Abschuss des Wolfs GW2478m vorerst gestoppt
Der geplante Abschuss des Wolfs GW2478m im Westerwald ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Koblenz stoppte die vom Westerwaldkreis erteilte Genehmigung mit einer Zwischenverfügung. Damit ist die Entscheidung der Kreisverwaltung zunächst ausgesetzt – über ihre endgültige Rechtmäßigkeit ist noch nicht entschieden.
Der Westerwaldkreis hatte die Genehmigung am 13. September 2026 erteilt. Nach den vorliegenden Angaben soll der erwachsene Wolfsrüde aus dem Greifensteiner Rudel innerhalb von fünf Monaten mindestens sechsmal Schafe getötet haben. Die Tiere sollen dabei jeweils eingezäunt gewesen sein. Die Kreisverwaltung begründete die Genehmigung mit diesen wiederholten Rissen.
Gericht prüft Herdenschutz und Verhältnismäßigkeit
Den Eilantrag gegen die Genehmigung stellte die Naturschutzinitiative. Sie hatte zuvor Widerspruch eingelegt und kritisiert unter anderem, dass der Herdenschutz an den betroffenen Weiden nicht ausreichend gewesen sei. Nach Angaben der Behörde kamen Zäune oder Flexinetze mit Höhen zwischen 0,90 und 1,10 Metern zum Einsatz. Die Initiative hält dagegen eine Höhe von mindestens 1,20 Metern für erforderlich.
Diese Frage ist für das Verfahren entscheidend. Strittig ist dabei, welche Bedeutung der Herdenschutz, die Nutztierrisse und die Verhältnismäßigkeit eines Abschusses des konkret identifizierten Tieres für die Genehmigung haben. Das Gericht hat mit seiner Zwischenverfügung zunächst verhindert, dass die Genehmigung vollzogen wird; eine abschließende Bewertung steht damit nicht fest.
Für Weidetierhalter hat das Verfahren unmittelbare praktische Bedeutung, weil die konkrete Ausgestaltung des Herdenschutzes Teil der Auseinandersetzung ist. Im konkreten Fall stehen dabei Zäune oder Flexinetze mit Höhen zwischen 0,90 und 1,10 Metern einer von der Naturschutzinitiative geforderten Mindesthöhe von 1,20 Metern gegenüber. Zugleich bleibt offen, wie Behörden mit einem Wolf umgehen können, der trotz vorhandener Einzäunung wiederholt Nutztiere angreift.
Grenzgebiet erschwert einheitliches Wolfsmanagement
GW2478m gehört zum Greifensteiner Rudel, dessen Revier sich über das Grenzgebiet zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen erstreckt. Dadurch treffen unterschiedliche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren aufeinander. Auf hessischer Seite betrifft ein weiterer Rechtsstreit zwei junge Wölfe desselben Rudels. Der Vollzug entsprechender Teile einer Allgemeinverfügung wurde dort bis zu einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ausgesetzt.
In Hessen geht es nach den veröffentlichten Angaben um eine jagdrechtliche Regelung, die für eine Jagdzeit den Abschuss von insgesamt vier Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis vorsah. Zwei tot aufgefundene Tiere wurden darauf angerechnet, sodass faktisch noch zwei Jungtiere betroffen waren. Der Fall GW2478m ist davon rechtlich getrennt, zeigt aber, wie schwer ein einheitliches Vorgehen wird, wenn sich ein Rudel über Ländergrenzen bewegt.
Nach veröffentlichten Angaben wurde der Wolf im März in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Seitdem können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.
Kreisentscheidung bleibt politisch und rechtlich umkämpft
Der Westerwaldkreis begründet die Genehmigung mit den wiederholten Rissen und hält den Abschuss für die einzige wirksame Lösung. Die Naturschutzinitiative stellt dagegen den Herdenschutz und den Schutzstatus des Wolfs in den Vordergrund. Beide Positionen treffen nun im Eilverfahren aufeinander, ohne dass die Zwischenverfügung bereits eine endgültige Entscheidung über den Abschuss darstellt.
Für die betroffenen Tierhalter bedeutet das zunächst, dass der Wolf weiter nicht geschossen werden darf. Für die Kreisverwaltung steht zugleich die Frage im Raum, ob ihre Begründung den gerichtlichen Anforderungen genügt. Der weitere Verfahrensgang wird damit nicht nur über GW2478m entscheiden, sondern auch darüber, welchen Stellenwert wiederholte Risse und konkrete Zaunstandards bei künftigen Entnahmegenehmigungen im Westerwald erhalten.
Quellen
- wochenblatt-reporter.de – Wolf-Abschuss im Westerwald: Gericht stoppt Genehmigung – https://www.wochenblatt-reporter.de/c-lokales/wolf-abschuss-im-westerwald-gericht-stoppt-genehmigung_a888445
- tagesschau.de – Rheinland-Pfalz: Gericht stoppt vorerst Abschuss von Wolf im Westerwald | tagesschau.de – https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-gericht-stoppt-vorerst-abschuss-von-wolf-im-westerwald-100.html
- ww-kurier.de – Gericht stoppt geplanten Wolfabschuss im Westerwald | WW-Kurier.de – https://www.ww-kurier.de/artikel/176050-gericht-stoppt-geplanten-wolfabschuss-im-westerwald
- swr.de – Trotz mehrerer Schafsrisse: Gericht stoppt vorerst Abschuss von Wolf im Westerwald – https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/gericht-stoppt-vorerst-abschuss-von-wolf-im-westerwald-100.html

Schreibe einen Kommentar