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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Aktenzeichen: Tier & Recht

PeTA duldet Tierquälerei

Am 24. Mai zeigte PeTA wieder in eindrucksvoller Form, wie man Videomaterial so manipuliert, dass es extrem grausam …

Vegan tötet Baby

Wieder einmal hat die vegane Ernährungsweise ein Todesopfer gefordert. Ein fünfmonatiges Baby aus Belgien verhungerte und dehydrierte. Eltern …

GERATI vs Shitstorm 2:0

GERATI musste sich in den letzten Stunden einen Shitstorm Versuch erwähren. Dieser wurde in kürzester Zeit enttarnt und …

PeTA quält Tiere für Videoaufnahmen

Nachdem gestern ein wahrer GERATI-Internet-Tsunami losgetreten wurde und die Rekord-Zugriffszahlen sich gänzlich überstürzten, möchte ich mich erst einmal …

Willkür?

Gastartikel vor Jürgen Friedrich Vor fast einem Jahr, am 12.04.2016, urteilte Richterin Anke Ploner am Berliner Amtsgericht Tiergarten, …

PeTA vs. Zoo Hannover

Alle schimpfen auf den Zoo Hannover, aber kein Einziger fragt sich, warum PeTA erst jetzt das Video und …

Ist das Tierschutz PeTA?

Update: 16.02.2021 nach Kenntniserlangung wurde verlor in abgab korrigiert! Am 07.03.2017 veröffentlichte PeTA auf Ihrer Webseite eine Pressemitteilung, …

Kategorie: Aktenzeichen: Tier & Recht

  • Nach Konstanz kippt auch Trier das Wildtierverbot

    Die Tierrechtsszene ist in heller Aufruhr! Kommunen die in den letzten Jahren ein Wildtierverbot für Zirkusse erlassen haben, ziehen ihre erlassene Beschlüsse zurück! Bewohner freuen sich auf Zirkusse mit Wildtieren in ihrer Stadt!

    Die Beschlüsse der Bündnis 90 / Die Grünen gegen ein Wildtierverbot in Trier, wurden jetzt endgültig von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion der Kommune für rechtswidrig erklärt. Bereits im Dezember 2019 hatte der Oberbürgermeister der Stadt Trier diesen Beschluss ausgesetzt. Er beauftragte die Aufsichtsbehörde zur Überprüfung des Beschlusses. Bereits im Vorfeld hatten mehrere Gerichte ein kommunales Wildtierverbot gekippt! Auch der Rechtsausschuss des Bundestages kam in einem Gutachten zu der Entscheidung, das ein kommunales Wildtierverbot rechtswidrig sei!

    Die Stadt Trier freue sich in Zukunft wieder Zirkusse mit Wildtieren empfangen zu können. Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, scheint jetzt völlig deprimiert zu sein. Die Wildtierverbote die er durch unzählige illegale Aktionen, (Manipulation von Politikern und Behörden) durchsetzen konnte, fallen wie die Fliegen von der Wand. 

    In deutschen Zirkusse gibt es keine Tierquälerei

    Zirkusse sind die am stärksten kontrollierten Unternehmen in Deutschland. Auf Anfragen an die zuständigen Veterinärämter, können keine schweren Verstöße, gegen das Tierschutzgesetz aufgezeigt werden. Dennoch preschen immer wieder die Linken und Grünen, aber auch teilweise die SPD vor und stellen die wüstesten Behauptungen auf. Die Bundestags-Grünen sind tatsächlich immer noch der Überzeugung, dass in deutschen Zirkusse Tiger durch brennende Reifen springen müssen und Bären auf Mopeds durch die Manage fahren! Diese Aussage geht aus einer Antwort auf eine Presseanfrage von GERATI hervor.

    Eigentlich sollte man von Politikern erwarten, dass diese sich vor einer Entscheidung umfangreich Informieren. Das keiner von diesen Entscheidungsträgern, die für ein Wildtierverbot in Trier stimmten, sich mit der Thematik befasst haben, wird spätestens dann klar, wenn man sich mit der Rechtslage eines Verbotes befasst. Ein kommunales Wildtierverbot ist rechtswidrig.

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    Jeder Politiker, der sich mit dem Thema Tierschutz befasst, sollte auch gezwungen werden, sich die Tierhaltung selbst anzuschauen. Dieses kann und sollte in Begleitung eines Veterinärs erfolgen, der den Politiker auf Fragen umfangreiche Antworten geben kann. Nur so lässt sich ein finanzieller Schaden der Stadtkasse durch Rechtsklagen von benachteiligten Zirkusse verhindern!

    In keinem Fall, sollte man auf witzige Tierrechtler, wie Simon Fischer hören. Dieser startete in der Vergangenheit immer wieder illegale Mail-Bomben-Attacken gegen Politiker um diese zu Zwingen für ein Wildtierverbot zu stimmen. Ansonsten drohte er mit weiteren Aktionen! Dazu verwendet er immer wieder gefaktes und manipuliertes Video und Bildmaterial, was eine angebliche Tierquälerei bezeugen soll. Dumm nur das bei Ermittlungen immer wieder festgestellt wird, dass die aufgezeigten Beweise manipuliert wurden und damit nicht mit der tatsächlichen Begebenheit übereinstimmen. Auch bei der radikalen Tierrechtsorganisation Peta, muss man die aufgestellten Behauptungen hinterfragen. Peta kann seit Jahren keinen einzigen handfesten Beweis erbringen, das Tiere in Zirkusse gequält werden. Wie soll das auch funktionieren, wenn Peta selbst sich verweigert, die Tierhaltung sich selbst anzuschauen! Man schaut anscheinend da lieber in eine Glaskugel und konstruiert ein Lügenkonzept, was immer wieder zusammenfallen muss. Letztendlich kommt einer Kommune dieses immer wieder teuer zu stehen, wenn man sich auf die Aussagen von Tierrechtlern einlässt.

  • Märchenerzähler Friedrich Mülln wieder unterwegs

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz scheint echt in der Bredouille zu stecken. Im Austeilen will er einer der größten sein. Legt man ihn aber seine kriminellen Machenschaften vor, fängt er an rumzuheulen.

    Auf der Facebook Seite von Soko Tierschutz behauptet Friedrich Mülln doch tatsächlich, dass er eine angebliche Frau S. erfolgreich abgemahnt habe. Gleichzeitig drohte er jetzt jeden, der angeblich Lügen über ihn und seinen Verein ausspricht, mit rechtlichen Konsequenzen! So schreibt er Folgendes …

    Wer uns verleumdet zahlt.

    Die kurze Geschichte von Frau S.

    Frau S meinte, auf einer Seite eines bekannten Tierschutzbefürworters Lügen über SOKO Tierschutz zu verbreiten. Sie erzählte als wäre sie eine Provinz Schlachthof Besitzerin und stellte falsche Behauptungen auf. Einiges war ziemlich haarsträubend. Früher haben wir sowas irgnoriert. Inzwischen haben wir unsere Strategie geändert und uns rechtliche Unterstützung durch zwei gute Anwälte geholt. Als Frau S. die Lügen über uns nach eindringlicher Warnung nicht löschte, versprachen wir ihr Post. Die kam schnell, nachdem ihre Identität mithilfe der Behörden ermittelt worden war. Die erste Unterlassungserklärung erreichte sie ganz ungelegen. Dumm sowas im Urlaub, so ganz ohne Drucker. Es ging hin und her. Sie räumte schnell ein, dass sie gelogen hatte, nur wollte sie nicht die 864 Euro Abmahnkosten zahlen.

    Darum bereiteten wir zusammen mit unserer Anwältin die Klage vor Gericht vor. Dann kommen nämlich noch die Prozesskosten dazu. Dann ging alles ganz schnell. Sie zahlte und verpflichtete sich die Lügen nicht zu wiederholen.

    Das machen wir jetzt bei all den Agrar Trollen. Facebook ist keine rechtsfreie Zone, wir identifizieren sie, sie bekommen Post. Sie zahlen gleich, oder deutlich mehr etwas später.

    Facebook Seite Soko Tierschutz

    Friedrich Mülln beweist wieder einmal, dass er überhaupt keine juristische Ahnung hat

    Allein schon die gewählte Überschrift des Mülln Facebook Beitrages zeigt die juristische Dummheit, die er obliegt. „Wer uns verleumdet zahlt“. Im ganzen Beitrag ist nichts von einer rechtskräftigen Verurteilung, noch von einem rechtlichen Anerkenntnis die rede. Letztendlich vergisst Mülln gänzlich, dass immer der Verlierer eines Gerichtsverfahrens, die Kosten tragen muss. 

    Also müsste es richtig heißen, wer vor Gericht verliert der zahlt. Der nächste lächerliche Punkt, den Friedrich Mülln hier aufzählt, ist die Aussage: „auf einer Seite eines bekannten Tierschutzbefürworters“. Was ist ein Tierschutzbefürworter? Hier meint er wohl ehern einen radikalen Tierrechtler, denn wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, würde ja damit bereits eine Straftat begehen. Mülln sieht allein, bereits bei der kleinsten Tierhaltung, einen angeblichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Unzählige von ihm durch Strafanzeigen durchführte Ermittlungen, offenbaren jedoch seine Unkenntnis in Bereichen der Tierhaltung!

    Weiterhin muss man auch sagen, dass insbesondere Tierrechtler darunter Friedrich Mülln selbst, immer wieder die juristische und gesetzliche Wahrheit, als Lüge bezeichnet. Man kann also auch davon ausgehen, das Mülln von sich aus, jeden Tag, mehrere falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt. Gleichzeitig ist er ein krankhafter krimineller Berufsstraftäter. Seine Straftaten bezeichnet er selbst als ziviler Ungehorsam. Mehrfach musste er sich bereits vor einem deutschen Gericht verantworten.

    Nur für Tierrechtler scheint die freie Meinungsfreiheit zu gelten

    Tierrechtler sind tatsächlich der Meinung, das nur sie die Meinungsfreiheit gepachtet haben. Wird an Ihnen Kritik geäußert, behaupten sie es seien Lügen oder falsche Tatsachenbehauptungen! Amüsant ist auch, dass Mülln nicht einmal in der Lage zu sein scheint, die angeblichen haarsträubenden Lügen zu benennen, damit sich der Leser dieses Beitrages, ein eigenes Bild machen kann. Aber so ist Mülln nun einmal. Er manipuliert und verbiegt die Wahrheit so, dass ein Unwissender den Eindruck erhält Mülln würde die Wahrheit sagen!

    Mülln hat sich angeblich Hilfe von zwei Anwälten geholt. Diese scheinen jedoch auch nicht auf der Höhe der juristischen Bildung zu sein. Denn ansonsten wüssten sie, das eine nicht unterzeichnete Unterlassungserklärung, Nichts bedeutet. Auch der Versuch von Mülln, eine schaurige Geschichte zu erfinden, dass sich die Abgemahnte angeblich, im Urlaub befindet hatte, als sie die Schreiben der angeblichen Anwälte erreichten, klingt ehern belustigend.

    Erstens muss einem Abgemahnten eine Frist eingeräumt, auf die er reagieren kann. Sollte diese nicht ausreichend gewesen sein, kann dieses bereits ein Hemmnis einer Klage von Mülln sein. Weiterhin ist die Höhe der Abmahngebühren bereits fraglich. Denn nach der Höhe von 864 € scheinen die Anwälte den Streitwert auf 15.000 € beziffert zu haben. Dumm nur, dass nach allgemeiner Rechtssprechung bei Beleidigung ein maximaler Streitwert von 500 bis 1.000 € zugrunde gelegt wird. 

    Schwieriger ist die Bemessung allerdings, wenn es keinen konkret zu beziffernden Schaden gibt. Dies ist zum Beispiel beim Streitwert einer Unterlassungserklärung wegen Rufschädigung oder Verleumdung der Fall. In diesen Situationen wird in der Regel ein fiktiver Streitwert bestimmt. Welche Summe dabei jeweils als angemessen erscheint, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Bei einer Unterlassungserklärung wegen Beleidigung liegt der Streitwert zum Beispiel in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro.

    anwalt.org

    Es ist also legitim, wenn ein Abgemahnter den Streitwert ablehnt. In einem Gerichtsverfahren könnte letztendlich das gänzlich zum Bumerang werden. Beim Streitwert von 15.000 € müsste dann Mülln beim Verlieren des Verfahrens, mindestens 4.800 € locker machen! 

    Adressen herauszufinden ist eine Leichtigkeit

    Man braucht sich nur an das zuständige Einwohnermeldeamt zu wenden und glaubhaft machen das man ein Rechtsbedürfnis hat. Den vollen Namen und der Ort reichen aus, um eine Wohnanschrift herauszubekommen. Soviel zu den Leuten die an den Datenschutz in Deutschland glauben. Auch im Fall eines Gerichtsverfahrens erhält man die Anschrift der Gegenpartei. So habe ich zum Beispiel jetzt erfahren, wo Dr. Edmund Haferbeck wohnt. Wer also nicht will, das seine Wohnanschrift der Gegenpartei bekannt wird, sollte auch nicht Klagen.

    Lustig ist auch, dass Mülln erst von zwei Anwälten spricht und dann aber einräumt, das nur eine Anwältin die Klage vorbereitet. Auch vergisst Mülln, dass er bei den Gerichtskosten mit Klageerhebung selbst erst einmal in Vorleistung gehen muss. Diese belaufen sich bei einem Streitwert von 15.000 € auch schon mal auf 879 €. Dann will seine Anwältin ja ihr Geld auch im Voraus haben und sollte er verlieren kommen dann noch die Kosten der Gegenpartei hinzu.

    Da Mülln von Lügen spricht, kann man davon ausgehen, dass dieses keine Beleidigungen sind. Dann sollte letztendlich die Meinungsfreiheit hier auch gelten. Es ist also wieder zu erwarten, das Mülln im Namen von Soko Tierschutz bald wieder eine Spendenkampagne durchführt, damit er seine Rechtsschulden begleichen kann. 

    Wer austeilt, muss auch einstecken!

    Friedrich Mülln nimmt kein Blatt vor dem Mund, um unschuldige Bürger wegen angeblicher Straftaten zu bezichtigen. Dabei ist er doch der Berufsstraftäter, der nach eigenen Angaben aus zivilen Ungehorsam immer wieder in Ställe eindringt und Menschen denunziert und öffentlich an den Pranger stellt.

    So stellte Friedrich Mülln die Behauptung auf ich hätte gegen ihn eine Rufmordkampagne gestartet. Wobei ich nachweislich nichts damit zu tun gehabt hatte. Letztendlich wurden alle Ermittlungsverfahren eingestellt. Friedrich Mülln heulte danach im ARD herum und präsentierte dort seine Mutter. Was will man also von einem Menschen verlangen, der in diesem Alter immer noch zu seiner Mami unter den Rockzipfel kriecht und um Hilfe bettelt! Mensch Friedrich wann wirst du endlich Erwachsen. Nach der ARD Sendung postete er dann auf seiner Webseite folgendes … 

    Das von unserer Aufdeckung über grausame, rechtswidrige Tierversuche angeschlagene Max-Planck-Institut und die Max-Planck-Gesellschaft bedienten sich  bei der Kampagne, verlinkten auf die Hetzseite, und ein rein zufällig dem Tierversuchslabor nahestehender Gastautor der FAZ brachte Rufmordinhalte in die FAZ, um SOKO Tierschutz ins Zwielicht zu rücken. Ein Händler des aus Tierschutzgründen umstrittenen Kaffee Kopi Luwak aus Indonesien, der von den Kampagnen von Tierschützern gegen die Käfighaltung der Kopi Luwak Katzen (diese Katzen essen Kaffeebohnen, scheiden diese wieder aus und aus diesen ausgeschiedenen Bohnen wird der teuerste Kaffee der Welt) erfuhr, machte sich aus der fernen Sicherheit Indonesiens zur Verteilungsschleuder der Rufmordinhalte.

    Soko-Tierschutz.org

    Monatelange Ermittlungen brachten zum Vorschein, dass das Videomaterial, was Mülln im Fall MPI präsentierte, manipuliert war und nicht den Tatsachen entsprach. Demnach hat Mülln die in den Videos gezeigten Tierquälereien selbst zu verantworten. 

    Wer eine Abmahnung oder Klage bzw. Strafanzeige von Mülln erhält, kann sich gern an uns wenden!

    Wir können dann den Kontakt zu Rechtsanwälten herstellen, die sich mit Tierrechtlern auskennen und eine perfekte Verteidigungsstrategie ausarbeiteten können.

    Fazit:

    Der Beitrag strotzt vor fragwürdigen Behauptungen und darf wohl mehr als angezweifelt werden. Allein, das Friedrich Mülln Kritiker als Agrar Trolle betitelt zeigt doch bereits, das er überhaupt keine Argumente besitzt. Wer Kritik äußert, ist in seinen Augen immer ein Tierquäler und Lügner. Dabei ist der größte Tierquäler doch Mülln selbst. So reagiert er nicht, wenn er Kenntnis von Tierquälereien besitzt und wartet monatelang bis er an die Öffentlichkeit geht. So sehr liebt er diese Tiere, dass er monatelang die Tierquälerei weiter duldet. Damit ist Mülln wohl der größte Tierquäler von Deutschland!

  • Staatsanwaltschaft legt im Skandal Urteil wegen dem Freispruch der Kieler Staatsanwaltschaft Revision ein.

    Wie erwartet und von vielen gewünscht, hat die zuständige Staatsanwaltschaft, Revision gegen das Skandalurteil, gegen die Kieler Staatsanwältin eingelegt.

    Der Staatsanwältin wurden in mehreren Fällen Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie habe Tiere Beschlagnahmen lassen und ohne den Beschuldigten rechtlich Gehör zu geben, diese Zwangsveräußert! Die angeklagte Staatsanwältin räumte zu Beginn der 40 Tage andauernden Verhandlung, Fehler ein, widersprach aber dem Vorwurf der Rechtsbeugung!

    Das Gericht sah es nicht erwiesen, dass die ehemalige Staatsanwältin vorsätzlich gehandelt habe. In der Urteilsbegründung sprach der Richter von maximalem „Arglosen“ Handeln. Im Verfahren der Beschlagnahme von Tieren, darunter Elefanten und Löwen des Zirkus Vegas, kam ein anderes Gericht, zu einem ganz anderen Urteil. In diesem Verfahren sah das Gericht es als erwiesen an, dass die damalige Staatsanwaltschaft, mehrere Rechtsverstöße begangen habe. Der angeordnete Zwangsverkauf des Elefanten nach Belgien, der durch Peta organisiert wurde, war ein grober Rechtsverstoß. 

    Wie kann ein Richter zu so einem Skandalurteil kommen?

    Wie kann man, bei allem Rechtsverständnis und den vorgelegten Beweisen, zu einem solchen Urteil kommen, der der Staatsanwältin einen 100 prozentigen Freispruch präsentiert. Ein Rechtsanwalt der einen betroffenen Landwirt vertritt äußerte sich dahingehend, dass dieses Urteil den deutschen Rechtsstaat anzweifeln lässt. Weiterhin äußerte er den Verdacht, dass das Kieler Landgericht nicht neutral genug war, das Verfahren gegen ihre eigene Staatsanwältin zu führen.

    Die gegen die ehemalige Staatsanwältin ermittelnde Staatsanwaltschaft, forderte im Gerichtsverfahren, eine Verurteilung von zwei Jahre auf Bewährung. Im Plädoyer sah man es als erwiesen, dass die ehemalige Kieler Staatsanwältin in fünf Fällen, gegen das Recht verstieß und vorsätzlich Rechtsbeugung begann.

    Mit der beantragten Revision beim Bundesgerichtshofes, scheint ein neues neutrales Verfahren, gegen die beschuldigte Staatsanwältin vor einem anderen Gericht in Aussicht gestellt und damit die Wiedergutmachung aller betroffenen Tierhalter, die durch teilweise haltlosen Strafanzeigen unter anderem von Peta, mit falschen Verdächtigungen überzogen wurden! 

    GERATI hofft auf die Rechtsstaatlichkeit in diesem neuen Verfahren.

  • Plant Klöckner die Tierschutzstasi?

    Als ich die neue Planung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hörte, musste ich wieder einmal mit dem Kopf schütteln! Gassi gehen wird zur Pflicht! Denunziantentum aller Stasi 2.0 Tür und Tor geöffnet!

    Dass man mit seinem Hund Gassi geht, sollte eigentlich jedem Klar sein. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will dieses aber jetzt durch eine neue Verordnung festlegen!

    Dazu hat Klöckner auch schon eine Superidee, wer sich darum kümmern soll, damit ein Hund mindestens 2x täglich 1 Stunde Auslauf erhält!

    Zitat:

    Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig.

    Genau jene Länder, die im Bereich Nutztierhaltung versagen und notorisch unterbesetzt sind, sollen sich jetzt darum kümmern!

    Stasi 2.0 in Planung?

    Die Inoffiziellen Mitarbeiter IM Friedrich Mülln und IM Edmund Haferbeck stehen schon in den Startlöchern. Mit dieser Verordnung wird dem Denunziantentum jede Tür geöffnet. Jeder Tierbesitzer ist sich nicht mehr sicher. Spezielle IM´s, folgen Ihnen auf Schritt und Tritt und dokumentieren alles. Kotproben werden gesammelt um die Vegane Ernährungsweise zu prüfen! Ein penibel geführtes Zeitprotokoll der IM´s dokumentiert die minutengenaue Einhaltung der Verordnung! 

    Was sollen dann die unterbesetzten Behörden tun, wenn nicht bei den gemeldeten Tierhaltern Klingeln? Ein Sprecher dementierte auf Frage der Presse, dass Behörden von Tür zu Tür gingen, um zu klingeln und die Einhaltung der Verordnung bzw. die Denunzierung durch IM´s aus der Tierrechtsszene zu prüfen.

    Wichtige Überprüfungen der Nutztierhaltungen, werden aufgrund der Massenmeldungen durch IM´s, im Bereich Haustierhaltung unmöglich werden!

    Was soll das Frau Klöckner?

    Wie wäre es denn erst einmal, dafür zu sorgen, dass Behörden der Länder in der Lage sind die Anforderungen in der Nutztierhaltung zu erfüllen. Aufgrund massiver Unterbesetzungen sind Kontrollen fast ausgeschlossen. Und dann wollen sie diese Behörden mit weiteren Aufgaben bedenken. Es gibt grundlegende Vorschriften bei der Haltung von Haustieren. Benötigt man da wirklich eine neue Verordnung?

    Wie wäre es den Leinenzwang für bestimmte Gebiete aufzuheben, damit ein Hund wirklich seinen Auslauf genießen kann! Nein, dazu ist natürlich nichts geplant. Aber wehe, einer der IM´s stellt fest, dass man nur 59 Minuten mit dem Hund Gassi war! 

  • Tönnies fordert Schadenersatz von Tierrechtlern

    Tönnies will Schadenersatz und das nicht zu wenig. Deswegen erwägt der Konzern gegen 30 radikale Tierrechtler eine Klage!

    Im Oktober 2019 stürmte radikale Tierrechtler das Tönnieswerk in Kellinghusen in Schleswig-Holstein. Die etwa 30 Tierrechtler die unter der Bezeichnung „Tear Down Tönnies“ aufmarschierten, besetzten das Werk und sorgten für einen elfstündigen Produktionsausfall.

    Für diesen Ausfall fordert jetzt Tönnies, laut einem Sprecher 40.000 Euro Schadenersatz. Die Personalien wurden durch die Polizei, die die Blockade auflösten, festgestellt. 40.000 € ist schon ein saftiges Sümmchen. Wobei bei den Hobbytierschützern nichts zu holen sein wird. 

    In der Regel sind diese arbeitslos oder studieren irgendetwas! Eine rechtskräftige Forderung würde dann 30 Jahre lang Bestand haben und hat somit auch auf ihr ganzes Leben einen Einfluss. Insbesondere dann, wenn man familiär oder beruflich Kredite benötigt. 

    Greenpeace schmeißt Granitblöcke in die Ostsee!

    Seit einigen Wochen versenkt Greenpeace Granitblöcke, in der für die Fischerei zugelassenen Fahrrinne und gefährdet dadurch Menschenleben. Verheddert sich ein Netz um einen solchen Steinblock kann das Schiff kentern. Trotz Verbot und Androhungen von mehreren Bußgeldverfahren macht Greenpeace unbeirrt weiter.

    2018 verteilte Greenpeace an der Siegessäule 3.500 Liter Farbe. Insgesamt gab es dabei 3 Unfälle. Eine Frau stürzte mit Ihrem Fahrrad auf der glitschigen Fahrbahn. Zwei LKW und zwei PKW fuhren auf, wobei es zu Blechschaden kam. Für die Reinigung der Umweltsauerei zahlte Greenpeace 14.000 € an die Stadtwerke. Weitere Verfahren wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verletzung der Flugverbotszone, durch eine Drohne, sind derzeit noch anhängig.

    Auch bei Greenpeace führt man Straftaten unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit durch. Von seitens der Politik reagiert man nur zögerlich. Gleichzeitig blockt man Vorstöße ab, die Gesellschaft vor solchen radikalen Kräften zu schützen. Wer Unternehmen oder die Gesellschaft durch Straftaten schädigt, sollte keinen Anspruch auf Gemeinnützigkeit haben!

  • Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

    Kieler Staatsanwältin im Verfahren wegen Amtsmissbrauch freigesprochen! Haferbeck von Peta schwärmt für diese Staatsanwältin!

    Ich lag gestern Abend bereits im Bett, als im Sekundentakt Nachrichten und E-Mails mich erreichten. Kieler Staatsanwältin freigesprochen, lautete in den meisten Fällen die kurze Mitteilung! Tatsächlich, muss man hier wieder einmal mit dem Kopf schütteln. Ich beschloss erst einmal abzuwarten, was Medien über dieses Skandalurteil berichteten.

    Der Stern kommentierte einen Beteiligten Rechtsanwalt des Verfahrens …

    „Unfassbar“, nennt der Rechtsanwalt Frank Knuth aus Burg bei Magdeburg das Urteil. „Ich habe Zweifel daran, dass das Landgericht Kiel neutral über die Kollegin geurteilt hat“. Knuth vertritt einen Landwirt, dessen Rinderherde Maya S. laut Anklage eigenmächtig und ohne Notveräußerungsanordnung verkauft hatte. Sie war deshalb wegen Diebstahls angeklagt. Doch auch darin sah das Gericht keinen schwerwiegenden Rechtsbruch. „Das lässt mich am Rechtstaat zweifeln“, sagt Knuth. 

    stern.de

    Auch meine Erfahrungen mit der deutschen Justiz lassen die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu! Ich wurde 90 Minuten bei der Einreise in München aus Abu Dhabi kommend von der Bundespolizei festgehalten. Man konnte mir keine konkreten Vorwürfe präsentieren, außer die Aktenzeichen! Bei meiner Strafanzeige gegen diese Staatsanwaltschaft und die Angehörigen der Bundespolizei, konnte man sich nicht vorstellen, warum ich wegen einer Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten, 90 Minuten festgehalten wurde. Auch ein verweis, dass dieser Postbevollmächtigte ja auf Grundlage meiner deutschen Domain, beim Registrar, hinterlegt ist und damals sogar noch für jedermann abrufbar war, änderte daran nichts. Die Ermittlungsverfahren wurden alle eingestellt. So konnte sogar ein mit einer Strafanzeige belasteter Staatsanwalt sein Verfahren selbst bearbeiten und einstellen. Die Generalstaatsanwaltschaft sah darin, kein Vergehen!

    Haferbeck von Peta führt Freudentanz aus

    So sagt Dr. Edmund Haferbeck in seiner Pressemitteilung folgendes …

    „PETA begrüßt den Freispruch erster Klasse für die Kieler Staatsanwältin Dr. Maja S. Wenn eine Staatsanwältin in solch komplexen Verfahren Fehler macht, kann dies nicht als Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB eingestuft werden. PETA ist erleichtert darüber, dass diese Staatsanwältin, die das Recht gegen erwiesene Tierquäler durchgesetzt hat, nunmehr freigesprochen wurde. Das Kieler Landgericht hat dem Druck aus den betroffenen Tierhalterkreisen standgehalten. Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe auf eine Revision gegen dieses Urteil verzichtet und auch die noch ausstehenden Verfahren gegen die Staatsanwältin ad acta legt. Ein Rückblick: PETA hatte unter anderem gegen die Elefantenhaltung des Circus Africa und auch gegen einen Reiterhof bei Eckernförde Anzeigen erstattet. Die Kieler Staatsanwältin wertete die vorgelegten Beweismaterialien zutreffend als erhebliche Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes. Im Falle des Reiterhofes wurden die Beschlagnahmungen vieler Tiere wiederholt von Kieler Gerichten als zulässig und begründet ausgeurteilt. Zu erinnern ist auch an die Razzia beim Skandal-Schlachthof VION in Bad Bramstedt, die sie zu verantworten hatte und dadurch erhebliche Verstöße gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen zu Tage förderte. Dr. Maja S. ist eine Juristin, die tierschutzrechtliche Regelungen konsequent umgesetzt hat – eine solche Staatsanwältin kann sich der Tierschutz nur wünschen.“

    Peta.de

    Es sollte niemanden verwundern, das Haferbeck mit keiner Silbe erwähnt, dass dieses Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig ist. Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Sollte sie darauf verzichten, sieht es für Entschädigungen, der geschädigten Tierhalter wohl schlecht aus!

    Weiterhin vergisst Haferbeck gänzlich, seine mit dieser Staatsanwältin gescheiterten Beschlagnahme der Tiere des Zirkus Vegas.

    Im Februar 2016 wurde Birgit Heß Chefin der Staatsanwaltschaft. Maya S. machte einen „resoluten“ und „engagierten“ Eindruck auf sie. „Ziemlich respektabel“ fand die neue Behördenchefin es, wie Maya S. im Mai 2013 den Zirkus „Las Vegas“ bei Norderstedt mit über 60 Polizisten umstellte und einen Elefanten, zwei Tiger und eine Löwin beschlagnahmte. Das Amtsgericht Norderstedt sprach die Zirkusleute 2017 vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Deutliche Worte fand er für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Sie habe „die Verhältnismäßigkeit aus dem Blick verloren“, sagte Richter Jan Willem Buchert. 

    Stern.de

    GERATI bleibt dran und wird über diesen Fall weiter berichten!

  • Krefelder Affenhausbrand kommt vor Gericht

    In der Silvesternacht brannte es im Krefelder Affenhaus. Dutzende Tiere darunter auch Menschenaffen wurden Opfer der Flammen!

    Es war ein Schock für viele die das Krefelder Affenhaus liebten. Wären die Menschen in das neue Jahr hineinfeierten, kämpften dutzende Tiere um ihr überleben. Eine illegal benutzte Himmelslaterne entfachte im Krefelder Affenhaus einen verheerenden Brand, bei dem mehrere dort untergebrachte Tiere, qualvoll starben.

    Die Verursacher, eine Mutter mit ihren beiden erwachsenden Töchtern, meldeten sich nach bekannt werden des Unglücks, selbst bei der Polizei. Sie räumten ein drei Himmelslaternen in der Neujahrsnacht gestartet zu haben. Diese werden insbesondere in Asien als Glücksbringer verwendet. Man schickt mit diesen Laternen, eigene Wünsche auf die Reise und hofft auf Erfüllung.

    Himmelslaternen in Deutschland verboten

    Diese Himmelslaternen, die größtenteils aus China stammen, sind in Deutschland verboten. Das liegt in erster Linie daran, dass unkontrolliert eine offen brennende Kerze, in die Luft gelassen wird. Wie bei einem Heißluftballon lässt die warme Luft die Laterne steigen. Ohne Kontrolle fliegt dann diese Laterne, nur vom Wind getragen, durch die Luft. Bei der Landung brennt die Kerze in der Regel immer noch, sodass dadurch eine Brandgefahr ausgeht. Darum sind diese Himmelslaternen in Deutschland verboten.

    Erstaunt ist man, wenn man sich die Rechtslage anschaut. Verkaufen darf man diese Himmelslaternen in Deutschland. Nur das anzuzünden ist verboten, wie die Verbraucherzentrale nach dem Brand, in einem Artikel mitteilte. Dasselbe Prinzip gibt es zum Beispiel, bei Blitzer-Warn-Geräten. Verkauft werden dürfen sie in Deutschland, nur betreiben darf man diese nicht. Im eigentlichen Sinne ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer auf die Rechtslage aufmerksam zu machen. Im Onlinehandel wird dieses in der Regel, im kleingedruckten Zusatztext, in der Artikelbeschreibung gemacht. Und welcher Kunde liest sich tatsächlich den kleinsten Text durch.

    Zu guter Letzt denkt hier der Gesetzgeber auch nur wirtschaftlich. Durch den Verkauf erhält der Staat die Mehrwertsteuer. Bei der Einfuhr nach Deutschland ist die Einfuhrsteuer fällig. Also verdient der Staat bereits zwei Mal an diesen Himmelslaternen. Erwischt man einen unwissenden Käufer, ist ein Ordnungsgeld fällig, was letztendlich ja auch dem Staat zu kommt. Und kommt es wie in diesem Fall, zu einer Katastrophe, erhält der Staat die Strafzahlungen!

    Die drei Frauen lehnen Strafbefehl ab

    Man sollte nicht vergessen, dass diese drei Frauen, sich nach der Brandkatastrophe, freiwillig gestellt haben. In der Regel laufen Ermittlungen ins Leere. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellte im Juli einen Strafbefehl, mit einer hohen Geldstrafe. Die Summe wurde gegenüber den Medien nicht genannt. Gegen diesen Strafbefehl sind die drei Frauen fristgerecht in Widerspruch gegangen. Dadurch wird das Verfahren jetzt vor einem Gericht geklärt werden müssen.

    Die drei Frauen, haben hier die Möglichkeit sich zu verteidigen, was im Fall des Strafantrages, durch die Staatsanwaltschaft, bisher nicht möglich war. Eine angesetzte Pressekonferenz wurde nach bekannt werden des Widerspruchs, durch die Staatsanwaltschaft abgesagt.

    Baurechtlich alles in Ordnung

    Insbesondere aus der Tierrechtsszene kamen wüste Unterstelllungen. So behauptete EndZoo Betreiber Frank Albrecht, dass ein Fenster offen gewesen sei, wo diese Laterne hineingeflogen war. Kurze Zeit später löste sich der Verein EndZoo wahrscheinlich aufgrund der Unfähigkeit, des einzigen Mitglieds Frank Albrecht, auf.

    Von Peta wurde wilde Fantasien zusammen gesponnen, das die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten wurden. Dies alles dementierte die Staatsanwaltschaft nun, in einer herausgegebenen Pressemitteilung!

    Staatsanwaltschaft am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur aber Stellung: Laut den Ermittlungen sei am Affenhaus baurechtlich alles in Ordnung gewesen. Konkret ging es dabei um Kunststoffscheiben, die nach einem Unwetter vor einigen Jahren eingebaut worden waren. Es stand die Frage im Raum, ob diese Scheiben vielleicht unerlaubterweise verwendet wurden – und das Feuer beschleunigt haben könnten.

    NTV.de

    Krefelder Zoo plant „Artenschutzzentrum Affenpark“

    Großes ist im Krefelder Zoo geplant. So will man im Krefelder Zoo ein „Artenschutzzentrum Affenpark“ bauen, um die Haltung der Tiere noch besser an ihre natürlichen Lebensformen anzupassen. Die ersten Eindrücke und Spendenunterstützung findet man auf der Webseite des Krefelder Zoos.

  • Simon Fischer Schelmenstück mit dem Löwenkot

    Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, führt bei dem vom Circus Krone verkauften Löwenkot, einem umfangreichen Geschmackstest durch.

    Simon Fischer kaufte sich mehrere Gläser des Löwenkots und musste beim Geschmack feststellen das dieser nach Scheiße schmeckt. Dieses Geschmackserlebnis sorgte bei ihm dazu, dass er die Löwenkacke einem umfangreichen wissenschaftlichen Test unterzog. Gestern veröffentlichte er dann eine Stellungnahme auf seiner Facebook Seite. Dabei verlinkte er mehrere Pressemedien, die leider nicht so wie Fischer erhoffte reagierten.

    Dieses mag wohl daran liegen, dass die von Simon Fischer behaupteten Anschuldigungen völlig fragwürdig sind. Als Erstes fehlt der angebliche Labortestbericht gänzlich. Weiterhin verschweigt er auch den Namen des Labors, an dem diese Tests durchgeführt worden sein sollen. Aber auch noch mehr Ungereimtheiten findet man in diesem Artikel!

    GERATI schaut sich neuerlichste Pein von Simon Fischer genauer an.

    So beginnt Fischer seinen Beitrag wie folgt …

    GEFÄHRLICHER KEIM IN KRONES LÖWENKOT – APPELL AN BEHÖRDEN 

    München, 12.08.2020 – Der vom Circus Krone derzeit verkaufte Löwenkot im Glas enthält einen gefährlichen multiresistenten Keim. Das ist der Ergebnis einer umfassenden bakteriologischer Untersuchung durch ein veterinärmedizinisches Labor.

    Warum wohl Fischer weder den Laborbericht noch das Labor namentlich erwähnte wird wohl ein Grund haben. Typisch für Simon Fischer ist es immer wieder falsche Tatsachen zu behaupten, oder Fakten einfach zu seinen Gunsten zu manipulieren.

    Dass man dieses auch hier wieder einmal Vermuten kann wird GERATI in diesem Artikel belegen. 

    Allein schon bei der Überschrift zeigt sich die wahre Dummheit von Fischer!

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    Eigentlich sollte Fischer wissen, dass natürlich Scheiße mit Keimen kontaminiert ist. Viele Bakterien leben im Darm und helfen bei der Verdauung. Andererseits können diese dann außerhalb des Magens und Darms aber Erkrankungen hervorrufen. Kacke egal von wem ist nicht zum Essen da. Dieses scheint Fischer nicht so klar zu sein. Verwundern sollte dieses niemanden, bei der Scheiße die er den lieben langen Tag erzählt.

    Tierheilpraktikerin vs. Veterinärin

    Fischer schreibt weiter …

    Die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern hatte dafür mehrere Gläser Löwenkot gekauft und mit der Unterstützung einer Tierheilpraktikerin labortechnisch untersuchen lassen.

    Simon Fischer geht also lieber zu einer Tierheilpraktikerin als zu einem Veterinär! Die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker ist weder geschützt noch staatlich anerkannt. Jeder kann sich also als Tierheilpraktiker bezeichnen. Es sollte also auch nicht verwundern, das Fischer hier rein vorsorglich in seinem Beitrag den Namen verschweigt. Ein Blick auf Wikipedia sagt zum Fachwissen eines Tierheilpraktikers folgendes … 

    Tierheilpraktiker ist eine gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die gewerbsmäßig Tiere behandeln, ohne Tierarzt zu sein. Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ kann von jedermann geführt werden, ein Befähigungsnachweis ist hierfür nicht erforderlich. Im Unterschied zum Heilpraktiker unterliegt die Tätigkeit als Tierheilpraktiker keinen Zulassungsvoraussetzungen. Nach gängiger Rechtsprechung darf die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker nur mit dem Hinweis geführt werden, dass es für die Ausübung dieses Berufes keiner staatlichen Erlaubnis bedarf. Die Tätigkeit als Tierheilpraktikers ist in der Bundesrepublik Deutschland durch eine Vielzahl allgemeingültiger Rechtsvorschriften eingeschränkt; hierzu gehören insbesondere arzneimittelrechtliche, tierseuchenrechtliche, tierschutzrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Vorschriften. Die laut diesen gesetzlichen Regelungen ausschließlich Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten dürfen Tierheilpraktiker nicht ausüben.

    Wikipedia

    Also fassen wir einmal zusammen. Simon Fischer rennt mit seinem gekauften Löwenkot zu einer nicht ausgebildeten Person die sich die klangvolle Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker verpasste. Gleichzeitig unterlässt Simon Fischer darauf hinzuweisen, dass für diesen Beruf keine staatliche Erlaubnis benötigt wird.

    Gleichzeitig darf diese Person, mit der klangvollen Berufsbezeichnung, tierseuchenrechtliche und tierschutzrechtliche Untersuchungen überhaupt nicht vornehmen. Also liegt hier bereits ein grober Verstoß vor! 

    Aus einer Tierheilpraktikerin wird dann auf einmal eine Veterinärin

    So schreibt Simon Fischer weiter.

    Die Veterinärmediziner stellten dabei einen hochgradig resistenten Keim, eine Unterart des bekannten Krankenhauskeims, fest.

    Wie gesagt es wird weder ein Name genannt, noch der Name des Labors, wo die Untersuchung des Kots stattgefunden haben soll. Verwunderlich ist auch, dass Fischer nicht einmal in der Lage ist den Laborbericht vorzuzeigen! Vermutlich wäre es recht Simpel, diesen als Fälschung zu erkennen. Dann hätte Simon Fischer und der Ersteller des gefälschten Laborberichts ein großes Problem, was weit über einen Titelmissbrauch hinaus geht!

    Die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern appelliert daher an die Gesundheitsbehörden, den Verkauf umgehend zu untersagen.

    Mit welcher Rechtsgrundlage? Das eine Person, der es staatlich untersagt ist seuchentechnische Untersuchungen durchzuführen. Ein Labor was wahrscheinlich überhaupt nicht Existent ist und damit vermutlich auf Basis eines gefälschten Laboruntersuchungsberichtes.

    New York Times berichtete über den Löwenkot vom Circus Krone!

    Es sollte nicht verwundern, dass Simon Fischer genau zwei Tage nach dem die New York Times über den Löwenkot berichtete, mit einer solchen wahrscheinlich erfundenen Beschuldigung daher kommt. Es wäre nicht das erste Mal das er haltlose Anschuldigungen präsentiert. Dazu nutzte er bereits in der Vergangenheit immer wieder manipuliertes und gefaktes Material. Siehe der Fall des Jura-Zoos, oder die Aktion gegen den letzten Zirkusbären Ben, die alle gelogen waren! 

    Weiter schreibt Fischer …

    Mit dem Ausbringen des Löwenkotes im Garten und anderen Orten, kann der Keim auf Haustiere, Wildtiere oder den Menschen übertragen werden. Eine Behandlung mit einem passenden Antibiotikum gestaltet sich dann als schwierig. Die Tierschutzinitiative hat sich heute Morgen in einer E-Mail an das Gesundheitsamt München sowie dem Bayerischen Gesundheitsministerium gewendet und die Laborergebnisse mitgeteilt.

    Nachgewiesen wurden durch die Laboruntersuchung geringe Mengen des Keims Acinetobacter und des Keims Proteus mirabilis. In einem angefertigten Antibiogramm zeigte sich, dass Resistenzen gegen zahlreiche Antibiotika wie Penicillin, Ampicillin, Difloxacin und Spiramycin bestehen. 

    GERATI machte sich also mal auf die Suche, um festzustellen, wo diese KEIME herstammen. Fündig wurde er wie immer bei Wikipedia. Dort heißt es beim Keim Acinetobacter wie folgt …

    Viele Arten von Acinetobacter sind Zersetzer von organischen Substanzen (saprophytisch) und kommen in Böden, Wasser und Abwasser vor. Sie können auch in Nahrungsmitteln, wie z.b. in rohen Gemüse gefunden werden. Ebenfalls können sie auch auf der menschliche Haut oder in dem Atmungstrakt vorkommen und dabei dem Menschen keinen Schaden zufügen. Einige Arten können bei geschwächten Patienten Krankheiten verursachen (sogenannte nosokomiale Infektionen).

    Wikipedia

    Dieses Bakterium kommt also auf natürliche Art und Weise vor. In Böden, Wasser, Abwasser und Nahrungsmitteln vor allem rohem Gemüse!!! VEGAN ALARM Weiterhin ist er auf der menschlichen Haut und im Atmungstrakt zu finden. 

    Nun mal ehrlich, wer sichert denn jetzt zu, dass Simon Fischer selbst nicht die Probe verseucht hat, da er diese Keime ja selbst in und an sich trägt?

    Aber auch beim zweiten angeblich gefundenen Bakterium spricht Wikipedia von harmlos!

    Proteus mirabilis sind gramnegative, fakultativ anaerobe, nicht sporenbildende, stark peritrich begeißelte – und damit sich lebhaft bewegende – stäbchenförmige Bakterien.[1] P. mirabilis ist in der Regel ein harmloser Saprophyt (Destruent organischer Stoffe).

    wikipedia

    Fazit des Ganzen:

    Man erkennt also wieder einmal in der von Simon Fischer vorgepreschten Kampagne seine eigene Ungebildetheit. Wobei man wohl, es hier wohl ehern mit akuter Dummheit zu tun hat.

    Martin Lacey vom Circus Krone kündigte in einem Interview an, den Löwenkot von einem unabhängigen Labor erneut prüfen zu lassen. Nach meiner Erfahrung, wird man hier wohl zu denselben Erkenntnissen gelangen, wie ich diese durch meine Recherchen offen gelegt habe. 

    Simon Fischer ist und bleibt ein ignoranter Lügner der aus seiner perfiden Mediengeilheit alles Behaupten würde, ohne einen einzigen rechtssicheren Beleg zu besitzen!

  • Peta Aktivist greift Angler an und bedroht ihn mit einem Messer

    Es ist noch nicht lange her, das Tanja Breining im Auftrag von Peta, alle Tierrechtsaktivisten aufrief, das diese Angler mit Steinen bewerfen sollten!

    Der Aufruf von Breining im Namen von Peta zog große Kreise. Obwohl Peta die Punkte des Aufrufs, gegen Gewalt gegen Angler entschärfte, scheint man intern weiter seine Aktivisten zu Gewalt gegen Angler aufzurufen.

    Anders lässt sich nicht erklären, wie jetzt ein Peta Aktivist, mit einem Messer bewaffnet, auf einen angelnden Vater mit seinem Sohn losging. So berichtete die chiemgau24.de folgendes …

    Ein aggressiver Tierschützer störte die beiden Angler immer wieder. Als er auch noch Steine auf die Angler warf, eskalierte der Streit. Nachdem es dem Tierschützer nicht gelang, den Angler in den See zu stoßen, trat er dem Sohn mit seinem schweren Bergstiefel das Smartphone aus der Hand und entfernte sich mit den Worten er hole jetzt ein Messer.

    Beschreibung des Mannes: ca. 50 Jahre, schlank, durchtrainiert, grau melierte Haare zu einem Pferdeschwanz gebunden ,kurze Hose und T Shirt, sowie Rucksack und Bauchtasche, alles sehr abgetragen. Wer hat den Mann im Gebiet drei Seen, Seehaus gesehen, oder den Vorfall beobachtet?

    Für sachdienliche Hinweise wenden Sie sich bitte an die Polizei Ruhpolding unter der Telefonnummer 08663/88170.

    chiemgau24.de

    Mit Steine werfen und Waffengewalt hat Peta und deren Aktivisten Erfahrungen!

    Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung musste in einem Zoom+ Interview selbst einräumen, dass er bereits nach eigener Aussage wegen Steinewerfen auf einen Laborchef rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt wurde! Im Jahr 2018 stürmte eine Peta Aktivistin das YouTube Hauptquartier in San Diego USA und schoss mit einer Handfeuerwaffe um sich. Dabei verletzte sie mehrere Mitarbeiter von YouTube zum Teil schwer, bevor sie sich selbst das Leben nahm.

    Gewalt mit Waffen wird bei Peta immer vordergründiger. Haferbeck kommentiert diese Waffengewalt die ja auch Straftaten sind mit den Worten. „Straftaten sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!“ Mord und Totschlag also, auch wenn man sich die gewalttätigen steigernden Übergriffe in den letzten Monaten und Jahren anschaut!

    GERATI fordert die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Peta und die Auflösung dieses kriminellen Vereins!

    Seit 2014 dokumentiert GERATI die immer massiver werdenden Gewalttaten von Peta und deren Anhänger. Der Verein selbst ruft seine Aktivisten zum Schmeißen von Steinen gegen Angler auf. Der Weg zu einem Messerangriff ist genauso wenig entfernt wie der Schusswaffeneinsatz aus diesen radikalen Tierrechtskreisen, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes Agieren!

    Die Politik ist endlich gefordert und die Forderung der Bürger und Bürgerinnen umzusetzen und Straftaten begehenden Vereinen, oder Vereinen die Straftaten für Gut befinden die Gemeinnützigkeit abzuerkennen!

    Schützt die Bürger vor den Gewalttaten von Peta und Co!!!

  • Simon Fischer präsentiert wieder einmal seine Torheit

    Der Dilettantismus der bei Simon Fischer mittlerweile in komplette Stümperhaftigkeit ausartet, scheint grenzenlos zu sein! Anstatt, die positiven Dingen, eines zukünftigen Gesetzes hervorzuheben, fordert man auf einmal Sachen, die in der jahrelangen Diskussion zum Thema Wildtierverbot, nie ein Thema waren.

    Simon Fischer will mit Haut und Haaren Tierrechtler sein. Dabei gibt er sich immer wieder der kompletten Pein und Lächerlichkeit Preis. Sei es bei seinen Stalkeraktionen gegen Zirkusse, die bereits strafbares Ausmaß angenommen haben. Oder der Fall des Jura-Zoos, wo Fischer überall Tierquälerei gesehen haben möchte. Die ermittelte Staatsanwaltschaft bescheinigte dem Tierrechtler unzureichende Auffassungsgabe. Es wurde keine der behaupteten Tierquälereien aufgefunden. 

    Auch bei dem von Tierrechtlern geforderten Wildtierverbot ist Simon Fischer immer dabei. Besonders mit gefakten Video und Bildmaterial wurde er auffällig. Das scheint auch der Grund zu sein, dass er bei keiner Presseagentur eine Festanstellung erreichen konnte und nur Tagelöhnerjobs bekam.

    Simon Fischer forderte die Umsetzung dem Bundesratsbeschluss für ein Wildtierverbot in Deutschland

    Nun darf man sich natürlich Fragen, ob Fischer sich überhaupt ein einziges Mal, sich mit diesem Bundesratsbeschluss, was im zwei Jahres-Turnus eingereicht wurde, beschäftigt hatte. Denn dieser Antrag des Bundesrates schloss Großkatzen, wie Löwen und Tiger bei dem geforderten Wildtierverbot gänzlich aus. Dort heißt es Wortwörtlich …

    Das Verbot soll insbesondere für Affen (nicht-menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten.

    Beschluss Bundesrat 18. März 2016

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    Genau jene Tiere, ausgenommen der Elefanten, will man jetzt vom zuständigen Ministerium verbieten bzw. die Haltung auslaufen lassen. Bei Elefanten ist bereits erkenntlich, dass in wenigen Jahren, es keine Elefanten mehr in Zirkusse geben wird. Das liegt vor allem an der schwierigen Haltung von Bullen, die eine Zucht fast unmöglich machen. Die Elefanten die noch in deutschen Zirkusse leben, stehen fast alle kurz vor der Rente. So hat letztes Jahr der Circus Krone, eine ältere Elefantendame in eine spanische Elefanten-Senioren-Residenz abgegeben.

    Letztendlich muss man feststellen, das Julia Klöckner den Antrag des Bundesrates fast wortwörtlich umsetzt. Fraglich ist nur wie die Umsetzung erfolgen soll. 

    Bei einem Verbot werden wohl Schadenersatzzahlungen fällig. Vorstellen kann man sich, das vorhandene Tiere, solange die Haltungsformen es ermöglichen, dulden wird und somit die Haltung wie bei Elefanten auslaufen lässt.

    Simon Fischer schreibt in seinem Straftatelefanten Aufruf, denn hierbei handelt es sich um eine Mailbombing Attacke, die als Computersabotage gewertet werden kann, folgendes.

    Die Ministerin will sich offenbar ihren Ruf wieder etwas zurecht rücken und versucht die Bevölkerung mit einem Wildtierverbot für Zirkusse an der Nase herumzuführen.

    Nun frage ich mich, welche Bevölkerung Simon Fischer meint?


    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Zirkusse mit Tieren sind stets gut besucht. Insbesondere der Circus Krone, der als größter europäischer Zirkus Erfolgsgeschichte schreibt. Also welche Bevölkerung meint Simon Fischer denn. Die 0,1 Prozent radikaler vegan lebender Tierrechtler?

    Wenn alte Forderungen umgesetzt werden, erfindet Simon Fischer einfach neue

    Man kann also erkennen, dass Julia Klöckner als Bundesministerin den radikalen Tierrechtlern entgegenkam. Der Umsetzungsvorschlag entspricht fast dem eingereichten Beschluss des Bundesrates. Damit gibt sie Zirkusse eine Perspektive und legt einen Riegel, vor den willkürlich erlassenen kommunalen Wildtierverboten.

    Dass Simon Fischer jetzt zu so einer dummen Aktion aufruft und sich damit der Lächerlichkeit preisgibt, zeigt das man Tierrechtlern nie den kleinen Finger reichen darf. Wird eine Sache umgesetzt, stellen sie immer mehr und größere Forderungen und geben sich nicht zufrieden, mit dem, was sie erreicht haben. Letztendlich steht bei den radikalen Tierrechtlern, die gänzliche Vernichtung der Tierhaltung, auf der Agenda. Egal, ob dabei Arten, gänzlich von der Erde verschwinden.