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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Aktenzeichen: Tier & Recht

PeTA verliert Naruto Prozess

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Haftstrafe für Veganerin

Immer wieder kann man nach Terroranschlägen das Phänomen beobachten, dass insbesondere Veganer aus der radikalen Tierrechtsszene sich über …

PeTA erleidet erneut Justiz Schlappe

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Kategorie: Aktenzeichen: Tier & Recht

  • GERATI entlarvt Edmund Haferbeck Betrügereien im Namen von Peta

    Peta ist der größte Lügenverein der Tierrechtsszene. Nicht nur medial werden Lügen verbreitet, sondern auch falsche Aussagen gegenüber von Ermittlungsbehörden. Ganz vorneweg ist der kriminell auffällige Dr. Edmund Haferbeck zu nennen!

    Obwohl Dr. Edmund Haferbeck offiziell nicht dem Vorstand von Peta angehört, führt er die Fäden von Peta. Haferbeck selbst ist mehrfach kriminell auffällig geworden. So schmiss er selbst mit Steinen auf einen Laborchef und musste sich dafür vor einem Gericht verantworten. Anstatt Einsicht zu zeigen, benennt Haferbeck dann in einem Buch die deutsche Justiz als Kriminelle Vereinigung.

    Amüsiert muss man feststellen, dass Haferbeck jetzt die deutsche Justiz um Hilfe anbettelt, um GERATI Mundtod zu machen. Aber auch hier lässt er seinen kriminellen Machenschaften freien Lauf. Das Thema Steine schmeißen ist da bei Peta eine besondere Empfehlung. Das beim Werfen von Steinen in Richtung eines Menschen mit Gefahr von Leib und Leben auszugehen ist, tut Dr. Edmund Haferbeck selbst in einem Interview als Peanuts weg.

    In den USA rastete eine Peta Aktivisten aus und stürmte mit einer Pistole bewaffnet das YouTube Hauptquartier im kalifornischen San Bruno und verletzte dabei 3 Mitarbeiter durch Schüsse, bevor sie sich selbst richtete. Solche Straftaten wie auch Brandstiftung, Nötigung, Einbruch und Hausfriedensbruch, sieht Haferbeck als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Haferbeck selbst drohte bereits mit der Gründung einer Terrororganisation, vergleichbar der Al Quaida. So ist es nicht verwunderlich, dass dann solche Terroranschläge wie in den USA, durch Peta Aktivisten durchgeführt werden.

    Dr. Edmund Haferbeck selbst kein unbeschriebenes Blatt

    Nicht nur das Haferbeck Steine wirft und damit Leib und Leben von Menschen riskiert, so prahlte er selbst in einem Zeit Online Interview mit Straftaten wie Diebstahl.

    Haferbeck griff nach Aktenordnern auf dem Beifahrersitz und rannte damit weg.

    Zeit Online – Peta die Scheinheiligen

    Aber auch gegenüber Ermittlungsbehörden gibt Haferbeck immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen an. Gleichzeitig erkennt man an diesen Aussagen aber wiederum Straftaten, gegen die Haferbeck verstößt. So liest man immer wieder Peta erstattet Strafanzeigen gegen Landwirte deren Gehöfte abgebrannt sind, wenn dabei Tiere zu Schaden kamen. Die Wahrheit sieht jedoch anderes aus und zeigt die kriminelle Energie von Dr. Edmund Haferbeck auf.

    Edmund Haferbeck gibt gegenüber zwei Staatsanwaltschaften an, das weder der Vorstand, noch die bei Peta beschäftigten ausgebildeten Juristen, etwas mit den Strafanzeigen zu tun haben, die im Auftrag von Peta gestellt werden. Nur er selbst stelle die Strafanzeigen, so seine Äußerung gegen über den Staatsanwaltschaften.

    Gleichzeitig räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass die Strafanzeigen von Peta stammen. Herr Edmund Haferbeck ist kein Vorstandsmitglied, kann also überhaupt nicht den Verein Peta, allein vertreten. Gleichzeitig verstößt Haferbeck gegen das in Deutschland geltende Rechtsberatungsgesetz. Haferbeck ist bei Peta als Rechtsberatung tätig, ohne eine juristische Ausbildung genossen zu haben und die erforderliche Genehmigung einer Behörde zu besitzen.

    Demnach kann man Dr. Edmund Haferbeck als Hochstapler bezeichnen.

    Beweise:

    610 Js 15727/20

    Der Beschuldigte Dr. Haferbeck hat unwiderlegbar angegeben; dass die weiteren Beschuldigten mit der Anzeigeerstattung nichts zu tun hätten. Lediglich er sei für die Erstattung von Strafanzeigen zuständig.

    Der Beschuldigte Dr. Haferbeck hat nicht wider besseres Wissen gehandelt. Es ist nicht hinreichendsicher belegbar, dass der Beschuldigte Dr. Haferbeck Kenntnis von der Unwahrheit seiner Anzeige hatte.

    Einstellungsverfügung Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft Görlitz

    21 Js 13862/20

    Der Anzeigeerstatter erstattete mit Schreiben vom 11.11.2020 Strafanzeige gegen die o.a. sieben Beschuldigten im Zusammenhang mit einer von dem Verein PeTA Deutschland e.V. mit Schreiben vom 27.10.2020 erstatteten Strafanzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Rottweil unterdem Aktenzeichen 21 Js 15267120 endbearbeitet wurde.

    Die von dem Verein PeTA Deutschland e.V. erstattete Strafanzeige wurde ausschließlich von dem Beschuldigten Haferbeck verfasst und untezeichnet.

    Einstellungsverfügung Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft Rotweil

    Obwohl Dr. Edmund Haferbeck nicht im Vorstand sitzt, erstattet er also widerrechtlich Strafanzeigen. Weder die 1. Vorsitzende Ingrid Newkirk, noch der zweite Vorsitzende Harald Ullmann, besitzen demnach Kenntnis der Strafanzeigen, wie Haferbeck gegenüber zwei Staatsanwaltschaften angibt.

    Nach § 36 BGB kann ein Verein gerichtlich und außergerichtlich nur vom Vorstand vertreten werden. Haferbeck stellt aber nachweislich, wie er selbst angibt, ohne Kenntnis des Vorstandes, im Namen des Vereins Peta Deutschland e. V., Strafanzeigen. Demnach ein sichtlicher Verstoß auch gegen die Satzung von Peta Deutschland e. V. Dort heißt es im § 12 der Satzung!

    § 12 Der Vorstand
    Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden sowie dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 Abs. 2 BGB durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schriftführer vertreten; jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt (geschäftsführender Vorstand).

    Auszug Satzung Peta Deutschland e.V.

    Demnach sind die Strafanzeigen die Dr. Edmund Haferbeck im Namen von Peta stellt, ein klarer Verstoß gegen die Satzung des Vereins. Durch den Verstoß ist die Gemeinnützigkeit von Peta mehr als fraglich!

    GERATI deckt weitere Straftaten von Dr. Edmund Haferbeck auf

    Wer jetzt denkt, Haferbeck ist doch Leiter der Rechtsabteilung und demnach befugt im Namen von Peta Strafanzeigen zu stellen, der irrt sich! Erstens kann Haferbeck den Verein nach § 26 BGB überhaupt nicht vertreten. Die Strafanzeigen, die er im Namen von Peta stellt, müssen vom Vorstand mehrheitlich getragen und unterzeichnet werden. Der Vorstand besitzt aber wie Haferbeck selbst einräumt, keinerlei Kenntnisse von den Strafanzeigen!

    Weiterhin ist Haferbeck kein ausgebildeter Jurist und besitzt, wie eine kurze Recherche ergab keinerlei Befugnisse, als Rechtsberater für den Verein tätig zu sein. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

    Vorsorglich habe ich auch die beiden ausgebildeten Juristen, Krishna Singh und Christian Arleth, in die von mir gestellten Strafanzeigen aufgenommen. Auch hier sagt Haferbeck gegenüber beiden Staatsanwaltschaften, das diese beiden Juristen, keinerlei Kenntnis von den Strafanzeigen, die Haferbeck im Namen von Peta stellte, hatten.

    Interessant ist § 7 des RDG, dort heißt es …

    Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
    § 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

    (1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die

    1.
    berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,
    2.
    Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen und ähnliche genossenschaftliche Einrichtungen

    im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. Die Rechtsdienstleistungen können durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Vereinigungen oder Zusammenschlüsse stehende juristische Person erbracht werden.

    (2) Wer Rechtsdienstleistungen nach Absatz 1 erbringt, muss über die zur sachgerechten Erbringung dieser Rechtsdienstleistungen erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung verfügen und sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

    Haferbeck weist die Mitarbeit, beider bei Peta angestellten Juristen, von sich. Gleichzeitig gibt Haferbeck privat Rechtsberatung und vertritt sogar Personen vor der Staatsanwaltschaft und Gerichten. Peter Höffken im Fall der Strafanzeige von GERATI wegen Verdacht des Titelmissbrauches und Frank Albrecht bei einem Strafverfahren vor Gericht.

    «Solche Angeklagte verurteilt man nicht. Man darf ihnen nicht mit einer Kriminalstrafe begegnen, denn sie haben eines der ehrenwertesten Motive gehabt: den Tierschutz.»- Das Plädoyer von Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater der Tierschutzorganisation Peta, fiel gestern vor dem Amtsgericht bisweilen pathetisch aus.

    (…)

    Bei anderen Aktionen, ob in Dresden, Erfurt oder Köln, habe es stets mit Hausverboten sein Bewenden gehabt, so Haferbeck am Rande des Prozesses. Aber Nürnberg sei nun mal deutschlandweit berüchtigt für seine strenge Strafjustiz. Da kämen gewissenlose Wirtschaftsbosse mit Bewährung davon, während man Tierschützer kriminalisiere und verhältnismäßig hart gegen sie vorgehe. In der Tat verhängte Richter Volkmar Kanz gestern 30 Tagessätze zu je 40 Euro für den 40-jährigen Frank Albrecht – Experte für Zirkus- und Zootierhaltung – und 30 Tagessätze à 30 Euro für die 24-jährige Nadja Kutscher, die als Übersetzerin für Peta arbeitet.

    nordbayern.de

    Auch die fehlerhaften Strafanzeigen von Peta gegen GERATI, stehen somit in einem ganz anderen Licht dar. Wenn ein Verein von so einer Kriminellen Person wie Dr. Edmund Haferbeck gesetzeswidrig vertreten wird, sollte sich das zuständige Amtsgericht und das Finanzamt einmal genau anschauen, ob diese Satzungsverstöße von Peta, überhaupt mit der erteilten Gemeinnützigkeit, in Einklang zu bringen sind!

  • Dr. Edmund Haferbeck von Peta räumt weitere Straftaten ein!

    Dr. Edmund Haferbeck, der Rechtsberater von Peta räumt in einem Zeit – Interview weitere Straftaten ein!

    Offiziell behauptet Dr. Edmund Haferbeck immer wieder, dass kein einziger Peta Mitarbeiter jemals verurteilt wurde. Hierbei sollte er es doch eigentlich genauer Wissen. Immerhin vertritt er, ohne eine juristische Ausbildung immer wieder Peta Schützlinge, persönlich vor Gericht.

    Auch seine eigenen Straftaten, die er in der Vergangenheit begangen hatte, scheint er verdrängen zu wollen. Am liebsten wäre es, wenn diese Niederlagen gänzlich gelöscht würden. So räumte er selbst in einem Interview dem er dem ARD-Magazin Zoom+ gegeben hatte, das er rechtskräftig verurteilt wurde.

    Gegenüber Zoom+, angesprochen auf ein Gerichtsschreiben, in dem er wegen Steine Schmeißen auf einen Laborchef sagte er …

    „Den muss man es auch mal zeigen – was Sache ist – da muss man auch mal hingehen – das ist überhaupt kein Problem – Und es waren keine Straftaten – Gut sie haben ein Zivilurteil – Beschluss gekriegt – nicht wie jeder auf 200 Meter – na und das ist doch Peanuts – ich bitte sie das ist wirklich Peanuts.“

    Das Einräumen von Verletzungen eines Menschen durch Steine schmeißen, sind für Haferbeck also Peanuts. Anmerken möchte ich, das Dr. Edmund Haferbeck diese Aussage, das er jemals Verurteilt wurde, in der derzeit gegen mich, angestrebten Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Berlin, gelöscht haben will. Er hofft sich wohl ein sauberes Image, um weiter die Lügen verbreiten zu können, das niemals ein Peta Mitarbeiter wegen einer Straftat, sich vor Gericht verantworten musste.

    Aber auch andere Peta Mitarbeiter vertrat Dr. Edmund Haferbeck bereits persönlich vor Gerichten

    Im Februar 2009 trat Dr. Edmund Haferbeck als Nichtjurist, in dem Verfahren gegen Frank Albrecht und Nadja Kutscher (beide damals fest Angestellte Peta-Mitarbeiter) als Verteidiger auf! Man muss sich schon Fragen, wie dieses nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) überhaupt möglich sei. Immerhin besitzt Haferbeck keine juristische Ausbildung. Die Görlitzer Staatsanwaltschaft bescheinigte Haferbeck, in einer Einstellungsverfügung als juristisch unwissend!

    Dr. Edmund Haferbeck’s Plädoyer vor dem damals zuständigen Amtsgericht klang so …

    «Solche Angeklagte verurteilt man nicht. Man darf ihnen nicht mit einer Kriminalstrafe begegnen, denn sie haben eines der ehrenwertesten Motive gehabt: den Tierschutz.»- Das Plädoyer von Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater der Tierschutzorganisation Peta, fiel gestern vor dem Amtsgericht bisweilen pathetisch aus.

    Er vertrat zwei Aktivisten und Mitarbeiter von Peta (People for the ethical treatment of animals), die am Nachmittag des 8. April 2008, kurz bevor Flocke der Weltpresse vorgestellt wurde, im Tiergarten über den Zaun des Eisbärengeheges gestiegen waren und auf einem Plakat auf die ihrer Meinung nach falsche Tierhaltung aufmerksam gemacht hatten. «FLOCKE» war auf ihrem Banner zu lesen, wobei jeder Buchstabe mit einem Wort verknüpft war: «F wie fehlgeprägt, L wie leidend, O wie Opfer, C wie chancenlos, K wie kommerzialisiert und E wie eingesperrt».

    nordbayern.de

    Beide von Haferbeck vertretenden Angeklagten, wurden zu Geldstrafen verurteilt. Nun darf man sich schon Fragen, wie Haferbeck dann selbst auf die Aussage kommt, dass noch nie ein Peta-Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt wurde. Oder lügt er vorsätzlich!

    Im Zeit Online Artikel „Peta – Die Scheinheilige“ räumt Dr. Edmund Haferbeck weitere Straftaten ein!

    Haferbeck selbst haben in einem Interview selbst eingeräumt, einen Diebstahl begangen zu haben!

    Einmal verwickelte er (Haferbeck) sich in ein Handgemenge, als er die Tür eines Autos aufriss, in dem ein Manager der Müllindustrie saß. Haferbeck griff nach den Aktenordnern auf dem Beifahrersitz und rannte damit weg.

    Zeit Online „Peta – Die Scheinheiligen“

    Man kann sich vorstellen, dass Haferbeck selbst diesen Diebstahl, als Peanuts bezeichnet. „Da muss man eben mal hingehen, die Tür aufreißen und die Akten aus dem Wagen stehlen – aber bitte, das ist doch Peanuts“ so klingen die Haferbecks Worte in meinen Ohren. 

    Und nein, Straftaten sind eben keine Peanuts, auch wenn Haferbeck der Meinung ist sie seien legitim, auf Grundlage der persönlichen Ansichten von Peta. Die Regeln für ein gemeinschaftliches Leben, in einer Gesellschaft regeln die rechtsgültigen Gesetze. Wer sich nicht daran hält, muss auch mit Konsequenzen rechnen und darf nicht, weil er ein Peta Mitarbeiter ist, von vornherein auf Milde hoffen!

    Du findest die Arbeit von GERATI Toll und willst ihn im Rechtskampf gegen radikale Tierrechtler unterstützen?

    Dann beteilige dich an der Spenden-Kampagne zur Finanzierung des Rechtsanwaltes in der Klage von Dr. Edmund Haferbeck – Peta ./. Silvio Harnos – GERATI.

    Vielen Dank für deine Unterstützung!

    https://gerati.de/campaigns/ich-brauche-deine-eure-hilfe/

     

  • Wenn Rechtsanwälte durch radikale Tierrechtler diffamiert werden!

    Nachdem Simon Fischer die Webseite gerati.info verloren hatte, holte er zum nächsten Schlagabtausch aus! Nur war dieser Facebook-Post wirklich so ein schlauer Schachzug, kurz vor der Gerichtsverhandlung Dr. Edmund Haferbeck – Peta ./. Silvio Harnos – GERATI?

    Gegen Simon Fischer läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren! Grund ist eine Strafanzeige vom GERATI Betreiber, Silvio Harnos, wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz § 164 StGB, üble Nachrede unter Vorsatz § 186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz § 187 StGB! Eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung schien ihn so zu wurmen, dass er am 6. Februar 2021 die Domain gerati.info registrierte.

    Drei Tage später wurde diese Webseite wieder vom Provider gelöscht. Damit durfte Simon Fischer den internationalen Rekord halten, für die Webseite die offiziell am kürzesten Online war. 

    Öffentliche Diffamierung meines Rechtsanwaltes und Spender

    Vorweg, ich werde von keinem Spender, der Spenden-Kampagne „Unterstützung für die Rechtsanwaltskosten“ öffentlich benennen! Der im Simon Fischer geleakte Name wurde aus einem Kommentar des Spenders, auf Facebook entnommen!

    Durch die Löschung der Webseite gerati.info, schien sich Simon Fischer so in der Ehre gekränkt zu fühlen, das er bei Peta um Hilfe bettelte! Jedenfalls veröffentlichte er auf der Facebook Seite „ETHIA gegen Rassismus!“ Diese Facebook-Seite wird von Simon Fischer und Bettina Jung eine gescheiterte Politikerin und radikalen Tierschützerin, betrieben. Sie gründete nach einem Zerwürfnis in der MUT Partei, die eigene Partei „Ethia!“ Vorstandsmitglieder waren damals unter anderen Peter Hübner jetzt „Metzger gegen Tiermord“ und auch Simon Fischer! Beide wurden von Bettina Jung aus dem Vorstand hinausgeworfen. Wendetet sich Peter Hübner eigenen Aufgaben zu, kroch Simon Fischer, als die Partei sich wegen Unfähigkeit und fehlender Unterstützung auflöste, zu seiner geliebten Ziehmami Bettina Jung, ehrfürchtig zurück. Heute ist Ethia eine „Initiative“ mit 4 Personen

    https://www.facebook.com/ETHIA.gegen.Rassismus/posts/2826196930927882

    Verstieß Dr. Edmund Haferbeck, ein Mitarbeiter von Peta gehen den Datenschutz?

    Das wäre nicht das erste Mal, das persönliche Daten, von denen nur Dr. Edmund Haferbeck und die Rechtsabteilung von Peta Kenntnis besitzen dürfte, öffentlich geleakt würden! Man darf sich schon Fragen wie Haferbeck mit persönlichen Daten dritte umgeht!

    Simon Fischer hat mit seinem Facebook-Post ehern mir, im Verfahren gegen Dr. Edmund Haferbeck, zugespielt. Aber schauen wir uns die Vorwürfe von Fischer einmal genauer an und lasst mich dazu einige Sätze verlieren. Heute gegen 12 -14 Uhr deutscher Zeit wird es dazu noch ein Livestream auf Facebook und YouTube geben, den ich später unter diesem Artikel verlinken werde!

    Simon Fischer: TIERRECHTS-HETZER NIMMT SICH VORBESTRAFTEN EHEMALIGEN NEONAZI ALS ANWALT

    Silvio Harnos:

    TIERRECHTS-HETZER? Wie kann man gegen etwas Hetzen, was obligatorisch überhaupt nicht rechtlich existiert? Das Gesetz kennt den Begriff Tierrecht nicht! Gleichzeitig ist es ein Unterschied, ob man Kritik mit Beweisen belegt. Dieses ist dann keine Hetze, sondern normale Kritik, die sich jeder, auch Tierrechtler einmal stellen sollten.

    Man darf sich schon Fragen, wie Simon Fischer seine unhaltbaren Vorwürfe empfindet. So behauptete er der Jura-Zoo, würde gegen das Tierschutzgesetz verstößt und filmt dabei diese angeblichen Verstöße. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft kam dann zu dem Ergebnis, dass keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sich ergaben. Ist das nicht Hetze, wenn man ohne tatsächliche Beweise (oder diese Manipuliert) einfach Behauptungen aufwirft?

    Kritik und Hetze sind zwei gänzlich unterschiedliche Begriffe. Ich übe Kritik und gebe jeden auch die Möglichkeit sich zu rechtfertigen und seine persönlichen Ansichten kundzutun. Tierrechtler wie Simon Fischer sperren einfach Kritik aus und sind nicht Dialog bereit. Das ist wohl ehern Hass, wenn man dann hinter dem Rücken, solche Beiträge verfasst! 

    NIMMT SICH VORBESTRAFTEN EHEMALIGEN NEONAZI ALS ANWALT? Tatsächlich habe ich den Namen meines Rechtsanwaltes niemals genannt. Diesen kannten also insgesamt nur fünf Parteien! Ich, Mein Rechtsanwalt Manuel Tripp, das Landgericht Berlin, die Kanzlei Günther in Hamburg, die das Mandat für die Klage von Dr. Edmund Haferbeck übernahm und Haferbeck bzw. Peta.

    Da stellt sich also mir persönlich die Frage wie Simon Fischer an den Namen meines Rechtsanwaltes kam?

    Persönliche Stellungnahme: Für mich ist es egal welche politischen Aktivitäten mein Rechtsanwalt verfolgt. Für mich ist es ehern wichtig, dass er mich so als Rechtsanwalt vertritt wie ich es erwarte.

    Für mich wäre es auch egal gewesen, ob er dem Linken Spektrum angehört und sogar Gregor Gysi hätte ich akzeptiert und nicht deswegen, weil er Pate eines Circus Krone Löwen ist, sondern nur weil ich seine Arbeit als Rechtsanwalt schätze.

    Dr. Edmund Haferbeck hetzt gegen Rechtsanwälte die Tierhalter in Prozesse gegen ihn und Peta vertreten!

    Haferbeck betitelte den Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerle als „Anwalt ohne Moral!“ Und das nur, weil Haferbeck mehrere Gerichtsprozesse, gegen diesen Fachanwalt verlor. Bei einem Rechtsanwalt geht es nicht um Moral, sondern er hat die Aufgabe, das beste für seinen Mandanten herauszuholen. Wenn Haferbeck bei seinen Anwälten immer den Kürzeren zieht, sollte er vielleicht einmal nachdenken, ob er die richtige Kanzlei gewählt hat!

    Gegen Dr. Walter Scheuerle wurden Webseiten eingerichtet und ein Video in Umlauf gebracht. Gesteuert von Haferbeck schien hier ein Shitstorm angefacht worden zu sein, der jede Frage der Moral erübrigen lässt. 

    Das Video wurde aus dem Internet gänzlich verbannt, hier ist aber ein kurzer Texteinblick in den Shitstorm den Haferbeck mitzuverantworten hat zu finden!

    https://www.slashcam.de/info/Der-Anwalt-ohne-Moral—Doku-418475.html

    Erstaunlich muss man Feststellen, dass sich selbst renommierte Tierrechtsorganisationen, gegen Haferbeck’s inszenierten Shitstorm wendeten.

    Hier Auszug der Distanzierung Deutsches Tierschutzbüro:

    Hiermit distanziert sich das Deutsche Tierschutzbüro ausdrücklich von der aktuellen Kampagne gegen Dr.-Walter-Scheuerl. „Bei allem Verständnis für den Antrieb der Personen, die hinter der Kampagne stecken, aber wir befinden uns in einem Rechtsstaat und solch eine Aktion, die offensichtlich auch absichtlich anonym betrieben wird, ist der falsche Weg“, so Ingo Schulz vom Deutschen Tierschutzbüro.

    internet-intelligenz.de

    Diese Aussage postete Haferbeck selbst als Kommentar auf GERATI. Der Kommentar wurde per E-Mail bestätigt!

    Was hier von Hornos gepostet wird, ist wirr. Das Finanzamt Leonberg hat eine umfangreiche, 2 Monate andauernde Prüfung von PETA 2013 vorgenommen. Diese Prüfung hat eine vorbildliche Arbeit von PETA attestiert, äußerst sparsam, in voller Übereinstimmung mit den Gesetzlichkeiten. Der Umzug in neue Räume ist im Juni 2014 erfolgt, und nicht überstürzt, sondern seit langem geplant, da die Räume in Gerlingen zu klein geworden sind.
    Das Gutachten des „Anwalts ohne Moral“, Scheuerl, ist aus Tierausbeutungskreisen In Auftrag gegeben worden und beweist in besonderer Weise, wie effektiv die Tierrechtsarbeit von PETA ist.

    GERATI Kommentar im Artikel „Ist PeTA Deutschland e.V. auf der Flucht vor dem Finanzamt?

    Man kann also Festhalten Haferbeck hetzt gegen Rechtsanwälte die von ihm Beklagte vertreten!

    Nun kann sich jeder an fünf Händen abzählen, welchen Einfluss es hat, wenn ein neuer Mandant wie ich, einen Rechtsanwalt sucht. Bevor ich zu Herrn Rechtsanwalt Tripp kam, wendete ich mich bereits an 25 Rechtsanwälte und Kanzleien. Zwei äußerten sich gegen über mir, dass sie bei Klagevertretungen gegen Peta Bedenken hätten. Die andere wollten zurückrufen, bzw. gaben an, mit PKH-Anträgen für im Ausland lebende Personen, keine Ahnung zu besitzen.

    Es scheint in der Tierrechtsszene eine perfide Art zu sein, wie man auch jetzt am Beispiel von Simon Fischer sieht, Rechtsanwälte die den Mut aufbringen, gegen Tierrechtsklagen eine Verteidigung zu übernehmen, zu diffamieren!

    Man darf sich schon Fragen, ob das Masche ist, dass Haferbeck erst Rechtsanwälte diffamiert, um diese einzuschüchtern, damit diese dann keine Verteidigungen für Klagen von Tierrechtlern übernehmen.

    Wo bleibt hier dann der rechtliche Vorsatz, dass jeder das Recht auf einen fairen Prozess besitzt?

    Bestätigen tut sich letztendlich diese Vermutung, dass Haferbeck sich nicht traut vor einem Amtsgericht zu klagen, wo kein Anwaltszwang besteht, also jeder sich hier selbst ohne Rechtsanwalt verteidigen darf. 

    Erstaunt muss man dann auch feststellen, das Dr. Edmund Haferbeck die deutsche Justiz, in einem eigenen Buch als „Rechtsbeugemafia“ bezeichnet, aber von dieser händeringend, um Hilfe bettelt, einen kleinen Blogger aus Indonesien, Mundtot zu machen!

    Warum klagt Haferbeck überhaupt in Berlin?

    Haferbeck wohnt in Stuttgart, direkt über einer Fahrschule. PS: Die Adresse ist dank seiner Klage bekannt! Und nein ich will ihm nichts Böses und nein ich werde diese Adresse auch nicht veröffentlichen. Warum klagt dieser dann in Berlin? Meines Erachtens ist der fliegende Gerichtsstand eingeschränkt worden. Auch das die Möglichkeit besteht meine Artikel überall in Deutschland abzurufen, begründet keinen fliegenden Gerichtsstand, so meine persönliche Rechtsauffassung. Der Webserver steht in der Nähe von Görlitz. Da die vermutlich (im Sinne von Haferbeck) Straftat ja im Raum Görlitz erfolgte, wäre ja entweder das Landgericht Görlitz oder für seinen Wohnsitz Stuttgart zuständig für die Bearbeitung der Klage! Aber das werden wir spätestens am 9. März sehen, wenn ich auf die vorgeworfenen Verstöße, ein Recht auf rechtliches Gehör erhalten werde. Bisher wurde nur die prophylaktische Klageabweisung von unserer Seite gefordert!

    Aber Weiter mit den haltlosen Vorwürfen von Simon Fischer

    Simon Fischer: Wutbürgern

    Silvio Harnos:

    Hier offenbart uns Simon Fischer, dass ihm der komplette Sachverstand fehlt! Schauen wir uns also mal die Definition Wutbürger an! Da findet man auf Google folgendes dazu:

    aus Enttäuschung über bestimmte politische Entscheidungen sehr heftig öffentlich protestierender und demonstrierender Bürger

    Google

    Hingegen zu Simon Fischer protestiere bzw. demonstriere ich nicht aus Enttäuschung gegen bestimmte politische Entscheidungen. Simon hingegen reißt aufgrund fehlender Jobperspektive vor Corona, Zirkussen hinterher, demonstriert und ist mit politischen Entscheidungen unzufrieden.

    Ich hingegen, verweise ja gerade auf die fehlenden gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen die Tierrechtler immer wieder stellen. Und das ohne zu protestieren und demonstrieren. Ich schreibe einen Blog und jeder hat die Wahl, ob er diesen liest oder nicht!

    Also Simonchen, der Wutbürger von uns beiden, bist leider DU!

    Simon Fischer: deren Alltag daraus besteht, Tierschutzorganisationen zu diskreditieren

    Silvio Harnos:

    Auch hier wieder ein Fachbegriff, denn nicht ganz zu verstehen scheint. Definition des Begriffes „Diskreditieren“ …

    jemanden, etwas in Verruf bringen; jemandes Ruf, Ansehen schaden, abträglich sein“

    einen Politiker, ein System diskreditieren“

    Google

    Was macht den Simon Fischer seit Jahren? Er diskreditiert mit falschen Behauptungen und manipulierten widerlegbaren Beweisen Zirkusse. Unzählige Veterinäre bestätigen die Dummheit der Aussagen von Simon Fischer!

    Ich reagiere auf die Taten von Simon Fischer und anderen Tierrechtlern und zeige durch Beweise ihre Fehler auf!

    Simon Fischer: haben wir hier noch keine Bühne geboten

    Silvio Harnos:

    Als GERATI, freue ich mich immer über kostenlose Werbung, die noch überzeugte Tierrechtler auf meine Seiten zwingen, damit diese letztendlich ihr Gehirn einschalten und beginnen nachzudenken, nachdem sie meine Beiträge gelesen haben! 

    Simon Fischer: obwohl auch wir immer wieder im Fokus seiner Hetztiraden und Verleumdungen stehen

    Silvio Harnos:

    Hetze und Kritik sind zwei unterschiedliche Schuhe. Gern gebe ich Simon Fischer und auch jeden anderen Tierrechtler die Change sich im Dialog mit meinen Vorwürfen auseinander zu setzen!

    Und mal ehrlich, wenn eine Partei wie die „Ethia“ so vernichtend sich auflöst, ihre Vorstandsmitglieder auf so skurrile Weise entlässt, hat das wohl nichts mit Hetze zu tun, sondern mit simpler journalistischer Berichterstattung. Simon Fischer möchte ja gern Journalist werden, findet aber keine Festanstellung und gibt dafür GERATI die Schuld. Vielleicht sollte jemand Fischer mal den Tipp geben, dass er erst einmal die Fehler bei sich selber suchen sollte, bevor er andere für seine missliche Lage verantwortlich macht!

    Simon Fischer: Die Rede ist von Silvio Harnos. Der aus Deutschland Ausgewanderte betreibt seit einigen Jahren aus Indonesien heraus einen Verleumdungs-Blog (Peta – Nein Danke)

    Silvio Harnos:

    Ach ich liebe es, wenn ein radikaler Tierrechtler seine gänzliche Unfähigkeit so eindrucksvoll aufzeigt. „Peta-Nein Danke“ ist eine Facebook Seite und kein Blog. Der Blog läuft unter gerati.de!

    Simon Fischer: führt wegen einer persönlichen Kränkung seit langer Zeit einen kleinen Krieg gegen einzelne Personen der Tierschutz- und Tierrechtsszene sowie Organisationen.

    Silvio Harnos:

    Persönliche Kränkung finde ich amüsant! Wenn doch an meinen Aussagen nichts dran ist, warum führt Peta da in ihren Streetteam-Seminaren eine 60 Minütige Diskussion, wie man sich gegenüber GERATI verhalten sollte und gibt den Seminarteilnehmern ein Bullshit-Bingo in die Hand, mit vorgefertigten Aussagen, auf meine Argumente? Können die zukünftigen Peta-Streetteam-Leiter nicht selber Denken, oder dürfen sie das nicht? Warum schreiben die Tierbefreier einen 3-seitigen Artikel über GERATI und warum heult eigentlich Simon Fischer hier so rum, nur weil ihm die Domain gerati.info zum Verhängnis wurde? Warum versucht Simon Fischer seit Jahren erfolglos angebliche Rechtsverstöße von GERATI, per Strafanzeige gelten zu machen. Meine persönliche Meinung zu Simon Fischer! Werd endlich Erwachsen!

    Simon Fischer: Ein Sturm im Wasserglas.

    Silvio Harnos:

    Ein Sturm in einem Wasserglas kann sich auch zum Orkan entwickeln und das Glas zum Bersten bringen!

    Simon Fischer: Wegen Verleumdungen gegen einen Mitarbeiter der Organisation PETA kommt es Anfang März in Berlin vor Gericht zu einem Verfahren gegen ihn.

    Silvio Harnos:

    Von Unschuldsvermutung, bis ein Richter ein Urteil gesprochen hat, hat natürlich auch Simon Fischer noch nichts gehört. Ein Verfahren bedeutet nicht, dass ich gegen ein Gesetz verstoßen habe. Das wird erst in diesem Verfahren geklärt werden. Und die Meinungsfreiheit Artikel 5 des Grundgesetzes ist in Deutschland ein hohes Gut. 

    Haferbeck und Peta scheiterten bereits mehrfach gegen Kritikäußerungen. So stellte ein Richter fest, dass die Aussage „Peta Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht“ eine durch die Meinungsfreiheit gedeckte Aussage ist!

    Simon Fischer: Hierbei lässt sich Herr Harnos von einem ehemaligen vorbestraften Neonazi vertreten. Der beauftragte Rechtsanwalt Manuel Tripp galt als bekannte Größe der rechten Szene

    Silvio Harnos:

    Die Rechtsanwaltswahl hat nichts mit der politischen Gesinnung zu tun. Gleichzeitig ist Herr Manuel Tripp als Rechtsanwalt zugelassen. Wäre es zu einer Verurteilung über 1 Jahr gekommen, hätte er keine Rechtsanwaltszulassung erhalten.

    Für mich ist es egal welche politische, sexuelle oder Herkunft ein Rechtsanwalt hat. Wichtig ist für mich, er muss mich so vertreten wie ich es erwarte. Und in der Verhandlung geht es nicht um rechte Gesinnung, sondern darum, ob meine Aussagen die ich alle Belegt habe, durch das Grundgesetz gedeckt sind und ob Peta und Haferbeck Kritik an ihrer Arbeitsweise sich gefallen lassen müssen.

    Und Simonchen nicht nur Rechte vermummen sich und begehen Straftaten, sondern auch linke und sogar Grüne Unterstützer! Also bleib mal auf dem Teppich und schalte endlich einmal dein Gehirn ein!

    Und Simon Fischer, auch Tierrechtler begehen Sachbeschädigungen, indem sie LKWs besprühen oder Zirkusplakate zerstören. Selbst vor Brandstiftung schreckt man bei Tierrechtlern unter dem Decknamen „ALF“ nicht zurück. Also bleib einfach mal auf dem Teppich mit deinen Anschuldigungen! 

    Simon Fischer: Ehemaliger Zirkusfunktionär spendet für EX-NAZI-ANWALT

    Silvio Harnos:

    Und wieder einmal zwei strafbare falsche Tatsachenbehauptungen, durch Simon Fischer! Erstens besitzt der Rechtsanwalt Manuel Tripp, eine Rechtsanwaltszulassung, demnach ist die Aussage EX-xxxx-Anwalt, eine falsche Tatsachenbehauptung. Zweitens spendet hier niemand dem Rechtsanwalt Geld, sondern die Spenden fließen GERATI und dessen Betreiber Silvio Harnos zu gut, der damit seinen Rechtsanwalt bezahlt. Die Zahlung der Rechnung ist aber keine Spende. Mal sehen wie lange diese Aussage stehen bleibt!

    Simon Fischer: Dieter S., ehemals im Vorstand vom Verband deutscher Circusunternehmen (4) spendete am 5. Februar 2021 20 Euro an Silvio Harnos, den Seitenbetreiber von GERATI, um diesen bei den Anwaltskosten zu unterstützen.(5) Es ist schon bemerkenswert, dass sich jemand von einem verurteilten ehemaligen Neonazi mit eigenartigem Demokratieverständnis vertreten lässt, betreibt er doch einen Blog der sich gerade mit angeblichen Straftaten von Tierrechtsorganisationen beschäftigt..

    Silvio Harnos:

    Irgendwie scheint Simon Fischer selbst die komplette Übersicht verloren zu haben. Denn erst schreibt er, das er dem Anwalt spendet und jetzt auf einmal gehen die Spenden doch an GERATI?

    Nun mag sein, das hier ehern der komplette Neid aus Simon Fischer spricht. Er bekommt keinen Job, seine Spenden-Seite Gerati.info ist gesperrt worden und auch so will kaum einer mit ihm was zu tun haben.

    Und auch, dass er das Demokratieverständnis nicht versteht, sei ihm zum Abschluss noch einmal das deutsche Grundgesetz nahegelegt. Dort heißt es …

    Art. 12 GG

    Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen

    Art. 3 GG

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Also Simon Fischer schalte dein Gehirn ein bevor du weiter so ein Schwachsinn postest!

    Du findest die Arbeit von GERATI Toll und willst ihn im Rechtskampf gegen radikale Tierrechtler unterstützen?

    Dann beteilige dich an der Spenden-Kampagne zur Finanzierung des Rechtsanwaltes in der Klage von Dr. Edmund Haferbeck – Peta ./. Silvio Harnos – GERATI.

    Vielen Dank für deine Unterstützung!

    https://gerati.de/campaigns/ich-brauche-deine-eure-hilfe/

  • Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern scheitert erneut im Rechtsstreit mit GERATI

    Der radikale Tierrechtler Simon Fischer scheitert erneut und offenbart seine gänzliche Unfähigkeit in seinem derzeitigen Lebensabschnitt!

    Man könnte auch sagen. „Wer sich mit GERATI anlegt, der sollte sich warm anziehen!“ Nein GERATI Betreiber Silvio Harnos, versteckt sich nicht vor der deutschen Justiz in Indonesien. Mehr noch er sucht förmlich die rechtliche Auseinandersetzung mit radikalen Tierrechtsorganisationen, um die Wahrheit über diese publik machen zu können.

    Derzeit versucht Dr. Edmund Haferbeck und Peta, mit einer Klage beim Landgericht Berlin, den GERATI Betreiber förmlich Mundtot zu machen. Aber anstatt, dass sich der in Indonesien lebende Betreiber von GERATI, vor der deutschen Justiz in Indonesien am Paradies-Strand versteckt, wagt er es sich einen Anwalt zu nehmen und auf die Klage zu reagieren. Damit hat Haferbeck wohl überhaupt nicht gerechnet und stellte gegenüber in seinem letzten Schreiben die Forderung an das Gericht, das persönliche Erscheinen von mir, bei der Verhandlung anzuordnen.

    Dumm nur das ich gern persönlich in das Gesicht von Haferbeck geschaut hätte, jedoch aufgrund der Coronalage, mir es unmöglich ist nach Deutschland zu reisen. Bei Gericht wurde der Antrag auf Teilnahme per Videokonferenz beantragt. Das Verfahren findet am 9. März beim Landgericht Berlin statt.

    Bitte um Unterstützung

    Das Landgericht Berlin hat meinen Prozesskostenhilfeantrag (PKH) mit der Begründung abgelehnt, fehlende Unterlagen und Übersetzungen! Gegen diesen Beschluss habe ich beim Kammergericht Berlin, sofortige Beschwerde eingereicht. Jedoch vermute ich, dass vor dem Prozess es keine Entscheidung geben wird.

    Da mein Anwalt die Teilnahme am Gerichtsverfahren von der Zahlung seiner Anwaltskosten abhängig macht, habe ich eine Spendenkampagne gestartet. Innerhalb von drei Tagen haben wir 64 Prozent der Summe erreicht. Ich würde mich freuen, wenn du oder ihr mich im Kampf gegen die radikalen Tierrechtler von Peta, finanziell unterstützen würdet.


    10022021 spender1

    Weitere Informationen zur Spendenkampagne findet ihr unter „Ich brauche Deine / Eure Hilfe.

    Hoster sperrt Simon Fischer´s Webseite gerati.info

    Ehrlich gesagt muss ich sagen, dass ich mir das alles einfacher Vorgestellt habe, wie es letztendlich war. Ich hatte mit zwei Tagen gerechnet. Gedauert hat diese Umsetzung der Sperre der Domain, genau drei Tage. Und ja Hartnäckigkeit verbunden mit Rechtsgrundkenntnissen sind hier von Vorteil. Ich wurde am Telefon von einem Mitarbeiter des Supports angeschrien und durch lange E-Mails mit dem Verweis, weder ich noch der Kundenservice Mitarbeiter von Cronon, dem Domainverwalter der Domain gerati.info, sei ein Richter, hingehalten.


    Screenshot gerati.info Abgerufen 10. Februar 2021 06:00 Uhr
    Screenshot gerati.info Abgerufen 10. Februar 2021 06:00 Uhr

    Es dauerte acht E-Mails, einem Telefonat und einer versendeten Abmahnung, bis ich folgendes Bild auf der Domain gerati.info sah, als ich die Seite aufrief. Die Story wie ich überhaupt auf den Rechtsverstoß von Simon Fischer aufmerksam wurde, findet ihr im Artikel „Gescheiterter Möchtegern Journalist Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern erstellt Webseite gerati.info!

    Das Problem war hier wieder einmal, dass für diese Domain, zwei Firmen zuständig waren. Einmal der Hoster, hier die Strato AG und dann der Domainverwalter die Cronon GmbH, eine Tochtergesellschaft der Strato AG.

    Wie bekommt man heraus wer Hoster und wer Domainverwalter ist?

    Abfrage Domainverwalter

    Ich nutze hier für immer whois.com, wo man diese Informationen erhält!

    Abfrage Hoster

    Dieses findet ihr durch einen Ping oder noch besser dem Tracert Befehl heraus!

    Dazu klickt man mit der rechten Maustaste auf das Windows Start Symbol und wählt dann den Menüpunkt „Ausführen“ aus. Dort gibt man dann den Befehl „cmd“ was nach dem Bestätigen ein DOS Fenster öffnet.

    In dem DOS Fenster gibt man dann den Befehl ein und man erhält die IP-Adresse des Webservers. Im Fall von gerati.info lautet diese 81.169.145.80.

    Alternativ kann man auch den Befehl „Tracert“ eingeben. Dann sieht man die Route, die genutzt wird, um den Webserver wo gerati.info gehostet ist. Die Namensbezeichnung des Webservers, lautet w80.rzone.de mit der IP-Adresse, die wir durch den Ping Befehl bereits erhalten haben.

    Eine Whois Abfrage auf die IP-Adresse 81.169.145.80 liefert dann die Adresse des Hosters. Im Fall von gerati.info ist es die Firma Strato AG, inklusive der E-Mail-Kontaktdaten der zuständigen Abuse-Abteilung, die für Problem bei Domains zuständig ist.


    Whois-Abfrage Domain gerati.info
    Whois-Abfrage Domain gerati.info

    Ermittlung der IP-Adresse der Domain durch Ping oder Tracert
    Ermittlung der IP-Adresse der Domain durch Ping oder Tracert

    Whois Abfrage der IP Adresse
    Whois Abfrage der IP Adresse

    Man wendet sich dann an die durch die Whois-Abfrage erhaltende Abuse-Kontaktdaten und schildert seinen Fall.

    Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Aber auf was berufe ich mich in meiner Löschanforderung, an den Hoster bzw. Domainverwalter. Es gibt zwei Sachen, gegen die Simon Fischer grob verstoßen hat. Im ersten ist es das Namensrecht, was nach § 12 BGB geschützt wird.

    Weiterhin sehe ich einen groben Wettbewerbsverstoß, da Simon Fischer als Mitbewerber, in zwar gegensätzlicher Auffassung zum Tierrecht steht. Jedoch ist er letztendlich im selben Marktsegment tätig. Deutlich wurde dieses durch einen auf der Webseite eingebundenen Spendenaufruf und der Verbreitung der neuen gerati.info Domain, durch diverse Tierrechtler in den sozialen Medien. 

    Ansonsten wäre mir dieser Rechtsverstoß von Simon Fischer gar nicht so schnell aufgefallen! Ich müsste mich eigentlich bei der radikalen Tierrechtlerin Franziska Wiltner bedanken, die mich durch eine Verlinkung von GERATI und Peta Nein Danke auf Facebook, so schnell auf diesen Verstoß von Simon Fischer aufmerksam gemacht hatte.

    Am 6. Februar registrierte Simon Fischer die Domain und am 9. Februar war sie wieder gelöscht. Drei Tage bis zur Löschung, kann man wohl schon als Erfolg ansehen.

    Aber noch eine Geschichte will ich euch aus dieser Story erzählen

    Ich hatte ja an die Abuse-Abteilung von Strato bereits am Sonntag eine E-Mail versendet. Am Montag wollte ich mich also einmal vergewissern, wie die Strato AG, auf meine E-Mail und dem verbundenen Rechtsanspruch steht.

    Nach 10 Minuten verbringen in der Warteschleife, bekam ich endlich einen Mitarbeiter, der etwas sehr gebrochen Deutsch sprach, ans Ohr. Im Vorfeld sollte ich erwähnen, dass ich generell einer Aufzeichnung der Gespräche zustimme. Demnach sollte der Strato Mitarbeiter, ja bereits im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt worden sein, dass Mitarbeitergespräche aufgezeichnet werden können.

    Nach ein wenig Smalltalk bat ich um eine Durchwahl Nummer zur Abuse-Abteilung. Diese Abteilung sei per Telefon nicht erreichbar. Dann fordert ich eine Faxnummer, da mit ich mein Anliegen rechtssicher noch einmal per Fax zusenden wollte. Die Firma Strato besitze kein Fax. Die Frage, ob er den Eingang meiner E-Mail vom Sonntag bestätigen werden könnte, verneinte er auch. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass laut TMG eine Firma eine gesicherte elektronische Erreichbarkeit gewährleisten muss. Darauf er wieder, wir haben E-Mail. Darauf ich, können sie dann den Eingang meiner E-Mail bestätigen. Nein.

    Jetzt platzte mir der Kragen. Ich teilte ihm mit, dass ich das Gespräch aufgezeichnet habe. Daraufhin er wieder. Das dürfen sie nicht, das ist ein Rechtsverstoß. Darauf hin ich wieder. Ich habe der Aufzeichnung im Vorfeld zugestimmt, wenn sie das Gespräch aufzeichnen, dann darf ich das auch. Jetzt brüllte er mich am Telefon nur noch an, einige Schimpfwörter fielen dabei und nach dem ich versuchte noch mal zu Wort zu kommen, um auf den eigentlichen Rechtsverstoß des Kunden hinzuweisen, legte dieser einfach auf!

    Von seitens des Domainverwalters Cronos kamen nur E-Mails …

    … mit den Aussagen, dass ich und er weder ein Richter sei und deshalb den Vorwurf nicht klären könnte. Den Hinweis auf die Störungshaftung übersah er dabei gänzlich. Letztendlich entschloss ich mich der Firma Cronos GmbH eine Abmahnung zukommen zu lassen. Ich saß gerade am Verfassen der Abmahnung und Unterlassungsforderung, da meldete sich die Firma Strato per E-Mail und teilte mit, dass man sich den Vorfall anschauen würde. 

    Meine Antwort – Ich sitze gerade an einer Abmahnung und Unterlassungsforderung gegen ihre Tochtergesellschaft Cronos GmbH. Natürlich zeigte ich in der Mail noch weitere Beweise auf, die ich mittlerweile gesammelt hatte.

    Und schwups am nächsten Morgen war die Domain gerati.info offline!

    Man sieht also ein wenig Hartnäckigkeit, bezogen auf die Störerhaftung von Domainverwaltern und Hostern, zahlt sich letztendlich aus. Dieses funktioniert leider noch nicht in den sozialen Medien, wo immer wieder unschuldige Menschen, durch radikale Tierrechtler diffamiert und mit Shitstorm überzogen werden. 

    Auch hier hilft es nicht den Kopf einfach in den Sand zu stecken, sondern sich auch zu wehren. Öffentlichkeit ist das beste Mittel, um radikale Tierrechtler in die Knie zu zwingen. Das diese dann mit Klagen und Strafanzeigen, um sich werfen, wie in meinem Fall, ist verständlich. Aber nicht ein einziges von Tierrechtlern bisher angestrebte Verfahren, wurde zu ihren Gunsten geurteilt.

    Der Kampf lohnt sich also!

    Ich möchte dich deshalb noch einmal auf die Spenden – Unterstützungskampagne, für die Kosten des Rechtsanwaltes, die durch die Klage von Dr. Edmund Haferbeck / Peta, aufmerksam machen. Deine Unterstützung hilft, anderen Menschen zu zeigen, dass man sich gegen Peta und die ganzen anderen Tierrechtskonsorten wehren kann und muss.

    https://gerati.de/campaigns/ich-brauche-deine-eure-hilfe/

  • Warum fragt keiner, wieso das Video über 6 Monate alt ist?

    Welchen Stellenwert hat ein Tier für einen Tierrechtler? Gerade Tierrechtler stellen sich als die wahren Tierschützer, vor der Öffentlichkeit dar.

    Immer wieder präsentieren Tierrechtler Videomaterial, was sie natürlich aufgrund der Tierrechtsdarstellungsweise, aufwendig manipulieren, mit Text und düsterer Musik untermalen müssen, um eine Tierquälerei aufzuzeigen. Bei der Veröffentlichung legen sie sehr viel Wert darauf, dass es sich angeblich um neues Videomaterial handelt.

    Ein vorzügliches Beispiel der Tierrechtsarbeit von Jan Pfeifer Deutsches Tierschutzbüro findet man im GERATI Artikel „Deutsches Tierschutzbüro verbreitet Lügen und wird abgestraft“.

    Aber wie ist es wirklich? Peta startete vor ein paar Jahren eine Kampagne gegen den Erlebniszoo Hannover. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft, die sich das ungeschnittene Videomaterial anschaute, kam zu der Erkenntnis, das Peta das Videomaterial so manipuliert hat, dass es eine Tierquälerei aufzeigte, die überhaupt nicht stattfand. Szenen wurde verlangsamt und rückwärts abgespielt, damit der Eindruck erweckt wurde, ein kleiner Elefant würde geschlagen werden. Dazu wurden dann noch Elefantenschrei eingeblendet, um dieses zu verdeutlichen! 

    Fakt war – Peta hatte in ihrer Strafanzeige vorsätzlich gelogen

    Aber noch etwas viel der Staatsanwaltschaft auf. Das Videomaterial stammte aus den Monaten August und September des Vorjahres. Peta veröffentlichte dieses aber erst im März, genau zum Saisonstart des Zoos!

    Was ist Peta wichtiger? Eine Tierquälerei unverzüglich einzustellen, oder dem Zoo den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

    Aber auch bei Friedrich Mülln, von Soko Tierschutz findet man genau diese Vorgehensweise vor. Es wird über mehrere Monate altes Videomaterial, natürlich manipuliert und gänzlich aus dem Zusammenhang geschnitten, als aktuelle Tierquälerei präsentiert.

    Und auch in der neusten Tierrechts-Tierqual-Aufdeckung findet man diese Vorgehensweise wieder. 

    Angebliche Tierquälerei bei der Polizeidiensthundeausbildung in Leipzig

    Anfang Januar präsentierten Tierrechtler ein Video, was die Polizeidiensthundeausbildung in Leipzig zeigte. Auch hier wurde großen Wert auf die angebliche Aktualität gelegt. Eine Hundeführerin soll ihren Diensthund, mehrfach bei der Ausbildung geschlagen haben.

    Wie sich jetzt herausstellte, stammte das Video bereits aus Juli 2020 und ist damit bereits 6 Monate alt!

    Anfang Januar dieses Jahres wurde ein Video öffentlich, in dem ein Ausschnitt eines Lehrgangs für Hundeführerinnen und Hundeführer der Polizeidirektion Leipzig im Juli 2020 zu sehen ist. In dem Video wird ein Diensthund während seiner Ausbildung von seinen Diensthundeführerinnen und -führern mehrfach geschlagen.

    l-iz.de

    Warum wartet man 6 Monate bevor man an die Öffentlichkeit geht?

    Es ist kein Zufall, dass Tierrechtler immer erst nach mehreren Monaten an die Öffentlichkeit gehen! Die Frage, die sich stellt, ist doch, ob es Tierrechtlern tatsächlich um das Wohl der Tiere geht, oder doch etwas anderes.

    Erstaunt muss man immer wieder bei Friedrich Mülln von Soko Tierschutz und Peta feststellen, dass ihre angeblich aufgedeckte Tierquälerei auf immer wieder auf denselben Fernsehsendern präsentiert werden. Da diese für Berichte Geld bezahlen, liegt also eine reine Profitabsicht für Tierrechtler vor. Sie bieten ihr manipuliertes Videomaterial diversen Sendern an und suchen den Höchstzahlenden sich aus. Das braucht natürlich auch eine gewisse Zeit.

    In dieser Zeit geht die angeblich aufgedeckte Tierquälerei weiter und die Tierrechtler schauen noch dabei zu. Wenn ein Tier gequält wird, müsste doch der normale Menschenverstand bei Tierrechtlern sich einschalten und dafür sorge Tragen, dass die Quälerei unverzüglich aufhört.

    Da Tierrechtler seelenruhig monatelang abwarten, lässt nur den Schluss zu, dass entweder die Quälerei erfunden wurde, oder es den Tierrechtlern nur auf die pure Profitmacherei geht. Dann würden Tierrechtler, mit der Tierquälerei Geld verdienen. Diesen letzten Punkt halte ich als am Wahrscheinlichsten. Demnach sind Tierrechtler die größten Tierquäler, die es gibt!

    Gesetzgeber gefordert

    Wie wäre es denn mal von der Politik, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der Vorsieht, das jeder der Kenntnis von einer Tierquälerei nimmt, diese unverzüglich melden muss. Ansonsten sollte er sich Mitschuldig durch Unterlassung machen. Das wäre ein Gesetz zum Wohle der Tiere und würde Tierquälerei frühzeitig beenden, da Behörden so schnellstens Kenntnis erlangten. Vorausgesetzt natürlich, dass die Behörden mit ausreichend Personal ausgestattet werden um auf Meldungen unverzüglich reagieren zu können!

  • Wirre Aussagen von Dr. Edmund Haferbeck (Peta) gegenüber der Staatsanwaltschaft Görlitz

    Gestern bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Görlitz. Wie zu erwarten wurde mir die Einstellung das Ermittlungsverfahren gegen 6 Mitarbeiter von Peta, darunter Dr. Edmund Haferbeck mitgeteilt.

    Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, meiner zwei jeweils gegen 6 Peta Mitarbeiter gestellte Strafanzeigen, wegen falscher Verdächtigung, war Formsache. Hier gebe ich den Kritikern dieser Maßnahme recht. Jedoch bringt es nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und einfach nur zuzuschauen. Und gerade die Stellungnahme die Dr. Edmund Haferbeck gegenüber der Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben hat, trägt massives explosives Pulver und wahrscheinlich das Ende der Massenstrafanzeigen von Peta, in sich.

    Hier erst einmal die beiden Strafanzeigen die ich bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gestellte hatte!

    1. GERATI erstattet Strafanzeige gegen 6 Peta-Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz
    2. Peta diffamiert durch falsche Tatsachenbehauptungen Landwirt aus Niedercunnersdorf – GERATI erstattet gegen Peta und deren verantwortlichen Mitarbeiter Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz

    Strafanzeigen von Peta sind reine kostenlose Werbemaßnahmen für die Marke Peta

    Peta ist in Deutschland aufgrund des Tierschutzes, noch als gemeinnütziger Verein anerkannt. Schaut man sich die Arbeit von Peta genauer an, muss man feststellen, das aktiver Tierschutz bei Peta in keiner Weise stattfindet. Schlimmer noch, in den USA tötet Peta fast 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut gegeben wurden. Und nicht weil diese schwer Krank sind, nein nur aus purer Profitgier werden die Tiere getötet. Beim Töten von Fundtieren hält sich Peta nicht einmal an die gesetzlichen Vorschriften in den USA, die Vorschreiben das Fundtiere 72 Stunden aufbewahrt werden müssen. Dieses bewies ein Fall, wo Peta in den USA, einen Hund von einem Grundstück stahl und diesen sofort einschläferte. Die Familie des Hundes Verklagte Peta auf 7 Millionen USD Schadenersatz. Geeinigt hatte man sich letztendlich außergerichtlich, auf eine Zahlung von 49.000 USD durch Peta.

    In Deutschland sammelt Peta im letzten Jahr 10 Millionen Euro an Spenden aus dem Tierschutz ein! Damit scheint sich die Vereinsführung anscheinend ein luxuriöses Leben zu gönnen. Es wird weder ein Tierheim finanziert, noch eine Form eines Gnadenhofs. Anfragen an Peta auf Hilfsunterstützung für in Not geratene Tiere und Tierheime, schmettert Peta mit der Aussage ab, man könne sich nicht um jedes Tier kümmern!

    Wenn Peta sich um ein Tier kümmert, wird es für angebliche Tierqualvideos gequält und missbraucht, wie GERATI belegen konnte. Peta betreibt also überhaupt keinen Tierschutz und sammelt trotzdem 10 Millionen Spenden aus dem Tierschutz ein. Wo das Geld hinfließt, verschweigt Peta. Mehr noch als GERATI im Jahr 2016 sich die Zahlen von Peta genauer anschaute, konnte er belegen, dass man bei Peta sich anscheinend Luxusreisen gönnt. Über 151 Euro täglich, gibt Peta an Reisekosten aus. 365 Tage lang! An Werbekosten hat Peta im Jahr 2016 jeden Tag 6.557,87 € zum Fenster hinausgeschmissen. 

    Nach der Veröffentlichung des Artikels wurde die Position Reisekosten aus dem Jahresbericht entfernt und es tauchte die Position karikativer Tierschutz in den nächsten Jahren auf. Seitdem scheinen Peta Mitarbeiter zu ihren angeblichen Einsätzen in Rumänien zu Fuß zu gehen und unter Brücken zu schlafen!

    Dr. Edmund Haferbeck stellt sich Dumm gegenüber der Staatsanwaltschaft Görlitz


    Einstellungsverfügung 610 Js 15727/20 Seite 1
    Einstellungsverfügung 610 Js 15727/20 Seite 1

    Einstellungsverfügung 610 Js 15727/20 Seite 2
    Einstellungsverfügung 610 Js 15727/20 Seite 2

    Auf der zweiten Seite der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz, lesen sich interessante Stellungnahme Punkte, die Dr. Edmund Haferbeck gegenüber der Staatsanwaltschaft abgegeben hat. Für mich persönlich offenbaren diese Aussagen, bereits wieder eine Strafbahre Handlung. Aber schauen wir uns diese einmal genauer an.

    Persönliche Kommentare zu den Aussagen von Dr. Edmund Haferbeck

    Herr Dr. Edmund Haferbeck sagt gegenüber der Staatsanwaltschaft Görlitz folgendes aus …

    Bezogen auf die weiteren Beschuldigten kann ein Straftatvorwurf nicht aufrecht erhalten werden.

    Der Beschuldigte  Dr. Haferbeck hat unwiderlegbar angegeben, dass die weiteren Beschuldigten mit der Anzeigeerstattung nichts zu tun hätten. Lediglich er sei für die Erstattung von Strafanzeigen zuständig.

    Fakt ist, die Strafanzeige wurde im Namen von Peta erstattet. Das bedeutet, dass in erster Hinsicht der Vorstand für Straftaten seiner Mitglieder haftet. Herr Dr. Edmund Haferbeck wird von Peta, nicht als Vorstandmitglied angegeben, sondern offiziell und öffentlich als Mitarbeiter des Vereins geführt. In diesem Sinne wäre der 1. Vorsitzende Ingrid Newkirk und der 2. Vorsitzende Harald Franz Ullmann, für relevante Straftaten seiner Mitarbeiter haftbar. 

    Der Beschuldigte Dr. Haferbeck hat nicht wider besseren Wissens gehandelt. Es ist nicht hinreichend sicher belegbar, dass der Beschuldigte  Dr. Haferbeck Kenntnis von der Unwahrheit seiner Anzeige hatte!

    Herr Dr. Edmund Haferbeck wird bei Peta als Leiter der Rechtsabteilung öffentlich geführt. Allein bereits aus dieser Berufsbezeichnung, sollte man doch davon ausgehen können, dass Herr Haferbeck grundlegende Kenntnisse im Bereich Juristik besitzt. Weiterhin hat Haferbeck in den letzten Jahren mindestens 1.000 Strafanzeigen gestellt, die allesamt eingestellt wurden. Auch hier würde der menschliche Sachverstand doch davon ausgehen, dass spätestens nach der 3 Einstellung einer gestellten Strafanzeige, Haferbeck sich Informationen eingeholt hätte! Weiterhin wurden Herrn Haferbeck zwei ausgebildete Juristen unterstellt. Er hätte also bereits seit Jahren die Möglichkeit gehabt, sein rechtliches Fachwissen, was sein Beruf eigentlich haben sollte, einzuholen. Immerhin trat er bereits in einem Gerichtsverfahren als Verteidiger auf und wurde dort fälschlicherweise als Rechtsanwalt, in dem Beschluss aufgeführt. Haferbeck möchte ich nicht als Verteidiger haben …

    Weiterhin gibt Haferbeck in der Pressemitteilung sehr wohlbekannt, dass er über die Unschuld des fälschlich verdächtigten Landwirts, Kenntnis besaß. Die Strafanzeige wurde laut Peta Pressemitteilung nur gestellt, um die Politik und Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Ihm war also bekannt, das der fälschlich Beschuldigte, keine Straftat begangen hatte. Die Strafanzeigen sind seit Jahren identisch. Angeblich fehlende Brandschutzmaßnahmen und unzureichende Löschwasserversorgung. Für die Löschwasserversorgung ist nicht der Landwirt zuständig, sondern die Kommune. Als gewissenhafter Leser auf GERATI, der Haferbeck ist, sollte er diese Erkenntnis bereits durch GERATI erlangt haben. Auch die Brandschutzmaßnahmen, die er angeblich als fehlend ansieht, sind im Allgemeinen durch Bestandschutz gedeckt. 

    Wenn er – auch fälschlicherweise – von Vorsatz ausgeht, kann ihm als Nichtjuristen eine Kenntnis von der Unwahrheit seiner Behauptung nicht unterstellt werden. Vorsätzliches Handeln ist daher nicht hinreichend sicher festzustellen.

    Dr. Edmund Haferbeck wird als Leiter der Rechtsabteilung bei Peta genannt. Wenn dieser tatsächlich so juristisch unfähig ist, wie ihm hier die Staatsanwaltschaft Görlitz unterstellt, kann man Peta hier Spendenveruntreuung vorwerfen. Wenn ein Verein eine Abteilung schafft und dort als Leiter eine unfähige Person einstellt, die letztendlich aus Spenden aus dem Tierschutz finanziert wird, muss man hier wirklich von Veruntreuung von Spendengeldern ausgehen. 

    Fakt ist jedoch, dass Strafanzeigen die einzige Tätigkeit von Peta im Bereich Tierschutz zu sein scheint. Dass man dann noch unschuldige an den öffentlichen Pranger stellt, ist typisch für Peta. In einem Interview sagte Haferbeck, man würde niemals andere Tierrechtler anzeigen, auch wenn bei ihren Straftaten, Tiere zu Schaden kommen. Um was geht es denn Herrn Haferbeck. Darf jeder Tierrechtler Tiere töten und Misshandeln und kommt dann ungestraft davon, oder wo liegt für Haferbeck die ethische Grenze? Peta selbst befürwortet Straftaten wie Brandstiftung, die auch in Deutschland, durch die Animal Liberation Front (ALF) durchgeführt werden. In den letzten Jahren kamen tausende von Tieren, durch Tierrechtler in Deutschland, ums Leben. Und es gab keine Strafanzeige von Peta. 

    Mit dieser Methode, hält Haferbeck und Peta selbst, das Streichholz an den Benzinkanister!

    Beschwerde über Einstellung des Ermittlungsverfahrens

    Ich werde bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde wegen der Einstellung einreichen und dieses natürlich auch umfangreich mit Belegen absichern. Ob dabei was rauskommt ist nebensächlich. Wir haben es jetzt schwarz auf weiß, dass Her Haferbeck sich dumm stellt und nun durch diese von mir gestellte Strafanzeige aufgeklärt wurde, dass seine Strafanzeigen selbst Straftaten bedeuten können! Auf die nächste Strafanzeige von Peta werde ich, auch wieder eine Strafanzeige stellen, bis Peta aufhört unschuldige Menschen, öffentlich an den Pranger zustellen und den stupiden Tierrechtsmob auf diese hetzt. 

  • GERATI Tierrechts-News #004

    12. Januar 2021

    • Verblödete Aktion von Peta – Peta sendet zur Geburt des Kindes vom Martin Lacey jr. und seiner Ehefrau Jana Mandana Lacey-Krone ein Buch über „gewaltfreie Kindererziehung“

    Dümmer geht bei Peta immer. Anstatt sich endlich einmal aktiv im Tierschutz einzusetzen, stellt Peta die vorsätzlich falsche Behauptung auf, das die beiden frisch gebackenen Eltern ihr Kind misshandeln würde.

    Letzten Donnerstag erhielt das frisch gebackene Elternpaar aus dem Circus Krone, ein Buch von Peta zugestellt. Mit der Zusendung des Buches, stellten die Peta-Konsorten, tatsächlich die Behauptung auf, dass das Ehepaar und frisch gebackene Elternpaar, aus dem Circus Krone, ihr Kind misshandeln würde.

    Dabei werden Mitarbeiter von Peta, selbst der Kindesmisshandlung beschuldigt. Bei Peta darf man nur arbeiten, wenn man strikter Veganer ist. Ein genereller Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Gleichzeitig präsentieren sich hochschwangere Mitarbeiter, nackt auf der Straße, bei kühlen Temperaturen und gefährden dadurch das Leben des ungeborenen Kindes.

    Bei Peta werden Kinder zwangsweise Vegan ernährt und dadurch massiv gefährdet!

    Eine rein vegane Ernährung, ist insbesondere für Babys, Kleinkinder und Jugendlichen gefährlich. In den letzten Jahren, wurden immer wieder lebensbedrohliche Zustände bei Kindern, die zwangsweise Vegan ernährt wurden, festgestellt. Dabei starben mehrere Kleinkinder auf der Welt.

    Eine wissenschaftliche Studie belegte, das Veganer zu 43 Prozent ein höheres Risiko tragen, Knochenbrüche zu erleiden. Weiterhin belasten Veganer, das soziale Gesundheitssystem und sind mitverantwortlich für höhere Krankenversicherungsbeiträge.

    Ernährungswissenschaftler sind sich einig, das eine vegane Ernährungsweise zwar funktionieren kann, dieses jedoch ein umfangreiches Fachwissen von den Nahrungsbestandteilen, voraussetzt. Eine vegane Ernährungsweise, sollte nur mit ärztlicher Begleitung durchgeführt werden. Halbjährliche Blutuntersuchungen sind für Veganer lebensnotwendig, um gesundheitlich Mangelerscheinungen vorzubeugen.

    Aufgrund der Kindesgefährdung bei den Peta Mitarbeitern, sollte umgehend das Jugendamt eingeschaltet werden

    Die Kinder bei Peta sind massiv gesundheitlich gefährdet. Ärzte, Ernährungswissenschaftler und die Bundesregierung, warnen vor einer rein veganen Ernährungsweise. Dennoch zelebriert man bei Peta, sektenartig, diese gefährliche Ernährungsform für Kleinkindern.

    Hier sollte insbesondere bei den Mitarbeiterinnen von Peta, unverzüglich das Jugendamt eingeschaltet werden. Peta sollte gerade ihren Mitarbeitern, Literatur über die Gefährdung der veganen Ernährungsweise, zur Verfügung stellen, anstatt Spendengelder die aus dem Tierschutz stammen, hier in Form eines Erziehungsbuches für die frisch gebackenen Eltern, zweckzuentfremden!

    Quellen:

    Pressemitteilung Peta: https://www.peta.de/presse/buch-ueber-gewaltfreie-erziehung-als-babygeschenk-fuer-direktorenpaar-von-circus-krone

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile

    Taz.de https://taz.de/Pflanzlich-in-den-Tod-getrieben/!673764/

    GERATI.de https://gerati.de/2020/12/01/studie-belegt-veganer-besitzen-ein-43-hoeheres-risiko-knochenbrueche-und-frakturen-zu-erleiden/

    Focus.de https://www.focus.de/gesundheit/ernaehrung/vegetarisch_vegan/aerzte-sind-sich-einig-vegane-ernaehrung-ist-fuer-kinder-ungeeignet_id_6561572.html

  • Australien: Radikale Tierrechtler die Straftaten begehen verlieren Gemeinnützigkeit

    Radikalen Tierrechtlern geht es nicht um die Tiere, sondern sie verdienen damit ihr Geld und profitieren durch Tierquälereien auch noch. Australien hat nun diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben!

    Radikale Tierrechtler brechen in Tierhaltungsbetriebe ein. Dabei schrecken sie nicht einmal davor zurück, das Tiere dabei getötet werden können. Immer wieder gehen Ställe in Flammen auf, die durch Brandstifter, aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsorganisationen stammen. 

    Radikale Tierrechtler gehen dabei nicht zimperlich um. Man bedroht Landwirte und Verkäufer, tätigt Buttersäureanschläge, beschmiert Fenster und Hauswände. Und das alles im Namen des Tierschutzes.

    Finden dann radikale Tierrechtler Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor, wird nicht etwa sofort gehandelt und die Behörden eingeschaltet. Nein, gemütlich dokumentiert man teilweise über Wochen, die Tierquälerei. Auch dann schaltet man nicht die Behörden ein. Ein ganz spezieller Fall hier in Deutschland ist Friedrich Mülln.

    Straftaten als ziviler Ungehorsam


    Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz beschuldigt vorsätzlich falsches Unternehmen
    Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz beschuldigt vorsätzlich falsches Unternehmen

    Ganz offiziell präsentiert sich Friedrich Mülln von Soko Tierschutz in militärisch getarnter Arbeitskleidung wie ein Terrorist. Angesprochen auf seine Straftaten, sieht er diese als zivilen Ungehorsam. So nennt er persönlich seine Straftaten. Mehrfach musste sich Friedrich Mülln der als Berufsstraftäter bezeichnet werden muss, vor Gerichten verantworten! 

    Trotz Verurteilung zu einer Geldstrafe, forderte ein Richter Friedrich Mülln auf weiterzumachen! Er müsse ihn nach dem Gesetz verurteilen, sehe aber die Notwendigkeit der Straftaten die Mülln begeht. So könnte man die Urteilsbegründung des Richters deuten. 

    Bei seiner letzten Straftat beschuldigte er vorsätzlich, sogar ein falsches Unternehmen, nur weil dieses auf demselben Grundstück beheimatet ist. Über mehrere Wochen filmte Friedrich Mülln illegal in einem Schlachthof und begann dazu mehrfach Hausfriedensbruch, in diesem Betrieb.

    Wer jetzt denkt, Friedrich Mülln hat sofort nach der Sichtung der Aufnahmen die Behörden eingeschaltet, um die angeblichen Verstöße zu beenden, der täuscht sich. In aller seligen Ruhe manipuliert er ein Video und suchte dazu einen Käufer. Hier fand er die öffentlich Rechtlichen wieder einmal. Erst wenige Stunden vor der Ausstrahlung des manipulierten Videomaterials, wendete sich Friedrich Mülln, an das zuständige Veterinäramt!

    Friedrich Mülln sind leidende Tiere egal

    Wenige Stunden nach der Ausstrahlung des manipulierten Mülln Videomaterials musste die öffentlich Rechtlichen Sender das Videomaterial aus ihrer Mediathek nehmen. Grund hierfür waren massive Anzeichen, das Mülln das Video manipuliert hat und fälschlicher Weise ein fremdes Unternehmen der Tierquälerei beschuldigte. In diesem Fall handelt es sich um den Straftatbestand der falschen Verdächtigung!

    Angesprochen auf die Entfernung des Beitrages zu seiner angeblichen Tierqualaufdeckung, behauptete Mülln folgendes. Das sei üblich bei Rechtsstreitigkeiten, so Friedrich Mülln auf Facebook.

    Nein das ist nicht üblich. Das Entfernen des Beitrages aus den Mediatheken der öffentlich Rechtlichen zeigt nur, dass man selbst Zweifel hat, ob das Material authentisch sei. Insbesondere da sich herausstellte, dass Friedrich Mülln ein gänzlich falsches Unternehmen vorsätzlich beschuldigte. 

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    Videomaterial manipuliert und aus dem Zusammenhang geschnitten

    Im Video ließ Friedrich Mülln einen Counter laufen, obwohl er mehrfach Szenen schnitt. Bei dem wilden hin und her gespringe, in den angeblichen Szenabläufen merkte Mülln nicht einmal das er zwei verschiedene Kühe die gerade geschlachtet werden sollte zeigte. Er behauptet, durch den im Video laufenden Timer, dass der Betäubungsprozess übermäßig lange dauerte. Warum sind dann da zwei verschiedene Kühe während des Timers zu sehen.

    Das ist nicht das erste Mal das Friedrich Mülln, mit seinen manipulierten Videos, zu Deutsch auf die Gusche flog. Beim MPI in Tübingen behauptete er, dass Affen blutverschmierte Köpfe hätten. Die Flüssigkeit war kein Blut, sondern Jod Tinktur. Diese war zur Desinfektion aufgetragen worden. 

    Die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellte in Tübingen fest, dass das Videomaterial gänzlich aus dem Zusammenhang geschnitten wurde. Der von Friedrich Mülln beauftragte und eingeschleuste radikale Aktivist, filmte seine eigene Tierquälerei, die mit der Haltung der Tiere in diesem Institut nichts zu tun haben.

    Man muss sich auch einmal die Finger schmutzig machen, so die Aussage von Friedrich Mülln als dieses Aufgedeckt wurde.

    Die angebliche Tierquälerei fand also expliziert nur in den Videos statt und wurde dafür von Mülln und seinen Hinterleuten selbst durchgeführt. So viel Tierliebe steckt in Friedrich Mülln! Wenn man sich den Fall MPI Tübingen und den neuesten Fall anschaut, muss man feststellen, dass es Mülln nicht um den Schutz der Tiere geht.

    Jeder normale Mensch, würde beim Feststellen einer Tierquälerei, sofort einschreiten, um diese weiter zu verhindern. So nicht Mülln. Er stellt sich seelenruhig hin und filmt einen Landwirt, der sich allein abmüht, eine Kuh die gerade zusammengebrochen ist zum Aufstehen zu bewegen. Anstatt zu helfen, hält Friedrich Mülln mit seiner Kamera noch richtig darauf.

    In Tübingen forderte er von seinen Unterstützern Hausbesuche bei Mitarbeitern des MPI Tübingen. Die Adressen seien ja bekannt, so Mülln und betitelte diese Aktion als Spaziergang! Das hat nichts mehr mit Tierschutz zu tun, sondern ist purer Terror! Für diesen Betrug wurde Friedrich Mülln sogar aus der veganen Szene (Lush prize) mit 20.000 € ausgezeichnet.

    Es geht nur um Geld und nicht um Tiere

    Radikale Tierrechtsorganisationen generieren die meisten Spendeneinnahmen. So nahm Peta im Jahr 2019 fast 10 Millionen Euro ein. Bei Friedrich Mülln lag diese Summe bei fast 1 Million Euro. Gleichzeitig kämpfen Tierheime und Tierschutzorganisationen, die sich aufopferungsvoll ehrenamtlich für die Tiere sich einsetzen, um das finanzielle überleben. Bestraft werde die, die ihre Spenden in den aktiven Tierschutz investieren. 

    Medien berichten über radikale Tierrechtler, die nach Aufmerksamkeit buhlen und fast 50 Prozent der Spendeneinnahmen in Werbung für neue Spenden investieren. Dabei fließt kein einziger Cent, in die Hilfe eines Tieres. Schlimmer noch, es werden Tiere, vorsätzlich für Videoaufnahmen gequält, wie GERATI bereits mehrfach beweisen konnte.

    Australien schreitet bereits seit mehreren Jahren gegen diesen Spendenbetrug ein

    Vor einigen Jahren wurden Gesetze verabschiedet, die Straftaten von Tierrechtlern, mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen. Im Dezember 2020 beschloss das Parlament in Australien, das radikale Tierrechtsorganisationen die Straftaten begehen, oder diese für gutheißen, die Gemeinnützigkeit verlieren

    In Deutschland versuchte die FDP federführend hier Gero Hocker, dieses auch in Deutschland umzusetzen. Der Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, wurde von den Grünen, den Linken und teilen der SPD nicht mitgetragen.

    Aber es tut sich auch was in Deutschland! So wurde der Organisation Attac, die Gemeinnützigkeit aberkannt. Hier lag die Begründung, in der politischen Arbeit dieses Vereins. Eine Gemeinnützigkeit schließt politische Arbeit, wie Parteien aus! 

    Um mehr Politiker über die Machenschaften von radikalen Tierrechtsorganisationen aufzuklären, kann jeder seine gewählte Partei, über die Machenschaften dieser Tierrechtsorganisationen informieren. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler, Straftaten die auch gegen ihn selbst, durch radikale Tierrechtsorganisationen zugefügt werden, mit finanziert. Der Staat selbst macht sich meiner Meinung selbst strafbar, wenn er solchen Organisationen, die Straftaten begehen, oder diese für Gut befinden, durch Steuererleichterungen mitfinanziert.

    Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Rottweil antwortet mit 2 Briefen auf Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta

    Auf meine Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta habe ich heute zwei Briefe von der Staatsanwaltschaft Rottweil erhalten.

    Am 11. November 2020 erstattete ich gegen die Mitarbeiter der radikalen Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige wegen Verdachtes der falschen Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung. Den Artikel zur Strafanzeige findet ihr <hier>.

    Heute trafen gleich zwei Briefe auf den Postweg von der Staatsanwaltschaft Rottweil bei mir ein. Zeitnah wurde mir mit dem Schreiben vom 11. November 2020 das Aktenzeichen 21 Js 13862/20 auf meine Strafanzeige mitgeteilt.

    Mit dem Schreiben vom 13. November 2020 wurde mir die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt

    Vorläufig heißt nicht endgültig

    Die vorläufige Einstellung wird mit dem § 154e Abs. 1 StPO begründet und ist völlig legitim. Dort heißt es …

    § 154e
    Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung

    (1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist.

    (2) Ist die öffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.

    (3) Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung.

    dejure.org

    In der Begründung wird dieses noch weiter verdeutlicht …

    Gründe:

    Gegen die Beschuldigten werden im vorliegenden Verfahren Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und wegen Beleidigung  (§§ 185 – 188 StGB) geführt.

    Wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ist unter dem Az. 21 Js 12162/20 bei der Staatsanwaltschaft in Rottweil ein Verfahren gegen Manfred H. und Willi H. (Namen der Redaktion bekannt) wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz anhängig.

    Nachdem der Ausgang des vorgenannten Verfahrens für dieses Verfahren von Bedeutung ist, hat die Staatsanwaltschaft von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren vorläufig einzustellen. Nach Abschluss des Bezugsverfahrens wird das vorliegende Verfahren von Amts wegen wieder aufgenommen werden.

    Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

    Auch wenn das vorgenannte Verfahren mehr als 3 Jahre dauern sollte, tritt keine Verjährung für meine Strafanzeige ein. Demnach kann auch noch nach Jahren ein böses Erwachen für diese 6 Peta Mitarbeiter kommen. 

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    Immer wieder werde ich darauf hingewiesen, dass solche Strafanzeigen angeblich nichts bringen. Meine persönliche Meinung ist jedoch, das gerade die Aufmerksamkeit die Peta durch eigene Strafanzeigen erweckt wichtig ist aufzuzeigen, das diese gegen deutsche Gesetze verstoßen. Peta nutzt die Form der Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Gleichzeitig stellt sie das ausgesuchte Opfer, ohne Beweise zu besitzen, an den Pranger und sorgt für eine öffentliche Vorverurteilung!

    Peta missbraucht Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Wenn es Peta tatsächlich um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ginge, würden sie doch das Ermittlungsverfahren abwarten. 99,9 Prozent der von Peta gestellten Strafanzeigen, werden jedoch durch die Ermittlungsbehörden eingestellt. Das bedeutet, das 99,9 Prozent der von Peta öffentlich an den Pranger gestellten Personen und Firmen, unschuldig sind. Und genau hier muss man die Öffentlichkeit aufmerksam machen! 

    Man muss der Öffentlichkeit aufzeigen, das die radikale Tierrechtsorganisation ein reiner Lügenverein ist. Tierschutz wird frei erfunden und keinem einzigen Tier geholfen. Schlimmer noch, Peta tötet selbst unschuldige Tiere und das nur aus reiner Profitgier, weil man diese nicht verpflegen möchte!

  • Dr. Edmund Haferbeck von Peta offernbart erneut kommplete Inkompetenz in einer Strafanzeige

    Dr. Edmund Haferbeck ist Leiter der Rechtsabteilung von Peta und demonstriert in sinnfreien Strafanzeigen und Klagen seine komplette Inkompetenz.

    So erstattet er im Namen von Peta, immer wieder Klagen und Strafanzeigen und stellt dabei die Behauptung auf, dass es sich immer wieder um Tierschutzgesetzesverletzungen handelt. Erstaunlich werden alle von Haferbeck im Auftrag von Peta erstatteten Strafanzeigen, üblicherweise als unbewiesen eingestellt. Bejubelte Erfolge feiert Peta nur, wenn unschuldig beschuldigte keinen Rechtsbeistand einschalten und es somit zu einem Versäumnisurteil kommt.

    So erstattete Edmund Haferbeck auch gegen den Betreiber des Aufklärungsportals GERATI, Silvio Harnos, eine Klage, wo es am 9. März 2021 zum Prozess kommt. Dabei ist Haferbeck so siegessicher, dass er anstatt die Klage bei einem Amtsgericht einzureichen, dieses bei einem Landgericht einreicht. Klagen bei Landgericht erfordern immer einen Rechtsbeistand. Vor einem Amtsgericht könnte man sich ohne einen Rechtsanwalt, selbst vertreten.

    Wenn man keinen Rechtsanwalt aufsucht, der eine Klageerwiderung verfasst, erfolgt ein Versäumnisurteil. Dieses bejubelt dann Haferbeck als Erfolg. Bisher wurde kein einziges von Peta angestrebtes Verfahren meines Wissens, zu ihren Gunsten geurteilt. 

    Dr. Edmund Haferbeck erstattet Strafanzeige gegen Springreiterin Annelies Vorsselmans

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    Bei den deutschen Meisterschaften der Springreiter im westfälischen Riesenbeck stürzte am vergangenen Samstag die Reiterin Annelies Vorsselmans mit ihrem Pferd Firkov du Rouet. Während sich die Reiterin eine Prellung zuzog, habe das Pferd eine „inoperable Fraktur des Oberarms erlitten“ und wurde daraufhin eingeschläfert.

    Peta.de

    Peta sei generell gegen jede Tierhaltung und habe deshalb Strafanzeige gegen die Springreiterin gestellt, so Haferbeck in der Pressemitteilung. Selbst gegen Blindenhunde wettert Peta immer wieder und stellt die Haltung dieser Hunde für Blinde infrage.

    Keiner von Peta war wie üblich Vorort, als der Unfall passierte. Kenntnis erlangt man durch Pressemitteilungen, auf die man dann die sinnfreien Strafanzeigen aufbaut. Natürlich besitzt Peta keinerlei Kenntnisse, um die Behauptungen, die man in der Strafanzeige aufstellt, belegen zu können! 

    „Es geht nur um Leistung und dafür werden die Pferde zwangsweise hohen Risiken ausgesetzt. Um Titel und Geld abräumen zu können, werden die Tiere von den ehrgeizigen Reitern und Besitzern als Sportgeräte missbraucht. Die wiederholten Todesfälle und Verletzungen dann als ´Unfälle´ abzutun, gehört mittlerweile zur Standardausrede der skrupellosen Veranstalter“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA.

    Peta.de

    Haferbecks Dummheit lässt grüßen

    Niemand würde auf die idiotische Idee kommen, den Leistungssport zu verbieten nur, weil immer wieder Menschen, dabei verletzt oder getötet werden. Die sinnfreien Strafanzeigen, die immer wieder von Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck, der sich bereits selbst in einem Rechtsverfahren als Rechtsanwalt ausgab und damit gegen die Nutzung eines geschützten Berufstitels verstieß (§ 132 a Titelmissbrauch), werden von Peta dafür genutzt, um öffentlichkeitswirksam die Existenz von Peta im Bereich Tierschutz zu rechtfertigen. 

    Peta ist im aktiven Tierschutz nicht tätig. Zwar gibt Peta an, in Rumänien insbesondere Straßenhunden zu helfen, jedoch ist dieses außerhalb von Peta, nicht Belegbar. Belegbar ist jedoch, das Peta Tierrettungen, von anderen Organisationen, als eigene Verkauft und somit vorsätzlich Betrug begeht.

    Vorverurteilung und öffentliche Pranger Setzung

    Peta stellt immer wieder ausgesuchte Opfer, öffentlich an den Pranger und verurteilt diese vor. Dieses verstößt gegen die geltende Unschuldsvermutung. Nachdem die Unschuld und damit die Dummheit von Peta, durch Ermittlungsbehörden erwiesen wurde, entschuldigt man sich nicht einmal von Peta bei dem ausgesuchten Opfer! Schlimmer noch, man lässt die falschen Tatsachenbehauptungen einfach online stehen. Nur wer hier sofort rechtliche Schritte einleitet, sieht wie schnell Peta immer wieder den Schwanz einzieht. So verschwinden immer wieder Pressemitteilungen mit falschen Tatsachenbehauptungen, nachdem man Peta mit rechtlichen Konsequenzen drohen. Auch die Kosten der Rechtsausgaben die Peta selbst veröffentlicht, bescheinigen Peta eine totale verdümmliche Rechtsauffassung. Kein wirtschaftliches Unternehmen hat soviel Rechtskostenauslagen wie Peta.