So 12 Uhr Deutsche Zeit und keine Antwort vom Vorsteher des Finanzamt Leonberg erhalten.
Fairerweise hatte ich 5 Min vor dem Fristablauf noch einmal beim Finanzamt angerufen.
Man sollte mich eigentlich zum Vorzimmer des Vorstehers verbinden, doch die Scheint schon zu Mittag gewesen zu sein. So landete ich in der Zentrale und versuchte erneut mein Verlangen nach Eingangsbestätigung kundzutun.
Die gute Frau konnte natürlich mit meinem Verlangen wieder nichts anfangen sicherte mir aber heute noch eine Antwort per Email zu.
Also warten wir einmal bis morgen , was da so passiert!
Kaum zu glauben, dass es so etwas in Deutschland überhauptmöglich ist. Ich dachte bisher, dass solche Korrupten Machenschaften, nur in indonesischen Behörden auftreten.
Aber was war geschehen
Gerati.de Leser wissen, dass ich gegen den Gemeinnützigen Verein PeTA Deutschland e.V., beim Finanzamt Leonberg und Stuttgart, Anzeige wegen der Fragwürdigkeit, der durch diese Finanzämter erteilte Gemeinnützigkeit, gestellt hatte.
Meine Anzeige basierte auf dem rechtlichen Gutachten der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen, was ich selbstverständlich auch den Finanzämtern, zur Verfügung stellte.
Laut Faxbestätigung sind beide Anzeigen den Finanzämtern zugestellt worden!
Kopie des Sendeberichtes an das Finanzamt LeonbergKopie des Sendeberichtes an das Finanzamt Stuttgart
Trotz mehrmaliger Anfragen über eine Eingangsbestätigung der Anzeigen, wurde mir dieses bis zum heutigen Tage nicht bestätigt.
Nun hatte ich am 07.10.2015 mich erneut an das Finanzamt Leonberg gewendet, um eine Auskunft zu erhalten, was mit meiner Anzeige passiert ist.
Anschreiben vom 07.10.2015
Auf dieses Schreiben erhielt ich auch eine Antwort, wobei diese Antwort gänzlich an meiner Frage vorbei ging!
Antwortschreiben des Finanzamtes Leonberg vom 09.10.2015
Schon dieses Schreiben des Finanzamtes lies mich stutzen. Wenn man schon antwortet, warum sagt man mir nicht „Ja, die Anzeige ist eingegangen“, oder „Nein, die Anzeige ist nicht eingegangen“?
Also schrieb ich erneut an das Finanzamt Leonberg und bat um explizierte Auskunft über den Verbleib meiner Strafanzeige.
Meine Antwort auf das Schreiben des Finanzamtes Leonberg
In der Zwischenzeit hatte ich auch dem zuständigen Finanzamt Stuttgart, eine Anfrage über den Status meiner Anzeige gesendet.
Schreiben an das Finanzamt Stuttgart vom 23.11.2015 Seite 1Schreiben an das Finanzamt Stuttgart vom 23.11.2015 Seite 2
Auch auf vom Finanzamt Stuttgart wurde die gesetzte Frist nicht eingehalten.
Als nächstes sendete ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu Händen des Vorstehers, des Finanzamtes Leonberg und setzte diesen eine Frist den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde zu bestätigen.
Dienstaufsichtsbeschwerde z.Hd. des Vorsteher Finanzamt Leonberg Seite 1Dienstaufsichtsbeschwerde z.Hd. des Vorsteher Finanzamt Leonberg Seite 2
Auch hier ging die Frist fruchtlos zu Ende!
Also griff ich gestern zum Telefonhörer und versuchte telefonisch eine Antwort vom Finanzamt Leonberg zu erhalten.
Was ich hier erlebte, erhebt den Verdacht, dass beim Finanzamt Leonberg es nicht ganz Sauber zu geht.
Ich hege den Verdacht, dass von Seitens des Finanzamtes Leonberg meine Rufnummern in einer Blackliste der Telefonanlage gesetzt wurden, anders lässt sich folgendes Phänomen nicht erklären.
Ich rief also gegen 09:30 Uhr deutscher Zeit, beim Finanzamt Leonberg in der Telefonzentrale an. Es tutete und niemand ging an das Telefon! Als ich von seitens der Telekom, die Verbindung getrennt wurde, versuchte ich es erneut und bekam ein Besetztzeichen. Daraufhin versuchte ich es mehrmals, aber der Anschluss war besetzt!
Nun habe ich ja Gott sei Dank, nicht nur eine deutsche Rufnummer zur Verfügung. Also rief ich über die zweite Rufnummer, über den PC an und erhielt ein Freizeichen!
Gleichzeitig versuchte ich mit der anderen Nummer per Telefon weiter, das Finanzamt zu erreichen. Da bekam ich immer noch ein Besetztzeichen! Dieses deutet daraufhin, dass meine Haupttelefonnummer von Seitens der Telefonzentrale des Finanzamtes gesperrt bzw. abgewiesen wurde.
Und mir braucht keiner erzählen, dass dieses ein Zufall war. Ich habe Jahrelang Siemens TK Anlagen gebaut und gewartet.
Aber auch mit der zweiten Rufnummer ging keiner ans Telefon, in der Zentrale! Man konnte anrufen wann man wollte, die Behörde war auf der zentralen Rufnummer, für mich nicht zu erreichen.
Also wählte ich die direkte Durchwahl, die auf dem Schreiben des Finanzamtes Leonberg vermerkt war.
Und siehe da dort meldete sich sogar eine Frau.
Mein Name war ihr sogar geläufig, was erst einmal bestätigt, dass doch eines meiner unzähligen Schreiben eingegangen sein muss.
Sie zog sich auch gleich die für mich angelegte Akte und ich stellte meine Fragen.
Ich Zitiere nach dem Gedächtnis den Ablauf des Telefongespräches!
Warum erhalte ich keine Eingangsbestätigung meiner Anzeige?
In der Akte gibt es keine Anzeige, ich sehe hier eine Email, wo sie um Eingangsbestätigung einer Anzeige ersuchen
Warum wurde auf diese Email nicht reagiert?
Es liegt ein Vermerk vor, dass auf Anfragen von Silvio Harnos nicht reagiert werden soll
Mit welcher Begründung?
Vermutlich Steuergeheimnis
Die Frage in der Email bezieht sich auf eine Bestätigung eine von mir gestellten Anzeige, das hat nichts mit Steuergeheimnis zu tun? Weiterhin habe ich mehrmals nachgefragt.
Wir wurden angewiesen auf ihre Anfragen nicht zu reagieren
Wer hat diese Anweisung gegeben
Der Vorsteher, Herr Fritz
Laut gesetzlichen Bestimmungen, habe ich ein Recht zu erfahren, ob meine Anzeige ordnungsgemäß bei Ihnen eingegangen ist, sowie eine Mitteilung über das Ergebnis der Ermittlungen
Es existiert ein Sperrvermerk des Vorstehers, wir dürfen ihnen keine Mitteilungen geben
Auch nicht ob die Zustellung der 5 Seitigen Anzeige bei ihnen per Fax lesbar eingetroffen ist.
Der Vermerk bezieht sich auf alle Anfragen ihrer Person
Was ist mit der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 21.11.2015?
Ich sehe keine Dienstaufsichtsbeschwerde, an wem haben sie diese gerichtet.
Direkt an den Vorsteher mit bitte bis zum 27.11.2015, den Eingang zu bestätigen.
In den Akten liegt keine Dienstaufsichtsbeschwerde vor
So wie ich die Lage hier sehe, ist der Vorsteher selbst involviert, da er die Anweisung erteilt hat keine Eingangsbestätigungen mir zu versenden. In diesem Fall hätte er diese Dienstaufsichtsbeschwerde an die Oberfinanzdirektion weiterleiten müssen
Ich kann ihnen nichts über die Dienstaufsichtsbeschwerde sagen, ich sehe keinen Eingang und in der Akte ist auch keine
Können sie dem Vorsteher Herr Fritz eine interne Nachricht senden, dass ich angerufen habe und ihn bitte den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde bis Montagmittag deutscher Zeit per Fax oder Email zu bestätigen, dass dauert keine 5 Minuten.
Das kann ich machen
Danke ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag
Gekürzte Fassung des Telefongespräches vom 04.12.2015 aus meinem Gedächniss
Für mich stellt sich hier die Frage.
Warum lässt ein Vorsteher eines Finanzamtes eine Anzeige, die die erteilte Gemeinnützigkeit seiner Behörde anzweifelt, einfach verschwinden und gibt die Anweisung auf Eingangsbestätigungsanfragen nicht zu reagieren?
Warum wechselt der Verein PeTA Deutschland, Hals über Kopf das zuständige Finanzamt (Umzug), gerade in diesem Moment, als das Rechtsgutachten über die Fragwürdigkeit der Gemeinnützigkeit von PeTA publik wird?
Warum zog PeTA klamm heimlich um und gab nicht einmal eine Pressemitteilung über den Umzug heraus. PeTA gibt doch sonst immer wegen jedem Scheiß, eine Pressemitteilung. Der eigene Umzug schein PeTA ja in dem Sinne, nicht so wichtig zu sein. Spender brauchen nicht zu wissen wo PeTA residiert.
Warum hüllt sich auch das zuständige neue Finanzamt Stuttgart in Schweigen, wenn man eine Eingangsbestätigung einer Anzeige fordert.
Bei einer Vertuschung einer Anzeige, von oberste Ebene des Finanzamtes, kann man wohl schon den Verdacht des Amtsmissbrauches in den Raum stellen.
Ich von meiner Seite werde in jedem Fall, weitere Schritte einleiten und vor allem an dieser Geschichte dran bleiben.
Es vergeht kaum ein Tag, wo PeTA nicht eine sinnlose Strafanzeige, bei irgendeiner Staatsanwaltschaft einreicht.
Dieses Mal erstattete PeTA, gegen Jäger in Stralsund Strafanzeige, wegen angeblicher Verletzung des Tierschutzgesetzes. Grund war die Jagd auf Höckerschwäne, bei der 50 Tiere geschossen wurden.
So berichtete die Ostsee-Zeitung.de über die Hirnrissiger Strafanzeige von PeTA. So bezog man sich auf eine Pressemitteilung die von PeTA am Donnerstag veröffentlicht wurde. Diese ist im Presseportal jedoch nicht mehr aufzufinden!
Screenshot PeTA.de aktuelle Pressemiteilungen
Da schein doch schon der Bumerang für die Strafanzeige eingetroffen zu sein und PeTA sah sich gezwungen diese (LÜGEN) – Pressemitteilung von ihrer Seite zu entfernen.
Vanessa Reithinger / Foto PeTA.de
Wie bei PeTA üblich, werden Mitarbeiter von PeTA vorgeschoben
In diesem Fall war es wieder einmal Frau Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA Deutschland, die schon mehrfach mit Unwissenheit glänzte.
Ein B12 Mangel, scheint die Arbeit des Gehirns schon deutlich zu beeinflussen. Anders lassen sich die Aussagen dieser Frau nicht erklären.
Diese Frau Vanessa Reithinger stellte die Behauptung auf:
Laut PETA hätten diese gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
In einer Mitteilung der Organisation vom Donnerstag heißt es: „Für eine derartige Massentötung erschließt sich kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Die erschossenen Tiere wurden weder verwertet noch erfolgte die Jagd zum Zweck der jagdlichen Hege – das Töten der Schwäne diente lediglich der Befriedigung eines blutigen Hobbys.“
Der Höckerschwan gehört laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Trotzdem hätten die Jäger die Schwäne als lebende Zielscheiben genutzt, so PETA. „Jedes Jahr werden in Deutschland Hunderte der Vögel erschossen, weil ein paar Menschen Vergnügen am Töten haben“, sagt Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA Deutschland. „Die Politik muss dem sinnlosen Tod dieser anmutigen Tiere endlich ein Ende bereiten und ein konsequentes Verbot der Jagd auf Schwäne durchsetzen.“
Insbesondere als Verein, der sich für Tierrechte und Tierschutz angeblich einsetzen möchte, sollten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bekannt sein. In der Regel kann man diese Unkenntnis, auch mit der Nutzung des Internets, wieder wett machen.
Nur scheint Frau Vanessa Reithinger, dazu nicht mehr aufgrund ihrer Lebensweise, in der Lage zu sein.
So behauptet Frau Vanessa Reithinger, dass es für diese Massentötung keinen Vernünftigen Grund gebe. Jedem dürfte klar sein, dass das massenhafte Auftretens der Schwäne, bei der Rast zum Flug in die Winterquartier, eine Gefahr für die Aussaat von Getreideflächen ist. Deswegen werden diese Schwäne auch gejagt.
Eine Verwertung findet mit Sicherheit statt und gibt einen leckeren Festtagsbraten zur Weihnachtszeit.
Ein Blick in die geltenden gesetzlichen Regeln für die Schonzeiten, die auch im Internet unter www.schonzeiten.de abrufbar, zeigt dass der Höckerschwan vom 1. November bis 20. Februar in Mecklenburg Vorpommern gejagt werden darf.
Also kein Verstoß, gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
Auch für den Ablauf der Jagt, kann PeTA keine Beweise vorlegen, dass diese gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.
Mittlerweile schein PeTA ein rechtliches Schreiben erhalten zu haben, was sie zur Entfernung der Pressemitteilung genötigt hat. Ob auch die fruchtlose Strafanzeige von PeTA zurückgezogen wurde, ist bisher nicht bekannt.
PeTA erstattet Strafanzeigen, zum Mittel des Spendensammelns
In Deutschland hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu erstatten, auch wenn sich der Gegenstand der Strafanzeige zum Schluss als Falsch herausstellt.
Nur wer wissentlich falsche Behauptungen, wie im Fall der unzähligen Strafanzeigen von PeTA stellt, muss mit einer Schadenersatzklage rechnen.
Normalerweise werden Strafanzeigen auch erst einmal, aus diesem Grund verdeckt gehalten.
Anders bei PeTA!
PeTA prescht mit einer Pressemitteilung vor, ohne dass eine Schuld erwiesen ist. Zweck der Pressemitteilungen ist nur rein die Aufmerksamkeit, die PeTA sucht.
Zwar äußerte sich Dr. Edmund Haferbeck gegenüber Zoom+, dass PeTA nicht die Aufmerksamkeit mit allen Mitteln sucht, jedoch kann dieses insbesondere auf die Vorgehensweise bei falschen Verdächtigungen, durch manipulierte Strafanzeigen wiederlegt werden.
PeTA kann im Bereich Tierschutz keine nachweislichen Erfolge vermelden. PeTA geht es auch nicht um Tierschutz, was eine Bedingung für eine Anerkennung als Gemeinnütziger Verein wäre.
PeTA geht es im ersten um die eigene Marke „PeTA“ und da geht PeTA ohne Rücksicht auf menschliches und Seelisches Leid vor. Selbst Tiere werden hier dabei zu tausenden durch PeTA selbst getötet!
PeTA lobte 1.000 € aus, für die Nennung des Namens, des Jägers, der in Simbabwe einen großen Elefanten erlegt hatte.
Gerati.de erstattete natürlich unverzüglich Strafanzeige gegen PeTA!
Die Fakten sprechen für sich, dass nach allen gesetzlichen Bestimmungen die Jagd korrekt abgelaufen ist und dem Jäger nichts vorzuwerfen ist.
Auch wenn dieses Tierschützern und Tierrechtlern nicht passt!
Nachdem die Zeitung The Telegraph den Namen genannt hat, wurde sofort der erwartete Mob in den Social-Medien losgetreten.
Screenshot Facebook
Weder PeTA noch deutsche Medien sind bis jetzt auf den Mobbing Zug aufgesprungen. Trotzdem auf der Facebook Seite von PeTA der Name genannt wurde, gibt es bei PeTA keine Kommentare.
Da kann man sich natürlich fragen was bei PeTA los ist. Entweder werden Kommentare die den Jäger betreffen gelöscht, oder die Tierrechtler stehen auf der Leitung!
Screenshot PeTA Facebook Seite
Auch wurde bisher keine Pressemitteilung von PeTA veröffentlicht!
Screenshot Peta.de
Nun kann man sich wohl tatsächlich Fragen, ob Deutschland ein Maulkorb zu dem Thema erhalten hat, oder ob die Tierrechtler endlich eingesehen haben wie dumm sie manchmal sind.
Wobei man eine bei der Google Suche eine Webseite findet, die den Namen veröffentlicht. In den Kommentaren spiegelt sich genau dieser Abschaum wieder, den ich persönlich anprangere.
Es gibt Menschen die denken, dass die Gesetze von PeTA und Co gemacht werden!
Hier ein paar Kommentare von dem Artikel httnetzfrauen.org/2015/10/16/grausam-deutscher-jaeger-erschiesst-ueber-40-jahre-alten-elefanten-in-simbabwe-iconic-elephant-shot-in-zimbabwe/
Wir ist dieses Schwein und wo lebt er ? so grausam und so volkommen idiot !
Völlig richtig, was Sie schreiben, aber ich hätte gerne den Namen des Elefanten-Mörders.
Alles Hinweisende gelöscht…Politiker? Oder einer der sich die Presse kauft??? Dieser Bastard gehört hingerichtet– und zwar langsam….damit wir deinen Kopf als Trophäe
unbeschädigt nehmen können !
Wenn ich könnte, wie ich wollte, würde ich nicht eine Sekunde zögern und diesem verfluchten Dreckschwein mit seiner eigenen Knarre eine Kugel ins Hirn jagen – nee, vorher noch eine in seine fette Wampe, damit er noch weiß, wie sich das anfühlt, kurz bevor man krepiert!
Rainer Sch*** heisst der Mörder also ? Und wohnt in Berlin ?
Ich hab gehört er hätte eine große Firma …..
Wollen wir ihm die Meinung schreiben ? Aber wir müssten uns zusammentun ! So wie bei Cecil dem Löwen !
Zum Kotzen ist so was ! Die Fluggesellschaften transportieren die Trophaen noch ?
Man sieht an diesen Auszügen der Kommentare, welches Gedankengut in so manchen Tierrechtler steckt. Angestiftet von PeTA und Co, verliert so mancher Irregeführter Anhänger, dieser Sektenartigen Tierrechtsorganisationen, alle geltenden menschlichen Grundgedanken.
Nach den Fall mit dem Löwen Cecil, wo ein amerikanischer Jäger einen bekannten Löwen außerhalb eines Wildtierparks offiziell und mit allen Genehmigungen der zuständigen Regierung gejagt hatte, versucht nun PeTA einen Deutschen Jäger, der einen Elefanten gejagt und getötet hat, dem Mob vorzuwerfen.
Indyvegan.org, fragte damals direkt bei PeTA Deutschland e.V. nach und bekam folgende Antwort übermittelt.
Bitte verstehen Sie die Äußerungen von Frau Newkirk nicht wörtlich. Niemand denkt wirklich, sie hätte damit gemeint, man sollte den Mann erhängen. Wir sind aber durchaus der Ansicht, dass er für sein unfassbares Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Dieser Mann ist ganz offensichtlich ein Serienmörder
Zitat: https://indyvegan.org
Also wenn man die Äußerung von Frau Newkirk nicht wörtlich verstehen soll, was ist dann bei den ganzen Tierschutzkampagnen die PeTA am laufenden Band frei erfindet. Sind die denn dan Wahr?
Gerati.de hinterfragt so manche PeTA Kampagne und legt Beweise vor, die Aufzeigen das PeTA die vorgelegten Beweise manipuliert.
PeTA ruft offiziell in Deutschland zur Menschenjagd auf
Dieses Mal möchte wohl PeTA, einen Deutschen Jäger „Hängen“. Denn PeTA lobte nun 1.000 € für die Namensnennung des Deutschen Jägers aus, der einen Elefanten erschossen hat.
So veröffentlichte PeTA folgende Pressemitteilung auf Ihrer Webseite.
Stuttgart / Masvingo (Simbabwe), 16. Oktober 2015 –Tierquälergesucht: Medienberichten zufolge hat ein namentlich nicht bekannter deutscher Trophäenjäger am 8. Oktober 2015 in der Nähe des Gonarezhou-Nationalparks in Simbabwe den größten Elefanten erschossen, der seit 30 Jahren in Afrika getötet wurde. Der Mann soll eine 21-tägige Jagdreise angetreten haben, um neben Elefanten auch Leoparden, Löwen, Büffel und Nashörner zu schießen. PETA setzt nun eine Belohnung von 1.000 € für Hinweise aus, die zur Ermittlung der Identität des Jägers führen. Die Organisation will sich dafür einsetzen, dass dem Mann die Jagdlizenz entzogen wird. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter Tel +49 (0)711-860-591-0 an PETA.
Zitat: Pressemiteilung peta.de
Schauen wir uns einmal den Auszug der Pressemitteilung von PeTA genauer an!
Als erstes suggeriert PeTA, man habe eine Zweigstelle in Masvingo (Simbawe). Dieses entspricht nicht der Wahrheit!
Als nächstes suggeriert PeTA, man suche einen Tierquäler! Allein an dieser Aussage zeigt sich schon wieder, dass PeTA keine Ahnung von gesetzlichen Grundlagen besitzt.
Auch der in letzter Zeit immer wieder in Vorschein tretende Syndikusanwalt von PeTA, Krishna Singh zeigt hier, sollte er von dieser Aktion Kenntniss besitzen, seine nicht vorhandene Fachkompetenz.
Sollte der Jäger Tierquälerei in Simbabwe begangen haben, kann er wohl kaum in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden. Das jener Jäger überhaupt in irgendeinem Fall Tierquälerei begangen habe, ist auch weitestgehend anzuzweifeln!
Dann platzt die Bombe von PeTA, und man teilt mit dass man diesen Vorfall aus den Medien hat!
Demnach hat PeTA weder Kontakt zu den zuständigen Behörden in Simbabwe, noch zu den deutschen Behörden aufgenommen!
Den Behörden beider Staaten sollte der Name jedoch bekannt sein. In Simbabwe ist für die Jagd auf Großwildtiere eine Jagdlizenz notwendig, die nur von den Behörden ausgestellt und genehmigt werden kann. Auch die deutschen Behörden dürften Kenntniss von der Jagd besitzen, da diese durch internationale Bestimmungen sehr streng geregelt ist.
Dieses zeigt nur eins, weder die Deutschen, noch die Behörden in Simbabwe sprechen mit PeTA! Warum auch, wenn es sich um behördliche Aufgaben handelt.
PeTA setzt nun eine Belohnung von 1.000 € aus, die zur Ermittlung der Identität des Jägers führen.
Warum will PeTA die Identität wissen, wenn es gar keine Straftat gab? Hier setzt PeTA wieder auf den Mob der aus radikalen Tierrechtlern besteht. Diese radikalen Tierrechtler, selbst meistens Veganer, sehen selbst bei der Haltung von Tieren, eine Tierqual.
Auch die Begründung man brauche die Daten, damit dem Mann die Jagdlizenz entzogen wird, ist scheinheilig! Warum soll dem Jäger die Jagdlizenz entzogen werden, wenn er gegen kein Gesetz verstoßen hat.
Finanzierung von Wildtier Reservoir ist bei PeTA nicht zu finden.
PeTA finanziert trotz Millionen von Spendeneinnahmen keinen direkten Tierschutz. Die Gelder verschwinden in dunkle Veganer Kanäle, oder werden für nackte VIP´s aus der dritten Reihe, ausgegeben. Natürlich alles im Namen des Tierschutzes.
Würde PeTA nur einen Bruchteil seiner Spenden in Projekte in Afrika investieren, könnte so manches afrikanisches Land auf die Einnahmen durch die Großwildjagd verzichten.
Durch die Vergabe staatlicher Jagdlizenzen, die nicht gerade billig sind werden gerade solchen Reservoirs gefördert und ermöglicht. Weiterhin ist die Großwildjagd durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geregelt, auch wenn dieses nicht in die Souveränität einzelner Staaten eingreift. Jedoch verpflichtet sich jedes Land eine Liste der maximalen erlegten Tiere vorzulegen und einzuhalten.
Was will nun PeTA erreichen, wenn ihre angegebenen Ziele rein rechtlich gar nicht erfüllt werden können.
PeTA will den Jäger denunzieren und zur Jagd auf ihn blassen.
PeTA interessiert sich nicht, dass sie selbst Gesetze brechen und mit dieser Pressemitteilung eigentlich zu einer Straftat aufrufen. Menschenjagd ist eben mal was anderes, als mit dem Feuer zu spielen!
Hier muss PeTA, das Handwerk gelegt werden, es darf und kann nicht sein, das PeTA unschuldige Menschen, einem Veganen radikalen Tierrechtsmob vorwirft.
Deshalb erstatte ich gleichzeitig Strafanzeige gegen PeTA, wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung und aller anderen in Betracht kommenden Delikte, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Grund für die hirnrissige Klage von PeTA, war ein Affe der sich 2011 eine Kamera schnappte und dabei sich selbst fotografierte. Ich hatte in meinem Indonesischen Blog Bayi.de darüber berichtet.
Das PeTA bei seiner Klagewut, zu Deutsch „nicht alle Tassen im Schrank hat“, zeigt auch immer wieder der Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck (Rechtsberater bei PeTA), mit Klagen in Deutschland, die allesamt abgewiesen werden.
Ist PeTA überhaupt Aktivlegimitiert?
PeTA reicht also im Namen des Affen, eine Klage bei einem Gericht ein. Nun stellen sich mir persönlich folgende Fragen.
Wie und in welcher Form hat der Affe, PeTA beauftragt sein angebliches Urheberecht zu vertreten?
Wer erhält bei Anspruch des Urheberrechtes des Affen, die Lizenzgebühren?
Kann man jetzt PeTA wegen Diebstahl verklagen, da ihr Mandant die Kamera ja vorher gestohlen hat.
Man sieht schon, dass PeTA sich hier auf sehr dünnen Eis fortbewegt und mit Sicherheit auch einbrechen wird.
Die Fakten des Falls
Die Kamera war Eigentum des Fotografen, der die Bilder veröffentlicht hat!
Der Affe hat die Kamera gestohlen und widerrechtlich benutzt
Es darf auch zu bezweifeln werden, dass der Affe mit dem Fotografen einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hatte
Weiterhin lebt der Affe in Indonesien, ob hier ein Affe einen Anspruch auf Urheberrecht erlangen kann, ist zu bezweifeln
Es zeigt sich hier wieder einmal, dass PeTA auf einer geistig umnachteten Schiene fährt und wohl eher in eine geschlossene Anstalt gehört, als in einen Gerichtssaal.
Denn solchen geistigen Dünnpfiff, kann kein Mensch mit klarem Verstand, von sich geben.
Das scheint auch für PeTA immer wieder zu gelten. So trennte sich PeTA jetzt von ihrer langjährigen Doktorin die sich für „Rechte von Plastikfischen“ einsetzte. 😉
Im August 2014 forderte genau jene Doktorandin, Frau Dr. Tanja Breining im Namen von PeTA, dass eine Bar in Gronau ihre Plastefische aus dem Aquarium zu entfernen habe, da die Plastefische Aufgrund des Barbetriebes enormen Stress ausgesetzt sind. Gerati.de berichtete darüber, wie diese Doktorin enorme Steuergelder verschwendete, um ihre geliebten Plastikfische zu retten.
Leider zog das zuständige Veterinäramt, ohne die Rettung eines einzigen Plastefisches durchzuführen, davon.
Nun scheinen sich die Wege der Frau Dr. Tanja Breining und PeTA getrennt zu haben
PeTA selbst scheiterte mit allen Strafanzeigen gegen Angler. Der Vorwurf Angler verletzen das Tierschutzgesetz, konnte jedoch nicht nachvollzogen werden.
Jetzt tauchte auf einmal eine Strafanzeige gegen einen Anglerverein auf, der von dem Verein „Menschen für Tierrechte“ initiiert wurde. Unterschrieben war diese Strafanzeige im Namen des Vereins Menschen für Tierrechte von der „Rettet die Plastefische“ Doktorin Frau Tanja Breining.
Ein Blick auf die Facebook Seite von Tanja Breining, zeigte dass diese Doktorin wohl bei PeTA ihren Hut nehmen durfte, und als nächstes ein Aufgabengebiet bei dem Verein „Menschen für Tierrechte“ gefunden hat.
Screenshot Facebook 02.09.2015
Aber auch hier scheint diese Doktorin, kein Glück zu haben
So wurde die Strafanzeige mit der Begründung abgelehnt.
Das Landratsamt teilt auf Anfrage der Main-Post mit, dass es nach Eingang der Anzeige durch die Tierschutzorganisation beim Veterinäramt umgehend ermittelt und den betroffenen Angelsportverein zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage konnte keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz festgestellt werden. Dies wurde der Anzeigeerstatterin so auch mitgeteilt“, sagt Pressesprecherin Melanie Hofmann.
Als ich gerade auf der Facebook Seite von SOKO Tierschutz war erlebte ich das volle grauen!
So postete Friedrich Mülln einen Kommentar, dass er Spaziergänger suche, die Botschaften an MPI Mitarbeiter und deren Familien überbringen.
Das Friedrich Mülln sich hier weit aus dem rechtswidrigen Fenster lehnt dürfte jedem klar sein.
Dass er nun sich an den Familien (Frauen und Kindern) von MPI Mitarbeitern zu schaffen machen möchte und spezielle Botschaften überbringen möchte, weißt wohl auf seinen Geisteszustand hin.
Ich habe das Institut per Email unterrichtet und mehrere Screenshots gesendet.
Man kann nur hoffen, dass verhindert wird, dass die Adressen der Mitarbeiter die wahrscheinlich durch den Pawel gestohlen wurden nicht weitergegeben werden und dadurch weitere Straftaten begangen werden!
Weitere Informationen folgen später. Ich habe noch einen Termin!
Dass die Funktionäre von PeTA Deutschland e.V. und deren Unterstützer eine geringe Auffassungsgabe besitzen, zeigen sie immer wieder!
So werden Landwirte verantwortlich gemacht, dass angeblich die Löschwasserversorgung, die eigentlich Aufgabe der Kommunen ist, bei einem Brand zu weit entfernt sei.
Dabei klagt PeTA Deutschland e.V., obwohl ihnen eigentlich bekannt ist, dass die Klage keine Erfolgsaussicht hat.
PeTA Deutschland e.V. besetzt die Position des Rechtsberaters für PeTA Deutschland e.V. mit einem Nicht-Juristen. Betraut mit diesem Fachbereich wurde Herr Dr. Edmund Haferbeck, der im eigentlichen Sinne nur Landwirtschaft studiert hat.
Sein rechtswissen scheint Herr Dr. Edmund Haferbeck in einem Selbstversuch erlangt zu haben, dieses beweisen auch seine radikalen Rechts-Puplikationen.
Ein deutsches Rechtsverständnis und empfinden hat weder PeTA Deutschland noch Dr. Edmund Haferbeck.
Schoß Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA Deutschland e.V. in den vergangenen Jahren noch gegen kleine Blogger, mit Abmahnungen und überhöhten Streitwert von 10.000 €, nur weil die Blogger die Wahrheit über PeTA schrieben, wurde dieser Abmahnerei mittlerweile durch die deutsche Justiz ein Riegel vorgeschoben.
Nun scheint Herr Dr. Edmund Haferbeck einen neuen Geschäftsbereich für sich gefunden zu haben
PeTA Deutschland ist mittlerweile für seine Klagewut bekannt. Da PeTA Deutschland in keinem Punkt Klagebefugt ist, belastet PeTA Deutschland nun die Staatsanwaltschaften in Deutschland mit unbewiesenen Klagen.
Einmal wird die Behauptung aufgestellt, der Bauer hätte nicht für die Ordnungsgemäße Löschwasserversorgung gesorgt, wobei diese Aufgabe in der zuständigen Kommune liegt. In einem anderen Fall wurde durch PeTA Deutschland ohne auch nur einen einzigen Anhaltspunkt zu besitzen, behauptet der Brandschutz sei in dem abgebrannten Objekt nicht eingehalten worden.
Zu 99,9% werden alle Klagen durch die zuständige Staatsanwaltschaft abgewiesen, bzw. eingestellt.
Ein Tierschützer der insbesondere die vegane Gehirnwäsche von PeTA unterlaufen hat, sagt nun natürlich das 0,1%, die Klagewut von PeTA rechtfertigen.
Dass diese Klagewut von PeTA, dem deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommt interessiert von diesen Tierschützern keiner. Dass Kräfte die sich eigentlich mit der Aufklärung vor richtigen Straftaten und Verbrechen beschäftigen sollten, wegen solchen Irrsinnigen Klagen von PeTA abgezogen werden müssen interessiert sie nicht. Genauso wenig interessiert sie dass Millionen von Euros wegen solcher falscher Verdächtigungen zum Fenster hinausgeschmissen werden.
Das PeTA auch kern Politiker angreift ist auch bekannt.
Man bedenke Politiker im deutschen Parlament und auch bei der EU sind demokratisch freigewählte Volksvertreter.
Nun denkt PeTA man könne diese demokratischen Volksvertreter verleumden und diskreditieren, in dem man einfach eine Behauptung aufstellt.
Im neuerlichen Fall gehen der radikale PeTA-Blog veganblog.de gegen den EU-Agrarkommissar Phil Hogan vor!
Das PeTA-Mitarbeiter und die Schreiber dieses Blogs keine Ahnung haben zeigen sie insbesondere in der versuchten Erklärung für was ein EU-Kommissar eigentlich zuständig sei.
Was stellt ihr euch unter einem Agrarkommissar vor? Laut Duden ist ein Kommissar jemand, der von einem Staat mit einem besonderen Auftrag ausgestattet ist und spezielle Vollmachten inne hat. In Film und Fernsehen klären Kommissare üblicherweise Verbrechen auf oder wollen eben solche verhindern.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan nutzt seinen „besonderen Auftrag“ und seine „speziellen Vollmachten“ leider jedoch nicht, um Verbrechen an Milliarden Tieren in der Landwirtschaft zu verhindern.
Zwar verweisen sie auf die Webseite der EU wo das Aufgabengebiet des Agra-EU-Kommissars erläutert wird, jedoch scheint der Schreiberling dieses Artikels der englischen Sprache nicht mächtig zu sein.
So wurde gerade auf dieser vom Schreiberling verlinkten Seite dieses in ausführlicher Form beschrieben.
Aufgaben
Gewährleisten, dass landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik der EU Wachstum, Investitionen und neue Arbeitsplätze zu fördern.
Überprüfung der Wirksamkeit der EU-Ausgaben für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung.
Identifizieren, wie die europäische Landwirtschaft kann mehr Energie effizient und kann seine Kohlendioxid-Emissionen zu senken.
Prüfung der Möglichkeiten, die Direktzahlungen für die Landwirte zu vereinfachen.
Zitat-Übersetzung: aus https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/hogan_en
Also ein EU-Kommissar geht weder auf Verbrecherjagt, noch hätte dieser überhaupt Einfluss auf eventuelle Straftaten. Weiterhin kommt der Begriff EU-Kommissar nicht von einer Polizeilichen Zuständigkeit sondern ergibt sich aus dem Begriff EU-Kommission! So stupid sind die PeTA Leute!
Für die Umsetzungen von EU-Verordnungen sind die jeweiligen Länder selbst zuständig.
Nach dem mit den Bränden und den Leid von Bauern deren Gehöfte zum Teil abgebrannt wurden keine Spenden erzielt werden können, versteift sich PeTA nun auf ein stupides Verbot von Lebenstransporten.
So stellte PeTA in den letzten Wochen mehrere Starfanzeigen gegen Tiertransporter, obwohl diese schon mit einer Ordnungswidrigkeit belangt wurden.
Aus Pressemitteilungen werden Klagen
So scheint Herr Dr. Edmund Haferbeck nur noch Zeitungen durch zu blättern um in irgendeiner Form einen Klagegrund zu finden.
So kennt von PeTA Deutschland e.V. keiner die Tatsächlichen Vorwürfe. In keinem der letzten Klagen von PeTA war ein Mitarbeiter Vorort oder kennt die Gegebenheiten.
So wird sich der Klagegrund aus den Händen gesogen, der wiederum nach Abarbeitung durch die zuständige Staatsanwaltschaft abgewiesen, bzw. eingestellt wird.
PeTA fordert ein Verbot von Lebendtransporten
Allein hier zeigt sich wie bescheuert (eigene Meinung) PeTA ist. Große Mastbetriebe sind heute gar nicht in der Lage die hygienischen Voraussetzungen für die Schlachtung und die Weiterverarbeitung des Fleisches zu Garantieren.
Deswegen gibt es auch zentrale Schlachthöfe. Ich weiß nicht wie PeTA es sich vorstellt. Ein gefordertes Fleischverbot wird es niemals geben, ehern wird PeTA als Sekte der Prozess gemacht. Sollen die Tiere nach alter Wildwestmanier zum Schlachthof tagelang getrieben werden?
Fakt ist
Es gibt rechtsgültige Verordnungen die die EU-Kommission erlassen hat und von den EU Mitgliedsländern umgesetzt werden.
Tierschützer auch wenn sie immer behaupten sie haben das Recht, haben keine Grundlage Kontrollen durch zuführen. Dieses kann nur der zuständige Staat, oder die zuständige EU-Kommission.
Das dieses liebe Fräulein Karin Burger und ihr Pseudoblog Doggennetz.de nicht alle Tassen im Schrank besitzt, beweist sie mit ihrem neuesten Artikel, indem sie die Webseite Gerati.de als Hetzportal beschimpft!
Ja der Betreiber von Gerati.de weiß, insbesondere bei Frau Karin Burger kann die Wahrheit sehr weh tun.
Dass aber eine angeblich gebildete Frau nicht weiß, dass Neuseeland nicht zu Indonesien gehört, gibt den Betrachter wohl die Erkenntnis, dass dieses liebe Fräulein Karin Burger wohl unter Alzheimer leidet.
Aber was war geschehen?
Frau Karin Burger schrieb in einem ihrer neuesten Käseartikel, wo es um ihren persönlichen neuen Freund Friedrich Mülln geht, eine Sagenumwobene Geschichte die fast einem Krimi gleicht.
Herr Friedrich Mülln scheint der einzige Mensch zu sein der auf fingierte Presseanfragen von Frau Karin Burger antwortet. Nicht umsonst führt Frau Karin Burger in Ihrem Blog eine Kategorie „Auskunft verweigert“.
Nach Auskunft des Presserates ist Frau Karin Burger keine Journalistin, sondern wird als „kleine“ Bloggerin eingestuft. Dem zuständigen ansässigen Gewerbeamt ist eine Doggennetz Redaktion völlig unbekannt!
Warum soll man denn dann einem Schmierfink wie Frau Karin Burger, da auch Antworten geben.
Herr Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz e.V. scheint sich davon was zu versprechen. Im Sinne der angeblichen Täterfindung, wo er eine Belohnung auslobte wurde, scheint er wohl aufgrund der technisch im Dunkeln tappenden Frau Karin Burger, sich umsonst bemüht haben.
Auslobung von 4.500 € zur Ergreifung des Täters durch SOKO Tierschutz e.V.
Wenn man sich die angeblichen Kriminellen Vorwürfe einmal anschaut, kommt man schnell zum Schluss der Täter muss aus den Reihen radikaler Tierschützer kommen, denn genau diese greifen auf solche Mittel zurück.
Das Wort „Kriminell“, aus dem Mund eines Kriminellen, der sich schon des Öfteren vor einem Richter verantworten musste, auch wenn die Verfahren aufgrund Geringfügigkeit, oder gegen Auflagen eingestellt wurden, klingt schon subtil.
Selbst das durch SOKO Tierschutz e.V. veröffentlichte Video über das MPI, wurde als gefakt angesehen und als Beweismittel so nicht von der zuständigen Regierungskommission zugelassen! Das Originalmaterial stellte natürlich SOKO Tierschutz e.V. nicht zur Verfügung, insbesondere das ungeschnittenes Videomaterial, aus den angeblich 100 Stunde, die Vorliegen sollen.
Da stellt sich die Frage, Wer verleumdet hier Wen?
Dass diese, in meinen Augen sehr gut geführte Kampagne, gegen SOKO Tierschutz e.V. und Herrn Friedrich Müll Wirkung zeigen, beweist SOKO Tierschutz e.V. allein dadurch, dass ihnen dieses 4.500 € Wert ist.
Immerhin scheint weder Herr Friedrich Mülln noch SOKO Tierschutz e.V. eine Strafanzeige gegen diese aufgezählten Webseiten gestellt zu haben!
In Verbindung mit einem auf Facebook dubiosen Spendentausch (Spende gegen T-Shirt), reagierte Frau Karin Burger als Nicht-Journalistin mit einer falschen Presseanfrage!
Um den Leser von Gerati.de, vor der eventuell verseuchten Seite von Doggennetz.de zu schützen, veröffentlichen wir hier die Pseudo-Presseanfrage von Frau Karin Burger im Wortlaut!
PRESSEANFRAGE:
Gefährdung Gemeinnützigkeit – Kapuzenpulli gegen Spende
Sehr geehrter Herr Mülln,
es wundert die DN-Redaktion, dass Ihnen derart kapitale Fehler unterlaufen, obwohl Sie ja ohnehin massiv unter Kritik und Beschuss stehen. Die Feinde der Tierschutzarbeit der SOKO Tierschutz warten nur darauf, Ihnen Spendenbetrug in irgendeiner Form nachzuweisen.
Grundsätzlich dürfen Spenden an gemeinnützige Organisationen in keiner Form an irgendeine Gegenleistung gebunden sein.
Auf Facebook bewerben Sie aktuell den neuen SOKO-Tierschutz-Kapuzenpulli und schreiben dazu wörtlich:
„Die Pullis gibt es wie bei uns üblich nur auf SOKO Veranstaltungen gegen Spende. Wir können und wollen sie nicht verschicken, denn unsere Zeit ist für die Tiere da und nicht für den Versand von Merchandise.“
DN wird über diesen Vorgang berichten und bittet die SOKO TS um Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
1. Stellt die SOKO Tierschutz den Erwerbern des SOKO- Kapuzenpullis Spendenbescheinigungen aus? Das wäre nach diesseitigem Verständnis der einschlägigen Gesetze Spendenbetrug, weil eine Spende per definitionem an keine Gegenleistung gebunden sein darf. Bitte nehmen Sie zu dem Vorwurf Stellung, dass die SOKO TS mit der Abgabe von Kapuzenpullis gegen Spende gegen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften verstößt und damit ihre Gemeinnützigkeit gefährdet.
2. Sie selbst sind schon viele Jahre im Tierschutz tätig und erster Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins. Deshalb muss man davon ausgehen, dass Ihnen solche grundsätzlichen Regelungen und das Wesen von Spenden bekannt ist. Verstoßen Sie absichtlich dagegen oder wissen Sie tatsächlich nicht, dass eine Spende an keinerlei Gegenleistung gebunden sein darf?
3. Das SOKO-TS-Kapuzenpulliangebot enthält keinen Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer. Führt die SOKO Tierschutz Umsatzsteuer auf die de facto verkauften Kapuzenpullis ab oder nicht? Wenn ja, wie lautet die Umsatzsteueridentifikationsnummer der SOKO Tierschutz und wo ist diese ausgewiesen?
4. Die SOKO TS bringt sich selbst und ohne Not durch die Kooperation mit dem österreichischen Künstler und Tierrechtler Chris Moser in unmittelbare Nähe zu Martin Balluch, den VGT sowie dem Wiener Neustädter Tierschützerprozess. Bitte erläutern Sie kurz, warum die SOKO TS diese Nähe und Assoziation trotz der schon bestehenden Kritik und gesellschaftlichen Vorbehalte in Deutschland nicht scheut und seinem Anliegen für nicht abträglich hält.
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie diese Presseanfrage bis Mitte nächster Woche beantworten könnten. Für Rückfragen steht Ihnen die Unterzeichnete zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Burger
doggennetz.de – der Pseudo – tierschutzkritische Blog
Herr Friedrich Mülln scheint in letzter Zeit nach jedem Strohhalm zu greifen, was den Untergang von SOKO Tierschutz e.V. aufhalten könnte. Und so beantwortete er brav diese Pseudo Presseanfrage:
Darauf antwortet Friedrich Müllln mit zwei inhaltlich gleichlautenden, aber orthografisch differenten E-Mails vom 27.01.2015 (Originaldiktion):
Sehr geehrte Frau Burger,
Danke für Ihr Schreiben. Wir nehmen zu ihren Fragen gerne fristgerecht Stellung.
1) Ihre Aussage, dass wir unter massiver Kritik und Beschuss stehen, trifft so nicht zu. Unsere sehr erfolgreichen Aufdeckungen und Kampagnen haben Folgen und sorgen in tierquälerischen Kreisen für Unmut. Wie Sie wissen stammen die Angriffe, von aus der Anonymität agierenden Kriminellen, auf die Sie vor wenigen Monaten ebenfalls hereingefallen sind und uns auf ihrer Seite mit diesen Informationen unseriöser Arbeit beschuldigt haben. Inzwischen sind Sie auch persönlich Opfer dieser Täter geworden. Wir möchten Sie also bitten sich nicht erneut mit diesen Dunkelmännern aus der „Ukraine“ oder „Neuseeland“ gemein zu machen.
2) In Bezug auf die Pullis, die im übrigen hauptsächlich an Aktivisten und Aktivistinnen von SOKO Tierschutz, häufig gratis, abgegeben werden, können wir Ihnen folgendes mitteilen: Die fehlerhafte Formulierung auf der Facebook Seite in Bezug auf die Pullis wurde mit einer deutlich sichtbaren Korrektur versehen. Eine Spendenbescheinigung wurde und wird in solchen Fällen nicht ausgestellt. Die Pullis werden am Stand verkauft und die Einkünfte überschreiten die steuerfreie Grenze für Kleinunternehmerregelung Höhe 17500 Euro nicht. Die Einnahmen werden dem ideellen Bereich zugeführt.
3) Auf Ihre letzte Frage im Bezug auf den ausgezeichneten Künstler Chris Moser können wir nur mit Verwunderung reagieren. Warum sollten wir uns nicht mit unschuldig von einem Filz aus Staat, Pelzindustrie und Lobbyisten verfolgten und vor Gericht freigesprochenen Tierrechtlern solidarisieren? SOKO Tierschutz steht an der Seite dieser Aktivisten.
Mit dem VGT verbindet uns eine langjährige sehr gute Zusammenarbeit und die Erfolge des VGT sind ein Vorbild für andere Länder. Es ist traurig, dass Sie erneut auf Falschinformationen im Internet reinfallen bzw. ungenau recherchieren und Martin Balluch und den VGT als Kriminelle darstellen, um die SOKO Tierschutz, um unserer Seriosität Willen, einen Bogen machen müsste.
Wir bitten Sie unsere Stellungnahme ungekürzt zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedrich Mülln
SOKO Tierschutz e.V.
(Presseantwort der SOKO TS am 27.01.2015; Hervorhebg. d. DN-Red.) Anmerkung von Gerati.de eine DN-Redaktion gibt es nicht!
Als erstes musste natürlich Frau Karin Burger orthografische Feller von Herrn Friedrich Mülln hinweisen, wobei sie selbst in diesem Artikel allein fünf Rechtschreibfehler hinterließ. (Anmerkung Gerati.de – „Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen schmeißen“)
In der Antwort auf Frage 1, teilte Herr Friedrich Mülln Frau Karin Burger selbst mit, dass sie auf diese Seiten hereingefallen ist.
Ja, liebes Fräulein Karin Burger, das kommt davon wenn man keine weiteren Informationen sich einholt und einfach jeden Schwachsinn abschreibt, der veröffentlicht wird! Anzumerken ist, dass Frau Karin Burger immer wieder Artikel wegen falsche Behauptungen abändern muss, bzw. Gegendarstellungen dazu veröffentlicht.
Herr Friedrich Mülln schreib, dazu folgendes:
Wie Sie wissen stammen die Angriffe, von aus der Anonymität agierenden Kriminellen
und
Inzwischen sind Sie auch persönlich Opfer dieser Täter geworden. Wir möchten Sie also bitten sich nicht erneut mit diesen Dunkelmännern aus der „Ukraine“ oder „Neuseeland“ gemein zu machen.
Aus dieser Stellungnahme von Herr Freidrich Mülln, interpretierte Frau Karin Burger folgendes!
Haltlose Unterstellungen
Was die SOKO TS mit der Unterstellung meint, die DN-Redaktion hätte sich mit den Dunkelmännern auf den oben erwähnten Schmutz- und Verleumdungsseiten gemein gemacht, bleibt unklar. Wie so vieles …
Tatsache dagegen ist, dass die DN-Redaktion schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Unseriosität der Hetzseite charitywatch.info (das „Charity-Watch“ ist geklaut und wird deshalb auf DN immer durchgestrichen) thematisiert und kritisiert hatte (vgl. Aua1209, Aua1210, Aua1213).
Auch das Hetzportal Gerati.de wurde auf DN früh thematisiert: Aua1373P und Aua1404.
Zutreffend allerdings ist – und das belegt die geistige Konfusion der Verleumder – dass DN selbst seit geraumer Zeit Gegenstand exzessiver Verleumdung dieses Akteurs ist, der zu diesem Zweck mehrere und eigene Webseiten und Facebook-Accounts unterhält. Da der Mann in Indonesien sitzt, kann die DN-Redaktion ihn für seine fortgesetzten Rechtsbrüche nicht belangen.
Dass das renommierte;-) Aufklärungsportal www.charitywatch.info seinen Sitz in der Ukraine hat, dürfte mittlerweile jedem bekannt sein.
Unverständlich ist für Gerati.de, das Frau Karin Burger immer wieder vor Webseiten die kein Rechtsgültiges Impressum vorweisen können warnt, sie aber an gleicher Stelle charitywach.de empfiehlt und auch verlinkt obwohl da seit Jahren kein rechtsgültiges Impressum, verfügbar ist!
Das aber für Frau Karin Burger „Neuseeland“ zu Indonesien gehört, zeigt ihren unterdurchschnittlichen Intelligenzquotienten.
Herr Friedrich Mülln bezog sich auf die Domains, die ihn und angeblich SOKO Tierschutz e.V. verleumden!
Eine Whois-Abfrage hätte unser liebes Fräulein Karin Burger eventuell aufgeklärt, worauf sich Herr Friedrich Mülln bezog.
Dass diese liebe Fräulein Karin Burger nicht einmal die simpelsten Internetsuchmöglichkeiten beherrscht, zeigte sie in letzter Zeit immer wieder. Der Betreiber von Gerati.de musste deshalb schon mehrfach aushelfen, wobei sich das liebe Fräulein Karin Burger auch artig per Email bedankte!
Whois-Abfrage der Domain soko-tierschutz.info
Domain Status: ok — https://www.icann.org/epp#ok
Registrant ID:OAS910833024
Registrant Name:On behalf of soko-tierschutz.info owner
Registrant Organization:c/o whoisproxy.com Ltd.
Registrant Street: Plaza Level,41 Shortland Street
Registrant City:Auckland
Registrant State/Province:
Registrant Postal Code:1010
Registrant Country:NZ
Registrant Phone:+64.48319528
Auckland liegt in Indonesien und NZ ist die ID für das Land Indonesien.
Geografie fünf setzen, liebes Fräulein Karin Burger, damit sind sie wieder einmal durchgefallen!
Anders als bei den von SOKO-Tierschutz durch Herrn Friedrich Mülln genannte Domains, verfügt Gerati.de über ein nach deutschem Standard rechtsgültiges Impressum. Die Adresse wurde durch Kopien des deutschen und Indonesischen Führerscheins nachgewiesen. Weiterhin hostet der Betreiber von Gerati.de, alle seine Projekte auf einen Deutschen Server, der deutscher Rechtsprechung unterliegt.
Die Behauptung von Frau Karin Burger das Gerati.de für sie nicht, rechtlich erreichbar ist, ist an den Haaren herbeigezogen.
Das liebe Fräulein Karin Burger unterlässt es auch, darauf zu verweisen, welche Rechtsverletzung sie mir vorwirft.
Das betreiben der Domain www.doggennetz.info, worin ich über die Machenschaften und Fehler von Frau Karin Burger berichte! Selbstverständlich habe ich mich vor der Registrierung der Domain erkundigt, ob Namenrechtliche Probleme auftreten können!
Der Name Doggennetz ist weder Geschütz, noch ist die Wortmarke schützenswert.
Dieses güldet auch für „Charitywatch“, wo Frau Karin Burger idiotischer Weise, die Behauptung aufstellt, dass der Name gestohlen sei. Eine Eintragung als Marke wurde nachweislich gegenüber Herrn Stephan Loipfinger abgelehnt.
Wie kann es sich da um Diebstahl handeln?
Dass Frau Karin Burger eine Zweifelhafte Rechtsauffassung hat, bestätigte ihr erst letztens ein Richter, der ihren Klageversuch gegen Herrn Charsten Thierfelder von der Webseite animal-pi.de, schon vor Prozesseröffnung ablehnte!
Frau Karin Burger bezichtigt Gerati.de, aufgrund eines gesetzten Linkes auf Animal-Pi.de, eine Straftat zu begehen. Die angedrohte Strafanzeige blieb bisher aus!
Allein die zusammenhanglose Nennung von Gerati.de und dessen Betreiber, zeigt die Hilflosigkeit des lieben Fräuleins Karin Burger.
Hier mal ein paar Beispiele:
TL101/14: 27.07.14: Konflikt zwischen Tierschutz und Zirkus spitzt sich erkenntnistreibend zu
Diese Meldung passt sehr schön zum aktuellen DN-Artikel Aua1373P über die neue PETA-„kritische“ Webseite gerati.de. Denn der Konflikt zwischen dem Tierschutz und einzelnen Zirkusunternehmen spitzt sich immer weiter zu; Medien-Meldungen zu eskalierenden Konfrontationen beider Parteien häufen sich. In der (hoffentlich objektiven) Berichterstattung der Tagesjournaille kommen vor allem die Zirkusleute aufgrund von gewalttätigen Übergriffen gegen die Tierschützer schlecht weg. So auch in dem Bericht Tierschutz-Demo in Schleswig beschäftigt Polizei der Schleswiger Nachrichten vom 26. Juli 2014. Rund 90 Tierschützer hatten auf dem Stadtfeld gegen die Tierhaltung im Circus Probst demonstriert. Dabei sei es zu Ausschreitungen gekommen. Wer dafür die Verantwortung trägt, darüber lässt das Statement des Polizeisprechers keinen Zweifel, das von einer „hoch emotionalisierten Stimmung vor allem auf Seiten der Zirkus-Belegschaft“ spricht. Es sei zu Handgreiflichkeiten gekommen. Die Polizei habe verhindern können, dass die Zirkus-Mitarbeiter einen Bewässerungsschlauch gegen die Tierschützer richten.
DN-Senf: Ganz offensichtlich jedoch hat der Tierschutz mit seiner berechtigten Kritik an Zirkusunternehmen, die eine archaische Wildtierhaltung betreiben, sowie mit seinen öffentlichkeitswirksamen Exerzitien des Demonstrationsrechts Erfolg, denn die Zirkusveranstaltung sei auffallend schlecht besucht gewesen.
TL103/14: 31.07.14: Dafür ist PETA eben gut: Kreiselmäher-Fahrer zu Geldstrafe verurteilt
Meldungen wie diese begründen die ambivalente Haltung der DN-Redaktion zur Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. Im Zusammenhang mit der mutmaßlich von Zirkusleuten betriebenen Hetzseite gegen PETA, gerati.de, hatte DN in Aua1373P mit beiden Seiten „abgerechnet“. Aber bei aller berechtigten Kritik an der umstrittenen Tierrechtsorganisation: Solche Erfolge wie die Verurteilung eines Kreiselmäher-Fahrers zu einer empfindlichen Geldstrafe, weil er ein Reh getötet hatte, kennt die DN-Redaktion nur als Erfolgsmeldungen von PETA. Der Mäherfahrer hatte seiner rechtlichen Pflicht, die Wiesen vor der Heuernte durch den Jagdpächter auf Wild absuchen zu lassen oder anderweitige Vergrämungsmethoden anzuwenden, nicht genüge getan. PETA erstattete Anzeige. Das Amtsgericht Euskirchen hat den Fahrer jetzt zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt: 60 Tagessätze à 50 Euro. PETA selbst bezeichnet das Urteil zurecht als zukunftsweisend!
TL112/14: 29.08.14: ZEIT online berichtet über militante Tierschützer und die Gegenwehr der Industrie
„Unternehmen und Lobbygruppen rüsten auf, um sich vor den Öko-Extremisten zu schützen“, erklärt ein aktueller ZEIT-online-Artikel zur Gegenwehr der Tierausbeuterindustrie gegen die zunehmend militanter werdenden Tierrechtler. Der zweiseitige Artikel listet Fälle und eine Fülle von Straftaten der Tierfreunde und beklagt den in Deutschland ausbleibenden Eifer der Ermittlungsbehörden.
DN-Senf: Die Tierrechtler erweisen mit diesen Rechtsbrüchen der Sache einen Bärendienst. Ihr Standardargument ist zum einen die auf Sachen beschränkte Gewalt sowie deren Notwendigkeit in Reaktion auf die Übermacht der Tierausbeuterindustrie. Mit immer noch radikaleren Methoden versuchen sie immer noch furchtbarere Bilder zu erhalten, um damit angeblich den Verbraucher aus seinem ignoranten Tiefschlaf zu holen. Dem jedoch wie Staat und Gesellschaft insgesamt ist das Tierwohl vollkommen gleichgültig. Das sind die Fakten, die anzuerkennen die Tierschützer nicht bereit sind. Allerdings machen sie sich mit dieser Strategie und den Rechtsverletzungen gefährlich angreifbar. Einige Anti-Tierrechts-Schreiberlinge, im gegebenen Fall selbst Tierausbeuter, nutzen die Rechtsbrüche zur legasthenen Stimmungsmache im Internet (gerati.deund hier) und generieren damit durchaus Zulauf. Der Witz an der Sache, dass diese nun wiederum selbst fortlaufend Straftaten begehen (Urheberrechtsverletzungen; Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes; Verlinkung auf Webseiten mit strafbaren Inhalten), geht im allgemein Rechtsbruchgetümmel unter. Auf aktive Verlinkung auf solche Seiten ist aufgrund der Strafbarkeit der Inhalte dort eher abzuraten! Und die Tierschützer und Tierrechtler brauchen ganz dringend neue Strategien!
Nach Onlineschaltung dieses Artikels erhielt die DN-Redaktion vom Betreiber der Webseite Gerati.de, dem Schwarzleser Silvio Harnos, insgesamt drei Abmahnungen.
AUA1373P
Gerati.de sah sich gezwungen bisher drei Abmahnungen dem Betreiber von Doggennetz.de zu übermitteln, die alle drei durch Abänderungen des Textes anerkannt wurden!
Von Seitens des lieben Fräulein Karin Burger blieb es jeweils immer bei hohlen Behauptungen, die der Betreiber bei Zustellung natürlich sofort in entsprechender Rechtsform quittiert hätte.
Seit Monaten wartet er auf eine entsprechende Klageschrift, von Frau Karin Burger oder ihren Mitstreitern. Mehrmals stellte sie die Behauptung auf, gegen Gerati.de würde Rechtsstreitigkeiten vorliegen. Bis zum heutigen Tage passierte nichts.
Auch auf die Kampagne wegen dem Rechtlichen Gutachten, wo Frau Karin Burger Urheberrechtsverletzungen uns vorwarf passierte nichts. Der zuständige Rechtsanwalt verweigerte sogar den persönlichen Kontakt mit Frau Karin Burger, wobei er mehrfach im telefonischen Kontakt mit dem Betreiber von Gerati.de stand.
Bevor Karin Burger anderen Rechtsverletzungen vorwirft, sollte sie erst einmal ihre verlorenen Klagen und noch bevorstehenden Klagen verdauen und ihre Schulden aus diesen bezahlen!
Mehrfach bezeichnete diese Frau unschuldige Menschen als Nazis oder sogar als KZ-Aufseher! Die Rechnung präsentierte ihr dann der Richter! Weitere Gerichtsverhandlungen stehen bei Frau Karin Burger noch aus.
Leider ist bei dieser Frau nichts zu holen
Ansonsten würden auch schon von Gerati.de mehrere Schadenersatzklagen auf den Redaktions-Tisch von Frau Karin Burger liegen. Leider ist weder eine Redaktion, noch eine Journalistin bei Doggennetz.de anzutreffen.
Selbstverständlich würde sich der Betreiber von Gerati.de über eine Klageschrift von Frau Karin Burger freuen. Da er sich siegessicher ist. In diesem Fall würde er sogar auf Kosten der Angeklagten (verlorener Prozess), nach Deutschland reisen, um seine alte Heimat einmal wieder zusehen. Dafür würde er selbst im Winter anreisen und Temperaturschwankungen von bis zu 40° C in Kauf nehmen!
In diesem Sinne verweist der Betreiber noch einmal Frau Karin Burger, auf die im Impressum angegebene deutsche Faxnummer, auf die er gerne auch eine Empfangsbestätigung eines Rechtsschreibens antworten würde.
Somit verbleibt der Betreiber von Gerati.de in freudiger sonniger Erwartung, von der fröstelnden Karin Burger etwas zu hören!
In der Weihnachtszeit zeigte PeTA Deutschland e.V. wieder einmal seine Kompetenz, indem es ohne Beweise und ersichtlichen Grund Strafanzeigen gegen Hof und Stallbesitzer stellte, wegen angeblichen Brandschutzverletzungen!
In den meisten Fällen brannte der Stall nieder, wobei mehrere Tiere getötet wurden. Für die betroffenen Bauern bedeutet dieses in den meisten Fällen, ein finanzielles Desaster.
In einem Fall konnte sich der Sohn der Bauernfamilie gerade noch vor den Flammen retten, die vom Stall auf sein Kinderzimmer übergriffen.
Auch hier erstattete PeTA in der Vorweihnachtszeit Strafanzeige wegen Brandschutzverletzung!
Nicht, dass man die christliche Weihnachtszeit abgewartet hätte, nein kurz vor Heiligabend erhielt die Familie die Botschaft das PeTA Deutschland e.V. Strafanzeige gegen diese Familie erstattet hatte.
PeTA kennt weder die Familie noch kennt sie den abgebrannten Stall und deren technische Ausrüstung.
Nun stellt sich die Frage, ob PeTA Deutschland e.V. hier neue Opfer sucht, nachdem die Deutsche Bundesregierung bekannt gab, dass in Naher Zukunft sich bei der Wildtierhaltung in Zirkussen nichts ändern wird.
Will PeTA Deutschland e.V. jetzt jeden Wohnungs- und Hausbrand anzeigen, wo ein Tier geschädigt wurde?
Bis jetzt kann PeTA Deutschland e.V. nur Strafanzeigen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft stellen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob ein öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung vorliegt!
PeTA hat das Problem, nicht Aktivlegitimiert zu sein!
Das bedeutet, dass PeTA selbst nur Klagen kann, wenn diese selbst betroffen sind!
Da ihnen die Tiere nicht gehören, haben sie also kein Klagerecht und müssen auf einen Staatsanwalt-/in hoffen, die bereit ist, die Klage aufgrund öffentlichen Interesse zu verfolgen.
Im vergangenen Jahr wurden fast alle Strafanzeigen die PeTA Deutschland e.V. einreichte, durch die zuständigen Staatsanwaltschaften abgewiesen, oder eingestellt.
Graue Vorzeichen deuten sich an, wenn Bundesweit ein Verbandsklagerecht für Tierschutz- / Tierrechtsorganisationen durchgesetzt wird.
In den Bundesländern wo ein Verbandsklagerecht für Tierschützer schon existiert, wurde der Verein PeTA Deutschland e.V. nicht berücksichtigt! Kaum zu glauben, welche Prozessflut dieser Verein alleine verursachen würde.
Allein die Strafanzeigen die PeTA Grundlos und mit dem Wissen stellt, dass diese Eingestellt bzw. nicht verfolgt werden, da das öffentliche Interesse nicht vorliegt, verschlingen Millionen von Euros an Steuergeldern!
Nun stellt sich die Frage welchen Sinn sieht dann PeTA, in den Strafanzeigen?
PeTA hat ein Image-Problem!
Seitdem ein Richter rechtsgültig feststellte (dank Circus Krone), das PeTA Mitarbeiter Straftaten begehen und PeTA Deutschland e.V. sich aus diesem Grund von ihrem geheimen Ermittlerteam um Stefan Bröckling trennen musste, kommen keine Erfolge auf den Tisch!
Dieses geheime Ermittlerteam beging vorsätzlich Straftaten und manipulierte angebliche Beweise!
Nach dem aus, kam von PeTA nichts mehr, außer…
So beschuldigte man unteranderen einen Barbesitzer der Tierquälerei, da dieser Plastefische in einem Aquarium hielt.
Tiere sollten Beschlagnahmt werden, da sie angeblich ungepflegt und unterernährt aussahen. In den meisten Fällen ergaben dann die Untersuchungsergebnisse, dass dieses im keinem Fall vorliegt!
PeTA selbst wurde mehrfach zu hohen Strafzahlungen verpflichte. Selbst Rechtsgültige Unterlassungsansprüche die PeTA selbst abgab, werden nicht eingehalten. So wurde ein Foto erneut in einem anderen angeblichen Tierqualverdachtskampagne verwendet, wobei schon bei dem Foto durch ein rechtliches Urteil nachgewiesen wurde, dass an diesem Tier kein Tierschutzgesetz verletzt wurde.
5.000 €die ausSpendengelder abgezweigt wurden, wechselten den Besitzer
Insbesondere, da es sich um Spendengelder handelt hat der Verein PeTA Deutschland e.V. eine Sorgfaltspflicht, die er immer wieder verletzt und damit der Gemeinnützigkeit die er Vorgibt, schadet!
Auch unser geliebtes Fräulein Karin Burger von Ihrem Pseudoblog, gab zu diesem Thema ihren Senf ab!
TL1/15: 01.01.2015: Frage an top agrar online: Was ist eine „selbsternannte“ Tierrechtsorga?
Über das Thema der Meldung kann man sicherlich streiten: top agrar online berichtet am 31.12.2014: „Tierhalter wehren sich gegen PETA“. Es geht um – angeblich systematische – Strafanzeigen der Tierrechtsorga PETA gegen Landwirte, auf deren Höfen Tiere infolge von Stallbränden zu Tode kommen. Die Landwirte wehren sich dagegen, im Zusammenhang mit Schicksalsschlägen wie Bränden auch noch der Tierquälerei bezichtigt zu werden. Alles legitim. Und dass eine Plattform wie top agrar online der Landwirtschaftsverlag GmbH die Interessen ihrer Klientel, also der Landwirte, vertritt, liegt ebenfalls auf der Hand.
Bisher allerdings hatte die DN-Redaktion dennoch den Eindruck gewonnen, dass top agrar online im Rahmen der Berücksichtigung der Interessen seiner Zielgruppe seriös berichtet. Aber wenn man im vorliegenden Artikel so eine hochgradig bescheuerte Wendung wie „selbst ernannte Tierrechtsorganisation PETA“ liest, stellen sich Zweifel ein. DAS ist tendenziös! Und schlicht dumm. Denn weder Tierrechtsorganisationen noch Tierschutzvereine werden von autorisierter Stelle „ernannt“. Sie gründen sich selbst. Eine ähnliche Wendung taucht übrigens gern im Kontext mit „Tierschützer“ auf: „selbst ernannter Tierschützer“! Wenn Autoren es nötig haben, die Lesermeinung mit solchen abwertenden, sachlich schlicht falschen Etiketten zu versehen, macht das kein gutes Bild. Oder eine gute BILD!
S. am 02.01.2014: Holla, die Waldfee! Die DN-Redaktion hat beim Autor des oben kritisierten Textes telefonisch nachgefragt. Dabei kam heraus, dass die obige Formulierung nicht irgendein Lapsus oder eine vernachlässigbare Formulierungsschwäche ist. Alfons Deter spricht PETA insbesondere und Tierrechtsorganisationen im Allgemeinen grundsätzlich das Recht ab, über Landwirte und Produktionsbedingungen zu urteilen! Das hält diese Redaktion dann doch für bedenklich.
doggennetz.de Tageslink
Allein der von uns Rot und dick markierte Text, des Senfes von Frau Karin Burger, zeigen deutlich das sich diese Frau überhaupt nicht mit den Themen die sie Aufgreift auseinandersetzt!
So wirft sie nicht einmal die Frage auf, welche Beweise, außer die tragisch ums Leben gekommenen Tiere PeTA vorliegen, die auch nur für einen Anfangsverdacht herhalten könnten.
Brände brechen immer wieder aus und sind in Deutschland in den meisten Fällen auf technische Probleme zurückzuführen.
Weiterhin wird nach einem Brand mit Sachschaden, allein schon aus Versicherungstechnischen Gründen eine Branduntersuchung durch Experten der Feuerwehr durchgeführt.
Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen, wurde kein Verschulden der Bewohner bzw. Besitzer eingeräumt!
Also warum dann die Klage von PeTA, liebes Fräulein Karin Burger von Doggennetz.de?
Weiter stellt sich für Gerati.de die Frage in welcher Zeit unser geliebtes Fräulein Karin Burger lebt?
Dazu werfen wir hier einfach mal ein paar Fragen in den Raum, da wir wissen, dass Frau Karin Burger ein fleißiger Leser von Gerati.de ist. Vielleicht bekommt sie auch ihre Arschbacken zusammen und beantwortet uns diese Fragen per Kommentar 😉
Welche staatlichen Befugnisse besitzt der Verein PeTA Deutschland e.V.
Welche Brandermittlungsexperten von PeTA waren nach dem Brand Vorort, auf deren Erkenntnissen sich eine Klage stützen könnte
Wie kann ein Verein wie in diesem Beispiel PeTA ohne Kenntnis des Tierbestandes, technische Ausrüstung ect. sich ein Urteil über ein landwirtschaftlichen Betrieb machen
Das PeTA hier mit einem Generalverdacht arbeitet, den es in Deutschland nicht gibt dürfte jedem klar sein. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, bis zum bewiesenen Gegenteil. Dieses sollte Frau Karin Burger nach ihren letzten verlorenen Gerichtsprozessen, klar sein!
Man sieht an diesen Auszügen der Kommentare, welches Gedankengut in so manchen Tierrechtler steckt. Angestiftet von PeTA und Co, verliert so mancher Irregeführter Anhänger, dieser Sektenartigen Tierrechtsorganisationen, alle geltenden menschlichen Grundgedanken.