Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Aktenzeichen: Tier & Recht

Hat PeTA 900 Schweine getötet?

Im Kreis Borken wurde bei einem Anschlag auf einen Schweinemastbetrieb der Strom für die Belüftungsanlage gekappt und somit …

Tierschutz – was tust Du?

Eine jahrelange Tierschützerin stellt die Frage „Politik – was tust DU?“ und ich möchte auf diesen veröffentlichten Artikel …

Kategorie: Aktenzeichen: Tier & Recht

  • Peta verleumdet Brandopfer in Emstek – GERATI erstattet Strafanzeige gegen Peta bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

    Wieder erstattet Peta eine haltlose und unbewiesene Strafanzeige, gegen einen Landwirt, deren Stall abgebrannt ist, obwohl noch nicht einmal bekannt ist, wie das Feuer entstanden ist.

    Die von Peta aufgeworfenen Anschuldigungen sind haltlos und sogar überhaupt nicht dem Landwirt zuzuschreiben. Für ausreichende Löschwasserversorgung ist nicht der Landwirt, sondern die Kommune zuständig. Wobei Peta keinerlei Kenntnis besitzt, wie der Brand entstanden ist und ob es beim Löschen zu Wasserproblemen kam. Peta reagiert einfach auf einen Medienbericht und erstattet ohne selbst vor Ort gewesen zu sein, eine haltlose Strafanzeige!

    Da hier wieder ein unschuldiger Landwirt, von diesem verbrecherischen Tierrechtsverein Peta, unschuldig mit einer Strafanzeige belastet wurde, hat sich der GERATI Betreiber Silvio Harnos sich, dazu entschlossen, gegen den Verein Peta und die Verfasserin der Peta-Strafanzeige Liza Kainz, Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung, bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu stellen!

    Hier die Strafanzeige im Wortlaut

    Strafanzeige gegen

    den Verein Peta Deutschland e.V. Vertreten nach §26 BGB durch

    Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    Anthony Lawrence, als Schriftführer

    und

    Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins Peta Deutschland e.V., vertreten nach §26 BGB durch Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Anthony Lawrence und die bei Peta Deutschland e.V. angestellte Mitarbeiterin Lisa Kainz, alle vorladbar unter der Adresse: Peta Deutschland e.V. Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e.V. hat nach eigenen Angaben, in einer Pressemitteilung, am 09. November 2021 Strafanzeige gegen den Betreiber eines Putenstalles bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg gestellt.

    Am 28. Oktober 2021 geriet ein Putenstall aus bisher ungeklärten Gründen in Brand, wobei etwa 2.000 Puten starben!

    In der von Peta veröffentlichten Pressemitteilung, vom 09.November 2021 gab die Peta Mitarbeiterin Lisa Kainz an, das Peta Strafanzeige gestellt zu haben. Abzurufen unter https://www.peta.de/presse/etwa-2-000-puten-sterben-bei-stallbrand-in-emstek-peta-erstattet-strafanzeige-bei-der-staatsanwaltschaft-oldenburg/

    Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.

    Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …

    Zitat:

    PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.

    In der Vergangenheit hat der Rechtsberater von Peta Deutschland Dr. Edmund Haferbeck die Strafanzeigen wie folgt begründet …

    Zitat:

    Dr. Edmund Haferbeck: „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

    (Pressemitteilung Peta)

    Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen im Jahr, bei diversen Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!

    Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungenaus den Medien, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.

    Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!

    Mit der veröffentlichten Pressemitteilung suggeriert Peta dann noch etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert öffentlich den Landwirt, in Form das der Landwirt an den öffentlichen Pranger gestellt wird und somit eine öffentliche Vorverurteilung stattfindet. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, dass dieser Landwirt nichts falsch macht.

    Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!

    Gleichzeitig werden keine Strafanzeigen gestellt, wenn sich herausstellt, dass der Brand, oder andere Straftaten, durch Tierrechtler begangen wurden.

    Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.

    Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die vom Steuerzahler getragen wird.

    Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.

    Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.

    Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.

    Da Peta diese Strafanzeigen als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengeldern ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und Üble Nachrede, aus!

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Quellen:

  • Ein von Peta veröffentlichte Hunde-Video aus Pirmasens, zeigt die Verdummung aller Tierrechtsbewegung auf

    Ein Peta Unterstützer, wendete sich an Peta, als sogenannter Whistleblower und behauptete von einer Tierquälerei Kenntnis zu besitzen! Dieser Fall zeigt erneut die Dummheit von Peta und deren Unterstützer auf!

    Wer vermutliche Tierquälerei mitbekommt, sollte sofort einschreiten und nicht erst die Kamera zücken, um genüsslich ein Video der Tierquälerei zu machen, die man dann an Peta senden kann! Ja diese Menschen wenden sich an Peta, die überhaupt keinerlei Handhabe besitzen, anstatt unverzüglich das zuständige Veterinäramt einzuschalten!

    Auch nach Kenntniserlangung durch Peta, reißt man sich kein Haar heraus und versucht unverzüglich diese angebliche Tierquälerei zu unterbinden, in dem man einen seiner über hundert festangestellten Mitarbeiter vor Ort schickt und mit den betroffenen Eltern der Kinder spricht! Nein, es vergehen Tage und Wochen und manchmal sogar Monate, bis Peta mit dem Vorfall an die Öffentlichkeit geht! In dieser Zeit duldet Peta, als angebliche Tierschützer, die Tierquälerei selbst!

    In Ruhe wird ein Video geschnitten, dieses mit Effekten so manipuliert, dass dieses eine angebliche Straftat aufzeigen soll. Dumm nur, wenn die Prüfung der Behörden, dann genau das Gegenteil belegt! Peta hat also das Video erneut so manipuliert, dass es letztendlich gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen wurde! Dieses wäre dann Betrug!

    Mehrere Behauptungen entpuppten sich als Lüge

    Peta ist einer der größten Lügen- und Fake-Verbreiter-Vereine in Deutschland. Immer wieder stellen Behörden fest, dass Peta vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt und sogar Beweismaterial, was Peta den Ermittlungsbehörden vorlegt, manipuliert. Dieses konnte man eindrucksvoll in der Peta-Kampagne gegen den Erlebnisszoo Hannover erleben. Peta hat hier nur gelogen und betrogen, nein man holte sich dabei sogar Hilfe von Reichsbürgern!

    Die angebliche Strafanzeige im Fall Pirmasens, existierte zum Zeitpunkt der Behauptung von Peta überhaupt nicht und wurde anscheinen, als dieses Publik wurde, nachgereicht. Nachdem Peta bewusst wurde, dass sie wieder einmal in ein saftiges Fettnäpfchen getreten sind, rief man seine Unterstützer zu einer gemeinsamen Straftat auf!

    Ausgebildete Juristen von Peta völlig unfähig

    Peta selbst beschäftigt mindestens vier ausgebildete Juristen! Und nein, der Leiter der Rechtsabteilung von Peta Deutschland, Dr. Edmund Haferbeck, ist kein Jurist. Dieser hat in Agrarwissenschaften promoviert und sogar selbst von Pelzsucht sein Lebensunterhalt mitfinanziert! Als dieses kein Geld mehr brachte, wechselte er die Seiten und schmiss sogar mit Steinen auf Menschen. Hier wurde er zu einer Bannmeile verurteilt und darf sich einem Laborchef nicht mehr als 200 Meter nähern. Aber auch im Bereich Diebstahl, ist Edmund Haferbeck Spitze, wie die Zeit Online in ihrem Artikel „Peta – Die Scheinheiligen“ berichtete. Dort wurde in einer Recherche bekannt, dass Edmund Haferbeck aus einem Auto einen Aktenkoffer entwendete und damit flüchtete.

    Mittlerweile scheint Dr. Edmund Haferbeck als Peta-Mafia-Boss aufgestiegen zu sein. Obwohl er nicht im Vorstand von Peta Deutschland ist, tritt er als Peta-Persönlichkeit, in den Vordergrund! Mit kleinkriminellen Straftaten gibt er sich jetzt nicht mehr ab. Dafür hat er seine Handlanger! Er beschäftigt sich jetzt ehern mit Schutzgelderpressung. Wenn sein ausgesuchtes Opfer nicht so will wie er, schürt man einfach einen Shitstorm an und wartet genüsslich ab, dass das Opfer klein beigibt!

    In Interviews bezeichnet Haferbeck selbst, Straftaten von Tierrechtlern, als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. In einem anderen Interview, drohte er mit der Gründung einer Terrororganisation für das Tierrecht, vergleichbar mit der Al Quaida! Seine eigenen Straftaten, die er für Peanuts hält, begründete er in einem Interview gegenüber Zoom+ so.

    „Den muss man es auch mal zeigen – was Sache ist – da muss man auch mal hingehen – das ist überhaupt kein Problem – Und es waren keine Straftaten – Gut sie haben ein Zivilurteil – Beschluss gekriegt – nicht wie jeder auf 200 Meter – na und das ist doch Peanuts – ich bitte sie das ist wirklich Peanuts.“

    ZOOM +

    Aufruf zur gemeinschaftlichen Computersabotage von Peta

    In der Vergangenheit stellten sich immer wieder Meldungen von Peta-Whistleblower, als Fake heraus! In den meisten Fällen, handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, die mit solchen Meldungen an Peta, in die nächste Runde gebracht werden soll. Allein, dass man behauptet der Hund bekäme nichts zu fressen und zu saufen, zeigt doch verbunden mit dem unterlassenen Beweis, dass der Hund 24 Stunden im Hof sich aufhält die Unglaubwürdigkeit auf. Dann behauptet Peta, der Hund solle zum Kampfhund abgerichtet werden! Alles klar bei euch – bei Peta?

    Man will sogar das Jugendamt einschalten. Nun eigentlich müsste man das Jugendamt, zu allen Müttern mit Kindern schicken, die bei Peta arbeiten. Denn diese zwingen ihren Kindern vorsätzlich die vegane Ernährungsweise auf, die wissenschaftlich bewiesen, bei Kindern und Jugendlichen gesundheitsgefährdend sein kann!

    Das Veterinäramt kontrollierte sofort die Haltung des Hundes und musste feststellen, dass Peta wieder einmal erneut gelogen hat. Die vorgeworfenen Behauptungen, Nahrungsmittelentzug, Ausbildung zum Kampfhund und Tierquälerei, bestätigten sich bei dem Besuch vor Ort durch das Veterinäramt, nicht!

    Da Peta sich wieder einmal blamiert hatte, rief man jetzt seine Unterstützer auf, das Veterinäramt mit einer Mail-Bommbing-Attacke zu überschwemmen. Durch das Zusenden von Massen-E-Mails, wird der Mailserver und auch die Arbeitsweise der Behörde, beeinflusst. Die Behörde konnte aufgrund der Flut der Eingänge, von unter anderen auch verleumderischen E-Mails nicht mehr richtig arbeiten! Wichtige E-Mails konnten nur verspätet verarbeitet werden. 

    Krimineller Aufruf von Peta:

    Bitte appellieren Sie daher in einer höflichen E-Mail an das Landratsamt Südwestpfalz unter kv@lksuedwestpfalz.de, den Hund in Pirmasens unverzüglich zu retten.

    Peta.de

    § 303b StGB Computersabotage

    (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

     1.eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
     2.Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
     3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

     1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
     2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
     3.durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

    (5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

    Aber mit geltenden Gesetzen und deren Einhaltung hat es ja Peta nicht so genau!

    Quellen:

  • Bayrische Polizei steckt radikale Aktivisten in Präventionshaft

    Am Dienstagvormittag haben sich an mehreren Autobahnen in Richtung München, selbsternannte Umweltschützer von Verkehrsleitsystemen und Brücken abgeseilt. Dadurch kam es zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und die Autobahnen wurden teilweise gesperrt.

    Gleichzeitig überklebten die radikalen Umweltaktivisten Verkehrsleitzeichen und machten sich deshalb strafbar! Neun dieser radikalen Aktivisten wurden nun in Präventionshaft genommen und dürfen bis zum Ende der IAA in München, das Leben im Knast einmal hautnah erleben. Weitere Klagen durch die Staatsanwaltschaften sind anhängig, sodass es zu weiteren vorübergehenden Haftaufenthalte, aus dem Umfeld der radikalen Aktivisten, kommen wird.

    Möglich machte dieses, das neue Polizeigesetz, was kriminelle Personen von weiteren Straftaten abhalten soll. Dieses dürfte auch ein Achtungszeichen an unsere geliebten Tierrechtler sein, die vor Straftaten nicht zurückschrecken.

    Radikale Aktivisten halten die Haft für „illegal“

    IAA-Gegner kritisierten auf der Internetseite der „Aktion Autofrei“ die Präventionshaft als „illegal und unerträglich“. Abseilaktionen über Autobahnen seien nicht strafbar. „Freie Autofahrt ist kein Grundrecht – Versammlungen schon“, betonten sie.

    Stuttgarter-Zeitung.de

    Wenn man schon sich auf das Grundgesetz bezieht, sollte man den Wortlaut auch kennen. Dort heißt es unter Artikel 8 Absatz 2 wie folgt …

    Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Weiterhin sind Straftaten nicht durch das Grundgesetz gedeckt. Hier greifen die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Wer sich über Autobahnen abseilt und Verkehrsleitsystem überklebt oder beschädigt, begeht bereits mehrere Straftaten! 

    1. Eingriff in den Straßenverkehr
    2. Sachbeschädigung
    3. Nötigung 

    Jeder Autofahrer weiß wie gefährlich ein Stau sein kann. Erst letztes Jahr wurde bei einer ähnlichen Aktion, auch von abseilenden radikalen Umweltschützern, durch den entstandenen Stau ein Auffahrunfall mit verletzten Personen verursacht. 

    Die Zeit ist reif das gegen solche radikalen Aktivisten endlich was unternommen wird

    Wer die demokratischen Freiheiten als Grundlage seine Aktivitäten einfordert, sollte sich auch an diese Grundrechte halten! Nur weil man ideologisch nicht mit den 99 Prozent der Bevölkerung übereinstimmt, besitzt man nicht das Recht, diese zu schädigen! 

    Ich glaube niemand hat etwas gegen eine genehmigte Demonstration auszusetzen, wenn man sich auf Störungen einstellen kann! Wird dieses aber aus purem Hass und Verzweiflung und seines eigens erfundenen ethischen Grundverständnis mit Straftaten in Einklang gebracht, sollte man auch dafür gerade stehen. Erstaunt wird man immer wieder feststellen, das gerade solche Aktivisten bei Schadenersatzforderungen, aufgrund ihrer finanziellen Lage, nicht haftbar zu machen sind. Wenn diese dann aber vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen, und dritten finanziellen Schaden verursachen, dann sollten sie diese auch anstatt einer Geldstrafe, diese im Gefängnis absitzen dürfen.

    Man darf hoffen, dass die Justiz in den anderen Bundesländern hier genauso hart, gegen Straftäter aus dem radikalen Aktivismus vorgeht, auch wenn es den Linken und Grünen schwerfallen dürfte.

  • Peta teilt in Pressemitteilung mit Straftaten zu begehen! GERATI erstattet gegen die Verantwortlichen von Peta und deren Rechtsabteilung Strafanzeige wegen falscher Tatsachenbehauptung!

    Wieder erstattet die Rechtsabteilung von Peta unter der Führung von Edmund Haferbeck eine stupide Strafanzeige die jeder Rechtsgrundlage fehlt und diffamiert in einer Pressemitteilung einen Landwirt!

    Man darf sich schon Fragen welche Fachkompetenz die Rechtsabteilung unter der Führung von Edmund Haferbeck hat. Wissentlich obwohl man bei Peta wie man in der Pressemitteilung selbst schreibt weiß, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, erstattet die Rechtsabteilung von Peta eine Strafanzeige! Dann wartet man nicht einmal das Ermittlungsverfahren ab, was Grundsätzlich bei den dummen Strafanzeigen aus der Feder von Edmund Haferbeck in der Regel eingestellt wird und veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der man einen Landwirt beschuldigt, eine Straftat zu begehen.

    Gleichzeitig muss Peta selbst einräumen, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, denn so liest man folgende Begründung für die Strafanzeige von Edmund Haferbeck Rechtsabteilung …

    Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.

    Peta Pressemitteilung

    Also ist Edmund Haferbeck es bewusst, dass der Landwirt keine Straftat begeht. Im Gegenzug begeht hier aber Haferbeck eine Straftat, in dem er den Landwirt fälschlicherweise gegenüber einer Behörde einer Straftat bezichtigt.

    Im § 187 StGB heist es …

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    gesetze-im-internet.de

    Hier die Pressemiteilung von Peta im Wordlaut …

    Tierschutzwidrige Rinderhaltung: PETA erstattet Strafanzeige gegen einen Betrieb mit sogenannter Anbindehaltung in Burgwedel

    Burgwedel / Stuttgart, 2. August 2021 – PETA hat am 28. Juli Strafanzeige gegen einen Rinderhaltungsbetrieb aus Burgwedel bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Die Verantwortlichen zwingen die rund 50 Rinder laut Zeugenaussage fast das gesamte Jahr, ein Dasein in sogenannter Anbindehaltung zu fristen: Bei dieser Haltungsform sind sie mit Ketten oder anderen Vorrichtungen am Hals festgebunden und können sich nicht einmal umdrehen – so müssen die Tiere an einem Platz ausharren. Die vorhandene Auslauffläche kann scheinbar nur von einzelnen Tieren genutzt werden. Die Tierrechtsorganisation appelliert, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

    „Verbrauchern und Verbraucherinnen wird oftmals eine Idylle mit ‚glücklichen Kühen‘ auf grünen Wiesen vorgegaukelt, während die Realität eher an die Gefangenschaft in mittelalterlichen Kerkern erinnert. Die Haltung im Stall ist für Rinder unabhängig von der Haltungsform mit körperlichem und psychischem Leid verbunden, aber in der ‚Anbindehaltung‘ werden ihre Bedürfnisse komplett ignoriert“, so Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist. Menschen, die Tierleid nicht unterstützen möchten, sollten kein Fleisch, keine Milch und keine Eier kaufen, sondern zu pflanzlichen Alternativen greifen.“

    Auch die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren Ende der sogenannten Anbindehaltung
    PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade bekräftigt die Forderung: Das Gericht verkündete schon 2012, dass die „Anbindehaltung“ der verhaltensgerechten Unterbringung sogenannter Milchkühe entgegensteht. Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. PETA mahnt jedoch, dass das Leid von Rindern, die in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ausgebeutet werden, systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher appelliert die Organisation neben der Politik zudem an alle Menschen, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.

     
    Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
    Etwa eine Million Kühe werden in Deutschland gezwungen, ihr Dasein zeitweise oder das ganze Jahr über angebunden in einem Stall zu verbringen. Insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben fixieren Landwirte und Landwirtinnen sie aus praktikablen Gründen häufig mit Anbindevorrichtungen am Hals, teils auch mit unbeweglichen Halsrahmen. An den Ketten ist die Bewegung sehr eingeschränkt, sodass sich die Tiere höchstens gerade noch hinlegen können. Die Liegematten dafür fehlen in einigen Stallungen gänzlich, sind verschlissen oder die Liegeflächen grundsätzlich zu klein für die Tiere. Die artwidrige Haltung und der immense Bewegungsmangel führen zu großem seelischem Leid bei den Rindern. Zusätzlich leiden sie oft unter Liegeschwielen, Lahmheit sowie Einschnürungen oder Quetschungen am Hals.  
     
    PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

    Wieder muss man feststellen das Peta ein krimineller Verein ist und selbst vor Straftaten nicht zurückschreckt! GERATI hat deshalb gegen den Vorstand von Peta deren Rechtsanwälte und Justiziare und Edmund Haferbeck Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, gestellt.

    Quellen:

  • Wer schützt uns vor den Verbrechen von Dr. Edmund Haferbeck (Peta) und anderen Tierrechtlern?

    Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige von Dr. Edmund Haferbeck (Peta), gegen den Regio Schlachthof Mannheim eingestellt!

    Die von Dr. Edmund Haferbeck in den Medien verbreiteten Behauptungen, dass der Regio Schlachthof Mannheim Tierschutzwidrig arbeitet, stellten sich als falsche Tatsachenbehauptung heraus!

    Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen wegen der Behandlung von Schweinen bei der Anlieferung zum Regio Schlachthof Mannheim eingestellt. Grund sei mangelnder Tatverdacht auf Vergehen nach dem Tierschutzgesetz. Das teilte die Behörde mit. Anhaltspunkte dafür, dass Tieren vorsätzlich erhebliche Schmerzen oder Leiden beigebracht worden seien, gebe es nicht. Bei einem in der Anzeige dargestellten Vorgang handele es sich um rechtlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Schweine durch Tätowierung mittels Schlagstempels. Ausgewertetes Bildmaterial lasse nicht den Schluss zu, dass Schweine besonders gelitten hätten. Lediglich eine Ordnungswidrigkeit komme in Betracht. Das Ermittlungsverfahren sei zu keinem Zeitpunkt gegen Verantwortliche oder Arbeitnehmer geführt worden, so die Staatsanwaltschaft. Der Schlachthof hatte im April Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.

    swr.de

    Dieses ist nicht der erste Fall wo Dr. Edmund Haferbeck vorsätzlich in Strafanzeigen falsche Tatsachenbehauptungen wiedergibt! Im Fall dem Erlebniszoo Hannover manipulierte Peta sogar das als Beweisvideo der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellte Videomaterial. Auch hier wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

    Ist es Dummheit, oder einfach nur Unwissenheit, die Dr. Edmund Haferbeck immer wieder zu solchen strafbaren Falschaussagen treibt?

    Die Wortwahl Dummheit bezogen auf Dr. Edmund Haferbeck soll hier nicht beleidigend sein, sondern sein fehlendes Fachwissen in diversen Bereichen erklären! Laut Wikipedia bedeutet der Begriff DUMMHEIT …

    Im engeren Sinne bezeichnet Dummheit die mangelhafte Fähigkeit, aus Wahrnehmungen angemessene Schlüsse zu ziehen beziehungsweise zu lernen. Dieser Mangel beruhe teils auf Unkenntnis von Tatsachen, die zur Bildung eines Urteils erforderlich sind, teils auf mangelhafter Intelligenz oder Schulung des Geistes oder auf einer gewissen Trägheit und Schwerfälligkeit im Auffassungsvermögen beziehungsweise der Langsamkeit bei der Kombination der zur Verfügung stehenden Fakten (siehe Urteilsvermögen). In diesem Sinne nennt Kant den „Mangel an Urteilskraft“ als „das, was man Dummheit nennt“, und postuliert, dass „einem solchen Gebrechen … gar nicht abzuhelfen“ sei. Weitere Ursachen liegen im emotionalen Bereich (emotionaler Widerstand gegen Einsichten, Abhängigkeit von Meinungsbildnern) und in der Indoktrination und Manipulation durch andere. Auch kognitive Programme wie Weltanschauungen und Religionen könnten als „maladaptive Programme“ wirken und so die kluge Bewältigung der realen Anforderungen behindern

    Wikipedia.org

    Dr. Edmund Haferbeck erstattet seit Jahren Strafanzeigen gegen Landwirte, deren Höfe abgebrannt und wo Tiere zu Schaden gekommen sind. Immer wieder behauptet er, dass fehlende Brandmeldeanlagen und Löschwasserversorgung schuld an dem Brand seien. Alle Strafanzeigen werden eingestellt und auch für Dr. Edmund Haferbeck begründet! Nur scheint es seine Dummheit nicht zuzulassen, dass er bei seinen gestellten Strafanzeigen spätestens nach der ersten Einstellungsverfügung selbst auf die Idee kommt, er falsch liegt und selbst eine Straftat durch falsche Verdächtigung gegenüber Behörden begeht! Immerhin beschuldigt er immer wieder, Unschuldige einer Straftat und begeht dabei selbst eine!

    In Deutschland gibt es Gesetze die alles Regeln, auch die benötigten Brandschutzmaßnahmen! Ganz idiotisch ist seine in den Strafanzeigen behauptete Unterstellung der Landwirt sei schuld an nicht ausreichend vorhandenen Löschwasserversorgung. Auch hier habe ich bereits Dr. Edmund Haferbeck in Strafanzeigen hingewiesen, das er falsch liegt. Für die Löschwasserversorgung ist nicht der Landwirt zuständig, sondern die Kommune in dem der landwirtschaftliche Betrieb sich befindet. Ist es Dummheit, dass Dr. Edmund Haferbeck bisher keine einzige Kommune nach einem Brand mit einer Strafanzeige bedachte?

    Aber auch ich persönlich habe bereits die Dummheit von Dr. Edmund Haferbeck Live erleben dürfen!

    So erstattete Dr. Edmund Haferbeck bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, über 25 Strafanzeigen wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes und Verleumdung zum Nachteil seiner Person gegen mich. Spoiler: Alle Strafanzeigen wurden eingestellt! Das dümmlichste was Dr. Edmund Haferbeck jedoch in den Strafanzeigen gegen meine Person von sich gab, war die Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz! Diese Strafanzeige verschwand auf skurriler Art und Weise bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, obwohl sie dieses als Grundlage für eine Fahndung, verbunden mit einer vorläufigen 90 Minütigen Festnahme bei der Einreise in München aus Abu Dhabi kommen, nutzte!

    Dr. Edmund Haferbeck wies die Staatsanwaltschaft selbst darauf hin, dass ich 2008 nach Indonesien ausgewandert bin und in Indonesien lebe! Grund seiner dummen Strafanzeige war die angebliche Haltung von Civetkatzen (Schleichkatzen) für die Kopi Luwak Produktion!

    Nachdem ich die Staatsanwaltschaft Augsburg darauf hinwies und die Frage stellte, wie ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben sollte, wenn ich 2008 ausgewandert bin und erst 2018 wieder deutschen Boden betreten habe, verbunden mit dem Hinweis, das ich selbst keine Civetkatzen halte, ließ die Staatsanwaltschaft Augsburg diese Strafanzeige Spurlos verschwinden. Letztendlich teilte mir die Staatsanwaltschaft mit, das man die Akten vernichtet hätte. Fragwürdige Aussage, wo doch Akten bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden müssten!

    Hier scheint ehern der Staatsanwaltschaft Augsburg die Erkenntnis gekommen zu sein, dass sie auf Herrn Dr. Edmund Haferbeck hereingefallen sind, durch seine dumme Strafanzeige, die letztendlich nicht einmal geprüft wurde! Letztendlich war rechtlich die Staatsanwaltschaft Augsburg auch nicht zuständig, da auch hier Dr. Edmund Haferbeck dummer Weise der Staatsanwaltschaft Augsburg mitteilte, dass mein deutscher Webserver sich bei Görlitz befindet. Nachdem die Staatsanwaltschaft Görlitz mir endlich nach über 6 Monaten das Recht auf Gehör, was mir bisher verwehrt blieb, einräumte wurden alle DUMMEN Strafanzeigen, die noch anhänglich von Dr. Edmund Haferbeck waren, eingestellt!

    Mittlerweile stellte Dr. Edmund Haferbeck, Peta und weitere Mitarbeiter von Peta insgesamt 4 Klagen beim Landgericht Berlin gegen meiner Person

    Ich bin wirklich am überlegen, ob ich nicht, in der irgendwann stattfindenden Gerichtsverhandlung, ein psychologisches Gutachten 😉 über den Kläger Dr. Edmund Haferbeck beantrage! Mittlerweile sind seine Eskapaden so Extrem dumm, dass man sich wirklich fragen muss, ob man diesen Menschen auf die Gesellschaft schutzlos loslassen sollte! So sagte er in einem Interview, dass er Straftaten im Namen des Tierrechts (also Brandstiftung, Nötigung, Sachbeschädigung und weitere) als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sehe. In einem anderen Interview drohte er mit der Gründung einer Terrororganisation vergleichbar der Al Quaida, im Namen des Tierrechtes!

    Alle seine Aussagen, selbst seine verfassten Bücher in der Vergangenheit, verbunden mit seinen dummen Strafanzeigen und Klagen, lassen für mich jedenfalls (persönliche Meinung), an seinem geistigen Zustand zweifeln! Wie kann man in seinen Büchern die Justiz als Mafia bezeichnen, dann aber gleichzeitig Hilfe-ringend diese anrufen, um Kritik von GERATI zu unterbinden?

    Geschäftsschädigende Aussagen in den Medien durch Dr. Edmund Haferbeck

    Egal welches Verfahren, oder Peta-Kampagne man sich anschaut in der Dr. Edmund Haferbeck involviert ist, muss man feststellen, es geht nur um die wirtschaftliche Schädigung seines ausgesuchten Opfers. Der Regio Schlachthof Mannheim stellte im April, nachdem Dr. Edmund Haferbeck, mit seinem manipuliertem Videomaterial an die Medien herangetreten ist, einen Insolvenzantrag! Auch wenn der Betrieb bereits in wirtschaftlicher Schieflage geraten war, brachte mit Sicherheit die verlogene Strafanzeige den Rest, für das Unternehmen. Letztendlich müssen jetzt tausende von Tieren, weiter weg transportiert werden, was ja nach Peta Ansicht, auch Tierquälerei ist! Demnach hat Dr. Edmund Haferbeck selbst, diese Tierquälerei zu verantworten! Danke dafür Dr. Edmund Haferbeck! 

    Auch in meinem Fall erkennt man das es Dr. Edmund Haferbeck nur um den wirtschaftlichen Schaden für meine Person geht! Wenn Dr. Edmund Haferbeck sich so sicher ist, das er im Recht ist, warum klagt er dann nicht vor einem Amtsgericht! (Landgericht herrscht Anwaltszwang) Ich würde nicht einmal einen Rechtsanwalt benötigen, um seine wüsten dummen Klagepunkte vor einem Gericht auseinander zu nehmen! Es wird natürlich auch grenzlastige Punkte geben, aber diese sind, wie man in dem nach dem Beschwerdeverfahren um die Bewilligung der Prozesskosten Hilfe (PKH) sieht, weit in der Unterzahl und sollten durch Beweise ohne Probleme entkräftet werden können!

    Dr. Edmund Haferbeck und Peta zittern vor Angst

    Anders lässt es sich nicht erklären, das Dr. Edmund Haferbeck selbst andere Tierrechtsorganisation per E-Mail auffordert, auf meine Fragen nicht zu Antworten. Gleichzeitig hält Peta ein 60 Minütiges Seminar, über das Verhalten von Petaführungskräften, gegenüber GERATI ab. Ich bin gestern auf Twitter, der Peta Presseabteilung gefolgt und was soll ich sagen, obwohl ich keinen Tweet oder Kommentar abgegeben habe, wurde ich blockiert. Und das, obwohl ich von den vertretenen Rechtsanwälten von Dr. Edmund Haferbeck und Peta, als Journalist und das Verfahren mittlerweile als Presserecht, geführt wird!

    Peta sperrt die Webseite Peta.de, nur für indonesischen IP-Adressen, was auch die gänzliche Dummheit von Peta zeigt. Die Webseite ist für mich natürlich, wie auch alle blockierten sozialen Medien, weiter erreichbar. Das Vorgehen aus dem Umfeld von Dr. Edmund Haferbeck zeigt ehern, das man die freie Meinungsbildung mit allen Mitteln unterbinden möchte. In den sozialen Medien kursieren bei Peta Textbausteine, die eindringlich warnen sich auf einen Dialog mit GERATI einzulassen! Hat da jemand Angst das entweder die Peta Lügen letztendlich auffliegen, oder liegt es an der Argumentlosigkeit dieser Peta Gefolgsleute!

    Fakt ist, wenn Peta-Gefolgsleute mir auf meinen Anrufbeantworter sprechen und mich hängen wollen, oder wie Peta Unterstützer Erwin Reisender behauptet, in den sozialen Medien, ich sei ein Kinderfxxx und würde meine Tochterxxx und bin deshalb nach Thailand (ich lebe in Indonesien) ausgewandert, dann zeigt dieses die komplette Verdummung dieses Peta Vereins auf!

    Ich bin immer für einen Dialog bereit, leider scheitern immer wieder Tierrechtler (Beispiel Peter Hübner) durch ihre fehlenden Argumente! Wer Kritik verteilt, sollte letztendlich auch Kritik einstecken können und sich Dialog bereit zeigen!

    Quellen:

  • Radikaler Tierrechtler Peter Hübner behauptet aus Notwehr agierender Landwirt begeht Straftat

    Der VGT in Österreich besetzt illegaler Weise einen landwirtschaftlichen Betrieb und wundert sich dann das ein Landwirt sein Recht auf Notwehr wahrnimmt und die Straftäter von seinem Grund und Boden verweist!

    Wer am laufenden Band Straftaten begeht, sollte sich nicht Wundern, wenn ein Opfer sich mit allen Mitteln wehrt. In diesem Fall begingen radikale Tierrechtler aus dem Umfeld des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) Straftaten, in dem sie einen landwirtschaftlichen Betrieb widerrechtlich besetzten. Der Landwirt nahm sein gesetzliches Recht sich, dritte und sein Eigentum vor den kriminellen radikalen Tierrechtlern zu schützen!

    Peter Hübner macht wie üblich das Opfer zum Straftäter! Anstatt sich den Bericht von VGT einmal richtig durchzulesen, pikt sich Peter Hübner nur die Aussagen des Berichtes heraus, die seiner stupiden Ideologie passen! Dabei geht es bereits aus der Überschrift des VGT Berichtes heraus, dass der Straftäter aufseiten des VGT zu finden ist!

    Besetzte Schweinefabrik: Landwirt schlägt auf Tierschützerin ein!

    vgt.at

    Radikale Tierrechtler besitzen überhaupt keine rechtliche Handhabung

    Peter Hübner denkt tatsächlich, dass Straftaten von radikalen Tierrechtlern, durch das Gesetz gedeckt seien. Die gegen ihn bisher ergangenen Urteile, belegen hier aber bereits seine juristische Unkenntnis!

    Radikale Tierrechtler besitzen keinerlei Rechte staatliche bzw. behördliche Ermittlungen durchzuführen. Und trotzdem bilden sie sich ein über der Justiz zu stehen. Unterstützt werden diese dann noch durch manipulierte Richter die dann diese Straftaten als harmlos und Notstandshandlungen einstanden. 

    Gegen diesen juristischen Fehlstand will jetzt die Politik durchgreifen. Auch die CDU / CSU will in der neuen Legislatur, Straftaten von Tierrechtlern härter bestrafen und dazu ein neues Gesetz verabschieden. Auch hier fing Peter Hübner sofort an, herumzuheulen, da er sich bereits mit einem Bein in Gefängnis sah!

    Tierrechtler begehen Straftaten, nicht um Tieren zu helfen, sondern um einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Dieses geht daraus hervor, dass Tierrechtler, wenn sie Verstöße gegen den Tierschutz feststellen, nicht sofort die Behörden einschalten. Man wartet mehrere Monate und lässt demnach vorsätzlich die angebliche Tierquälerei zu. 

    Gleichzeitig fordern Tierrechtler dieselben Rechte für Tiere, die für Menschen gelten. In diesem Zusammenhang machen sich Tierrechtler aber bereits wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig. Und Tierrechtler warten nicht Monate mit der Veröffentlichung, sondern manipulieren das Videomaterial und stellt damit immer wieder falsche Behauptungen auf.

    Das manipulierte und falsche Videomaterial, wird dann höchst preislich an Medien verkauft. Es geht also nur um den reinen Profit dieser radikalen Tierrechtler, als um angebliche Tierquälerei zu verhindern!

    Würde es radikalen Tierrechtlern um den Schutz der Tiere gehen, dann würden diese bereits bei der kleinsten Erkenntnis einer Tierquälerei die Behörden bzw. Medien einschalten. Letztendlich begehen Tierrechtler Straftaten wie im Fall des VGT und rechtfertigen dieses mit der angeblichen rechtlichen Verbundenheit mit der Politik und der Justiz. 

    Notwehrgesetz lässt Opfern von Straftaten aus der Tierrechtsszene, gewissen Spielraum

    Wer Personen oder Eigentum dritter illegal bedroht, besetzt oder beschädigt, darf von jedem der von diesen Straftaten Kenntnis erlangt, an der Ausübung der Straftaten gehindert werden! Dieses räumt auch ein, alle Mittel zu ergreifen, um einen Hausfriedensbruch zu verhindern bzw. zu beenden. Dabei darf jeder auch unmittelbaren Zwang nutzen und sich verteidigen! 

    Die illegale Besetzung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist eine Straftat. Der Besitzer hat das Recht diese radikalen kriminellen Subjekte aus der Tierrechtsszene von seinem Grundstück mit allen Mitteln zu entsorgen. Dabei kann er auch unmittelbaren Zwang anwenden, wenn diese Kriminellen Personen auf verbale Aufforderungen nicht reagieren. 

    Es wird Zeit das die Politik und die Justiz Tierhalter vor den Lügen und Verschwörungstheorien von Peter Hübner und anderen radikalen Tierrechltern zu schützen. Im Bereich Attila Hildmann und Michael Wendler geht mittlerweile die Justiz mit Harten Bandagen vor. Hier wurden mittlerweile internationale Haftbefehle erlassen. Wer vorsätzlich Lügen verbreitet und andere Menschen durch diese Lügen zu Straftaten anleitet, muss von der Politik und der Justiz mit allen Mitteln verfolgt und unschädlich gemacht werden!

  • Protestcamp gegen Wiesenhof wegen Straftaten der Demonstranten geräumt

    Wieder einmal beweisen Tierrechtler, dass es bei ihren Aktionen nur um das Begehen von Straftaten geht. Das Protestcamp vor der Wiesenhof-Zentrale wurde nach sechs Stunden, durch massive Verstöße von seitens der Tierrechtsdemonstranten durch die Polizei aufgelöst.

    Bereits im Vorfeld machten die Organisatoren aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsorganisation „Gemeinsam gegen die Tierindustrie“ deutlich, dass man es nur auf Straftaten bei der Demonstrationen absieht. Franziska Klein Organisationsleiterin dieser kriminellen Aktion spielte die Straftaten, die sich aus dem Umfeld der Tierrechtler hervorgingen, herunter. Wie üblich werden Straftaten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigungen und Nötigungen als „ZIVILER UNGEHORSAM“ heruntergespielt.

    Die Polizei stellte mehrere Straftaten fest. So drangen radikale Tierrechtler auf das Grundstück der Wiesenhof-Zentrale ein, um weitere Straftaten zu begehen. Sie wurden von der Security gestellt und der Polizei übergeben. Andere radikale Tierrechtler begangen Sachbeschädigungen, in denen sie mit Spraydosen, Eigentum dritter beschädigten. Dann latschten die radikalen Tierrechtler mitten über Felder, obwohl die Route durch die Polizei festgelegt worden war. 

    Polizei griff ein, nachdem öffentliche Straßen durch illegale Sitzblockaden besetzt wurden

    Mehrfach wies die Polizei auf verstöße hin, was die radikalen Tierrechtler nicht störte. Die Organisatoren aus der Tierrechtsszene haben den Sicherheitsauflagen im Vorfeld zugestimmt und sich nicht daran gehalten. Ein Zeichen für die Behörden solche Demonstrationen die nur dem Inhalt haben Straftaten zu begehen und werktätige steuerzahlende Bürger zu nötigen, in Zukunft besser zu prüfen!

    Diesen radikalen subjekten geht es nicht um Tierschutz, sondern nur um ihr radikales und krimineles Gedankengut ausleben zu können! Dieses geht auch aus der Webseite des Veranstallters vor. So findet man unzählige Rechtshilfe vorschläge. Selbst eine Telefonnummer wurde eingerichtet, die sich die radikalen Teilnehmer einprägen sollten. 

    Über Verhaltensregeln und die Auflagen, die von den Behörden für diese Demonstration vorgegeben wurden, findet man dafür keinen einzigen Satz auf der Webseite. Selbst als die Polizei hat den Veranstalter mehrfach auf die Straftaten hingewiesen! Als Antwort kam von den verantwortlichen Organisatoren der Demo, „es handele sich hierbei um zivilen Ungehorsam.“ Die Behörden und die Justiz sollte in Zukunft besser Prüfen, ob man solche Aktionen aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsszene zulässt, wenn diese generell nur zum Begehen von Straftaten benutzte werden.

    Radikaler und krimineller Tierrechtler Peter Hübner äußerte sich zur Auflösung des Camps nicht (Stand 7 Uhr MEZ)

    Erstaunt muss man wieder einmal feststellen, das der radikale und kriminelle Tierrechtler Peter Hübner, der als einer der größten Lügner der Tierrechtsszene gilt, bei einer solchen Protestkundgebung wieder nicht dabei war. Man darf sich schon Fragen, ob er wieder einmal nicht erwünscht war. Im Vorfeld berichtete er über die Demonstration. Als dann die Polizei diese aufgrund unzähliger Straftaten und Verstöße auflöste, kam von seitens Peter Hübners nichts. Da hat er wohl wieder einmal die Aktion regelrecht verschlafen!

  • Radikaler Tierrechtler Peter Hübner hat Angst vor dem Gefängnis

    Die CDU/CSU plant in der neuen Legislaturperiode eine Gesetzesverschärfung für Straftaten, wie Stalleinbrüche, Beschädigung bzw. Zerstörung Eigentum Dritter oder für jene die kritische Infrastruktur angreifen!

    Peter Hübner, der als einer der größten Lügner der Tierrechtsszene gilt und immer wieder behauptet er sei ehemaliger Metzger, obwohl er niemals diesen Beruf erlernt bzw. ausgeübt hat! Jener Peter Hübner bekommt nun auf einmal Angst, da er sich bereits im Gefängnis sieht. Ich glaube jeder stimmt zu, dass jene die vorsätzlich geltende Gesetze mit Füßen treten, auch hier zur Verantwortung gezogen werden müssen.

    Wer bei einem illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen einen Menschen tötet, ist ein Mörder, so die erst kürzliche durchgesetzte Gesetzesänderung der Bundesregierung. Wer in Ställe einbricht, vorsätzlich Sachbeschädigungen durchführt, oder systemrelevante Infrastrukturen besetzt und Abläufe verhindert, muss bestraft werden. Die lasche Justiz insbesondere gegen Friedrich Mülln, der seine Straftaten die Einbrüche sind, selbst als ziviler ungehorsam bezeichnet, müssen mit harten Mitteln bestraft werden.

    Straftaten als Wirtschaftszweig

    Straftaten der Tierrechtsszene werden mittlerweile auf Grundlagen von finanziellen Gewinnen durchgeführt. So bettelt Peter Hübner um Spenden, damit er weitere Straftaten begehen kann. Natürlich sieht er sich hier benachteiligt, denkt er doch selbst, er tut nur gutes. Letztendlich lügt er und stellt falsche Tatsachenbehauptungen auf, für die er sich jetzt bereits mehrfach vor Gerichten verantworten musste. Seine anfänglich gespielte Dialogbereitschaft stellte er ein, als er mitbekam, dass ihm gänzlich alle Argumente fehlen, um seine eigene erfundenen ethische Ideologien, vor Experten und Fachleute verteidigen zu können! 

    So sperrt er User von seinen sozialen Seiten aus, nur weil diese ihm Fragen oder Argumente liefern, auf die Peter Hübner keine Antwort mehr weiß. Gleichzeitig beginnt er dann eine Hetze gegen dieser Personen ohne Beweise für seine wilden Behauptungen liefern zu können. Wird dann auf anderen Seiten Kritik über seine Person veröffentlicht, meldet er diese gleichzeitig als Hetze, obwohl diese nachweislich sich nur kritisch mit seiner Person auseinandersetzten.

    Mittlerweile bezeichnet er sich selbst als veganen Messias

    Dabei gibt er sich immer weiter der Lächerlichkeit preis und wird selbst in der Tierrechtsszene zur Witzfigur degradiert! So gibt er sich, als Experte ohne Grundkenntnisse zu besitzen, aus. Dabei verstrickt er sich selbst in Lügen, die immer wieder so offensichtlich sind, dass er versucht diese zu verharmlosen! Siehe seinen angeblichen Job, als ehemaliger Metzger. Peter Hübner hat diesen Beruf zu keiner Zeit ausgeübt bzw. gelernt. Ihm fehlen anatomische Grundkenntnisse von Schlachttieren. Mittlerweile besteht der Verein Metzger gegen Tiermord nur noch aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein ist also gesetzlich als Verein nicht mehr geschäftsfähig. Er selbst sammelt privat Spenden für den Tierschutz, die er weder den Verein noch irgendeiner Organisation übergibt, sondern in Privatnutzung überführt. Hier sollte das Finanzamt einmal genauer hinschauen!

    GERATI begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU im Bereich, Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Umfeld von Tierrechtlern und Ökoterroristen!

    Es kann und darf nicht sein, das ein paar Vollidioten aus der Tierrechtsszene und des Ökoterrorismus denken, sie dürfen alles. Wer Straftaten begeht, andere Personen nötigt, weil man sich z. B. an einer Autobahn abseilt, oder Menschen in Gefahr bringt, wie Greenpeace, der sollte sich nicht vor der Justiz hinter einem Verein verstecken dürfen.

    Es geht auch nicht darum die Arbeit dieser Vereine zu unterbinden, sondern diese an die rechtsstaatliche Ordnung zu binden. Wer Kenntnis von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz feststellt, hat diese sofort zu melden, oder macht sich wegen Unterlassung strafbar. Wer Rechte einfordert, sollte auch Rechte Dritter achten!

  • Peta scheitert beim Verhindern des Knossi und Sido Angelcamp 2021

    Trotz Dr. Edmund Haferbeck Peta Strafanzeige, findet das erfolgreichste Angelcamp, auch im Jahr 2021 statt! Damit wird wieder einmal hunderttausenden von PC-Jugendlichen, die Natur und das Angeln nahegebracht!

    Im vergangenen Jahr, stellte Knossi, auch bekannt aus der Stefan Raab Sendung, „Täglich Frisch geröstet„, zusammen mit dem Rapper Sido, einen Internetrekord auf Twitch Deutschland, auf! Über 300.000 Zuschauer schauten gleichzeitig, sich den über mehrere Tage andauernden Livestream auf Twitch an. Noch nie erreichte man diese Zuschauerzahl in Deutschland zur selben Zeit!

    Als Angelexpertin begleitete Karpfenanglerin Claudia Darga, das Camp und achtete auf die Tierschutzbestimmungen! Da die Tötungen von Tieren in Livestreams nicht gezeigt werden darf (AGB Richtlinien), wurden diese immer ausgeblendet. Dennoch will Dr. Edmund Haferbeck, mit seinem fehlenden Sachverstand, nicht nur in juristischen Fragen, Tierschutzverstöße erkannt haben!

    Haferbeck stellt im Namen von Peta eine sinnfreie Strafanzeige. Diese schien nun wie zu erwarten eingestellt worden zu sein. Die Behauptungen die Haferbeck gegenüber der Staatsanwaltschaft aufstellte, erwiesen sich erneut als Lügen. Keine einzige Strafanzeige die Haferbeck im Namen von Peta stellte, wo nicht von Ermittlungsbehörden automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, hatte bisher einen Erfolg! Das lässt seinen juristischen Sachverstand als Rechtsberater für Peta mehr als anzweifeln!

    Dr. Edmund Haferbeck kann man wohl, als einen der unfähigsten Tierrechtler bezeichnen!

    Mag sein das aufgrund seines Alters ihm die Auffassungsgabe im Bereich Tierschutz und den geltenden Gesetzen gänzlich fehlt? Erstaunt muss man dann aber feststellen, dass sich niemanden dieser unfähigen Person bei Peta entgegenstellt, um Peta aus der Lächerlichkeit herauszuholen. 

    Der Grund liegt auch darin, dass die alten Männer, des Vereinsvorstandes bei Peta Deutschland, keine demokratischen Wahlen des Vorstandes zulassen! Wie eine Diktatur, vergleichbar in der Türkei, versucht man sich händeringend an der Macht zu halten.

    Dabei macht sich Peta mit seinen Kampagnen, immer wieder lächerlich! Unterstützer wie Udo Lindenberg, zogen nach herrschen Kritik, von ihren Fans, ihre Zusammenarbeit mit Peta zurück. Kleinlaut entschuldigte sich Udo Lindenberg in seinen sozialen Medien und löschte alle Beiträge, die sich auf Peta bezogen! 

    Angelcamp 2021 findet statt

    Haferbeck forderte ein Verbot des Angelcamps und scheiterte juristisch! Logisch, wenn man von den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt keine Ahnung hat und dann noch zusätzlich eigene Gesetze erfindet. 

    Kurz nach der Einstellung der sinnfreien Strafanzeige von Dr. Edmund Haferbeck, die er im Namen von Peta stellte, kündigten Knossi und Sido offiziell an, das das Angelcamp 2021 stattfinden wird.

    Hunderttausende Jugendliche, die nur zu Hause vor ihren PC sitzen, wird in diesem Livestream wieder die Natur und das Angeln nahegebracht! 

    Warum wohl Peta keinen seiner angeblichen Experten, zu der Veranstaltung abstellt?

    Mit Worten und angeblichen selbsternannten Expertenbezeichnungen ist Peta groß. Aber mal auf die Idee zu kommen, das Angelcamp Live zu begleiten und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu überwachen, auf diese Idee kommt Peta nicht. Das mag daran liegen, dass es bei Peta nicht um die Tiere geht, sondern nur um die pure Aufmerksamkeit! Tierschutz bringt weniger Spenden ein, als wenn man mit Lügen und falschen Tatsachenbehauptungen, Menschen für Dumm verkauft. Damit rollt der Spendenrubel richtig!

    Peta tötet selbst jedes Jahr tausende von Tieren! Fast 90 Prozent der Tiere, die an Peta übergeben werden, tötet Peta nur, weil man diese nicht verpflegen möchte. Peta selbst betreibt weder ein Tierheim, noch einen Gnadenhof. Dafür gibt es aber ein abartiges Tiertötungsprogramm bei Peta. 

    Quellen:

  • Edmund Haferbeck erstattet im Namen von Peta Strafanzeige gegen Schafzüchter und offenbart seine komplette Inkompetenz

    Dr. Edmund Haferbeck stellt im Namen von Peta erneut eine total verdummte Strafanzeige und beweist seinen fehlenden Sachverstand!

    Edmund Haferbeck stellt Strafanzeige gegen Schafzüchter und lässt die Frage zu, ob er seinen Doktortitel überhaupt rechtskonform erhalten habe. Als Doktor der Agrarwissenschaften sollte dieser doch mit einzelnen Zuchtformen vertraut sein.

    Völlig Inkompetent stellt Dr. Edmund Haferbeck im Namen der angeblich größten Tierrechtsorganisation in der Strafanzeige, folgende Behauptung auf!

    Das Züchten von Merinoschafen verstoße gegen das Tierschutzgesetz.

    Dr. Edmund Haferbeck

    Allein diese Behauptung belegt die Dummheit von Edmund Haferbeck!

    Merinoschafe werden nicht erst seit jüngster Zeit gezüchtet, sondern sind seit dem Hochmittelalter als Rasse bekannt und werden gezüchtet. Um dieses Herauszufinden braucht man nicht einmal einen Doktortitel!

    Noch dümmer klingt dann die Begründung der Strafanzeige, die letztendlich sogar eine Straftat beinhaltet! So schreibt Haferbeck in seiner über dummen Strafanzeige noch folgenden Passus hinein, die er als Begründung für seine Strafanzeige sehen möchte!

    Mit ihrer Anzeige möchte die Tierrechtsorganisation die zuständigen Behörden jetzt dazu bewegen, diese Zuchten strafrechtlich zu verfolgen.

    Dr. Edmund Haferbeck

    Haferbeck ist also völlig bewusst, dass die Schafzüchter, gegen kein geltendes Gesetz, oder eine Bestimmung verstoßen. Seine dumme Anzeige erstattet er nur, um Aufmerksamkeit für Peta zu erlangen und damit die völlige Verblödung, so muss man das tatsächlich bezeichnen, des Vereins aufzuzeigen.

    Damit macht sich Edmund Haferbeck der vorsätzlichen falschen Tatsachenbehauptung schuldig. Es wäre jedem Schafzüchter zu empfehlen, sofort eine Gegenstrafanzeige gegen Edmund Haferbeck wegen Verleumdung und falscher Tatsachenbehauptung, zu stellen.

    Rechtsanwälte und Juristen bei Peta, scheinen genauso unfähig zu sein!

    Aufgrund Haferbecks Unfähigkeit, wurden ihm durch Peta bereits mehrere Juristen unterstellt. Nun darf man sich Fragen, welche Befähigung diese Juristen besitzen, wenn ihnen die Dummheit, die aus den Strafanzeigen quillt, nicht erkennbar scheint!

    Haferbeck selbst räumt gegen über Staatsanwaltschaften ein, auf die Zuarbeit von Juristen, die bei Peta angestellt sind, zu verzichten. Er selbst und nur er stellt die Strafanzeigen im Namen von Peta. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Satzung von Peta, da dort expliziert nur der Vorstand, Peta gerichtlich und außergerichtlich vertreten darf. Auch macht sich Haferbeck strafbar, da er Rechtsdienstleistungen anbietet und diese nicht wie gesetzlich vorgeschrieben durch befähigte Rechtsanwälte und Juristen absichern lässt. Ein klarer Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

    Quellen: