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Home Straftaten

Leute bewaffnet euch, die Anarchie ist da

by Silvio
14. Oktober 2017
in Straftaten
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Leute bewaffnet euch, die Anarchie ist da

Leute bewaffnet euch, die Anarchie ist da

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Unglaublich, was sich in deutschen Gerichtssälen so abspielt. So erteilte ein Richter in Magdeburg radikalen Tierrechtlern einen Freispruch und lobte dieses in der Urteilsbegründung sogar noch.

14.10.2017 Leute bewaffnet euch, die Anarchie ist da

Wie ist so ein Urteil in einem Rechtsstaat nur möglich. Das fragen sich viele Menschen, die an den deutschen Rechtsstaat glauben. Ein Richter lobte in seinem Urteil das Vorgehen, einer drei köpfigen radikalen Tierrechtsgruppe, aus dem Umfeld von Animal Rights Watch und sprach sie frei, obwohl erwiesen wurde das diese drei Tierrechtler eine Straftat begangen haben.

Radikale Tierrechtler jubeln!

Leute bewaffnet euch, die Anarchie ist da
Leute bewaffnet euch, die Anarchie ist da

Über all in den sozialen Netzwerken verbreitete sich dieses Urteil in der radikalen Tierrechtsszene wie ein Lauffeuer. „Wir dürfen Einbrechen, ohne das uns etwas passiert“ – so das allgemeine Credo in den Tierrechtskreisen.

Wenn man sich dieses Urteil ansieht, muss man sich wohl fragen, was den Richter geritten hat, als er den Tierrechtlern staatliche Aufgaben zusprach. Wenn der Staat seinen Aufgaben nicht nachkommt, muss eben der Bürger diese erfüllen. So mein persönliches Fazit dieser Urteilsbegründung. In meinen Augen ist hier die Pforte der Anarchie weit aufgestoßen worden.

Es bleibt nun zu erwarten, was ein Richter urteilt, wenn ein Landwirt einen Einbrecher der im Namen des Staates unterwegs ist, beim Schutz seines Eigentums verletzt, oder gar tötet.

Darf ich jetzt einem bekannten Raser die Reifen durchstechen, nur weil die Polizei nichts unternimmt. Darf man Kinderschänder aufhängen, oder vermutliche Tierquäler erschießen, wie es Bilder und Grafiken immer wieder in den sozialen Netzwerken der Tierrechtler aufzeigen, ohne dass man sich strafbar macht.

Was Selbstjustiz anrichten kann, sehe ich fast täglich in den indonesischen Nachrichten.

Vermutliche Diebe werden vom Mob so lange gejagt, bis sie gefasst werden. Sie werden anschließend misshandelt und in den meisten Fällen getötet, wie dieser Fall es zum Beispiel aufzeigt!

Moschee Dieb lebendig verbrannt

Ob dieses Deutschland tatsächlich will bleibt offen. Übergriffe auf Flüchtlinge und ausländische Mitbürger zeigen aber auch in Deutschland bereits die Anzeichen der niedrigen Hemmschwelle.

Der Staat ist gefordert.

Ein Rechtsstaat kann und darf nicht, Aufgaben die einen eingriff bzw. verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen darstellen an Dritte abtreten. Die Kontrollen der Tierhaltung müssen verbessert werden. Dem Staat scheinen die Kräfte zu fehlen, die eine flächendeckende Kontrolle der Tierhaltung ermöglicht. Hier wäre es denkbar auch Tierschutzvereine als Kontrollorgane einzusetzen, die dann aber direkt einer Behörde unterstellt sind.

So kann es jedenfalls in Deutschland nicht weitergehen. Wenn Straftäter einen Freifahrschein erhalten. Ich will hier nicht die Tierqualverstöße in Schutz nehmen, jedoch sehe ich persönlich von seitens der radikalen Tierrechtler einen Massenverdacht, der die Unschuldsvermutung in den Schatten stellt. Bisher gibt es keine Zahlen, wie viel Einbrüche Tierrechtler begehen, um einen tatsächlichen Missstand aufzuzeigen. Und genau diese Tierhalter, die unschuldig in den Verdacht geraten, nur weil sie Tiere halten, gilt es vor diesen Fanatikern zu schützen.

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Strafrechtsprofessor: Tierschutz ist Behördensache

Joachim Renzikowski, Professor für Strafrecht, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, er halte die Entscheidung des Gerichts für problematisch. In letzter Konsequenz könne damit das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt werden.

„Jetzt werden sich Tierschützer ermutigt fühlen, in Ställe einzubrechen und zu filmen.“ Joachim Renzikowski, Professor für Strafrecht

Tierschutz sei in Deutschland keine Rechtsposition, die einzelnen Personen zustehe, sondern der Allgemeinheit, erklärte Renzikowski. Für die Wahrung der Rechte der Allgemeinheit seien staatliche Behörden zuständig. „Wenn der Richter nun sagt, es läge eklatantes Fehlverhalten staatlicher Behörden vor, dann komme ich bei einer Verallgemeinerung dieser Entscheidung dazu, dass Einzelne Staatsaufgaben übernehmen dürfen, wenn staatliche Behörden versagen“, so Renzikowski weiter.

Der Strafrechtler geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts beantragen wird, weil die Rechtslage ungeklärt sei. Dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht neu aufgerollt.

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/reaktionen-freispruch-fuer-tierschuetzer-nach-hausfriedensbruch-100.html
Tags: LandwirtschaftStraftatTierrecht
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Comments 1

  1. mha says:
    5 Jahren ago

    Rechtsbeugung ist doch auch strafbar, oder nicht?

    Für mich ein krasses Fehlurteil, das völlig falsche Signale setzt.

    Antworten

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