einmal ein paar Cent übrig, um ein Tier drei Tage lang mit Wasser und Nahrung zu versorgen. 

    Dabei kassiert PeTA jedoch Millionen von Euros und US-Doller aus dem Tierschutz. Um sich also als Gutmensch darstellen zu können, wird bei PeTA ohne nachzudenken jedem Tierhalter eine Strafanzeige untergejubelt. PeTA ist gegen jede Tierhaltung. Das scheinen einige Gefolgsleute noch nicht begriffen zu haben. Jedenfalls hat dieses den Anschein, wenn man diese mit ihren Hunden bei Demonstrationen sieht.

    PeTA weiß, dass diese Strafanzeigen eine ganz dumme Aktion sind! 

    Anders lässt es sich nicht erklären, dass man sofort noch bevor die Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften eingeht, eine Pressemitteilung herausgibt, die das von PeTA ausgesuchte Opfer erkenntlich macht.

    Wäre PeTA auf der sicheren Seite, dass es bei ihren Strafanzeigen um Verletzungen des Tierschutzgesetzes ginge, würde man ja erst einmal das Ermittlungsverfahren der Behörden abwarten und dann an die Öffentlichkeit gehen.

    Nach der Einstellung der Verfahren kommt logischerweise von PeTA nichts mehr. Nicht einmal eine Entschuldigung für die strafbare falsche Verdächtigung, die man immer wieder öffentlich ausspricht.

    Allein dieser öffentliche Pranger ist mit einer Gemeinnützigkeit nicht zu vereinbaren. Dieses hat jetzt die Politik mitbekommen. Die FDP unter Gero Hocker hat einen Antrag in den Bundestag eingereicht, der die Frage der Gemeinnützigkeit von Vereinen infrage stellt, die Straftaten begehen. Auch die Bundeskanzlerin hat mit dem Vermerk und dem Blick in Richtung FDP das Thema Gemeinnützigkeit in Verbindung mit der Deutschen Umwelthilfe angesprochen. 

    PeTA gibt sich demokratisch?!?

    Seit Anfang des Jahres hat PeTA ihre Satzung geändert! Ab sofort kann jeder sich als ordentliches Mitglied bei PeTA bewerben. So steht es auf dem Papier jedenfalls. 

    Ich habe mich am 3. Januar beworben, und bis heute keine Nachricht von PeTA erhalten. Werder eine Empfangsbestätigung, noch einen Beschluss des Vorstandes über meinen Antrag. Ein deutlicher Verstoß des Vereinsrechtes. Papier scheint bei PeTA auch nur Makulatur zu sein.

  • STATUSBERICHT PETA VS. GERATI (3)

    Gestern hatte ich ja bereits das Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft auf Facebook veröffentlicht und dort auch Fragen aufgeworfen, die meine persönliche Rechtsauffassung beim Lesen dieses Schreibens widerspiegeln.

    Hier erst einmal der Facebook-Post zu dem Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft München, zu meinem Schreiben bezüglich der Ablehnung der Beschwerde auf Grundlage, das sich diese gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde handelte, was nicht der Fall war.

    Dort ist dann auch das Schreiben einsehbar. Heute setzte ich mich also hin und schrieb eine Antwort auf dieses Schreiben!

    Hier noch der letzte Artikel von GERATI zu dieser Story!

    Statusbericht PeTA vs. GERATI (2)

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

    Generalstaatsanwaltschaft München
    Karlstraße 66
    80335 München
    Deutschland
    per Fax: 089 / 5597-xxxx

    08.08.2018

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018
    Az: 25 Zs 1932/18 f

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018 habe ich erhalten, muss aber sehr verwundert Rückfrage mit der Bitte um Antwort stellen.

    (1)

    Sie Schreiben „es wird mitgeteilt, dass o.g. Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben wurde.

    Ihnen ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg in meiner Strafanzeige Az. 100 Js 117152/18 wegen Rechtsbeugung bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte! Gegen diesen Einstellungsbeschluss legte ich den Rechtsweg der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

    Bedeutet ihre Aussage, dass dieses Verfahren erneut durch die Staatsanwaltschaft Augsburg eröffnet werden muss und der Sachstand in den vorherigen Stand gesetzt wird, oder ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst einzustellen, als gegeben hin zu nehmen?

    (2)

    Sie schreiben „Eine Abgabe der Strafanzeige an eine andere Behörde ist nicht zu veranlassen (§140 GVG), da nur wenige Personen mit der Bearbeitung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Augsburg befasst waren und von der ausreichenden Objektivität der übrigen Personen der Staatsanwaltschaft Augsburg  auszugehen ist!

    Mittlerweile hat die Bearbeitung dieses Falles sehr wohl die Objektivität, selbst des leitenden Oberstaatsanwaltes Herrn Wxxx verloren.

    Dieses belegt auch die Auffassung der Dienstaufsichtsbeschwerde die er bearbeitete. Es ist sehr wohl davon auszugehen, dass der Leiter dieser Staatsanwaltschaft alles unternehme, um seine Behörde zu schützen und Fehler die durch seine Mitarbeiter getätigt werden deckt, damit diese nicht weiterverfolgt werden.

    [1] Insbesondere bleibt für mich fraglich, warum der Verein PeTA Deutschland e.V., der seinen Sitz in Stuttgart hat, hier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg stellt.

    [2] Warum wurden diese Strafanzeigen ohne Prüfung auf Zuständigkeit angenommen? Nach meinem Hinweis übergab man sofort auf einmal die Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz!

    [3] Wie kam es zu der Entscheidung mich kurzfristig zur Fahndung auszuschreiben und dieses nur beim Flughafen München. Andere Polizeidienstellen hatten keine Fahndungsnotiz vorliegen. Hier liegt der Verdacht offen, dass Mitarbeiter von PeTA einen sehr persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft Augsburg besitzen.

    [4] Warum verweigert man mir die Akteneinsicht, obwohl mir dieses als Beschuldigter rechtlich zusteht. Auch hier ist der leitende Oberstaatsanwalt involviert, da ich ihn telefonisch darüber nochmals nach meinem Antrag informierte.

    [5] warum werden mir bis heute sechs Monate nach der vorübergehenden Festnahme immer noch nicht die Konkreten Vorwürfe aufgezeigt. Ich habe erst durch Ihr Schreiben von den Vorwürfen Kenntnis erlangt, wobei auch dieses nicht ausreichend sind. Ein Artikel besteht aus unzähligen Wörtern, man sollte mir schon einmal offenlegen welche Aussage in dem Artikel rechtfertigen soll, dass fünf Bundesbeamte am Flughafen München mich mit Maschinenpistolen bewaffnen direkt am Gate abfangen und abführen.

    [6] Warum wurde der simple Adressabgleich nicht bei der üblichen Passkontrolle durchgeführt? Wie dieses bei der Ausreise der Fall war wo ich wieder festgehalten wurde, da man von Seitens der Staatsanwaltschaft trotz meiner Anfrage nicht in der Lage war die Fahndungsnotiz zu löschen.

    Und da sie die Behauptung aufstellen, die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte mich über die Bundespolizei in ausreichender Form als Beschuldigter aufgeklärt. Ich wurde mit den Worten aus Deutschland entlassen, „Wir können immer noch nicht sagen was man ihnen vorwirft – sie dürfen ausreisen!“

    (3)

    Sie schreiben weiter „Im Übrigen ist der Vorgang nicht von herausragender Bedeutung oder einem Gewicht, was alleine eine Übertragung auf eine andere Staatsanwaltschaft rechtfertigen könnte.

    Diese Aussage verletzt Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes! Dort steht „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie kann es also sein, dass eine Staatsanwaltschaft gegen sich selbst ermitteln darf, gegen die Rechtsbeugung im Amt vorgeworfen wird und dieses auch im Einzelnen belegt werden kann. Gleichzeitig ist diese Staatsanwaltschaft bereits in mehreren Fällen negativ in die Schlagzeilen geraten. Insbesondere im Wikipedia Eintrag zu dieser Staatsanwaltschaft findet man die Vorwürfe:

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, wonach die Behörde nicht objektiv arbeiten würde. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen Politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.[2][3][4] Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:

    Abzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg

    Und da sind sie tatsächlich der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft Objektiv gegen sich selbst ermitteln kann?!?

    Fakt ist unteranderem auch eins. Der Verein PeTA Deutschland e.V. stellt unberechtigte Strafanzeigen am laufenden Band. Diese werden von den bearbeitenden Staatsanwaltschaften zeitnah eingestellt. Warum die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht in der Lage ist Fälle von 2014 auf Rechtsgrundlage zu prüfen und den Beschuldigten über die Vorwürfe aufklären kann, damit dieser sein Recht wahrnehmen darf, sich zu rechtfertigen ist ein weiterer Punkt der in meinen Augen es erschwert, der Staatsanwaltschaft Augsburg das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst zu übertragen.

    Der Verein PeTA Deutschland e.V. ist unteranderem auch in dem Rechtsbeugefall der Staatsanwaltschaft Kiel involviert. So übernahm PeTA unteranderem die Transportkosten für einen (ILLEGAL)beschlagnahmten und zwangsverkauften Elefanten nach Belgien. Hier wurde das Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Staatsanwältin, der Staatsanwaltschaft Kiel entzogen!

    Aus den aufgezählten Gründen möchte ich sie bitten das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg an eine neutrale Staatsanwaltschaft abzugeben, um die von mir aufgezählten Verdachtsgründe aus der Welt zu räumen.

    Weiterhin fehlt immer noch eine Stellungnahme wann und in welcher Form ich Akteneinsicht als Beschuldigter erhalten kann. Die Staatsanwaltschaft Görlitz scheint ja bis heute das Verfahren nicht übernommen zu haben, sodass die Ermittlungen ja immer noch bei der Staatsanwaltschaft Augsburg liegen dürften.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • Ab jetzt kann man bei jedem Stallbrand PeTA Anzeigen

    PeTA stellt Strafanzeigen am laufenden Band, ohne Beweise zu besitzen. Nach eigener PeTA – Aussage kann man sogar deuten, dass PeTA Berichte von Tätern nutzt, um Strafanzeigen gegen unschuldige Bauern zu erstatten!

    Das bei PeTA, zu deutsch nur Idioten arbeiten müssen (persönliche Meinungsbildung) wird immer deutlicher. Anders lässt sich das Stellen von stupiden Strafanzeigen, nicht erklären. PeTA muss immer wieder einräumen, bei Bränden überhaupt nicht vor Ort gewesen zu sein. Dadurch dürfte hier bereits eine Klagebefugnis von Haus aus wegfallen.

    Nun leistet sich ja PeTA eine aufgeblähte Rechtsabteilung, die wahrscheinlich den lieben langen Tag nichts zu tun hat. Und so muss es kommen, wie es kommen musste, aus lieber Langerweile werden unschuldige Bürger von PeTA auf illegaler Weise zu Straftaten bezichtigt. Ich persönlich kann darüber ja bereits ein Buch schreiben.

    Die radikale Tierrechtsorganisation PeTA, die selbst Straftaten nicht scheut, verklagte einen Landwirt aus Vreden-Köckelwick bei dem in der letzten Woche das Gehöft abgebrannt war. Laut PeTA Strafanzeige fehlten die Brandschutzmaßnahmen. Seit Jahren hat PeTA Hunderte von Landwirten wegen angeblicher Verletzung der Brandschutzmaßnahmen und fehlender Löschwasser Versorgung verklagt. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, wo sich diese Behauptungen bestätigten.

    Man muss sich einmal in die Lage der Opfer dieser PeTA Verleumdungskampagnen versetzen. Der Stall vielleicht sogar das angrenzende Wohnhaus abgebrannt und vor den Scherben der Existenz stehend und dann kommt PeTA mit so einer stupiden und völlig hirnrissigen Strafanzeige an. Ich hatte ja bereits erklärt, dass für Altbauten von Ställen es Bestandsrecht gilt und die Löschwasserversorgung durch die Kommune bereitgestellt werden muss. Dennoch verklagt PeTA den Landwirt.

    PeTA erstattet wahnwitzige Anzeige

    Im neusten Brandfall kam jetzt raus, dass es sich um Brandstiftung handelt!

    Anders wie in der Vergangenheit hinterfragen die Medien die Strafanzeigen von PeTA und bringen diesen Verein sichtlich in Erklärungsnot. Warum sich nicht der Verantwortliche der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck zu dieser Presseanfrage geäußert hat, ist wohl verständlich. Meine Anfrage an die Beauftragten einer ominösen Emnidumfrage wurde mit „Nicht Antworten“ an alle Befragten abgetan!

    Tierrechtler präsentieren Emnid Umfrage ohne Belege

    In diesem Fall wurde eine gewisse Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz von PeTA der Presse zum Fraß vorgeworfen. Diese äußerte sich wie folgt!

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Vor Ort beim Brand war niemand von PeTA. Wir bekommen die Berichte von Bränden und wenn dort keine Brandschutzmaßnahmen erwähnt werden, stellen wir Strafanzeige.

    Nun die Aussage man bekäme Berichte, da stellen sich für mich weitere Fragen auf. Von wem stammen diese Berichte und warum soll nur, weil Brandschutzmaßnahmen nicht erwähnt wurden, diese nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vorhanden gewesen sein. Und wurde dieser Bericht, der PeTA zugespielt wurde, eventuell sogar vom Brandstifter selbst PeTA zugeschoben? In diesem Fall würde sich PeTA wohl selbst strafbar machen.

    Wie schon erwähnt ist mir kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA, in einem Brandfall von Erfolg gekrönt war.

    Opfer wird diffamiert und öffentlich als Straftäter durch PeTA hingestellt.

    [amazon_link asins=’B00SS4029E‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’6eaa6a54-972b-11e8-b08d-1f17a79d37c1′]Anstatt PeTA das Ermittlungsergebnis der zuständigen Behörden abwartet, prescht PeTA vor Eintreffen der Strafanzeigen mit einer Pressemitteilung vor und stellt das Opfer unschuldig an den Pranger! Selbst als PeTA klar sein müsste, dass das ausgewählte Opfer gänzlich unschuldig ist, kommt weder ein Dementi noch eine Entschuldigung von PeTA!

    Schlimmer noch, die Pressemitteilungen werden nicht einmal gelöscht, sodass das Opfer weiter am Pranger steht, obwohl die Unschuld erwiesen ist. Für PeTA sind diese Strafanzeigen nur reine PR, wo auf Kosten des Steuerzahlers. Wo die Aussage gemacht werden sollte, das PeTA sich für den Tierschutz einsetzt. Nur wo, bleibt beim genauen Hinterfragen offen.

    Fazit:

    Nach PeTA Vorstellung kann also jetzt jeder PeTA wegen verdacht der Brandstiftung verklagen, da ja in den Presseberichten nichts davon berichtet wird, dass ein PeTA Mitarbeiter vor Ort war.

  • Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg

    Da ich ja Transparent bleiben möchte, veröffentliche ich heute meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg!

    03.07.2018 Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg von Silvio Harnos

    hier erst einmal die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg!

    Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg

     

    gesendet am 03. Juli 2018 per Fax, an die Generalstaatsanwaltschaft München!

    Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 100 Js 117152/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 30.06.2018 erhielt ich auf dem Postweg von der Staatsanwaltschaft Augsburg die Mitteilung, dass meine Strafanzeige vom 08.05.2018 gemäß § 152 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

    Gegen diese Einstellungsverfügung lege ich hiermit Beschwerde ein.

    Für mich ist es unbegreiflich wie eine Staatsanwaltschaft gegen diese eine Strafanzeige erstattet wird, in dieser selbst ermitteln darf. Meine Forderung diese Strafanzeige an eine neutrale Staatsanwaltschaft abzugeben wurde nicht nachgekommen.

    Es besteht selbstverständlich Anhaltspunkte, dass hier kriminelle Straftaten durch die Staatsanwaltschaft Augsburg gedeckt werden sollen.

      1. Bis heute konnte mir die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht die Vorwürfe erklären, die sie dazu ermutigten eine Fahndung nach meiner Person einzuleiten.
      2. Die Beschwerde gegen die Ermittlungseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Landshut Az: 205 Js 10524/18 liegt der Generalstaatsanwaltschaft ja bereits vor, wo ich zum selben Fall Strafanzeige gegen die Bundespolizisten einreichte!
      3. Nach telefonischer Aussage des Polizeibeamten Herrn Effinger KPI Augsburg,(den ich hiermit als Zeuge benenne), an den die Akten zu den Vorwürfen von der Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet wurden, sind die Akten leer, also es fehlt gänzlich der Inhalt und so konnte man auch nicht von der KPI Augsburg mir die Anschuldigungen nennen.
      4. Als Beschuldigter steht mir eine Stellungnahme zu, dazu ist es aber erforderlich, dass man mir die Vorwürfe benennt.
      5. Ich brauche mich nicht Selbstbelasten, was bei der Bundespolizei versucht wurde, in dem man mich nötigen wollte ein Verhörprotokoll zu unterschreiben und ein Kreuz bei ich mache keine Angaben zu setzen.
      6. Wie ist es möglich das drei unterschiedliche Akten auf mysteriöser Art und Weise bei der Staatsanwaltschaft Augsburg verschwinden, ist mehr als fraglich.
      7. Seit dem 28.02.2018 will die Staatsanwaltschaft Augsburg die Akten zur Übernahme an die Staatsanwaltschaft Görlitz versendet haben. Telefonisch konnte man mir den Eingang in Görlitz nicht bestätigen, versicherte aber, dass eine Entscheidung der Übernahme des Ermittlungsverfahrens innerhalb von einem Monat erfolgt.
      8. Fraglich ist welchen Inhalt die Staatsanwaltschaft Augsburg nach Görlitz versendet hat oder versuchte man hier die leeren Akten auf dem Amtsweg verschwinden zu lassen.
      9. Weiterhin stellte sich die Frage warum der in Stuttgart ansässige Verein PeTA Deutschland e.V. ihre Strafanzeige nicht in Stuttgart stellte, sondern in Augsburg?
      10. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht die Domaindaten geprüft wo beim Registrar DENIC.de ein Deutscher Postbevollmächtigter hinterlegt ist.
      11. Warum wurde nicht geprüft, wo sich der Server der Domain befindet. Dieser steht in Friedersdorf bei Görlitz, wobei allein da schon auf Grundlage der Tatortnahen Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständige wäre, was nach meinem Hinweis an die Staatsanwaltschaft Augsburg auch erfolgte.
      12. Ich lebe sein 2008 in Indonesien und bin im Februar 2018 das erste Mal nach Deutschland wieder eingereist! Wie soll ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wenn ich in Indonesien lebe?
      13. Warum wurde das Ermittlungsverfahren Az: 603 Js 119798/15 was mir vorwirft gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen zu haben nicht längst eingestellt?
      14. Warum versucht man nicht die Akten wiederherzustellen, in dem man sich einfach einmal an den Strafanzeigensteller wendet und um eine Kopie bittet.
      15. Warum wird mir am Telefon gesagt, ich solle zur Polizei gehen und weder die Bayrische Staatspolizei noch die Bundespolizei im Hauptbahnhof München finden irgendeine Fahndungsnotiz, bzw. den Inhalt was man mir vorwirft.

    Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg
    Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg

    Fakt ist, dass hier in diesem Fall geltende Gesetze und Belehrungspflichten für mich als Beschuldigten missachtet werden. Auf meinen Antrag auf Akteneinsicht reagiert man überhaupt nicht von seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg, obwohl dieses im § 147 Abs. 4 StPO vorgeschrieben ist. Warum wird mein Antrag nach § 163a Abs. 2 StPO nicht entsprochen, dass ich als Beschuldigter eigene Beweise zu meiner Entlastung vortragen kann?

    Alle diese Punkte schüren den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg hier nur zugunsten des Verein PeTA Deutschland e. V. ermittelt und somit gegen geltendes Recht verstößt und dadurch ich meiner Persönlichkeitsrechte am 10.02.2018 vorsätzlich beraubt wurde.

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    Ich habe sogar den konkreten Verdacht das hier eine weitere Staatsanwaltschaft durch PeTA mehr als beeinflusst wird. Eine Ähnlichkeit zu der Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Kiel gegen die wegen Amtsmissbrauch ermittelt wird, sei hier von meiner Seite angemerkt. Auch in Kiel war PeTA mehrfach beteiligt. So wurde die jetzt festgestellte illegale Beschlagnahme und der Abtransport der Elefanten des Zirkus Vegas von PeTA rein zufälligerweise finanziert.

    Auf Grundlage der von mir genannten Punkte und Beweise bitte ich die Generalstaatsanwaltschaft München, das Ermittlungsverfahren in den alten Stand zu setzen und dieses an eine neutrale unabhängige Staatsanwaltschaft abzugeben. Wie schon genannt können sie zur Rechtsfindung auch die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Landshut 205 Js 10524/18, die ich ihnen am 06.05.2018 per Fax zugesendet habe, nutzen.

    Bitte informieren Sie mich über ihrer Entscheidung per Fax: +49 (0)3581 7921529.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    [sc name=“coffee“][sc name=“Paypal“]

  • Verletzt PeTA vorsätzlich Unterlassungsansprüche?

    Vor fast einem Jahr veröffentlichte PeTA ein illegales Video, was einen Bauern in Pfaffenhofen zeigt, wie er angeblich eine Kuh bei der Klauenpflege schlägt. Die Angaben von PeTA wurden dabei so genau gemacht, das Animal Peace die vollständige Adresse und Telefonnummer des Bauern leakte!

    09.05.2018 Verletzt PeTA vorsätzlich Unterlassungsansprüche? von Silvio Harnos

    Ein neidischer Nachbar filmte den Bauern und übermittelte PeTA das Video. Diese veröffentlichten das Video auf illegaler Art und Weise und stellten den Bauern durch Benennung seines Wohnortes und seiner Funktion als Bauernfunktionär öffentlich an den Pranger.

    Silke Ruthenberg von Animal Peace veröffentlichte daraufhin, die komplette Anschrift inklusive Telefonnummer des Bauern.

    Der Bauer setzte durch seinen Rechtsbeistand einen rechtsgültigen Unterlassungsanspruch durch und PeTA sowie auch Animal Peace löschten das Video und die geleakten persönlichen Daten des Bauern. Der damalige Rechtsanwalt kontaktierte mich damals und wollte wisse, wo ich für meine Artikel die Informationen herhabe. Er bestätigte mir aber in diesem Telefonat, das es einen rechtsgültigen Unterlassungsanspruch gibt.

    PeTA löschte Video!

    PeTA wusste von dem strafbaren Video und veröffentlichte dieses als „Privat“ auf YouTube. Somit war dieses Video nur direkt über einem Link erreichbar. Nach dem Unterlassungsanspruch löschte PeTA auch dieses Video. Der damalige Kink lautete: youtube.com/watch?v=A554Ncvwv2I&feature=youtu.be

    Jetzt veröffentlichte PeTA das Video erneut auf YouTube und dürfte somit gegen die Unterlassungsforderung verstoßen. Eine saftige Vertragsstrafe sollte bei Verstoß gegen die abgegebene Unterlassung fällig sein.

    Gleichzeitig veröffentlichte PeTA in ihrem „Veganblog“ einen Artikel, in dem sie das neue Video bewarb.

    https://www.veganblog.de/ernahrung/mann-verpruegelt-kuehe-derart-wenig-muss-er-dafuer-zahlen/

    Noch vor ein paar Tagen posaunte Dr. Edmund Haferbeck in einer öffentlichen Drohung gegen die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast das die Justiz aufseiten der Tierrechtsbewegung sei.

    Staatsschutz ermittelt gegen PeTA

    In dem neuen Artikel klingt dieses auf einmal gänzlich anders. So sagt Herr Haferbeck Folgendes.

    Staatsanwaltschaft auf Seite des Tierquälers

    Jetzt ist das Strafverfahren abgeschlossen: Die Kuhschlägerei kostete das Paar gerade einmal 500 Euro Strafe. Und das, nachdem wir ein Tierhalteverbot für den Bauern gefordert hatten.

    Die Stimme der Tiere wurde in diesem Fall überhaupt nicht erhört. Uns von PETA verweigerte die Staatsanwaltschaft sogar die Akteneinsicht, mit der Begründung, wir würden Missstände wie diese öffentlich machen.  – Äh, wie bitte? Oder um es mit den Worten von Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, auszudrücken:

    „Eine völlig verquere Rechtsauffassung einer Staatsanwaltschaft, die die Interessen von Tätern stützt und gemeinnützige und als besonders förderungswürdige Organisationen wie PETA, die gegen die Behörden solche Straftaten ermitteln, desavouiert.”

    Um es einmal vorwegzunehmen. Die Verletzung des Unterlassungsanspruches dürfte PeTA ein vielfaches nun kosten.

    [amazon_link asins=’3406559034′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’cce4ff79-5332-11e8-8fa6-b92f4ddfcf3d‘]Weiterhin sei anzumerken, dass hier die zuständige Staatsanwaltschaft, wohl das gemoppe von PeTA und Animal Peace im Internet berücksichtigt hat. Für den Bauern ist damit der Fall erledigt und er gilt als nicht vorbestraft.

    Und das Herr Dr. Edmund Haferbeck rumjammern, man habe ihm die Akteneinsicht verwehrt, sollte er sich erst einmal Gedanken machen, warum PeTA bis heute kein Verbandsklagerecht zugestanden bekommen hat!

    Weiterhin ist PeTA auf Grundlage seiner zweifelbaren Rechtsstaatlichkeit in Kritik geraten, sodass selbst Politiker mittlerweile die Gemeinnützigkeit PeTA aberkennen wollen!

    Gero Hocker fragt „Warum ist PeTA noch gemeinnützig?“


    [coffee]


  • PeTA verliert Naruto Prozess

    Ein Tier kann keine Urheberrechte erlangen, so ein eindeutiges Urteil, was jetzt von einem US-Gericht gefällt wurde. Der Versuch von PeTA, sich aus diesen selbst eingebrauten Schlammassel, wie ein Aal herauszuwinden, scheiterte kläglich!

    24.04.2018 PeTA verliert Naruto Prozess von Silvio Harnos

    Nun ging es doch schneller als wir alle gedacht hatten. Vor ein paar Tagen teilte das zuständige US-Gericht im Urheberrechtsstreit (Naruto) PeTA vs. Fotograf David Slater mit, das es den von PeTA angestrebten Vergleich nicht zustimme! PeTA hatte versucht, als die Kontaktperson von Naruto, die deutsche Biologin Antje Engelhardt, die Mitarbeit beim Prozess beendete, einen Vergleich mit dem Fotografen zu schließen.

    Nun kam das knallharte Urteil für PeTA. Ein Tier kann kein Urheberrecht erwerben, oder in irgendeiner Form besitzen. Hier stürzt das ganze Grundkonzept, auf den PeTA seine Existenzberechtigung aufbaut, nun endgültig ein. David Slater postet auf seinen Facebook Account folgenden Artikel!

    Hunderte von Menschen beglückwünschten ihn zu diesem grandiosen Erfolg über PeTA! Mit diesem Urteil belegt das US-Gericht, dass ein Tier keine auf den Menschen bezogenen Rechte besitzen kann. Die 41-seitige Urteilsbegründung des US-Gerichtes ist bereits in englischer Sprache abrufbar.

    Ein Sieg für die Gerechtigkeit – eine Niederlage für die Tierwelt!

    PeTA hat in diesem angestrebten und nun verlorenen Gerichtsverfahren der Tierwelt keinen guten Dienst erwiesen. Fotografen und Filmer wie David Slater haben immer wieder mit ihren Fotos und Dokumentationen auf Probleme der Tierwelt in abgelegenen Gebieten aufmerksam gemacht. Niemand hatte sich wohl vorher, über einen Makaken der in einem indonesischen Urwald lebt Gedanken gemacht.

    [amazon_link asins=’3958453953′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’4ed63d3c-4757-11e8-8d85-912eff8e9615′]Durch die Arbeit, wie die von Slater, wurde das Leben der Tiere in den Urwäldern in das Wohnzimmer der Welt gebracht und Probleme angesprochen, die dann wieder zu Spenden für Organisationen die in dieser Region tätig sind, führte. Seit dem stupiden Rechtsstreit den PeTA anstrebte, überlegen viele Fotografen und Filmemacher, ob sich eine Reise die sie in erster Hand vorfinanzieren überhaupt lohnt, wenn die Gefahr besteht, dass PeTA nach der Reise sie verklagt, weil sie Fotos von Tieren gemacht haben.

    PeTA selbst sieht es nicht für nötig in Regionen, wo Tiere Leben die vom Aussterben bedroht sind zu investieren!

    Aktiver Tierschutz findet bei PeTA nicht statt. PeTA versucht ehern mit allen Mitteln die ungesunde vegane Ernährungsweise als Lobbyist in Sektenform zu verbreiten und nutzt den Tierschutz dazu nur als Tarnung. In Deutschland versucht man nun durch die Politik diesem Treiben von PeTA ein Ende zu setzen und zweifelt nun öffentlich die Gemeinnützigkeit von PeTA an.

    [sc name=“coffee“]

  • Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab

    Das wird PeTA überhaupt nicht passen! Nachdem PeTA ihre Felle wegschwimmen sah schloss diese noch schnell einen Vergleich mit den durch PeTA in die Insolvenz getriebenen Fotografen David Slater ab!

    16.04.2018 Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab von Silvio Harnos

    Mein letzter Artikel zum Thema Selfie-Foto von Naruto, lautete „PeTA gibt sich geschlagen #Naruto ist frei„. Gestern dann der Paukenschlag. Das Onlineportal heise.de teilte in seinem neusten Artikel „Streit um das Affen-Selfie geht weiter: Vergleich hinfällig, Urteil angekündigt“ mit, dass der von PeTA und dem Fotografen Slater geschlossene Vertrag hinfällig sei.

    Der seit 2014 andauernde Gerichtsstreit, zwischen PeTA und dem Fotografen David Slater, zeigte das Ausmaß der weltanschaulichen Konzeption von PeTA. PeTA verlor in erster Instanz, da der Richter das Verfahren nicht zuließ. Nach seiner Auffassung kann nur der Präsident der USA einem Tier ein Urheberrechtsanspruch zuweisen.

    Gegen diese Abweisung ging PeTA in Berufung und sorgte dafür, dass der Fotograf David Slater in die Insolvenz getrieben wurde. Slater hatte im Vorhinein einen Urheberrechtsprozess zu diesem Foto verloren. Er verklagte damals Wikipedia, die das Foto öffentlich verwendeten. Das Gericht urteilte in diesem Fall, dass Slater kein Urheberrechtsanspruch besäße, da der Affe dem Fotografen die Kamera stibitzt und den Auslöser selbst gedrückt hatte. Demnach sei das Foto Public Domain (Gemeinfreiheit).

    Hier preschte nun PeTA hervor und klagte das Urheberrecht im Namen des Affen ein.

    Deutsche Biologin Antje Engelhardt vertrat Naruto!

    Naruto Verfahren geht weiter - Gericht lehnt Vergleich ab
    Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab

    Die deutsche Biologin Antje Engelhardt, die seit Jahren sich wissenschaftlich mit der Affengruppe in der Naruto, auf Sulawesi in Indonesien lebt, beschäftigt, wurde von PeTA als Rechtsvertreter von Naruto bestimmt. In der Regel muss in einem Rechtsstreit sich eine Person oder in diesem Sinne ein Objekt bzw. Tier eigentlich selbst Vertreten. Man kann aber auch eine Person bestimmen, die im Sinne des Objektes, bzw. Tieres an der Verhandlung teilnimmt und im Sinne des Objektes bzw. Tieres agiert. Diese Person sollte aber einen regelmäßigen Kontakt mit dem Objekt bzw. Tier in der Vergangenheit gehabt haben.

    Dieses träfe auf Antje Engelhardt zu. Sie erhoffte sich durch diesen Gerichtsprozess bessere Unterstützung für ihre Arbeit in Indonesien. Es kam jedoch anders, als sie es sich in ihren kühnsten Träumen vorstellen konnte.

    Durch die radikale menschenverachtende Vorgehensweise von PeTA kam es zum Bruch zwischen PeTA und der Affenbiologin!

    Als sie dann noch ein klärendes Gespräch bei dem Anwalt von PeTA suchte, wurde Frau Antje Engelhardt durch eine PeTA Strafanzeige, durch die Polizei verhaftet. PeTA behauptete, sie habe Hausfriedensbruch begangen.

    [amazon_link asins=’B00178HT0I‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’3d0c2730-4117-11e8-bbec-ab87e39812f9′]Damit verlor PeTA die Kontaktperson zu Naruto, die sie für das Verfahren dringend benötigten. PeTA sah ihre Felle davonschwimmen und den Prozess mit einem medialen Spektakel verlieren. Also suchte man jetzt auf einmal einen Vergleich, mit den von PeTA in die Insolvenz getriebenen Fotografen David Slater.

    Der Vergleich beinhaltete, das Slater 25 % seiner zukünftigen Einnahmen aus den Selfie-Fotos des Affen an Tierschutzorganisationen, die sich mit der Gruppe um Naruto beschäftigen, spendet. Aber hallo! Slater war Insolvenz, er konnte seiner Tochter nicht einmal mehr ein Fahrrad kaufen. Jeder Cent, der durch dieses Foto eingenommen worden wäre, würde den Gläubigern in diesem Fall wahrscheinlich den Anwälten von Slater zufließen.

    Weiterhin sind dieses Fotos, ja seit dem verlorenen Verfahren gegen Wikipedia, Public Domain. Wer gibt da noch Geld für dieses Foto aus?

    Gericht lehnt Vergleich ab!

    Das zuständige US-Berufungsgericht (US Court of Appeals for the Ninth Circuit), hat jedoch diesen Vergleich nun abgelehnt. Das bedeutet, dass dieses Verfahren definitiv vor einem Gericht verhandelt werden muss und es auch zu einem Urteil kommt. Die Gründe für die Ablehnung der Anerkennung des Vergleiches durch das Gericht sind bemerkenswert und zeigen die Erfolgsaussichten für PeTA auf!

    Der Affe war am Vergleich nicht beteiligt!

    Das Gericht teilte in seiner Begründung mit, dass PeTA zwar als Vertreter von Naruto in den Vergleich eingewilligt hatte, jedoch Naruto kein direkter Beteiligter am Vergleich war. Dadurch wäre durch Annahme des Vergleiches die Möglichkeit offengehalten, dass später erneut Verfahren im Namen von Naruto angestrebt werden könnten. Das bedeutet, dass ich zum Beispiel in den Wald in Indonesien gehen könnte, die Hand bzw. Pfote von Naruto schütteln würde, und dann in den USA Klage als Vertreter von Naruto einreichen würde. Damit wäre der Vergleich hinfällig und das widerspricht dem eigentlichen Zwecke eines Vergleichs.

    Weiterhin äußerte sich das Gericht dahin gehend, dass bisherige Gerichtsurteile in den USA urteilten, dass die Rechte im Namen eines Tieres nur dann eingeklagt werden können, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist. Das Gericht erkennt offenbar in dem vorliegenden Vergleich die ungünstige Tendenz für PeTA, diesen Vergleich anzustreben, um eine Niederlage vor Gericht abwenden zu können.

    Das nun erwartete Urteil wäre ein Präzedenzfall und hätte damit eine endgültige Regelung bei gleich angestrebten Verfahren.

  • Frank Albrecht von EndZOO will GERATI abmahnen (10)

    Unfähiger Zooexperte Frank Albrecht will GERATI abmahnen! GERATI ist natürlich froh, wenn Frank Albrecht selbst seine Unfähigkeit gegenüber anderen Personen in diesem Fall eine Rechtsanwaltskanzlei offen legt!

    20.03.2018 Frank Albrecht von EndZOO will GERATI abmahnen (10)

    Gestern landete doch tatsächlich ein Fax einer Anwaltskanzlei aus der Exilstadt des EndZoo Betreibers Frank Albrecht in meinem Briefkorb. Auf der ersten Seite ist gleich zu lesen…

    Unser Mandant wird sich dies nicht gefallen lassen und rechtliche Schritte gegen sie Einleiten.

    GERATI scheut natürlich keinen Rechtsstreit und antwortet auf die Abmahnung unverzüglich mit einer Flut von Beweisen, die Frank Albrecht seinen Rechtsanwälten anscheinend unterschlagen hatte.

    Aber kommen wir erst einmal zu dem Abmahnschreiben, das ich hier teilanonymisiert veröffentliche!

    Abmahnung von Frank Albrecht dem EndZOO Betreiber

    Hierzu habe ich natürlich eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen.

    Hier mein Antwortschreiben.

     

    20.03.2018

    Ihr Schreiben vom 19.03.2018

    9545/18 JO me D20/547-18                 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Abmahnung die Sie durch Ihren Mandaten Frank Albrecht mir per Fax zugesendet haben weise ich hiermit zurück und möchte aber vereinzelt Stellung beziehen.

    Ich betreibe das Aufklärungsportal gerati.de, was sich mit Vorgehensweisen radikaler Tierrechtsorganisationen befasst. Ihr Mandant versuchte nicht nur seine vorladbare Adresse zu verschleiern, in dem er im Impressum lange Zeit nur ein Postschließfach hinterlegt hatte. Erst nach dem GERATI, darüber berichtet versuchte er das Impressum rechtskonform zu gestalten. Ein Erfolg für GERATI und deren Aufklärung.

    Ihr Mandant bezeichnet sich öffentlich im Internet als Zooexperte Frank Albrecht und gibt dabei öffentlich an eine Person des öffentlichen Lebens zu sein!

    Screenshot: Facebook
    Screenshot: Facebook

    Sein angebliches Expertenwissen im Bereich Zoo und deren Tierhaltung, ist jedoch nachweislich nicht vorhanden, wie mehrere öffentliche Fälle in der Vergangenheit bezeugen. Als Beispiel möchte ich hier nur den Fall des Tierpark Görlitz benennen, über den ich auch in Zusammenhang mit Ihrem Mandanten berichtet hatte.

    Im Volksmund würde man so einen Menschen als Scharlatan bezeichnen. (Meinungsfreiheit)

    Auch bei der öffentlichen Vereinsbezeichnung verletzt Ihr Mandant geltende rechtliche Bestimmungen, indem er seinen Verein die Bezeichnung „EndZOO International“ gibt.

    Die fragwürdige Arbeit lässt sich auch auf der Webseite des Vereins fortführen.

    Wenn man die Webseite des Vereins Endzoo Deutschland e.V. unter www.endzoo.de aufruft, wird man auf die österreichische Webseite www.endzoo.at weitergeleitet. Auch hier wird der falsche Vereinsname Endzoo International hervorgehoben und somit gegen geltendes Vereinsrecht verstoßen, da diese Vereinsbezeichnung nicht existiert!

    Screenshot: endzoo.at/wp/
    Screenshot: endzoo.at/wp/

    Auf dieser Webseite befinden sich aber nur transparente Angaben von Endzoo Deutschland e.V.. Gleichzeitig scheinen alle Mitglieder von Endzoo Österreich Mitglied von Endzoo Deutschland e.V. zu sein.

    Der Verein Endzoo Österreich ist in Österreich als Verein registriert. Es ist aber nicht ersichtlich, welche Spenden von dem österreichischen Verein veranschlagt werden und in welcher Form diese Verwendung finden bzw. nach Deutschland transferiert werden.

    Dieser Verdacht wird zurzeit in einer eigenen Recherche überprüft.

    Kommen wir jetzt aber einmal konkret zu den Vorwürfen Ihres Mandanten:

    Man kann wohl davon ausgehen, dass Sie Ihren Mandanten über die freie Meinungsbildung insbesondere in Bezug auf den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes informiert haben.

    Ich schreibe wortwörtlich:

    „Aber schauen wir uns die Vorwürfe von GERATI gegenüber dem Verein EndZoo Deutschland e.V. genauer an.“

    Aus dieser Aussage, die Sie komplett aus dem Kontext reißen, in dem Sie die Wörter „schauen“ und „genauer“ im Einzelnen betrachten. Das diese Wörter sich aber auf GERATI beziehen und somit dessen freie Meinung widerspiegeln, verzerren Sie in Ihrem Mahnschreiben!

    Ihr Mandant ist nach eigenen Angaben von seiner Webseite Mitglied der „Initiative transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich zur umfangreichen Transparenz.

    GERATI hat nichts anderes in seinem Artikel getan, als die von Ihrem Mandanten selbst angegebenen Zahlen zu untersuchen und kam zu einem erschreckenden Ergebnis. Die Ausgaben insbesondere im Bereich Vereinssoftware in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für jeweils sieben bzw. sechs Mitglieder sind wohl mehr als eine fragwürdige Investition eines „Gemeinnützigen“ Vereins.

    Das es sich nachweislich um die Meinung von GERATI sich handelt belegt auch der Satz im letzten Absatz des von Ihnen bemängelten Artikels!

    GERATI ist weiterhin der Meinung

    Die verspätete Veröffentlichung ist nach eigenen Aussagen Ihres Mandanten der fehlenden Vereinsvorstandsitzung geschuldet. Dieses verstößt nicht nur der eigenen Vereinssatzung, sondern auch den geltenden rechtlichen Vorschriften für Vereine.

    Dass ein Verein zwei Monate keine Mitgliederbeiträge kassiert, ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch satzungswidrig. Ich gehe davon aus, dass Ihr Mandant, Sie unterrichtet hat, wann er die Erklärung erstellt hatte.

    Seine Transparente eigene Auflistung lässt jedoch die Mutmaßung zu, dass in diesen beiden Monaten keine Mitgliedsbeiträge gezahlt wurden.

    In keiner Weise möchte ich die Person des öffentlichen Lebens Herrn Frank Albrecht in Misskredit bringen, sondern ihn mit meinen Artikeln zur Gesetzestreue ermahnen. Was wiederholt auch mehrfach durch meine Artikel funktioniert hat.

    Beispiel: Impressum

    Vorab war rechtswidrig ein PSF angegeben, dass nach einer öffentlichen Mitteilung durch GERATI durch Ihren Mandanten geändert wurde!

    Nichterreichbarkeit seiner im Impressum angegebenen E-Mail-Adresse, auch dieses wurde nach Veröffentlichung abgeändert.

    Hinterlegung einer rumänischen Telefonnummer im Impressum. Auch dieses wurde nach Veröffentlichung durch GERATI angepasst.

    Zum Thema „Gemeinnützigkeit“ veröffentlichte Ihr Mandant selbst ein Schreiben des Finanzamtes, was eine „Gemeinnützigkeit“ für dieses Jahr ausschließt!

    Der Freistellungsbescheid vom 25.04.2017 bescheinigt nur die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015!

    https://endzoo.at/wp/wp-content/uploads/2018/01/20170425_EndZOO_Feststellungsbescheid.pdf

    Auch dieser Absatz lässt die Meinung zu, dass der Verein EndZOO Deutschland e.V. ab 2016 nicht mehr als gemeinnütziger Verein in Deutschland anerkannt wurde!

    10.Zahlungen von Personen oder Institutionen, die mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

    „EndZOO Deutschland e.V.“ erhielt 2014/2015 keine Zahlungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten.

    Frank Albrecht (1.Vorsitzender EndZOO Deutschland e.V.)

    26.01.2018“

    Abzurufen unter: https://endzoo.at/wp/transparenz/

    Die von Ihnen an mich herangetragene Abmahnung weise ich somit als gänzlich unbegründet ab.

    Selbstverständlich freue ich mich über einen eventuell angestrebten Prozess Ihres Mandanten, sehe diesen aber Gelassen entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos