Frank Albrecht von EndZoo meldet bei Facebook Urheberrechtsanspruch an

EndZoo Betreiber Frank Albrecht meldet bei Facebook einen Urheberrechtsanspruch gegen GERATI an und bekommt sofort einen Anruf und ein rechtliches Schreiben präsentiert!

Heute Morgen bekam ich wieder einmal einen Lachflash, als ich die Seiten von Frank Albrecht auf Facebook besuchte. Er antwortete dort öffentlich auf meine Vorwürfe, die ich ihm in einem rechtlichen Schreiben, was ich ihm per Fax und E-Mail und auf seinen persönlichen Wunsch auch seinem Anwalt zugesendet hatte. Da er diesen Rechtsstreit öffentlich austragen möchte, sehe ich mich nicht gehindert, auf eine Erwiderung seiner Aussagen zu verzichten.

Im März 2018 erhielt ich von einem Rechtsanwalt, der Herrn Frank Albrecht von EndZoo als Mandanten vertrat, eine Abmahnung, auf die ich natürlich unverzüglich reagierte. Die mir zugesendete Abmahnung und mein Antwortschreiben findet ihr anonymisiert in diesem Artikel!

Frank Albrecht von EndZOO will GERATI abmahnen (10)

Aufgrund meiner Darlegung gegenüber dem Anwalt sah sich Frank Albrecht genötigt einige von mir aufgezählte Punkte abzuändern. Dieses habe ich dann in diesem Artikel festgehalten.

GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf (11)

Frank Albrecht meldet Titelbild von GERATI bei Facebook wegen angeblichen Urheberrechtsverstoß!

Gestern erhielt ich dann eine E-Mail von Facebook, in der mir mitgeteilt wurde, dass ein Titelbild was ich auf PeTA – Nein Danke veröffentlicht hatte, gelöscht wurde. Grund für die Löschung sei ein angeblicher Urheberrechtsanspruch von Frank Albrecht!

Hier die E-Mail von Facebook:

Hallo,

Wir haben den folgenden von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalt entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert, weil wir eine Mitteilung von einem Dritten erhalten haben, dass der Inhalt sein(e) Urheberrecht(e) verletzt:

{Ip_description}

Facebook ist nicht in der Lage, Streitfälle zwischen Dritten zu entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Inhalt nicht von Facebook hätte entfernt werden dürfen, können Sie sich direkt an die beschwerdeführende Partei wenden, um Ihr Problem zu lösen:

Mitteilungsnummer: 2027812957279288

Kontaktinformationen

Rechteinhaber: Frank Albrecht

E-Mail: Frank****@endzoo.de (anonymisiert von GERATI)

Copyrighted Work: A photo

Sollte es zu einer Einigung über die Wiederherstellung des gemeldeten Inhalts kommen, veranlassen Sie bitte, dass die beschwerdeführende Partei uns ihre Einwilligung per E-Mail zusendet und dabei die ursprüngliche Referenznummer angibt. Wir können diesen Inhalt erst dann auf Facebook wiederherstellen, wenn wir eine ausdrückliche Einverständniserklärung von der beschwerdeführenden Partei erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die beschwerdeführende Partei nicht dazu verpflichtet ist, auf Ihre Anfrage zu reagieren.

Wir möchten Ihnen dringend raten, die von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie keine anderen verletzenden Inhalte gepostet haben. Denn gemäß unseren Richtlinien sperren wir gegebenenfalls die Konten von Personen, die wiederholt Verletzungen begehen.

Weitere Informationen zum geistigen Eigentum erhalten Sie in unserem Hilfebereich:

https://www.facebook.com/help/intellectual_property

Mit freundlichen Grüßen

Das Facebook-Team

Nun schauen wir uns einmal seinen Vorwurf genauer an!

Frank Albrecht meldete nicht den Artikel vom 03. November 2018, sondern nur das erstellte Titelbild dieses Artikels, dass ich am 07. November 2018  als Titelbild meiner Facebook Seite aktivierte.

Frank Albrecht von EndZoo – Der Märchenerzähler (18)

Er scheint sein Foto als Urheberrechtsverstoß anzusehen. Man darf wohl davon ausgehen, dass er auch den Artikel bei Facebook gemeldet hatte, dieser aber als keinen Verstoß gegen den Gemeinschaftsstandard gesehen wurde.

Als Nächstes besuchte ich die Webseite von EndZoo und stellte erfreut fest, dass Herr Frank Albrecht endlich nach mehr als sechs Monaten es geschafft hatte, eine Faxnummer für seinen Vereinssitz zu erhalten. Gleichzeitig wurde erneut der für Anfang Oktober angekündigte transparente Jahresbericht des Vereins EndZoo, auf November verschoben!

Aktueller Hinweis: Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 ist in Arbeit und erscheint im November 2018.

Auszug Webseite Endzoo.de

Ob bis zum heutigen Tage überhaupt eine Jahreshauptversammlung stattgefunden hat, bleibt fraglich, insbesondere da bei Vorstandsmitgliedern des Vereins EndZoo Deutschland e. V., erst kürzlich eine Polizeirazzia in Österreich stattgefunden hatte.

Gerät EndZoo Betreiber Frank Albrecht in Bedrängnis? (16)

Gesetzlich vorgeschrieben ist für eingetragene Vereine wie EndZoo Deutschland e. V., deren Vereinsvorsitzende Frank Albrecht ist, dass eine Jahreshauptversammlung im ersten Quartal des folgenden Jahres erfolgen muss. Da sich Frank Albrecht der Imitative TransparenteZivilgesellschaft verpflichtet hat, muss er seinen  Jahresbericht, der auf dieser Jahreshauptversammlung beschlossen wird, veröffentlichen. Nun das Jahr neigt sich dem Ende und es dürfen tatsächlich Wetten abgeschlossen werden, ob es Frank Albrecht in diesem Jahr noch hin bekommt.

Anruf bei EndZoo Deutschland e. V. durch GERATI!

Wer mich kennt, weis das ich lieber den persönlichen Kontakt bei Klärungen von Problemen suche, als wenn ich ein Ellenlanges rechtliches Schreiben verfasse! Also rief ich bei der hinterlegten Telefonnummer, die im Impressum der Webseite Endzoo.de als rechtsgültige Kontaktaufnahme steht, an. Da ich solche Telefongespräche generell protokolliere, bin ich in der erfreulichen Lage dieses Gespräch wortwörtlich wiederzugeben.

Nach dem ich es drei Mal versucht hatte und ich Herrn Frank Albrecht nicht erreichte, klingelte fünf Minuten später mein Telefon und tatsächlich Frank Albrecht hat mich zurückgerufen. Hier das Telefongesprächsprotokoll.

  • Harnos
  • Wer ist da?
  • Der Herr Harnos, spreche ich da mit dem Herrn Albrecht?
  • Welcher Harnos?
  • Silvio Harnos von GERATI!
  • Siieeee trauen sich hier anzurufen? Das ist eine Frechheit!
  • Ich trau mich anzurufen – JA! Es geht eigentlich darum wegen ihrer Meldung bei Facebook!
  • Was wollen sie von mir?
  • Ich möchte das sie diesen Urheberrechtsanspruch zurückziehen, weil sie selber auf Zooexperte Frank Albrecht – Endzoo angeben, dass sie eine Person des öffentlichen Lebens sind!
  • <…Pause keine Antwort von Herrn Albrecht…>
  • Und damit haben sie keinen Anspruch auf ein Urheberrecht, weil sie sind eine Person des öffenlichen Lebens – wie sie es selber sagen!
  • Schreiben sie meinem Anwalt, <kurze Pause> oder schreiben sie mir und dann ist gut! Und ich verbitte mir mich überhaupt noch einmal anzurufen <…>
  • <…Einwurf…> Moment einmal sie sind eine…
  • <… Aufgelegt durch Herrn Frank Albrecht …>

Daraufhin verfasste ich eine vierseitige Unterlassungsaufforderung, die ich Herrn Frank Albrecht, per Fax und per E-Mail zusendete. Als Kopie wie gewünscht habe ich dieses Schreiben seinem mir bekannten Anwalt zugesendet.

Heute Morgen öffentliche Stellungnahme durch Herrn Frank Albrecht auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“

Wie schon gesagt habe ich tatsächlich heute Morgen einen Lachanfall bekommen, als ich seine Facebook Seite aufrief.

Dort findet man folgenden Beitrag, denn ich natürlich für Euch einmal zerpflücken möchte!

Auffällig ist, dass er nun auch bei seinem Profilbild ein Copyright Eintrag hinterlegt hat. So prangert jetzt „(c) Frank Albrecht 2018“ über sein Gesicht! 😉

Gleichzeitig hat er meine Punkte, die ich in der Unterlassungsaufforderung als Beweise beigefügt habe, versucht auseinander zupflücken. Dank dieses Beitrages sind mir weitere Punkte aufgefallen.

Aber schauen wir uns mal seine Gegenargumentation an, die einen Urheberrechtsverstoß meiner Person aufzeigen sollen.

URHEBERRECHT AM EIGENEN FOTO

Dieses Foto darf, bezugnehmend auf §22 des KUG, „nur mit Einwilligung des Abgebildeten“, also nur mit meiner persönlichen Einwilligung bearbeitet und verbreitet werden. Dieses Bild entspricht auch nicht den Ausnahmen nach §23 des KUG (Punkt 1-4), wonach eine Einwilligung für eine Veröffentlichung nicht für notwendig erachtet wird.

Meinen Unterlassungsanspruch hatte ich mit §23 KunstUrhG begründet aber schauen wir uns erst einmal an was im §22 KunstUrhG steht!

§ 22

  1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
  2. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
  3. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 
  4. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

dejure.org

Wenn man sich nur diesen Paragrafen anschaut, hätte Herr Frank Albrecht recht. Um jedoch eine journalistische Tätigkeit zu ermöglich wurde ein zusätzlicher Paragraf geschaffen, der im Fall von Frank Albrecht den $22 für nichtig erscheinen lässt.

$23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

dejure.org

Herr Frank Albrecht vergisst eins. Er selbst gibt auf seiner Facebook Seite an, er sei eine „Person des öffentlichen Lebens“!

Frank Albrecht gibt selbst auf seiner Facebook Seite an, dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei!
Frank Albrecht gibt selbst auf seiner Facebook Seite an, dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei!

Demnach würde seine Aussage das §23 KunstUrhG für ihn nicht gelte, falsch sein.

Zudem bin ich im Besitz dieses Foto. Also besitze ich, als Urheber, auch alle Rechte an diesem Bild. Also habe nur ich das Recht zu bestimmen, wann und wie dieses Bild genutzt, verwertet, bearbeitet oder veröffentlicht wird.

Jetzt beginnt Herr Frank Albrecht, das Kunst Urheberrechtsgesetz mit dem Urheberrecht zu vermischen. Aber auch hier bin ich mit meiner Auffassung auf der richtigen Seite.  Dazu habe ich einmal ein wenig gegoogelt und diesen Beitrag gefunden, den ich zitieren möchte!

Von diesem Grundsatz gibt es aber eine wichtige Ausnahme. Wird nämlich ein neues selbständiges Werk in freier Benutzung eines fremden Werks geschaffen, ist für die Veröffentlichung und Verwertung des neuen Werks die Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werks nicht erforderlich (§ 24 Urheberrechtsgesetz). Man spricht in diesem Fall von einer freien Benutzung des ursprünglichen Werks.

videoaktiv.de

Der §24 UrhG sagt folgendes aus.

§ 24
Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

dejure.org

Also was habe ich getan! Ich habe sein Profilfoto genommen, dieses ausgeschnitten und in einem gänzlich neuen Werk und Kontext gesetzt. Damit habe ich ein neues eigenständiges Werk geschaffen. Für die Verwendung des Fotos von Frank Albrecht brauchte ich demnach auch keine Zustimmung einholen. Was anders wäre es gewesen, ich hätte nur sein Foto genommen und es allein veröffentlicht! Hier hätte ich dann aber einen Verweis des Urhebers gemacht und es z.B. als Screenshot gekennzeichnet.

Gleichzeitig erteilt Frank Albrecht, jedem das Recht seine Werke zu nutzen!

So findet man auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“ unter „Info“ -> „Persönliche Informationen“ folgenden Absatz!

Gern dürfen meine Ausführungen ungekürzt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und mit Angabe der Quelle, geteilt oder anderweitig verwendet werden. 

Nun Facebook lebt von Bildern und er schreibt tatsächlich, dass man seine Ausführungen, worin ich auch Videos und Bilder interpretiere, anderweitig verwenden darf! Also für mich hat es den Eindruck, dass Frank Albrecht selber nicht weiß, was er für Genehmigungen für seine Werke erteilt.

Kurz vor dem Abschluss seine Ausführung will Herr Frank Albrecht erkennen, dass er ja nur ein gewöhnlicher Bürger sei! So schreibt er.

Zudem bin ich keine Person des „öffentlichen Interesse“, wie Politiker*innen, Sportler*innen oder Schauspieler*innen, für die es Ausnahmen im Persönlichkeitsrecht gibt, sondern ich bin eine „Person des öffentlichen Lebens“ die rechtlich nur als „gewöhnlicher Bürger“ gewertet wird. Mein „Recht am eigenen Bild“ bleibt also unverändert.
Ein Beispiel aus der „Promiwelt“: https://www.huffingtonpost.de/2016/11/26/zdf-heute-show-van-der-horst-afd-rundfunkgebuehr_n_13244942.html

Nun bevor ich mich mit dem Link befasse, schaue ich mir doch einmal lieber an wie Facebook eine Person des öffentlichen Lebens sieht, wie Frank Albrecht sich ja auf Facebook selbst bezeichnet. Dazu habe ich in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel zu Facebook gefunden. Dort heißt es zu der Definition von Facebook zu einer Person des öffentlichen Lebens.

Personen des öffentlichen Lebens

Facebook unterscheidet zwischen Menschen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Weil Personen des öffentlichen Lebens weniger streng geschützt sind, ist es interessant, sich die Kriterien zu betrachten, nach denen jemand bei Facebook als Person des öffentlichen Lebens gilt.

Sie sind:

Menschen, die in eine Regierungsposition gewählt wurden

Menschen mit mehr als 100 000 Followern in sozialen Medien

Menschen, die bei Rundfunk- oder Nachrichtenmedien angestellt sind und sich dort öffentlich äußern

Menschen, die in den letzten zwei Jahren fünfmal oder öfter in Nachrichtenartikeln erwähnt wurden.

sueddeutsche.de

Die ersten zwei Punkte kann man ausklammern, jedoch der letzte Punkt ist für GERATI interessant. Also googeln wir einmal nach „Frank Albrecht, „Zooexperte Frank Albrecht“ und „Endzoo“!

Ich lasse hier einmal die unzähligen Ergebnisse aus dem Umfeld von GERATI weg  und konzentriere mich auf andere Suchanzeigen!

  • https://zoos.media/medien-echo/paviane-neunkircher-zoo-schlimmer-anblick/
  • https://tierschutzverein.at/die-luege-von-der-eisbaerenrettung-in-zoo-gefangenschaft/
  • https://hoyte24.de/newsreader2/gen-analysen-erwartet.html
  • https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/tierschuetzer-im-zwielicht_aid-20800995
  • https://www.lr-online.de/lausitz/hoyerswerda/unklarheit-um-hoyerswerdas-krokos_aid-24262567

Alle Presseartikel stammen aus dem Jahr 2018 und beziehen sich auf Frank Albrecht von EndZoo. Somit dürfte unbestritten sein, dass im Sinne von Facebook Herr Frank Albrecht sehr wohl eine Person des öffentlichen Lebens ist und dieses auch immer wieder auf seinen Facebook Seiten erklärt. Da brauchte ich nicht einmal seine öffentlichen Vorlesungen, die unter anderem in einem Leichenschauhaus stattfanden, zu erwähnen.

Frank Albrecht beerdigt nun doch EndZOO (7)

Aber kommen wir zum Schluss einmal zu dem Link den Frank Albrecht beigefügt hat und der beweisen soll, dass er recht habe!

Allein bereits der erste und letzte Absatz hätte hier Frank Albrecht eigentlich aufzeigen müssen, dass es sich bei diesem Artikel um Satire handelt!

Dem Komiker Lutz van der Horst gefiel das gar nicht: Die AfD Bayern verwendete sein Gesicht für ein Plakat, mit dem für die Aufhebung der Rundfunkgebühren geworben wird. Ohne ihn zu fragen.

(…)

Zwischen Armselig und gut

Dieser satirische Beitrag wird AfD-Mitglieder sicherlich nicht überzeugt haben, dass Rundfunkgebühren auch sinnvolle Investitionen sein können. Einige Zuschauer beschwerten sich auf dem Kurznachrichtendienst Twitter über die Schelte der AfD, die einen Großteil der Sendung einnahm.

huffingtonpost.de

Lesen bildet Herr Frank Albrecht. Damit ich auch einmal mit einem tatsächlichen Urteil punkten kann, möchte ich folgendes Zitat noch beifügen.

Bei der Beurteilung, ob es sich bei der „prominenten“ Person um eine Abbildung der Zeitgeschichte handelt, kommt es stärker auf den Kontext der Berichterstattung als auf die abgebildete Person an. Der für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, maßgebende Begriff des Zeitgeschehens ist weit zu fassen, da im Rahmen der Informationsfreiheit ein großes Interesse der Öffentlichkeit an Geschehnissen von gesellschaftlicher Relevanz besteht. Zum Zeitgeschehen gehören daher nicht nur alle Ereignisse, die in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, sondern sämtliche Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

Dazu gehören wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse, Naturkatastrophen, Unfälle, Kriegshandlungen sowie grundsätzlich auch Straftaten. So handelt es sich zum Beispiel bei einem auf einem jährlich stattfindenden Mieterfest erstellten Foto für eine an die Mieter gerichtete Broschüre um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte (BGH, Urt. v. 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13, GRUR 2014, 804).

https://www.medienscouts-nrw.de/recht-am-eigenen-bild-fotos-von-prominenten/

[amazon_link asins=’B0051SL59G‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’9ccf0758-e312-11e8-8586-0981e22e9423′]Natürlich werde ich Herrn Frank Albrecht diesen Artikel gleichzeitig per E-Mail senden, in der Hoffnung, dass er noch einmal nachdenkt und die von mir gesetzte Frist heute 12 Uhr, nicht fruchtlos verstreichen lässt. Mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen, habe ich ja gegen Tierrechtler aus dem Umfeld von Simon Fischer bereits erfolgreiche Erfahrungen sammeln können!

3 Kommentare

  1. mha
    8. November 2018

    Der ENDZoo Experte legt doch größten Wert drauf, sich im Fernsehen und in den Zeitungen darzustellen. Und zwar in einer Weise, wie sie nach meiner Meinung einem Verein nicht zusteht, der für 2016
    Ordentliche Mitglieder*Innen: 6
    davon Vorstandsmitglieder*Innen: 3
    Aktivist*Innen: 5
    Gesamt: 11
    Spender*Innen: 2 ausweist.

    Wieso dieser Verein von den Medien immer wieder für seine teilweise nicht gesetzeskonformen Publikationen gebauchpinselt wird, ist mir ehrlich ein Rätsel.

    Dann aber zu behaupten, er wäre ja nur ein kleiner Privatmann und keine „Person des öffentlichen Leben“, ist in meinen Augen der reinste Hohn.

    Wobei sich für mich die Frage aufwirft, ob er überhaupt ein Recht an seinem eigenen Bild besitzt, denn das sieht mir nicht nach einem Selfi aus, sondern nach einem professionellen Bild. Dann liegt nämlich das Urheberrecht bei dem tatsächlichen Urheber.

  2. mha
    11. November 2018

    Unterschiede zwischen Urheberrecht-und-Copyright

    https://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/169971/urheberrecht-und-copyright

    Ob das der Frank Albrecht kennt?

  3. js112
    28. November 2018

    Danke.

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