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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Aktenzeichen: Tier & Recht

PeTA führt einen Vernichtungskrieg

PeTA klagt, ohne belegbare Beweise zu besitzen. Keine einzige Klage die PeTA angestrebt hatte, führte zu einer erfolgreichen …

Veruntreut PeTA Spendengelder?

Veruntreut PeTA Spendengelder? Dieser Frage geht GERATI heute in diesem Artikel nach! Dazu schauen wir uns einmal den …

Keine Spendengelder für Straftäter

DEVK entfernt Spendensammelaktion für Animal Equality nach massiven Protesten von Landwirten, Jägern und Tierhaltern. Keine Spenden für Straftaten! …

Attila Hildmann hat keine Eier

In den letzten Tagen und Wochen kochte es ja um den selbst ernannten Vegan-Gott Attila Hildmann emotional hoch. Schuld war er hierbei …

Generalstaatsanwaltschaft prüft PeTA Beschwerde

Die Generalstaatsanwaltschaft prüft Beschwerde von PeTA wegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Zoo Hannover. 19.10.2017 General Staatsanwaltschaft prüft PeTA …

Kategorie: Aktenzeichen: Tier & Recht

  • Oberverwaltungsgericht kippt Eilentscheidung das Verwaltungsgericht Köln – Rinder dürfen nach Marokko transportiert werden

    Der Landkreis Rhein-Sieg hatte am 8. Dezember einen Tiertransport nach Marokko untersagt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der Vermutung, das die Tiere in Marokko voraussichtlich nicht tierschutzgerecht behandelt würden.

    Gegen diesen Bescheid des Landkreises Rhein-Sieg, legte die Spedition beim Verwaltungsgericht (VG) Köln per Eilantrag, Beschwerde ein. Das VG Köln lehnte den Eilantrag ab und folgte den Vermutungen der Kommune. 

    Die betroffene Spedition legte gegen die Ablehnung des VG Köln, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Das OVG kassierte die Entscheidung des VG Köln und genehmigte den Transport der Rinder, nach Marokko. 

    Spedition sei nicht fortdauernd verantwortlich für die Rinder

    In der Urteilsbegründung des 20. Senat führten die Richter folgendes aus …

    Die Untersagungsanordnung sei voraussichtlich rechtswidrig. Es sei schon fraglich, ob die angenommenen tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko der Spedition zuzurechnen seien. Die Annahme einer fortdauernden Verantwortlichkeit allein wegen des Transports begegne zumindest erheblichen Beden­ken, wenn die Rinder – wofür nichts konkret Greifbares spreche – nicht sofort im An­schluss an den Transport tierschutzwidrig behandelt würden. Erheblich zweifelhaft sei auch, ob die in Rede stehende Gefahr von Verstößen hinrei­chend konkret sei. Der Rhein-Sieg-Kreis stütze sich lediglich auf allgemeine Erkenntnis­se zum Umgang mit Rindern in Marokko. Deren Verlässlichkeit sei bislang nicht durch neutrale Stellungnahmen etwa staatlicher Stellen abgesichert und sie vermittelten allenfalls ein generelles Bild von in Marokko auch üblichen Methoden des Umgangs mit Rindern. Was mit den Rindern hier nach Beendigung des Transports wahrschein­lich geschehen werde, sei mit Ausnahme der letztendlich ‑ zu einem unbestimmten Zeitpunkt ‑ wohl zu erwartenden Schlachtung ungewiss. Eine solche Erkenntnislage möge es dem Verordnungsgeber erlauben, generelle Verbringungsverbote zu erlassen. Der Rhein-Sieg-Kreis sei als örtliche Tierschutzbehörde für den Erlass derartiger Regelungen aber schon nicht zuständig. Die nach der Erkenntnislage verbleibenden er­heblichen Unwägbarkeiten und Ungewissheiten ermächtigen ihn auch nicht da­zu, Verstöße als wahrscheinlich zu unterstellen und der Spedition den Nachweis aufzubürden, dass es nicht zu Zuwiderhandlungen gegen Anforderungen des Tier­schutzgesetzes kommen wird. Vielmehr müsse die Behörde den Sachverhalt selbst ermitteln.

    ovg.nrw.de

    Wirtschaftliche Interessen überwiegen

    Bei der allgemeinen Interessenabwägung über­wiege das wirtschaftliche Interesse der Spedition. Ob den Tieren schwerwiegende Beeinträchtigungen bis hin zur qualvollen Tö­tung drohten, sei hier ebenso ungewiss wie die Verantwortlichkeit der Antrag­stellerin für ein solches Geschehen. Ein faktisches Exportverbot für Rinder in Länder, in denen generell niedrigere Tierschutzstandards als in Deutschland bestünden, wie es mit dem Bescheid erlassen worden sei, sei auch unter Berück­sichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Tierschutzes nicht gerechtfertigt.

    ovg.nrw.de

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    Für mich persönlich ist es fragwürdig, ob das religiöse Schächten eines Tieres, den Straftatbestand eines Tierschutzverstoßes beinhaltet. Nur weil Menschen in Deutschland, die allgemeine Nahrungsbeschaffung gänzlich verlernt haben und bei der Schlachtung von Tieren, fast in Ohnmacht verfallen, bestätigt dieses keine Tierquälerei. Wirtschaftliche Interessen überwiegen.

    Es grenzt schon an Volksverhetzung, wenn sich Beamte hinstellen und das religiöse Schlachten in einem Drittland, als Tierquälerei bezeichnen, obwohl diese Schlachtung dort, nach geltenden Gesetzen erfolgt.

    In Ländern wie Marokko gibt es keine Massentierhaltung! Um die Ernährung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, ist man auf Tiertransporte angewiesen. Ein Verbot von Tiertransporten in Drittländer, würde meines Erachtens gegen das Völkerrecht verstoßen, da jeder Mensch ein Recht hat, sich ausreichend und abwechslungsreich zu ernähren.

    Mit solchen unbedachten Beschlüssen einzelner Beamter, schüren diese ehern Hass und Gewalt, gegen Ausländer, da man bei solchen unbewiesenen Verboten den Anschein erweckt, dass in Marokko Tiere vorsätzlich Misshandelt werden! Deutsches Tierschutzrecht kann nicht anderen Ländern aufgezwungen werden. Ein Verbot von Transporten verletzt die Berufsfreiheit von deutschen Unternehmen, wie das OVG jetzt auch urteilte!

    Der Beschluss des OVG ist rechtsgültig und unanfechtbar Az: 20 B 1958/20.

  • Friedrich Mülln der Spendenbetrüger

    Friedrich Mülln begeht vorsätzlich Spendenbetrug. Die Spenden die er für Soko Tierschutz einnimmt und anscheinend privat veranlagt, reichen ihm nicht aus.

    Seit ein paar Wochen bettelt Friedrich Mülln auf seiner persönlichen Webseite, privat um Spenden. Er räumt ein in gänzlicher Armut leben zu müssen und deswegen auf private Spenden angewiesen sei! Dazu vermischt er die Arbeiten von Soko Tierschutz, mit seinen privaten Bedürfnissen zusammen! So schreibt er auf seiner privaten Webseite folgendes …

    Ich leiste viel, opfere dafür auch den Großteil meiner Freizeit und gehe große Risiken ein. Es ist etwas typisch Deutsches, dass Menschen, die etwas Sinnvolles für die Gesellschaft tun, an der Grenze der Armut leben müssen.

    friedrich-muelln.info

    Friedrich Mülln sei Arm und sei auf Spenden angewiesen. Nun darf man sich fragen, wo die hunderttausende Spenden die Soko Tierschutz e. V. erhält verbleiben. Im Jahr 2019 hat Soko Tierschutz nach eigene Angaben 892.353,68 € an Spenden eingenommen.

    Wo verschwindet die fast 1 Million Euro aus dem Tierschutz?

    Friedrich Mülln und auch Soko Tierschutz machen keinen Hehl daraus, das man keinen aktiven Tierschutz betreibt. So wird weder ein Tierheim geführt noch Tiere durch Veterinär ärztliche Versorgung geholfen. Letztendlich begeht Soko Tierschutz nur Straftaten. Dazu musste sich Friedrich Mülln bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Die Bezeichnung Berufsstraftäter trägt Friedrich Mülln zu Recht.

    Anstatt in Not geratenen Tierhalter zu helfen, um die Tierhaltung zu verbessern, stellt sich Friedrich Mülln sogar noch selbst mit der Kamera hin und filmt Hilfsversuche eines Bauern. So passiert, als ein Bauer eine Kuh die zusammengebrochen war, zum Aufstehen bewegen wollen. Eine ausgewachsene Kuh wiegt bis zu 600 Kilogramm. Also braucht man Hilfsmittel. In diesem Fall einen Radlader. Anstatt das nun Friedrich Mülln dem Landwirt half und ihn beim Versuch die Kuh abzutransportieren half, stellte er sich daneben und filmte diese skurrile Aktion.

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    Diese Aktionen von Mülln sind mit dem Spannen bei Verkehrsunfällen vergleichbar. Friedrich Mülln, sorgt sogar noch dazu, dass der Landwirt, da er ungewollt öffentlich gefilmt wird, Fehler begeht! Warum Friedrich Mülln sich nicht bereit erklärt und dem Landwirt einweist, um den Abtransport der Kuh zu gewährleisten, bleibt offen!

    Friedrich Mülln macht sich der Unterlassung strafbar

    Friedrich Mülln fordert wie andere Tierrechtler auch, dass für Tiere dieselben Gesetze gelten sollten, wie für Menschen. Bei ihrer eigenen Umsetzung, ist natürlich egal ob Verstöße wie zum Beispiel, unterlassene Hilfe ein Rechtsverstoß sei.

    So filmt, Friedrich Mülln über Wochen und Monate, illegal angebliche Tierquälerei. Anstatt sofort einzuschreiten und die Behörden anzurufen, will Friedrich Mülln noch mehr Tierquälerei sehen. Zum Abschluss wird dann noch ein Video erstellt, was gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Angebliche Tierqualbehauptungen, werden von Ermittlungsbehörden widerlegt. Selbst bei den als Beweismittel beigefügten Aufzeichnungen werden Manipulationen festgestellt. Damit sind diese Beweismittel rechtsunwirksam, lieber Herr Friedrich Mülln.

    Die Armut von Friedrich Mülln nur vorgespielt

    Wenn Friedrich Mülln wirklich so Arm dran wäre, müsste er ja von Hatz IV leben. Sollte dieses so sein und Friedrich Mülln technische Produkte über den Verein kaufen und privat verwenden, ist dieses dann Sozialbetrug! Dieses gilt dann auch für die Nutzung eines Fahrzeuges. 

    Friedrich Mülln´s geheimes Luxusleben

    Man kann sich aber sicher sein, das Friedrich Mülln, im Geheimen in Saus und Braus lebt! So gönnt er sich wie er selbst auf seiner Seite wie er schreibt gern einmal eine Auszeiten von seinem harten Arbeitsleben. Wie man selbst erkennen kann, sind da luxuriöse Fernreisen eine willkommene Abwechselung! 

    Da braucht man sich letztendlich auch nicht wundern, dass kein Geld für Tiere die er aus dem Tierschutz abgreift, übrig bleibt. Wenn man dann noch versucht, doppelt zu kassieren, wie Friedrich Mülln, ist es wohl die gänzliche Schande, für den Tierschutz. Nicht nur das die Spendengelder für private Zwecke missbraucht werden, siehe bei Friedrich Mülln in Luxusreisen für seine Entspannung von seinem anstrengendem Beruf als Straftäter! 

    Spendensammeln kann und darf jeder.

    Nur ist es eine Straftat, wenn man Gelder zweckentfremdet wie es Mülln tut. Spender wollen Tieren helfen und finanzieren dann letztendlich Straftaten. Bei diesen Straftaten wird letztendlich auch nicht einem einzigen Tier geholfen. Friedrich Mülln geht es letztendlich nur um den wirtschaftlichen finanziellen Schaden, den er einen Betrieb zufügen kann. Hilfe und Schutz für Tiere ist dabei bei Mülln nicht anzutreffen. Dieser ergötzt sich sogar sichtlich, über Tierquälereien und räumt selbst ein, kräftig bei diesen Mitzumachen. Seine Aussage … „Man muss sich auch mal die Hände schmutzig machen“ sagt wohl alles.

    Auch GERATI sammelt Spenden, was natürlich Tierrechtsunterstützern immer wieder aufstößt. Nur fließen bei GERATI die Spenden zu 100 Prozent in die Aufklärung über den Tierrechtsterrorismus. Das dieses den Tierrechtlern ein Dorn im Auge ist, zeigen die unzähligen Versuche mit Strafanzeigen und Klagen, mit dem der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, aus der Tierrechtsszene überhäuft wird. 

    Aktuell läuft eine Klage von Dr. Edmund Haferbeck, gegen Silvio Harnos wegen Verleumdung. Im Vorfeld scheiterte dieser bereits, mit über 25 Strafanzeigen, gegen mich, die sogar bei der Einreise in Deutschland, mit einer 90 Minütigen vorläufigen Festnahme ausarteten. Diese Strafanzeigen wurde letztendlich, wie auch die Versuche von Friedrich Mülln, gegen meine Person, oder Simon Fischer, allesamt eingestellt und meine Unschuld erwiesen.

    Auch in dem angestrebten Verfahren von Edmund Haferbeck, wo die Verhandlung am 11. März 2021 beim Landgericht Berlin stattfinden wird, bin ich mir Siegessicher. Allein schon die aufgezeigten Beweise des Klägers belegen die Unschuld von mir. 

  • Minister für ländlichen Raum Peter Hauk, muss erkennen Friedrich Mülln von Soko Tierschutz begeht schwere Straftaten

    Videoüberwachung kann es nur auf freiwilliger Basis geben. So hält es der Gesetzgeber vor. Die bereits von diversen landwirtschaftlichen Ministerien verschiedener Bundesländer angekündigte vollständige Videoüberwachung in Tierhaltungsbetrieben lässt sich nicht umsetzen!

    Nachdem der Minister vorgeprescht ist und eine umfangreiche Videoüberwachung angekündigt hatte, musste er jetzt wieder zurückrudern. So teilte er gegenüber der Frankfurter Rundschau folgendes mit.

    Diese Maßnahme kann jedoch nur freiwillig erfolgen, da ein Gesetz laut der Verfassung nicht zulässig ist. Die Opposition kritisierte die Reaktion des Ministers und bezeichnete sie als deutlich zu spät.

    fr.de

    Demnach ist auch Peter Hauck zu der Erkenntnis gekommen, das Friedrich Mülln durch seine veröffentlichen Aufnahmen gegen die Verfassung verstoßen hat. Friedrich Mülln von Soko Tierschutz bezeichnet seine Straftaten immer wieder, als ziviler Ungehorsam.

    Recht am eigenen Bild überwiegt Verdachtsermittlung

    Eine Videoüberwachung verstößt gegen das Recht am eigenen Bild und gegen die Verfassung. Jeder Mensch darf sich in Deutschland unkontrolliert bewegen. Einschränkungen kann nur ein Richter zulassen. 

    Gleichzeitig würden ja viele Tierhaltungsbetriebe Videotransparenz zeigen wollen. Doch müsste jeder vorab, der in den Bereich der Videoaufnahmen geraten könnte, sein Einverständnis erklären. Im Unternehmen mit Arbeitnehmern wird man hier schnell scheitern.

    Gleichzeitig stelle ich mir die Frage, wie sich die Politik die Videoüberwachung vorstellt? Wer soll die Aufnahmen kontrollieren? Muss der Landwirt eine 24 Stunden Überwachung finanzieren, in dem er weitere Arbeitskräfte schafft? Wer garantiert dann, dass der Mitarbeiter des Unternehmens auch im Sinne des Tierschutzes verfährt! Für mich ändert sich mit dieser Videoüberwachung nichts! Oder hofft man bei der Politik nur auf die reine Abschreckung? 

    Wer als Minister Forderungen stellt, wie in diesem Fall Peter Hauck, sollte doch vorab mit der Umsetzbarkeit sich vertraut gemacht haben. Wie kann ein Politiker, der eigentlich insbesondere die Verfassung kennen sollten, Forderungen stellen, die diese verletzen?

    Gesetzgeber gab Verantwortung an Betriebe ab

    In den achtziger und neunziger Jahren, wurde die Betäubung beim Schlachten, nur von einem ausgebildetem Veterinär ausgeführt. Dieses änderte der Gesetzgeber und überließ diese Aufgaben den Schlachtbetrieben selbst. Warum setzt man nicht ausgebildete Veterinäre ein, die das Betäuben übernehmen? Natürlich ist dieses ein Kostenfaktor. Wenn aber die Politik dafür sorgen möchte, dass Tiere in ihrer Kontrolle betäubt werden, sollten sie dieses wieder in Behörden Hand nehmen. Dann braucht man auch keine Videoüberwachung, wenn das Betäuben von einem ausgebildeten Veterinär-Beamten ausgeführt wird. 

    Letztendlich sollte Peter Hauck auch dafür sorgen, die Verstöße gegen die Verfassung, auch nicht von Tierrechtlern wie Friedrich Mülln vorgenommen werden!

  • Radikale Tierrechtler reichen Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages ein

    Derzeit ist eine amüsante Petition zur Zeichnung beim Petitionsausschuss des Bundestages vorhanden. Schaut man sich diese einmal an, kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Verlinkt hat diese Petition Soko Tierschutz auf seiner Facebook Seite. Schaut man sich den Petitionstext an, offenbart sich wieder einmal die Dummheit aus der Tierrechtsszene. Bis zur Erstellung des Artikels haben nach 1 Woche diese Petition erst 1.793 Personen gezeichnet.

    In der Petition fordert man in das Tierschutzgesetz in den § 17 hinzufügt „Der Versuch ist strafbar!“ Schaut man sich die Begründung an, müsste man eigentlich diese Petition sofort unterzeichnen.

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    Jeder Stalleinbruch den Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, oder ein anderer radikaler Tierrechtsverein begeht, würde dann sofort mit einer Strafe bedroht.

    Illegale Stalleinstieg gefährdet den Tierbestand und verstoßen somit gegen das Tierschutzgesetz. Bei mehreren Einbrüchen durch Tierrechtler starben bereits unzählige Tiere. So würden sich die Tierrechtler selbst mit dieser Petition, sollte sie Erfolgreich sein, in den Knast bugsieren!

    Hier noch der genaue Wortlaut der Petition

    Text der Petition

    Die Petition fordert, dass auch die versuchte Tierquälerei strafbar ist. Dazu bedarf es einer Ergänzung des § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die lautet: „Der Versuch ist strafbar“

    Begründung

    § 17 TierSchG stellt Tierquälerei unter Strafe. Es handelt sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB). Folglich ist der Versuch der Tat nur dann strafbar, wenn das Gesetz den Versuch ausdrücklich unter Strafe stellt (§ 23 Abs. 1 StGB). Eine gesetzliche Bestimmung, die zur Versuchsstrafbarkeit führt, fehlt immer noch, was insbesondere aus folgenden Erwägungen nicht länger hingenommen werden kann:

    1. Tierschutz ist als Staatsziel nach Art. 20a GG ein Verfassungsgut, welches eines angemessenen Schutzes durch das Strafrecht bedarf. Bei nahezu allen anderen strafrechtlich geschützten Rechtsgüter beginnt die Strafbarkeit bereits dann, wenn die Tat noch im Versuch steckt.

    2. Unser Tierschutzgesetz ist ethisch bestimmt und soll der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dienen. Im Versuch der Tierquälerei manifestiert sich ein Gesinnungsunwert, der nach dem Grundgedanken des TierSchG nicht generell bzw. von vornherein straflos bleiben darf.

    3. Die versuchte Sachbeschädigung ist nach § 303 Abs. 3 StGB strafbar. Weshalb der strafrechtliche Schutz der Sache vor Beschädigung weiter reichen soll, als der des Tieres vor Tötung, ist weder ethisch noch verfassungsrechtlich nachvollziehbar und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen. Selbst der Versuch der Datenveränderung ist strafbar (§ 303a Abs. 2 StGB).

    4. Der Gesetzgeber sieht Tierquälerei im Verhältnis zur Sachbeschädigung als schwereres Delikt an, was sich durch einen Vergleich der Strafrahmen zeigt: § 303 StGB sieht für die Sachbeschädigung höchstens 2 Jahre Freiheitsstrafe vor. Bei der Tierquälerei reicht der Strafrahmen des § 17 TierSchG bis zu 3 Jahren Freiheitstrafe. Wieso dennoch die versuchte Tierquälerei keine Straftat darstellen soll, erschließt sich nicht.

    5. Weitere krimimalpolitisch höchst unerwünschte Wertungswidersprüche: Wer vergeblich versucht, in einen Stall einzubrechen, um das darin befindliche Pferd zu stehlen, ist wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach §§ 242, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB strafbar. Wer vergeblich versucht, in einen Stall einzubrechen, um das darin befindliche Pferd zu töten, ist straflos.

    6. Gesellschaftlich höchst unerwünschte und sozial-ethisch äußerst verwerfliche Verhaltensweisen sind straflos. Wer etwa einen Giftköder auslegt, um ein Tier zu töten, kann nur dann bestraft werden, wenn nachweislich durch eben diesen Giftköder ein Tier getötet wird oder erhebliche Qualen erleidet. Wer ein Tier aussetzt, macht sich nicht durch das Aussetzen als solches, sondern erst dann strafbar, wenn nachweislich das Tier infolge der Aussetzung stirbt oder erhebliche Qualen erleidet.

    7. Auch in Österreich und der Schweiz ist die versuchte Tierquälerei strafbar.

    epetitionen.bundestag.de

  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen den radikalen Tierrechtsverein Animal United e.V. wegen Nötigung § 240 StGB

    Animal United hat in einer Pressemitteilung dem Hamburger Walddörfer-Gymnasium gedroht Anzeige zu erstatten.

    Diese öffentlich ausgesprochene Drohung ist eine Straftat nach § 240 StGB. GERATI hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft München 1 Strafanzeige in Verbindung mit einem Strafantrag gestellt. Im § 240 des StGB heißt es …

    § 240

    Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    2.Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    dejure.org

    Hier mein Wortlaut meiner Strafanzeige gegen Animal United

    Strafanzeige gegen

    ANIMALS UNITED e.V. vertreten durch den Vorstand Heide Rudolph, Hinrich Rieken, Saskia Schuster, Carmen Spatschek, Sascha Tressel

    wegen des Verdachtes der Nötigung nach § 240 StGB, § 164 StGB Üble Nachrede § 186 StGB und Verleumdung §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins Animal United e.V. Vorladbar unter der Adresse: Haus der Jugendarbeit, Rupprechtstr. 29 / 1. Stock, D-80636 München, wegen Verdachtes der Nötigung §240 StGB, Üble Nachrede §186 StGB und Verleumdung §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Animal United e.V. hat am 29.11.2020 eine Pressemitteilung herausgegeben, die ich in der Anlage 1 beifüge. Dort heißt es …

    ANIMALS UNITED e.V. erhebt Meldung mit Androhung einer Strafanzeige gegen das  Walddörfer-Gymnasium, Im Allhorn 45, 22359 Hamburg.

    Demnach droht der Verein mit einer Strafanzeige. Grund für die Drohung ist die angekündigte Schlachtung einer Kuh die als Lehrmittel in der Schule aufgezogen wurde! Die Schule wollte die Tierhaltung und den Weg der Fleischprodukte den Schülern nahelegen.

    Animal United e.V. ist ein radikaler Tierrechtsverein, der die vegane Ernährungsweise fordert. Nach Ärzten und der Bundesregierung ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen eine vegane Ernährungsweise gefährlich. Man warnt sogar davor.

    Mit der Androhung einer Strafanzeige gegen die Schule, übt der Verein eine Nötigung aus. Für Schüler insbesondere, die in der Stadt leben sind Erfahrungen der Herstellung ihrer Nahrungsmittel weitestgehend fremd.

    Die Schlachtung eines Nutztieres gehört zum Lauf des Lebens dazu. Solange die Schlachtung eines Tieres zum Nahrungsmittelerwerb dient, verstößt die Tötung eines Tieres nicht gegen ein Gesetz, insbesondere gegen das Tierschutzgesetz.

    Gleichzeitig wird die Androhung in Form der Nötigung mit einem Spendenaufruf verknüpft. Man kann also davon ausgehen, das dieser Verein mit Straftat Nötigung einen finanziellen Vorteil erwirtschaften möchte.

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    ANLAGE 1 Pressemitteilung Animal United e.V.

    Die Pressemitteilung von Animal United findet ihr hier!

  • Falsche Verdächtigung: GERATI erstattet Strafanzeige gegen Peta

    Peta erstattete erneut Strafanzeige gegen einen Landwirt, obwohl man bei Peta weiß, dass dieser gegen keinerlei Gesetzte verstoßen hatte.

    Gegen Peta läuft bereits ein ähnliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz. Silvio Harnos stellt im Auftrag von GERATI bereits diese Strafanzeige. Auch dort gab Peta bereits an, vor der Strafanzeigenstellung kenntniss zu besitzen, das der Landwirt gegen kein Gesetz verstoßen hatte.

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    Verwundert muss man feststellen, obwohl Peta mehrere Rechtsanwälte und Juristen (Krishna Singh und Christian Arleth) beschäftigt, so massiv öffentlich gegen geltende Gesetze verstößt. Es dürfte jeden Klar sein, dass man für eine Strafanzeige einen Anfangsverdacht einer Straftat benötigt. Man muss wirklich sagen, die DUMMEN Juristen die bei Peta beschäftigt sind, beweisen sogar in ihrer mitgetragenen Pressemitteilung, dass sie vorsätzlich mit der Stellung der Strafanzeige eine Straftat begangen haben.

    So heißt es in der Beat-Pressemitteilung wie folgt …

    Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

    (…)

    Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

    peta.de

    In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung und trotzdem prangert Peta einen Landwirt an. Selbst in der Strafanzeige verweisen sie dann darauf, dass der Landwirt ja nichts falsch gemacht habe und man nur diese Strafanzeige stellt, weil man die Politik auffordern möchte die Gesetze zu ändern. Mehr DUMMHEIT geht wohl nicht!

    Hier meine Strafanzeige im Wortlaut

    (Diese darf natürlich kopiert und angepasst werden)

    11.11.2020

    Strafanzeige gegen

    Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung

    Julia Zhorzel, als Mittarbeiter der Presseabteilung

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins PeTA Deutschland e. V. und den Mitarbeitern des Vereins Peta Deutschland Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Krishna Singh, Ra. Christian Arleth, Dr. Edmund Haferbeck und Julia Zhorzel, alle Vorladbar unter der Adresse: Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz § 164 StGB, üble Nachrede unter Vorsatz § 186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz § 187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e. V. hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen einen Landwirt in Zimmern, bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt. Az: 21 Js 12162/20.

    Dieses gibt Peta in einer Pressemitteilung vom 05.11.2020 bekannt, diese Strafanzeige gestellt zu haben. Abzurufen unter https://www.peta.de/tierschutzwidrige-rinderhaltung-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-einen-betrieb-3

    Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.

    Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …

    Zitat:

    Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

    (…)

    Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

    (Pressemitteilung Peta)

    Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen jedes Jahr, bei Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!

    Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungen, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.

    Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!

    Mit der Pressemitteilung suggeriert Peta, dann etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert, öffentlich den Landwirt, in Form an den Pranger stellen. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, das dieser Landwirt nichts falsch gemacht hatte.

    Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer, in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!

    Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.

    Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die letztendlich vom Steuerzahler getragen wird.

    Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.

    Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.

    Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.

    Da Peta diese Strafanzeigen, als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengelder ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und üble Nachrede, aus!

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Hier noch die Bestätigung der Zustellung der Strafanzeige


    Versandnachweis Fax Strafanzeige gegen Peta
    Versandnachweis Fax Strafanzeige gegen Peta

  • Wenn Peter Hübner die Hetzkeule gegen einen Bürgermeister schwingt

    Peter Hübner von Metzger gegen Tiermord hetzt gegen Bürgermeister der Kommune Eiderstedt Herrn Jann-Henning Dircks.

    Gleichzeitig gab Peter Hübner an Strafanzeige, gegen den Bürgermeister gestellt zu haben. So schrieb Hübner auf seiner Facebook Seite folgendes …

    Screenshot Facebook Peter Hübner

    Gestern gab es im Rahmen der Schlachthofbesetzung von Kellinghusen diverse Vorgänge, die ich so nicht stehen lasse.Eines jedoch hat mich extrem erschüttert, nämlich hat der Bürgermeister von Norderfriedrichskoog(Quelle: https://www.amt-eiderstedt.de/…/Norderfrie…/index.php… )

    einen öffentlichen Aufruf zu Selbstjustiz getätigt, der über mehrere Kanäle geteilt wurde.

    Hierbei handelt es sich um jenen Vertreter, der vor Medienhäusern aufgrund – aus ihrer Sicht – einseitigen Berichterstattungen demonstriert, wie z.B. vor den Husumer Nachrichten.

    Jener Vertreter, der Demos durchführt, bei denen Bauern ihre Trecker mit Flaggen der Landvolk-Bewegung auf einer Koppel bei Oldenswort nachgebildet zeigen – einem Pflug als Zeichen für die Landwirtschaft, einem Schwert als Zeichen für den Kampf. Vor rund hundert Jahren war diese Bewegung für Bombenanschläge in Schleswig-Holstein verantwortlich. Sie gilt als nationalistisch, antisemitisch und völkisch. Als Bürgermeister ist diese Aussage schon vielsagend, daher hier seine Rede im Wortlaut:

    >Montag, der 02.11.2020 und in Kellinghusen am Schlachthof haben sich Tierschützer, mindestens 50 Stück, einbetoniert, angekettet und von den Gebäuden abgeseilt.

    Polizei, Krankenwagen, alle sind vor Ort und die Berufskollegen, die eigentlich heute und morgen ihre Schweine aus den überfüllten Ställen liefern sollten, da sind die Lieferungen schon storniert worden.

    Berufskollegen, ich fordere Euch auf, kämpft jetzt für Eure Betriebe, für Eure Familien, für Eure Zukunft.

    Liebe Polizei, wir sind nicht Eure Feinde, wir sind Eure Freunde, macht um 11:00 Uhr Pause und wir regeln das.

    Nehmt Vorschlaghammer, Flex und Bolzenschneider mit und dann stehen wir zusammen und dann lassen wir uns das nicht gefallen und dann ist endlich mal gut in dieser Gesellschaft mit dieser Bananenrepublik. Die Polizei guckt bloß zu, ist machtlos, sie dürfen ja keine Leute verletzen und wir Landwirte kloppen uns auf die Schulter, wenn wir zwei Stunden vor’m LEH standen und mit den Verantwortlichen geredet haben.

    So geht’s nicht weiter. Also lasst uns zusammenstehen. Bis 11:00 Uhr erwarte ich jeden schleswig-holsteinischen Landwirtin Kellinghusen vor’m Schlachthof. Und wenn wir da bloß hinfahren, nicht zum Demonstrieren oder sonstiges, damit es nicht gleich wieder Anzeigen hagelt, sondern entweder um uns selbst zu befreien von diesem Pack oder um zu gucken, wie demonstriert wird, damit wir in der Zukunft vielleicht auch mal Gehör finden. 11:00 Uhr Kellinghusen , Abfahrt!<Rechtliche Schritte wurden eingeleitet.Zitat Facebook Peter Hübner

    Peter Hübner verklärt historische Ereignisse

    Die Bombenanschläge in der Weimarer Republik richteten sich gegen die Steuerlast und angedrohte Zwangspfändungen. Auf Wikipedia heißt es zum damaligen Führer der Landvolkbewegung wie folgt …

    Die Boykottbewegung der Bauern gegen die Zwangsversteigerung von Vieh und Höfen gipfelte schließlich in einer Serie aus dreizehn Sprengstoffanschlägen, die Heim und seine Anhänger in der Zeit von Mai bis September 1929 auf staatliche Gebäude verübten. Diese Anschläge, die wohl vor allem demonstrativ gemeint waren, richteten erhebliche Sachschäden an, waren aber darauf angelegt, niemanden zu töten oder zu verletzen. Anschlagsziele waren unter anderem Landratsämter, Dienstwohnungen von Beamten und sogar die Redaktionsräume einer der Landvolkbewegung kritisch gegenüberstehenden Zeitung. Betroffen waren unter anderem die Städte Rendsburg, Niebüll, Schleswig, Itzehoe, Lüneburg und Neumünster. Hinzu kam der sogenannte Tumult von Neumünster vom 1. August 1929 anlässlich der Haftentlassung von Wilhelm Hamkens, der wegen seiner Aktivitäten in der Landvolkbewegung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Wegen des rabiaten Vorgehens der Polizei bei dem Tumult wurde die Stadt Neumünster ein Jahr lang von den Bauern boykottiert.

    Wikipedia

    Topagrar nahm sich in einem Artikel der Landvolkbewegung an

    Freie Bauern halten Distanzierung für historisch unbegründet

    Mit Erstaunen reagiert Reinhard Jung, Referent für Politik und Medien beim Verein „Freie Bauern“, auf die Diskussion. „Wir machen Berufspolitik heute und wir verwenden für unsere Aktionen unser Logo – aber wenn Bauernverband und LSV jetzt meinen, sie müssten sich von der schwarzen Fahne mit Pflug und Schwert distanzieren, so zeigt das mangelnde historische Kentnisse“, so Jung, der seinen Betrieb in Lennewitz in Brandenburg bewirtschaftet.

    Reinhard Jung

    Reinhard Jung (Bildquelle: privat)

    Wie er in einer Mitteilung schreibt, habe er während seines Geschichtsstudiums vor dreißig Jahren an dem Thema gearbeitet. „Das Landvolk war eine bäuerliche Protestbewegung, die sich nicht von den Nationalsozialisten vereinnahmen ließ. Deshalb untersagte die NSDAP Doppelmitgliedschaften und deshalb machten die führenden Köpfe des Landvolks auch keine Karriere im Dritten Reich.“

    Topagrar.de

    Und tatsächlich sind die Symbole der Landvolkbewegung in Deutschland nicht untersagt. Die Bewegung wurde von den Nazis selbst verboten. Wären diese in der KPD gewesen, würde man heute dieses als Widerstandskämpfer feiern. Trotz der Bombenanschläge auf behördliche Gebäude bei dem kein Mensch zu Schaden kam.

    Grüne sahen bei der EM 2016 Deutschlandfahne als nationalsozialistisches Symbol


    Screenshot Video Welt.de
    Screenshot Video Welt.de

    Aussagen des Bürgermeisters Herrn Jann-Henning Dircks verständlich. Vor einem Schlachthof ketten und betonierten sich radikale Tierrechtsterroristen ein. Selbst Tierschützer zeigten ihr Unverständnis zu der von Peter Hübner gelobten Aktion!

    Die von Peter Hübner erwähnte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, scheint aus seiner Feder zu stammen. Bis heute hat der Bürgermeister keine Kenntnis, von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn. Dieses teilt der „Moderner Landwirt“ in einem Artikel mit. Hier erst einmal das Video um was es geht …

    Diese Aktion der radikalen Tierrechtler, die Peter Hübner für intelligent hält, sorgte für massive Tierquälerei. Dieses zeigt eindeutig, das es Peter Hübner nicht um das Wohl der Tiere geht, sondern nur darum polemisch sich zu präsentieren. Auch das gewählte Bild auf Facebook spricht schon für die pure Dummheit und Verzweiflung von Peter Hübner!

    Dass Bauern sich von der Politik und der Polizei im Stich gelassen fühlen, ist verständlich. Man darf nur hoffen, dass wie bereits in einem anderen Fällen, die radikalen Tierrechtler und auch Peter Hübner saftig zu Kasse gebeten werden, für diese tierquälerische Aktion.

    Peter Hübener stellte bisher nur Erfolglos Strafanzeigen

    Das Rechtsverständnis von Peter Hübner ist so gut wie nicht vorhanden. Alle seine angeblichen Aufdeckungen von Tierquälereien konnten durch die Ermittlungsbehörden nicht nachvollzogen werden. Das kommt davon, wenn man sich seine eigenen Gesetze auslegt, die nichts mit dem bestehenden Recht in Einklang zu bringen sind.

    Aus purer Angst und Verzweiflung, sperrte Peter Hübner GERATI für Kommentare auf seiner Facebook Seite und das, obwohl die ersten zack haften Versuche eines Dialoges stattfanden. Die Frage, was ein Gastwirt gesetzlich falsch macht, wenn er Folie Gras verkauft wich er aus und sperrte mich daraufhin.

    Auch die Aussage des Bürgermeisters kann als freie Meinungsäußerung angesehen werden. Auf diese freie Meinungsäußerung legt auch Peter Hübner wert, obwohl er, nachweislich nur Lügen verbreitet! Das einzige was passiert wäre, wenn die Aktion gestartet wären würde. Man hätte die radikalen Tierrechtler mit dem Werkzeug aus ihrer misslichen Lage befreit und die von den Tierrechtlern und Peter Hübner zu verantwortende Tierquälerei somit beendet!

  • Erneute Schlappe für Friedrich Mülln von Soko Tierschutz

    In dem von Friedrich Mülln (Soko Tierschutz) inszenierten Allgäuer Tierschutzskandal, stellte die Staatsanwaltschaft nun das Ermittlungsverfahren gegen drei Veterinäre ein!

    In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Memmingen, teilte man mit, das den drei durch Mülln beschuldigten Tiermedizinern, kein aktives strafbares Handeln und weder noch eine Unterlassung nachgewiesen werden konnte.

    Friedrich Mülln der als Berufsstraftäter zählt und sich bereits mehrfach vor Gerichten verantworten musste, brach in einen Stall ein und erstellte illegal Videomaterial, was er letztendlich profitbringend verkaufte.

    Anstatt sofort Einzuschreiten und die Behörden zu informieren, schnitt Mülln in aller Seelenruhe das Video und suchte dann einen Käufer für dieses Material. Damit verdient Mülln auf perfider Art Geld, an den aufgezeigten Tierquälereien. Gleichzeitig macht er sich mitschuldig der unterlassenen Hilfeleistung für die Tiere.

    Tierrechtler fordern gleiche Rechte für Tiere

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    Wenn es dann aber um die Umsetzung dieser geforderten Gesetze geht, will man davon nichts mehr wissen. Aus purer Profitgier werden aufgedeckte Qualen weiter geduldet. Dieses ist in Wahrheit, das abartigste Verhalten, an dieser ganzen Story. Warum wohl wendet sich Mülln nicht sofort nach Kenntnisnahme der Missstände, an die Behörden, oder die Polizei? Hier spielt der finanzielle Profit eine tragende Rolle. Und so lässt Mülln teilweise aufdeckte Tierquälereien, über Monate weiter zu.

    Anstatt dem Landwirt, Hilfe und Unterstützung, bei der Tierhaltung zu geben, stellt sich Mülln mit der Kamera noch daneben und filmt tierquälerische Prozesse und stichelt damit sogar noch den Landwirt auf.

    Unzureichende Unterstützungsmöglichkeiten für in Not geratende Landwirte

    Landwirte die finanziell in Not geraten sind, haben kaum Möglichkeiten Unterstützung zu erhalten. So räumte der Landwirt selbst ein, aus finanzieller Nöten, billige Kühe aufgekauft zu haben, die sich als Krank erwiesen. Er sei finanziell nicht in der Lage gewesen, die Tierarztkosten zu stemmen. So geriet er immer tiefer in den Strudel.

    Hilfe und rechtliche Verhaltensvorschriften für in Not geratene Kleinbauern gibt es nicht. So kämpfen viele Landwirte um ihre Existenz und sind letztendlich gänzlich überfordert. Anstatt hier diese an den Pranger zu stellen sollte man Friedrich Mülln von Soko Tierschutz einmal öffentlich Fragen warum er diesen Tieren nicht sofort Hilfe angeboten habe. Damit lassen sich leider keine Spendengelder generieren und Mülln müsste selbst noch in die Tasche greifen um den Tieren zu helfen.

    Wird Mülln dann kritisiert, holt er zum wilden Rundumschlag aus. In diesem Fall stellte er gegen die Veterinäre, Strafanzeige. Wie sich jetzt herausstellte gänzlich zu Unrecht. Das Verfahren gegen den betroffenen Landwirt und seinem Sohn läuft noch. Eine Klage wurde bei Gericht von der Staatsanwaltschaft eingereicht. In vier weiteren Fällen, in der Umgebung will die zuständige Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen in den nächsten Wochen abschließen. Dem betroffenen Landwirt droht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu einer dreijährigen Haftstrafe.

    Bauernverbände sind keine Anlaufstelle bei Problemen

    Ich selbst kenne mich nicht aus, welche Möglichkeiten ein Landwirt hat, der in finanzieller Not geraten ist, um für seine Tiere, Hilfe einzufordern. Natürlich spielt hier auch eine gewisse Form von Scham eine Rolle. Wer räumt gern selbst ein, finanziell am Ende zu sein und damit nicht mehr in der Lage zu sein, die Versorgung seiner Tiere aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig scheint ein gewisser Konkurrenzdruck der Nachbarbauern, ein Outing bei Problemen zunichtezumachen. 

    Hier sollten sich insbesondere Verbände einmal Gedanken machen, welche Möglichkeit man schaffen kann, um Hilfe rechtzeitig zu ermöglichen. Denn jeder Fall, fällt auf alle Landwirte zurück, auch wenn diese ihre Tiere perfekt pflegen.

  • Nur Peta darf Hetzen und Beleidigen

    Status der Klage von Dr. Edmund Haferbeck und Peta gegen GERATI Betreiber Silvio Harnos. Nur Peta darf Hetzen und Beleidigen!

    Dr. Edmund Haferbeck hat wie immer für seine Klagen seine Lieblingskanzlei gewählt. Obwohl, in dieser Kanzlei sich unzählige Rechtsanwälte, mit dem Thema Tierrecht befassen, war man nicht in der Lage, fristgerecht auf ein Gerichtsschreiben zu reagieren. Haferbecks Lieblings Rechtsanwältin scheint ernsthaft erkrankt zu sein. Erst bat man aus der Kanzlei, um eine Fristverlängerung, aufgrund eine OP und dann reagierte man nicht auf den Ablauf dieser Fristverlängerung.

    Mit dieser Rechtsanwältin hatte ich sogar 2013 oder 2014 persönlichen E-Mail-Kontakt, als diese noch direkt bei Peta arbeitete. Ich wünsche ihr natürlich alles Gute und baldige Genesung. Haferbeck und Peta scheint jedenfalls nicht so ein beliebter Mandant zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass eine große Kanzlei die 12 Rechtsanwälte beschäftigt, nicht in der Lage zu sein scheint ein Mandat, für eine in der Kanzlei tätige Rechtsanwältin, zu übernehmen. Jedenfalls lies man die vom Gericht verlängerte Frist, fruchtlos zum 18.09.2020 verstreichen.

    Aktueller Stand der Klage

    Auf die Klage die Haferbeck und Peta beim Landgericht Berlin einreichten, wurde von meinem Rechtsanwalt Klageerwiderung in Form der Abweisung der Klage beantragt. Auf diese Klageerwiderung hatte die Rechtsanwältin, die Haferbeck und Peta vertritt, einen Monat Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Mit dem Ablauf der Frist, forderte man eine Fristverlängerung, da die Rechtsanwältin sich einer OP unterziehen musste. 

    Das Landgericht Berlin, verlängerte die Frist um einen Monat, bis zum 18.09.2020. Nur passiert nichts. Mit meinem Anwalt bin ich so verblieben, dass er sich bei mir meldet, wenn vom Gericht ein schreiben kommt. Einen Monat nach Fristablauf wendete ich mich selbst noch einmal an das Landgericht Berlin. Insbesondere, da ich Prozesskostenhilfe beantragt habe. Solange diese nicht gewährt wird, kann ich selbst nicht in Widerklage gehen. Dieses habe ich nämlich vor, um Haferbeck und Peta meinerseits zu verklagen.

    Eine Widerklage ist so lange möglich, wie das Verfahren des Klägers (Haferbeck und Peta) besteht. Würde der Kläger zum Beispiel die Klage zurückziehen, könnte ich keine Widerklage erheben. In diesem Fall müsste ich selbst Klagen und hätte hier die kompletten Gerichtskosten vorzulegen. 

    Über Prozesskostenhilfe kann frühstens im Dezember entschieden werden

    Diese Aussage des Gerichtes, klingt schon etwas skurril, wenn man weiß, dass der Gerichtstermin für den 09.03.2021 bereits festgelegt worden ist. Inwieweit, dieses mit dem Recht auf ein faires Verfahren, in Einklang zu bringen ist, wird sich nächste Woche, in einem persönlichen Gespräch mit meinem Rechtsanwalt klären. 

    Folgendes schreibt das Landgericht …

    Es wird darauf hingewiesen, dass wegen einer Erkrankung  der Berichterstatterin und einer anschließenden Vakanz der Stelle frühestenz im Dezember über den Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden werden kann.

    Schreiben Landgericht Berlin 27 O 519/19

    Das bedeutet also, dass mir bis Dezember alle Hände gebunden sind, weitere Rechtsmittel bzw. Einreichung einer Widerklage einzureichen. Es sei denn ich finanziere diese Kosten vor.

    Ich hoffe ihr versteht, dass ich mich bei Aussagen zum laufenden Verfahren etwas zurückhalten muss.

    Dennoch möchte ich euch einmal einen Punkt verdeutlichen, den der Rechtsbeistand von Haferbeck und Peta jetzt aufgezählt hat. Wie zu erwarten wird die Abweisung der Klage widersprochen. Beim Punkt „Bezeichnung als Spinner“ möchte ich euch aber einmal darlegen wie Peta tickt. 

    Screenshot Schreiben Amtsgericht Berlin vom 28.10.2020

    Haferbeck bezeichnete mich in einer Antwort auf einer veröffentlichten Presseanfrage zuerst als „Spinner“. Dieses soll natürlich dann keine Schmähkritik sein, sondern Meinungsfreiheit. Wenn dann ein anderer selbst den Bumerang herausholt und Haferbeck genauso betitelt, dann ist es natürlich Verleumdung. Gut zu wissen, dass Gerichte ehern in Richtung Urteilen. „Wer austeilen will, muss auch einstecken können!“

    Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.

    (PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)

    Abzurufen unter Doggennetz

    Und bevor Peta hier mit der Keule schwingt, sollte man erst einmal überlegen, was man eigentlich durch seine eigenen Strafanzeigen und Kampagnen gegen TUI, Zoos, Zirkusse und Landwirte tut. Es muss schon schrecklich sein, wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird!

    Fazit:

    Ich bin natürlich weiterhin optimistisch, das Verfahren zu gewinnen. Nicht nur das Haferbeck selbst bereits über 25 Strafanzeigen, gegen meine Person verloren hat. Alle Verleumdung Vorwürfe wurden von der ermittelten Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt. Man darf sich schon wundern, warum Haferbeck, keine einzige dieser in den Strafanzeigen vorgebrachte Verleumdung Vorwürfe, in der Klage aufzählt. Sucht er wirklich krampfhaft nach Möglichkeiten, um GERATI zum Schweigen zu bringen. Ich habe immer noch genügend Material in der Hinterhand, um mich erfolgreich gegen jeden Versuch von Tierrechtlern zu wehren.

    Wie behauptet Haferbeck und Peta auch immer wieder. Ich verstecke mich vor der deutschen Justiz. Und wieder belehrt GERATI Haferbeck und Peta eines besseren!

    Ich bin für jede Unterstützung dankbar!

  • Soko Tierschutz und der angebliche Urheberrechtsanspruch

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz fordert wahrscheinlich seine Mitglieder auf Identitätsdiebstahl zu begehen. Dieses geht jedenfalls aus dieser wahren Story hervor!

    Gestern gegen 15 Uhr, saß ich mit meiner Familie am Vespertisch, trank genüsslich mein Wild Kopi Luwak und aß dazu einen leckeren Mandelnusskuchen, als auf einmal meine deutsche Festnetztelefonnummer klingelte. Erstaunt stellte ich fest, dass die Rufnummer nicht wie üblich bei Anrufen, auf der GERATI-Telefonnummer, unterdrückt war.

    Also ging ich ans Telefon. Eine Frauenstimme versuchte mir zu erklären, dass sie rechtliche Schritte gegen mich unternehmen will, da ich ihren Namen öffentlich gepostet hatte. Ich antwortete ihr, das es ihr frei stehe anwaltlichen Kontakt aufzusuchen, verwies aber auf die unzähligen gescheiterten Versuche aus der Tierrechtsszene. Sie antwortet daraufhin, sie habe weder mit der Tierrechtsszene noch ist sie im Tierschutz direkt was zu tun. Das ließ mich aufhören und ich bat sie mir den Link des Artikels mir zuzusenden.

    Name stand im Zusammenhang mit Urheberrechtsanspruch auf YouTube

    Der Artikel beschreibt die Ereignisse und meine Stellungnahme auf den Urheberrechtsanspruch auf ein Reaktionsvideo zu den Ereignissen, um zwei Soko Tierschutz Demos in Tübingen gegen das MPI. Die beiden Originalvideos sind auf Facebook „Peta Nein Danke“ abrufbar.

    Auf diese beiden Videos reagierte ich auf YouTube in einem eigenen Video. Obwohl ich alle Anforderungen des Zitatrechts befolgte, wurde auf mein Video ein Urheberrechtsanspruch erhoben! Und das im Namen der jungen Frau die sich heute telefonisch bei mir meldetet!

    Friedrich  Mülln der als Berufststraftäter gilt, da er trotz mehrfachen gerichtlichen Beschlüssen, weiter Einbrüche und Hausfriedensbruch begeht, nennt seine Straftaten liebevoll „Zivieler Ungehörsam“. Auch erhebt er selbst wie alle radikalen Tierrechtler den Anspruch auf diegeltende und verbrifte „Meinungsfreiheit“. ANderen Mitmenschen bezichtet er, wenn diese sich kritisch zu seiner Arbeit äußern, als Lügner und macht durch wilde Urheberechtsansprüche und erfolglose Verleumdungs-Strafanazeigen ihnen diese Meinungsfreiheit streitig.

    Soko Tierschutz und der Identitätsdiebstahl

    Mitglieder von Soko Tierschutz schrecken nicht einmal davor zurück, Identitäten von unschuldigen Freunden zu stehlen und diese Strafrelevant zu benutzen wie in diesem Fall. Die junge Dame rief mich zurück, nach dem ich mir den Artikel wo ihr Name auftauchte durchgelesen hatte. 

    Ich erklärte ihr, warum ihr Name in diesem GERATI Artikel erwähnt wird und sie war sichtlich geschockt und schilderte ihre Geschichte zu dem Thema. Sie hatte damals eine Freundin, deren Namen sie nicht mehr kennt. Diese hatte weder einen Führerschein noch besaß sie eine Kamera. Und dennoch galt sie als aktives Mitglied bei Soko Tierschutz. An die beiden Demonstrationen konnte sie sich erinnern.

    Ihre damalige mittellose Freundin fragte sie, ob sie, sie nicht zu den beiden Demonstrationen fahren und mit ihrer Kamera die Demo auf Video festhalten könnte. Die junge Frau, willigte ein, obwohl sie mit der Tierrechtsszene nichts anfangen konnte. Beide Videos stammte von Ihr! Die Videos besitzt sie auch noch in ihrem Archiv.

    Sie habe zu keinem Zeitpunkt, jedoch einen Facebook Account besessen der auf ihrem Namen lief bzw. einen Urheberrechtsanspruch gestellt. Der Name besteht aus einem Doppelhinternamen und ist deshalb ehern einmalig. 

    Im Gespräch wurde die strafbaren Handlungen, die diese Soko Tierschutz Mitarbeiterin vollbrachte, immer aufschlussreicher. Sie legte ein Facebook Account auf den Namen ihrer damaligen Freundin an. Wohl wissentlich, das diese mit Facebook nichts anfangen konnte. Darüber verteilte sie Soko Tierschutz-Propaganda und ebenso diese beiden Videos. 

    GERATI reagierte auf beide Videos und bezog persönlich Stellung auf Äußerungen die in diesen Videos von Soko Tierschutz geteilt wurden.

    Dieses Video, wurde auf YouTube, per Antrag auf Urheberrechtsanspruch, gesperrt. Antragssteller war namentlich, die sich jetzt meldende junge Frau. Sie versicherte mir Glaubhaft, dass sie mit dem Anspruch nicht zu tun hatte. Sie habe zwar die Videoaufnahmen gemacht und kopierte diese für ihre damalige Freundin. Diese veröffentlichte dann die Videos, ohne Wissen der jungen Frau unter ihrem Namen, auf Facebook. Ein eindeutiger Identitätsdiebstahl. GERATI reagierte auf beide Videos und bezog persönlich Stellung, auf Äußerungen die in diesen Videos von Soko Tierschutz, geteilt wurden.

    Damals war ich noch nicht so juristisch versiert. Heute hätte ich sofort gegen diesen Anspruch, rechtliche Schritte eingeleitet. Dann wäre der Betrug von Soko Tierschutz, bereits damals öffentlich geworden. 

    Ich bekam von der Anruferin und Erstellerin der Videos, die Genehmigung, diese weiter nutzen zu dürfen. Dieser Vorfall zeigt erneut, dass Soko Tierschutz nur Betrügen und Straftaten begehen kann. Warum sich Friedrich Mülln oder ein anderes Mitglied, nicht auf einen Dialog einlässt, liegt wohl ehern daran, dass Tiere bzw. der Tierschutz, nur dem Zweck dienen, einen persönlichen finanziellen Profit zu erwirtschaften.

    Dieser Vorfall zeigt wieder einmal, das Soko Tierschutz nur Lügen und Betrügen kann und selbst vor Identitätsdiebstahl nicht zurückschreckt! Es ist also nicht verwunderlich, dass Beweise die insbesondere Friedrich Mülln immer wieder für Tierquälerei hervorbringt, gelogen sind. Auch im Fall des MPI stellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fest, dass die Behauptungen und Videobeweise die Mülln präsentierte, gefakt seien. Es liegt die Vermutung nahe, das Friedrich Mülln, dem im Video präsentierte Paar zu diesen Tierquälereien, angestiftet hatte..

    Die Frau am Telefon klärte ich in einem fast über eine Stunde dauernden Telefonat, über die Machenschaften der Tierrechtsszene auf. Wir einigten uns darauf, dass ich ihren Namen abkürze. Den Antrag auf Löschen des Suchergebnisses von Google, wollte sie selbst nicht durchführen, da sie letztendlich, ja nicht negativ dargestellt wurde. Ich werde natürlich diesen Artikel, in den alten Artikel zu dem Urheberrechtsanspruch von Soko Tierschutz mit verlinken.