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PeTA macht Affenzirkus und klagt Urheberrecht für einen Affen

by Silvio
23. September 2015
in Allgemein
0
Der Schopfmakak grinst schelmisch in die Kamera, während er sich selbst fotografiert. (© dapd) Fotoquelle: sueddeutsche.de

Der Schopfmakak grinst schelmisch in die Kamera, während er sich selbst fotografiert. (© dapd) Fotoquelle: sueddeutsche.de

Vegane Ernährung führt zur Verdummung. Dieses beweist PeTA und Co immer wieder.

Erst dieses Jahr kannte eine Frankfurter Tierrechtlerin, nicht den Unterschied eines Delphins zu einem Seelöwen. Siehe https://www.gerati.de/2015/06/11/tierschuetzer-und-tierrechtler-verbloeden-vollends/

Jetzt klagt doch PeTA tatsächlich vor einem US-Gericht ein Urheberrecht für einen Affen ein.

Der Schopfmakak grinst schelmisch in die Kamera, während er sich selbst fotografiert. (© dapd) Fotoquelle: sueddeutsche.de
Der Schopfmakak grinst schelmisch in die Kamera, während er sich selbst fotografiert. (© dapd) Fotoquelle: sueddeutsche.de

Grund für die hirnrissige Klage von PeTA, war ein Affe der sich 2011 eine Kamera schnappte und dabei sich selbst fotografierte. Ich hatte in meinem Indonesischen Blog Bayi.de darüber berichtet.

Das PeTA bei seiner Klagewut, zu Deutsch „nicht alle Tassen im Schrank hat“, zeigt auch immer wieder der Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck (Rechtsberater bei PeTA), mit Klagen in Deutschland, die allesamt abgewiesen werden.

Ist PeTA überhaupt Aktivlegimitiert?

PeTA reicht also im Namen des Affen, eine Klage bei einem Gericht ein. Nun stellen sich mir persönlich folgende Fragen.

  • Wie und in welcher Form hat der Affe, PeTA beauftragt sein angebliches Urheberecht zu vertreten?
  • Wer erhält bei Anspruch des Urheberrechtes des Affen, die Lizenzgebühren?
  • Kann man jetzt PeTA wegen Diebstahl verklagen, da ihr Mandant die Kamera ja vorher gestohlen hat.

Man sieht schon, dass PeTA sich hier auf sehr dünnen Eis fortbewegt und mit Sicherheit auch einbrechen wird.

Die Fakten des Falls

  1. Die Kamera war Eigentum des Fotografen, der die Bilder veröffentlicht hat!
  2. Der Affe hat die Kamera gestohlen und widerrechtlich benutzt
  3. Es darf auch zu bezweifeln werden, dass der Affe mit dem Fotografen einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hatte
  4. Weiterhin lebt der Affe in Indonesien, ob hier ein Affe einen Anspruch auf Urheberrecht erlangen kann, ist zu bezweifeln

Es zeigt sich hier wieder einmal, dass PeTA auf einer geistig umnachteten Schiene fährt und wohl eher in eine geschlossene Anstalt gehört, als in einen Gerichtssaal.

Denn solchen geistigen Dünnpfiff, kann kein Mensch mit klarem Verstand, von sich geben.

Tags: Dr. Edmund HaferbeckKlagePeTA
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