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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Klage

  • Statusbericht der Strafanzeigen von PeTA gegen Gerati

    Es ist schon ein ad absurdum, was PeTA alles unternimmt, um GERATI zu schädigen. Wenn PeTA denkt, GERATI lässt sich durch Strafanzeigen und Gerichtsschreiben einschüchtern, da ist PeTA auf dem Holzweg!

    19.02.2018 Statusbericht der Strafanzeigen von PeTA gegen Gerati

    Mein Kurztrip nach Deutschland zeigt das stupide Vorgehen und die Arroganz von PeTA auf. PeTA erstattete Strafanzeige gegen den Betreiber dieser Webseite, bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Gleichzeitig teilte PeTA anscheinend dieser Staatsanwaltschaft mit, dass ich wahrscheinlich nach Deutschland einreise, und wollte dafür sorgen, dass man mich verhaften ließ. Nur scheint auch die Staatsanwaltschaft Augsburg ein wenig überfordert gewesen zu sein. Wer den Ablauf noch nicht kennt, sollte jetzt erst einmal meine Erlebnisse mit der Staatsanwaltschaft Augsburg lesen.

    Bei der Ausreise musste kommen, was kommen musste!

    Statusbericht der Strafanzeigen von PeTA gegen Gerati
    Statusbericht der Strafanzeigen von PeTA gegen Gerati

    Ich hatte ja tatsächlich alles unternommen, um in Erfahrung zu bringen, was PeTA mir bei der Verletzung des Tierschutzgesetzes und bei den Verleumdung Strafanzeigen mir im Einzelnen vorwirft. Die Staatsanwaltschaft konnte, oder wollte mir keine Angaben zu den Vorwürfen von PeTA machen. Gleichzeitig unterließ sie aber auch die Polizeibehörden zu unterrichten, die natürlich bei der Ausreise mich am Dienstag erneut festhielten. Wie in den beiden Artikeln bereits geschrieben war ich bei der Landespolizei Bayern und auch bei der Bundespolizei auf dem Münchner Hauptbahnhof und beide erklärten mir, dass gegen meine Person nichts vorliege.

    Die Ausreise ging aber schneller vonstatten, als ich gedacht hatte. Wartezeit hatte ich bereits einkalkuliert und bin dadurch bereits drei Stunden vor meinem Abflug im Münchener Flughafen eingetroffen. Als mein Pass eingescannt wurde und das Hantieren des Beamten am Computer losging, suchte ich den Schmierzettel mit den Aktenzeichen heraus und die Visitenkarte des Dienststellenleiters von der Bundespolizei des Flughafens München, die ich am Samstag bei der Einreise in Deutschland erhalten hatte.

    „Gibt es Probleme“, fragte ich den Beamten und er sagte mir, dass hier drei Sachen vorliegen würden. Ich erzählte ihn die ganze Story und fragte, ob er mir jetzt erläutern könne, was mir von PeTA Deutschland e. V. vorgeworfen werde. Er sagte, ich solle kurz warten und telefonierte kurz. Fünf Minuten später kam ein Rückruf und er bestellte mich wieder an den Schalter. Die Aussage war, die Dienststelle hat keine weiteren Informationen von der Staatsanwaltschaft Augsburg trotz anfrage erhalten.

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    Als ich in Jakarta angekommen war, lag ein Fax der Staatsanwaltschaft Augsburg vor. Dort verwiesen sie darauf, dass die Akten an die KPI Augsburg übermittelt wurden. Nun das diese Staatsanwaltschaft nicht in der Lage ist innerhalb von zwei Werktagen dafür zusorgen, dass die angefragten Anschuldigungsvorwürfe in den Datenbanken der Polizei zu meiner Person beigefügt werden, ist schon mehr als eine Schlamperei!

    Auch bei der KPI in Augsburg konnte man mir keine Informationen geben. Dort gab man mir die Auskunft, dass der Sachbearbeiter zurzeit im Urlaub wäre. Also einigten wir uns darauf, dass ich per Fax ein Schreiben, mit der Bitte um Auskunft sende. Dieses sollte heute beantwortet werden.

    Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem laufenden, auch was es mit der Strafanzeige die mir vom Landgericht Berlin aus dem Umfeld von PeTA per Post wären meiner Deutschlandreise, mir zugestellt wurde. Bitte habt Verständnis, das ich hier erst was veröffentliche, wenn der Fall geklärt wurde. Nur soviel sei gesagt, es handelt sich dabei auch um Verleumdung mit zwei oder drei Aussagen, die ich hier auf Gerati.de geäußert habe. Ein Anwalt schaut sich die Vorwürfe gerade an. Mehr will ich dazu zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.

  • Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert Auskunft über PeTA Strafanzeigen

    Es verdichtet sich immer mehr, dass hier bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, bei der PeTA Deutschland e.V. eine Strafanzeige gegen mich erstattet hatte irgend etwas gewaltig schief läuft!

    12.02.1018 Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert Auskunft über PeTA Strafanzeigen

    Erstmal wer den ersten Teil dieser Story noch nicht gelesen hat sollte erst einmal diesen lesen.

    Nun ging es also weiter. Ich hatte ja von der Bundespolizei einen Zettel mit den drei Aktenzeichen der Strafanzeigen erhalten. Eine von denen sollte wegen Verletzung des Tierschutzgesetz erlassen worden sein. Die beiden anderen wegen angeblicher Verleumdung. Man konnte mir jedoch von seitens der Bundespolizei nicht sagen was man mir im einzelnen genau vorwirft.

    Nun gab man mir den Schmierzettel mit den drei Aktenzeichen mit und der Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Augsburg. Pünktlich um 8:00 Uhr klingelte bei der Staatsanwaltschaft das Telefon!

    Ich habe ein Telefonprotokol angefertigt, was ich hier auszugsweise wiedergeben möchte.

    Von der Zentrale wurde ich zu einer Frau R. (wahrscheinlich Sekretärin) nach Nennung des 1. Aktenzeichens weiter verbunden!

    • Begrüßung von beiden Seiten
    • Ich: Ich wurde am Samstag bei der Einreise in München  durch ihren Auftrag festgehalten. Kann ich ihnen mal die Aktenzeichen sagen.
    • StA:  ja (noch freundlich)
    • Ich: erstes Aktenzeichen genannt
    • StA: Wo ist jetzt ihr Problem? (nach dem sie den Fall vor sich  liegen hatte)
    • Ich: Ich möchte wissen um was es geht – man konnte mir bei der Festhaltung nicht sagen warum man mich festhält – (Ich etwas lauter) Sie können mich doch nicht ohne Begründung durch die Bundespolizei festhalten lassen, wenn diese selbst nicht einmal wissen um was es geht
    • StA: (schreiend) Holen sie mal tief luft
    • Ich: Ich hole Luft (5 sek Pause) Also bitte erklären sie mir um was es geht
    • Warteschleife… 1 Minute
    • StA: So Herr Harnos
    • Ich: Ja
    • StA: Hören sie bitte ich habe gerade mit dem Staatsanwalt gesprochen, er hat gebeten das sie sich an die Polizei wenden, weil er kennt diesen Fall nicht er hat dieses Referat erst übernommen!
    • Ich: Wie gesagt es sind ja drei Fälle – mich macht das stutzig! Man hat mich festgehalten, dann hat man das erste Mal mit ihnen telefoniert bzw. mit ihrer Bereitschaft. Da kam man mir mit Aktenzeichen aus dem Jahr 2013. Dann habe ich gesagt – Moment einmal 2013 ist Verjährt! Darauf hin wurde ihre Bereitschaft noch einmal von den Bundesbeamten angerufen und darauf hin haben sie mir dann drei anstatt zwei Fälle genannte, die sich alle in Verbindung mit PeTA handeln sollen! Also sie müssen mir ja irgendwie die Vorwürfe erläutern können! Die Polizei hat mir gesagt ich soll mich an sie wenden wenn ich wissen möchte um was es geht. Und sie sagen mir ich soll mir an die Polizei wenden! Irgendjemand von Ihnen oder der Polizei muss mir doch genau sagen können was mir unter dem Verstoß des Tierschutzgesetzes in der Strafanzeige von PeTA vorgeworfen wird. Was wird mir bei den zwei Verleumdungen von PeTA vorgeworfen? Sie oder die Polizei müssen mir doch sagen wenn sie mich festhalten warum sie dieses tun!
    • StA: Ich kann ihnen am Telefon überhaupt nichts sagen, ich darf das aus Datenschutzgründen auch überhaupt nicht
    • Ich: Wie gesagt die Bundepolizei hat auch gesagt sie können mir keine Auskunft geben! Da frage ich mich was los ist hier in Deutschland! Gut dann habe ich noch eine einzige Frage – Kann ich morgen aus Deutschland ausreisen oder werde ich wieder festgehalten?
    • StA: Da kann ich ihnen keine Auskunft erteilen, da wenden sie sich bitte an die Polizei. Sie können gern über unsere Internetseite eine Anfrage stellen…
    • Ich: Sie verstehen – Ich reise morgen wieder aus Deutschland ab! Am Samstag wurden sie zweimal von der Bundespolizei angerufen mich mit dem Bereitschaftsdienst ihrer Staatsanwaltschaft zu sprechen wurde mir verweigert. Man gab mir die normale zentrale Nummer wo am Samstag selbstverständlich ein Band nur lief! Warum wollte man schon am Samstag mir die konkreten Vorwürfe nennen? Da frage ich mich was los ist bei Ihnen! Wenn ich mir den Eintrag der Staatsanwaltschaft Augsburg auf Wikipedia anschaue (wurde unterbrochen)
    • StA: Das sind die Entscheidungen der Staatsanwälte da kann ich mich doch nicht einmischen!
    • Ich: Aber sie müssen mir doch wenigstens Auskunft geben (unterbrochen…)
    • StA: Ich gebe ihnen überhaupt keine Auskunft – bitte wenden sie sich an die Polizei!
    • Ich: An welche Polizei muss ich mich wenden um Auskunft zu erhalten?
    • StA: weiß ich nicht
    • Ich: ((lachend) weiß ich nicht – Wie gesagt ich komme aus Jakarta Indonesien – Die Bundespolizei sagt mir ich soll mich an die Staatsanwaltschaft wenden und sie sagen mir ich soll mich an die Polizei wenden (unterbrochen)
    • StA: Ich lege jetzt auf bitte wenden sie sich schriftlich an uns oder an die nächste Polizeidienststelle
    • Ich: und ich kann morgen Ausreisen (aufgelegt von der StA)

    Nun ich wäre ja nicht GERATI, wenn ich mich nicht jetzt als nächstes auf den Weg zu einer Polizeidienststelle gemacht hätte.

    Zum Glück liegt mein Hotel ganz in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes, sodass man dort ja die Landespolizei Bayern und die Bundespolizei finden sollte.

    Gesagt getan nach kurzem suchen stand ich vor einer Dienstelle der Landespolizei Bayern und bat um Einlass. Dort schilderte ich kurz das die Staatsanwaltschaft Augsburg mich zu einer Polizeidienststelle geschickt hatte um Auskunft über drei Aktenzeichen zu erlangen. Im Computer fand man da nichts und so schickte man mich zur Bundespolizei, direkt in den Bahnhof.

    Dort schilderte ich wieder die ganze Story auch dort konnte man im Computer keine Aktenzeichen zu meiner Person finden. Also rief man dann noch einmal am Airport München bei der dortigen Bundespolizei an und versicherte, dass ich bei der Ausreise keine Probleme haben werde.

    Zurück in mein Hotel und ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Augsburg gesendet!

    Schreiben an die Staatsanwaltschaft Augsburg

    Ich wurde auch mehrfach gefragt warum ich mir so einen Stress machen. Ganz einfach die Machenschaften von PeTA aufzudecken und zu Dokumentieren gehört zu meiner Lieblingsbeschäftigung.

    Wenn man dann noch so eine Verwicklung zwischen der Staatsanwaltschaft Augsburg und PeTA Deutschland aufdecken kann, dann schreiben sich die Zeilen fast von alleine.

    Wie in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft bereits aufgezeigt bezweifele ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg. Ausschlaggebend bei den Ermittlungsbehörden ist immer der Standort des Tatortes. Bei der Tierquälerei das ist wohl der größte Humbug den PeTA sich einfallen lassen hat. Aber vielleicht hat PeTA ja auch geheimes manipuliertes Videomaterial zu meiner Person. Man darf also weiter gespannt sein.

    Das Thema Verleumdung wird GERATI betreffe. gerati.de ist auf einen Deutschen Server in Friedersdorf bei Görlitz gehostet. Also wäre in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig.

    Dümmer kann sich die Rechtsabteilung von PeTA unter der Leitung von Dr. Edmund Haferbeck nun wahrlich nicht anstellen.

    So jetzt gehe ich erst einmal zur Zirkusvorstellung und veröffentlich diesen Artikel danach. Bis denn.

  • Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal

    Grundsatzurteil ebnet Weg für ein Ende des kommunal ausgesprochenen Wildtierverbotes für Zirkusse. Bei PeTA ist heute kollektives Heulen angesagt.

    04.12.2017 Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal

    Zirkus Charles Knie gewinnt Klage gegen die Stadt Bielefeld und sorgt für ein erfreuliches Grundsatzurteil. Rechtlich war seit Monaten bereits klar, dass ein kommunal ausgesprochenes Wildtierverbot aus Tierschutzgründen illegal ist. Selbst der wissenschaftliche Ausschuss der Bundesregierung belegte dieses in einem Gutachten. Dennoch beharren immer noch einige Kommunen auf das von den Grünen und den Linken fokussierte Wildtierverbot für Zirkusse.

    In dem jetzt ergangenen Urteil klagte der Zirkus Charles Knie gegen die Stadt Bielefeld!

    Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal
    Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal

    Die Richter des Verwaltungsgerichts Minden kamen zu einem knallharten Urteil und fanden deutliche Worte gegen die Vertreter der Stadt Bielefeld.

    Unzulässiger Eingriff in die geschützte Berufsausübungsfreiheit

    Um den Auftritt in Bielefeld zu retten, ging der Zirkus zum Verwaltungsgericht Minden – und gewann. Die 9. Kammer sprach der Stadt das Recht ab, ein solches Verbot zu erlassen. Nach dem Tierschutzgesetz könne das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundesrat das gewerbsmäßige Zurschaustellen wildlebender Tiere an wechselnden Orten beschränken oder unterbinden.

    Diese Recht habe der Bund aber bisher nicht ausgeübt. »Der Versuch, diesen Zustand auf kommunaler Ebene zu ändern, ist unzulässig«, befanden die Richter. Der Stadt stehe hier kein Regelungsspielraum zu.

    Das Verbot sei außerdem ein unzulässiger Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit, heißt es in dem Beschluss vom 22. November. Zirkusunternehmen seien in der Regel auf kommunale Flächen angewiesen, weil es privatwirtschaftlich betriebene Festplätze kaum gebe.

    Zitat: https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Bielefeld/Bielefeld/3074891-Verwaltungsgericht-Auftrittsverbot-aus-Tierschutzgruenden-illegal-Zirkus-Knie-gewinnt-Klage-gegen-die-Stadt-Bielefeld

    Dieses widerspricht den vor über einem Jahr gefällten Urteil, auf das sich insbesondere PeTA und andere Tierrechtsorganisationen berufen. Damals fällte ein Verwaltungsgericht das Urteil, dass Kommunen sehr wohl kommunale Flächen für Zirkusse verweigern könnten. Dieses Urteil wurde aber bereits durch ein Urteil in Lüneburg widerlegt.

    Jetzt also wurden von einem Gericht die Fakten geschaffen. Wenn ein Verbot die Ausübung der Berufsfreiheit einschränkt, ist dieses unzulässig! Da Zirkusse auf kommunale Flächen angewiesen sind, dürften demnach alle kommunalen Verbote rechtswidrig sein. Auf Kommunen können jetzt Gerichtsverfahren zukommen, die die leeren Kassen noch weiter belasten. In dem jetzt gefällten Urteil wurden 12.000 Euro pro Tag an Fixkosten zugrunde gelegt. Demnach dürfte bei einem 20-tägigen Aufenthalt eines Zirkus in einer Stadt der Streitwert bei einem Rechtsstreit sich circa auf 240.000 Euro belaufen.

    Diese Summe sollten sich die Kommunen vor Augen halten, wenn sie auf ihr kommunales Wildtierverbot beharren.

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    Ganz andere Töne hörte man bei einer Ratssitzung der Stadt Ludwigsburg. Ludwigsburg besitzt keine kommunale für Zirkussen geeignete Flächen. In der Ratssitzung wurde für die Schaffung einer kommunalen Fläche für Wanderzirkusse plädiert. Eine Kehrtwendung in Kommunaler politischer Zirkuspolitik. Der Besucherstrom bei Zirkussen reißt nicht ab und ist weiterhin ungebremst. Trotz fanatischer Tierrechtler, die als Stalker den Zirkussenn sogar hinterherreisen. Die Politik sollte sich nicht an wenigen fanatisch fehlgeleiteten Gruppen der Tierrechtsszene orientieren, sondern auf die Stimme des Volkes hören. Und diese wollen nun einmal einen Zirkus mit Tieren in der Stadt. Roncali, der ab nächstes Jahr auf Tierdarbietungen gänzlich verzichten möchte, muss erst einmal beweisen, ob sein Konzept aufgeht. Der Moskauer Zirkus hatte bei seinem Versuch mit Zuschauermangel zu kämpfen und musste sogar Vorstellungen aufgrund mangelnder Besucherzahlen absagen.

    Zirkus FlicFlac wollte in seiner Weihnachtsrevue in diesem Jahr selbst Tiere aufführen lassen. Fanatische Tierrechtler sendeten daraufhin Morddrohungen an den Zirkus und deren Artisten. Das ist in ihren Augen also Tierschutz!

  • PeTA treibt Fotograf in die Pleite

    PeTA hat den wohl berühmtesten Fotografen David Slater in die Pleite getrieben. Hier zeigt sich wieder, dass es PeTA nur um den größtmöglichen Schaden geht.

    15.07.2017 PeTA treibt Fotograf in die Pleite

    PeTA ist tatsächlich in Berufung gegangen und fordert erneut die Urheberrechte für ein Affenfoto für sich ein. Der Affe der später Narutogenannt wurde, mopste sich in einem unbeobachteten Moment die Kamera und schoss selbst einzigartige Selfies.

    Der Fotograf David Slater dem die Kamera gehörte, veröffentlichte in einem Bildband unter anderem auch die Selfiefotos des Affen aus Indonesien. Insbesondere das Selfiefoto wurde mehrfach kopiert und veröffentlicht. Dagegen ging der Fotograf in einem Urheberrechtsstreit vor. Das Verfahren verlor er. Die Richter waren damals der Meinung, dass ihm zwar die Kamera gehörte, jedoch der Affe die Fotos schoss. Deswegen habe er an dem Urheberrecht für dieses Selfies keinen Anspruch.

    PeTA klagte auf Urheberrechtsanspruch

    Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015
    Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015

    Liest man sich die Klageschrift von PeTA aus dem Jahr 2015 durch, fordert PeTA in erster Linie das Urheberrecht für sich ein. Zwar gibt man an, dass PeTA als Verwalter eingesetzt werde, jedoch kann man hier sich schon an den Kopf fassen.

    PeTA ist in Indonesien überhaupt nicht tätig! Es gibt kein einziges Tierschutzprojekt, wo PeTA sich um Affen selbst kümmert. Warum wollen siedann als Verwalter der Urheberrechte für Naruto auftreten? Hier geht es wieder einmal nur um die Kohle, die PeTA sich in die eigene Tasche stecken möchte.

    Solche Gerichtsverfahren sind nur in den USA möglich

    David Slater ist britischer Staatsbürger. Wenn man von PeTA´s Rechtsmeinung ausgeht, die Tieren dieselben Rechte wie Menschen einräumt, wäre Naruto indonesischer Staatsbürger. Gleichzeitig ist es fragwürdig, ob Naruto überhaupt seine Rechte vor einem Gericht anmelden möchte. Hier suggeriert PeTA wieder einmal auf stupider Weise.

    In den USA ist es möglich, wegen jedem Scheiß ein Klageverfahren einzureichen. Man muss eben nur das nötige Kleingeld besitzen. Im ersten Verfahren wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, das laut US-Patentamt, für Werke die von der Natur geschaffen wurden, kein Urheberrecht gelten gemacht werden kann.

    Gegen diese Klageabweisung legte PeTA Berufung ein.

    Fotograf David Slater von PeTA in die Pleite getrieben

    In den letzten Tagen fand die erste Verhandlung vor dem US-Berufungsgericht in San Francisco statt. Der Fotograf sagte in einer Pressemitteilung, dass er aufgrund der Urheberrechtsklagen Pleite sei und deswegen nicht in die USA reisen könnte. Hier zeigt sich wieder einmal, wie regellos PeTA gegen Menschen vorgeht. PeTA stellt sich als einzige Organisation dar, die mit Tieren Geld verdienen darf.

    Was ist, wenn das Gericht dem Affen tatsächlich das Urheberrecht zugesteht

    Dann dürfte wohl PeTA in Zukunft, für jedes fotografierte Tier einen Urheber einfordern. Selbst eigene Fotos von Haustiere seien dann nicht mehr vor PeTA sicher.

  • Verloren und doch gewonnen – Das Urteil zum Pietro Bento Video

    Viele können sich mit Sicherheit an die Sperrung von Pietro Bento und GERATI, aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung noch erinnern.

    07.06.2017 Verloren und doch gewonnen – Das Urteil zum Pietro Bento Video

    Wurde GERATI wegen dem falschen Urheberrechtsanspruch eines kleinen radikalen Tierrechtlers mit dem Namen Oliver H. aus Aachen gesperrt, traf es Pietro Bento mit unverständlicher Facebook-Härte. Pietro verlor seinen kompletten Facebook Account und wurde so wie es scheint auf Lebzeiten von Facebook gesperrt.

    Ich hatte ja bereits auf Facebook angekündigt, das ich gegen diesen gewissen Oliver H. aus Aachen eine Einstweilige Verfügung beantragt habe. Dieser Antrag wurde nun am 11. Mai 2017 zurückgewiesen. Die Begründung liegt auf der Hand. Zur Urteilsverkündung hatte der Grund der einstweiligen Verfügung, nicht mehr bestand. Die Sperre von Facebook war ja nach drei Tagen aufgehoben worden.

    Auszüge aus der Urteilsbegründung

    Verloren und doch gewonnen- Das Urteil zum Pietro Bento Video
    Verloren und doch gewonnen- Das Urteil zum Pietro Bento Video

    Der Antrag war zurückzuweisen, da er nicht begründet ist.

    Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche besondere Dringlichkeit erscheint zweifelhaft, nachdem der Antragsteller mittlerweile mitgeteilt hat, dass die Sperrung seines Accounts nur drei Tage andauerte. Damit sind die auf Seite 2 des Antrags des Antragstellers dargestellten negativen Folgen mittlerweile entfallen und können die besondere Dringlichkeit nicht mehr begründen.
    Es fehlt aber auch an einem Verfügungsanspruch. Das Handeln des Antragsgegners gegenüber FACEBOOK war rechtmäßig. Er durfte die Nutzung seiner Grafiken auf FACEBOOK durch den Antragsteller beenden. Allerdings hat der Antragsteller nach § 51 UrhG das Recht, fremde Werke  – wie die Grafiken des Antragstellers – zu zitieren, um damit beispielsweise  – wie hier künstlerische, aber auch gesellschaftspolitische Zusammenhänge darzustellen. Dieses Recht als Ausfluss der Meinungsfreiheit findet aber dort seine Grenzen, wo die zitierten Werke bewusst verunglimpfend dargestellt werden. Gerade die öffentliche Diskussion in den letzten Jahren hat wiederholt gezeigt, dass bei Vergleichen mit Personen oder Werken aus der Zeit des Dritten Reichs äußerste Zurückhaltung geboten ist, da sie die Ehre der Betroffenen regelmäßig verletzen. Dieses gilt hinsichtlich der Zitate des Antragstellers.

    Auszug Beschluss Amtsgericht Köln Az: 125 C 187/17

    Fazit:

    Der letzte Punkt ist wohl eher eine strittige Beurteilung, da der Urheber bzw. Ersteller der Grafiken überhaupt nicht persönlich genannt bzw. betroffen ist. Die Geschichte kann auch ein Gericht nicht leugnen. Wie soll man das Gedenken an die Opfer aufrechterhalten und vor gefährlichen Annäherungen an das damalige System warnen, wenn man keine Vergleiche ziehen darf.

    Fakt ist, dass jenes Video in erster Linie unter die Fair Use Lizenz fällt. Das wird in der Urteilsbegründung mit dem Verweis auf den § 51 UrhG dem Antragsteller zugesprochen. Nur war dieses nicht Grundlage der Entscheidung, sondern die Aufhebung der Sperre durch Facebook. Dieses löste sich ja von selbst, wobei man bei Facebook nie weiß ob so eine Urheberrechtsmeldung in irgendeiner Form bei Facebook gespeichert und für zukünftige Entscheidungen von Facebook Relevanz besitzt.

    Die Löschung auf YouTube habe ich bereits beanstandet und werde diesen Beschluss auch YouTube zusenden. Hier versuchte Oliver H. vergeblich eine Sperrung zu erreichen und beauftragte dann Simon Fischer damit, den Antrag zu stellen.

    Kosten des Verfahrens

    Die Kosten dieses Verfahrens sind natürlich durch mich zu tragen. Da weder ich, noch der Antragsgegner die Hilfe von Anwälten nutzte, belaufen sich diese bei einem Streitwert von 1.000 € bei ca. 160 €. Ein Kostenbescheid liegt bisher nicht vor.

    Man könnte natürlich jetzt noch weiter Klagen. Jedoch sehe ich gerade im zeitlichen Aufwand für mich persönlich keinen Sinn. Ich bzw. wir haben es schriftlich, dass Bilder und Videosequenzen als Zitate genutzt werden dürfen. Aber bitte beachtet, wenn ihr in Zukunft dieses nutzen wollt, Folgendes.

    1. Es muss ein eigenes künstlerisches Werk entstehen
    2. Man muss expliziert auf die genutzten Werke eingehen – wie im Pietro Video der Vergleich mit dem Judenhass im dritten Reich
    3. Die Herkunft des Werkes muss angegeben werden – Im Pietro Video mit Facebook – Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus

    Anzumerken ist, dass das Logo dieses ominösen Bündnis von Oliver H. aus Aachen geschaffen wurde. Er scheint also ein festes Mitglied dieses radikalen Tierrechtsverein zu sein, die selbst vor Straftaten nicht zurückschrecken.

  • Der Dilettantismus von Peter Höffken

    Der Dilettantismus von Peter Höffken scheint grenzenlos zu sein. Auch PeTA selbst kam bereits dahinter und degradierte ihn zum Fachreferenten und Kaffeeholler.

    03.12.2016 Der Dilettantismus von Peter Höffken

    Noch im Jahr 2014 nannte sich Peter Höffken in aller Öffentlichkeit Diplomzoologe und Wildtierexperte. Seine angeblichen wissenschaftlichen Argumente ließen damals schon den Zweifel zu, dass Peter Höffken ein Hochstapler sei.

    Gerati erstattete Strafanzeige gegen Peter Höffken

    Der Dilettantismus von Peter Höffken
    Der Dilettantismus von Peter Höffken

    Und siehe da, mit der Kenntnisnahme der Strafanzeige legte Peter Höffken seine Diplombezeichnung ehrfürchtig ab. Sein Diplom ward seitdem nie mehr gesehen.

    Auch sein Arbeitgeber PeTA Deutschland e. V. degradierte Peter Höffken vom Wildtierexperten zum Fachreferenten.

    Seit jener Zeit darf Peter Höffken nur die Dummheit von PeTA präsentieren

    So nun auch in seinem neusten dubiosen Meisterwerk veröffentlicht auf PeTA eigenem Veganblog.

    PeTA hat nach eigenen Angaben ca. 50 Mitarbeiter und über 3 Millionen Unterstützer. Dennoch ist PeTA selbst nicht in der Lage an Tierveranstaltungen teilzunehmen und sich von der Einhaltung des Tierschutzes zu überzeugen. 50 hoch bezahlte PeTA Mitarbeiter die 43 % der Spendeneinnahmen kosten lesen den ganzen Tag nur Zeitungen und schauen sich Videos auf YouTube an.

    So wird PeTA früher oder später immer wieder einmal auf angebliche Tierquälerei fündig und versucht auf skurriler Weise in Form von Strafanzeigen, gegen die angeblichen Tierquäler Profit herauszuschlagen. Und das auf Kosten der Steuerzahler.

    In keiner einzige Strafanzeige von PeTA bestätigte sich ihr Anfangsverdacht und alle wurden von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt.

    Auch im neuesten Peter Höffken Fall wird es nicht anders verlaufen.

    PeTA erstattet Strafanzeige gegen die Spaten-Franziskaner-Bräu GmbH

    PeTA fand jetzt erst ein bereits am 24.09.2016 veröffentlichtes Video des Oktoberfestes in München, wo ein Pferdefuhrwerk auf der aufgeweichten Wiese stecken geblieben war.

    Dieses Video soll in den Augen des Stupiden und von seinem Arbeitgeber selbst aufgrund seiner Unfähigkeit degradierten Peter Höffken, Tierquälerei aufzeigen.

    PeTA hatte ja bereits zeitnah Strafanzeigen gegen Brauereien gestellt, da angeblich die Hufe einiger Pferde nicht gepflegt und teilweise angebrochen wahren. Hierbei berief sich PeTA auf Bildmaterial von Möchtegern Tierrechtlern, die von Hufpflege in keine Weise eine Ahnung besitzen. Die gestellte Strafanzeige wurde mittlerweile abgewiesen und das Ermittlungsverfahren eingestellt.

    Aber schauen wie uns einmal an, was für Tierquälereien Peter Höffken in diesem Video festgestellt haben möchte und ob diese den Anfangsverdacht für eine Strafanzeige rechtfertigen würden.

    Peter Höffken schreibt im Veganblog

    Auf dem diesjährigen Oktoberfest, genauer gesagt auf der Landwirtschaftsfestveranstaltung, wurden die Prachtgespanne der sechs Münchner Großbrauereien vor Publikum präsentiert. Die Fuhrwerke bringen das Bier zu den Festzelten. Ein Video zeigt, wie die Pferde der Spaten-Brauerei über Minuten hinweg immer wieder mit Schlägen und Stichen durch Bogenpeitsche und Gespannleinen sowie durch heftiges Rucken und Ziehen am Zaumzeug traktiert werden.

    Schon allein hier beweist Peter Höffken seine Unwissenheit, wobei man die fehlenden Informationen leicht aus dem Internet erhalten hätte, können. Die Fuhrwerke bringen natürlich nicht das Bier zu den Festzelten. Dieses soll nur die Vergangenheit wiederbeleben, wie früher das Bier auf die Wies´n kam. Auf der Webseite https://www.hb-festzelt.de/festzelt/weitere-infos.html findet man die Peter Höffken fehlenden Informationen.#

    Da steht z. B.

    Das Traditiosgespann, das von 4 Brauereipferden beim Einzug der Wies’nwirte gezogen wird, zeigt uns nur, wie früher das Bier auf die Theresienwiese gebracht wurde. Heute wird das Bier aus 50 Hektoliter Tanks (5.000 Liter) ausgeschenkt. 16 dieser Tanks befinden sich im Hofbräu-Festzelt. An allen 4 Hauptschenken im Zelt 3, weitere 3 in der Gartenschänke und jeweils einer für die Schänken auf den Emporen. Da diese Tanks aufgrund des Drucks nicht bis zum Anschlag gefüllt werden können, befinden sich täglich etwa 780 HL Oktoberfestbier im Festzelt. Die dicken Wände der Tanks mit einer 20 cm dicken Isolierung sorgen dafür, dass selbst bei direkter Sonneneinstrahlung die Temperatur des Bieres nur um 1 Grad pro Tag steigt. Zudem haben die großen Tanks den Vorteil, daß das Bier immer gleich ruhig gezapft werden kann.

    Dann stellt Peter Höffken die Behauptung auf, dass die Tiere minutenlang geschlagen und gestochen wurden. Also ich habe mir das Video mehrfach angesehen. Von Stichen habe ich nichts gesehen und die Führungspatscher sind wohl eher für stupide Tierrechtler als Schläge zu deuten. Auch wenn es für den Laien eventuell sehr grenzlastig zu sein scheint.

    Jedenfalls rechtfertigt diesen in keinem Fall eine Strafanzeige und grenzt wie immer an eine Verleumdung Kampagne von PeTA.

    Man kann davon ausgehen, dass dieses Ermittlungsverfahren wie alle von PeTA gestellten Strafanzeigen zu 100 % eingestellt werden.

    PeTA geht es nicht um die Tiere

    Würde es PeTA um die Tiere gehen, dann würden sie mit den jeweiligen Tierhaltern zusammenarbeiten und nicht öffentlich die Stellungnahme abgeben, dass Einbrüche, Brandschatzungen, Diebstahl, Körperverletzungen, Nötigungen, Verleumdungen, Beleidigungen und viele andere Straftaten ein legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung sind und mit allen Mittel auch beim Tod von Tieren umgesetzt werden müssen.

    PeTA ist wohl der größte Verbrecher Verein der Welt!

  • Wie geht’s Weiter mit der Klage gegen Peter Höffken von PeTA

    Letzte Woche hatte ich ja Post von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung  des Ermittlungsverfahrens  gegen Peter Höffken, wegen Verdacht des Titelmissbrauches wurde nicht gefolgt.

    Ich hatte ja deshalb im Artikel „Ablehnung der Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft eingetroffen“, eine Umfrage gestartet und wollte sehen, wie ihr das ganze seht.

    Bisher haben sich 100 Leute an der Umfrage beteiligt, die heute um 24 Uhr ausläuft.

    Für die Staatsanwaltschaft Stuttgart scheint PeTA Deutschland unantastbar zu sein!
    Für die Staatsanwaltschaft Stuttgart scheint PeTA Deutschland unantastbar zu sein!

    58% der Stimmen sind bisher derselben Meinung wie ich, und würden einen Rechtsanwalt erst einmal konsultieren und die Erfolgschancen für ein Klageerzwingungsverfahren erfragen.

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    Ich werde deshalb in dieser Woche bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien telefonisch eine Anfragen starten, in wie weit diese bereit seien, das Mandat, bzw. das Schreiben an das Landgericht in Stuttgart aufzusetzen.

    Es handelt sich tatsächlich nur um ein Schreiben! Ein Richter entscheidet daraufhin, ob die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen und zu Ende führen muss.

    Also es kommt weder zu einer Gerichtsverhandlung, noch zu einem Verfahren. Es handelt sich also nur um einen reinen Amtsbescheid.

    Dass es insbesondere bei PeTA Deutschland üblich ist, Titel zu missbrauchen, zeigt ja auch die erneute Strafanzeige wegen Titelmissbrauches gegen PeTA Deutschland e.V. Hier wurde von Dr. Edmund Haferbeck als Hauptautor des Buches „Der Tierrechtsreport 2016“, Herrn Krishna Singh, als Rechtsanwalt betitelte, obwohl dieser seit Januar 2016 keine Zulassung mehr als Rechtsanwalt besitzt. (Gerati berichtete)

    In der Klage bat ich die Staatsanwaltschaft Stuttgart, der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart in Bezug auf meine Beschwerde, gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, diese in Kenntnis zu setzen, das erneut ein Verdacht des Titelmissbrauches bei PeTA Deutschland e.V. zur Anzeige gebracht wurde.

    Ob dieses bisher geschehen ist, kann ich nicht sagen, da ich bis heute noch keine Eingangsbestätigung der Strafanzeige vorliegen habe. Warten wir noch diese Woche ab, denn die Strafanzeige hatte ich am 31.05.2016 versendet.

    Ob und in welchen Umfang, die Erfolgsaussichten auf ein Klageerzwingungsverfahren bestehen, werde ich ja in den nächsten Tagen und Wochen erfahren. Die Frist zur Einreichung des Antrages auf ein Klageerzwingungsverfahrens, läuft am 17.07.2016 aus.

    Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

  • Auswertung Mai 2016 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    Auswertung Mai 2016 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    Im Monat Mai erhoffte PeTA endgültig den Olymp des ESC ersteigen zu können, in dem sie Jamie-Lee für ihre Zwecke benutzte. Jamie zeigte selbst auf dem ESC das Logo von PeTA und wurde deswegen auf den letzten Platz supported.  #IronieEnde

    Warum Ironie?

    Einerseits glaube ich selbst nicht daran, das Jamie-Lee aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit PeTA auf den letzten Platz bei ESC gevotet wurde. Der ESC ist schon lange nicht mehr ein Europäischer Sängerwettstreit. Über Musikgeschmack, sowie auch das Outfit, einiger Darsteller lässt sich ja wie immer streiten. Dennoch wird der ESC in den letzten Jahren immer mehr als Politische Bühne genutzt. Punkte werden unter Freunden aufgeteilt und Deutschland hat in Europa leider nicht mehr so viele Freunde. Deshalb ist es auch verständlich, dass solche Erfolge beim ESC wie mit Nicole – „Ein bisschen Frieden“, sich kaum wiederholen lassen.

    Dennoch war es interessant zu sehen, wie sich im Fall von Gerati.de, ein gänzlich überzogener Artikel, im Bezug auf die deutsche Niederlage, mit der Zusammenhang auf die Unterstützung von PeTA, sich entwickelt.

    Mich hat es fast gänzlich von den Socken geworfen, als ich die Zugriffszahlen dieses Artikels mit anderen verglich.

    Blaue Line ESC Artikel auf Gerti.de im Vergleich zur Vorwoche
    Blaue Line ESC Artikel auf Gerti.de im Vergleich zur Vorwoche

    Dabei kamen 89% neuer Nutzer auf die Seite von Gerati.de und alles dank des reißerischen Artikels mit dem Titel „PeTA Unterstützung bringt Jamie-Lee letzten Platz beim ESC ein“.

    Der Vergleich zeigt, dass die meisten Nutzer, tatsächlich eher von einer übertriebenen Story angezogen werden, als von einer Standardmäßigen Titelüberschrift.

    Hier werde ich in Zukunft auch ansetzen, um noch mehr User die Schandtaten von Tierrechtlern nahe zu bringen.

    Ich verspreche, dass ich nicht in den Bereich der Bildzeitung abrutschen werde und unglaubwürdige Ereignisse, pushen werde.

    Weitere wichtige Ereignisse im Mai 2016

    PeTA attackiert Justin Bieber, da er sich Tierlieb zeigte und Fotos mit Löwen und Tigern veröffentlichte. Das ist Tierliebe die Justin hier zeigt. PeTA hingegen kann nur eins – Tiere töten!

    Ein weiteres wichtiges Thema, was auch Blogger wie mich betrifft, ist die Hochstellung der Meinungsfreiheit durch ein Gericht. So kam ein deutsches Gericht tatsächlich zu dem Endschluss, dass eine Behauptung der unwahren Aussage „Circus Krone würde Tiere quälen“ durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. In der Urteilsbegründung, gab der Richter an, dass die aufgestellte Behauptung zwar nicht wahr sei, diese aber dennoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, solange nicht bewiesen wurde, dass diese Aussage gelogen ist. Somit müsste ein Betroffener eines Shitstorm erste einmal selbst rechtlich beweisen, dass die aufgestellten Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Natürlich feierten die Tierrechtler dieses Urteil, vergaßen aber gänzlich, dass dieses auch zum Bumerang werden kann. Denn das Urteil gilt für alle!

    Desweiteren, kippte Mexiko nun gänzlich das Wildtierverbot für Zirkusse, da sich erwies, dass es keine Möglichkeit gibt, die Zirkustiere unterzubringen. 4.000 Tiere waren vom Tod bedroht und Tierrechtler schauten nur zu. Ach ja „Artgerecht ist nur die Freiheit“. Wobei in diesem Fall Artgerecht, durch Tod zu ersetzen war.

    Nach der Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches nach §132a, legte ich bei der Generalstaatsanwaltschaft von Stuttgart Beschwerde ein. Gestern fand ich doch einen erneuten Fall eines Titelmissbrauches durch PeTA. So wurde Herr Krishna Singh, der am 12.01.2016 seine Zulassung als Rechtsanwalt abgegeben hatte, doch im neuesten Buch von PeTA das im Mai 2016 erschienen ist, erneut als Rechtsanwalt betitelt. Selbstverständlich erstattete ich sofort Strafanzeige und verwies auf den Fall Peter Höffken. Das beweist Straftaten bei PeTA, sind System.

    Gleichzeitig habe ich ein wenig meine YouTube Kanäle sortiert.

    So habe ich meinen Standard Kanal jetzt in Gerati TV umbenannt und werde dort regelmäßig auch Videos veröffentlichen.

    Wer auf dem Laufenden bleiben möchte abonniert einfach meinen Kanal https://www.youtube.com/channel/UC1wBUQzvHG48z8rPtlodDJg auf YouTube.

    Wer zum Thema Tierrechtler irgendetwas mit seinem Handy aufgenommen hat, kann mir dieses gern per Email: info@gerati.de senden.

    Hier die von Gerati.de im Mai veröffentlichten Videos


    Auswertung Mai 2016 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    Die wichtigsten Artikel im Mai 2016

    • PeTA attackiert Justin Bieber
    • Nicht-Vegan lebende Hebammen könnten Babys verseuchen???
    • Deutsches Tierschutzbüro muss sich vor Gericht verantworten
    • Mexiko kippt endgültig Wildtierverbot für Zirkusse
    • PeTA Unterstützung bringt Jamie-Lee letzten Platz beim ESC ein
    • Wieder platzt eine PeTA – Lüge! PeTA macht aus einer Tierärztin, eine Touristin
    • Arbeiten bei PeTA nur Vollidioten???
    • PeTA wurde rausgeschmissen
    • Ist die Tierrechtsszene nichts weiter als eine Sekte?
    • de erstattet erneut Strafanzeige gegen PeTA
    Foto:  Tim Reckmann  / pixelio.de
    Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

    Hier wieder die Grafiken, wo die Besucher in den letzten 30 Tagen überall herkamen.

    Daraus ergeben sich folgende Grafiken: (Klick auf die Grafik vergrößert diese)

    Standorte der Zugriffe Mai 2016 (Welt). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Standorte der Zugriffe Mai 2016 (Welt). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Standorte der Zugriffe Mai 2016 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Standorte der Zugriffe Mai 2016 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Zugriffe auf Stundenbasis Mai 2016
    Zugriffe auf Stundenbasis Mai 2016
    Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im Mai 2016
    Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im Mai 2016

    Die drei am meisten gelesenen Artikel im Mai 2016 auf Gerati.de

    1. PeTA Unterstützung bringt Jamie-Lee letzten Platz beim ESC ein
    2. Mexiko kippt endgültig Wildtierverbot für Zirkusse
    3. Wieder platzt eine PeTA – Lüge! PeTA macht aus einer Tierärztin, eine Touristin

    Die 25 wichtigsten Suchanfragen, über die Gerati.de im Mai aufgerufen wurde

    peta kritik, stefan klippstein, carsten thierfelder twitter, jens waldinger, judith pein, radikaler tierschützer, diese e-mail wurde auf dem ersten veganen computer, friedrich mülln, klippstein stefan, tierhilfsorganisation gründen, tierschutzverein gründen, 132a stgb kommentar, 4 pfoten betrug, afd tierschutz, afd und tierschutz, affe naruto, alina rüter hamm adresse, beastialitytaboo.tv dog, bücher leim vegan, circus des horrors berlin plakate abgesagt, deutsches tierschutzbüro, die soja lüge, diplom-zoologe, diplom-zoologe peter höffken, dr haferbeck peta, dr. haferbeck elfenbeinprozess

    Insgesamt wurden im letzten Monat 89 Keywords, direkt von Google.de auf Gerati.de weitergeleitet.

    Keywords die bei Google, unter den 10 ersten Einträgen zu finden sind!

    • Peta nein Danke Pos. 6+7+8+9 Vormonat 7
    • Karin Burger Pos. 5 Vormonat 3
    • Gegen radikalen Tierschutz Pos. 1+2+3+4+5+6+7 Vormonat 1
    • Verbrechen von Tierschützern Pos. 2 Vormonat 1
    • Verleumdung durch PeTA Pos. 1+2 Vormonat 1
    • Verbrechen von PeTA Pos. 4 Vormonat 5
    • Aufklärung über PeTA Pos. 4 Vormonat 5
    • Doggennetz Pos. 3 Vormonat 3
    • Wahre Opfergeschichten von PeTA  Pos. 1+2+3+4+5+6+7 Vormonat 1
    • Lügen von PeTA  Pos. 1+2 Vormonat 2
    • Edmund Haferbeck 3 Vormonat 6
    • Peter Höffken 2+3+4+5 Vormonat 1
    • Friedrich Mülln 0 Vormonat 4
    • Soko Tierschutz 6+7 Vormonat 6
    • Gerati 1+2Vormonat 1

    grün = Verbesserung / rot = Verschlechterung / schwarz = gleich geblieben

    Facebook-Seite PeTA-Nein Danke

    Likes: 4.870 Vormonat: 4.796 +74

    Unsere Facebook Likes Entwicklung vom 23.05.2014 bis zum 31.05.2016
    Unsere Facebook Likes Entwicklung vom 23.05.2014 bis zum 31.05.2016
    Und auch ein herzliches Dankeschön an alle unsere radikalen Tierrechtler, die jeden Tag bei uns vorbeischaut und unsere Artikel lesen Mai 2016
    Und auch ein herzliches Dankeschön an alle unsere radikalen Tierrechtler, die jeden Tag bei uns vorbeischaut und unsere Artikel lesen Mai 2016

    Ein Dislike, bedeutet natürlich, dass der Leser aus der radikalen Tierrechtsschutz Szene, der Artikel besonders gut gefallen hat.

    Die scheinen so angetan von der Facebook Seite „PeTA – Nein Danke“ und der Webseite Gerati.de zu sein, dass sie auch immer wieder täglich mehrmals, bei uns vorbeischauen müssen.

    Die Behauptungen Gerati.de hätte es nötig sinnlos Geld für den Like-Kauf auszugeben, verstummten Schlagartig, nachdem Gerati.de seine Like-Verteilung monatlich veröffentlicht.
    Die Behauptungen Gerati.de hätte es nötig sinnlos Geld für den Like-Kauf auszugeben, verstummten Schlagartig, nachdem Gerati.de seine Like-Verteilung monatlich veröffentlicht.

    Finanzen:

    Einnahmen:

    30,00 EUR = 33,38 USD

    15,19 USD Sonstiges

    48,57 USD

    ========

    Übertrag vom Vormonat: 645,38 USD

    Gesamteinnahmen: 693,95 USD + 7,53% Danke an alle Spender!

    Ausgaben:

    3,07 EUR 3,42 USD Paypalgebühren

    ——–

    3,42 USD

    =======

    Gesamt E/A: 662,39 USD

  • Schreiben: Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken

    Als erstes möchte ich mich bei allen bedanken, die mir bei diesem umfangreichen Schreiben geholfen haben.

    Hoffen wir einmal, das die Liste an Ausführungen insbesondere, was die Glaubwürdigkeit des für Herrn Peter Höffken auftretenden, Dr. Edmund Haferbeck bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Eindruck hinterlässt und das Verfahren in den alten Stand gesetzt wird und somit die Ermittlungen gegen Peter Höffken fortgesetzt werden.

    Hier das sieben Seitige Schreiben von mir versendet per Fax am 22.04.2016 / 06:39 Uhr MEZ


    Silvio Harnos
    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong

    Indonesia
    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    Email: info@gerati.de

    BSD-City, 22.04.2016

    Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
    Olgastrasse 2
    70182 Stuttgart
    Germany

    Fax: 0711/212-3383

    Beschwerde gegen die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO

    Az: 103 Js 92602/14

    Bitte bestätigen sie mir den Eingang der Beschwerde per Fax 03581 7921529

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Az: 103 Js 92602/14, gem. §170 Abs. 2 StPO, gegen Peter Höffken, fristgerecht ein.

    Die Einstellungsverfügung vom 22.03.2016, wurde mir am 19.04.2016 per Postbrief zugestellt.

    Der zuständige erste Staatsanwalt Herr Seeger, begründet die Einstellungsverfügung, durch eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung eines Dr. Edmund Haferbeck, der kein Rechtsanwalt ist.

    Gründe:

    Am 01.10.2014 erstattete ich Strafanzeige, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches nach §132a StGB, gegen Herrn Peter Höffken, der sich bis zum Zeitpunkt der Strafanzeige als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte, bei PeTA Deutschland e.V. bezeichnete.

    Drei Tage nach bekannt werden der Strafanzeige, wurde durch PeTA, in Verbindung mit Peter Höffken, das Wort „Diplom“ in keiner Weise mehr öffentlich erwähnt. So auch nicht mehr in

    den öffentlichen Medien, die zuvor Herrn Peter Höffken, nach dessen Angaben, immer als „Diplom-Zoologen und Wildtierexperten“ bezeichneten.

    Das Diplom in Zoologie soll das angebliche Expertenwissen von Herrn Peter Höffken im Bereich Wildtiere bestärken, was jedoch mehr als fragwürdig erscheint. Peter Höffken widerspricht öffentlich bzw. medial immer wieder Veterinären bzw. Veterinärämtern und Fachexperten, die z.B. die Haltungsbedingungen für Wildtiere in Zirkussen und Zoos für gut bis sehr gut erachten – ohne dies sachlich und unvoreingenommen mit handfesten Beweisen begründen zu können.

    Für ein Diplom ist ein Studium notwendig, was auch einen Abschluss beinhaltet. Führte und führt Herr Peter Höffken einen solchen Titel, ohne nachweislich die notwendigen Voraussetzungen erfüllt zu haben bzw. ohne im Besitz eines echten Diploms zu sein, so erfüllt dies den Straftatbestand nach §132a StGB.

    Dass es mehrere Anhaltspunkte für den Verdacht des Titelmissbrauches gibt, zeigen nachfolgende Tatsachen.

    Peter Höffken, trat im Namen der Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V. öffentlich in den Medien auf und verwies immer wieder auf sein angebliches Expertenwissen über Wildtiere, welches er damit begründe, dass er Diplom Zoologe wäre: https://www.planet-wissen.de/natur/naturschutz/tierschutz/pwietierschutzinzooundzirkus100.html Dieses angebliche Expertenwissen von Herrn Peter Höffken widerspricht jeglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

    Drei Tage nach bekannt werden der Strafanzeige gegen Peter Höffken änderte PeTA Deutschland e.V. dessen Berufsbezeichnung fortan in „Fachreferent“. Eine rationale Erklärung, warum Herr Peter Höffken nun plötzlich grundsätzlich auf die Bezeichnung „Diplom-Zoologe“ – und somit auf die Begründung seines Expertenwissens – verzichtet, ergibt sich nicht.

    Der als Leumund und Zeuge für Peter Höffken aussagende Dr. Edmund Haferbeck arbeitet ebenfalls bei PeTA Deutschland. Um die mangelnde Glaubwürdigkeit von Dr. Edmund Haferbeck zu untermauern, verweise ich hier auf eine Abmahnung von PeTA Deutschland, unterzeichnet von Dr. Edmund Haferbeck, gegen Herrn Frank Z. vom  22.12.2015 (welche mir unzensiert vorliegt), wegen dessen Gebrauch seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Form eines Leserbriefes an die Neue Osnabrücker Zeitung („Terror der Tierrechtler“, veröffentlicht am 09.10.2015).

    Dr. Edmund Haferbeck behauptet darin, dass Herr Peter Höffken ein Diplom habe, ohne näher darauf einzugehen, und dass er nicht „degradiert“ worden wäre, sondern die Berufsbezeichnungen bei PeTA Deutschland – angeblich – vereinheitlicht wurden und daher nicht mehr die erlernten Berufe, sondern PeTA-spezifische angegeben werden würden. Gleichzeitig gibt Dr. Haferbeck aber seinen „Dr.“ immer noch an und die PeTA-Mitarbeiterin Felicitas Kitali wird auch als „Diplom-Ernährungswissenschaftlerin“ vorgestellt – siehe bspw. in der Rubrik #FragPeTA (nachzulesen unter dem Hashtag #fragpeta auf Facebook).

    Dass Dr. Haferbeck in der besagten Abmahnung auch bereits die Unwahrheit mit indirektem Bezug auf gerati.de äußert, verdeutlicht die tatsächliche Rollenverteilung – Aufgrund meiner Wahlheimat Indonesien wäre gerati.de „auf juristischem Wege nicht angreifbar“ und wäre sowieso „ausschließlich zur Schmähung gegründet“ worden.

    Peter Höffken ist in keinster Weise bereit, sich persönlich dazu verteidigen, was auch sein gutes Recht ist. Aber das wirft auch Fragen auf, wie bspw: Was gäbe es leichteres als ein tatsächlich vorhandenes Dokument für die eigene Qualifikation den ermittelnden Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) zur Prüfung vorzuzeigen, damit das Ermittlungsverfahren nach Bestätigung der Echtheit einfach eingestellt werden kann – statt es unnötig in die Länge zu ziehen?

    Sein beauftragter Rechtsanwalt Loukidis verteidigt in der Regel mutmaßliche Straftäter im Zusammenhang mit „Tierrecht“ und war nach Akteneinsicht wohl alles andere als von der Unschuld von Herrn Peter Höffken überzeugt, da er sein Mandat niederlegte.

    Dass Dr. Edmund Haferbeck sich als Leumund und Zeuge meldet, der selbst bei PeTA arbeitet und hier die Behauptung aufstellte, er habe das Diplom persönlich gesehen, möchte dieses aber den Akten nicht beifügen, da er „Shit Storms“ unter anderem gegen die Universität befürchte, ist wohl der Gipfel der Frechheiten.
    Dr. Haferbeck bzw. PeTA Deutschland prangert zur Zeit selbst alle Universitäten in Deutschland an, welche oberflächlich betrachtet Tierversuche zu Schulungszwecken zulassen, dass diese Tierquälerei betreiben, aber ohne geprüft zu haben, was genau diese Universitäten praktizieren und ob dies tatsächlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Die jeweiligen Posts in sogenannten „sozialen Netzwerken“ von PeTA, lösen regelmäßig „Shit Storms“ aus.
    Ein ähnliches Vorgehen sieht man bei PeTA’s Praktik gegen Bauern/Landwirte mit Tierhaltung, welche gerade Haus, Hof und Tiere durch ein Feuer verloren haben, vor dem finanziellen Ruin stehen und keine 24 Stunden später von PeTA wegen „unzureichenden Brandschutzmaßnahmen“ angezeigt werden, ohne dass PeTA jemals (offiziell) vor Ort war. Da dies PeTA auch in einer Pressemitteilung veröffentlicht, werden die Opfer dieser Brände auch noch öffentlich als Schuldige angeprangert, obwohl PeTA keinerlei Beweis dafür haben kann. Auch dies hat Potenzial für „Shit Storms“.

    Ich selbst bin auch bereits Opfer mehrerer von PeTA inszenierten „Shit Storms“ geworden. Wobei dies nicht der Klagepunkt der erstatteten Strafanzeige ist, sondern eher eine Begründung, warum es zu den „Shit Storms“ gegen mich kommt.
    Erst kürzlich wurde auf einer von PeTA betriebenen PeTA2-Webseite zu einer „1-Stern-Challenge“ gegen eine von mir betriebene Facebook-Seite aufgerufen und lobte sogar, für die Beteiligung an dem „Shit Storm“, einen Gewinn aus.

    google-1Stern1Stern

    Fest steht, dass der PeTA-Verein selbst derjenige ist, der zu diesen massiven „Shit Storms“ aufruft, verleitet bzw. diese auslöst.

    Dr. Edmund Haferbeck und sein Arbeitgeber, PeTA Deutschland e.V., wurden bereits mehrfach wegen falschen Tatsachenbehauptungen verurteilt, siehe https://www.agrarheute.com/news/peta-berater-schadenersatz-verurteilt. Dies alles spricht gegen Dr. Edmund Haferbeck als vertrauenswürdige Person, deren Worte man ohne Weiteres Glauben schenken könne.
    Des Weiteren wurde im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.01.2012 (Az.: 324 O 355/11) festgestellt, dass PeTA-Aktivisten „Straftatbestände nicht scheuen“ würden, um ihre Ziele zu erreichen.

    Die in der Stellungnahme zu dem Ermittlungsverfahren aufgeführten Behauptungen des Dr. Edmund Haferbeck sind haltlos. Alleine schon die angebliche Befürchtung mit dem Vorzeigen des Diplomes von Herrn Peter Höffken würde man einen „Shit Storm“ gegen die Universität lostreten, ist lächerlich, da mit der Beweisführung der Nachweis erbracht wäre, dass Herr Höffken den Titel „Diplom-Zoologe“ zu recht tragen würde – In wie fern wäre dies eine Begründung für einen „Shit Storm“?
    Neben Universitäten wird bspw. auch die Kleintierzucht von PeTA ins Visier genommen – PeTA hat ohne konkreten Beweis versucht, den Verkauf von Kleintieren in Baumärkten zu verhindern. Auch der Nachweis, dass man die Tiere nachweislich nicht von den von PeTA aufgezählten Tierzüchtern erwerbe, brachte PeTA nicht davon ab, den „Shit Storm“ auf Baumärkte zu beenden, im Gegenteil: Der öffentliche Druck aufgrund von unwahren Tatsachen ist ein gängiges Instrument von PeTA den eigenen Willen durchzusetzen.

    Die Ausführung des Dr. Haferbeck legt nahe, dass PeTA vorsätzlich von eigenen Verfehlungen, Straftaten usw. abzulenken versucht.
    Auch die angeblichen Differenzen die Dr. Edmund Haferbeck aufzeigt, dass ich die Strafanzeige nur erstattet hätte, weil ich Kopi Luwak verkaufe und PeTA mich deshalb mit einem „Shit Storm“, inklusive Mailbombing-Attacken über Wochen, belästigte, sind nicht der Grund für meine Anzeige gegen Peter Höffken.
    PeTA Deutschland e.V. wurde von mir am 30.01.2013 rechtskräftig abgemahnt – und PeTA hat, zwar keine Unterlassungserklärung abgegeben, aber die Schuld eingestanden, indem PeTA den strafbaren Mailversand eingestellt hat und meinen Namen aus der widerrechtlich von PeTA geführten Prangerliste gelöscht hat. Dies kann man als Schuldeingeständnis werten, siehe: https://action.peta.de/ea-action/action?ea.campaign.id=18740&ea.client.id=44#.VxgZufj7bIU.
    PeTA konnte bislang und trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits nicht belegen, dass mein Kopi Luwak durch „Tierquälerei“ produziert wurde. Es ist als ein eindeutiges Muster erkennbar, dass PeTA Deutschland e.V. es auf „Shit Storms“ anlegt – Selbst vor Straftaten in Form von Computersabotage wird nicht zurückgeschreckt.

    Ich möchte sie bitten der Beschwerde statt zu geben und das Ermittlungsverfahren in den alten Stand zu setzen. Weiterhin bitte ich sie die Ermittlungen, durch Anforderungen des angeblichen Diplomes, zu beenden oder wenn notwendig Anklage zu erheben.

    Das Vorzeigen des Diplomes, sollte es denn existieren, gegenüber den Ermittlungsbehörden und dessen Prüfung auf Echtheit, würde zu keinem Nachteil des Beklagten führen, sofern es echt ist. Dies würde ihn sogar noch offiziell als „Diplom-Zoologe“ bestätigen – ein Vorteil für ihn, seinen Ruf und seine Glaubwürdigkeit.

    Es besteht aber aufgrund der intensiven „Öffentlichkeitsarbeit“ von Peter Höffken und PeTA Deutschland e.V. definitiv ein öffentliches Interesse an diesem Ermittlungsverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift

     

     

    Silvio Harnos


    Wer dieses Schreiben als PDF benötigt, kann es sich im nachfolgenden Link anzeigen lassen.

    Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens Peter Höffken


     

  • Die ewige Geschichte Strafanzeige gegen PeTA bei den Finanzämtern Leonberg und Stuttgart

    Es hat tatsächlich den Anschein, dass beide Finanzämter die Strafanzeigen versuchen unter den Tisch zu kehren. Anders lässt sich die Hartnäckigkeit der Verweigerung einer simplen Eingangsbestätigung nicht erklären.

    Was bisher alles Geschah lesen sie in diesen Artikeln:

    Gestern gab es dann endlich einmal ein Lebenszeichen vom Finanzamt Stuttgart!

    Die Email sah für mich schon etwas, für behördliche Zwecke schon etwas Ominös aus!

    Screenshot Outlook 17.12.2015
    Screenshot Outlook 17.12.2015

    Als ich diese Email auf Facebook unter PeTA – Nein Danke veröffentlichte, kam es zu einer Diskussion und den Behauptungen, dass das Finanzamt nicht reagieren müsse!

    In Fragen auf das Steuergeheimniss ist dieses richtig, nur will ich persönlich keine Steuerinformationen wissen, sondern nur ob die von mir geschriebene Anzeige, die ich per Fax versendet habe, ordentlich lesbar bei beiden Finanzämtern angekommen ist.

    Ich habe zwar eine Versandbestätigung meines Faxes erhalten, jedoch kommt es immer wieder einmal vor, dass bei der Übertragung Seiten fehlen, oder nicht Lesbar sind.

    Wie will eines der beiden Finanzämter, die Anzeige verfolgen, wenn z.B. wichtige Daten einfach fehlen.

    Das was beide Finanzämter zurzeit machen, ist auf Unkenntnis spielen und somit den Eingang einer Anzeige Verleumden.

    Auch die Behauptung bei dieser Auskunft würde §30 AO greifen sehe ich nicht so.

    Abgabenordnung (AO)
    § 30 Steuergeheimnis
    (1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren.
    (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er

    1.
    Verhältnisse eines anderen, die ihm

    a)
    in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
    b)
    in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
    c)
    aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen

    bekannt geworden sind, oder
    2.
    ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,

    unbefugt offenbart oder verwertet oder

    3.
    nach Nummer 1 oder Nummer 2 geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für eines der in Nummer 1 genannten Verfahren in einer Datei gespeichert sind.

    (3) Den Amtsträgern stehen gleich

    1.
    die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs),
    1a.
    die in § 193 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Personen,
    2.
    amtlich zugezogene Sachverständige,
    3.
    die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

    (4) Die Offenbarung der nach Absatz 2 erlangten Kenntnisse ist zulässig, soweit

    1.
    sie der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b dient,
    2.
    sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist,
    3.
    der Betroffene zustimmt,
    4.
    sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Tat dient, die keine Steuerstraftat ist, und die Kenntnisse

    a)
    in einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erlangt worden sind; dies gilt jedoch nicht für solche Tatsachen, die der Steuerpflichtige in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens offenbart hat oder die bereits vor Einleitung des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens im Besteuerungsverfahren bekannt geworden sind, oder
    b)
    ohne Bestehen einer steuerlichen Verpflichtung oder unter Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht erlangt worden sind,

    5.
    für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht; ein zwingendes öffentliches Interesse ist namentlich gegeben, wenn

    a)
    Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen verfolgt werden oder verfolgt werden sollen,
    b)
    Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern, oder
    c)
    die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern; die Entscheidung trifft die zuständige oberste Finanzbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen; vor der Richtigstellung soll der Steuerpflichtige gehört werden.

    (5) Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen dürfen den Strafverfolgungsbehörden gegenüber offenbart werden.
    (6) Der automatisierte Abruf von Daten, die für eines der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Verfahren in einer Datei gespeichert sind, ist nur zulässig, soweit er der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b oder der zulässigen Weitergabe von Daten dient. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen den unbefugten Abruf von Daten zu treffen sind. Insbesondere kann es nähere Regelungen treffen über die Art der Daten, deren Abruf zulässig ist, sowie über den Kreis der Amtsträger, die zum Abruf solcher Daten berechtigt sind. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie die Kraftfahrzeugsteuer, die Luftverkehrsteuer, die Versicherungsteuer sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betrifft.
    (7) Werden dem Steuergeheimnis unterliegende Daten durch einen Amtsträger oder diesem nach Absatz 3 gleichgestellte Personen nach Maßgabe des § 87a Absatz 4 über De-Mail-Dienste im Sinne des § 1 des De-Mail-Gesetzes versendet, liegt keine unbefugte Offenbarung, Verwertung und kein unbefugter Abruf von dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten vor, wenn beim Versenden eine kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung durch den akkreditierten Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung auf Schadsoftware und zum Zweck der Weiterleitung an den Adressaten der De-Mail-Nachricht stattfindet.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__30.html

    Wie schon vorher beschrieben, sehe ich hier kein Steuerrecht verletzt, wenn eine Behörde wie das Finanzamt Leonberg, oder das Finanzamt Stuttgart, mir den Eingang, einer von mir verfassten und an diese beiden Behörden versendeten Anzeige, bestätigen.

    Es ist sogar die Pflicht einer Behörde, den Eingang eines Schreibens auf Wunsch des Verfassers zu bestätigen.

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    Dieses ergibt sich aus VwVfG §71b.

    Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
    § 71b Verfahren
    (1) Die einheitliche Stelle nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen und leitet sie unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter.
    (2) Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen gelten am dritten Tag nach Eingang bei der einheitlichen Stelle als bei der zuständigen Behörde eingegangen. Fristen werden mit Eingang bei der einheitlichen Stelle gewahrt.
    (3) Soll durch die Anzeige, den Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die zuständige Behörde tätig werden muss, stellt die zuständige Behörde eine Empfangsbestätigung aus. In der Empfangsbestätigung ist das Datum des Eingangs bei der einheitlichen Stelle mitzuteilen und auf die Frist, die Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs und auf eine an den Fristablauf geknüpfte Rechtsfolge sowie auf die verfügbaren Rechtsbehelfe hinzuweisen.
    (4) Ist die Anzeige oder der Antrag unvollständig, teilt die zuständige Behörde unverzüglich mit, welche Unterlagen nachzureichen sind. Die Mitteilung enthält den Hinweis, dass der Lauf der Frist nach Absatz 3 erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt. Das Datum des Eingangs der nachgereichten Unterlagen bei der einheitlichen Stelle ist mitzuteilen.
    (5) Soweit die einheitliche Stelle zur Verfahrensabwicklung in Anspruch genommen wird, sollen Mitteilungen der zuständigen Behörde an den Antragsteller oder Anzeigepflichtigen über sie weitergegeben werden. Verwaltungsakte werden auf Verlangen desjenigen, an den sich der Verwaltungsakt richtet, von der zuständigen Behörde unmittelbar bekannt gegeben.
    (6) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post in das Ausland übermittelt wird, gilt einen Monat nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. § 41 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. Von dem Antragsteller oder Anzeigepflichtigen kann nicht nach § 15 verlangt werden, einen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__71b.html

    Aber wie ging es weiter nach dem Erhalt der Email!

    In der Email wird mir wieder nur der Eingang meines Schreibens vom 23.11.2015 bestätigt, jedoch nicht der Eingang meiner Anzeige gegen PeTA Deutschland e.V. vom 23.07.2014.

    Meine Erfahrung ist, sowas lässt sich immer am besten per Telefon klären!

    Also suchte ich mir die Telefonnummer des Finanzamtes Stuttgart / Körperschaftssteuern und erlaubte mir 12:25 Uhr deutscher Zeit, die Zentrale des Finanzamtes anzurufen.

    Fazit des Anrufes – Störe Niemals einen Finanzbeamten beim Mittagessen

    Beim ersten Versuch wurde sofort wieder aufgelegt. Ich dachte im ersten Moment das man mich wieder versucht wegzudrücken. Also rief ich sofort noch einmal an. Dieses Mal meldete sich eine Frau, im zickigen schwäbischen Dialekt.

    Kurz und bündig teilte ich mit, dass ich eine Email erhalten habe und ich mit dem Absender dem „Vereinsbeauftragten“ sprechen möchte.

    Kurz und saftig kam als Antwort zurück, den gibt hier nicht?

    Also versuchte ich erst einmal nachzuforschen, ob ich überhaupt beim Finanzamt gelandet bin.

    Antwort – ja in der Zentrale!

    Wunderbar, dann verbinden sie mich doch bitte einmal.

    Antwort – Nammmmmmmmmmmmmmeee

    Den weiß ich ja nicht in der Email steht kein Name – nur Vereinsbeauftragter. Ich las ihr die Email vor und verwies auf die Absenderemailadresse! Gleichzeitig teilte ich der schwäbischen Frau, die ich so kurz vor der Rente im Alter einschätzte mit, dass ich die Email, für eine Behörden Email, auch schon sehr komisch und eher in den Bereich Spammail sah. Hier fehlt der Name, sagte ich.

    In Emails muss kein Name genannt werden, kam kurz als Antwort.

    Ok sagte ich, können sie mich mit der zuständigen Abteilung verbinden?

    Welche Abteilung? – kam wieder kurz als Antwort

    Na dort wo der Vereinsbeauftragte sitzt?

    Den gibt es hier nicht. Kam wieder als Antwort!

    Aber ich bin doch beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften?

    Ja in der Zentrale!

    Na dann verbinden sich mich doch einfach einmal zur Abteilung, die für Vereine zuständig sind!

    Das geht nicht – schallte es mittlerweile sehr genervt durch das Telefon

    Warum denn nicht fragte ich.

    Es ist Mitttaaaaaggg, nach 13 Uhr…

    Ich wollte gerade noch um die Durchwahl bitten, da ertönte ein tut, tut, tut!

    Oh wie konnte ich mir erdreisten, eine schwäbische Finanzbeamtin beim Mittag zu stören 😉

    Also rief ich erst einmal einen Freund von mir in Deutschland an, der heute Geburtstag hatte, um ihn zu gratulieren.

    Um 13:39 Uhr, also kurz vor der Beamtenfeierabendzeit, rief ich dann erneut an.

    Dieses Mal bekam ich sogar einen Namen und eine Durchwahl! Was komisch war, dass man mich einfach nicht direkt Durchstellen wollte.

    Als ich die mir genannte Durchwahl probierte, bekam ich die Ansage diese Nummer ist nicht vergeben. Ich versuchte auch Zahlendreher es half nichts.

    Bevor ich mich weiter von den Beamten verarschen ließ, antwortet ich auf die Email.

    Sehr geehrter Herr G****** (Vereinsbeauftragter),

    ich kann sie leider telefonisch unter der mir von der Zentrale genannten Durchwahl 6557 nicht erreichen.

    Es geht mir nicht um die Eingangsbestätigung des Schreibens vom 23.11.2015, sondern vielmehr um meine Anzeige gegen PeTA Deutschland e.V. vom 23.07.2014, die ich ihnen per Fax zugesendet habe.

    Da weder beim Finanzamt Leonberg, denen ich am 21.07.2014 die Strafanzeige gesendet hatte, und diese in den Akten nicht vorhanden ist, mit der Info, das diese Aufgrund der Zuständigkeit eventuell an Sie weitergeleitet wurde. Ein Vermerk dazu existiert jedoch nach telefonischer Aussage nicht, in den Akten des Finanzamtes Leonberg. Wo befinden sich diese beiden Strafanzeigen!

    Nun frage ich mich natürlich, ob das Finanzamt Stuttgart hier vorsätzlich diese Strafanzeige unterdrückt, was in meinen Augen dann Amtsmissbrauch mit einem Verdacht der Vorteilsnahme entspräche.

    Nach meinen Rechtskenntniss, müssen sie mir den Eingang einer Strafanzeige bestätigen!

    Dieses dürfte ja auch nicht das große Problem sein, es sei denn die Strafanzeige wurde Unterschlagen!

    Ich erwarte kurzfristig eine Antwort, auf meine Eingangsbestätigungsanfrage ob meine Anzeige gegen PeTA Deutschland bei ihnen in den Akten vermerkt wurde!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Das Gesetz VwVfG §71b, fand ich erst später bei weiteren Recherchen zu diesem Thema.

    Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ja auch noch nicht von seitens des Vorstehers, des Finanzamtes Leonberg geantwortet.

    Also steht als nächste die Form einer, bzw. zweier Fachaufsichtsbeschwerden an.

    Immer schön den Dienstweg einhalten, nicht das man dann noch Verzögerungen aufgrund der Nichteinhaltung des Beschwerdeweges findet.