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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Gerichtsverfahren

  • PETA fordert Verbot von Karussells mit Tieren aus Holz und Plastik

    PETA fordert Verbot von Karussells mit Tieren aus Holz und Plastik

    Ist es nicht bewundernswert, wie sehr PETA sich für den Tierschutz einsetzt? Jetzt haben sie sich eine neue Mission gesucht: Karussells. Ja, Sie haben richtig gehört. Karussells, auf denen Kinder fröhlich auf Holz- und Plastiktieren im Kreis reiten, sind laut PETA Tierquälerei der schlimmsten Art. Man kann nur den Kopf schütteln und sich fragen, ob dieser Verein überhaupt noch zu retten ist.

    Es ist wirklich erstaunlich, dass PETA selbst fordert, auf echte Tiere in Filmen zu verzichten und stattdessen animierte Versionen zu verwenden. Aber jetzt sind sie der Überzeugung, dass das Reiten auf künstlichen Tieren in einem Karussell eine Form der Quälerei ist. Man muss sich fragen, ob der gesunde Menschenverstand bei den Mitarbeitern von PETA noch vorhanden ist.

    Auch Peter Höffken, der sich bis 2014 als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte ausgab, scheint nun der Meinung zu sein, dass Karussells tatsächlich Tiere quälen. Man kann nur den Kopf schütteln über solch eine erstaunliche Erkenntnis. Vielleicht hat er zu lange in seinem vermeintlichem Fachgebiet gearbeitet und dabei den Bezug zur Realität verloren.

    PETA-Fachreferent Peter Höffken erklärte in einem Interview, dass Kinder durch Karussells mit Tieren lernen würden, es sei in Ordnung, Tiere wie Pferde, Elefanten und Kamele als Touristenattraktionen auszunutzen. Deshalb sei es richtig, schon bei den Karussell-Tieren anzusetzen und Kinder stattdessen auf Autos oder anderen Gegenständen sitzen zu lassen. Man kann nur hoffen, dass diese geniale Idee schnell in die Tat umgesetzt wird, damit die Kinder auf der Kirmes endlich in Ruhe auf einem Auto herumfahren können.

    Es ist wirklich erstaunlich, wie weit PETA bereit ist zu gehen, um ihre fragwürdigen Forderungen durchzusetzen. Man kann sich nur wundern, wie viel Zeit und Energie sie aufwenden, um sich über Karussells aufzuregen, während es noch so viele echte Tierschutzprobleme gibt. Aber gut, solange die Kinder auf der Kirmes auf Autos sitzen, ist die Welt ja in Ordnung.

    PETA tötet 2023 99% der Tiere die in Ihre Obhut gegeben wurden

    PETA – die Helden des Tierschutzes, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Welt vor dem Grauen der Tierausbeutung zu retten. Doch wie sich herausstellt, haben sie einen etwas eigenwilligen Weg gefunden, um diesem Ziel näher zu kommen: indem sie 99% der Tiere, die in ihre Obhut gegeben werden, einfach umbringen. Eine wirklich bahnbrechende Methode, muss man sagen.

    Es ist einfach beeindruckend, wie PETA es schafft, Tag für Tag so viele Tiere einzuschläfern. Im Jahr 2023 waren es im Durchschnitt mehr als 7 Tiere pro Tag – das ist doch mal Effizienz! Und das Ergebnis kann sich sehen lassen: 1.527 von 1.888 Katzen und 944 von 1.243 Hunden wurden gnadenlos erlöst. Aber damit nicht genug, auch 94% der anderen Tiergefährten, wie Kaninchen, mussten ihr Leben lassen. Eine Leistung, auf die man wirklich stolz sein kann.

    Natürlich darf man bei all dem Lob nicht vergessen, dass PETA auch eine beeindruckende Bilanz vorzuweisen hat. Ganze 48.835 Hunde und Katzen wurden bisher von ihnen getötet. Aber hey, zumindest liegt die Adoptierate bei mageren 1%. Man muss sich ja schließlich auch um diejenigen kümmern, die es geschafft haben, dem Todesurteil zu entgehen.

    Man kann wirklich nicht anders, als sich zu fragen, was PETA eigentlich mit ihrem Ansatz bezweckt. Sind sie wirklich so überzeugt davon, dass Euthanasie die beste Lösung ist? Oder könnte es sein, dass sie einfach nur faul sind und es ihnen zu viel Arbeit wäre, sich um all die Tiere zu kümmern? Aber hey, solange sie weiterhin so viele Tiere umbringen, können sie ja zumindest behaupten, dass sie etwas für den Tierschutz tun. Bravo, PETA, bravo.

    Kontroverse Behandlung von gesunden Tieren

    PETA, die selbsternannte Vorreiterin des Tierschutzes, hat mit ihrem fragwürdigen Umgang mit gesunden Tieren die Herzen der Tierschutzgemeinschaft im Sturm erobert. Es ist wahrlich bewundernswert, wie sie routinemäßig gesunde Tiere einsammeln und ihnen dann den Gnadenstoß geben. Man kann nur den Hut ziehen vor ihrer außerordentlichen Kreativität, wenn es darum geht, ihre wahren Absichten zu verschleiern, um Tiere für Euthanasiezwecke zu verwenden.

    Aber das ist noch nicht alles! PETA hat es geschafft, Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von tödlichen Medikamenten bei diesen Tieren zu wecken. Es ist doch wirklich großartig zu sehen, wie eine Organisation, die vorgibt, sich für den Schutz von Tieren einzusetzen, gleichzeitig zivil- und strafrechtliche Herausforderungen hervorruft. Diese Praktiken sind wirklich ein Paradebeispiel für die Prinzipien des Tierschutzes – oder auch nicht.

    Was diese ganze Kontroverse aber wirklich interessant macht, ist die Frage nach dem Engagement von PETA für das Wohl aller Lebewesen. Es ist einfach bewundernswert, wie sie sich so bedingungslos für gesunde Tiere einsetzen, um ihnen dann den wohlverdienten Tod zu bringen. Man kann nur hoffen, dass sie ihre Taktiken weiterhin verbessern und noch mehr gesunde Tiere für ihre Zwecke nutzen. Denn schließlich geht es hier ja um das Wohl der Tiere. Oder vielleicht doch nicht?

    PETA: Ein Paradebeispiel für Tierliebe und Verantwortung

    Rechtliche Probleme und Gerichtsverfahren scheinen bei PETA mittlerweile zum Tagesgeschäft zu gehören. Die Organisation, die sich angeblich dem Schutz der Tiere verschrieben hat, findet sich immer wieder in zivil- und strafrechtlichen Verfahren wieder. Was für eine Überraschung!

    Es gibt zahlreiche Vorwürfe gegen PETA, die darauf hindeuten, dass sie Tiere angeblich täuschen, nur um sie dann gnadenlos einzuschläfern. Aber hey, wer braucht schon Fakten, wenn man sich in der hehren Mission des Tierwohls befindet?

    Die Organisation scheut sich auch nicht davor, tödliche Medikamente einzusetzen. Denn was könnte mehr Liebe und Fürsorge zeigen als das? Wer braucht schon alternative Behandlungsmethoden oder den Versuch, Tiere zu retten, wenn man sie einfach umbringen kann?

    Die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, in die PETA verwickelt ist, haben zumindest dazu geführt, dass wir endlich über die ethischen Implikationen ihres Handelns diskutieren können. Denn nichts sagt „Tierliebe“ mehr aus als Gerichtsverfahren und Anschuldigungen der Tierquälerei.

    Es bleibt abzuwarten, wie diese Fälle ausgehen und welche Auswirkungen sie auf PETA haben werden. Aber wir können sicher sein, dass die Organisation weiterhin ihr Bestes tun wird, um ihre fragwürdigen Praktiken zu rechtfertigen und die Menschen davon zu überzeugen, dass sie die wahren Helden des Tierschutzes sind.

    Schlussfolgerung

    PETA – die Organisation, die sich scheinbar endlos für den Tierschutz einsetzt, hat mal wieder neue fragwürdige Forderungen aufgestellt. Diesmal geht es um Karussells mit Holz- und Plastiktieren, die laut PETA Tierquälerei darstellen. Man muss schon applaudieren für diese außergewöhnliche Prioritätensetzung. Während echte Tierschutzprobleme existieren, kämpft PETA tapfer gegen die schreckliche Bedrohung durch Karussells. Es ist wirklich bewundernswert, wie sehr sie sich um die wichtigen Dinge kümmern. Bravo, PETA, bravo.

  • PETA und der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig

    Im Jahr 2014 sorgte die Tierschutzorganisation PETA e.V. für Aufsehen, als sie dem Zoo Leipzig öffentlich Zoophilie-Vorwürfe unterstellte. Der Hintergrund war ein Anruf einer vermeintlichen Zoomitarbeiterin namens Lena in der WDR-Talksendung Domian, in dem sie ihre angeblichen sexuellen Gefühle für einen Schimpansen im Zoo gestand. PETA reagierte darauf mit einer Strafanzeige und einer Pressemitteilung, in der sie den Zoo öffentlich denunzierte.

    Die Vorwürfe entbehrten jeglicher Grundlage, wie sich später herausstellte. Die angebliche Zoomitarbeiterin Lena gab in einem Online-Forum zu, den Anruf frei erfunden zu haben. Der Zoo Leipzig bestätigte zudem, dass es weder eine Mitarbeiterin mit diesem Namen noch einen Schimpansen namens Alex gab. Die Tierpfleger des Zoos haben auch keinen direkten Kontakt zu den Tieren in Pongoland.

    Der Rechtsstreit zwischen dem Zoo Leipzig und PETA endete mit einem Erfolg für den Zoo. PETA unterzeichnete eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Organisation untersagt, jegliche Zoophilie-Behauptungen gegenüber dem Zoo Leipzig aufzustellen.

    Kritik an PETA

    Der Vorfall wirft ein schlechtes Licht auf PETA und ihre Arbeitsweise. Die Organisation hat mit ihren Vorwürfen gegenüber dem Zoo Leipzig nicht nur falsche Anschuldigungen erhoben, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter des Zoos verletzt. Es ist fraglich, ob PETA in ihrem Engagement für den Tierschutz noch die Grenzen des Anstands und der Legalität wahrt.

    Zudem ist die Art und Weise, wie PETA auf den vermeintlichen Anruf reagiert hat, zweifelhaft. Anstatt den Fall gründlich zu prüfen und zu recherchieren, hat die Organisation ohne weitere Nachforschungen eine Strafanzeige gestellt und eine Pressemitteilung veröffentlicht. Dies zeigt, dass PETA offenbar bereit ist, auch auf Basis von Halbwahrheiten und Spekulationen gegen vermeintliche Tierschutzverstöße vorzugehen.

    Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen. Doch PETA sollte sich fragen, ob ihr Vorgehen in diesem Fall angemessen war und ob es wirklich dazu beigetragen hat, das Wohl der Tiere zu verbessern. Die Organisation sollte sich an die Grundsätze von Fairness, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit halten, um glaubwürdig und erfolgreich zu sein.

    Fazit

    Der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig zeigt, wie schnell falsche Anschuldigungen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können. PETA hat mit ihrem Vorwurf nicht nur den Ruf des Zoos beschädigt, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter verletzt. Der Rechtsstreit hat gezeigt, dass solche Vorwürfe nicht unbeantwortet bleiben sollten.

    Es bleibt zu hoffen, dass PETA aus diesem Vorfall lernt und in Zukunft sorgfältiger mit ihren Anschuldigungen umgeht. Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen, aber er sollte nicht auf Kosten von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen erreicht werden. Leider machte PETA seit 2014 genauso weiter! Was PETA mehrere Gerichtsverfahren einbrachte die PETA verlor. Mehr dazu hier auf GERATI.

  • Schweiz: Radikale Tierrechtler und der umstrittene Schadenersatzfall durch VGT-Aktivitäten

    In der Schweiz haben radikale Tierschützer erneut für Aufsehen gesorgt, als sie die Verurteilung eines Tierquälers verhinderten und stattdessen selbst Schadenersatz zahlen mussten. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) setzte dabei umstrittene Methoden ein, die nun auch innerhalb der Tierschutz-Szene für Diskussionen sorgen. Der Fall Hefenhofen zeigt damit erneut, wie kontrovers und komplex das Thema Tierschutz in der Praxis sein kann.

    1. Hintergrund zum „Fall Hefenhofen“
    2. Umstrittene Methoden von Tierschützern
    3. Der Schadenersatzfall gegen den VGT
    4. Diskussion der Kontroverse
    5. Fazit
    6. Quellen

    Hintergrund zum „Fall Hefenhofen“

    Der „Fall Hefenhofen“ begann im Sommer 2017, als die Schweizer Zeitung „Blick“ mit der Schlagzeile „Neue Schock-Fotos vom Skandalhof!“ über die schlechten Zustände auf dem Hof des Landwirts Ulrich K. berichtete. Zuvor hatten die Behörden jahrelang weggeschaut, obwohl der Verein gegen Tierfabriken (VGT) immer wieder auf die Missstände aufmerksam gemacht hatte. Der VGT und sein Gründer Erwin Kessler galten bei den Behörden als Querulanten und wurden nicht ernst genommen.

    Die Bilder im „Blick“ brachten den „Fall Hefenhofen“ schließlich ins Rollen. Der VGT setzte sich vehement für eine Verurteilung des Landwirts ein und machte Druck auf die Behörden. Doch der Prozess endete anders als erwartet. Der Landwirt wurde von der Richterin freigesprochen, da ihm keine böswillige Absicht nachgewiesen werden konnte. Der VGT gab jedoch nicht auf und setzte alles daran, den Landwirt doch noch zu verurteilen. Dazu griff die Organisation zu unkonventionellen Methoden, wie zum Beispiel der Veröffentlichung der Namen und Adressen von Richtern und anderen Beteiligten im Internet.

    Umstrittene Methoden von Tierschützern

    Die Tierrechtsorganisation VGT hat in ihrem Kampf gegen Tierquälerei im „Fall Hefenhofen“ umstrittene Methoden angewandt. So hat der Verein unter anderem persönliche Daten von Richtern und anderen Beteiligten im Internet veröffentlicht, um Druck auf diese auszuüben. Diese Vorgehensweise wurde von vielen als unethisch und rechtswidrig angesehen.

    Ein weiterer umstrittener Punkt war die Tatsache, dass der VGT die Zustände auf dem Hof durch das heimliche Eindringen auf das Gelände dokumentiert hatte. Kritiker bemängelten, dass diese Vorgehensweise nicht nur illegal sei, sondern auch das Leben der Tiere auf dem Hof gefährden könne. Der VGT verteidigte diese Methoden jedoch als notwendig, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und diese abzustellen.

    Die umstrittenen Methoden des VGT führten auch zu einer Spaltung innerhalb der Tierschutzszene. Einige Organisationen distanzierten sich von der Vorgehensweise des Vereins und warfen diesem vor, die Tierschutzarbeit zu diskreditieren. Andere wiederum unterstützten den VGT und verteidigten dessen Methoden als notwendig, um Tierquälerei aufzudecken und zu bekämpfen.

    Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der „Fall Hefenhofen“ zu einer Debatte über die Grenzen der Tierschutzarbeit und die Wirksamkeit von unkonventionellen Methoden geführt hat. Die Tierschützer haben auf der einen Seite den Kampf gegen Tierquälerei vorangetrieben, auf der anderen Seite aber auch Kontroversen und Kritik ausgelöst.

    Der Schadenersatzfall gegen den VGT

    Im Zuge des Rechtsstreits um den Tierquälerei-Fall in Hefenhofen klagte der Bauer gegen den VGT auf Schadenersatz. Konkret ging es um eine Entschädigung für die beschlagnahmten Tiere sowie um den Verdienstausfall während der Zeit, in der der Hof geschlossen werden musste. Der Bauer forderte eine Summe von 83’000 Schweizer Franken. Das Gericht gab ihm teilweise recht und sprach ihm einen Schadenersatz in Höhe von 6’000 Schweizer Franken zu.

    Die Entscheidung des Gerichts stieß bei vielen Tierschützern auf Unverständnis und Kritik. Sie sahen darin eine Bestrafung für das Aufdecken von Missständen in der Tierhaltung und eine Unterstützung von Tierquälerei. Der VGT kündigte an, in Berufung zu gehen und den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.

    Die Frage nach der Verantwortung für den Schaden bleibt umstritten. Der VGT argumentierte, dass der Schaden allein durch die Tierquälerei des Bauern entstanden sei und dass die Behörden ihrer Pflicht, den Hof zu kontrollieren, nicht nachgekommen seien. Der Bauer hingegen argumentierte, dass der VGT für den Schaden verantwortlich sei, da er durch seine Vorwürfe und Kampagnen dazu beigetragen habe, dass der Hof geschlossen werden musste.

    Diskussion der Kontroverse

    Der Fall Hefenhofen hat eine kontroverse Diskussion über die Rolle von Tierschützern und den Umgang mit Tierquälerei ausgelöst. Einerseits sehen Kritiker die Aktionen von Tierschützern wie dem VGT als überzogen und unverhältnismäßig an. Sie werfen ihnen vor, mit ihren Methoden und Kampagnen eine Pauschalkriminalisierung von Landwirten und Tierhaltern voranzutreiben und damit auch eine Stimmung gegen die Landwirtschaft insgesamt zu schüren.

    Auf der anderen Seite argumentieren Tierschützer wie der VGT, dass es notwendig sei, auf Missstände in der Tierhaltung aufmerksam zu machen und diese auch öffentlich anzuprangern. Sie sehen sich als diejenigen, die die Interessen der Tiere vertreten und sich für ihre Rechte einsetzen. In vielen Fällen seien es erst ihre Enthüllungen und Berichte, die zu einer Verbesserung der Zustände für die Tiere führen.

    Ein weiterer Punkt der Diskussion ist die Rolle der Behörden und deren Kontrollmechanismen. Kritiker werfen den Behörden vor, zu wenig gegen Tierquälerei und -missstände zu unternehmen und den Tierschützern damit erst den Raum zu geben, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Tierschützer hingegen sehen in den Behörden oft das Problem und werfen ihnen vor, zu wenig oder zu lasch zu kontrollieren und Verstöße gegen Tierschutzgesetze nicht konsequent zu ahnden.

    Insgesamt bleibt die Kontroverse um den Fall Hefenhofen und die Rolle von Tierschützern und Behörden im Umgang mit Tierquälerei und Missständen in der Tierhaltung weiterhin bestehen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Diskussion und das Handeln in Zukunft verändern werden.

    Fazit

    Der Fall Hefenhofen und insbesondere der Schadenersatzfall gegen den VGT haben eine kontroverse Diskussion über die Rolle von Tierschützern in der Gesellschaft ausgelöst. Einerseits gibt es Vorwürfe, dass Tierschützer mit ihren Aktionen und Methoden die Grenzen des Rechtsstaats überschreiten und Tierhalter und Bauern ungerechtfertigt verurteilen. Andererseits wird argumentiert, dass Tierschützer notwendig sind, um Missstände in der Tierhaltung aufzudecken und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Tierrechte zu schärfen.

    Der Schadenersatzfall gegen den VGT hat gezeigt, dass die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf Tierschutzkampagnen und Undercover-Recherchen noch unklar ist und weitere Diskussionen erfordert. Einige Tierrechtler befürchten, dass dieser Fall einen Einschüchterungseffekt auf Tierschützer haben könnte, während andere hoffen, dass er zu einem besseren Verständnis und einer fairen Debatte über die Rolle von Tierschützern in der Gesellschaft führen wird.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um den Fall Hefenhofen und ähnliche Fälle in Zukunft entwickeln wird. Klar ist jedoch, dass Tierschutz ein wichtiges Thema ist, das von allen Seiten der Gesellschaft diskutiert und angegangen werden muss, um das Wohlergehen von Tieren zu gewährleisten.

    Quellen

  • Landgericht Berlin verwehrt mir generelle Teilnahme am Prozess als Beklagter

    Das Klageverfahren beim Landgericht Berlin 27 O 519/19 Edmund Haferbeck / PETA./. Silvio Harnos / GERATI nimmt immer groteskere Formen an! Die persönliche Teilnahme des Beklagten wird durch das Gericht selbst verhindert!

    Aktueller Stand:

    Nachdem Dr. Edmund Haferbeck, mit über 25 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg scheiterte, reichte dieser, mit anderen Vorwürfen der angeblichen Verleumdung, Klage beim Landgericht Berlin ein!

    Auch die Vorwürfe, die Edmund Haferbeck vor dem Landgericht mit einem Streitwert von 20.000 € vorbringt, scheinen mehr als haltlos zu sein. GERATI Betreiber Silvio Harnos wehrt sich gegen diese haltlosen Vorwürfe, mit allen Mitteln. Dabei stößt er beim Landgericht Berlin immer wieder auf skurrile Formen, die einer Rechtsbeugung nahekommen!

    Derzeit sind 3 Klagen aus dem Umfeld von PETA dem Beklagten bekannt. Eine vierte ist unterwegs und kann seit Monaten nicht rechtssicher zugestellt werden! In den anderen Verfahren insbesondere 27 O 400/20 verwehrt das Landgericht die Bearbeitung des PKH Antrages! Trotz mehrmalige Anfrage über den Bearbeitungsstand erließ das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil.

    Gerichtstermin bereits zwei Mal verschoben

    Im Verfahren 27 O 519/19 wurden die Gerichtstermine zur mündlichen Verhandlung bereits zwei Mal verschoben. Bei dem ersten Termin lag die Begründung im Beschwerdeverfahren gegen die nicht Zulassung der PKH Bewilligung. Diese wurde dann durch das Kammergericht Berlin bewilligt.

    Der zweite Termin wurde nach einem Befangenheitsantrag gegen die Richter aufgehoben. Hauptgrund des Befangenheitsantrages war die nicht Bewilligung der Teilnahme als Beschuldigter am eigenen Verfahren per Videokonferenz nach § 128a ZPO!

    Gegen die Verweigerung der Teilnahme am eigenen Prozess per Videokonferenz habe ich mittlerweile Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Meine Beschwerde wurde zu rechtlichen Entscheidung angenommen!

    Landgericht legt trotz Annahme der Bundesverfassungsbeschwerde neuen Gerichtstermin fest

    Nach dem ich dem Landgericht Berlin die Annahme meine Beschwerde zur höchstrichterlichen Entscheidung mitteilte, erhielt ich auf einmal einen neuen Gerichtstermin für den 15.02.2022! Das Landgericht Berlin will also die höchstrichterliche Entscheidung durch die Verfasssungsrichter nicht abwarten und ein Urteil fällen.

    Sollte das Bundesverfassungsgericht meiner Beschwerde Folge leisten, wäre das Urteil hinfällig und müsste dann erneut verhandelt werden. Um das Gerichtsverfahren, was am 15.02.2022 geurteilt werden soll rechtssicher zu machen, stellte ich einen Antrag auf Vorabübernahme der Reisekosten, zum eigenen Gerichtsverfahren! Dieses wurde mit dem jetzigen Beschluss, auch abgelehnt. Somit wird mir vom Landgericht Berlin sämtliche Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am eigenen Prozess verwehrt. Insbesondere da ich bis heute keinen direkten persönlichen Kontakt mit meinem Rechtsanwalt hatte. Mit diesem habe ich gerade einmal 15 Minuten telefoniert. Der Rest erfolgte immer per E-Mail. Der Kläger selbst kommt bereits in seinen Schreiben immer wieder zu neuen Vorwürfen, auf die mein Rechtsanwalt dann keine Argumente zu meiner Verteidigung aufzeigen könnte. Dieses kann nur ich persönlich und keine dritte Person!

    Beschluss vom 30.11.2021 Ablehnung Reisekostenübernahme

    Quellen:

  • Krefelder Affenhausbrand kommt vor Gericht

    In der Silvesternacht brannte es im Krefelder Affenhaus. Dutzende Tiere darunter auch Menschenaffen wurden Opfer der Flammen!

    Es war ein Schock für viele die das Krefelder Affenhaus liebten. Wären die Menschen in das neue Jahr hineinfeierten, kämpften dutzende Tiere um ihr überleben. Eine illegal benutzte Himmelslaterne entfachte im Krefelder Affenhaus einen verheerenden Brand, bei dem mehrere dort untergebrachte Tiere, qualvoll starben.

    Die Verursacher, eine Mutter mit ihren beiden erwachsenden Töchtern, meldeten sich nach bekannt werden des Unglücks, selbst bei der Polizei. Sie räumten ein drei Himmelslaternen in der Neujahrsnacht gestartet zu haben. Diese werden insbesondere in Asien als Glücksbringer verwendet. Man schickt mit diesen Laternen, eigene Wünsche auf die Reise und hofft auf Erfüllung.

    Himmelslaternen in Deutschland verboten

    Diese Himmelslaternen, die größtenteils aus China stammen, sind in Deutschland verboten. Das liegt in erster Linie daran, dass unkontrolliert eine offen brennende Kerze, in die Luft gelassen wird. Wie bei einem Heißluftballon lässt die warme Luft die Laterne steigen. Ohne Kontrolle fliegt dann diese Laterne, nur vom Wind getragen, durch die Luft. Bei der Landung brennt die Kerze in der Regel immer noch, sodass dadurch eine Brandgefahr ausgeht. Darum sind diese Himmelslaternen in Deutschland verboten.

    Erstaunt ist man, wenn man sich die Rechtslage anschaut. Verkaufen darf man diese Himmelslaternen in Deutschland. Nur das anzuzünden ist verboten, wie die Verbraucherzentrale nach dem Brand, in einem Artikel mitteilte. Dasselbe Prinzip gibt es zum Beispiel, bei Blitzer-Warn-Geräten. Verkauft werden dürfen sie in Deutschland, nur betreiben darf man diese nicht. Im eigentlichen Sinne ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer auf die Rechtslage aufmerksam zu machen. Im Onlinehandel wird dieses in der Regel, im kleingedruckten Zusatztext, in der Artikelbeschreibung gemacht. Und welcher Kunde liest sich tatsächlich den kleinsten Text durch.

    Zu guter Letzt denkt hier der Gesetzgeber auch nur wirtschaftlich. Durch den Verkauf erhält der Staat die Mehrwertsteuer. Bei der Einfuhr nach Deutschland ist die Einfuhrsteuer fällig. Also verdient der Staat bereits zwei Mal an diesen Himmelslaternen. Erwischt man einen unwissenden Käufer, ist ein Ordnungsgeld fällig, was letztendlich ja auch dem Staat zu kommt. Und kommt es wie in diesem Fall, zu einer Katastrophe, erhält der Staat die Strafzahlungen!

    Die drei Frauen lehnen Strafbefehl ab

    Man sollte nicht vergessen, dass diese drei Frauen, sich nach der Brandkatastrophe, freiwillig gestellt haben. In der Regel laufen Ermittlungen ins Leere. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellte im Juli einen Strafbefehl, mit einer hohen Geldstrafe. Die Summe wurde gegenüber den Medien nicht genannt. Gegen diesen Strafbefehl sind die drei Frauen fristgerecht in Widerspruch gegangen. Dadurch wird das Verfahren jetzt vor einem Gericht geklärt werden müssen.

    Die drei Frauen, haben hier die Möglichkeit sich zu verteidigen, was im Fall des Strafantrages, durch die Staatsanwaltschaft, bisher nicht möglich war. Eine angesetzte Pressekonferenz wurde nach bekannt werden des Widerspruchs, durch die Staatsanwaltschaft abgesagt.

    Baurechtlich alles in Ordnung

    Insbesondere aus der Tierrechtsszene kamen wüste Unterstelllungen. So behauptete EndZoo Betreiber Frank Albrecht, dass ein Fenster offen gewesen sei, wo diese Laterne hineingeflogen war. Kurze Zeit später löste sich der Verein EndZoo wahrscheinlich aufgrund der Unfähigkeit, des einzigen Mitglieds Frank Albrecht, auf.

    Von Peta wurde wilde Fantasien zusammen gesponnen, das die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden. Dies alles dementierte die Staatsanwaltschaft nun, in einer herausgegebenen Pressemitteilung!

    Staatsanwaltschaft am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur aber Stellung: Laut den Ermittlungen sei am Affenhaus baurechtlich alles in Ordnung gewesen. Konkret ging es dabei um Kunststoffscheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren eingebaut worden waren. Es stand die Frage im Raum, ob diese Scheiben vielleicht unerlaubterweise verwendet wurden – und das Feuer beschleunigt haben könnten.

    NTV.de

    Krefelder Zoo plant „Artenschutzzentrum Affenpark“

    Großes ist im Krefelder Zoo geplant. So will man im Krefelder Zoo ein „Artenschutzzentrum Affenpark“ bauen, um die Haltung der Tiere noch besser an ihre natürlichen Lebensformen anzupassen. Die ersten Eindrücke und Spendenunterstützung findet man auf der Webseite des Krefelder Zoos.

  • Kommunales Wildtierverbot kostet Berlin 6.665,19 Euro

    Anstatt, sich der Berliner Senat um wichtigere Dinge kümmert, wie zum Beispiel die Fertigstellung des Berliner Flughafens, geht man lieber gegen Tierhalter vor und versucht diesen ein Berufsverbot zu erteilen!

    Eklatant an diesem Berliner Senat ist, dass er aus seinen eigenen Fehlern nicht lernt. Bereits im Februar dieses Jahres erließ Berlin ein Fahrverbot für Pferdekutschen am Brandenburger Tor. Auch dieser Beschluss wurde von einem Gericht zurückgewiesen!

    Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz

    Nach der erneuten gerichtlichen Absage an die rot-rot-grüne Senatsregierung von Berlin wurde nun bekannt, dass dieses Verfahren das Land Berlin 6.665,19 Euro an Gerichtskosten beschert. Diese werden natürlich aus dem Steuersäckel bezahlt, anstatt diese in wichtigere Berliner Projekte zu stecken.

    Auch scheint diese Landesregierung keine Politik für ihre Bürger zu machen, sondern ehern von radikalen Linken und Tierrechtlern sich leiten zu lassen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass kurz nach dem bekannt werden des kommunalen Wildtierverbotes für den Weihnachtszirkus des Voyage 5.000 Karten im Vorverkauf verkauft wurden. Seit 24 Jahren ist der Zirkus Voyage Gast im Olympiastadium von Berlin und auf einmal will man dieses nicht mehr dulden.

    Umweltausschuss des Bundestages gab bereits im letzten Jahr bekannt, dass ein kommunales Wildtierverbot gegen alle gesetzlichen Grundlagen verstößt!

    PeTA´s Erpressungsversuch ging nach hinten los

    Demnach könnte man Senator Andreas Geisel (SPD) Vorsatz, vorhalten. Denn immerhin hatte Berlin bereits eine gerichtliche Schelte erhalten und auch der Bundestag legte deutlich klar, dass ein kommunales Wildtierverbot  rechtlich unzulässig ist! Eigentlich könnte man jetzt wenigstens erwarten, dass Senator Geisel, diese Gerichtskosten die der Landeskasse auferlegt wurden, erstattet.

    [amazon_link asins=’B001CWIJKI‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’7e2e4f70-ed2f-11e8-9096-99b353e92504′]Die 6.665,19 Euro wurden auf Grundlage des vom Gericht angesetzten Streitwertes in Höhe von 240.000 Euro fällig. In diesem sind auch die Anwaltskosten des Zirkus enthalten. Mit diesem Geld hätte die Stadt Berlin bedürftigen Kindern zum Beispiel ein unvergessliches Zirkus Erlebnis spendieren können. Im Punkt Bildung und Unterstützung sind die Kassen von Berlin aber fest verschlossen und es werden nur notwendige Ausgaben getätigt.

    Was sind da schon ein paar Tausend Euro für so ein Gerichtsverfahren?