Was in den Köpfen so mancher Tierschützer vorgeht, kann wohl kein normaler Mensch verstehen. So stahl jetzt eine 58-Jährige einen Hund eines Obdachlosen.
23.01.2018 Tierschützerin stiehlt Hund von Obdachlosen
Am 02. Januar stahl eine 58-jährige Frau aus Mitleid einen Hund eines Obdachlosen in Aplersbeck. Dieser war vor einem Rewe-Geschäft angeleint. Nach dem bekannt wurde das einem Obdachlosen ein Hund gestohlen wurde verbreitete sich dieses wie ein Lauffeuer über Facebook und andere soziale Netzwerke.
Ein Zeugenhinweis bei der Polizei führte dann nach zwei Tagen auf die 58-Jährige. Man vermutet, dass diese Frau den Hund aus Mitleid mitnahm.
Diebstahl ist und bleibt Diebstahl!
Fakt ist, wenn jemand unberechtigt eine Sache, hier in diesem Fall den Hund wegnimmt, ist und bleibt dies ein Diebstahl, auch wenn es im Sinne des Hundes gut gemeint war.
Für mich persönlich stellt sich hier in diesem Fall die Frage warum Menschen einen Hund lieber Helfen als einem Menschen? Wie tief muss man sinken, um diesen dann auch noch durch einen Diebstahl zu schädigen. Erst nach bekannt werden dieses Falles, schaltete sich der Tierschutzverein ein und informierte das zuständige Veterinäramt.
Veterinäramt observierte über längere Zeit den Hund und Halter!
„Nach den bisherigen Erkenntnissen entspricht die Hundehaltung nicht den üblichen Anforderungen“, teilte Stadtsprecher Maximilian Löchter auf Anfrage mit. Der Hundehalter sei aufgefordert worden, diesen Umstand kurzfristig zu beheben. „Notfalls wird eine Ordnungsverfügung gegen ihn in dieser Sache erlassen“, so Löchter.
ruhrnachrichten.de/Staedte/Dortmund/Tierschuetzer-Obdachloser-Egon-soll-seinen-Hund-abgeben-1248523.html
Wenn ich so etwas schon wieder lesen muss. „Nach den bisherigen Erkenntnissen entspricht die Hundehaltung nicht den üblichen Anforderungen„! So schlecht kann es dem Hund ja nicht gehen, wenn das Veterinäramt, keinen Grund sieht, sofort einzuschreiten. Die Androhung einer Ordnungsverfügung sehe ich in diesem Fall als völlig lächerliches Druckmittel des Veterinäramtes an. Auch weil offenbleibt, welche Verfügung das Veterinäramt erlassen möchte. Wegnahme des Hundes? Oder vielleicht will man ja auch den Obdachlosen aus der Stadt werfen.
Man kann nur hoffen, dass die sozialen Medien dann auch wieder Aktiv werden.
Das Veterinäramt ist nicht für das Wohl der Menschen zuständig, sondern für den Tierschutz verantwortlich. Und im Tierschutzgesetz stehen ganz klare Anforderungen an die Haltung von Hunden. Dazu zählen der Auslauf außerhalb einer Anbindehaltung sowie eine Laufvorrichtung an der Anbindehaltung selbst, die einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern lässt, und eine Schutzhütte bei Haltung im Freien.
ruhrnachrichten.de/Staedte/Dortmund/Tierschuetzer-Obdachloser-Egon-soll-seinen-Hund-abgeben-1248523.html
Auch diese Aussage des Veterinäramtes finde ich mehr als fragwürdig. Natürlich würde man mit der Verbesserung des Wohles des Menschen diesen Hund helfen. Und man merke auf, dass von seitens des Veterinäramtes kein einziges Wort fällt, dass der Hund unterernährt, oder verwahrlost aussieht. Gleichzeitig möchte ich nicht glauben, dass der Inhaber des REWE-Geschäftes es zulassen würde, das der Hund gerade im Bereich der Einkaufswagen seine Häufchen setzt.
Ein bisschen mehr Menschlichkeit würde jedem Tierrechtler und -Schützer stehen.
So mancher Obdachloser ist zu diesem Hund liebevoller als ein Mensch, der diesen Hund als Streuner ansieht!
mha
26. Januar 2018Hunde sind oft die einzigen wirklichen „Bezugspersonen“ dieser Menschen und werden nur sehr selten vernachlässigt.
Hier geht mal wieder ein „gut“ gemeinter fragwürdiger „Tierschutz“ vor das persönliche Wohl zweier Individuen.