Zurzeit überschlagen sich die Ereignisse beim dubiosen Tierschutz-Shop. Kritik unerwünscht – Bewertungen werden auf Facebook deaktiviert. 29.08.2017 Betrug und …
Die Handlungen von PeTA zeugen immer mehr davon, dass PeTA einen Genozid an der Tierwelt durchführt. Tierschutzgesetze existieren für PeTA nicht. 19.08.2017 PeTA Genozid an …
Deutsche Affenspezialistin Antje Engelhardt trat für PeTA als Rechtsbeistand vor Gericht für Naruto auf. Als sie Kritik äußerte, rief PeTA die Polizei und die Biologin wurde …
Peter Hübner gibt sich als Medien-geiler Oberhetzer der Tierrechtsszene und scheint keiner Organisation so richtig anzugehören.
Immer wieder tritt Peter Hübner, als Sprachrohr von verschiedene radikalen Tierrechtsorganisationen auf. Sei es bei einer Mini Peta Demo, oder bei Animal Rights. Im eigentlichen Sinne ist Peter Hübner aber im Verein „Metzger gegen Tiermord“ angestellt. Wobei ihn dort wohl die Arbeiten nicht so radikal genug erschien. Deshalb sucht er immer wieder, die nähe von richtig radikalen Gruppen. Leider lassen sie ihn nur als Hampelmann zu. Bisher ist er in keiner Gruppe als ordnungsgemäßes Mitglied aufgenommen worden.
Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigt ehern die Unfähigkeit, bei der Arbeitsweise von Peter Hübner. So wurde Peter Hübner aus der damals noch existierenden Partei „Ethia“ förmlich hinausgeworfen. Danach versuchte er in diversen radikalen Tierrechtsorganisationen Fuß zufassen. So trat er bei „Ostfriesen gegen Tierleid“ eine Zeitlang auf. Danach kam er auf die Idee, sich als ehemaliger Metzger zu profilieren und gründete den Verein „Metzger gegen Tiermord!“
Seine anatomischen Kenntnisse eines Ebers zeigten jedoch, dass Peter Hübner von dem Beruf eines Metzgers keine Erfahrungen besitzt. So bezeichnete er die Ausbuchtung des Penis eines Ebers, als Tumor und gab sich dadurch der Lächerlichkeit Preis.
Hetze gegen Landwirte sorgt immer wieder für Tierleid
In den letzten Monaten, begann Peter Hübner unter diversen radikalen Tierrechtsorganisationen, die Hetze gegen Landwirte. Bisher konnte er weder Erfolge, noch tatsächliche Tierquälerei aufzeigen. Natürlich springt er gern auf Meldungen anderer Tierrechtler auf und versucht die Entdeckung für sich auszunutzen.
Dabei wird offen gehetzt und unterschwellig dazu aufgefordert Straftaten zu begehen, wie zum Beispiel Einbrüche in Ställe! Immer wieder kommt es dabei zu Tötungen und Verletzungen von hunderten von Tieren. Wie in diesem Fall, dem Peter Hübner sich zu schreiben muss.
23.000 Hühner verenden nach einem Stall-Einbruch durch wahrscheinlich radikale Tierrechtler, die von Hübner zu Straftaten aufgefordert wurden. Es lässt sich vermuten, dass die Stromversorgung des Stalls unterbrochen wurde, weil die Straftäter wohl dachten, damit die eventuelle Videoüberwachung abzuschalten. Dass dabei auch die Belüftungsanlage abgeschaltet wurde, geht in die Hirne der radikalen Tierrechtler nicht rein.
Peter Hübner sagt in einem Kommentar auf diese Mitteilung folgendes …
Breaking News:
Nach einem Einbruch verenden 23.000 Hühner qualvoll!
Ich frage mich allen Ernstes, was treibt Menschen zu solch grauenvollen Taten an?
Die Täter*innen gehören hart bestraft!
Die Haltung der Tiere ist schon grauenvoll genug – auch dass diese armen Lebewesen nur noch durch technische Hilfsmittel (Lüftunganlagen) überleben können ist grauenvoll. Wer immer diese Anlagen ausstellt ist ein Tierquäler, ein Tiermörder und muss bestraft werden.
Spekulationen, wie sie gerade die Bauern machen, das es Tierschützer gewesen seien, sind ebenso deplatziert wie jene, dass sich der Betreiber sanieren wollte oder es ein Racheakt gewesen sein könnte.
Mir persönlich ist es egal, wer es war, der- oder diejenigen haben über 23.000 Lebewesen einen qualvollen Tod beschert, denkt einmal darüber nach.
Keine Distanzierung und keine Aufforderung Einbrüche zu unterlassen
Wie üblich bei solchen Stellungnahmen aus der radikalen Tierrechtsszene, liest man weder eine Distanzierung zu dieser Straftat, noch erfolgt eine Aufforderung solche Straftaten zu unterlassen. Peta berichtet überhaupt nicht davon. Würde es hier heißen, dass die Tiere wegen einen normalen Stromausfall verstorben wäre, hätte Peta sofort eine Strafanzeige gestellt.
Sobald ein Tierrechtler involviert ist, erstattet Peta weder Strafanzeige noch gibt man eine Stellungnahme ab. Man kann also davon ausgehen, das Tierrechtler Tiere töten dürfen. Tierrechtler sehen allein in der normalen Schlachtung von Tieren, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. So verdrehen Sie, geltende Gesetze gern zu ihren Gunsten. Letztendlich nehmen sie sich dann selbst heraus, Tiere für angebliche Tierquälereien zu quälen. Da nimmt sich Peter Hübner nichts, zu anderen radikalen Tierrechtlern.
Kommt Simon Fischer durch die Klage und Strafanzeige von GERATI an seine finanziellen Grenzen? Die Spendenbereitschaft hält sich in Grenzen!
Nachdem Simon Fischer die Strafanzeige und Klage von GERATI wahrscheinlich erreicht hat, beginnt er auf einmal nach Spenden zu betteln. Dieses bekam GERATI durch eine Verlinkung des von Fischer auf seiner Facebook Seite geposteten Beitrages mit.
Zwar scheinen 10 Personen interessiert, doch wenn man auf den Link klickt, erscheint die Zahl, zwei Spenden. Man scheint wohl zu wissen das Simon Fischer, der auch als Ober-Lügen-Baron bekannt ist, wieder einmal Lügen verbreitet.
Auch GERATI war bereits einmal in die Situation, nachdem Dr. Edmund Haferbeck ihn mit wüsten Verleumdungsbehauptungen, Klage gegen den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos einreichte, auf Spenden angewiesen. Hier setzte GERATI aber auf wahrheitsgemäße Berichterstattung und konnte noch dazu seine Unschuldsvermutung, durch Beweise belegen.
Simon Fischer hingegen arbeitet weiter mit Lügen. So dürfte es niemanden verwundern, dass er keine Jobs mehr erhält und somit schwer seinen Lebensunterhalt begleichen kann. Wer mit Lügen und wilden Verschwörungskampagnen, Menschen diffamiert, nur weil diese mit Tieren zu zusammenarbeiten, oder einen Job ausführen, der von Tieren abhängig ist. Man könnte also auch sagen, Simon Fischer hat sein Karma zu spüren bekommt.
Staatsanwaltschaft Görlitz prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Simon Fischer
Simon Fischer behauptete mehrfach, die Staatsanwaltschaft Görlitz sei bei Ihren Ermittlungen in einer von Simon Fischer gestellten Strafanzeige, gegen den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, zu der Erkenntnis gekommen, dass ein veröffentlichter Screenshot ein Fake sei.
In Wirklichkeit stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz das Verfahren, ohne Hinweis auf ein Zivil-Juristischen-Anspruch, mit folgender Begründung ein!
Es hat sich herausgestellt, dass gegen sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.
Einstellungsverfügung 900 Js 6057/18
Dennoch behauptete Simon Fischer genau das Gegenteil, gegen über dem Hoster von gerati.de. Ich übermittelte meinem Hoster die Einstellungsverfügung und dieser wies insgesamt, zweimal die Löschanträge von Simon Fischer, mit dem Verweis auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz zurück.
Simon Fischer scheint sich juristisch nicht so sicher zu sein, ob er ein zivilrechtliches Verfahren gewinnen würde. Jedenfalls stellte er bis heute keine gerichtliche Klage. Dafür kam er auf die Glorreiche Idee, einfach öffentlich für alle einsehbar, den Betreiber von GERATI zu verleumden, in dem er bei Google einen Löschantrag stellte.
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
Da es sich dabei um vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptungen handelt, erstattete GERATI gegen Simon Fischer Strafanzeige und stellte Strafantrag. Bereits in einem Telefonat mit einem Bediensteten der Staatsanwaltschaft Görlitz, kristallisierte es sich heraus, dass auch die Staatsanwaltschaft selbst, bei diesen Aussagen tätig würde, da hier getroffenen juristische Aussagen vorsätzlich falsch wiedergeben werden. Da dieses ja mehrfach bereits durch Simon Fischer getan wurde, dürfte ihn hier eine härtere Strafe erwarten.
Zu dem Strafverfahren durch die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, kommt noch eine Zivilklage auf Simon Fischer hinzu. Sollte er in beiden Verfahren rechtskräftig verurteilt werden, dürfte für ihn die Jobsuche als Journalist noch schwerer fallen, als bisher. Insbesondere Lügner werden ungern in der Presse gesehen, da diese der ganzen Medienpräsenz schaden können.
Nicht GERATI ist dafür verantwortlich, dass Simon Fischer keine Jobs bekommt, sondern nur er selbst. Wer nur Lügen kann, keine Belege bzw. Beweise für seine unzähligen Anschuldigungen präsentiert, der ist einfach nur ein notorischer Lügner. Das hier potenzielle Arbeitgeber zurückschrecken, ist nicht verwunderlich. Gern gibt aber GERATI diesen Arbeitgebern noch weitere Informationen, über die Arbeitsweise von Simon Fischer, in Form eines Arbeitsnachweises. Denn GERATI dürfte ein umfangreiches Archiv, über die Arbeit von Simon Fischer, als radikaler Tierrechtler, Stalker von Zirkusse und Manipulateur von Video und Bildmaterial besitzen!
Wölfe sind in Deutschland ein Problem. Anstatt von radikalen Tierrechtlern einem Wolfsmanagement zustimmen, machen dieses das Opfer zum Täter.
Gegen einen Schäfer deren Schafe von Wölfen gerissen wurden, ging bei der Staatsanwaltschaft Kiel eine anonyme Anzeige. Der Vorwurf: Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Die Umzäunung soll laut Anzeige nicht hoch genug gewesen sein. Beweise wurden natürlich wie üblich aus der Tierrechtsszene nicht geliefert.
Tierrechtler zelebrieren den Wolf als Kuscheltier. Mittlerweile leben allein in Deutschland über 1.000 Tiere. Eine Reglementierung des geschützten Wolfes ist für radikale Tierrechtler keine alternative. Auch, wenn nachweislich spezielle Wölfe eine Vorliebe für Nutztiere gefunden haben und diese Tiere reißen.
Da Wölfe in Blutrausch geraten, töten sie alles was sich bewegt. Beim Wolf geht es also nicht um den reinen Nahrungserwerb, sondern nur um das reine Töten. So werden von Schäfern immer wieder komplette Herden, durch Wölfe ausgelöscht.
Für Tierrechtler haben Schafe kein Recht auf Leben
Die Doppelmoral von Tierrechtlern stinkt zum Himmel. Ein Schaf hat kein Lebensrecht, auch wenn es im Blutrausch durch einen Wolf getötet wird. Für Tierrechtler sind Schafe nicht Schutzbedürftig, da diese ja bereits in „Gefangenschaft“ beim Menschen leben.
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Wölfe leben in Freiheit und besitzen für Tierrechtler ein größeres Schutzinteresse. Da dürfen schon mal Wölfe in Menschennähe kommen und auf Kinderspielplätzen herumlaufen. Der Wolf wird immer als Kuscheltier dargestellt. Dass dieses eine Fehlentscheidung ist, zeigt der Vorfall einer englischen Wanderin in Griechenland. Diese wurde von einem Wolfsrudel getötet und
zerfetzt. Die Wirbelsäule und weitere Teile der Leiche seien verschwunden gewesen. Die Wanderin rief beim Überfall noch ihre Familie an, die dann die Polizei in Griechenland informierte. Jede Hilfe kam zu spät. Ein Pathologe der die Überreste untersuchte, bestätigte das hier Wölfe am Werk waren.
Wölfe ja – aber reglementiert
Aber auch in der Dokumentation wurde dieses Thema tatsächlich angesprochen und gerade in einem Gebiet, wo der Wolf durch Dörfer und sogar vor Kindergärten gesichtet wurde. Hier sprach eine Behördenmitarbeiterin in einer öffentlichen Sitzung davon, dass man bevor man den Wald betritt, mit einer Trillerpfeife einen Pfiff loslassen sollte, damit der Wolf wegrennt! Ähm, und wie sollen Kinder dann die Natur und vor allem Tiere des Waldes beobachten, wenn man diesen nicht wie früher beibringt, leise im Wald zu sein?
Gerati.de
Gleichzeitig verbietet man in Deutschland das Leben von sogenannten Kampfhunden, egal ob sie den Wesenstest bestehen oder nicht. Ein gefährliches Raubtier, was bei der Nahrungssuche unberechenbar werden kann, lässt man aber durch Städte und Dörfer frei spazieren.
Die Einrichtung von Wolfs freien Zonen wird genauso von Tierrechtlern sabotiert, wie die Reglementierung der Wölfe. Auch Umsiedlungsmaßnahmen um die Zahl der Wölfe in einigen Regionen zu reglementieren, wird von seitens der Tierrechtler dementiert.
Peta macht es vor, mit seinen Sinnfreien Strafanzeigen gegen Landwirte.
Insbesondere Dr. Edmund Haferbeck, als Leider der Rechtsabteilung von Peta, erstattet immer wieder bei Bränden Strafanzeigen gegen Landwirte. Als Begründung gibt er an fehlende Brandschutzmaßnahmen. Selbst bei Brandstiftungen, die Haferbeck im Namen von Peta sogar befürwortet, in dem er öffentlich die Aussage trifft! „Straftaten von Tierrechtlern sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!“ Damit ruft Peta selbst zu Straftaten auf und verhöhnt dann das Opfer des Brandanschlages noch mit einer Strafanzeige.
Agrarheute.de bringt es auf den Punkt …
Strategie: die Opfer zu Tätern machen
Das Prinzip ist nicht neu: Seit Jahren schon zeigt Peta Deutschland Nutztierhalter an, die Tiere durch Stallbrände verloren haben. Der Landwirt habe im Vorfeld nicht genug für den Brandschutz getan, heißt es dann pauschal. Selbst bei eindeutigen Fällen von Brandstiftung scheut der Verein nicht vor Anzeigen zurück.
Und auch bei den Wolfsrissen haben NGO-Vertreter längst die eigentlich Schuldigen ausgemacht. Der Vorsitzende des Naturschutzbundes (NABU) Schleswig-Holstein, Hermann Schultz, lässt auf lifepr.de wissen: „Bei fast allen Wolfsübergriffen auf Schafherden waren die Zäune unzureichend […] Man gewinnt den Eindruck, dass einzelne Schäfer ihre Tiere opfern, um das Bild des ‚bösen Wolfes‘ in der öffentlichen Meinung bewusst zu manifestieren.“
Weihnachtsspendengeschäft ruft
Wer in Kiel Anzeige erstattet hat, ist unbekannt. Das Ziel dürfte jedoch dasselbe sein wie bei Petas Stallbrandaktionen: Tierhalter massiv zu diskreditieren und sie – angesichts von ohnehin psychisch belastenden Notsituationen – mürbe zu machen. Kann es einen gemeineren Vorwurf geben als den, dass man seine Tiere aus wirtschaftlichem oder politischem Kalkül elend verbrennen oder vom Wolf reißen lässt?
Außerdem schadet es so kurz vorm Weihnachtsgeschäft natürlich auch nicht, dem Spendenvolk noch einmal gründlich ins Gedächtnis zu rufen, auf wessen Konten noch Platz ist für eine Unterstützung der selbsternannten Nutztierretter.
Die böse Saat ist gelegt
Die Staatsanwaltschaft Kiel prüft den Vorgang, allerdings machte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler gegenüber den Kieler Nachrichten klar, dass man angesichts einer anonymen Anzeige gegen Unbekannt (es wurde kein Schäfer namentlich genannt) sehr bedacht agieren werde: „Wir werden nicht – und dürfen das auch gar nicht – einen Rundumschlag gegen alle Schafhalter machen.“
Das dürfte auch dem Anzeigenden klar gewesen sein. Aber der giftige Stachel sitzt schon mal.
Radikaler Tierrechtler Simon Fischer findet keinen Job und macht mit Lügen GERATI dafür verantwortlich. Staatsanwaltschaft nimmt Ermitlungsverfahren gegen ihn auf!
Radikaler Tierrechtler Simon Fischer kann nur eins und das ist das Verbreiten von Lügen! So hetzt er gern gegen Zirkusse und Zoos und will diese Lügen letztendlich mit gefakten Beweismitteln bestätigen. So behauptete er, dass beim Jura Zoo die Tiere gequält wurden. Letztendlich ergab das Ermittlungsverfahren folgendes …
Ende Mai 2018 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Jura-Zoo eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass sich nicht belegen lasse, dass Tieren durch Rohheit Schmerzen oder Leid zugefügt worden sei.
Auch im Fall des Bären Ben log Simon Fischer, dass sich die Balken bogen. Seine hier aufgestellte Behauptungen wurde widerlegt und der Bär sogar als Vorzeigebär vom Leiter der Auffangstation betitelt.
Seit Ben im Frühjahr 2016 abgeholt wurde, lebt er auf einem Gnadenhof in Bad Füssing. Arpád von Gaál, der Vorsitzende des Vereins Gewerkschaft für Tiere, betont, dass Ben damals in einem guten Zustand war. „Als er bei uns ankam, war er gesund und fit, es hat ihm an nichts gefehlt.“ In der Regel rette der Verein Bären aus schlechter Haltung. „Ben war wirklich ein Vorzeige-Bär – er gehört eigentlich nicht zu den Tieren, die wir suchen und aufnehmen.“ Auch die Haltung im Zirkus sei nach dem Gesetz legal gewesen, betont von Gaál. „Der Zirkusbetreiber hat nach seinen Möglichkeiten das Beste für Ben getan.“
Anstatt es einmal mit der Wahrheit zu versuchen, lügt Simon Fischer weiter. In dem Artikel wo ich einen Screenshot postet der beweisen würde, welchen Menschenhass Simon Fischer aus Roth von sich gibt, stellte er Strafanzeige gegen mich.
Schaut man sich den Artikel genau ansieht man das ich selbst seine Stellungnahme in diesem Artikel veröffentlichte, um den Leser selbst entscheiden zu lassen, wem er mehr glaubt.
Selbst die Bild-Zeitung berichtete über den Menschenhass von Simon Fischer …
Kurz vor der großen Trauerfeier (Samstag 19.08., 15 Uhr in Mötzingen) tauchen zu diesem furchtbaren Unglück hasserfüllte Kommentare von vermeintlichen Tierschützern auf.
Sie zielen gegen die Opfer, weil die zu einer Zirkus-Familie gehören. Neben dem Facebook-Profil von Aktivist Simon Fischer (19, „Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus“) steht: „Die quälen wenigstens keine Tiere mehr.“ Und ein weiteres Bündnis-Mitglied wird zitiert mit: „Verdammtes reisendes Pack.“
Aktivist Fischer sagt: „Das haben wir nicht geschrieben. Ich vermute, dass Gegner unseres Aktionsbündnises die Kommentare gefälscht haben, um uns zu diskreditieren. Ich habe schon Anzeige erstattet.“
bild.de
Das ist nicht das erste Mal, das Simon Fischer behauptet, er würde sich in einem Rechtsstreit befinden!
Bereits im Jahr 2017 behauptete er gegenüber dem Nordbayern.de folgendes …
Blogger aus Indonesien
Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.“
nordbayern.de
Diese Behauptung war gelogen, denn die bisher einzige Strafanzeige von Simon Fischer ging erst am 01.08.2018 bei der Polizei in Görlitz ein und wurde mir über meinen Postbevollmächtigten zugestellt!
Vorladung Strafanzeige Simon Fischer
Auf den konkretisierten Tatvorwurf habe ich wie folgt reagiert!
Nachdem dann die Verleumdungsklagen (25 Stück) von Dr. Edmund Haferbeck auch bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen waren, wurde die Akte Strafanzeige Simon Fischer mit denen von Haferbeck unter dem Aktenzeichen 900 Js 6057/18 zusammengefasst! Am 05. März 2019 kam dann die Einstellungsverfügung, die an meinen Postbevollmächtigten zugestellt wurde!
Einstellungsverfügung vom 05 03 2019
Nach der Einstellungsverfügung kam Simon Fischer auf die glänzende Idee, meinen Provider anzulügen!
So schrieb er eine E-Mail an meinen Provider …
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Silvio Harnos betreibt die über Sie gehostete Domain https://gerati.de/. Auf dieser Internetseite werden bereits seit Jahren Einzelpersonen und Organisationen diffamiert. Wegen dort veröffentlichter Artikel liegen gegen Herrn Harnos bei zahlreichen Staatsanwaltschaften bereits rund 20 Strafanzeigen vor.
Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben. Die Folge waren Morddrohungen gegen meine Person. Ich fordere Sie hiermit auf, die oben genannte Seite bis zum 15.06.2019 zu entfernen. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09 ist der Webhoster juristisch zu belangen, sollten strafrechtlich relevante Inhalte auf den Seiten veröffentlicht werden und dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies habe ich hiermit getan. Sollte der Artikel nicht entfernt werden, sehe ich mich gezwungen, juristisch gegen ALL-INKL.com vorzugehen.
Ich sendete meinem Provider nach einem lustigen Telefongespräch, wo wir uns über die Taten von Simon Fischer köstlich amüsierten die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Der Provider wies die Ansprüche von Simon Fischer zurück!
Drei Monate später wendete sich Simon Fischer erneut an meinen Provider …
Das Anliegen klang dann so …
Betreff: Hinweis zur Löschung wegen Beleidigung und Verleumdung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Nutzer Silvio Harnos veröffentlichte am 29.08.2019 auf der über Ihre Firma gehosteten Domain „gerati.de“ einen Artikel, in welchem ich als „Spinner“ beleidigt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Kunde verleumderische, ehrverletzende und unwahre Behauptungen über meine Person in verschiedensten Artikeln veröffentlicht. Sie sind als Webhoster verpflichtet, nach Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung für eine Sperrung des Angebots zu sorgen. (siehe LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09)). Ich fordere Sie damit in einem ersten Schritt auf, den Artikel
zu entfernen. Im übrigen wird hier zudem ein Bürgermeister verleumdet. Sollte der Artikel weiterhin abrufbar bleiben, behalte ich mir eine Privatklage ausdrücklich vor.
Simon Fischer
Daraufhin antwortete ich wie folgt …
Sehr geehrter K***,
hiermit teile ich zu der Meldung von Herrn Simon Fischer folgendes mit.
Simon Fischer behauptet selbst gegenüber der Presse gegenüber mir in einem Rechtsstreit sich zu befinden. So machte er gegenüber dem Onlinemagazin Nordbayern.de folgende Aussage zu meiner Person!
„Blogger aus Indonesien
Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.„
Das Veterinäramt hatte bei der jüngsten Begehung des Jura-Zoos nur kleinere Mängel festgestellt. Allerdings muss das Gibbon-Gehege bis März 2018 erneuert werden.
Seine versuchte Strafanzeige wurde von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz abgewiesen! Einstellungsverfügung liegt ihnen bereits aus einem vorangegangenen Vorfall vor.
Auch dort hat Herr Simon Fischer mit Lügen gearbeitet. So behauptete er gegen über ihnen folgende falsche Tatsachenbehauptung:
Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben.
Die Staatsanwaltschaft hat trotz intensiver Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, aber keine Erkenntnisse erlangen können, dass der von mir veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.
Mit dieser Äußerung hat Simon Fischer, also vorsätzlich gelogen, was ihn als Lügner entlarvt, den man umgangssprachlich auch als Spinner betiteln kann. Die Behauptungen, die Simon Fischer als Tierrechtler immer wieder aufstellt, können durch Ermittlungsbehörden nicht bestätigt werden, wie auch das oben genannte Zitat des Nordbayern.de belegt.
Demnach ist die Aussage „Spinner“ keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern beschreibt ehern die immer wieder durch Simon Fischer aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen, die durch Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft als falsch herausstellen.
Der Begriff Spinner wird unter anderem definiert: 2) Person, die unsinnige Gedanken, Vorstellungen hat
Diese Definition trifft auf Simon Fischer, der als Tierrechtler aktiv ist, zu.
Gleichzeitig betreibe ich den Blog gerati.de als journalistische Webseite, in der ich mich insbesondere mit radikalen Tierrechtlern befasse.
Demnach berufe ich mich auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem es heißt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Selbst alle angestrebten Strafanzeigen, die sich auf Artikel von GERATI beziehen und vom selbsternannten größten Tierrechtsverein Peta stammen, wurden erst kürzlich alle durch die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt.
Dennoch habe ich die Bezeichnung „Spinner“ in dem Artikel durch „Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet“ abgeändert.
Herrn Simon Fischer steht es natürlich jederzeit frei, gegen meine Person eine Zivilrechtliche Klage anzustreben. Darüber wurde er in der Einstellungsverfügung seiner Strafanzeige informiert.
Bisher ist keine Klageschrift von seiner Seite bei mir eingetroffen!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Doch jetzt kommt der Hammer was ihn das Genick brechen wird
So stellte Simon Fischer jetzt einen Löschantrag bei Google und log dort auch was die Bretter hergaben. Doch dieses Mal wird er sich wohl zu Weit hinausgelehnt haben!
Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Google wahre Berichte, nicht löschen muss. (siehe Zeit.de)
Das Informationsrecht überwiegt dem Persönlichkeitsrecht. GERATI wird von Gerichten mittlerweile als journalistischer Blog eingestuft. Auch bei der anstehenden Klage erweiterte das Berliner Landgericht die Klage um den Begriff Presserecht! Haferbeck selbst klagte nur wegen Verleumdung!
Und so sieht der Löschantrag von Simon Fischer bei Google aus (Rechtschreibfehler habe ich natürlich drin gelassen)
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann.Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
Ich habe einmal die wichtigsten Punkte fett markiert! Wenn GERATI eine VERLEUMDERSEITE ist, was ist dann die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern? Immerhin kann man selbst auf Wikipedia und in den Medien nachlesen, das Simon Fischer vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet!
Dann immer wieder der übliche Schmarren aus der Tierrechtsszene. Ich bin nach Indonesien geflüchtet, um mich vor der deutschen Justiz zu verstecken. Ähm warum reagiere ich dann auf jede Strafanzeige und stelle auch Strafanzeigen, wenn ich mich doch vor der deutschen Justiz verstecke. Warum kommt eine Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen auf Grundlage der Strafanzeige von Simon Fischer zu der Erkenntnis, das es keinen begründeten Verdacht gegen meine Person mehr besteht?
Die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass es sich eben nicht um einen gefakten Screenshot handelt! Dieses wurde mir auch noch einmal auf Anfrage bestätigt und mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Grundlage das keinerlei begründeter Verdacht bestand, bestätigt!
Nach der falschen Tatsachenbehauptung mit der Staatsanwalt will Simon Fischer also sogar einen Unterlassungsanspruch gegen mich haben. Wenn er diesen besitzt, dann ist dieses nicht nur Betrug, sondern sogar Urkundenfälschung. Ich habe zu keiner Zeit eine Unterlassungserklärung gegenüber Simon Fischer abgegeben!
„Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden“
Simon Fischer will also ein selbständiger Journalist sein und hat vom Presserecht keinerlei Ahnung. Dass er seit Jahren nur mit Hilfsjobs sich Überwasser halten muss, liegt wohl nicht an GERATI, sondern ehern an seiner Lügerei, wie dieser Löschantrag belegt. Ich kann potenzielle Kunden verstehen, wenn sie mit einem solchen Menschen nichts zu tun haben wollen, der nur Lügen verbreitet und andere Menschen mit tiefem Hass überzieht!
Strafanzeige gegen Simon Fischer
Als Erstes wendete ich mich an die Staatsanwaltschaft Görlitz, um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mir bestätigen zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Überprüfung meiner Unterlagen, fehlt mir bis heute ein Nachweis über den Status bzw. Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu dem Aktenzeichen 150 Js 21008/17.
Da der Strafanzeigensteller Simon Fischer öffentlich die Behauptung aufstellt, dass die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis kam, dass der von mir veröffentlichte Screenshot gefakt sei und Herr Simon Fischer diese Aussage ohne Beweismittel, als Löschungsantrag bei Google und meinem Provider nutzten möchte, bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige zu unterrichten!
Antrag Simon Fischer Löschung der Google suche zu diesem Artikel:
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
Es wäre für mich Juristisch relevant, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz tatsächlich zu dieser Erkenntnis kam und in welcher Form sie den Strafanzeigensteller diese Aussage bestätigt haben!
Gleichzeitig bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige als Beschuldigter zu unterrichten. Ich bitte sie die Antwort per E-Mail: silvio@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 mir zuzusenden, da auf Grundlage des Lockdowns von Indonesien eine Postzustellung aus dem Ausland sich schwierig gestaltet!
Im Anhang lege ich ihnen Kopien meines Reisepasses und meines Führerschein, aus dem meine Adresse hervorgeht, bei.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort …
Sehr geehrter Herr Harnos,
in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 1. Oktober 2020 wird Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren 150 Js 21008/17 zum Verfahren 900 Js 6057/18 hinzuverbunden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
G***
Justizbeschäftigte
Daraufhin folgte nach einem kurzen Telefonanruf, bei der Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige gegen Simon Fischer …
Strafanzeige gegen
Simon Fischer, Pxxxxx. xxx, 91xxx Roth / Deutschland
wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen Simon Fischer wohnhaft laut Impressum Facebook: Pxxxx in 91xxx Roth, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Herr Simon Fischer behauptet unter anderem öffentlich und gegenüber dritten, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz in ihrem Ermittlungsverfahren 150 Js 21008/17 zusammengelegt in 900 Js 6057/18 das die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu der Erkenntnis kam, dass der angeblich veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.
Diese Behauptung stellte Simon Fischer gegen über meinen Provider der AllInkl.com auf und forderte durch diese Behauptung die Löschung des Artikels. Dem Provider habe ich die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens 5. März 2019 beigefügt. Damit war dieses Problem geklärt.
Jetzt stellte ich fest, dass Simon Fischer bei Google dieselbe Behauptung aufstellte und die Löschung des Suchergebnisses auf Grundlage von Diffamierung beantragt hat. So begründete er seinen Antrag wie folgt …
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
In diesem Antrag behauptet Simon Fischer fälschlich, dass er einen rechtskräftigen Unterlassungsanspruch besäße.
„Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden.“
Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sollte Herr Simon Fischer eine besitzen ist dieses nachweislich eine Fälschung! Hier würde der Straftatbestand des Betruges noch im Raum stehen.
Mit der Webseite gerati.de verdiene ich auf Grundlage von Schaltung von Werbung über Google Geld. Aufgrund der Diffamierungsmeldung besteht die Möglichkeit, dass ich für einige Werbepartner nicht mehr tragbar wäre und ich somit eine Umsatzeinbuße einräumen müsste.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!
Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Weiterhin wird Simon Fischer sich freuen dürfen, einen Unterlassungsanspruch per Zivilklage in den nächsten Tagen zu erhalten. Denn wer nur Lügen kann, der sollte sich nicht wundern letztendlich noch als Vorbestraft zu gelten. Ob dieses seine Bewerbungen fördert, bleibt offen!
Jagd erleben: Wie stehen Sie zu Tierrechtsorganisationen?
Gitta Connemann: Mir fehlt für diese das Verständnis. Das fängt schon beim Ziel an. Tierrechtsorganisationen wollen die Gleichberechtigung von Tieren und Menschen. Sie sind etwas völlig anderes als Tierschutzorganisationen, die sich für Tierwohl einsetzen. Tierrechtsorganisationen stehen dagegen für eine abstrakte Ideologie. Ich liebe Tiere. Aber diese dürfen nicht auf eine Ebene mit Menschen gestellt werden. Genau das wollen aber Organisationen wie PETA. Und damit das Ende jeglicher Haltung von Tieren. Keine Heimtiere, keine Zucht, keine Jagd. Kompromisse gibt es nicht. Zudem entsetzt mich die Wahl der Mittel.
GERATI: Die Forderung nach einer Gleichberechtigung für Mensch und Tier, verstößt meines Erachtens, gegen jedes Rechtsverständnis und ist in einer demokratischen rechtsstaatlichen Gesellschaft, nicht in einklang zu bringen. Natürlich müssen Tiere einen Schutzstatus besitzen, der jedoch seine Grenzen in einer rechtsstaatlichen zivilen Gesellschaft findet.
Tierrechtsorganisationen sind gegen jede Art von Tierhaltung. Offen spricht sich Peta dafür aus, Blindenhunde und weitere Schutzhunde bei Polizei, Zoll und dem Militär zu verbieten. Jede Tierhaltung, selbst die Heimtierhaltung, würde dann nicht möglich sein.
Viele Unterstützer, die solchen Tierrechtsorganisationen mit Spenden finanzieren, haben selbst Haustiere. Im festen Glauben, dass sie niemals Betroffen sein werden, unterstützen sie Peta und andere Tierrechtsorganisationen und ziehen in einen diffamierenden Feldzug.
Jagd erleben: Wie sollte die Politik in Ihren Augen in der aktuellen Zeit, in welcher Stalleinbrüche oder auch Hochsitzbeschädigungen und Morddrohungen gegenüber Jägern ständig geschehen, auf solche Organisationen reagieren?
Gitta Connemann: Mit Haltung und Klarheit. Straftaten müssen als solche benannt werden – und zwar öffentlich. Und diese müssen verfolgt werden. Die Strafverfolgung liegt dann bei Staatsanwaltschaften und Gerichten – wie bei jeder Straftat. Darauf darf Politik keinen Einfluss nehmen. Denn Deutschland ist ein Rechtsstaat ohne politische Justiz. Und ich sehe die Medien in der Pflicht. Sie sollten Aktivisten, die Straftaten begehen, nicht glorifizieren. Es sind Straftäter. Und so müssen sie auch benannt werden.
GERATI: Mit Haltung und Klarheit, welch ein Ausdruck eines Politikers. Wer öffentlich Straftaten, insbesondere über Peta, aufdeckt und dazu seine persönliche Meinung sagt, wird von Peta in Deutschland, mit einer Abmahnung, Strafanzeige oder Klage bedacht.
Selbst FDP Politiker und Bundestagsabgeordneter Gero Hocker, wurde von Peta mit einer Abmahnung bedacht und das nur, weil dieser seine persönliche Meinung zu dieser Organisation sagte.
Ein Bürger, der sich in einem Leserbrief an eine Zeitung wendete, nachdem diese Zeitung sich zu positiv über Peta geäußert hatte, erhielt einen Tag vor Weihnachten eine Abmahnung und sollte darauf bis zum 27.12. reagieren. Dass auch Rechtsanwälte im Weihnachtsurlaub sind, kann insbesondere Herr Haferbeck als Leiter der Rechtsabteilung, nicht wissen.
Wer intensiv die Machenschaften von Peta aufdeckt, wie ich, für den hat insbesondere Herr Haferbeck auch tolle Einschüchterungsmaßnahmen auf Lager.
So besitzt Haferbeck von diversen Staatsanwälten private Telefonnummern, um diesen mitzuteilen, dass ich mit Ort Datum und Zeit, nach Deutschland einreise.
Ich wurde im Februar 2018, wegen angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz, für 90 Minuten bei der Einreise aus Abu Dhabi kommend, von der Bundespolizei in München festgehalten.
Mir wurde das Recht auf öffentliches Gehör verwert und es wurde versucht, mich zu einer Unterschrift unter ein Verhörprotokoll zu zwingen, mit dem Ankreuzen ich mache keine Aussagen. Dabei konnte man mir trotz mehrmaliger Anrufe bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, nicht einmal den konkreten Tatvorwurf benennen.
Im Nachhinein müsste ein Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Augsburg, doch fachlich in der Lage sein, zu erkennen, bzw. zu ermitteln, dass ein Deutscher Staatsbürger der 2008 ausgewandert ist und 2018 nach also fast 10 Jahren das erste Mal wieder deutschen Boden betreten hat, überhaupt nicht gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben kann. Auf mysteriöser Art verschwanden Akten und letztendlich der Anklagepunkt, Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Haferbeck zauberte dann auf die schnelle noch 25 Strafanzeigen, wegen angeblicher Verleumdung aus dem Hut.
Mittlerweile hatte ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg angezweifelt. Peta sitze in Stuttgart und mein Server steht in der Nähe von Görlitz. Da in Deutschland tatortnahe Ermittlung eine Grundvoraussetzung ist, beantragte ich die Abgabe des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft Görlitz!
Erst nach sechs Monaten erhielt die Staatsanwaltschaft Görlitz die Akten und mir wurde endlich das Recht auf Gehör eingeräumt. Am 5. März 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz das Ermittlungsverfahren mit der Begründung …
„Es hat sich herausgestellt, dass gegen Sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.“
Diese Erkenntnis konnte die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht erkennen?
Man darf sich schon Fragen welche Vorteilsnahme die Staatsanwaltschaft Augsburg von Peta erhält. Anzumerken ist, dass man in Bayern selbst bei der Generalstaatsanwaltschaft der Meinung ist, dass eine Strafanzeige gegen einen Staatsanwalt von diesen innerhalb weniger Minuten selbst eingestellt werden kann. So wird letztendlich das Opfer zum Täter gemacht! Danke deutsches Recht!
Kommt man mit Strafanzeigen nicht weiter, beginnt man die Kritiker mit haltlosen Klagen zu überschütten!
So wurde ich jetzt von Haferbeck mit einer Klage bedacht. Wer jetzt denkt, das ist alles kein Problem, dem kann ich einmal Schildern vor welchen Problemen man steht. Peta setzt den Streitwert in der Regel immer mit 25.000 € an, obwohl bereits mehrere Gerichte den Streitwert bei Verleumdungen mit 1.000 bis 4.000 € festlegten! Ab einem Streitwert von 5.000 € ist in Deutschland das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang. Mein Antrag auf Fristverlängerung, begründet auf Corona und Anwaltssuche, wurde vom Landgericht Berlin mit der Begründung abgewiesen, dass nur ein Anwalt beim Landgericht Anträge einreichen kann. Soviel zu einem fairen Prozess.
Mehrere Anwälte sagte mir am Telefon ab. Unter der Hand wurde die Gefahr des Mandatsverlustes genannt. Hier ist die Verleumdungskampagne gegen den Rechtsanwalt Dr. Scheuerle, der von Haferbeck, als Anwalt ohne Moral öffentlich bezichtigt wurde, eine Begründung. Es wurde eine Schmutzkampagne von Peta inszeniert, wo es selbst diverse Webseiten gab, die ein diffamierendes Video von Dr. Scheuerle verbreitet haben. Verständlich, das Rechtsanwälte dann Angst haben, einen Mandanten gegen Peta zu vertreten. Soviel zu einem fairen Prozess.
Ich musste letztendlich innerhalb von 14 Tagen aus Indonesien einen Rechtsanwalt finden, der bereit war die Verteidigung zu übernehmen. Von 25 Rechtsanwälten erhielt ich eine Absage, oder man teilte mir mit, dass man sich beim Antrag von Prozesskostenhilfe mit Mandanten, die keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen, sich nicht auskennt. Bis heute habe ich immer noch keinen Bescheid, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Der Termin für die Verhandlung steht hier aber bereits mit dem 09. März 2021 11:00 Uhr fest.
Aufgrund der fehlenden Zusage der Prozesskostenhilfe, kann ich derzeit keine Widerklage einreichen, die nur solange möglich ist, wie das Verfahren besteht. Zieht Haferbeck jetzt die Klage zurück, muss ich in einem eigenen Verfahren klagen! Was wiederum mit neuen Kosten verbunden wäre! Soviel zu einem fairen Prozess.
Auch hier stellt sich die Frage warum Haferbeck in Berlin klagt und nicht in Stuttgart oder Hamburg, wo der Sitz seiner Rechtsanwältin ist. Hier wirft sich erneut die Frage auf, wie fair ist ein Prozess, für einen Deutschen Staatsbürger, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
Jagd erleben: Wie stehen Sie zu dem Antrag der FDP, dass PETA die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll?
Gitta Connemann: Selbst die FDP hat davon meines Wissens nach inzwischen Abstand genommen. Denn der Bundestag kann PETA nicht die Gemeinnützigkeit entziehen. Das kann nur das örtlich zuständige Finanzamt Stuttgart I. Dieses kann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch vorliegen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt das Verfahren gegen attac. Hier hatte das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen. Aber auch ein Finanzamt braucht Hinweise.
GERATI: Auch beim Thema Finanzamt Stuttgart habe ich bereits meine Erfahrungen machen dürfen. Stellt man in Deutschland bei irgendeiner zuständigen Behörde eine Strafanzeige, erhält man nicht nur eine Eingangsbestätigung, sondern hat auch ein Recht zu erfahren, was aus den Ermittlungen geworden ist. Nicht so beim Finanzamt Stuttgart. Zwar wurde eine Akte zu meiner Person eingerichtet, jedoch war diese leer. Also die Strafanzeige gegen Peta, wegen verdachtes des Steuerbetruges, wurde aus dieser Akte entfernt. Dieses erfuhr ich telefonisch. Meine Anfragen auf Eingangsbestätigung meiner Strafanzeige blieben von seitens des Finanzamtes unbeantwortet!
Also wendete ich mich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages. Dieser reichte dann die Petition wegen der Sachlage Peta und der Landeszuständigkeit an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg, weiter. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass das Finanzamt keine Eingangsbestätigung einer Strafanzeige erklären müsse. Dieses bezieht sich auf das Steuergeheimnis. Was eine Eingangsbestätigung eines Schreibens mit dem Steuergeheimnis zu tun hat offenbart sich mir nicht!
Wenn man jetzt weiß, wie eng Peta insbesondere Haferbeck mit einigen Staatsanwälten ist, sodass er in der Lage ist einen Haftbefehl, wegen seiner eigenen erfundenen Strafanzeigen erlassen zu lassen, dann frage ich mich schon inwieweit die Vernetzung von Peta in das Finanzamt Stuttgart reicht. Insbesondere da es bereits mehrere Grundsatzurteile gab, die eine verschwenderische Mittelverwendung als Gemeinnützig schädlich ansehen.
Wie kann es sein das Peta nach Rumänien reist, aber steuerlich keine Reisekosten gegenüber dem Finanzamt abrechnet?
Wie kann es sein das nach Petas eigenen Angaben, nur 6 Prozent der Spenden, im Tierschutz landen?
Wie kann es dann sein, das vom Finanzamt diese Angaben nicht hinterfragt werden!
Jagd erleben: Darf eine Tierrechtsorganisation in Ihren Augen Gewinn erzielen?
Gitta Connemann: Rechtlich darf auch ein gemeinnütziger Verein Gewinne machen. Das gilt für alle Vereine in Deutschland. Die Gewinne dürfen aber nicht an den Vorstand oder die Mitglieder ausgeschüttet werden. Persönlich halte ich es aber für bedenklich, dass ein Verein wie PETA Deutschland e.V. im vergangenen Wirtschaftsjahr knapp 2.2 Millionen Euro Gewinn erzielt hat. Der Verbleib dieser Mittel ist nicht transparent. Deshalb setze ich mich auch für eine Transparenzinitiative ein. Parteien müssen genau Rechenschaft ablegen. Wer gemeinnützig ist und ein bestimmtes Volumen erreicht, sollte ebenfalls öffentlich machen, von wem welche Gelder kommen und wie diese genau verwendet werden.
GERATI: Natürlich darf und sollte auch jeder gemeinnützige Verein, Gewinne erwirtschaften dürfen. Fragen sollten dann aber bei der Verwendung der Gewinne und Spenden aber schon möglich sein. Es kann nicht sein, dass ein Verein selbst angibt, nur 6 Prozent seiner Spendeneinnahmen in den in der Satzung festgelegten Verwendungszweck zu stecken. Insbesondere wenn man wie Peta über 10 Millionen Euro an Spenden kassiert und das im Jahr.
Warum verpflichtet man nicht gemeinnützige Vereine, die mehr als 1 Million Euro an Spenden einnehmen, sich dem Deutschen Spenden Siegel zu unterwerfen. Was sind schon ein paar tausend Euro, wenn Spender letztendlich sicher sein können, dass ihre Spende auch da ankommt, wo für sie gedacht ist. Eine Überprüfung der Mittelverwendung bei Peta, würde ein katastrophales Ergebnis liefern. Dieses bestätigte bereits die Stiftung Warentest und der Spiegel, die sich mit gemeinnützigen Vereinen befassten.
Wer ehrenamtlich sich für den Tierschutz einsetzt, der hat auch nichts zu verbergen. Sich bei einer Gemeinnützigkeit, die wie der Begriff bereits erläutert der Gemeinheit dienen soll, sich hinter einem Steuergeheimnis zu verstecken, wobei letztendlich der Steuerzahler für die Steuererleichterung aufkommt, ist gesellschaftlich, wenn nicht sogar rechtlich fragwürdig.
Das sich dann gemeinnützige Vereine hinter dem Sigel der transparenten Zivilgesellschaft verstecken und damit selbst werben, das sie ja zertifiziert sind und die Spenden ordnungsgemäß verwendet werden, zeigt das Defizit, was Deutschland hat.
Die ITZ schreibt selbst – für was sie nicht einstehen!
… und was nicht?
Die ITZ bzw. die Verwendung des Logos garantiert nicht die Richtigkeit der von der Organisation gemachten Angaben, sondern lediglich – und auch nur soweit dies von außen möglich ist – dass die Angaben im Sinne der Selbstverpflichtung vollständig sind.
Durch die ITZ wird weder ein sparsamer Umgang mit Spenden attestiert, noch wird die verantwortungsvolle und satzungsgemäße Verwendung der Mittel bestätigt. Das Logo der ITZ ist kein Siegel, welches den Anspruch hat für eine „gute“ Organisation zu garantieren. Die ITZ macht keine Aussage zur Führungsqualität, Beachtung von arbeitsrechtlichen Standards oder Gesetzestreue einer Organisation.
Es ist kein konkreter Fall bekannt bei dem Betrug, Missbrauch oder andere Arten von Korruption durch die ITZ verhindert werden konnten. Oftmals gehen solche Fälle mit krimineller Energie einher und können auch durch spezifische Kontrollinstrumente nicht verhindert werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen können davon ebenso betroffen sein wie die Wirtschaft, Politik oder die öffentliche Verwaltung. Die ITZ ermöglicht aber spezifische Nachfragen von innerhalb und außerhalb einer Organisation und kann somit das Bewusstsein in Organisationen stärken sich vor solchen Fällen zu schützen.
transparency.de
Peta hat das ITZ Siegel nur auf der Spendenseite eingebaut!
Dann frage ich mich natürlich, warum dann das ITZ Siegel expliziert bei Peta, nur auf der Spendenseite aufgezeigt wird, wenn dieses nicht suggerieren soll, das die Spenden eine ordentliche Verwendung finden! Natürlich ist auch Transparenz wichtig. Wenn ein Sigel aber letztendlich eine Sicherheit vorgaukelt die nicht existiert, welchen Sinn hat dann dieses Siegel?
Hier sollte sich aber auch der Sigel Herausgeber, der Verantwortung stellen!
Wieder erstattet Peta eine Strafanzeige, gegen Angler aus Ernsgaden, bei einer Staatsanwaltschaft. Grund für die Strafanzeige die Bezeichnung „Königsfischen!“
Kein einziger Peta Mitarbeiter war beim Königsfischen in Ernsgaden anwesend. Auch gab es keine einzige Mitteilung eines von Peta immer wieder aufgeführten Whistleblower! Wie üblich erlangte Peta Kenntnis, von diesem Königsfischen in Ernsgaden, nur durch einen Artikel in einer Zeitung. Aus diesem Zeitungsartikel und dem Namen „Königsfischen“ behauptet Peta, das Angler gegen Gesetze verstoßen.
Peta erstattet also diese Strafanzeige nur aus reiner Vermutung, dass aus dem Namen „Königsfischen“ eine strafbare Handlung abzuleiten ist. Da Peta generell Strafanzeige nur auf die Namensgebung einer Veranstaltung zieht, kann man hier bereits eine Straftat von Peta ableiten.
Begeht Peta vorsätzliche Straftaten?
Das Gesetz ist hier eindeutig. Im § 164 StGB lautet es …
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Und tatsächlich finden gerade umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen Peta durch die Staatsanwaltschaft Görlitz statt. Nach einer Strafanzeige von Silvio Harnos dem Betreiber von GERATI wurden die Ermittlungsmaßnahmen gegen 6 Mitarbeiter von Peta verstärkt.
GERATI erstattet Strafanzeige gegen 6 Peta-Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz
Auch in diesem Fall hat Peta auf Grundlage eines Presseartikels gegen einen Landwirt, dem sein Gehöft abgebrannt war, eine verleumderische Strafanzeige gestellt. Alle von Peta erstatteten Strafanzeigen werden in der Regel von den ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt. Peta behauptet ja immer wieder das die Justiz Lobbyarbeit leistet. Nur wie soll die Polizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchführen, wenn selbst Peta keine Beweise ihrer Behauptung präsentieren kann! Die Begründung man müsse nur auf Grundlage eines haltlosen Verdachtes ermitteln, schränkt nicht nur die Ermittlungsbehörden ein, die richtige Straftaten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung ermitteln müssen.
Warum wohl ist keiner der unzähligen Peta Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen Vorort?
Wenn es Peta um den Tierschutz gehen würde, dann würde doch aus rein menschlichen Verstand, Peta doch bei solchen Veranstaltungen Vorort sein, um die Einhaltung des Tierschutzes beizuwohnen. Das Peta sich hier verweigert, kann nur damit begründet werden, das Peta weiß, dass es keine Verstöße, bei diesen Veranstaltungen gibt.
Auch das von Peta die unfähigste Mitarbeiterin Tanja Breinig vorgeschoben wird, um die im Bereich Wasserlebewesen angeblichen Gesetzesverstöße zu begründen, ist wohl mehr als Lächerlich! Tanja Breinig ist nicht einmal in der Lage, lebendige Fische in einem Aquarium, von Plastikfischen zu unterscheiden. Auch hier erstattete Peta Strafanzeige bei einem Veterinäramt. Diese machten sich aus der 60 Kilometer entfernten Behörde auf den Weg, um diese Plastikfische zu retten. Unfähiger geht es wohl kaum, liebe Frau Tanja Breining!
Angler wehrt euch!
Es wäre schön, wenn sich betroffene Angler hier rechtlich Tätig würden. Betroffene können selbst Klage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung einreichen. Auch Strafanzeigen die jede Polizei und Staatsanwaltschaft formlos annimmt, sind hier möglich. Der DAFV steht hier beratend zu Seite!
Friedrich Mülln selbst bezeichnet seine Straftaten, für die er sich bereits mehrfach vor einem Gericht verantworten musste, als „zivilen Ungehorsam!“
Gesellschaftlich sind Tierrechtler eine Randerscheinung. Sie suchen die immer wieder die Nähe von rechtsradikalen und Linksradikalen Kräften, die sie auch gegeneinander ausspielen. Tierrechtler agieren mit Gesetzesverstößen und helfen dabei nicht einem einzigen Tier. So musste Mülln selbst bereits aus den eigenen Reihen mehrfach Kritik einstecken, da er selbst lieber eine Tierqual mit der Kamera beobachtet, als einem überforderten einzelnen Landwirt Hilfe anzubieten!
Gleichzeitig musste er einräumen, dass die Schließung eines Tierversuchslabors, was er monatelang Diffamierte, überzogen war. Auch hier wurde er mit massiver Kritik aus den eigenen Reihen überzogen!
Die Videoaufnahmen die Friedrich Mülln immer wieder an Fernsehsender verkauft, stellen sich immer wieder als manipuliert und nicht authentisch dar. So muss man davon ausgehen, dass Friedrich Mülln selbst Tiere vorsätzlich quält, um an gefaktes Videomaterial heranzukommen.
Keinem einzigen Tier hat Friedrich Mülln in seiner Tierrechtsarbeit bisher geholfen!
So wartet Mülln mit seinem Videomaterial monatelang, bevor er damit an die Öffentlichkeit geht. Eigentlich müsste doch auch ein Tierrechtler bestrebt sein, eine angebliche Tierquälerei sofort abzustellen. Nicht so bei Mülln. Ihm und anderen Tierrechtlern geht es nicht um das Leid der Tiere, sondern darum, dem ausgewählten Opfer (Landwirten), den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
In einem anderen Fall wollte Mülln dokumentieren, dass angeblich Veterinärämter nicht reagieren. So meldete er einen Fall SECHS Tage nach Erkenntnis einer Tierquälerei ANONYM beim Veterinäramt.
Veterinärämter sind durch Fakeanrufe besorgter Möchtegern Tierschützer überfordert und sind bereits lange an den Grenzen der Abarbeitung angelangt. Da steht ein zu dünnes Tier auf der Weide, da fehlt angeblich Wasser, obwohl hinter dem Unterstand der Wassertrog voll ist und nur nicht vom Zaun her einsehbar ist. Hätte Mülln seinen Namen genannt, wäre wohl man hier auch aktiv geworden. So musste man natürlich davon ausgehen, das es sich bei dem Anruf (anonym), um einen Fakeanruf handelte.
Und ja auch sechs Tage sind zu viel, wenn es um Tierquälerei geht. Warum wohl Mülln nicht sofort mit Kenntnisnahme einer Tierquälerei die Behörden informiert, bleibt offen. Obwohl es sich daher begründen lassen würde, dass die durch Mülln selbst gefakten und befürworteten Tierquälereien, dann sich nicht bestätigen lassen würden. Nach Tagen und Monaten, kann man schon argumentieren, dass der Tierhalter von der Aktion Wind bekommen habe und deshalb aufgeräumt hätte!
Witzige und stupide Strafanzeige von Mülln gegen Baden-Württembergischen Agrarminister Peter Hauk (CDU)
Friedrich Mülln erstattete Strafanzeige gegen Peter Hauk (CDU) wegen Beihilfe zur Tierquälerei. Der Minister habe zahllose Fehlbetäubungen begünstigt, so Mülln in einem Interview bei der leonberger-kreiszeitung.de. Erst vorgestern lehnte die Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde von Mülln ab.
Die Dummheit der Strafanzeige offenbart sich im Tatvorwurf. Her Hauk habe ein verhängtes Zwangsgeld gegen den Schlachthof aussetzen lassen. Dieses wurde von einem Sprecher des Ministeriums damit begründet, dass die Versorgungslage in der Coronazeit gesichert werden muss. Mülln steht wie jeder radikale Tierrechtler für eine ungesunde und gefährliche vegane Ernährungsweise und kämpft deswegen mit allen Mitteln, gegen Betriebe und Unternehmen die mit Tieren arbeiten.
Die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung, muss auch in einer Krise wie die jetzige Pandemie, sichergestellt werden. Eine rein pflanzliche Ernährungsweise ist ungesund, da viele lebenswichtige Nahrungsbestandsstoffe nicht in ausreichender Form dem Körper zugeführt werden! So sind insbesondere Kinder und Jugendliche von Mangelernährung betroffen. Mehrere Babys und Kleinkinder starben oder erlitten Gesundheitsschäden, da Eltern ihre Kinder, vegan zwangsernährten!
Die Klage ist Erfolgslos, da man dem Minister keinerlei Mitverantwortung bei den Arbeitsabläufen des Betriebes zuweisen kann. Es geht hier also wieder einmal, nur um reine Polemik von Friedrich Mülln.
Vorschlag von GERATI an Friedrich Mülln
Wie wäre es denn einmal, wenn Friedrich Mülln, Spendengelder aus dem Tierschutz dafür einsetzt, um Tieren in diesem Schlachthof, eine leidfreie Schlachtung zu bescheren. Anstatt nur zu glotzen wäre es doch einmal schön, wenn Mülln selbst mit anpacken würde, um Tierschutzverstöße zu verhindern. Meinetwegen auch mit dem Zertifikat „Durch Friedrich Mülln bzw. Soko Tierschutz, Tierschutzgerecht geschlachtet!“ Das wäre doch mal ein Anfang, um Tierschutz wahrlich auszuleben – lieber Friederich!
Peta veröffentlicht immer gefakte und selbstverursachte Tierquälerei und behauptet dieses seien Wahre Begebenheiten.
Screenshot Facebook Peta Deutschland
Peta warnt vor angeblichen verstörenden Animal-Crushing-Videos. Dabei ist doch Peta hier der größte Produzent von solchen gefakten Videos.
Peta quält selbst Tiere, um eine angebliche Tierquälerei aufzuzeigen. Demnach kann man wirklich sagen das Peta Tierquälerei auf untersten Niveau betreibt, nur um mit diesen Videos Spendengelder zu generieren.
So schreibt Peta in einem eigenen verlinkten Artikel folgendes …
PETA erreichen immer wieder Meldungen von Internetnutzern, die vor allem in sozialen Netzwerken auf frei zugängliche Videos stoßen, in den Tiere gequält werden – für Klickzahlen und aus Profitgier. Teilweise werden die Vierbeiner dabei tierschutzwidrig dargestellt, bewusst in Situationen gebracht, die ihnen Angst machen, oder aus einem sexuellen Fetisch heraus sogar zu Tode gequält. Auch der Wunsch nach sadistischer Selbstdarstellung oder ein Aufmerksamkeitsdefizit können hinter dem unfassbaren Tierleid vor der Kamera stecken.
Animal Crushing – wenn Tiere für einen Sex-Fetisch gequält werden
Animal-Crushing-Videos sind extreme Versionen gewaltvoller Pornographie, in denen Menschen Tiere zur Luststeigerung verbrennen, zerstückeln und töten. [1] In derartigen Clips sieht man oftmals, wie Tiere mit hochhackigen Schuhen oder barfuß zerquetscht, zertreten und mit Absätzen aufgespießt werden. Die Intention hinter den grausamen Tierqual-Videos: ein Sex-Fetisch, für den Zuschauer bereit sind, Geld zu bezahlen.
Warum melden diese dummen Menschen, diese Videos Peta, anstatt diese sofort bei der Plattform, oder den Behörden zu melden?
Eine einfache Meldung auf Plattformen, wie YouTube reicht aus, um diese Videos entfernen zu lassen. Das funktioniert in der Regel recht zügig. Warum lässt man solche Videos ohne Meldung aktiv und wendet sich an Peta, die überhaupt keinen Einfluss haben? Grund dafür scheint wohl ehern das Geltungsbedürfnis einiger Menschen zu sein, die solche Videos lieber Online lassen, als das man dafür sorgt, das dieses Video entfernt werden und der Veröffentlicher des Videos gesperrt wird.
Das Peta selbst solche Tierqual-Videos produziert, um diese Tierquälerei anderen Personen in die Schuhe zu schieben ist nicht neu!
Peta beauftragte eine Firma, um eine künstliche Katze zu erschaffen, die öffentlich in einem Video gequält wurde. Die Firma sollte dann in den sozialen Medien, Fakeaccounts erstellen und dadurch eine öffentliche Empörung anzetteln.
Nur spielte die Firma nicht so mit wie Peta dachte. Die Firma Mashables ging an die Öffentlichkeit und machte diesen Betrugsversuch von Peta öffentlich.
Peta versuchte letztendlich diesen Betrug als „soziales Experiment“ zu verkaufen, was nicht gelang. Peta Deutschland löschte alle Beiträge zu diesem Katzenvideo, unter anderem auch die Stellungnahme.
Einzig bei Peta USA findet man diesen Versuch einer Erklärung noch.
So will Peta eine Tierquälerei aufzeigen und manipuliert ein Video so dumm, dass es jedem auffallen muss. So wurde in einem Video, siehe rechts verlinkt im Artikel, eine Kuh auf grausamste weise durch Peta gequält! Als die Kuh ruhig dastand, war die rechte Ecke vorhanden. Als sie dann wild umhersprang fehlte auf einmal diese Ecke. Es lässt die Vermutung zu, dass das Tier mit einem Gegenstand oder sogar einem Elektroschocker gequält wurde, nur damit Peta angebliche Tierquälerei aufzeigen konnte.
Anzumerken ist, dass die beschriebene Tierquälerei in der Haltung, von keiner Behörde, die sich die Haltung der Kühe anschaute, bestätigen werden konnte. Also wieder einmal purer Betrug durch Peta und das auf erbärmlicher Basis, durch eine Tierquälerei!
Liebe Peta Spender, denkt doch einmal nach bevor ihr einen einzigen Cent an Peta spendet. Mit eurem Geld kann Peta auch vermutlich einfach mal Tiere quälen, nur um weiter Spenden generieren zu können. Also bitte informiert euch, bevor ihr Peta spendet!
Hamburger Verbraucherschutzbehörde rückt von Vorwürfen ab, dass beim LPT Tiere gequält wurden. Diese Behauptung hatte Friedrich Mülln von Soko Tierschutz gestreut!
Dieses ist der zweite Fall, eines Betrugsvorwurfes in kürzester Zeit. Erst vor einigen Tagen musste sich das Fernsehmagazin Panorama öffentlich entschuldigen, da sie nachweislich gefaktes Videomaterial veröffentlichte. Die Aufnahmen stammten von Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro!
Aber auch Friedrich Mülln hatte bereits ein Tierversuchslabor auf betrügerischer Art und Weise der Verstöße, gegen das Tierschutzgesetz bezichtigt. Er wollte angeblich massive Tierquälereien, beim MPI in Tübingen aufgedeckt haben. Als die Behörden das Labor untersuchten, fanden sie weder verletzte Tiere, noch andere von Mülln behauptete Verstöße auf.
Demnach muss Mülln selbst die Tiere gequält haben, um an diese Videoaufzeichnungen heranzukommen! Ein eindeutiger Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Selbst Unterstützer sahen sich bei Mülln gezwungen, Kritik zu äußern. Er filmte seelenruhig eine Kranke Kuh und einen Bauern, der versuche der Kuh zu helfen. Anstatt Mülln dem Bauern half, filmte er einfach weiter. In einer Stellungnahme zu den Vorwürfen aus den eigenen Reihen, faselte er, er wolle nicht ins Gefängnis gehen. Warum sollte er ins Gefängnis gehen, wenn er einem Landwirt seine Hilfe anbietet? Da zeigt sich, das wahre Gesicht des Friedrich Mülln.
Auch beim LPT lieferte Mülln das gefakte Material!
Wie kann es sein, das Friedrich Mülln immer wieder angebliche Tierquälerei dokumentiert, diese aber letztendlich sich nicht bestätigt! Zahlt er Mitarbeiter von Unternehmen, damit sie vorsätzlich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen? Die Vermutung liegt nahe, das dieses so ist. Anders lässt es sich nicht erklären, dass nach bekannt werden der angeblichen Verstöße, durch Behörden keine mehr aufgefunden werden.
Viele Unterstützer argumentieren immer in die Richtung, das es nicht sein kann, das Mülln selbst, die Tier quält, oder diese durch Zahlungen quälen lässt. Aber gerade Mülln ist in Zugzwang, da er liefern muss. So erhielt er 2015, 20.000 € als Gewinner des Lush-Preises in der Kategorie „Öffentliches Bewusstsein“. Vor zwei Jahren gewann er 5.000 € von der Linken Zeitung Taz, die den Panther-Preis vergibt.
Ohne Öffentlichkeitsarbeit und angeblich Aufdeckungen, kommen auch keine Spenden rein. Allein daraus lässt sich erkennen, das Mülln unter massiven Erfolgsdruck steckt und deshalb selbst vor Tierquälereien nicht zurückzuschrecken scheint.
Dass Tierrechtler, also nicht nur Mülln, teilweise Monate warten und diese angeblich aufgedeckte Tierquälerei, dann in dieser Zeit noch dulden, spricht auch dafür. Es sei denn diese Tierquälerei gibt es nicht und ist rein ein Hirngespinst von Mülln und Co! Es wird Zeit, das die Politik sich hier endlich einschaltet und Tierrechtsorganisationen dazu zwingt in erster Linie mit den Behörden zusammenzuarbeiten und nicht aufgrund finanzieller Vorteile gegenüber Medien, das Material an diese verkauft werden darf!
Erneut konnten zwei radikale Tierrechtler auf frischer Tat erwischt werden als sie einen Hochsitz zerstörten. War es Peta?
Ein Mann und eine Frau die wahrscheinlich aus der radikalen Tierrechtsszene stammen, sägten an einem Hochsitz, die Streben und Sprossen an! Dadurch wollte man diesen nicht nur zerstören, sondern das Leben eines Jägers gefährden, der sich bei der Nutzung des Hochsitzes, schwer hätte verletzen können. Der Vorfall ereignete sich in einem Revier, nahe Waldfischbach-Burgalben in der Rheinland-Pfalz.
Einem Jäger der am Sonntagabend in seinem Revier unterwegs war, stellte die radikalen Tierrechtler auf frischer Tat. Obwohl sie wie Hasen zu flüchten begannen, gelang es dem Jäger Fotos von den Tätern, mit seinem Smartphone zu erstellen. Diese Fotos übergab er der Polizei.
Polizei stellte die Täter
Die Polizei startete sofort eine Umfangreiche und weiträumige Suche und konnte der beiden Straftätern habhaft werden. Dabei handelt es sich um einen 25-jährigen Mann und um eine 22-jährige Frau. Bei der Verhaftung trugen sie, bei der Tat benutzten Gegenstände, bei sich. Die Polizei leitete ein Strafverfahren, wegen Sachbeschädigung ein. Ob der Jäger selbst, auf dem Zivilklageweg in Form eine Schadenersatzklage tätig wird, wurde in der Meldung nicht genannt. Wünschenswert wäre es in jedem Fall.
Insbesondere Peta, nennt solche Straftaten als legitim. So äußerte sich der leitende Rechtsberater von Peta, Dr. Edmund Haferbeck in einem Interview dahingehend, das Straftaten der Tierrechtsbewegung ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit seien. Haferbeck selbst, musste in einem Interview gegenüber Zoom+, einräumen, bereits selbst wegen Straftaten (er schmiss mit Steinen auf einen Laborchef) rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Diese Straftat nannte er in dem Interview „Peanuts – und man müsse eben da mal vorbeigehen, aber das ist Peanuts!“
Das Beschädigen oder Zerstören von Hochsitzen ist kein Kavaliersdelikt. Teilweise werden Hochsitze sogar angezündet und somit ein Waldbrand in kauf genommen, der Tiere, die in diesem Wald leben, gefährdet. Allein daran erkennt man, dass es Tierrechtsorganisationen wie Peta, nicht um den Schutz der Tiere geht, sondern rein um die polemische Selbstdarstellung, ihrer eigenen erfundenen ethischen Grundsätze. Diese lassen sich nicht mit der Gesellschaft in Einklang bringen. Deswegen scheint man aus der Tierrechtsszene, immer mehr auf Terror zu setzen. Auch dieses kündigte Haferbeck bereits in einem Interview an, in dem er mit der Gründung einer Tierrechtsterrororganisation drohte, vergleichbar der Al-Qaida!
Was droht den beiden verhafteten radikalen Straftätern?
Bei einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung droht den beiden radikalen Tierrechtlern, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldbuße! Im § 303 StGB steht …
Die einfache Sachbeschädigung ist in § 303 Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat geregelt. Dort heißt es: (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.