Ein von Peta veröffentlichte Hunde-Video aus Pirmasens, zeigt die Verdummung aller Tierrechtsbewegung auf
Ein von Peta veröffentlichte Hunde-Video aus Pirmasens, zeigt die Verdummung aller Tierrechtsbewegung auf

Ein Peta Unterstützer, wendete sich an Peta, als sogenannter Whistleblower und behauptete von einer Tierquälerei Kenntnis zu besitzen! Dieser Fall zeigt erneut die Dummheit von Peta und deren Unterstützer auf!

Wer vermutliche Tierquälerei mitbekommt, sollte sofort einschreiten und nicht erst die Kamera zücken, um genüsslich ein Video der Tierquälerei zu machen, die man dann an Peta senden kann! Ja diese Menschen wenden sich an Peta, die überhaupt keinerlei Handhabe besitzen, anstatt unverzüglich das zuständige Veterinäramt einzuschalten!

Auch nach Kenntniserlangung durch Peta, reißt man sich kein Haar heraus und versucht unverzüglich diese angebliche Tierquälerei zu unterbinden, in dem man einen seiner über hundert festangestellten Mitarbeiter vor Ort schickt und mit den betroffenen Eltern der Kinder spricht! Nein, es vergehen Tage und Wochen und manchmal sogar Monate, bis Peta mit dem Vorfall an die Öffentlichkeit geht! In dieser Zeit duldet Peta, als angebliche Tierschützer, die Tierquälerei selbst!

In Ruhe wird ein Video geschnitten, dieses mit Effekten so manipuliert, dass dieses eine angebliche Straftat aufzeigen soll. Dumm nur, wenn die Prüfung der Behörden, dann genau das Gegenteil belegt! Peta hat also das Video erneut so manipuliert, dass es letztendlich gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen wurde! Dieses wäre dann Betrug!

Mehrere Behauptungen entpuppten sich als Lüge

Peta ist einer der größten Lügen- und Fake-Verbreiter-Vereine in Deutschland. Immer wieder stellen Behörden fest, dass Peta vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt und sogar Beweismaterial, was Peta den Ermittlungsbehörden vorlegt, manipuliert. Dieses konnte man eindrucksvoll in der Peta-Kampagne gegen den Erlebnisszoo Hannover erleben. Peta hat hier nur gelogen und betrogen, nein man holte sich dabei sogar Hilfe von Reichsbürgern!

Die angebliche Strafanzeige im Fall Pirmasens, existierte zum Zeitpunkt der Behauptung von Peta überhaupt nicht und wurde anscheinen, als dieses Publik wurde, nachgereicht. Nachdem Peta bewusst wurde, dass sie wieder einmal in ein saftiges Fettnäpfchen getreten sind, rief man seine Unterstützer zu einer gemeinsamen Straftat auf!

Ausgebildete Juristen von Peta völlig unfähig

Peta selbst beschäftigt mindestens vier ausgebildete Juristen! Und nein, der Leiter der Rechtsabteilung von Peta Deutschland, Dr. Edmund Haferbeck, ist kein Jurist. Dieser hat in Agrarwissenschaften promoviert und sogar selbst von Pelzsucht sein Lebensunterhalt mitfinanziert! Als dieses kein Geld mehr brachte, wechselte er die Seiten und schmiss sogar mit Steinen auf Menschen. Hier wurde er zu einer Bannmeile verurteilt und darf sich einem Laborchef nicht mehr als 200 Meter nähern. Aber auch im Bereich Diebstahl, ist Edmund Haferbeck Spitze, wie die Zeit Online in ihrem Artikel „Peta – Die Scheinheiligen“ berichtete. Dort wurde in einer Recherche bekannt, dass Edmund Haferbeck aus einem Auto einen Aktenkoffer entwendete und damit flüchtete.

Mittlerweile scheint Dr. Edmund Haferbeck als Peta-Mafia-Boss aufgestiegen zu sein. Obwohl er nicht im Vorstand von Peta Deutschland ist, tritt er als Peta-Persönlichkeit, in den Vordergrund! Mit kleinkriminellen Straftaten gibt er sich jetzt nicht mehr ab. Dafür hat er seine Handlanger! Er beschäftigt sich jetzt ehern mit Schutzgelderpressung. Wenn sein ausgesuchtes Opfer nicht so will wie er, schürt man einfach einen Shitstorm an und wartet genüsslich ab, dass das Opfer klein beigibt!

In Interviews bezeichnet Haferbeck selbst, Straftaten von Tierrechtlern, als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. In einem anderen Interview, drohte er mit der Gründung einer Terrororganisation für das Tierrecht, vergleichbar mit der Al Quaida! Seine eigenen Straftaten, die er für Peanuts hält, begründete er in einem Interview gegenüber Zoom+ so.

„Den muss man es auch mal zeigen – was Sache ist – da muss man auch mal hingehen – das ist überhaupt kein Problem – Und es waren keine Straftaten – Gut sie haben ein Zivilurteil – Beschluss gekriegt – nicht wie jeder auf 200 Meter – na und das ist doch Peanuts – ich bitte sie das ist wirklich Peanuts.“

ZOOM +

Aufruf zur gemeinschaftlichen Computersabotage von Peta

In der Vergangenheit stellten sich immer wieder Meldungen von Peta-Whistleblower, als Fake heraus! In den meisten Fällen, handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, die mit solchen Meldungen an Peta, in die nächste Runde gebracht werden soll. Allein, dass man behauptet der Hund bekäme nichts zu fressen und zu saufen, zeigt doch verbunden mit dem unterlassenen Beweis, dass der Hund 24 Stunden im Hof sich aufhält die Unglaubwürdigkeit auf. Dann behauptet Peta, der Hund solle zum Kampfhund abgerichtet werden! Alles klar bei euch – bei Peta?

Man will sogar das Jugendamt einschalten. Nun eigentlich müsste man das Jugendamt, zu allen Müttern mit Kindern schicken, die bei Peta arbeiten. Denn diese zwingen ihren Kindern vorsätzlich die vegane Ernährungsweise auf, die wissenschaftlich bewiesen, bei Kindern und Jugendlichen gesundheitsgefährdend sein kann!

Das Veterinäramt kontrollierte sofort die Haltung des Hundes und musste feststellen, dass Peta wieder einmal erneut gelogen hat. Die vorgeworfenen Behauptungen, Nahrungsmittelentzug, Ausbildung zum Kampfhund und Tierquälerei, bestätigten sich bei dem Besuch vor Ort durch das Veterinäramt, nicht!

Da Peta sich wieder einmal blamiert hatte, rief man jetzt seine Unterstützer auf, das Veterinäramt mit einer Mail-Bommbing-Attacke zu überschwemmen. Durch das Zusenden von Massen-E-Mails, wird der Mailserver und auch die Arbeitsweise der Behörde, beeinflusst. Die Behörde konnte aufgrund der Flut der Eingänge, von unter anderen auch verleumderischen E-Mails nicht mehr richtig arbeiten! Wichtige E-Mails konnten nur verspätet verarbeitet werden. 

Krimineller Aufruf von Peta:

Bitte appellieren Sie daher in einer höflichen E-Mail an das Landratsamt Südwestpfalz unter [email protected], den Hund in Pirmasens unverzüglich zu retten.

Peta.de

§ 303b StGB Computersabotage

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

 1.eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
 2.Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
 3.eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

 1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
 2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
 3.durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Aber mit geltenden Gesetzen und deren Einhaltung hat es ja Peta nicht so genau!

Quellen:

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