GERATI on Tour #BanPeTA (1)
GERATI on Tour #BanPeTA (1)

Gestern hatte ich ja bereits das Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft auf Facebook veröffentlicht und dort auch Fragen aufgeworfen, die meine persönliche Rechtsauffassung beim Lesen dieses Schreibens widerspiegeln.

Hier erst einmal der Facebook-Post zu dem Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft München, zu meinem Schreiben bezüglich der Ablehnung der Beschwerde auf Grundlage, das sich diese gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde handelte, was nicht der Fall war.

Dort ist dann auch das Schreiben einsehbar. Heute setzte ich mich also hin und schrieb eine Antwort auf dieses Schreiben!

Hier noch der letzte Artikel von GERATI zu dieser Story!

Statusbericht PeTA vs. GERATI (2)

GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München
Deutschland
per Fax: 089 / 5597-xxxx

08.08.2018

Ihr Schreiben vom 07.08.2018
Az: 25 Zs 1932/18 f

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 07.08.2018 habe ich erhalten, muss aber sehr verwundert Rückfrage mit der Bitte um Antwort stellen.

(1)

Sie Schreiben „es wird mitgeteilt, dass o.g. Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben wurde.

Ihnen ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg in meiner Strafanzeige Az. 100 Js 117152/18 wegen Rechtsbeugung bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte! Gegen diesen Einstellungsbeschluss legte ich den Rechtsweg der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

Bedeutet ihre Aussage, dass dieses Verfahren erneut durch die Staatsanwaltschaft Augsburg eröffnet werden muss und der Sachstand in den vorherigen Stand gesetzt wird, oder ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst einzustellen, als gegeben hin zu nehmen?

(2)

Sie schreiben „Eine Abgabe der Strafanzeige an eine andere Behörde ist nicht zu veranlassen (§140 GVG), da nur wenige Personen mit der Bearbeitung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Augsburg befasst waren und von der ausreichenden Objektivität der übrigen Personen der Staatsanwaltschaft Augsburg  auszugehen ist!

Mittlerweile hat die Bearbeitung dieses Falles sehr wohl die Objektivität, selbst des leitenden Oberstaatsanwaltes Herrn Wxxx verloren.

Dieses belegt auch die Auffassung der Dienstaufsichtsbeschwerde die er bearbeitete. Es ist sehr wohl davon auszugehen, dass der Leiter dieser Staatsanwaltschaft alles unternehme, um seine Behörde zu schützen und Fehler die durch seine Mitarbeiter getätigt werden deckt, damit diese nicht weiterverfolgt werden.

[1] Insbesondere bleibt für mich fraglich, warum der Verein PeTA Deutschland e.V., der seinen Sitz in Stuttgart hat, hier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg stellt.

[2] Warum wurden diese Strafanzeigen ohne Prüfung auf Zuständigkeit angenommen? Nach meinem Hinweis übergab man sofort auf einmal die Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz!

[3] Wie kam es zu der Entscheidung mich kurzfristig zur Fahndung auszuschreiben und dieses nur beim Flughafen München. Andere Polizeidienstellen hatten keine Fahndungsnotiz vorliegen. Hier liegt der Verdacht offen, dass Mitarbeiter von PeTA einen sehr persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft Augsburg besitzen.

[4] Warum verweigert man mir die Akteneinsicht, obwohl mir dieses als Beschuldigter rechtlich zusteht. Auch hier ist der leitende Oberstaatsanwalt involviert, da ich ihn telefonisch darüber nochmals nach meinem Antrag informierte.

[5] warum werden mir bis heute sechs Monate nach der vorübergehenden Festnahme immer noch nicht die Konkreten Vorwürfe aufgezeigt. Ich habe erst durch Ihr Schreiben von den Vorwürfen Kenntnis erlangt, wobei auch dieses nicht ausreichend sind. Ein Artikel besteht aus unzähligen Wörtern, man sollte mir schon einmal offenlegen welche Aussage in dem Artikel rechtfertigen soll, dass fünf Bundesbeamte am Flughafen München mich mit Maschinenpistolen bewaffnen direkt am Gate abfangen und abführen.

[6] Warum wurde der simple Adressabgleich nicht bei der üblichen Passkontrolle durchgeführt? Wie dieses bei der Ausreise der Fall war wo ich wieder festgehalten wurde, da man von Seitens der Staatsanwaltschaft trotz meiner Anfrage nicht in der Lage war die Fahndungsnotiz zu löschen.

Und da sie die Behauptung aufstellen, die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte mich über die Bundespolizei in ausreichender Form als Beschuldigter aufgeklärt. Ich wurde mit den Worten aus Deutschland entlassen, „Wir können immer noch nicht sagen was man ihnen vorwirft – sie dürfen ausreisen!“

(3)

Sie schreiben weiter „Im Übrigen ist der Vorgang nicht von herausragender Bedeutung oder einem Gewicht, was alleine eine Übertragung auf eine andere Staatsanwaltschaft rechtfertigen könnte.

Diese Aussage verletzt Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes! Dort steht „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie kann es also sein, dass eine Staatsanwaltschaft gegen sich selbst ermitteln darf, gegen die Rechtsbeugung im Amt vorgeworfen wird und dieses auch im Einzelnen belegt werden kann. Gleichzeitig ist diese Staatsanwaltschaft bereits in mehreren Fällen negativ in die Schlagzeilen geraten. Insbesondere im Wikipedia Eintrag zu dieser Staatsanwaltschaft findet man die Vorwürfe:

Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, wonach die Behörde nicht objektiv arbeiten würde. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen Politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.[2][3][4] Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:

Abzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg

Und da sind sie tatsächlich der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft Objektiv gegen sich selbst ermitteln kann?!?

Fakt ist unteranderem auch eins. Der Verein PeTA Deutschland e.V. stellt unberechtigte Strafanzeigen am laufenden Band. Diese werden von den bearbeitenden Staatsanwaltschaften zeitnah eingestellt. Warum die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht in der Lage ist Fälle von 2014 auf Rechtsgrundlage zu prüfen und den Beschuldigten über die Vorwürfe aufklären kann, damit dieser sein Recht wahrnehmen darf, sich zu rechtfertigen ist ein weiterer Punkt der in meinen Augen es erschwert, der Staatsanwaltschaft Augsburg das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst zu übertragen.

Der Verein PeTA Deutschland e.V. ist unteranderem auch in dem Rechtsbeugefall der Staatsanwaltschaft Kiel involviert. So übernahm PeTA unteranderem die Transportkosten für einen (ILLEGAL)beschlagnahmten und zwangsverkauften Elefanten nach Belgien. Hier wurde das Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Staatsanwältin, der Staatsanwaltschaft Kiel entzogen!

Aus den aufgezählten Gründen möchte ich sie bitten das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg an eine neutrale Staatsanwaltschaft abzugeben, um die von mir aufgezählten Verdachtsgründe aus der Welt zu räumen.

Weiterhin fehlt immer noch eine Stellungnahme wann und in welcher Form ich Akteneinsicht als Beschuldigter erhalten kann. Die Staatsanwaltschaft Görlitz scheint ja bis heute das Verfahren nicht übernommen zu haben, sodass die Ermittlungen ja immer noch bei der Staatsanwaltschaft Augsburg liegen dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

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